Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192301126
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-01
- Tag1923-01-12
- Monat1923-01
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1923
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt «nd Anirtgrr <EU>ei>!M und Amekger). Postscheckkonto: Dreldni ISS« Sirotaff« Rirja Nr. er. und Anzeiger MUMM M Ayklger) Lrahtansch^str La, Riesaer La-ehlatt euthält die amtttche« verauurmachuugn» ter AmtShauptmannschaft Großenhain, -et «mt-gerichtS, der AmtSanwaltschaft beim «mtS-ertchte und de» Rates der Stadt Riesa, de» Finanzamt» Riesa und de» HauptzoUamtS Melken, sowie de» GrmrlnderateS. Kröba, 7S. Jahr« 10.— Mark, FeOk Tarife. irsa. Achttägige IlnterLa'Nrnss- 'uckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinric-tunqen — . Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. LnzeigenteUr Wilhelm Littrtch, Riesa. IO. Freitag, 12. Januar 1S23, abends. Dar Riesaer Tageblatt erscheint jede« Lag adend« >/,^ U^r mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. vezutzSPret«, gegen Vorauszahlung, monatlich »Oy.— Mark ^nschl. Dringerlohn. Anreiaen für die Nummer de« Ausgabetage» sind bi« » Uhr vormittag« auszugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen Preis für bi« SS mm breite, 8 mm hohe Brundschrist-Zeil» (S Silben) 80.— Mart; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/. Aufschlag. Nachweisung«- und B«rmitt«lungsgebühr " " Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« einaezogen werden muh oder der' Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa, beilagr „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — «lieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der 'l hat ter Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de« Bezugspreise«. - - - GefchisttstrUer Goethestratz« SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnrl, Riesa; für Anz Ml- M SnlUklle M MM- Md MMMdmlMlM detr. Die Reicksgetreidestelle bat mit Grnehmionna der Meicksreaiernna die nni, den Kommnnalverbänden an ste zu «ntrlckienden Sietrridepreise fstr Roaorn von 90 000 M. auf 197 000 M. und Mr Welzen von 96 000 M. auf 212 000 M. kür die Lonne «rböbt, um eine» Ausgleich fiir da« aus dem Ausland aufgekauite und noch aufznkaufende Getreide berbeiznsiibren. Diese Erhöhung hat auch eine entsprechend« Erhöhung der Mehl- und Vrotpreise zur Folge. ES lind deshalb unter Berücksichtigung dieser bedeutenden Erhöhung der Getreide preise und teilweise anrb der seit der letzten BrolpreiefeNsetznna eingetretriien Erhöhung der Arbeitslöhne und der sonstigen BetriebSnnkostrn in den Mühlen und Bäckereien sür den Bezirk de» Kommnnalverdande« Großenhain, «lnschl. der revidierten Gtädt« Broßen- hain und Riesa, folgende Höchstpreise «eu feftaefetzt worden: 4. für Meblr ») im Grostbandel . L'Lm'Ll L> >°---- °-"«° r>) im Kleinhandel Mr Weizenmehl 300 M. kür 1 bg für Roggenmebl 280 M. für 1 b«. S für Brotr für Roggenbrot 241 M. für 1 bg für Weizenbrot 800 M. Mr 1 bg 460 M. Mr 1900 gr 125 M. Mr 420 gr. Diese Preise treten vom 16. Jannar 1VL3 ab in Wirksamkeit. Sie dürfen, Woraus besonder» ausdrücklich hingewiesen wird, nnr von diesem Tage ab gefordert werde». Ein früheres Absorbern dieser Vreise zieht strafrechtliche Verfolgung nach sich. Hierzu wird noch folaenbes bestimmt: Die zunächst nnr für die ersten beiden Wochen der gegenwärtiaen, vom 1.