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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192212229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19221222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19221222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-12
- Tag1922-12-22
- Monat1922-12
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1922
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Riesaer H Tageblatt und Anxetgev (LlbeblM llild ÄUjtlgerj. »ratztanschrtstr »ag«»r«tt Da» Riesaer Tageblatt enthält die amtliche« BekaunNNtud»»»«» g«mrus Nr. so. «mttyauhttnamtschast Großenhain, de» Amtsgerichts, der AmtSanwaltschaft beim Amtsgerichte «nd Le» Rate» der Stadt Riesa, des Finanzamt» Riesa und des Hauptzollamts Meißen, sowie de» «emeinderate» Gröba. Postscheckkonto: Dresden 1S8S Birokaff« Riesa Nr. SS. 2V7. Arettag 2Ä. Dezember 1NÄL, abends. 7S. Aahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheial t«de« Tas abend« '/,0 Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. veza,«pret«, »egen Vorauszahlung, monatlich 4S0.— Mark «inschl. Bringeclohn. Anzeigen Mr di« Nummer de» Aulgabetage« sind bi« » Uhr vormittag« auszugeben und im vorau« zu bezahlen; eine Gewähr slir da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plägen wird nicht Übernommen. Preis für die SS aw> »reit« S mm hohe Grundschrist.Zeil« (S Silben) 40. - Mark' zeitraubender >md tabellarischer Satz 50°,, Aufschlag. Nachweisung«, und ÄermitkelunztgebUhr 8.— Mark. Feste Tarife. Bewilligter Kabak erlischt wenn de-.' Setrag 'erMllt, durch Maqr 'inarzogen werden muh oder oer Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa Achttägige UnterhaltungS- beilage .Erzähler an der Elbe" Im Fall» höherer Bemalt «rieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Veförderungseinrichtungen — bat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrafze ob. Verantwortlich Mr Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa, für "Ii'.igenteil: Wilhelm Dittrich. Riesa. Laut Bekanntmachung de« Kommnnalverbandes gelten in der Gemeinde Grosta d e Höchstpreise fiir Milch und Butter, di« sewetlia vom Rat der Stadt Riesa sür den Stadt- bezirk Riesa bekanntgemacht werden. Ank jedem Stück Butter, da« aus außersächsischer Milch heraestellt ist, ist beim Berkaus im Kleinhandel »in mit dem Gemeindestempel ver- sebenes Etikett an« farbigem Papier anznbringen. Die Käufer werden im eigenen Interesse gebeten, darauf zu achten, daß sie mit jedem Stück außersäcksiscker Butter ein solches Etikett erhalten. Die Etiketten sind von den Händlern im Gemeindeamte gegen Vorlegung der Rechnungen zu entnehmen. Gröba lSlbe), am 21. Dezember 1S22. Der Semelubevorft««». OertlickeS mrb Siichsisches. Riesa, den 22. Dezember 1922. —* Wildgewordener Stier. Unweit de« hiesigen Albertplatzes konnte heute gegen mittag beobachtet werden, wie der Führer eines Schlacht-Stieres diesen durch Kopf- schlüge zu biindiaen luchte. Er erreichte damit aber nur. daß das Tier wild im Kreise hernmiagte. Hierbei ist ein des Weges kommender Radfahrer mit seinem Rade zu Schaden gekommen. Nach Anlegung einer Blende konnte der Trans- port ohne weiteren Zwischenfall fortgesetzt