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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192301133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-01
- Tag1923-01-13
- Monat1923-01
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.01.1923
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Riesaer M Tageblatt und Aurelaer (LlbcblM und Ameiger). 7«. Jatzra Postscheckkonto: Dredden lStzg virokast« Riesa Nr. L2. und Anzeiger (ElbeblaU au-Anzeigers. Do» »Kft« r<v»I»N «qtlt ll« «>M4a> »«««MI»»«»»»» der AmtShen-tmannschast Sretzenhat«. de- Amtsgerichts, der AmtSanwaltschaft detm Amtt-erichte und des Rate» der Stadt Riesa. des Finanzamts Riesa «ud de» Heuptzollamts «echeu, sowie de- Semrinderatr« Gröba. 11. Eonnabea». IS. Januar 1SSS, abends Da« Riesaer Tageblatt erschetu« irSt» L«, abend« '/,S U^r mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vezszSpni», gegen Vorauszahlung, monatlich SO).— Mark «lnschl. Vrinaerlohn. An,einen ilir dis Nummer de« Ausgabetage« sind bi« V Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus »u bezahlen; «in« <L«n»ähr für da« Erscheinen an bestimmten Tag«» und Plätzen wird nicht übernommen Preis iir die SS mm breit«, » ww hohe Erunbschrift.Zeil« (S Silben) «0.— Mark; zeiiraubendrr und tabellarischer Satz iw*/. Auslchlag. Nachweisung«, und BermittelunaSgebühr 10.— Mark. Fel?» Danie. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch «lag» «inaezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und SrsüllungS-rt: Riesa. Achttägig« ilnt»rra!tuna«. beilag- „Erzähler an der Elbe". — Im »all« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrlchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rota«ion«druck und Verlag: Langer L Winterlich, Niesa. «eschästtftetzer G«rttrstratz« ö». verantwortlich fllr Redaktion: Art hur HLHnel, Riesa; für AnzeigenteUr Wilhelm Dtttrich, Riesa. Freitag, den 1V. Januar 1VLS, vormittags V Uhr wird im GitzungSsoale der unterzeichneten AmtSbauptmannichakt öffentliche Bezirksausschußsitzung abgehalten. Großenkain, am 11. Januar 1823. SlmtSbanvtmnnnfchaft. Die Manl- und Klauenseuche im Gebost des Gutsbesitzers H. Gautzsch in Gröba ist erloschen. Die geaen diese« Geholt getroffenen Schutzmaßnahmen erledigen sich. Kröba scheidet au« dem Sperr» und BrobacktungSaebiete au«. OrtSteil Neunröba und das BabnbofSgebiet Riesa, Rittergut Mröba, Forberae, Merzdorf, Pockra und Vorwerk Pockra scheiden aus dem VeobachtungSgebiet aus. Sämtliche Orte im AmtSgericktSbezirk Riesa sind nunmehr seuchenfrei und e« erledigen sich dadurch auch di« Bestimmungen über da» Schutzgebiet. (Dergl. Bekanntmachung vom 8. Januar 1928.) «roheu-atn am 12. Januar 1828. 185481. AmtSbauvtmannschakt. Bekanntmachung, betreffend die Entrichtung der Umsatzsteuer. l- 1) Auf Grnnd de« 8 144 der Ausfübrunasbestimmuugen »nm Umsatzsteneraesetze werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichtete» Personen, die eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auSttben. die Gesellschaften und sonstigen Personen- Vereinigungen im FinamomtSbezirke Riesa anfgefordert, die vorgeschriebeuen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte im Jahre 1822 bis spätesten« Ende Januar 1828 dem unterzeichneten Finanzamt schriftlich einzureicheu oder die erforderliche» Angaben an Amtsttelle mündlich zu macken. Zur Abgabe einer Erklärung sind auch die Inhaber von Stratzensteuerbeften verpflichtet. 2) Al« steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land» und Forst- wirtschaft, der Virhwckt, der Fischerei und de« Gartenbaues, sowie der Bernwerkbetrieb. Auch Angehörige freier Beruf» lAerzte, RecktSanwälte, Notare, Schriftsteller, Künstler usw.) sind stenerpfllcktig. Die Absickt der Gewinnerzielung ist nickt Voraussetzung für das Vor liegen eines Gewerbebetriebe« im Sinne de« Umsatziteuergesetzes. 