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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.12.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-12-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192212012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19221201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19221201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-12
- Tag1922-12-01
- Monat1922-12
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.12.1922
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Riesaer H Tageblatt und (Llbetlatt Ml- Ämelaer». rs. J«hr« Postscheckkonto: Dulden ISSS Girokass» Riesa Ne. S2. und Anzeiger Mtblatt a«r D», «^«r k-^dlatt «Mt dl- «E» der «mts-auptmimuschast Grossenhain, de» Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte and des X Rates der Stadt Riesa, des Finanzamt« Riesa und des HansttzollamtS Melke«, sowie des Semeindernle« Gröba. A7K. Freitog. 1. Dezember 1922, abends. ^äs*Riesäer^ägeblätt^st8»»tt^!e«*A^chend»^»'uhr'^l?^?snöyme^r''Lönn-^!^^ümy«7^Y monattiq 4äo.— 2-tari «>n,cyu ÄrmgerwiM. «nzeigeu ,ür oie Nummer de« Ausgabetage» sind bi« S Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; em« Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die SS mm breite, S nun hohe Grundschrift-Zeil, (S Silben) 40.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/, Aufschlag. Nachweisung«- und Vermittelungsgebühr 8.— Mark. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der betrag verfällt, durch Klag« «Ingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltung^- beilage ..Erzähler an der Elbe" — Im Falle höherer Gewalt - »neg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer » Winterlich, Riesa. wesch-ftsNe"?' «t»-»bkstr«be SÄ. Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnel, Rieta- ttir Wilhelm DIttrich. Riet» Mehl- und Brotpreise betr. Die Reichsregierung bat die von den Kommnnalverbänden an sie zu entrichtenden Setreidevreise für Roggen von 80000 auf SO 000 M. und kür Weizen von 82 000 auf SS OOO M. für die Tonne erhöbt, um »inen Ausgleich für das aus dem Ausland aufge- kauste und noch aufznkaufend« Getreide berbeizufübren. Diese Erhöhung hat auch ein« entsprechende Erhöhung der Mehl» und Brotpreis« zur Folge. Es sind deshalb unter Berücksichtigung dieser bedeutenden Erhöhung der Getreide preis» und teilweise auch der seit der lebten BrotpreiSfestsebuna eingrtrrtenen Erhöhung der Arbeitslöhne und der sonstigen BetriebSunkosten in den Müblen und Bäckereien für den Bezirk des Kommunalverbandes Großenhain, einscbl. der revidierten Städte Großen hain und Riesa, folgend« Höchstpreise «e« festgesetzt worden: tl. für Mehl r .) im Großhandel für Weizenmehl 12850 M. s brutto im Leibsack frei Haus, b) im Kleinhandel für Weizenmehl 145 M. für 1 kx, „ Roggenmehl 136 „ . 1 kg. ». für Vrotr für Roggenbrot M. 118 für 1 Kg, für Weizenbrot M. 150 für 1 Kg, „ 225 „ 1900 gr, „ 63 „ 420 gr. Diele Preise treten vom 4. Dezember 1922 ab in Wirksamkeit. Sie dürfen, worauf besonder- ausdrücklich hingewtefen wird, nur von diesem Tage ab gefordert werde». Ein stühereS Abfordern dieser Preise zieht strafrechtliche Verfolgung nach lick. Schließlich wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß eine Verwendung von TtreckungSmitteln bei der Hersteüuna von Moggen- und Weizenbrot, daS der Ver- brauchSrcgelnng unterliegt, ausdrücklich nutersagt ist — zu veral. Punkt 19 der Be kanntmachung des KommnnalverbandeS vom 9. August 1922 —. Die BeiratSmitglieder der PreiSprüfnngSftelle find vervflichtet, ihre Kontrolleu auch auf dieses Webtet aus- zudrhnen. Etwa sestaeftellte Uebertretungen dieser Vorschrift werden, abgesehen von ev. Schließung des Betriebs, nunachfichtlich an die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung abgegeben werden. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden im Uebrigen auf Grund von Abschnitt Vlll der Bekanntmachung des KommnnalverbandeS vom 9. August 1922 bestraft. Großenhain, am 1. Dezember 1922. 