01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 16.08.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-08-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19030816014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903081601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903081601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Unvollständig: S. 19-22 fehlen.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1903
- Monat1903-08
- Tag1903-08-16
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 16.08.1903
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Verugsgeblldr: »lecteUI^s»^^ bar« NÄ.ÄÄW'W R°Ldr7"«^ IMVNlLIl»!« MqmiikuH war« «utt auldewairt. relearammildttN«: «achrichteu »r,»d«». Stgrülldrl 1856. 4L v«. Uokiieler»nt«.-Q 8r. LlajertLr de» LSvixs voa 8»<bsea. 8vIt0lL«I»«IvU, IL»lL»OS, IZV88v»t8. ksinrelvkrliuuk l»»«»«>sn, ^.ltmarlct 2. Haupt-GelchLslSsielli: viarirustr. 38. Carl rtedkniau«, Luckiabrik, gegr. 18»». WeliauSftelluna Paris IM)- Goldene Medaille, lphalt-, vlech>. <koval>. Daniar-Lacke. Steearive und Spiritu« - Lacke, sowie als SpezialMUen: Benifteln-Lacke und (kniailleglalur.Lackfarbe». » « Altstadt: Marienstrafte >0 und Ainalienstrafte 18. S«luU»»»rk,. Neustadt: Heinrichstrafte (Stadt Görlitz». A katil-silLttsilkoffki- Anreizen-Larlk. Annakme ron ktnkllndl,unsen dis nachmlltaaS L Ukr Eonn- und Keienag« nur Btarienltratze LS von n dir '/.l UIir Ti« l walliae Lrund. teile >ca. s Silben! ro LI,.. Sln- kundioungkn aut der Dnvatieite Zelle » Btg : die ripaiiiae Zeile als .(kin- oeiandt" oder aut Lert eite so Ltg. In Nummer» »ach Sonn- und gcici- tapen l de», rwaltiue Gruudzeilc» so. «v de. so und so Pi, nach be- lcnderem Tarit. AuSwartiue el»i- träge nur gegen VcrauSdeiali>iu:g. Belegblatler werden mit roPtg. berechnet. Sernlvrechantckluß: «mt I Sir. U uiw Sir. !i0!»6. kölss-/1i-til<el Oexr. 1860. »srnksrä küät^er Oogr. 1869 >VN8tN nfser 8lru8»o «alle dem ^Itiuar^L. VeliUklvIiivir- unÄ L«ilei»-^»8ü.1«ppvii, ^»LiImÄnIvI, .!»;«<> Ir nl« 80V1S aUo empkiefilt ill grösster ^«8. !1U3 Hr«I, 84l»I«888ti »88V S8, und I. ^t.go-6. Nr. 226. Wahlrechtsreform. Hoinachrichten, Parade. Zapsenslreich. Fabrik und Haudlverk, Taimhäuicr, Vermögenssteuer. Richard Wagners Kiankheit. Börienwochrnbericht. M»E.«°.»«°LL!Sai>»tal,.A,u,»st IW3. rliegcnsckiauer, Zur Wahlrechtsreform. Me Frage der Wahlrechtsreform befindet sich nach wie vor in lebhaftem Flusse, und ihre Notwendigkeit wird in allen patrio tischen Kreisen, die sich Einsicht genug bewahrt haben, um sich nicht mit Gewalt gegen unabweisliche Forderungen der modernen Zeit zu stemmen, ohne Unterschied der engeren Partcirichtung grundsätzlich übereinstimmend anerkannt. Auch die Regierung hat ihre ehrliche Bereitwilligkeit, den gerechten Wünschen der wahl berechtigten Bevölkerung entgegen zu kommen, klipp und klar durch ihre Kundgebung über die Einberufung einer besonderen Kom mission zur Vorberatung und vorläufigen Feststellung eines ge eigneten Entwurfs zu erkennen gegeben. Es kann allerdings nicht unbemerkt bleiben, daß die Antwort der Negierung auf das Ersuchen der Handelskammern um Zuziehung je eines Vertreters dieser Körperschaften zu den Beratungen der Kommission einen etwas lustlosen Eindruck macht, wenn darin u. a. erklärt wird: „Tar- über, wer zu dieser Besprechung berufen werden soll, liegt noch keine endgültige Entschließung vor. Doch wird der Kreis der Emzuladenden keinesfalls sehr weit gezogen werden können." Andererseits sind von verschiedenen Seiten ernste Bedenken laut geworden gegen eine Teilnahme an jenen vorberaten, den Konferenzen, namentlich, soweit es sich um Persönlich keiten handelt, die Mitglieder der Ständekammern sind. Man besorgt, daß Mitglieder des Landtages, die an den Beratungen teilnehmen würden, nicht mehr unbefangen