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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192301037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-01
- Tag1923-01-03
- Monat1923-01
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1923
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Riesaer O Tageblatt « « d Anreiaer Elbeblav nur Ämeiger). und An;eiger Meblaü u«r Au-eigrr) der «mt-hauptmm,nschast «rojstnhaln, de» »«ts-ericht». der «mldaamaltschafl »ei« «mtdgerichte »nd de» Nate» der Stadt Riesa, de» Finanzamt» Riesa und de» HauptzoUamt» Meide«, sowie de» Gemeinderate- «rSba. «« Jatzra ^-2. Mittwoch, S. Januar 19LS, adenUS. Däi^lesa«k^ägebläi?ersch«ti»^jetzeii^»tz adrnda '/,s Uhr mti^iänahm« der Kann, und Festtage. Bez«»»tzr«t», gegen Dorauezahiüng^nönatllch SO).— Mark «inschl. Vklngerlöhn. Au,eigen für die Nummer de» Ausgabetage» sind di» V Uhr «ormittaa» auszugeben und im vorau« zu bezahlen: «m« Gewähr siir da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Blöden wird nicht übernommen. Pr»>« für bi, SS mm breite, S mm hohe Grundschns^Zeile (S Silben) SS.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz SO*/. Ausschlag. Nachweisung»» und Bermittelungsarbühr IS.-. Mart. Fell» Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der vetraa verföllt, durch Klage eina,zogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort! Riesa. Achttägig» amerda'tuna»- brtlag» „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« hliherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinricktungen — bat der Bezieher reinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de« Be,iig«p'»ist«. Roiallon«druck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. »eschöst-stetzer Beettzeftreße ö». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riefa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Littrich, Riesa. --- Bekanntmachung. lArbriiarber, Arbeitvrtzmer und vebörbr« au-schnriden^) Aeudernna der Vorschriften »der die vereinfachte vrstrurrung de» Arbrii-lobneS. Der ReickStag bat die nackfosaenden Aendrrunaen der auf die vereinfacht» Besteuerung des Arbeitslohn« vezüglicken Vorschriften de» Einkommensteuergesetze« beschlossen. 8 46 Abs. 2 und 6 und 8 66 Abs. 2 erhalten mit Wirkung vom 1. Januar 10»S ob folgende Fassung: l. » 46 «bk. K. .Der Vetraa von 10 v. H. de« vrbeit«iohn« ermäßigt sich 1. fiir den Ttenerpflichtigen und für sein« zu seiner Haushaltung zählende Ehefrau ») im Fall» der Zahlung de« Arbeitslohn« für volle Monate um je 200 M monatlich, i>) im Falle der Zahlung de« Arbeitslohn« für voll» Wochen um je 48 M. wöchentlich, «- im Fall« der Zahlung deS Arbeitslohns für volle Arbeitstage nm je 8 M. täglich, ck) im Fall« der Zahlung de« Arbeitslohn» für kürzere Zeiträume um je 2 M. für je zwei angefangen« oder voll« Arbeitsstunden; L. für jede« zur Hanshaltnng de« Steuerpflichtigen zählende minderjährig« Kind im Sinne de« 8 17 Abs. 2 ») im Falle der Zahlung des Arbeitslohn« sür voll« Monate um 1000 M. monatlich, d) im Fall« der Zahlung de« Arbeitslohn« für voll« Wochen um 240 M. wöchentlich, o) im Fall« der Zahlung de» Arbeitslohn» für volle Arbeitstage um 40 M. täglich. 