werden. —* Die Brotversorgung. Der ReIchSan«scknß der Landwirtschaft gibt eine Erklärung zur Frage der Brotversorgung bekannt, in der «. a. gesagt wird, das, der Reichsausschuh auf Grund seiner umsassende» Kenntniffe der ErnährunaSlage mit Rücksicht auf di« ausgesprochene Mißernte eine Erfüllung der Umlage sür sachlich unmöglich halte. Entgegen den Behauptungen des NeichsernährungS- Ministeriums, dah die Brotversorgung gesichert sei, unter der Voraussetzung, dah da« Umlagrgetreid« entsprechend den Sätzen hereinkomme und das Reich in der Lage bleibe, die für die Getreideeinfuhr notwendigen Devisen einzukaufen, habe der Reichsansschuh sestgestellt, dah die Brotversorgung nur unter der Voraussetzung gesickert werden könne, daß mindestens 1,7 bis 1,8 Millionen Tonnen Brotgetreide eingesührt werden können. Auherdrm habe er mit Nach- druck darauf hingewiesen, dah nichts unversuckt bleiben dürfe, um eine Brotstreckung in möglichst grotzem Umfange herbeiznführen. —* Wichtig für alle Steuerzahler. Bei dem ziffernmäßig gestiegenen Einkommen wirb die endgültige Einkommensteuer für 1SS2 die nach dem Einkommen im Fahre 1821 bemessenen gesetzlichen Vorauszahlungen viel fach erheblich übersteigen. Die Kassen und Hebestellen der Finanzämter sind daher erneut darauf hingewiesen worden, daß sie, ebenso wie sonstige freiwillige Vorauszahlungen, auch Vorauszahlungen auf die für 1822 noch geschuldete Ein kommensteuer jederzeit auf die Einkommensteuer 1822 zu be zeichnen sein. — Bei dieser Gelegenheit sei darauf aufmerk sam gemacht, daß bei Berechnung des Vermögens für die Vermögensteuer und die Zwangsanleihe die Einkommen steuerschuld für 1822 vom Vermögen nicht abgezogen werden darf, soweit es sich nicht um die im Jahre 1922 fällig ge wordenen gesetzlichen Vorauszahlungen handelt. Darüber hinaus vor -em 31. Dezember 1822 geleistete freiwillige Vor auszahlungen mindern jedoch das vermögenssteuerpflichtige Vermögen. —* Vereinfachung in der Kriegerfürsorge. Die bisher bei den Kreishauptmannschaften eingerichteten Kreisämter sür Kriegerfürsorge werden am 1. Januar 1923 nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 7. Dezember 1922 (Sachs. Gesetzbl. S. 614 fg.j aufgehoben und die bei ihnen bestehenden Abteilungen für Schwer, beschädigtenfürsorge von da ab mit dem Landesamt für Kriegerfürsorge in Dresden verschmolzen. Dadurch fällt die Zwischenstelle im Rechtsmittelzuge der amtlichen Krieger fürsorge bei den Kreishauptmannschaften weg. Die Ab teilungen für Schwerbeschädtgtenfürsorge bleiben jedoch als Zweigstellen des Landesamtes für Kriegerfürsorge in den Regierungsbezirken Bautzen, Chemnitz. Leipzig und Zwickau bestehen und werben mit ihren Dienststellen an die Kreis hauptmannschaft ihres Bezirkes angegliedert. Die Ab teilung für Schwerbeschädigtenf'trsorge des Regierungs bezirkes Dresden geht im Lanbesamt für Kriegerfürsorge aus und befindet sich vom 1. Januar 1823 ab mit -en bisher beim Landesamte bestehenden Dienststellen für Schwer beschädigten- und Blindenfürsorge in Dresden-A., Taschen bergpalats, 1. Obergesch., Fernsprechnummer 14 480. —* Wichtig für Krtegerwttwen. Nach einem Erlaß des Neichsarbeitsministeriums können erwerbsfähige