-28. Jannar 1928 lausenden Brotsckrinreibe auSgeaebeneu Brotmarken verlieren mit dem 14. Januar ISLst ihr« Gültigkeit. Den Brotkarteninbabern wird anbeimaegeben, die noch in ihrem Besitze befindlichen Marken bl» »um 14. Januar um,»setzen. Die vom 15. Januar 1923 ab gültigen Marken der aegrnwartiaen Brotscbeinrrihe lind auf der Vorderseite mit dem Ttemvel der auSgebenden Gemeinde verseben. Die Inhaber von Bäckereien nnd Meblbandlnuge» dürfen vom 16. Januar ab nnr diese, mit dem Gemeindrftemvel »ersehenen Marke« beliefern. Ank unabgestempelte Marken, die nach dem 14. Januar noch beliefert werden, wird Mehl nicht,»gewiesen. Schließlich wird wiederholt, darauf anlmerksam gemacht, daß eine Verwendung von Streckungsmitteln bei der Herstellung von Roggen- «nd Wetzenbrot, da» der Verbrauch»- regeiung unterliegt, ausdrücklich untersagt ist — »n vergleichen Punkt 19 der Bekannt- macknng des KammunalverbandrS vom 9. August 1922 —. Die VetratSmitalieder der PreiSprüfnngsstelle sind verpstichtet, ihre Kontrollen auch ans dieses Gebiet anSzu- dehnen. Elma sestaestellte Uebeilretnngrn dieser Porickrist werden, abgesehen von ev. Schließung des Betriebs, «uuachstchtlich an die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung abgegeben werde». Durch die vorstehende Erhöhung der Mehl- «nd Vrotpreise ergibt sick die Not wendigkeit, eine Nachbelastung des Unterschiedes zwischen dem alten nnd neuen Preise für die Mengen an Getreide, Mebl, sowie Roggen- nnd Weizenbrot vorzunehmen, die sich am 14. Jannar 1VL» nach Geschüftsschlust in den Muhle«, Bäckereien und Mehlklein- Handlungen befinden. Alle Mühlen, Bäckereien einschl. der Mühlenbäckereie« «ud Mehlhandlungeu erhalten deshalb hiermit Aufforderung, über die am 14. Januar 1SLS «ach Geschäft», fchlnst vorhandenen Bestände an 1. Roggen, 8. Weizenmehl 85'/.ig, 2. Weizen, 6. Merstenmehl 75'/,ig, 3. Gerste. 7. Roggenbrot, 4. Roggenmebl 85' ,ig, 8. Weizenbrot spätestens bi» zum I V. Januar 1VL» unter Benutzung der ihnen noch besonder» zu- gebenden Vordrucke Anzeige an di« WirtschaftSstelle d«S Kommunalverbande«, Hindenburg, straße Nr. 34, zu erstatten. Die Anzeigepflichtigen werden mit Nachdruck darauf aufmerksam gemackt, daß di« vorhandenen Bestände auf» genaueste anzugeben find. Lediglich schätzung-weise Angabe der Bestände ist unznläsfig. Um eine wirksam« Nachprüfung der Richtigkeit der angegebenen Bestände vornehmen zn können, erhalten alle Mühlen, Bäckereien «nd Mehlkleinhändler Anweisung, all« bi» zum 14. Januar 1»L» nach Geschäst-schlust belieferte« Brotmarke« sorgfältig zu zählen, in vorgeschriebrner Weise zu bündeln und zu schnüren und hierauf sofort nnd spätestens bis zum IV. Jannar LVS» an die Wirtfchaftrltelle de» Kommunalverbande» einzulenden. Der Kommnnalverband wird hierauf für jeden einzelnen Betrieb eine Nachprüfung dahingehend vornehmen, ob der unter Berücksichtigung der seit 15. August vor. I». »nge» wirsen erhaltenen Mengen und der abgelieferten Marken fick errechnende Tollbestand mit dem angegebenen Jstbeftand übereinstimmt. Di« al»baldige Vornahme von Nachprüfungen in den