6) im Kalle der Zahlung de» Arbeitslohn» für kürzere Zeiträume um 10 M. für s« zwei angesangen« oder voll« ArbeitSftnnden. Kind« im Alter von mehr als 17 Jahren, die Arbeitseinkommen beziehen, werden nicht gerechnet; 8. zur Abgeltung der nach 8 18 Absatz 1 Nr. 1—7 zulässigen Abzüge ») im Fall« der Zahlung de« Arbeitslohn» für voll« Monat« um 1000 M. monatlich, l>) im Falle der Zahlung de« Arbeitslohn« für volle Wochen um 240 M. wöchentlich, o) tm Fall« der Zahlung de« Arbeitslohn« für voll« Arbeitstage um 40 M. täglich, 4) im Falle der Zahlung de» Arbeitslohn« für kürzere Zeiträume um 10 M. . - kür je zwei omgefangeu« oder volle Arbeitsstunden. Auf Antrag ist «ine Erhöhung dieser Beträge zuzulassen, wenn der Steuerpflichtig« aachweist, daß die ihm ,«stehenden Abzüge im Sinne des 8 18 Abs. 1 Nr. 1 bi« 7 den OerMcheS rmv Siichslsches. Riesa, den 8. Januar 1923. * Handwerks-Gesellenprüfung. Im Hin blick auf die großen Vorteile, die das Bestehen der Gesellen prüfung bietet, wird den Eltern und Vormündern von Handwerkslehrlingen dringend empfohlen, letzter« zur Ab- legung dieser Prüfung anzuhalten. Auch di« Lehrherren und Innungen werden darauf hingewiesen, daß ihnen ge setzlich die gleiche Pflicht gegen ihre anslernenden Lehrlinge obliegt. Die Lehrlinge, deren Lehrhrrre» einer Innung angeboren, haben ihre Gesellenprüfung in der Regel vor dem Prüfungsausschuss« dieser Innung abzulrgen. Die anderen Lehrlinge haben ein selbftverfaßteS und eigenhändig geschriebenes Gesuch um Zulassung zur Gesellenprüfmig bei der zuständigen Gewerbekammer (im Bezirk der Kreis- hauptmannschast Dresden bet der Gewerbekammer Dresden) rinzureichen. Diesem Gesuche sind beizufügen 1. «in vom Lehrling ebenfalls seldstorrfaßter und eigenhändig ge schriebener Lebenslauf; 2. da» Lehrzeugni« dezw. «in« Lehrbescheinigung: 3. die Fach. bezw. Fortbildungsschule Zeugnisse; 4. die Prüfungsgebühr (im allgemeinen 2000 M., Prutting« au» nicht zur Gcwerdekainmer beitragspflichtigen Betrieben habe» 3000 M. zu zahlen; 5. Vorschläge für da« Gesellenstück nebst der Zustimmungserklärung de» Lehrherrn. Zur Prüfung sür nächste Ottern sind die Zulassungsgesuche nebst Unterlage» di« spätestens zunf 9. Januar 1923 «in- »ureichen. -'Die sächsisch« Eisenbahnlinie Zittau- Re i ch e n b e r g hat es jetzt den Tschechen angetan. Di« Linie steht bekanntlich unter rrichsdeutscher Verwaltung. Di« Angestellten sind durchweg Sachsen. Dies findet die „Narodni Demokraci" empörend und verlangt, daß hier gründlicher Wandel geschaffen werde. Dazu schreibt ein tschechischer Arbeiter aus Reichenberg dem .Rude Praoo": Lch will noch einen große» Skandal auf jener sächsischen Strecke erwähnen... Da« ist, daß auf dieser Bahn, wie ruf allen reichsdeutschen Bahnen überhaupt, eine musterhafte Reinlichkeit herrscht, die Wage» geradezu glänze» und di« Beleuchtung schön ist, und zwar auch in der 4. Klaffe. Wer aus Zittau kommt und auf tschechoslowakisch« Strecke über steigt, ». B. nach Gablonz, muß glauben, daß er au« Europa nach Asien kommt: Schmutz und Finsternis in den Wagen und ein« Fahrt in der Schnelligkeit eines laufenden Jungen. Es macht den Eindruck, al« ob da» die verfluchten Deutschen unserer teueren, geliebten Republik geflissentlich antun würden, xim deren reisend« Bürger gegen den Staat auszu- Hetzen. Und das verlangt ebenfalls Wandel. Es wird nicht Inder» gehen, al« die Verwaltung der sächsischen Bahn zur Einführung von Schmutz und Finsternis in den Eisenbahn wagen zu zwingen. Hoffentlich haben wir die Macht dazu. Wozu haben wir übrigen« den Krieg gewonnen und sie ihn verloren?" — Ein Kommentar zu dieser fein-ironischen Av- ^-^ÄV^äch fisch en Anträge zur Erwerb«« lofenunterstützung. Di« Nachrichtenstelle der HtaatS- kanzlri teilt mit: Nach einer in der Press« verbreiteten Meldung sollten di« vom ReichsardritSmintftrrium und dem ReichSrat bewilligten Erhöhungen der Erwerbslosenunter- stütz«»« tm wesentlichen den sächsischen Anträgen entsprechen. Da« ist unzutreffend, di« bewilligten Sätze bleiben erheblich hinter den von Hachsen beantragten Summen zurück. Stach den Anträgen Sachsen« sollten z. V. männlich« Personen über SL Jahre, di« nicht tm Haushalt eines anderen leben, la »ach der vrt»klaffe 420 Man. 40b Mart- 8Sb Mark. Heutiger Dajl«rkur8 (»mtttek): 736H Nrrrk. 