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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-11-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192211245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19221124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19221124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-11
- Tag1922-11-24
- Monat1922-11
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1922
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Riesaer O Tageblatt rrrrd Anreiarr (LlbrblM und Ameiger). Freitag, 24. November IVÄS, obeuvs 75. Jahr« S7S Postscheckkonto: Dr««den ISS- Girokass« Mesa Nr. 52. «nd Anzeiger (Llbeblatt and Anzeiger). »rahtanschrtst: rag.Slatt «tesa. Da» Riesaer Tageblatt «tthält die amttiche« Bekauntmachnu-eu ' ' der SmtS-auhttnaimschaft Großenhain, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte und de» Rates der Stadt Riesa, des Finanzamt» Rias« nnd des Hanvtznsfgmt» Meisten, sowie des Slenielnder"t,>^ <«rnba. würden wie in der Albertsckule. Diese Ungleichheit möchte beseitiat werden. Herr Vorsteher Günther erklärte, daß dem Wunsche vielleicht bei einer Neuregelung Rechnung getragen werden könne. Herr Stadtv. Klemm bemerkte, daß die von ihm seinerzeit über Herrn Polizeioberinspektor Pätzold auf. gestellten Behauptungen gegenstandslos geworden seien, da die Untersuchung ihre Richtigkeit nickt ergeben Hobe. Sein Gewährsmann habe nicht standgebalten. (Diese Erklärung des Herrn Klemm bezog sich auf Ausführungen, die er in der Sitzung vom 22. Asignst, in der die Ueberstnndeu- bezahlung der Polizeibeamten zur Beratung stand, gemacht hatte. Er batte damals n. a. geäußert, die Polizeileute würden durch Herrn Polizeioberinspektor Pätzold schlimmer als die Rekruten behandelt, und am Tage nach dem Rathenaumord hätte er, auf den Tisch schlagend, geäußert: Jetzt gehe» andere Zeiten los.» Herr Stadtv. M e h l h o r n weist darauf hin, -aß der Milchpreis die Oeisentlichkeit sehr beschäftige. Im amts hauptmannschaftlichen Bezirk »ei der Milchpreis immer um 10 Mark niedriger wie in Nieia. Herr Bürgermeister Tr. Scheider erwiderte, daß es einen Höchstpreis für Milch nicht gebe. Tie sächsische Negierung wolle, wenn es nicht fürs ganze Reich geschehe, einen solchen nicht femetzen, weil sonst die Milch aus Lachieu abwandern würde. In Sachten würde der Milchpreis durch die Kommission des Milchwirt- schaftlichen Landesverbandes festgesetzt. Ter Hauptfehler bei der letzten Milchpreissestsetzung iei gewesen, daß man io sprunghaft einen Rückstand in der Preisbemessung habe nne^ gleichen wollen. Im Großenhainer Bezirk, ebenso im Löbauer, sei gegen den neuen Milchpreis in der bekannten Weise vorgegangen worden. Ter Milchpreis sei im Großen. Hainer Bezirk stets niedriger gewesen, wie in Riesa, infolge, dessen müsse der Abstand auch jetzt eingehalten werden. Bedauerlich sei, daß bis heute seitens der Landesregierung in der Milchpreisfrage nichts geschehen sei. Tas Wirtschafts ministerium sei gebeten worden, die Preise einheitlch für das ganze Land zu regeln. Es könne keinem Produzenten zu gemutet werden, daß er lediglich deshalb, weil er im Großen hainer Bezirk ansässig sei, seine Produkte schlechter ver werten solle, als die Produzenten im ganzen übrigen Lande. Die Frischmilch müßten wir im Interesse der Säuglinge haben, wenn sie fehle, so sei das bedauerlicher, als wenn wir sie teuer bezahlen müßten. Herr Stadtv. Schneider erklärte, daß bei dem jetzigen Preise weiten Kreisen es nicht möglich sei, die Frischmilch für die Säuglinge zu kaufen. Tie Milchpreise müßten daher so niedrig wie möglich ge halten werden. Wenn die Ruhe aufrecht erhallen werden solle, dann müsse auf allen Gebieten der Handel überwacht und die Preissteigerungen verhindert werden. Herr Stadtv. Schinkel bemerkt, die Kommission habe den Preis aus 115 Mark festgesetzt