Kriegswitwen unter SV Jahren nach 3 87 Abs. 2 -es Reichs versorgungsgesetzes die erhöhte Witwenrente auch dann er halten, wenn eine oder mehrere ihrer versorgungSberech. tigten Kinder zwar nicht mehr volksfchulpflichtig sind, sich aber noch in einer Schul- und Berufsausbildung befinden, selbst keinen ausreichenden Verdienst oder sonstiges Eiw- tommen haben und von der Witwe im eigenen Haushalt versorgt werben. Kriegerwaisen, die bas 18. Lebensjahr vollendet haben, rechtfertigen nur bann eine Erhöhung der Witwenrente, wenn sie infolge körperlicher ober geistiger Gebrechen besonderer Pflege bedürfen. Krtegerwttwen, enen hiernach die erhöhte Witwenrente zusteht, die bisher aber nur die einfache Rente von SV v. H. der Vollrent« «jneS vvllerwerbsunfähtgen Kriegsbeschädigten erhalten haben und bereits unanerkannt sind, können einen Antrag aus Er- Höhung der Rente an das zuständige BersorgungSamt ein- reiche». —* Für Altrentner aus der Wehrmacht. Außer dem in den Zuständigkeitsgrundsätzen der Kriegs- beschädigten- und KriegShtnterbliebenrnfürsorge vom S. bis i >. Dezember 1819 genannten PersonenkretS steht sozial« besorge nunmehr «. a. auch Altrentnern (Altrentnergesetzj ehemaligen Angehörigen der neuen Wehrmacht (Wehrmacht- oeisorgungSaesetz) und ihren Hinterbliebenen zu, wenn «in ursächlicher Zusammenhang zwischen der Dienstbeschäbigung oder dem auf «ine Dienstbeschäbigung zurückznführenden Verlust des Ernährer» und der zu behebenden Notlage an zunehmen ist. Die Durchführung der Fürsorge liegt -en Amtsstellen der soziale« Kriegsbeschädigten- und Krieg», htnterbliebenenfürsorge ob. . —* Sine wichtige Verkehr» tagung in Halle. L» Lall, Lwd eirul-Lagmul dar ruiUrlbeutsch«» «nd itck- NKvIixBr NottKrkur» («mtUckh: 6758 fischen Berkehrsinteressenten in Gegenwart von Vertretern der Reichsbahndirektion statt, in der u. a. die Städte Halle, Magdeburg, Leipzig, Dresden ihre Wünsche um einen be sonderen Verkehr nach dem Osten und Norden über Cottbus, Frankfurt a. d. Oder, ferner nach Schlesien, über Sagan und Kohlfurt, sowie nach Bremen, Hamburg und Mecklen burg unter Umgehung von Berlin besprachen. In einer Entschließung wird eine Verbindung von Leipzig und Dres den gefordert. Weiter werden Züge Magdeburg—Kohlfurt —Breslau und Bautzen—Halle gefordert. Tie Schaffung einer Nachtschncllzugsverbindung Dresden—Leipzig—Halle -Hamburg wirb für notwendig erklärt. —* Neugestaltung des Jagdrechts in Sachsen. Der Landtag wirb sich demnächst mit Anträgen der Demokraten und der Sozialdemokraten ans Reform des sächsischen Jagdrcchts zu besaßen haben. Die Demo kraten fordern in ihrem Anträge eine grundlegende Reform, insbesondere die Aushebung der sogenannten Altberechti gung, die Zulässigkeit der Bildung von Jagdbezirken auch unter dem Umfang von 3M Acker; die Neuregelung des Stimmrechts der Jagbgenossenschastsmitglieder in der Weise, daß auf Grundbesitz und Pachtland in der Große bis 8 Hektar 1 Stimme, bis 6 Hektar 2 Stimmen, bis 12 Hektar 8 Stimmen, über 12 Hektar 4 Stimmen entfallen. Weiter wird in diesem Anträge der Erlaß einer Jagdpachtschutzord nung gefordert, die Bestimmungen über gleitende Jagd pacht, Hege und Abschuß trifft. Wie verlautet, ist von sozial