Betrieben bleibt vorbebaltrn. Der Komnmnalverband weist mit Nachdruck darauf hin, daß er di« Nachprüfung der angegebenen Bestände im Hinblick aus die finanziellen Folgen für den Bezirk mit allergrühter Genauigkeit durchführen und daß er bei festgestrllten Fehlmengen und nachgewiesrner unrichtiger Angabe der Bestände unnackfichtlick mit Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft nnd mit Ersatzleistung «v. entsckädigungsloker Bersallrrkliirung der in Frage kommenden Mengen und schließlich auch mit Schließung de» Betrieb» gegen di« Betriebsinhaber Vorgehen wird. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden im übrigen auf Grund von Abschnitt 9 der Bekanntmachung der Kominunalvecbandes vom 9. Auanst 1922 bestrast. Großenhain, am 10. Jannar 1923. 18061. Der Kommunalverband. Oeffentliche Aufforderung «nr Abgabe einer Gewerbesteuererklärnng für da- Rechnungsjahr 1VSS. Auf Grund dieser öffentlichen Aufforderung find zur Abgabe einer Gewerbesteuer erklärung verpstichtet: all« Untrrnebmer, die, ohne daß der Betrieb des Gewerbes (Hauptgeschäfts, sächsischen Hauptbetr ebsftätte oder BrtriebSstätte mit den meisten gewerblichen Hilisoerionen) in einer sächsischen Stadt, einer sächsischen Landgemeinde mit mehr a>S 6V0« Einwohnern oder einer anderen al« VeranlagungSbehörde »ngelaffenrn sächsischen Landgemeinde statt findet «nd ohne dast sie in einer der bezeichneten Gemeinden wohnen, 1. im Finanzomtsbezirke R!«sa wohnen oder di« GrschäftSleitung unterhalten, 2. außerhalb Sachsen« wohnen und im FinanzamtSbezirk« Riesa da» Hauptgeschäft unterhalten, 8. im FinanzamtSbezirk« Riesa di« sächsisch« HauptbrtrirbSttStt« oder in Ermangelung einer solchen di« sächsisch« BetriebSstätt« mit den meisten gewerblichen HilfSprrsonea unterhalten, soweit im Kalenderiahre 1922 oder im letzten Geschäfts- (Wirtschaft»-) Jahr »in abgabe pflichtiger Ertrag von mehr al- L4KOO M. erzielt worden ist oder das abgabepflichtige gewerbliche Anlaae- «nd Betrieb-kapital am Scklusi» de« obenbezrichneten Kalender oder Geschäfts- (Wirtschaft«-) JabrS meh« al- L5VVV M. betragen bat. Tie hiernach zur Aboabe der Steuererklärung Brrpfiichteten werden aufaefordert, die Steuererklärnna unter Benubung des vorgesckriebenen Vordruck- tu der Zeit von» LN. Januar bi- LV. Februar 1VLS bei dem «nterzeicknete» Finanzamt einzureichen. Die Einreichung der ausgefüllten Steuererklärnna«» kann auch bei der zuständigen Gemeinde behörde erfolgen. Bordrnck« für di« Stenererklärnnq können von dem nntrrzricknelen Fiuanzamte bezogen werden. Di« Vervfiichtung znr Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt worden ist. Sind mehrere Unternehmer an demselben Gewerbe beteiligt, so genügt e«, wenn einer di« Grwerbesteuererkläruna abgibt. Für mehrere selbständige Gewerbe desselben Unternehmer» find getrennte Steuererklärungen abzugeben. Für Personen, di« unter Pflegschaft oder Vormundschaft oder elterlicher Gewalt stehen, find die Gewerbestruererklärungen von dem Pfleger. Vormund oder Träger der elterlichen Gewalt, für jnethische Personen und selbständig strnerpfischtige Personen vereinigungen oder BrrmSgrnsmafirn von deren gesetzlichen Vertretern, Vorständen oder Geschäftsführern abzugeben. Wer durch Abwesenheit »der