sich an den Verhand lungen der Kammern beteiligen könnten. Solche Bedenken sind zunächst von dem Vorstande des nationalliberalen Landesvereins geäußert worden, und in den letzten Tagen haben Versammlungen der konservativen Landtagsfraktion und des Parteivor- standes den gleichen Befürchtungen Ausdruck verliehen. Auch in diejenKreisen legt man jetzt besonderes Gewicht darauf, daß die Re- gicrung ihre diesbezügliche Vorlage selbständig an die Kammern bringt. Darüber, daß die Aufgabe ungewöhnliche Schwierig keiten bietet und daß alle beteiligten Gesetzgebungsfaktoren an der Wahlrechtsreform eine harte Nuß zu knacken haben werden, ist man sich längst auf allen besonnenen Seiten einig gewesen, und diese Erkenntnis ist inzwischen durch die Menge der zu tage geförderten Einzelvorschläge noch vertieft worden. Auf gewisser radikaler Seite will man allerdings die Hemmnisse auf dem Wege zum Ziele überhaupt nicht gelten lassen, sondern erklärt im Tone selbstbewußter Ueberlegenheit: „Me Sache ist für uns ganz leicht und einfach, weil nach unserer Ansicht nur das allgemeine und gleiche Wahlrecht nach reichstäglichem Muster eingeführt zu wer- Len braucht, um allen Beschwerden mit einem Schlage abzuhelfen." Daraus ist nur zu erwidern, daß die Eventualität eines Eingehens aus ein derartiges Ansinnen von leiten der Gesetzgebung von vornherein und unter allen Umständen ausgeschlossen ist. Im übrigen dürsten sich die meisten beachtlichen Stimmen bis jetzt wohl für eine berufs ständische Ausgestaltung des Wahl rechts ausgesprochen haben, doch bietet gerade eine solche Lösung des Problems bei eingehender Prüfung eine kaum überwindbar erscheinende Fülle von plastischen Bedenklichkeiten, so sympathisch der Gedanke in der Theorie auch berübren maa. Es wird Sache der zur Regelung der Angelegenheit berufenen Faktoren sein, aus dem überreichlich angehäuften Material die gangbarste Methode auszuwählen und in jedem Falle irgend etwas Besseres zu formen an Stelle des geltenden Wahlrechts, das nun einmal in seiner gegenwärtigen Verfassung von der überwiegenden Mehr heit der Bevölkerung als in wesentlichen Punkten unbillig und mit der politischen und sozialen Gerechtigkeit nicht vereinbar emp funden wird und sich nach einer mehrmaligen praktischen Erprobung als unbedingt verbesserungsbedürftig herausgestellt hat. In der Tat sind die Gründe, die für eine Reform des geltenden Dreiklassenwablrcchts sprechen, so schwerwiegender Art. daß kein einsichtiger Patriot, der den Blick fest aus das Ganze gerichtet hält und aus einer höheren Warte steht als auf der Zinne der Partei, sich ihrem Gewichte leichtherzig entziehen kann. Die hauptsächlichen MängA des gegenwärtigen Wahlgesetzes seien hier nochmals kurz rekapituliert: Einmal ist das geltende Gesetz nur ein Not- und Gelegenheitsgesetz, das in einem „psychologischen Momente" geschaffen wurde, als die ordnungsparteiliche Mehr- heit der Stände durch den agitatorischen Antrag der Sozial demokratie auf Einführung des Reichstagswahlrechts für die Land- tagswahlen unter gleichzeitiger Herabsetzung der Wahlberechtigung auf das 21. Lebensjahr schwer gereizt war und ihre Handlungsweise in erster Linie von der Absicht leiten ließ, der Gefahr einer sozialdemostatischen Ueberwucherung der Zweiten Ständekammer durch ein rasches und entschiedenes Vorgehen vorzubeugen. Man verhehlte sich denn auch schon damals nicht die Schwächen des neuen Gesetzes, gab sich aber einstweilen damit zufrieden, weil eö doch wenigstens dm zunächst erstrebten Zweck de- Schutzes gegen die umstürzlerischen Bestrebungen zu erfüllen versprach. Inzwischen sind nun aber die mehrfachen praktischen Erfahrungen mit dem neuen Wahlgesetz so ungünstig ausgefallen, daß die Ueberzeugung allgemein geworden ist: „So kann e» nicht weiter gehen!" ES hat sich nämlich