demokratischer Seite ein viel weitergehender Antrag zu er warten, der auf Sozialisierung der Jagd hinausläuft. Da nach soll jede bestehende Jagdberechtigung aufgehoben ,verden und jeder Staatsbürger soll berechtigt sein, auf Grund einer vom Staate gelösten Jagdkarte die Jagd aus zuüben wo er will. —* Aendcrung des Fischereirechts. Ein von den Demokraten im Landtage eingebrachter Antrag fordert eine Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der Fischerei vom Jahre 1868 in der Richtung, daß das Recht zur Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern in der Regel zustehen soll in der Elbe, der Zwickauer und Frei berger sowie der vereinigten Mulde, der weißen Elster, dem Grübler (Elsterwerdaer) Floßkanale und dem Elstersloß- kanale dem Staate; in allen anderen fließenden Gewässern den anliegenden Grundbesitzern, einem jeden, soweit sein Besitz am Ufer reicht, und wenn beide Ufer nicht in der selben Hand sind, einem jeden bis zur Mitte des Wasser laufes. —* Personentarif« der Eisenbahn. In verschiedenen ZeitnngSabhondlnngen «nd Zuschriften der letzten Tag« wird die FahrpreiSerböbnng vom 1. Dezember angegriffen. E« wird behauptet, daß di« 4. Klaffe bei der Erhöhung stärker berangezogrn worden sei als die höheren Klaffen, insbesondere die 1. Klaffe. Weiter wird die Preis berechnung der Monatskarten im Nahverkehr, die Festsetzung einer Mindeftentfernnng von 11 tw, zum Anlah für Beanstandungen genommen. Die Vorwürfe find nickt berechtigt. Die Einheitssätze für 1 Personrnzng-Kilometer haben betragen: am 1. Oktober 1922 in 1. Kl. 202, 5 Pf., 2. Kl. 112,5 Pf., 8.Kl. 87,5 Pf., 4. Kl.45Pf., am 1. November 1922 in 1. Kl. 405 Pf., 2. Kl. 225 Pf.. 3. Kl. 135 Pf.. 4. Kl. 90 Pf., seit 1. Dezember 1922 in 1. Kl. 810 Pf.. 2. Kl. 450 Pf., 3. Kl. 270 Pf., 4. Kl. 180 Pf. Sie waren also gestaffelt wie 1:1'/,:2'/,:4'/,. Tie Steigerung hat mithin für alle Klaffen bei der Erhöhung gleichmäßig 100 v. H. betragen, sodaß eine stärkere Belastung der unteren Klaffen nickt ein getreten ist. Auch in Zukunft ist dies nicht beabsichtigt. ES wird im Gegenteil den wirtschaftlich leistungsfähigeren Reisenden der l.und 2. Klaffe vom 1. Januar 1923 an eine wesentlich höhere Belastung dadurch zugemutet, daß die Einheitssätze gestaffelt werden wie 1:1: 3:6. Fiir Zeit karten war am 1. November 1922 eine Mindefteiitsernung von 8 dm festgesetzt. Der MonatSkarteupreiS wurde nach 14 einfachen Fahrten berechnet. Eine Monatskarte 3. Klaffe für 8 iuu kostete 152 M., sür 11 tw 208 M. Bei dem schnelle» Sinken de« Geldwerte» und der damit verbundene» Steigerung der persönlichen und sächlichen Ausgaben war e» an sich selbstverständlich, daß diese im Interesse de« Vor ortverkehr« besonders niedrig gehaltenen Preis« nickt bri- drbalten werden konnten. Hierzu kam, daß die niedrigen Mtndestsahrpreise har Reichsbahn allgemein und teilweise wesentlich die Fahrpreis« der örtlichen Nahverkehr-Unter nehmungen unterboten, sodaß ein sehr großer Teil de« den letzteren »»kommenden Verkehr« auf die Eisenbahn ab wanderte. Dadurch erhielt die Eisenbahn einen so starken Mrhrverkrhr, daß sich besondere betriebliche Vor kehrungen notwendig machten, deren Kosten selbst bei regelrechten