3) Anck kleinste Betriebe sind steuerpflichtig; «ine Steuerbefreiung für Betriebe mit nickt mehr al« 3000 M. Umsatz besteht nach dem Umsatzsteuergrseb« vom 24. Dezember 1918 nickt mehr. 4) Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die stenerpflichtigen Personen usw. Gegenstände an« dem eigenen Betriebe zum Selbstgebranch oder »verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzteren, Falle der Betrag, der am Ort« und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufen» gezahlt zu werden pflegt. 5) Die Einreichung der Erklärung kann durch erforderlichenfalls »u wiederholend« Geldstrafe», bis zu je 800 M. erzwungen werden. Umwandlung in Haft »st zulässig. Wer meint, zur Erfüllung der Aufforderung nickt verpflichtet zu sein, bat dies dem Finanzamt rechtzeitig unter Darlegung der Gründe mitznleilen <8 202 der ReichSabgabenordnung). 6) Da« Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über de»» Betrag der Entgelte wiffentlick unrichtige Angaben mackt und vorsätzlich dir Umsatzsteuer binterziebt oder «men ihn» nicht gebührenden Steuervorteil ersckleickt, mit einer Geldstrafe bi« zum 20 sacken Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer oder mit Gefängnis, gegebenensallS unter Verösfentlickung der Strafe. Der Versuch ist strafbar. 7) Zur Einreichung der Umiatzstrurrerklärunaen sind Vordruck« zu verwenden. Je ein Vordruck gebt den Steuerpflichtigen bis Mitte Januar 1823 zu: die Abgabe eines weiteren Vordrucks erfolgt nur auf beionderrS Verlangen der Steuerpflichtigen. Steuerpflichtige, denen ein Vordruck bi« »um 20. Januar 1823 nicht zugegangen sein sollte, haben sich diesen vom Finanzamt anshijndigen zu lasten. 8) Nichteinreickung einer Erklärung kann durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden, soweit nicht auf Hintkrziehnngsstrafen zu erkennen ist. Auch ist das Finanzamt befugt, die Veranlagung auf Erund schätzungsweiser Ermittlung vorzunehmen. 9) Bei verspäteter Einreichung der Umsatzsteuerrrkläruna ist da« Finanzamt bereck- t'gt, »inen Zuschlag bi« zu 10 v. H. der endgültig festgesrtzirn Steuer aufzurrleaen. Sind Anszeicknungen über di« vereinnahmten Entgelte nickt geführt worden und wird de» Ver pflichtungen über AuskimktSertellnng usw. nicht genügt, so kann der Betrag der steuer- pflichtigen Umsätze gleichfalls geschätzt werden. U. Alle« vorstehend zu > Ziffer 1 bis 8 Gesagt« ailt entsprechend hinsichtlich der jeweils aboelanfenen Stenerabschnitt« für die nack 88 15 und 21 des NmsatzstenergesetzeS zur Entrichtung von Hersteller- »der KleinhandelelnruSstenrr verpflichteten Gewerbe» treibenden sowie für solch« Unteenebmer, d'e nach 88 25 und 26 des NmsatzstenergesetzeS für die Gewährung eingerichteter Wohn- und Scklatränme zu vorübergehendem Ansentbalte, für die Aufbewahrung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen und dergl. oder Prlzwerk, für die Vermietung von Reittieren sowie für di« Uebrrnahmr von Anzeigen erhöht umsatz- ftruerpflichtig sind. Ni. Di« Steuerpflicktlaen werdrn noch besonder« auf ihre B»ckfübrunaSpflickt auf merksam gemacht. Danach sind über die Entgelte fortlaufend, vollständig und wahrheits gemäß Auszeichnungen zu führen, soweit nicht durch andere Gesetz« lz. B. Handelsgesetz» buck, Grwerbeordnting) «ine strengere Buchführung vorgeschrieben ist. Die Verletzung dieser Verpflichtung hat nicht nur Schätzung der Entgelte und Beschränkung der Rechts mittel zur Folge, sondern kann auch Straf« nach fick ziehen. IV. Gleickzeitig werden die