bis -ur Evidenz gezeigt, daß der sogenannte plutostatische Charakter des Gesetzes,, zur Stütze des geltenden sächsischen Wahlrechts als völlig ver^ gegen den man hinlängliche Schutzmaßregcln gelroffen zu haben fehlt. Wenn die preußische Bevölkerung sich ruhig ein Wahlrecht vermeinte, in Wirklichkeit in sehr empfindlicher Weise hervor getreten ist, indem die Wähler der 1. Klasse bloß auf Grund ihrer höheren Steuerleislung in ganz unbilliger Weise vor den Wählern ! der 2. und 3. Klasse bevorzugt werden. Tie Folge davon ist, daß , die Faktoren der Bildung und der Intelligenz gegenüber dem l bloßen Besitz in bedenklichem und für das Staatswobl unerträg lichem, ja geradezu gesährlichem Umfange vernachlässigt werden Wenn eine einzelne Stimme der 1. Klasse ein hundertfach stärkeres Gewicht besitzt als die Stimmen vieler Wähler der 2. und 3. Ab teilung, die geistig und sozial hervorragen, ohne sich eines besonders großen Geldbeutels zu erfreuen, so resultiert daraus unvermeidlich eine politische Mißstimmung und Gleichgültigkeit in weiten hoch gebildeten Kreisen, die sonst e>n natürliches Gegengewicht gegen die Sozialdemokratie bilden würden, so aber den Dingen mißmutig ihren Laus lassen und mittelbar der Ausbreitung der Partei des Umsturzes Vor-chub leisten. .Hiernach muß bei jeder Reform, wie immer sie im einzelnen aussehcn mag, im Vordergründe das Prinzip stehen, die plutokratische Bewertung der einzelnen Wahlstimmen lediglich auf Grund der Steuerlcistung auszumerzcn und den idealen Faktoren der Bildung und Intelligenz den ihnen gebühren den Platz einzuräumen. Hand in Hand hiermit wird auch die wirtschaftliche Seite der Frage ins Auge zu fassen und auf eine angemessene Vertretung der für unser engeres Vaterland so überaus wichtigen industriellen Interessen, sowie des werktätigen Mittel standes im Landtage Bedacht zu nehmen sein. Demgegenüber verweisen diejenigen, die hartnäckig auf dem nicht mehr haltbaren Standpunkte von der unantastbaren Vor trefflichkeit des geltenden Dreiklaffenwahlrechts stehen bleiben, darauf, daß das preußische Landtags wahlsv st ein noch viel schlechter'als das sächsische sei, und daß gleichwohl in Preußen kein reformatorischcr Wind wehe. Wie verhält es sich hiermit? Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus« erfolgen ebenfalls, wie jetzt die sächsischen Landtagswahlen, mittels des Treiklassen- wahlrechts und durch Wahlmänner, die von den Urwählern ge wählt werden. Auf je 250 Seelen entfällt ein Wahlmann. Die Urwähler zerfallen nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden direkten Staats-. Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzial steuern in drei Abteilungen und zwar in der Art, daß auf jede Abteilung ein Drittel der Gesamtsumme der Steuerbeträge aller Urwähler eines Bezirkes fällt. Die Wahl der Abgeordneten er folgt auf fünf Jahre. Wählbar ist jeder Preuße, der das 30. Lebensjahr vollendet hat und im Vollbesitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Urwähler ist jeder selbständige, wenigstens 24 Jahre alte Preuße in der Gemeinde, wo er seit mindestens sechs Monaten wohnt, sofern er nicht öffentliche Armenunterstützung er hält, oder der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig gegangen ist. — So viel Berührungspunkte darnach das preußische Wahlsystem mit dem sächsischen in den Hauptgnmdzügen auch haben mag, so unter scheidet es sich doch in wesentlichen Bestimmungen zu seinen Un gunsten und zum Vorteil des sächsischen. Einmal gelangt in Preußen jeder Steuersatz, mag er auch noch so hoch sein, bei der Bildung der Abteilungen zum Ansatz, während in Sachsen alle Steuern über 2000 Mk. außer Berechnung bleiben. Während ferner in Preußen häufig der Fall eintritt, daß in der ersten oder zweiten Abteilung ein Wähler allein alle Wahlmänner wählt, weil