1231 i. Der Kommuvalverbanb. Aufnahme der Getreide- und Mehlbestände in den Mühlen, Bäckereien und Mehlhandlungen betr. Durch di« nach der Bekanntmachung des KommnnalverbandeS vom 1. Dezember dS. IS. mit Wirkung ab 4. Dezember eintretende Erhöhung der Mehl- und Brotvreise ergibt sich die Notwendigkeit, eine Nachbclastung des Unterschieds zwischen dem alten und neuen Preise für die Mengen an Getreide, Mebl. sowie Roggen- und Weizenbrot vorzu nehmen, die sich am S. Dezember nach Geschäftsschlust in den Mühlen, Bäckereien und Meblkleinhandlungen befinden. Alle Mühle», Backereien etuschl. der Mühlenbäckereien und Mehlhandlungeu erhalten deshalb hiermit Aufforderung, über di« am S. Dezember LV22 «ach Geschäftsschluß vorhandenen Bestände an 1. Roggen, 6. Weizenmehl 85'/.ig, 2. Weizen, 6. Grrstenmebl 75 °/,ig, 3. Gerste, 7. Roggenbrot, 4. Roggenmehl 85'/. ig, 8. Weizenbrot spätestens biS zum 8. Dezember 1922 unter Benutzung der ihnen noch besonders zugehen- den Vordrucke Anzeige an die Wirtschaftsftelle des Kommunalverbandes, Hindenburgstraße Nr. 34, zu erstatten. Etwa für Rechnung Dritter eingelagert« Bestände sind nicht vom Lagerhalter, sondern vom Eigentümer anzugeben. Nicht mit anzugeben sind die in Mühlen eingelagerten Bestände der Reichsgetreideftelle. Die Anzeigepflichtigen werden mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht, daß die vorhandenen Bestände aufs genaueste anzngeben find. Lediglich fchätzungSwrise Angabe der Bestände ist unzuläsfig. Um eine wirksame Nachprüfung der Richtigkeit der angegebenen Bestände vornehmen zu können, erhalten alle Müblen, Bäckereien und Mehlkleinhäudler Anweisung, alle bis zum S. Dezember «ach Weschält-schluß belieferten Brotmarke« sorgfältig zu zählen in voraeschriebener Weis» »u bündeln und zu schwüren und hieraus sofort und spätestens biS znm 8. Dezember 1922 an die Wirtschaftsftelle des Kommunalverbandes einzusenden. Der Kommunalverband wird hierauf für seden einzelnen Betrieb eine Nachprüfung dabingehend vornehmen, ob der unter Berücküchtianna der seit l5. August ds. IS. zuge- wiesrn erhaltenen Menaen und der abgelieferten Marken sich errechnende Sollbestand mit dem onaraebenen Istbestand übereinftimmt. Die alsbaldige Vornahme von Nachprüfungen in den Betrieben bleibt Vorbehalten. Der Kommunalverband weist mit Nachdruck darauf bin, daß er die Nachprüfung der anaeaebenen Bestände im Hinblick auf die finanziellen Folgen für den Bezirk mit allergrößter Wrnautgkeit durchführe» und daß er bei festgestellten Fehlmengen und nach- oewiesener unrichtiger Angabe der Bestände unnachsichtlich mit Straiverfolaung durch die Staatsanwaltschaft und mit Ersatzleistung »v. entschädigungslos»!: Verfallerkläruug der in Frage kommenden Mengen und schließlich auch mit Schließung des Betriebs gegen die Betriebsiuhaber vorgebrn wird. Zuwiderhandlungen aeaen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden im Uebrigen auf Grund von Abschnitt 9 der Bekanntmachung des KommunalverbandeS vom 9. August 1922 bestraft. Großenhain, am 1. Dezember 1922. 1160 l. Ter Kommnnalverbeub. Zuckerversorgung betr. Auf Grund einer Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 29. November 1922 — 182 V. L. 5 — wird folgendes bekanntgegeben: BezugSauSweiS 1 gilt für die VersoranngSperiode Dezember und Januar. AuS- gegeben werden im Dezember 3 Vfund und zwar je 1 Pfund auf die Abschnitte 8 und 0. Großenhain, am 30. November 1922. 2b IX 2. Der Kommunalverband. Der nach Gehör des Stadtverordneten-Kollegiums ausgestellt« VI. Nachtrag zur Gebührenordnung und den sonstigen Bestimmungen der Stadt Riesa wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der Rat der Stabt Riesa, am 29. November 1922. K. Vl. Nachtrag »ur Gebübrenordnuua und souftiae Bestimm«»«»« für die Heimbürginnen der Stadt Riesa vom IS. Februar 1918, I. Die im V. Nachtraa vom 22. September 1922 festgesetzten Gebührensätze werden und »war unter » auf 300 M., unter d auf 250 M., unter ° auf 200 M. und unter 4 auf 120 M. erhöbt. II. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft. Riesa, am 23. November 1922. Der Rat der Stabt Ries«. tgez.1 Dr. Scheider, Bürgermeister. Bekanntmachung. Die Deputate der in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer find beim Steuerabzug vom Arbeitslohn Vom Dezember 1V22 av mit folgenden Werten zu berücksichtigen: 1 Zentner Getreide 6000 M. 1 Zentner Stroh 1800 M. 1 Liter Milch 70 , 1 Zentner Kartoffeln 400 . 1 Pfund Butter 800 . 1 Ei 40 . Ein gemästetes Schwein ist mit 83 000 M. für den Zentner Lebendgewicht zu bewerten, Dresden, am 29. November 1922. Das Landesfinauzamt, Abteilung für Besitz- ««d verkehr-fteuer«. Strompreiserhöhung. Die unvorhergesehene außergewöhnlich stark« Verteuerung aller Materialien und sonstigen Betriebsausgaben bat es mit sich gebracht, daß der für das 4. Vierteljahr 1922 vorgesehene Strompreis für Licht und Kraft von 36 M. bei weitem nicht genügt bat, die Ausgaben zu decken. Der Aussichtsrat hat daher in seiner Sitzung vom 29. November beschlossen, den Strompreis auf 72 M. zu erhöben. Sämtliche sonstigen Gebühren erhöben sich ebenfalls um das Doppelt«. Neue Rechnungen werden nicht ausgeschrieben, sondern es werden auf Grund der letzten Jnkassolisten di« Beträge für das vierte Vierteljahr 1922 noch einmal als Nachzahlung erhoben. Gröda, am 30.1l. 1922. ElektrtzitSISverband Gröba. Gemeiudeoerband. OertlicheS «uv Sächsisches. Riesa, deck 1. Dezember 1922. —* Zu der Bekanntmachung des Kommunal, verbandes betr. Erhöhung der Mehl- und Brot- preise wird uns von sachverständiger Seite folgendes geschrieben: Wenn auch die Verbraucherkreise seit den Kriegsjahren an eine beständige Mehl» und BrotpreiS- erböhung gewöhnt sind, so muß doch zrraegeben werden, daß die in der vorliegenden Nummer Ihres geschätzten Blattes verordnete Erhöhung über das seitherige Maß weit hinausgeht und deshalb für die Ernährung weiter Kreise äußerst drückend wirken Muß. Der Verbraucher bat des halb entschieden ein Recht, darüber aufgeklärt zu werden, ob die enorme Erhöhung notwendig ist und welche» die Ursachen für diese Maßnahme sind. Es dürfte allgemein bekannt sei», daß das für dar sogenannte Markenbrot er- forderliche Getreide durch «ine auf die Landwirtschaft ver- teilte Umlage ausgebracht wir- und daß außerdem von der Reichsgetreideftelle große PWgen AUSlanoSgetreide ein geführt werden müssen, da Ms einheimische Getreide für die Ernährung des deutschen Volkes nicht ausreicht. Der im Sommer für das Umlagegetreide von der Reichsregierung festgesetzte Preis erwies sich entschieden zu niedrig, da di« Ernte den erhoffte» Ertrag nicht gebracht hat und außer- dem seit den denkwürdigen Junitagen dieses Jahres die Geldentwertung unvorberzusehende Fortschritte gemacht hat. Der UmlagepreiS wurde desbalo für die erste Ab- lieserungsrate auf 30300 für Weizen und 28300 für Roggen erhöbt. Wenn diese Preise der Mehl- und VrotpreiS- berechnung zugrunde gelegt werden könnten, so würden wir nur eine ganz geringfügige Preiserhöhung «u ertragen haben. Dem ist aber nicht so, da die viel Höheren Kosten iür das AuSlandsgetrride von der Reichsgetreideftelle in den Preis, auf dem sich di« Berechnung der Mehl- und Brotpreise aufbaut, mit bineingerechnet werden müssen, und zwar betragen die Preise, die der Kommnnalverdand an die Reichsgetreideftelle bezahlen muß. M. 96000 für Weizen und M. 90000 für Roggen, , also mehr als das Dreifache des Preises, den die Landwirtschaft für ihr Um- laaeartreide erhält, Sn früh««, Lahr« wurden sehr UsatiKvr Voll»rkllr8 (amMed): 7630 Hark. große ReichSmittrl zur Verbilligung der Nahrungsmittel un allgemeinen und des Brotes im besonderen aufgewendet. Abgesehen davon, daß die Reichsfinanzen die an sich für di« Bevölkerung sehr willkommene Maßnahme nicht mehr gestatten, bandelt die Reichsregierung unter dem Druck der Entente, die verboten bat, irgend welche Mittel zur Per- billignng der Ernährung aufzuwenden. Die HerftellungS- kosten eines Brotes verteilen sich nach einem Aufklärungs plakat der Reichsgetreideftelle in folgender Weise: Aufwendung für Getreide 64,00°/, Frachten, Lagerung, Zinsen, Versicherung der Reichsgetreideftelle 6,89°/. Kosten der Reichsgetreideftelle 0,35"/. Frachten, Zinsen usw. des KommunalverbandeS 5,53"/. Kosten des KommunalverbandeS 1,39°/, Mabllohn 4,18°/, Backlohn ...... i . 