gehabt, die Molkerei aber habe 128 Mark verlangt. Herr Stadtv. Mehlhorn behauptete, die Molkerei habe die Produzenten ausgefordert, ihre Produkte so hoch wie möglich zu verkaufen. Herr Stadtv. Thomas erwiderte, daß die Riesaer Produzenten gegen die hohen Milchpreise Stellung genommen hätten. Im Verhältnis zum Kraftfutterpreis sei der Milchpreis nicht zu hoch. Herr Bürgermeister Dr. Scheider erklärte, der von Herrn Schinkel genannte Preis von 115 Mark sei der Erzeuger preis, zu dem noch der Aufschlag für molkereimäßig be- handelte Milch komme. Infolgedessen sei der Preis von 128 Mark richtig gewesen. Tie erste Verwaltungsbehörde, die auch auf andren Gebieten des Handels die Preise über wacht habe, sei vielleicht Riesa gewesen. Bon der Arbeit des hier gebildeten Uebcrwachungsausschusses könne man sich in -en Akten überzeugen- Die Verteuerung der Produkte ge schehe aber meistenteils nicht beim Kleinhändler, sondern an andren Stellen. Tie Bestimmung über den Aushang der Preise sei in einer Bekanntmachung erneut eingeichärfl worden. Herr Stadtv. Johne meint, daß die Molkerei, einrichtungen nicht voll ausgenützt würden, sonst müßte die Milch billiger sein. Herr Bürgermeister Dr. Scheider er widerte, daß die Spesen für molkereimäßig behandelte Milch tatsächlich sehr hohe seien und daß z. B. heute auf 3000 Liter Milch dieselben Spesen entfielen wie früher auf 10 000 Liter. Herr Vorsteher Günther führte noch an, daß bei der letzten Preiserhöhung 220 Personen ihre Milch in de« Molkerei nicht abgeholt haben sollen. Dadurch sei bewiesen, daß wir für die Bewirtschaftung dieser Produkte die Zwangswirtschaft brauchen. Herr Vorst. Günther brachte ferner noch zur Sprache baß die Schulhausleute von Gruppe -t nach Gruppe 3 der Bcsolbungsordnung zurückversetzt worden seien, und das- ferner der Rat es abgelehnt habe, der hiesigen Ortsgruppe des Bundes entschiedener Schulreformer ein Schulzimmei zur Verfügung zu stellen. Herr Bürgermeister Tr Scheider erklärte, daß hinsichtlich der Zurückversetzung der Schulhausleute nicht anders habe verfahren werden können. Die Gesuche um Ueberlassung von Schulräumen hätten sich so gehäuft, daß der Rat endlich einmal einen Schlußstrich habe ziehen, müssen. Herr Vorst. Günther konnte dieser Stellungnahme des Rates nicht beitretcn. Die Bestrebungen des Bundes entschiedener Schulreformer seien nicht minder wichtig wie z. B. die des Chorvereins, dem auch die Aula der Oberrealschule überlassen worden sei. Tie Schulräume sollten entweder allen Vereinen, die kulturellen Zwecken dienen, zur Verfügung gestellt werden, oder aber allen Vereinen gesperrt werden. Herr Stadtv. Schön - born behauptete, baß Schulräume auch religiösen Vcr- einigungen zur Verfügung gestellt würden. Herr Bürger- meister Dr. Scheider erwiderte, daß ihm davon nichts bo- kannt sei. Die Aula der Oberrealschule sei nicht nur dem Ehorverein überlassen worden, sonder« auch dem Verein für Volksbildung und Kunstpslege. Herr Stadtv. Schneider brachte erneut die Frage der Uedernahme des BeerbigungSwesenS 1« städtische Regie zur Sprache. Ferner wünschte er. daß jeniaenPersonen, dieVeraütunaSempfänger sind, soweitsieim Stadtbezirk ihren Wohnsitz haben (Arbeitnehmer). TerRbaabe untrrlieat für Arbeitgeber nnd Arbeitnehmer der gesamte Be trag der Vergütung. 8 3. Die Abgabe ist zu entrichten von den auf volle Tausend Mark nach unten abgerundeten gewährten bezw. empfangenen Gesamtnrrgütnngen. Sie beträgt für die Arbeitgeber 1, sür die Arbeitnehmer 0,2 Prozent der VeraütungSsumme. 84. Der Veranlagung werde» diejenigen Bezüge zugrunde gelegt, die in dem Kalenderjahr 1022 ge währt bezw. empfangen warben sind. 8 5. Für die Be wertung der Naturalleistungen gelten die vom Landes- sinanzamt Dresden für den Steuerabzug festgesetzten Be träge. 8 6. Van der Abgabe befreit sind das Reich, der säch- sjscheStaat und dieGemeinde, sowie diejenigen Vereinigungen, die ausschließlich der sozialen Fürsorge diene». 