zur vbaabe von UmsatzstenererklSrungen verpflichteten Personen hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß sie nach 8 87 Absatz 2 des Umsatzsteuer» gesetze« vom 24. Dezember 1818 in der Fassung de« Gesetze« vom 8. April 1822 inner halb eines Monat« nack Ablauf jede« KalenderolertelfahreS «ine Vorauszahlung auf di« entstandene Steuerschuld zu leisten haben. Ist der Struerabschnitt da« Kalenderviertel» fahr oder »in kürzerer Zeitabschnitt und ist die Steuer nickt innerhalb eines Monats nach Ablauf des KalendervierteljahrS. in das der Tienerabschnitt fällt, veranlagt und fällig geworden, so ist di« Vorauszahlung in Höbe de« Betrag« zu leisten, der lick au« der Steuererklärung ergibt. Ist der Struerabschnitt länger als ein Kalendervierteliahr, so erhält der Steuerpflichtige inr Monat März ein« Aufforderung zur Abgabe der Vor» anmeldungen zum Zwecke der Entrichtung von DoranSzahlungen unter Verwendung von Zählkarten, in denen di« in dem abgrlausenen Kalendervirrteljohre vereinnahmten Ent gelte, soweit sie umsatzsteuerpflicktig find, mit ihrem Gesamtbeträge aufznführrn sind» gleichzeitig ist die au« diesem Betrag« nach d«m in Frag« kommend«« Steuersatz« »« «rrechnrnd« Vorauszahlung zu leisten. Gibt der Steuerpflichtige bei vierteljShrlicher Versteuerung »in« Steuererklärung oder — bei jährlicher Versteuerung — eine Voranmeldung innerhalb eine« Monat« nach Ablauf de« KalendervlerteljahreS nicht ab. io bemißt die Steuerttell« die Vorauszahlung auf mindesten« ein viertel der für das vorauSgrgangrnr Kalenderjahr veranlagt«» Steuer. Erforderlickeniall« wird geschätzt. Ueberfteiat die am Schluff« des StenerabschnittS auf Grund der Veranlagung für die Gesamtumsätze festgesetzte Steuer den Gesamtbetrag d«r Vorauszahlungen um mehr al« 20 v. H. der Vorauszahlungen, so «rhöbt sich di« Steuer um 10 v. H. diese« über» schießenden Betrages. ES liegt daher im Jntereff« der Steuerpflichtigen, die Voraus zahlungen in solcher Höhe zu leisten, daß di« endgültig zu veraulagend« Steuer annähernd gedeckt ist. Für nicht fristgemäß eingegangene Vorauszahlungen werden Verzugszinsen berechnet, die von dem Betrag« der Vorauszahlung in Abzug gebracht werden, lieber- schießende Beträge werden gegebenenfalls mit Zins«» »urückbezahlt oder auf die nächst« Vorauszahlung angerechnet. - Ri«s a. am 10. Januar 1923. La» -tuauzamt. Nu» 1V. Januar 1VVV, vor«. V Mir werden im Barackenlager Zeithain versteigerte 7 Abortanbauten (Fachwerk), ca. 8 800 « Telefonkabrl, 80 lfd.» Granttdordschwrllra und 1 eiserne Plump«. Bedingungen werden vorher bekanntgeoeben. Finanzamt <Si. Sch. Bern».) Dr.-Pl. Zeithain. Oertttches nun Sächsisches. Riesa, den 13. Januar 1823. —* KaufmannSgerichtSwahlen. Der Zentral» verband der Angestellten hielt Freitag abend anläßlich der bevorstehenden Kaufmannsgerichtswahlen in» Wettmer Hof eine öffentliche Versammlung ab, die, wie man un« be richtet, von seinen Mitgliedern nicht sehr, von den Mit gliedern des G. D. A. und D. H. D. desto bester besucht war. Nach dem Referat setzte eine lebhafte AuSiprache ein. die die Arbeit des Z. d. A. in da« richtige Licht setzte. Eine Entschließung der gegnerischen Verbände wurde vom Ver sammlungsleiter nicht zur Abstimmung gebrockt. —* Sächsische LandeSbühne. Die zweite Spiel folge der „S. L." findet vom 8. bi« einschl. 18. Februar statt. ES wird heute schon darauf hingewiese», daß di« Mietkartenansgabe am 22. Januar ihren Anfang nimmt. Da nur Mitglieder der Theatergemeinde Berechtigung zur Entnahme von Mietkarte», die gegenüber den Tageskarte» bedeutend ermäßigt sind, habe», sei nochmals darauf hin gewiesen, daß auch Heute noch Anmeldungen für die Theater gemeinde ersolgen können. Mitgliederaumeldungen nehme» entgegen Herr Oberlehrer Schönebaum, Riesa. Hauptstr. 