er ein Drittel der Gcsamtsteuersumme für seine Person bezahlt, kann dies in Sachsen nicht Vorkommen, da nach dem geltenden Wahlgesetze in einer Abteilung mindestens fünf Ur wähler vorhanden fein müssen und ihre Zahl insoweit aus den nächst niedriger Besteuerten der folgenden Klaffe zu ergänzen ist. Auch fehlt in dem preußischen Wahlgesetze eine der sächsischen Vorschrift analoge Bestimmung, kraft deren ohne weiteres alle solchen Urwähler der 1. Klasse angehören, die mindestens 300 Mark an Grünt», oder Einkommensteuer zahlen, sowie daß alle diejenigen, die mindestens 33 Mark Grund- oder Ein kommensteuer zahlen, ohne weiteres, falls sie nicht schon in der 1. Klasse sich befinden, der 2. Klasse zuzurcchnen sind. Während ferner in Sachsen die Urwähler nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden staatlichen Grund- und Einkommensteuer in drei Abteilungen geteilt werden, kommen in Preußen außer den staat lichen Steuern noch die zu entrichtenden Gemeinde-, Bezirks- und Provinzialsteucrn bei der Bildung der Abteilungen in Ansatz, wo durch ebenfalls in Preußen die Zahl der Angehörigen der 1. und 2. Klaffe verringert und deren Stimmwert unbillig vergrößert wird. Eitdlich tritt ein sehr erheblicher Unterschied in der Art der Abstimmung zu tage. Während nämlich in Sachsen die Wahl nach wie vor eine geheime ist, muß der preußische Landtagswähler seine Stimme öffentlich zu Protokoll geben. Hiernach kann es allerdings nicht zweifelhaft sein, daß das preußische Landtagswahlsystem die Mehrheit der Wähler noch er heblich schlechter stellt als das geltende sächsische- Insbesondere muß da» preußische LandtagSwahlrecht als ein ausgeprägt und ungrmildert plutokratticheS bezeichnet werden, während daS sächsische mehrfache Kautelen gegen den PlutokratlSmuS aufweist, wenn sich diese allerdings auch nicht als durchschlagend wirksam in der Praxis bewährt haben. Gleichwohl erscheint die Berufung auf die Mangelhaftigkeit de» preußischen Wahlrechts gefallen läßt, das selbst Juist Bismarck als das .elendeste aller Wahlsysteme" in Grund und Boden verdammt hat, so ist da? ihre Sache und kann keinesfalls firr »ns in Sachsen ein Anlaß sein, uns von dem Streben nach Erreichung eines besseren Wahlrechts, als wir es jetzt besitzen, abznhalten, Ein Wablrecht. das aus dem Ende der 40er Jahre stammt, ist doch wirklich kein passender Maß slab für die Güte eines modernen Wal,«Verfahrens, bei dem die nationalen, volililchen und wirtschaftlich-sozialen Entwicklungen und Erfahrungen eines halben Jahrhnndcrls mit berücksichtigt werden müssen. Nicht darauf kommt cs an, ob vielleicht irgend wo in der Welt, und lei es auch in dem führenden Bundesslaale. der übrigens schon mehrmals leine eigenen Einrichtungen nach sächsi schem Vocbildc umgeslnllct hat, noch ein schlechteres System vor handen ist, sondern lediglich darauf, ob das in Sachsen gegen wärtig geltende Wablrecht den berechtigten sächsischen Bedürfnissen und Ansprüchen genügt. Nachdem diese Frage einmal von dcr Mehrheit des sächsischen Bolkcs im Verein mit der Regierung ver neint worden ist, steht die Resormbedürstigkeit unseres Drciklassen- wahlrechts grundsätzlich fest. Es kann sich jetzt nur noch darum handeln, in gemeinsamer positiver Arbeit aller patriotischen Kreise ein praktisch brauchbares Gesetz zn schassen, das dem allen gesetzgeberischen Rufe Sachsens Ehre macht und bei aller Würdigung der notwendigen Abwehr einer sozialdemokratischen Maiorijiernng des Landtags doch aus dem Ganzen das besondere k la s s e n p o l i t is ch e Aioment ausmerzt, sowie unter Vermeidung aller plntokratischen Ungerechtig keiten eine harmonische Gesamtvertretung alle berufenen Stände und lebenskräftigen Inter essen des sächsischen Volkes gewährleistet. S S Neueste Druhtmeldunqen vom 15. August INachts eingehende Tevcsckic» befinden fick, Seite 4.» Berlin. lVriv.