8 7. Eine Abwälzung der Abgabe ans die Bezieher der Vergütungen ist verboten. 8 8. Die Rechtsmittel — Nachzahlung?- und VerjährungSvarschriften — in den 88 43 bis 54 nnd die Strafvorschrikten in den 88 55 bis 60 des Gemeindesteuer- aesetzeS in der Fassung vom 20. Oktober 1820 — G. V. Bl. S.431 — stnden entsprechende Anwendung. 80. In Fällen, in denen die Entrichtung der vollen Abgabe für den Ab» gabepflichtigen eine besondere Härte bedeuten würde, können auf Antrag durch den Rat Teilzahlungen eingeräumt oder teilweiser oder völliger Erlaß der Abgabe gewährt werden. 8 10. Dieser Nachtrag tritt mit Wirkung vom 1. April 1022 an in Kraft. Herr Bürgermeister Tr. Scheider führt« hierzu n. a. ans, daß die Sozialabgabe notwendia geworden sei infolge des Anwachsens unserer sozialen Lasten. Was auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege geschehen muffe, könne mit den Mitteln des WohlfahrtSpflegeverbandeS nickt aeleistet werden. Weitere Ausgaben erforderten noch die Jngendwohlfahrtsvflege und die Linderung der Not der Klein- und Sozialrentner. Auch der Etat unseres Für sorgeamtes sei so gewaltig angeschwollen, daß die Er schließung neuer Steuergurllen notwendig sei. Wir seien infolgedessen gezwungen, auf die Sozialabgabe zurück zugreifen. ES sei zu hoffen, daß der ReickSstnanzhof dem Einspruch des ReichsfiuanzminifteriumS gegen die Sozial abgabe nickt stattgeben werde. Eine Gewerbesteuer sei di« Sozialabgabe deswegen nicht, weil sie nicht nur das Gewerbe treffe, sondern auch die Arbeitnehmer und Hausangestellten. DaS sächsische Ministerium erbebe gegen die Sozialabgabe keinen Einspruch mehr. Der in die Bestimmungen aukge- nommene sog. Härte-Paragraph werde es ermöglichen, daß etwa sick zeigende Härten beseitigt werden könnten. Das soziale Mitgefühl mit den vom Erwrrd ausgeschlossenen Mitmenschen lasse erwarten, daß man die Sozialabgabe willig auf sich nehme. Sie sei ein Notbehelf, dessen wir uns nur bedienten, weit ein anderer Ausweg sich nickt biete. Sie werde vorläufig nur auf ein Jahr erhoben. Herr Vizevorst. Mende erklärte, daß die Rechte in dem vorliegenden Entwürfe viele Ungleichheiten und Mängel finde, und infolgedessen ohne weiteres nicht zustimmen könne. Da aber die Sozialabgabe nur für dieses Jahr erhoben werden solle, werde sich die Reckte mit ihr abfinden. Wenn man späterhin darauf znkommen sollte, sie weiter zn erbeben, dann erwarte seine Fraktion, daß die Sozialabgabe nicht wieder in der jetzigen Form übernommen werde, sondern dem Kollegium erneut Gelegenheit gegeben werde, Stellung zu nehme». Wie sei «s dann, wenn ein Lohn empfänger von hier verziehe. Müßten er und der Arbeit geber dann die Sozialabgabe bezahlen? Herr Bürger meister Dr. Scheider erwiderte, daß der Arbeitnehmer die ganze Summe dann nickt zu entrichten habe, der Arbeit geber aber in dem Falle, wenn er den abgegangenen Arbeitnehmer durch einen anderen ersetzt. Herr Vorsteher Günther erklärte, daß den Arbeitnehmern die Zustimmung zu der Sozialabgabe nicht leicht geworden sei, weil sie die- jeniaen seien, die bei dem großen Steuerzablen die Leid tragenden machten (Steuerabzug). Die Not sei aber so groß, daß geholfen werden müsse. Die Vorlage wurde hierauf angenommen. Schließlich hatte das Kollegium noch eine Entschließung wegen Einführung einer Tanztourenfteuer zu treffen. Der hierüber aufgestellte 18. Nachtrag zur Ge- meindefteuerordnung besagt: 1.8 72o Absatz 4 der Gemeinde« steuerordnung in der Fassung des Xll Nachtrags vom 0. November 1921 wird aufgehoben. An dessen Stelle treten folgende Bestimmungen: Zn den Sätzen in Absatz 1 tritt für die in 8 71 Absatz 2 unter Ziffer 1 angeführten Kostümfeste und Maskenbälle je ein Zuschlag von 30 M., sür jede Tanzbelnttigung ein Zuschlag von 2,00 M. Ist der Zutritt unentgeltlich, so wird der Zuschlag allein erhoben. Wird bei diesen Veranstaltungen ein besonderer Betrag sür Beteiligung am Tanze erhoben, so erhöht sich der Zn- schlag um 5,00 M. bei unentgeltlichem Zutritt, um 3,00 M. hei einem Eintrittspreise bis zu 3,00 M. und um 2,00 M. bei einem Eintrittspreise von über 3,00 M. 2. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft. — Der Nachtrag wurde angenommen. Di« Rechnungen der Sparkasse und der Giro- lasse auf 1021 wurden richtiggesprochen. Herr Oberschaffner Georg Hoppe, der anstelle von Frau Schlimvert in» Stadtverordnetenkollegium einzutreten hat, bittet, ihn au» dienstlichen Gründe» von dem Amte zu entbinden. Ebenso bat Herr Kaufmann Winkler erklärt, au« geschäftlichen Gründen die Wahl in den SchulauSschuß nicht annrhmen zu können. Da» Kollegium lehnte beide Gesuch« ad, da die darin angeführten Gründe nicht al» stichhaltig anerkannt wurden. Di« den Schulhausleuten für da« Reinigen und AuSbrffern der Hand- und Wischtücher zuerkannte Pauschal. Vergütung soll ab 1. April 1922 gezahlt werden. Herr Vizevorsteber Mend« macht« darauf aufmerksam, daß der Echulhausmann der Knabenschule eine größere Entschädigung beziehe al» der SckulhouSmann der Albertsckule, obwohl die Handtücher in der Knabenschule nicht so oft gewechselt Nummer de« Ausgabetage« sind bi» S Uhr vormittag« aufzugeben und »m voraus zu bezahlen; eme Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 89 mm breite, S mm hohe Trundschrift-Zeile (S Silben) 25.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50"/. Ausschlag. Nachweisung-, und Vermittelungsgebühr 6.— Mark. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage rino,zogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige UntLrhaOunas. beilag« „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrich: ngen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Gefchifttftelier Gaetheftraßr so. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. OerMches nnn Siickslsches. Riesa, den 24. Nov?mber 1022. —* Nichtamtlicher Bericht über die aeftern abend von 5 Uhr ab in der Oberrealschule abaebaltene öffentlich« Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegium fehlte Herr Stadtv. Doberentz und znniickst auch die Herren Stadtvv. Freier und Schumann l, die jedoch gegen End« der Sitzung noch erschienen. Am MalStiscke waren die Herren Bürgermeister Dr. Sckeider, Stadtrat Gntacker nnd Stadt- recktSrat Quellmalz anwesend. Der Znbörerranm war nnr schwach besetzt. Die Sitzung leitete Herr Vorsteber Günther. Die Entfernung der Wand zwischen den Zim mern 12 und 13 im Rathaus wurde gebilligt. Dnrck die Veränderung soll u. a. ein Sprechzimmer für das Fürsorge- amt gewonnen werden. Zngestimmt wnrde ferner den vor- geschlagenen Veränderungen an der Heizung?- an läge im Natbause. In dem RatSbcfchliiß hierzu beißt es, daß diese Arbeiten als durchaus wirtschaftliche Verbesserungen an,»sprechen seien. Die Kosten betragen schätzungsweise 64000 Mk. Der Erböbnna der Ge bühren der Leichenfrauen ans 300 Mk. 250 Mk., 200 Mk. und 120 Mk. wurde beigetreten. Dem Landes- verein Sachs. Heimatschutz wnrde eine einmalige Beihilfe von 5000 Mk. bewilligt, und zwar sollen 3500 Mk. aus der Stadtkaffe und 1500 M. ans dem noch vorhandenen Fonds, der von einem hiesigen Industriellen zur freien Ver- fügung des Bürgermeisters gestiftet worden ist, entnommen werden. Bewilligt wnrde ferner noch ein erbetener Er- gänzungsbeitrag in Höhe von 2080 Mk. für den Arbeit geberverband Sächs. Gemeinden. Die in der vorigen Sitzung von Herrn Bürgermeister Dr. Scheider verlangte weibliche H i l f S k r a ft für die Spar- und Girokasse soll eingestellt werden. Da inzwischen weitere EntlassungSgesucke eingegangen sind, bat der Rai beschlossen, noch weitere junge weibliche Hilfs kräfte einznsiclleu und ihre allmähliche Ausbildung zu An gestellten in Aussicht zu nehmen, außerdem