sonfi verhindert ist, di« Gewerbes»euererklärung abzu- geben, kann die Erklärung durch Bevollmächtigt« abarbe« lassen. Di« schriftliche Voll macht ist der Steuererklärung beizufügen, sofern fi« nicht bereit» zu den Akten de» Finanz amts gegeben ist. D>« Einsendung der Erklärungen durch di« Post ist zulässig, geschieht aber aus Gefahr des zur Abaad« der Steuererklärung verpflichteten und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebrief». Wer di« Frist zur Abgabe der ihm oblieaenden Steuererklärung »ersänurt, kann durch Geldstrafen vis 500 M. zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ibm ein Zuschlag bi» zu 10 v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werde» Wer »um eigenen Vorteil oder »um Vorteil eine« anderen vorsätzlich bewirkt, daß di« nach dem Gewerbefteuergeletz« zu entrichtend« Gewerbesteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im fünf- bi» ,wan»igfach«n Betrag, der hinter- zogen«» Steuer bestraft. Neben der Gridstras« kann aus Gefängnis erkannt werden (8 36 Le« Grwrrbestenrrgeietze«). Wer fahrlässig al« Steuerpflichtiger oder al« Vertreter oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten «ine» Steuerpflichtigen bewirkt, daß di, Gewerbe- steurr verkürzt wird, wird wegen Steuergefährdnng mit einer Geldstrafe bestraft, die im Höchftdetrag« halb so hoch ist, wie die für di« Steuerhinterziehung angedroht« Geldstrafe (8 37 Ads. 1 de» Gewerbefteuerg,setze« in Verb, mit 8 367 der Rrick»abaab«nordnung). Riesa, den 12. Jannar 1923. Da» Finanzamt. - Brotmarkenausgabe! Di« Brotmarken werden am Montag, de» 15. Jannar lki-8, vorn», von 8—1L Uhr in den bekannten Ausgabestellen ausgegrbrn. Der Rat der Stabt Riesa, am 12. Januar 1923. - Der einheitliche Dezember-Strompreis von 108 M. für Licht und Kraft bat bei weitem nicht auSgrreicht, dir Stromvrrtetlungskostrn zu decken. Der BusfichtSrat hat angesichts der weiteren sprunghaften Verteuerung aller Ausgaben beschlossen, im Januar LOS M., Februar Svv M. nnd Mär» 400 M. je Kilowattstunde zu erheben in der Erwartung, die voraussichtlichen Ausgaben hiermit bestreiten zu können. Alle übrigen Gebühren find sinngemäß mit erhöbt. Somit erfolgt im Februar für da« 1. Vierteljahr 1923 die Verrechnung und Ein» ziehnng der VierteljabrrSbeträa« mit dem Durchschnittspreis von 300 M. j, Kilowatt- stund« für Licht und Kraft. Gleichzeitig werdrn di« vorläufigen IabreSrrcknungen 1923 und der erst« Nachtrag zu den StromlieserungSdedingungen (Ausgabe 1922) zur Ver teilung kommen. Au« dem Nachtrag« find all« ab 1. Januar 1923 geltenden Gebühren sätze und geänderten Bedingungen zu «rieben. Auf diese» ersten Nachtrag zur Ausgabe 1922, welcher auch bei den Gemeindeämter» ad 15. Januar «inzusehen ist, wird hiermit besonder» binaewielen. Der Mehrverbrauch 1922 kommt mit einem einheitlichen Strompreis von 72 M. je Kilowattstunde zur Verrechnung. Grvba likldr), Jannar 1928. Elektrizttät-perband Gröba. Aufruf! Ei« Sonntag der innere« Erheb«««. Der Reich-Präsident und di« Retch-regierung «klaffen folgenden A«fr«f r A« da» deutsche Ha»! Sin neuer Gewaltftreich ist auf Deutschland hernieder gegangen. Mit wohlberechnrtrr Wucht trifft der Schlag der französischen Faust den unbeschützten LebenSpnnkt der deutschen