-Tcl.) Der Kaiser und die Kaiserin treffen am Montag auf Schloß Wilhelmshöbe bei Kassel ein. wo inzwischen die beiden jüngsten Kinder des rafferlichen Paares, Prinz Joachim und Prinzessin Viktoria Luise, Wohnung genom inen haben. — Die deutschen Delegierten für die Handelsver- traasv erhandln naen mit Rußland kehren am 23. d. Nits, von Petersburg nach Berlin zurück. Die Verhandlungen, deren bisheriger Verlauf als ein gnnsiiger bezeichnet wird, werden Mitte Oktober nach Ablauf des Urlaubs des russischen FinanzministcrS Witte in Petersburg fortgesetzt. Berlin. sPriv.-Tel.j Gegenüber der Nachricht, daß ein Torpedoboothafcn in Saßnitz-Erampas angelegt werden solle und die nötigen Vorbereitungen hierzu bereits ins Werk ge setzt seien, wird an nntenichteter Stelle erklärt, daß hiervon nichts be kannt sei. — Ter TicntsinerBaugesellschaft in Tientsin lGrundkapital 450 000 Marks ist amtlicher Bekanntmachung zu folge durch Beschluß des Bundesrats die Rechtsfähigkeit versiehe» worden. — Der Kaiser hat dem evangelischen Feldprobst der Armee, Oberkonsistorialrat Dr. Richter, den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat „Exzellenz" ver liehen. — Die „Voss. Zta." hatte von einem angeblich bevorstehen den Rücktritt des Reichskanzlers Grafen Bnlow und seinem Ersatz durch einen Geheimen Rat orakelt, „der, wenn er genug Finanzgeschäfte gemacht haben wird, sich der Leitung der Staats- und Reicl»saeschäste widmen möchte". Die „Dtsch. Ztg." vermutet, daß dieser Geheime Rat kein anderer als der Herrn Witting sehr erfreulich sein, als Kandidat für den Reichs- kanzlerposten genannt zu werde». Annehmcn würde er den Posten, wenn er ihm wirklich angeboten ivürde, doch nur, wenn dieser etwa dreimal so hoch dotiert wäre, und dazu wäre dcr Reichs tag doch wohl nicht zu haben." — Beim Eiseubahnunfall bei dcr Anhalter Bahn, hinter dem Bahnhof Teltow, fuhr der Schnellzug München—Berlin auf den Personcnziig Berlins-Halle. Die beiden Maschinen des Schnellzuges und die Maschine des Personcnzugcs wurden teilweise zertrümmert. Von den Insassen der ersten beiden Wagen des Personcnznges wurden vier schwer und fünf leichter verletzt. Ter Lokomotivführer, des Münchener Schnellzuges, hatte vor dcr Brücke das Hallesigiml übersehen. Er wurde sofort vom Dienste suspendiert und der Staatsanwalt schaft übergeben. Einer dcr Schwerverletzten wurde nach den, Krankenhache i» Lichtcrfelde gebracht, die übrigen nach Berlin. Berl'n. sPriv.-Tcls Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht jetzt das Verzeichnis dcr zu ordentlichen Professoren an der neu zu errichtenden katholisch-theologischen Fakultät dcr aiser Wilhelm-Universität zu Straßburg ernannten Gelehrten. W " " cn nffchcn Hochschule zu Karlsruhe, die dieser vor mehr als 50 Jahren als Studierender besucht hat, die akademische -Würde eines Doktor- Ingenieurs ehrenhalber verliehen worden, „in Anerkennung dcr bahnbrechenden Anregungen und genialen Leistungen auf dem Ge biete der Maschincnbaulchre und in dankbarer Würdigung seines tatkräftigen Eintretens für die deutsche Industrie". Berlin. sAmtlichcr Bericht ! Heute vormittag 9 Uhr 44 Min. stieß auf der eingleisig betriebenen Brückenbaustelle zwischen Teltow und Großüchterfelde-Süd der Schnellzug 49, der das Haltesignal in Teltow nicht beachtet hatte, mit Personenzug 242 von Berlin zusammen. Bei dem Unfall sind drei Reffende durch Beinbrüche schwer und sechs Personen leicht verletzt worden. Die Verletzten sind mittels Hilfszugs nach Lichterselde und Berlin geschafft worden. Zwei Lokomotiven und zwei Personenwagen wurden stark beschädigt. Nach Beendigung der AusrSmnungS- arbeiten wurde der Betrieb " x ° 5, - w L .v kV x; lo tv m M w 8 ^ -jeder ausgenommen.
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