20, und Buchhandlung Hofmann, Riesa, Hanptitr. 86, woselbst auch bereitwilligst jede Auskunft über Mitgliedschaft, sowie über alles Wissenswerte erteilt wird. Sluck für die kom mende Spielzeit hat die Leitung der „S. L." nur wirklich gute Bühnenwerke auf dem Spielplan, der auch jeder Ge schmacksrichtung Rechnung trägt. —* FlachS-Ausstellung. Zum ersten Male soll hier in Riesa eine FlachSauSstellung, Wanderschau der Deut schen FlachSbau-Ges., stattftnden. Veranstalter dieser Aus- stellung ist die Gächs. FlachSbereitungSanstalt, G. m. h. H., Tr.-Pl. Zeithain. Umrahmt von einer Sammlung von Flachsproben aus den wichtigsten Teilen Deutschland« steht im Mittelpunkt der Ausstellung eine figürliche Darstellung über die Verwertung de» Flachse», welche erläutern soll, wie vielseitige Verwendung die Erzeugnisse au» Flach» finden. Eine Gruppe zetgt weiter, die Verwertung der Faser zur Webwarenberettung, die der Leinsaat zur Herstellung von Leinöl und Leinkuchen und deren Verwendung im Haushalt un- Landwirtschaft usw. — Daneben wir- in einer graphischen Darstellung die augenblickliche und die für die Vollbeschäftigung -er Industrie notwendige Anbaufläche de» Flachses im Vergleich zu -en Hauptfeldfrüchten gezeigt, au» -er hervorgeht, daß ter Flach» nur etwa ein Halb vom Hundert der gesamte» lau-wirtschaftlich bebauten Fläch« i« Deutschland einntmmt, also keinerlei Schädigung unserer Ernährung-Wirtschaft durch den Flachsanbau zu befürchte« ist. Eine weitere Tafel gibt «tue« vergleich -wische« An- baufläche und der Gewebemenar, welche man daran» Her stellen kann. Ein« tu vier VUdenr ausgestellte Darstellung soll dem Landwirt besondere Vorteile zeige«, welche Ihm der Flachsanbau bringt. (SrbettSauSgleich, hohe Wetzenernt«. Leinspreu, Leinöl, Leinkuchen, Wübwarenrücklieferuvg.) Im Bilde wird zur Anschauung gebracht, wie Flach» richtig und falsch angebant und geerntet wird. Einen be sonderen Raum nimmt schließlich noch eiue Gruppe «in, welche -eigen soll, wa» au» verschiedenen richtig und falsch behandelten Flachssorten an Webwaren und Meng« und Art hergestellt werden kann. ES ist Wert darauf gelegt worden, an gvasten Beispiele« unter Angabe der Gründe den Unterschied in der Güt« -er Sorten zum Ausdruck zu bringen, insbesondere soll dem Landwirt dadurch vor Augen geführt werden, warum er für schlechten Flach» einen viel niedrigeren Preis als für gute Sorten verlange« kann. Die Ausstellung wir- schließlich vervollständigt durch eine graphische Darstellung über die Anbaufläche«. Ein« figürlich vergleichende Darstellung über den Flachsdedarf der Spin nereien nnd die FlachSer-eugung in Deutschland im ver- aangenen Jahre und schließlich durch «tu« Sammlung von Webwaren und Leinsaatproben. —* Kirchentrauerfeiern in Sachsen am Sonntag, den 14. Januar. TaS evang.-luth. Lan- deSkonsistorium erläßt soeben eine Verordnung, wonach auch in allen evangelischen Kirch n des Landes am Sonn tag, den 14. Januar dS. IS. der schweren Rot, die durch das Anrücken der Feinde in da» Ruhrgebiet über weite Kreise unserer deutschen Brüder und über unfer ganze» armes Vaterland gebracht wird. In Gottesdiensten gedacht und der allgemeinen Trauer durch entsprechendes Glocken geläuts Ausdruck gegeben werd«. —* Verbilligung von Milch für kleine Kinder. TaS Reichskabinett wird dem Reichstag sofort nach Wiederzusammentrttt einen Nachtrag-Haushalt ^zu gehen lassen über Bewilligung von 8 Milliarden Mark zur Verbilligung von Milch für Verne Kinder Die Matz- nähme bezweckt in keiner Weise, eine allgemeine Mr ch- verdilligung durch-uführen, wogegen