17,74°/. 10000"/ Aus vorstehender Ausstellung geht hervor, daß Müller und Bäcker nur mit zusammen 22°/. beteiligt find; von diesen Kosten entfallen aber beim Bäcker mindestens 80°/, aus Brennmaterial, Löhne, Steuern und Versicherung, bet der Müllerei liegen di« Verhältnisse ähnlich, nur dan'bier noch die Gehälter für die Beamten dazu kommen. Wenn nun diese Gewerbe ohne jeden Nutzen arbeite» wollten, so würde die« im Brotpreir kaum fühlbar sein, den» 64'/, beträgt der Getreidepreis. Also Müller und Bäcker sind e« nicht, die den hohen Brotprei« zu verantworten haben. Oder ist «S die Landwirtschaft, die die Schuld trägt? Auch diese Behauptung wird kein Mensch aufftelle» können, wenn er bedenkt, daß der Umlage-Roggen dem Landwirt nur mit M. 28000 vergütet wird, der Kommunalverband an die Reichsgetreideftelle aber M. 90000 bezahlen muß. Es war zweifellos Psticht des ErnSbrunasausfchuffe«, den Preis unter Berücksichtigung aller Verbaltntffe trotzdem möglichst niedrig zu gestalten. Soweit bekannt, ist der Brotprei« in den Großstädten auf ungefähr M. 280, in ländlichen ve- »irken aut M. ISO festgesetzt worden. Sn langen Verhand lungen der beteiligten Gewerbe mit dem Kommunaloerbant ist e« gelungen, den BrotprejS für den hiesigen Bezirk aus M. 225 zu berechnen. Der Preis ist selbstverständlich immei noch ein unerträglicher, die Verbraucherkreise können aber die Beruhigung haben, daß alles geschehen ist, um den Preis möglichst niedrig zu halten. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Preis auf 4 Wochen fest gilt, während andere Kommunaloerbände den Preis voraussichtlich in 14 Tagen wieder erböhen müssen. —* Die Brotkarten in Riesa werden nächsten Montag in den bekannten Ausgabestellen ausgegebcn. Nur weisen wir nochmals darauf hm, daß die Brotkarten für den Bezirk „Herberge zur Heimat" mit in der Gastwirt schaft „Gute Quelle" ausgegeben werden. —* Heimatschutzvortrag. Gleich den beiden vorangegangenen Vortragsabenden batte sich auch der gestrige sehr starken Zuspruchs zu erfreuen. Der Höpfnersche Saal war bis auf den letzte« Platz besetzt. Zn reichlich «inftündigem Vortrag unternahm Herr Hoirat Professor Dr. Naumann, Dresden, mit feinen aufmerksam folaenden Zuhörern eine „Wanderung" nach dem an seltenen Natur schönheiten reichen östlichen Erzgebirge. Die Art der Schilderung und die durch zahlreiche Lichtbilder vor- geführten Naturaufnahmen waren sehr wohl geeignet, bei dem Kenner liebe Erinnerungen wachzurufe», dem Fremden aber Bewunderung für die Schönheiten und Reize unseres Erzgebirges abzugewinnen. Es waren herrliche Bilder, die dem Ange dargeboten wurden. Von den am Ende der Müglitzbahn gelegenen ErzgrbirgSstädtchen Geising und Altenberg mit ihren umfangreichen Zinngruben und Hütten- werken folgte» wir dem Vortragenden durch die ver schiedensten Städtchen und Ortschaften der AmtShauvt» Mannschaft Dippoldiswalde. Zn bunter Reihe wechselten Bilder von Bergen und Gebirgszügen, Gesteinsmassen, Tälern nnd Wasserläufen miteinander ab und herrliche Naturgebild« zogen an un» vorüber. Al« Gegensatz zu diesen von der Natur gebildeten Sehenswürdigkeiten schilderte der Redner die Erstehung bedeutender Anlagen, die durch Jahrhunderte lang« Kulturarbeit geschaffen worden seien. Al« sehr interessant gestaltete sich die .Wanderuna durch diu Aicheraraben nach dem idvllisch
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