880 Mark erhalten, für weiblich» Perionen gleichen Alter« sollten di« «»tlvrechenden Sähe lauten: 330 Mark, 320 Mark, 810 Mark, 300 Mark. Bewilligt worden find aber nur sür männliche Personen 360 Mark, 325 Mark, 290 Mark, 225 Mark, für weibliche 275 Mark, 250 Mark, 225 Mark, 200 Mark. Schon in OrtSklaff« ii find die Sätze für Er werbslose über 21 Jahr« um rin Sechstel bis ein Siebentel niedriger als die sächsischen Anträge, für jugendlich« Er- werbslos« sogar um ein Viertel. In de» übrigen OrtS- klaffen find di« Abstriche noch Höher, weil der sächsisch« Antrag, nickt mehr als 10 bis 15 Mark Spannung in den Sätze» der Ortsklaffen zu lassen, abgelehut und last dnrch- gehend die jetzig«, schon zu Hohe «Spannung in den Ortsklaffrn vrinah« verdreifacht worden ist. Außerdem tritt di« Er höhung nickt, wie Sachsen beantragt hatte, am 4. Dezember, sondern erst am 25. Dezember 1922 in Kratt. —' GeschäftSverernfachung in der süch- srschen Verwaltung. Tie Nachrichtenstelle ,n der Staatskanzler teilt mit: Anläßlich der Ernennung eines Spaekommtksars rm Finanzmmist. r um ersch ene.r rn cr:em Teile der Presse Betrachtungen, dre den Anschein erwecken konnten, al« sei nunmehr erit mit der Einrichtung der syste matischen GeschäftSverernfachung begonnen worden. Wie schon Ministerpräsident Buck rn der LandtagSschung vorn 14. Dezember 22 dargclegt hat, rst diese Aunassnnairrrg. Schon rm Januar 1921 hatte das Ministerium des Innern für seinen gesamten Geschäftsbereich emen Bermten als Kommissar für Gcschäf.Sverernfachung eingefevt, der auf Vervolltvmmnung, Vereinfachung und Verbrlli.ung der Geschäfte berm Ministerium felost und bei allen rbm nach- geordneten Behörden hruzuwrrlen berufen war. Sern Tüti^» reiiSbereich wurde dann noch auf die zwei anderen Mi nisterien der inneren Verwaltung, d. s. das Arbeits- und das WrrtschastSministcrium, ausgedehnt. Las Gciamt- mtnistcrium erkannte nun dre Zweckmäßigkeri besonderer VerernfachungS- und Sparmaßnahmen auch lnnerha b der übrigen RessortS der Staatsverwaltung, und es ordnete deshalb an, daß sür den Geschäftsbereich erneS »eben Mi nisteriums ein, oder wo dre Rotwendigterk vorliegt, meh rere Beamte beauftragt werden sollten, möglichster Wirt schaftlichkeit und Sparsamkeit innerhalb ihres G schätt.« bereicheS die besondere Auimerkfainkcu dauernd zu widmen. Um eme gewisse Einheitlichkeit der Sparmaßnahmen inner halb der gesamten Staatsverwaltung zu erzielen, wurde weiter vorgeschrieben, daß diese Beamten zur gegenseü gen Anregung gemeinsame Beratungen unter Führung deS für daS Ministerium des Innern bestellten Spark mmrsfarS und unter Zuziehung eines Vertreters des StaatSrechnungS- Hofe» abhalten sollten. Lieser bereits Ende Juli 1922 ge faßte Beschluß ist Inzwischen durchgesührt worden. Tre Ressort» haben dre besonderen Sparbeamten ernannt, und diese find bereit« mehrmals unter dem Vorsts des al« Sparkommissar beim Minister um de« Innern rm Nebcn- amte tätigen Amt-hauptmannS Tr. Richter zu gemein schaftlichen Besprechungen »usammengetreten. Man hat also m Sachsen bereit- seit Monaten eine Einrichtung geschaffen, die innerhalb der Reichsverwaltung «rst kürz lich in ähnlicher Weise in Angr ff genommen worden ist, Jeder mit dem Wesen und den Ausgaben der DtratSver- waltung einigermaßen Vertraute wird von den Sparkvm- mtssaren nicht ohne weitere» »n die Äugest springende Er sparnisse erwarten, solange sich die Aufgaben, die die Verwaltung zu lösen bat. nicht nach dem Willen de» Ge- Vetraa von 120000 M. um mlndesten« 10000 M. übersteigen. Ueber den Antrae entscheidet da« Finanzamt. Sieben Abzüa» im wirtschaftlichen Znsnmmenbanae mtt anderem Einkommen al» Arb»ii«lobn, so sind sie zunächst von dem anderen Einkommen ab,«setzen; nur insoweit dies« Abzüge da» andere Einkommen übersteiaen, find sie in die Abgeltung einbegriffen." n. 8 46 Abs. 6. „Wird der Arbeitslohn nickt für eine bestimmte Arbeitszeit gezahlt, io tritt au dir Stell» der Ermäßigungen nach Abf. 2 rin« feste Ermäßigung von 6 vom Hundert de« Arbeitslohn«." IN. ß K6 Adi. L. „Weift der Arbeitner,,-^ nach, daß die Zabl der Personen, für dir der Abzug am Arbeitslohn fick gemäß 8 46 Aks. 2 Nr. 1 und 2 und 8 47 ermäßigt, größer ist, als im Strnrrbnck anaegebrn, so bat im Falle des 8 46 Abi. 2 Nr. 1 und 2 dir Gemeindebehörde, im Falle de« 8 47 das Finanzamt ans seinen Antrag diese Tatsache im Ltrurrbnck »u vermerken. In diricm Folie tritt dir Ermäßianna für die neu hinzu- aekommen« Person bei der ersten auf di« Ergänzung des Steuerbuch» solgenden Lohn- zahluna in Kratt." Die übrigen, auf die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohns bezüglichen Vor schriften der Einkoinmrnsteiie'gesetzeS haken, abaesekrn von der Erhöhung der Grenz« von lOOOOO M., bis »u der di« Einkommensteuer vom Arbeitslohn dnrck den ordnungsmäßig vorgrnominrnrn Stenerabzug al« getilgt gilt, ans 400000 M. sür das Kalenderjahr >922 und ans 1000 000 M. für das Kalenderjahr 1923 keine wesentliche Arnderuna erfahren. Der nach Vornahme der ^Ermäßigungen nach 8 46 Absatz 2 und 6 'veral. oben) einznbrbaltrnd» Vetraa ist ohne Rücksicht darauf, für welch» Zeit die Lohnzahlung erfolgt — demnach auch im Falle des 8 46 Absatz 6 — aus volle Mark nach unten akzurunden. Dir vom Finanzamt einzelnen Arbeitnehmern ,»gebilligten Erhöhungen der zur Abgeltung nack 8 13 Absatz 1 Nr. 1 bi« 7 znläsfigen Abzüge bleiben nur in Kratt, wenn die dem Arbeitnehmer infolge der Erhöhung zustehenden Ermäßigungen dieser Art insgesamt 12000 M. übersteiaen. Bleiben sie hinter 12000 M. jährlich zurück, werden durch die vom 1. Januar 1923 ab erhöhten Ermäßigungen auch die bisherigen Erhöhungen mit abgraoltrn. Es ist in diesem Falle also nickt zulässig, die Beträge, nm dir die bisherigen ErmäßiaungSdeträgr vom Finanzamt erhöbt worden sind, den neuen ErmätzigungSbeträgen hiiizuzusetzen. , Soweit Steuerbücher etwa noch nicht anSarstrklt worden find, haben die Gemeinde behörden zur Dermeidung von Irrtümern dir ölten Iahresermätzigungen von 480 M. für den Gleiierpflichtiarn selbst, 480 M. für die Ebettau, 960 M. sür die mindrrjäbriaen Kinder und 1080 M. zur Bbarltung der nach 8 13 des Einkommensteuergesetzes zulässigen Abzüge einzusetzen. Riesa, den 30. Dezember 1922. Da- Finanzamt. Am 16^ Januar 1623, vor«, v Ubr werden im Barackenlager Zeithain versteigert: 7 Abortanbauten (Fachwerk), ca. 8 800 m Telefonkabel, 30 isd. m Grauitdordschwellen und 1 eiserne Plumpe. Bedingungen werden vorher bekanntgraeben. ' Finanzamt <R. Tck. Berw.) Dr.-Wl. Aeitbain. setzgeberS vermindern oder wenigstens nicht oermehrcn. Es kann aber festgestellt werden, daß bei der formellen Er ledigung der Geschäfte hinsichtlich der Zustand.giert der einzelnen Ticnststell.cn und ihres gezemctt.gen GcichüsrS- verkehrs schon eine Menge nichi unwcientlicher Verein fachungen durchgeführi und daß dadurch, wie durch crne umfassende Ausnutzung der vorhandenen Ar'o-.i slräne. trotz erheblicher Steigerung deS Ausgabentrciies der Verwal tung manche Ersparnis erzielt und die Vermehrung der Beamtenzahl aus ein verhältnismäßig geringes Matz be schränkt worden ist. —' Ter Nachtrag IV zum Deutschen Eiten- bahn-Personen- und -Geväcktarri Teil l ir tr am 1. Januar 1923 rn Kraft, lieber die wesentlich m Ände rungen in den Bestimmungen und Gebühren ist folgendes zu bemerken: Tie Fahrpreisermäßigung für Schulfahrten wird mit der für Studierende akademischer Anstalten gleich gestellt. Für Schulfahrten wird die Ermägiznng nunmehr auch für Fahrten zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken (z. B. zum Besuch von Theater- und Zirlusver- stellungcn) sowie an Sonn- und Festtagen gewährt. An träge aui Sonntagsfahrkarten brauchen künftig nicht mehr der Reichsbahndirektion vvrgclegt werden (ausgenommen anßerbeulsche Anstalten). — Tie Vormerkgcbükr-n für Vvrausbestellnng von Abteilen oder einzelnen Plätzen be tragen künftig kur die 1. Klane 200 Mk, tttr die 2. Alasir 100 Mk und für die 3. Klasse 50 Mk. Tie Brünste glaris kostet in Zukunft 20 Ml. Militärische Meldcüunde'übrcr mit ihren Tienstkunden werden künftig auch nn Tr.nst- abteil oder rm Gepäck- oder Güterwagen zugetanen. — Ter Preis der Fahrradkarten ist auf 80 Mk. erhöht wor den. — Tas Lagergeld für Gepäck- und Expreßgut beträgt künftig je 60 Ml. — Tic Ausbewahrungsgebühr sür Hand gepäck wird von 24 Mk. aus 30 Mk., sür Krastfabrrädcr von 60 aus ISO Mk. und die Haftsumme von 500 Mk. auf 30(0 Mk. erhöht. — Wertere Auskunft über den Nachtrag erteilen die Eisenbahnstationen. —' Tre Landesstelle jur Gemernwirt- schäft. Tas Wirlschaftsminist.r um verdf entricht unter dem 22. Tczember 1922 rm Sächsischen Gesetzblatte Aus- füh unySb.stimmungen zur Verordnung über die Errich tung crner Land erstelle für Gemeint»,nschaft vom 22. April li«l9. Tanach hat die LandessteUe für Genieinw rtichaft im Rahmen lener Verordnung a. die planmäßige Regelung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage für solche Wirt cka ts- »wcige vorruberciten, die nach ihrer Wesensart für di« äemernwirtschaftliche Regelung bestimmt s.nd und ihrer bedürfen. Zweck der gemeinwtr.schädlichen Regelung soll insbesondere fein, eine Steigerung der Wtttschaitlichke t zu erreichen, dre Bevö.kerung besser und gleichmäßiger mit dem notwendigen LedenSbebarf, nämlich mit Wasser und Elektrizität, Kohlen und GaS, Lebensmitteln und Kleidung, Wohnung und Verkehr-emrlchtungen zu versorgen, zur kul turellen und sozialen Hebung des Volkes beizutragen; b. da» Genossenschaftswesen in allen seinen Teilen zu sördern; e. für die ergiebigste und schonendste Gestaltung, der wirtschaftlichen Arbeit zu wirken. Ferner hat die Lan desstelle de» ÄirtschaftSmrnisterrums ,n Fragen der Ge- metnwtrtschaft, de« Genossenschaftswesens und der Arbeits gestaltung zu beraten und ihm hierauf bezügliche Vorschläge und Gesetzentwürfe zu unterbreiten und zu den obigen Zwecken die erforderliche wissenschaftlich« Klärung herbei- »»führen, im Zusammenhang damit eine Sammlung von Vorgängen und Unterlagen anzulegen, sowie die Ergeb- ntske ihrer Forschung zu verarbeiten und für die Auge- metnbcit »u verwerten. Die LandeSttelle kür Gememwirt»
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