die bekannten volks wirtschaftlichen Gründe und die Rücksichtnahme auf die RcichSirnanzen entscheidend sprechen würden. ES handelt sich vielmehr nur um die Linderung deS ganz außer ordentlichen Notstände», der in vielen Bezirken eu: er BevösterungSanhänfüng dadurch entstanden ist, daß nennenswerte Teile der Bcrä.kerung, angesichts der all gemeinen Verarmung die Mittel zur Bezahlung der Milch einfach nicht mehr aufbrivgen können. Hier mutz enn e- grisfen werden, wenn nicht unser Bevölkerungsnachwnch» auf da» schwerste geschädigt werden soll. Der Weg einer Höchstpreis,estsetzung oder sonstiger Zwan^jZu-aßna' rn.n kann zum Ziel nicht führen, woil alle ZwangSma nobmen die in erster Linie erforderlich: V.rmehrun i der Mich» erzeug«»« ersahrunaSaemätz hemmen. Tie vom R.icb be reit zu stellenden Mittel werden der Höhe nach zur Be hebung der Not sicher nicht auSreicken, vielmehr werden starke Ergänzungen durch Mittel der Länder »ns örtliche Aufwendungen oder preiSausgleichende Maßnahmen kom men müssen, wie ja derartige Hilfe durch Länder und durch örtliche Stellen zum Teil bereit» wirkungsvoll ge währt ist. Ferner wird dafür gesorgt werden müssen, daß die Reichsmittel auf die Fälle ernstester Not »memmen gefaßt und nicht durch Verwendung auch in minder schwie rigen Verhältnissen zersplittert weroen. —* Dem Landtage ist eine Regierungsvorlage »ugeaanaen betr. die Uebernahme von zwei Fünftel de» ZuscwlßbcdarfeS der deutschen Bücherei m Leipzig -ius den Staat. Ter Landtag wird um Zustimmung gebet:«, daß von 1923 ab »wer Fünftel des Zuschußbedarfes vvin Staate gedeckt werden unter der Voraussetzung, vaß wei tere zwei Fünftel vom Reiche und das letzte Künstel Vos der Stadt Leipzig aufgebracht werden, da ohne diese Zu schüsse die Fortführung der deutschen Bücherei unmög.ich ser. — Ferner hat der Ministerpräsident dem Landtage eiue Regierungsvorlage zugehen lassen betr. die Oebernabme einer CtaatSbüraschast zu einer Obligationsanleihe im Betrage von 50 Millionen Mark der technischen Abteilung d«S MeßamteS für die Mustermessen in Leipzig. —' Schlaswagenverkehr. Mit Gültigkeit vom 15. Januar 1923 wird bei Benutzung eines Schiaswa,enS außer dem jeweiligen tarifmäßigen Fahrpreis und dem Bettkartenprei» ein fester F-rhrpreiszuschiag erhoben Die ser beträgt bis zu 700 Kilometer Entfernung 8000 Mark in 1. Klasse, 4000 Mark in 2. Aaste und 2000 Mark in 3. Klasse. Für Entfernungen über 7(L) Kilometer sind entsprechend höhere KahrpreiSzuschläge festgesetzt. Für ge- wisse SchlafwaaenlSufe zwischen Berlin uns Altona sowie Berlin und BrcSlau, bei denen der Schlcrftvagen auch m Eil- oder Personenzügen läuft, ermäßigt >rch der ge nannte Zuschlag um 50 Prozent. Ter FahrpreiSzuschlag wird auf der Bettkarte mit angegeben. —* Paketbestellgelü und PaketauSaabe- gebühr. Im Zusammenhang mit den am 13. Januar eintretenden Erhöhungen der Postgebühren wird vom gleiche» Tage ab Paketbestellgelü für den Empfänger m» Haus gesandte (bestellte) Pakete und eine Paketausgabe- gebühr für jedes bei der Post abgeholte Paket erhoben. TaS Paketbestellgelü beträgt für redes Paket ber einem Gewicht bis 10 Kilogramm 50 Mark, jedoch für em Zei- tungSpaket 25 Mark, be» höherem Gewicht 100 Mark. ES wird bei Aushändigung der Pakete erhoben, kann aber auch vom Absender im voraus entrichtet werden; in diesem Fall ist in der Aufschrift de» Pakets und aus der Paket karte In hervortretender Welse anzugeben „Bestellgeld be zahlt". Tie PakeiauSgabegcbühr wtrs auch für postlagernde Pakete und für solche Pakete erhoben, zu denen die Post nur die Paketkarten bestellt. Für Pakete, ore nach vergeh-
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