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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-03-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192303286
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230328
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230328
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-03
- Tag1923-03-28
- Monat1923-03
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1923
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Riesaer G Tageblatt «ttd A«reiser (LlbedM und Ameiger). Postscheckkonto; Dresden 188) Eirokaff« Riesa Nr. SL «sd Attseiger (LlbtblM UN- Acheiger). m?Da» Riesaer Tageblatt enthLlt die amtliche» veka«»tmach»»«e» . vernrui u«r. V. «misytmptmmnschast Srogenhaln, des Amtsgerichts, der «mtSanwaltschaft beim «mtSgerichte Mtd de- RateS der Stadt Riesa, des SinanzamtS Riesa und des HautttzollamtS Meitze«, sowie de» SemeinderateS Groba. 74. Mittwoch, 28. März 1S23, abends. 76. Jährst. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tas abends '/,6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. veznß«pret«, gegen Vorauszahlung, für März 8900.— Mark «inschl. Bringerlohn. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bi« 9 Uhr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmter, Tagen und Plötzer wirk nicht übernommen. Preis für di« 89 mm breit«, 8 ww hohe Grundschrift.Zeile (6 Silben) 290.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°, Ausschlag Nachweisung«» und Vermittelungdzebühr »0.— Mc.rt Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mage emaezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerä'_ Zahlung«- und Erfüllungsort Riei s. Achtzäg.ge iinterdaltungs» beilaae „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder fonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten obe: der BofmderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraste 5». Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Hl i i- ! 7i1" - — -I Bei den» Fortschreiten de« Wachstum« wird Veranlassung genommen, vor der «e- schädig»«« von Bäumen und Sträuchern aller Art sowie dem «nbefnglem Betreten von Seid- und Wiesenfluren zu warnen. Ferner macht sich strafbar, wer unbefugt Gärten und Weinberge oder vor beendeter Ernte Wiesen und bestellte Aetker betritt, gleichviel ob sie mit Einfriedigung versehen sind und ob ihr Betreten durch Warnungstafeln aus drücklich untersagt ist oder nicht. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Großenhain, am 27. Mürz 1923. 788 L s. Amtshauptmannschast. Die Stnfzetchnnng sämtlicher der Hundesteuer unterliegenden Hund« für das neue Steuerjahr vom 1. April 1923 bis zum 31. März 1924 hat nach dem Stande vom 10. Avril 1923 zu erfolgen. Verordnung des Ministeriums des Innen» vom 4. März 1920 — Sächsisches Gesetzblatt Seite 42 -. Die Gemeindebehörden werden veranlaßt, die Aufzeichnung vorzunebmen und bis sväteftenS Ende Avril 1VSS die Hundesteuermarken gegen Bezahlung der Gebühren hier in Empfang zu nehmen. Die Hnndeverzeichnisse sind dabei mit vorzulegen. Es ist jeder zeit darauf zu sehen, daß die Hund« nur gültige Steuermarken tragen. Grvßenhain, am 24. März 1923. 123 L l. Amtshauptmannschast. Geschäftszeit der Amtshauptmannschast. Die Geschäftszeit der unterzeichneten Amtshauptmannschast wird vom 1. April dS. IS. ab bis auf weiteres wie folat festgesetzt: Montag bis Freitag: 7—12 Uhr vormittags, V>2—8 Uhr nachmittagtz, Sonnabends: 7 Nbr vormittags bis '/,1 Uhr nachmitttagS. Die Kasse ist für den öffentlichen Verkehr nur geöffnet: Montag bis Freitag: 7—12 Ubr vormittags, '/.2—'/-3 Uhr nachmittags, Sonnabends: 7—11 Uhr vormittags. Die Bevölkerung wird ersucht, in diesen Stunden nicht nur den Personenverkehr, sondern tunlichst auch den Fernsprechverkehr zu erledigen. Großenhain, am 27. März 1923. 