Wirtschaft, längst vorhergesehen und doch uner wartet. , Vorheraesebenr denn di« Vlän« und Wünsch« d«r Pariser Machtpolitik find ohn« Scheu auf Gaffe« und Märkten erörtert ward««. Unerwartet: denn imm«r bll«b die Hoffnung, daß di« wirtschaftlich« Vernunft de« franzöfifchen Volke« dl« poli tisch« Begehrlichkeit seiner Machthaber zügeln würde. Hat wirklich der Glaub« geherrsch», daß den französischen Röten durch Zerstörung de« deutschen Arbeitszentrum« abzuhelsen wäre, so muß di« schwerst« Enttäuschung folgen, «egen de« Rat der Fachmänner aller w«lt will Frankreich di« Prob« mach««. Daß «i» drt dem vrrsuch scheitern muß, ist unser« Ueber-eugung. nnd der moralischen Kraft voran, da« die Rheinlande in Jahren de» Leiden« gegeben baden. Den treuen rheinisch-westfälischen Brüdern gilt heut« vor alle» anderen unser Gruß. Ihr werdet di« «ichenfett, Zähigkeit bewahren, di« Euer alte« Erbteil ist, und unge brochen werdet Ihr Liesen Detterdrau» überdauern, Ihr, di« kein Sturm der Weltgeschichte jrmal» entwurzelt hat! Ihr seid di« Zeuaen, wie Frieden und Reckt von neuem gebrochen werden. Mit Euch erheben wir Protest vor der Welt, aea«n de« Bruch des Bertraa«-, gegen den schwereren Bruch de« sittlichen Rechte« unser«« Volk«» auf Leben, Be- stand und Selbstbestimmung. Ei«« schwere Seit hebt a«, wohl schwerer «och al- di« Jahr«, di« wir feit dem Kriege durchlebten. Wir lange di« Prüfung dauern wird, vermag niemand zu sagen. Nur da« wissen wir, daß di« Not gesteigert und verlängert wird, wenn Volk nnd Staat ihr nicht in »«trennbarer Einheit begegnen. Ad» da» auch wissen und hoffe» wir, daß feste» Zuiammenftehen de« ganzen Volk«« sie kürzen wird. Dazu wollen wir un« di« Händ« reichen und di« Herzen stark macken. In Stadt «nd Land laßt un« den nächsten Sonntag unter all dem äußeren Druck der t»««re» Erhebung widme» und überall durch all« deutsch«« Gau« in Hau« und Hütt« Doch un« fehlt di« Macht, dies« Lat der verblendnna, dl« sich gegen Deutschland wie gegen die gesamt« Wirtschaft kicktet, au« eigenen Kräften zu verhindern. Wa« aescheben konnte, um da» Unheil abzuwrhrrn. haben wir versucht. Da« heretngebrochen« Unheil zu lindern nnd zu beenden, wird unser Denken und Lrachten sein. Dabet leiten un« di« Würd« und da« Recht der Nation, mit der wir un« rin« fühlen auch in der Kraft de« guten Gewlffen«. All« Herzen erfüllt di« ungeheure Bitterkeit dieser Stunde, wo über «eiter« Teile unsere« Vaterland»« da« Schicksal hereindricht. di« Leiden der Fremdherrschaft er tragen»» müssen. vermehrt« Not sür unser sorgenbedrängt«« Volk muß der Einbruch in dir Hauptftätten unserer Arbeit im Gefolge habe». Um so dringender aber ergeht ber Ruf an all« Volk«, aenoffen: erschwert nicht da«Lo« drr am härtesten betroffen«» Landsleute. Erfüllet aufrechten Sinne« «nd klaren Kopfe« di« Forderung de« Lage«: keine Handlung darf geschehe«, di« »nfere gerechte Sach« schädig». Schwerste Schuld am eigenen Volke würde auf sich laden, wer sich hinreißen ließe, durch «in« unüberlegte La» dem Gegner in die Hand zn ardettrn. von eiserner Selbstbeherrschung jede« Einzelnen hängt Wohl und Wehr der Gesamtheit ab. Jetzt mehr al« jrmal» leucht« un« da« vrtspiel der Würde
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite