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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192212026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19221202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19221202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-12
- Tag1922-12-02
- Monat1922-12
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1922
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Riesaer D Tageblatt und An reiner (LlbtblM and Ameiaer). Postscheckkonto: Dresden 1881 «trokass, Riesa N.-. 82. und Anzeiger (Llbeblast und ÄPüger). Dar riiklacr ragcriatt aatHälk die amutchaa vaKmImach««» der Amtshauptmannschast Großenhain, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte «nd des Rates der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und des Hanne,afiamtS Meisten, sowie des Kemeinder->t«>'. Gräba. 380. Sonnabend. S. Dezember 1922, abends. 75. Jahr«. Lad Riejae^ägediät^rschrm^tde«^ä^!denv«^^Ih^m^äü^ÜM^öe?^önn^m^jeulaye^üeiü^»preiS^^^"^öcüüszä!j^^ «uzeigen iuc o>e Nummer de» Ausgabetage» sind di« S Uhr vormittag« auszugeben und im voraus zu bezahlen; «m» Lemähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« SS mm Breite, 8 ww Hohr Grundschrift,Zeil« (y Gilben) 40.- Mark: zeitraubender >md tabellarischer Satz öS'/. Aufschlag. Nachweisung»« und Vermittelungsgebühr 8.— Mart. Feste Tarife. Bewilligter Rabat: erlischt, wenn der Betrag irrsällt, durch Klag« rtngezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« Unterhaltung», beilagt ..Ärzähler an der Elbe" — Im Falle höherer Gewalt -- Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Verriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der VefürderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich. Riesa. GetibUttiM-"- <Nq«tt,?Nri»e>, 59 Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hannel. Rleia- kür Wilhelm Dittrich. Rieia. Erste Bekanntmachung. 1. Die Wahl der Beisitzer -um Gewerbegericht in Rie'a findet Sonntag, den V. Januar 1VLA in der Zeit von 10 Uhr vormittags biS 4 Uhr nachmittags statt. 2. Der Berbandsbezirk wird in folgende Wahlbezirke, unter Bestimmung der daneben verzeichneten Wablttellen eingeteilt r Riesa Ir (östlich der Pausitzer- und Niederlagstraße) WahlfteÜer Rathaus. Riesa Ur (westlich der Pausitzer. und Niederlagstraße) WahlfieNer Restaurant zum Dampfbad, Rasenplatz. Gröbar Wahlstever Gemeindeamt. Nünchritzr Wahlstever Aufentbaltsbaracke der chemischen Fabrik von Heyden an der Meißner Straße gegenüber dem Hauvteinaange. Riideraur Wahlstever Schule. Eingang kl, Zimmer 8. Strehlar Wahlstever Rathaus. Weidar Wahlstever Cas« Edelweiß. 3. Die Wahlberechtigten haben die Vorschlagslisten, getrennt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, spätestens bis zum 18. Dezember 1923 in der Hauptkanzlei des Rates zu Riesa unter Benennung eines für weiter« Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters einznreichen. Die Vorschlagslisten haben den Anforderungen des 8 18 Absatz 5 des GemeindeverbandSgesetzeS für das Gewerbegericht in Riesa zu genügen. <Alle Beisitzer mit Vor- und Zunamen, Stand, Wohnung von 20 Wahlberechtigten unterzeichnet uiw.) 4. Auf die Bestimmungen des GemeindeverbandSgesetzeS für das Grwerbegericht in Riesa insbesondere Absch. lll tz 18—80 wird Bezug genommen. Riesa, den 2. Dezember 1922. Der Borfitzende deS Gewerbegerichts. , Dr. Scheider, Bürgermeister. Ham. Erste Bekanntmachung. 1. Die Wahl der Beisitzer zum Kaufmannsgericht in Riesa findet Sonntag, den 14. Jannar 1V2S in der Zeit von 1v Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittag- statt. 2. Der Verbandsbezirk wird in folgende Wahlbezirke, unter Bestimmung der daneben verzeichneten Wahlstellen eingeteilt: Riesa ir (östlich der Pausitzer- und Niederlagstraße) Wahlstever Rathaus. Riesa llr (westlich der Pausitzer- und Niederlagstraße) Wahlstever Restaurant zum Dampfbad, Rosenplatz. GrSbar Wahlstever Gemeindeamt. Nünchritz! Wahlstever Aufentbaltsbaracke der chemischen Fabrik von Heyden an der Meißner Straß« gegenübrr dem Hauvteinaange. RSderaur Waklfteller Schule, Eingang 4, Zimmer 8. Streblar Wahlstever Rathaus. Weida: Wahlstever Cafö Edelweiß. 3. Dir Wahlberechtigten haben die Vorschlagslisten, getrennt für Kaufleute und HandlnngSarhtlfen, spätestens bis zum 18. Dezember 1922 in der Hauptkanzlei des Nates zu Rieia unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters einznreichen. Die Vorschlagslisten haben den Anforderungen des 8 18 Absatz 5 des GemeindeverbandSgesetzeS für das KanfmannSgerikbt in Riesa zu genügen. (Alle Beisitzer mit Vor- und Zunamen, Stand, Wohnung von 20 Wahlberechtigten unterzeichnet usw.i 4. Auf die Bestimmungen des GemeindeverbandSgesetzeS für das Kaufmannsgericht in Riesa insbesondere Abschn. Ul 88 16-80 wird Bezug genommen. Riesa, den 2. Dezember 1922. Der Borfitzeude d«S KausmaunSgerichtS. Dr. Scheider, Bürgermeister. Ham. Höchstpreise für Milch und Milchprodukte. Nachdem das WlrtschaftSminlfterium durch Verordnung vom 27. November 1922 Höchstpreis« für Milch und Milcherzeugniffe festgesetzt hat, gelten für den Bezirk der Stadt Riesa mit sofortiger Wirkung für den Kleinhandel folgende Höchstpreise: ») für Vollmilch je Liter: 78 M. beim Erzeuger ab Gehöft (VerliterungSpreiS) 90 M. beim Kleinhändler einschl. Molkerei. d) für Mager- und Buttermilch le Liter: 38 M. beim Erzeuger ab Gehöft (VerliterungSpreiS) 44 M. beim Kleinhändler einschl. Molkerei. o) für Butter je Pfund: 700 M. beim Erzeuger ab Gedöst 770 M. ab Molkerei (im Großhandel) 840 M. beim Kleinhändler einschl. Molkerei. ä) für Sprisequark mit höchstens 75 Wassergehalt je Pfund: 70 M. ab Gehöft oder Molkerei 84 M. beim Kleinhändler einschl. Molkerei. «) für Quark- und Magerkäse je Pfund: 175 M. ab Molkerei oder Käserei 210 M. beim Kleinhändler einschl. Molkerei. Diese Preise sind gesetzlich« Höchstpreise und verstehen sich einschl. der Umsatzsteuer. Wer sie überschreitet, wird demnach mit Gefängnis und Geldstrafe oder einer dieser Strafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus, bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, den 2. Dezember 1922. Gib. UeutiKvr Vvttvrllurst (vwtUed): 822S LlarL Oertliares uns Sächsisches. Riesa, den 2. Dezember 1922. —* Sitzung des ErnührungsauSschufseS. Am Sitzungssaale der Amtshauptmannschast Großenhain wurde Freitag vormittag unter Vorsitz des Herrn Amts hauptmann Kühn eine Sitzung des ErnährungsausschusieS abgehalten. In einer Vorbesprechung sind, wie Herr Amts hauptmann Kühn barlegte, die einzelnen Positionen, die für die neue Steigerung des Brotpreises in Betracht kommen, ruf das Eingehendste durchgesprochen worden. Dabei ist man allgemein zu der Auffassung gekommen, baß