Fahrpreisen bet weitem nicht gedeckt werden, erst recht aber dann nicht, wenn der Verkehr zu den billigen Sätzen der Zeitkarten bedient werden muß. Die außerordentliche Schonung der Personentaris« im Gommer 1922, di« die Reisenden fast al« selbstverständlich hingenommen haben, hatten zur Folge, daß der Anteil der Einnahmen des Personenverkehr» an der Gesamteinnahme nur noch etwa 12 v. H. betrug, während er noch 1vl8 trotz aller im Krieg, notwendigen VerkrhrSdrosselungen «in Drittel ausmachte. Die Einnahmen au« dem Personen verkehr decke» bei weitem nicht die Selbstkosten, sodaß der Personenverkehr vom Bttteroerkehr mit erhalten werden muß. Zur Behebung diese» vom kausmäunischrn und volk»- wirtschaftlichen Standpunkte au» untragbaren Zustande« »ar «» unerläßlich, den Zritkartenverkrhr, der immer «in« bedeutende Rolle Im Verhältnis znm Gesamtverkehr gespielt hat, in stärkerem Maße zu belasten als bisher. Im Ein- vernehmen mit den Interessenvertretungen der am Eisen bahnverkehr vornehmlich beteiligten Erwerbsstände wurde daher anläßlich der Erhöhung am 1. Dezember nin weitere 100 v. H. der NotftaudStaris für Zeitkarten dahin geändert, daß die der Preisberechnung zu Grunde zu legende Fabrten- zahl von 14 auf 18 und die Mindesteutfernuna von 8 auf 11 lw erhöht wurden. Infolgedessen kostet eine Monats karte 3. Kl. für alle Entfernnngen bis mit 11 l-m nunmehr 540 M. Es sind also die Monatskartenvreise au? Ent- feruungen von 11 Km an nm rund das 2' , fache gestiegen, wählend sie sür 9 und 10 km den rund 3sacken und sür 1 bis 8 Im den rund 3 sacken Betrag der Nooemberpreise erreichen. Das Verhältnis der Wocken- und dec Schüler. Monatskarten zu den Monatskarten ist dasselbe geblieben. Tie Wochenkarten werden nach '/«, die Sckülermonatskarten nach der entsprechenden Monatskartenvreise berechnet. Vergleicht man diese Beträge mit de» gemöhnl cken Eisen- babniabrpreisen, so ergibt fick folgendes Bild: Eine einfache Fahrt 3. Kl. aus alle Entfernungen von 1 bis 11 im kostet zur Zeit 30 M., eine Monatskarte 3. Kl. sür dieselbe Ent- sernung 540 M. Bei täglich nur zweimaliger Benutzung bringt also die Monatskarte eine Preisermäßigung von 70 v. H.; anders ausgedrückt heißt das, daß der MonatSkartenin Haber immer noch an 21 Tagen vollständig »m sonst befördert wird. Jeder unbefangen Urteilende wird hiernach zugeben müssen, daß die Reichsbahn bei der auch vom kaufmännischen Standpunkt aus nun einmal unvermeidlichen stärkeren Belastung des Verionentariis nach wie vor bemüht ist, auf den Vorort und SiedlungSoerkehr die Rücksicht zu nehme», die nach Lage der Verhältnisse überhaupt möglich ist. —"Richtlinien sür die P re i s f e st st e l l u n g. Die tiefgehende Erschütterung der Markwährung, die zu einer das Wirtschaftsleben schädigenden Unsicherheit darüber, was auf dem Gebiete der Preistreiberei reckten« ist, geslldrt hat, gab dem Reickswirtschastsministerium und dem Reichsjustizministerium Veranlassung, an Hand der Rccktsprecknng und der Erfahrungen der Veiwaltungs- Praxis der letzten Zeit Richtlinien ausznarbcite»; diese sollen im Rahmen der innerhalb stark schwankender WährungSverhültniffe überhaupt gegebenen Möglichkeiten eine Stetigkeit der