soll die Ein stellung zweier Lehrlinge ab Ostern ins Auge gefaßt werden. Zwei weibliche Hilfskräfte mit entsprechender Vorbildung sollen an die Stelle zweier Beamtenanwärter, die abaeben, treten. Das Kollegium stimmte diesem RatSbesckluffe zu. Die Uinivandliina eitter nichtständigen Lehrer stelle an der O b e r r e a l sch n l e in eine ständige wissenschaftliche Lebrer stelle ab 1. Oktober d. I. wurde genebmigt. Herr Vorst. Günther erklärte, daß aus der Zustimmung der Linken Konsequenzen nicht gezogen werden dürfte». Die Veröffentlichung der Erklärung des PbilologenvcrcinS zur Religionsfrage könne den Eindruck nicht erwecken, daß diese Schule neutral sei, und auch der Aufrechterhaltung guter Beziehungen nicht förderlich sein. Zugestimmt wurde einem Nachtrag zur Gcmeindesteurr- ordnunq, der bestimmt, daß die Reklame-(Plakat) Steuer auf Grund von 8 41 des GeiverbefteuergesetzrS ausgehoben wird. Zur Beratung stand ferner der 16. Nachtrag zur Gemeindesteuer-Ordnung, betr. Zuschlag zur Wohnung s- bauabgnbe. Der Nachtrag hat folgenden Wortlaut: § 1. Auf Grund von 8 6 Absatz 1 des Reichsgesetze» vom 26. 6. 1921 in Verbindung mit dem ReickSgesrtz vom 6. 3. 1922 und dem LandeSgesetz vom 2. 6.1922, betreffend Wohnungsbauabgabe, wird der Gemeindezuschlag von 25 auf 75 v. H. erhöbt und zwar gleichmäßig sür Wohnungen und gewerbliche Räume. 8 2. Dieser besondere Gemeinde zuschlag ist zur Verzinsung und Tilgung der für Wohnungs bauten ausgewendete» Gelder, sowie zur Förderung des Wohnungsbaues im allgemeinen bestimmt. 8 3. Der Zuschlag kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn feine Erhebung für den Abgabepflichtigen oder seine Familie bei Berücksichtigung seiner gesamten persönlichen Einkommens- und VermögenSverhältniffe eine besondere Härte bedeuten würde, lieber die Erlaßgesuche entscheidet der Rat. 8 4. Der in 8 1 vorgesehene Hundert satz ermäßigt sich von selbst um soviel, als sich die Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues bei einer etwaigen Aenderung der Reicksgesetze vom 26. 6. 21 und 6. 3. 22 oder ans Grund eines LandeSgesetzeS zugunsten des Landes, der Gemeinde oder einer sonstigen öffentUch-recktlichen Köperschast erhöbt. 8 5. Dieser Nachtrag tritt mit Wirkung oom 1. April 1922 ab in Kraft. — Herr Bürgermeister Dr. Scheider führt« hierzu aus, durch ReichSaesetz sei bestimmt, daß zu der von den Ländern zu erhebenden Wohnungsbauabgabe von 25 Prozent die Städte einen Zuschlag von 25 Prozent zu erbeben hätten. Die dadurch aufgebrachten Mittel sollten dazu dienen, daß Kapitalien für den Wohnungsbau ausgenommen werden könnten. Den Gemeinde» sei aber nachgelassen, den von ihnen zu erbebenden Zuschlag von 25 Prozent auf 75 Prozent zu erhöben, und von dieser Möglichkeit hätten schon säst alle Gemeinden Ge brauch gemacht, die unter großerWohnungSnot zu leiden hätten. Auch wir würden «S nicht verantworten können, wenn wir zur Linderung unserer Wohnungsnot nicht alle gegebenen Möglichkeiten ausschöofen würden. Herr Vizevorst. Mende erklärte noch, daß diese Abgabe nicht von der gegenwärtloen Miete, sondern von der Friedensmiete erhoben werde. Da» Kollcqinm stimmte der Vorlage »u. Ein weiterer Nachtrag zur Grmrindefteuirordnung be traf die Erhebung einer Sozialabgabe. Der Nachtrag lautet: 81. Die von der Stadtaemrinde Riesa für die soziale Fürsorge aufzuwendenden Mittel find in dem Rechnungsjahre 1922/23 teilweise durch eine einmalige Abgabe (Sozialabgabe) aulzubringrn. Di« Er hebung der Abgabe erfolgt in 2 Terminen, die vom Rate m bestimmen find. ^.Abgabepflichtig find 1. alle dir- jenigen natürlichen und juristischen Personen, die im Stabst- bezirk Riesa andere Personen gegen Vergütung lüohn, Ge halt, Gratifikation, Umsatz, und ander« Vrovtfton, Tantieme, Naturalleistungen) hrjchäftiaan (Arbeitgeber). L. allo die-
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