der Brotpreis so niedrig wie möglich gehalten, daß aber der Preis- Sprung, der jetzt zweifellos in allen Kommunalverbänben gemacht werden muß, nicht zu vermeiden ist. Herr Amts- Hauptmann Kühn sprach als seine Ausfassung aus, daß die Not in den armen Kreisen so groß werbe, daß sie Brot gar nicht mehr kaufen könnten, ganz gleich, wie der neue Preis sich gestalte, da die neuen Getretdeprcise eingestellt werden müssen, die in der Hauptsache den BrotpreiS ausglrichen. Diese Preise seien die ärmeren Klassen nicht in der Lage, zu zahlen, sie ständen deshalb vor der Hungersnot. In der Vorbesprechung sei eine Einigung auf einen Brotpreis von 225 Mark erfolgt, während er selbst nur für einen Brot preis von 220 Mark einzutreten vermöge. Herr AmtShaupd- mann Kühn begründete seinen Standpunkt danrit, daß in der Amtshauptmannschast Meißen auch der Brotprets nur auf 220 Mark festgesetzt worben sei und daß in unserem rein ländlichen Bezirke keinesfalls ein höherer Preis als in Meißen berechtigt erscheine. Es habe verbitternd gewirkt, daß der letztfestgesetzte BrotpreiS im Kommunalverband Großenhain höher gewesen ist, als im benachbarten Meißen, wenngleich dies Verhältnis seine volle Berechtig»»»« dadurch gehabt habe, daß hier im Großenhainer Bezirk eine Preis- rrhöhungspertode übersprungen worden ist, die sich erst bei der letzten Preisfestsetzung ausgewirkt habe. Er sei bereit, den neuen BrotpreiS mit zu stützen und nach antzen hin zu vertreten, wenn er sich in erträglichen Grenzen hält. Auf die rinzelnen zur Preisbildung bienenden Positionen brauchte in der Sitzung des ErnährungSauSschusseS nicht nochmals eingegangen zu werden. Vielmehr bewegte sich di« lebhafte Aussprache um den Differenzpunkt, ob der Brotpreis auf 22S oder n n r auf 220 Mark erhöht werden solle. An Ler Aussprache wurde hervorgehoben, daß eS schon von jeher daS Bestreben des ErnährungSauSschusseS war, den BrotpreiS so niedrig als möglich zu halten, und festgestellt, baß Große«. Hain fast immer den niedrigste»» Brotprets hatte. Der Er- nährungSanSschnb ist auch darin völlig in Ueberetnstimmung mit der Auffassung des AmtShauptmannS, daß ländliche Kominunalverbände billiger« Brotpreif« haben sollten, alS die der Städte. Keinesfalls dürf« aber der Pret- eine- Bezirkes, der unter allen Preisen stehe, nun ohne weiteres maßgebrrrd sein, ohne daß di« genauen Preisberechnungen als Unterlag« vorlägen. ES lass« sich kaum ein Weg finden, die 5 Mark, um die Fie PrelSkestftelluna auSeinandergeht, an irgendeiner Position abzuftreichen. Heroorgehobeu nmrde, baß in Melber» die Dehtlknlöhne niedriger sind alS im Großenhainer Bezirk. Der Vertreter der Gehtlfenorgani- sation erklärte, baß di« neuen Ee-Ufenldhn« für Meißen überhaupt noch nicht festgesetzt feie«, daß der Sohn aber höher kommen werdh a» er jetzt bier gezahlt wir^da die Regelung aus Grund der DreSduer LSHn« «U »0 Prozent Abstrich erfolg» und daß bereit» am 1». Dezember eine ne«, Lohnregelung erfolgen mitffe. In Meißen könne somit bet der Berechnung di» Bratnr^ieS et» «emma« G-HÄuURM gar nicht eingesetzt worden sein, nur ein Schätzungs lohn. Herr Amtshauptmann Kühn führte u. a. aus, die Lohnpolitik, daß die Erhöhung der Gehilfenlühne restlos auf die Verbraucher abgewälzt werde, mache er nicht mit. Auch auf dem Gebiete der Brotpreisregelung sei in aller Kürz« ein Eingriff des Wtrtschaftsmintsteriums zu erwarten, vielleicht habe dies den gleichen Erfolg wie beim MtlchpreiS, der nun noch niedriger ist, als er von de»- Amts hauptmannschaft festgesetzt wurde. Diesen Ausführungen gegenüber wurde betont, daß ein Eingriff des Wirtschafts ministeriums gar nicht zu befürchten sei, dieses werbe, wenn es die Lohnforderungen der Müller und Bäcker berücksichtige, den Preis höchstens hinauf korrigieren. Herr Amtshaupt mann Kühn betonte, eS würbe ihn wundern, falls Meißen wirklich nicht die höheren Gehilfenlöhne bet der Preisberech nung zugrunde gelegt haben sollte. Er werbe sich auf dem Boden Ler Verständigung derart finden lassen, jetzt den Brotprets in Höhe von nur 220 Mark festzusetzen, ihn aber zu erhöhen, sobald dies für Meißen erfolgt. Die reine Wirt schaftskonstellation von Meißen und Großenhain rechtfertige einen BrotpreiS von 220 Mark. Bon einem Mitglied des Ernährungsausschusses wurde als ein Weg, um aus dem Dilemma herauszukommen, empfohlen, den BrotpreiS heute auf 220 Mark festzulegen, aber noch vor dem 18. Dezember eine neue Preisregelung auf Grund der dann bestehenden Verhältnisse zu treffen. Gegen beide Vorschläge wurden aus der Mitte der Versammlung erhebliche Bedenken wegen ihrer technischen Undurchführbarkeit erhoben, die man als vollbegründet ansehen mutzte, sodaß auch dieser Ausweg nicht begangen werden konnte. Als überaus be achtliches Moment nmrde hervorgehoben, daß es richtiger ist, den Brotpreis für eine längere Zeit festzulegen, damit die üftere Beunruhigung der Verbraucher vermieden wird. Durch die Festsetzung des Brotpreises für eine längere Periode haben die Verbraucherkreise nur Vorteile, da die inzwischen eintretenden Lohn- und Preisneugestaltungen dann nicht zu ihren Lasten gehen. Das Ergebnis der langen lebhaften Aussprache, von der hier nur der sachlich« Kern hevausgeschält nmrde, war die Festsetzung des Brot- pretseS auf 225 Mark durch sämtliche Herren des Ev- nährungSausschusses, während Herr AmtShauptmann Kühl» die im Verhältnis zur Gesamterhöhung um 182 Mark nur geringe Ermäßigung des Preises um 5 Mark, also einen BrotpreiS von 220 Mark, vertrat. Der n«ue Brotprets bars erftab 4. Dezember gefordert werben. Wer eS früher tut, macht sich strafbar! lGrßh. Tagebl.) —*Der hiesige Frauenverein möchte auch in diesem Jahre seine» alten Mütterchen «ine Weihnachts freud« bereit«»» und besonders auch Kleinrentner, soweit es in feinen Kräften steht, unterstütze». Er bittet deshalb recht herzlich, die Sammlung, die jetzt vor Weihnachten veranstaltet wird, zu unterstützen und so mitzuhrlfen, drückend« Not zu lindern und am Wrihnachtssefte bekümmerte Herzen zu erfreuen. — Auch Lebensmittel, Wäsche, Kleidungs stücke nimmt die Vorsitzende des Vereins, Frau Dori- Heyn, Vtsmarckstraße 6, gern entgegen, sie ist auch bereit, dieselben üdholen zu lassen. Die nächste Sitzung de« Fraurnverrin« findet Dienstag, den 12. Dezember, statt. Die Mitglieder werden um zahlreiche« Erscheinen gebeten. —* Eine Kindesleiche aufgesunden. Am 28. November 1922 nachm. in der vierten Stunde ist in der Abortarube des Gasthauses .Stadt Leipzig-, hier. Hauptstraße 58, eine neugeborene Kindesleiche weiblichen Geschlechts ausgefunden worden. Das Kind kann nach den ärztlichen Feststellungen erst vor höchstens 14 Tagen ge boren worden sein. Auf welche Weise die Kiudesleiche in die Abortgrube gelangt ist, ist noch nicht iestmstellen ge- wesen. Sachdienliche Angaben wolle man der hiesigen Kriminalpolizei umgebend zur Kenntnis bringen. Jed« Mitteilung wird vertraulich behandelt. —* Gestohlen wurden in der Nacht »um 2. d. M. mittels Einbruches aus einem verschlossenen Stalle eines Schrebergartens auf dem Göhliser Platze zwei Gänse und sieben Kaninchen. Den Gänsen, von denen die eine gau weiß und 15 Pfund schwer, die andere ebenfalls weiß, aber mit einigen grauen Federn auf dem Rücken befiedert und 11 Pfund schwer gewesen ist, sind die Kopie abgeschnitten worden. Die Kaninchen sind durchschnittlich fünf Pfund schwer. Ein männliches und drei weibliche sind graumeliert, ein männliches und zwei weibliche Haden schwarzes Fell, die letzteren beiden mit links weißen Pfötchen. Tiefe Tiere sind vermutlich lebend mitgenommen worden. Nach den Fußspuren kommt ein« weibliche Person mit in Frage. Sachdienliche Mitteilung erbittet der Kriminalposten. —* Ein großer Handkahn gefunden. Vor etwa 14 Tagen ist an der Elbe bei Alt-Garge ein großer Hand kahn gesunde»» worden. Der Eigentümer wird ersucht, sich auf der hiesigen Polizeiwache zu melden. —* Anfrage im Landtage. Ter Abg. Schmidt (DDP.) hat im Landtage folgende Anfrage gestellt: Tie Bestimmungen des Reiches über den zwangsläufigen Per- kehr mit Mundzucker im Wirtschaftsjahr 1922 23 gewähr leisten jedem VeriorgungSberechtigten für die BersorgungS- Periode vom 15. Oktober bis 30. November ds. Js. 3 Pfund Zucker. Nach Mitteilung der sächsischen Regierung in dec Tagespreise ist die für die Versorgung Sachiens ausreichende Menge Mundzucker vou den hieriür zuständigen Raffinerien zur Ablieferung gekommen. Ist der Regierung bekannt, daß der Kleinhandel in völlig ungenügendem Matze mit Zucker beliefert wurde, sodatz weite Kreise der Versorgungs berechtigten das ihnen zustehende Quantum Zucker nicht erhalten konnten und kann sie Auskunft darüber geben, wo der von den Raifinerien zur Ablieferung gekommene Zucker geblieben ist? Was hat sie getan und was gedenkt sie weiter zu tun, damit die unversorgt gebliebenen Versorgungs berechtigten den lhnrn zultehrnden Mundzucker noch erhalten? —«Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Reichsbank und Post erfolgt in der Woche vom 4. bis 10. d. M. zum Preise von 20000 M. für ein Zwanzig markstück und 10000 M. für ein Zehnmarkstück. Für ausländische Goldmünzen werden entsprechende Preise gezahlt. Der Ankauf von Reichssilbermünzen durch die ReichSbank und Post erfolgt vom 4. Dezember ab bi« auf weiteres -um 450sachen Betrage des Nennwertes. —* Fa hrgelderftattung im Eisenbahn- verkebr. Um das Verfahren bei der Erstattung von Fahrgeld zu beschleunigen und zu vrrrinsachen, hat der ReichsvrrkehrSminister nunmehr di« selbständige Erledigung solcher Anträge den größeren Bahnhöfen übertrag,». Hier durch ist es dr» Reisende» möglich, ihre Anträge mündlich und unmittelbar im Anschluß an die Reise anzubrinoen. Die Dienststelle» werden in den meist«»» Fällen in der Lage sei», die Anträge sofort zu erledigen und die Reisenden zu befriedigen, wodurch das jetzt übliche Schreibwerk sowohl für den Reisenden al« auch die Reichsbahn erspart wird. Voraussetzung ist hierbei, daß die Erstattung auf der Station beantragt wird, gut der die Reil« broonuer^
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