verwaltungsmäßigen und rechtlichen Entscheidungen über die Preisfeststellung gewährleisten. Im einzelnen werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Rechtsprechung und unter Fortentwicklung früherer vom Reickswirtschastsministerium vertretenen Annassnugett die Grnndiätze über die Feststellung des angemessenen PreueS entwickelt und die stark umstrittenen Begriffe der Markt- läge, Notmarktlag- und des Wiederdeichaffungsprencs erörtert. Eine Normentafel stellt unter Zugrundelegung des vom Statistischen RrichSamt allmonatlich veröffent lichten Index iür die Lebenshaltungskosten eine zahlen- mäßige Richtlinie aus, inwieweit im Warenverkehr der zwilchen Ein- und Verkauf etwa eingetretcnen Geld- entwrrtung Rechnung zu tragen ist. Eine frühzeitige Heranziehung von Sachverständigen noch vor Anklageerhebung wegen Pre,Streiderei und in einem möglichst frühzeitigen Abschnitte des Verfahrens wird fiir notwendig erachtet. Die Sachverständigen sollen tunlichst aut Vorschlag der amtlichen Vertretungen der beteiligten Wirtickastskreiie ernannt und vor schweren Rechtszugrlfscn wir Warenbeschlagnahme und Entziehung der Handels erlaubnis gehört werden. Tie Richtlinien betonen ferner die Notwendigkeit eingehender Aufklärung dec Bevölkerung über die Preisentwicklung und deren Ursachen. Sie geben Fingerzeige, wie neben ständiger Heranziehung der Tagespreise insbesondere durch innigere Zusammenarbeit der Preisprüsungsstellen mir der Wucher- Polizei und mit den Verbrauchern die vielfach auf Unkennt nis der wirtschaftlichen Znlammenhäuge beruhenden Gegen- sätze »wischen den einzelnen Berufsständen gemildert werden könnten. —* Zusammenkunft der sächsischen Handels- kammern. Eine Zusammenkunft von Vertretern der säch sischen Handelskammern befaßte sich am 8. Dezember in Dresden unter Teilnahme von Vertretern der LtaatS- regierung mit der Einführung einer Londeruinlage sür das Deutsche Forschungsinstitut für Textllindustrc« in Dresden. Man gelangte einmütig zu dem Ergebnis, eine solche auf Grund von 8 19 des sächsischen Handels- und Gewerbe- kanimeraesetzr« unter Anhörung der Beteiligten in den ein zelnen Kammerdezirken in die Wege zu leite» und zwar in ganz Sachsen einheitlich in der Weise, daß die Handels- kammrrbeitragspflichtigen der unmittelbar beteiligten Zweige (Textilindustrie, Ver«dlung»gewrrbe, Papierfabrckation) mit 1 Pfennig, die der mittelbar beteiligten Zweige «Großhandel und Handelsvertretung in Trxtilrohstosfen, -Halb- und Fertigsadrikaten; Herstellung von Maschinen und Utensilien de» TextiUaches) mit Pfennig aus di« Steuermark des gewerblichen Einkommen» nach der Veranlagung für 1920 gemäß de» Gesetze« vom 15. Juli 1922 hrrangezogen wer den sollen. — Verhandelt wurde serner über NrufensetzunG der Handrlskammergrbübren für Bescheinigungen, Be glaubigungen, Begutachtungen und dergleichen, sowie der Gebühren und Tagegelder von den Handel»kammern nach 8 8S RGO. öffentlich deftallter und vereidigter Gewerbe- treibender (Lachverftändtger, Probenehmer ufw.). — Außer- dem wurde eine Reihe weiterer Angelegenheiten erledigt dezw. vordersten, worüber später« Veröffentlichungen vor- deoalten bleibe»
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