16 ä.. Amtshauptmauuschaft. Wohnungsbauabgabe in Riesa. Abgabepflichtige in besonders schlechter wirtschaftlicher Lage (Sozialrentner, Klein rentner, Schwerkriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene usw.), die die Erstattung (Befreiung) beantragen wollen, fordern wir auf, diese Anträge nunmehr binnen 14 Tagen bei uns, Steneramt, zu stellen. Als Gründe für solche kommen in Frage: Alter von über 60 Jahren, Erwerbsunfähigkeit, nicht bloß vorübergehende Behinderung der Lebensunter. haltS-Bestreitnng durch eigenen Erwerb, dasern das steuerbare Jahreseinkommen im Jahr« 1920 10 000 M. und im Jahre 1921 20 000 M. nicht überstiegen bat oder wenn die Abgabe-Erhebung eine besondere Härte infolge Krankheit, Erwerbslosigkeit oder aus sonstigen Gründen brdrntet. Die vorzubringenden Gründe find möglichst durch amtliche und sonstige Ausweis, und Mitteilungen zu bescheinigen. Der Na« der Stadt Riesa, am 27. März 1923. K. Der nach Gehör des Stadtverordneten-Kollcgiums aufgestellte Vlii. Nachtraa zur Gebührenordnung und den sonstigen Bestimmungen sür die Heimbürginnen der Stadt Riesa wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gekrackt. Der Nat der Stadt Niela, am 26. März 1923. K. Vm. Nachtrag zur Ge' ibrenordnung und sonstige Bestimmungen für die Heimbürginnen der Stadt Riesa vom 12. Februar 1V18. I. Die in 8 1 festgesetzten Gebühren werden wie folgt geändert: Die Gebühr beträgt: a) 5000 M.— für die Besorgung von Leichen Erwachsener, d) 4000 M.— für Besorgung von Leichen von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren. II. Dieser Nachtrag tritt mit Rückwirkung auf den 14. März 1923 in Kraft. Riesa, am 23. März 1923. Ter Rat der Stadt Riesa. L. S. s)r. Scheider, Bürgermeister. Zuschläge zur Grundmiete in Gröba. Auf Grund des ReichsmietengesetzeS werden mit Wirkung vom 1. April 1923 ab folgende Zuschläge zur Grundmiete festgesetzt: für Zinsendienst , Betriebskosten „ Verwaltungskosten ., laufende JnstandsetzungSarbeiten „ große JnstandsetzungSarbeiten zus. 162,0 Erundmieten. Vom 1. Avril 1923 ab ist also die 163 fache Grundmiete zu bezahlen. Da die Betriebskosten jetzt sehr hohe Beträge erfordern, ist es dringend notwendig daß die Mieter darauf angemessene Vorauszahlungen leisten. Weist der Vermieter der Mietcrvertretung — wo eine solche fehlt, den einzelnen Mietern — nach, daß Ausgaben an Betriebskosten zu bestreiten sind. Mittel aus der Miete aber noch nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen, sind die Mieter verpflichtet, auch wahrend des Vierteljahres Teilzahlungen zu leisten. Gröba (Elbe), am 27. März 1923. Der Gemeiu-evorstaud. 0,8 Grundmieten 104,0 «,0 48,2 3,0 Oertliches rmd Sächsisches. Riesa, den 28. März 1923. —*Unglücksfall mit tödlichem Ausgang. Ein bedauerlicher Unglücksfall, dem der Kaufmann Eduard Müller, Klötzerstraße, zum Opfer gefallen ist, ereignet« sich gestern morgen im hiesigen Lauchhammerwerk, woselbst dieser als Kontrolleur beschäftigt war. Beim Ueberschreiten der Gleise wurde M. von einem nach dem Werk abge- stoßenen Staatsbahnwagen erfaßt und unter die Räder gezogen. Der Verunglückte wurde alsbald mittels Kranken autos dem hiesigen Krankenhaus« zugeführt, wo er gegen mittag seinen schweren Verletzungen erlegen ist. —* GeschästSjubilänm. Herr Goldschmiedemeister Georg Schumann begeht beute das Jubiläum der 25. Wiederkehr des Jahrestages seiner Geschdftsübernahme. —* Ruhr spende. Am Stammtisch „Lauchhammer" im „Sächsischen Hos" wurden gestern abend von 8 Herren 60000 Mark zur Ruhrhilfe gespendet. —* Oeffentliche Kundgebung. Heute abend veranstaltet im Höpsnerschen Saale die Landesgruppe Sachsen der Liga zum Schutze der deutschen Kultur eine öffentliche Kundgebung gegen die Besetzung des Ruhrgebiets, auf die hiermit nochmals hingewiesen sei. —* Der Kartoffelpreis. Die Kartoffelpreis- notierungskommisston hat am 26. März 1923 einen Erzeuger preis von 1660—1900 Mark für weiße, rote und gelbfleischige Sorten notiert. Dieser Preis versteht sich frei Verladestation (Bahnstation). Er kommt also auch für Lieferungen nach Kleinbahnstationen in Krage. —* Spenden für die würdige Erhaltung unsere« Friedhof«. Die Finanznot der Kirche macht sich auch an unserem Friedhöfe bemerkbar. Kirchlich ge sinnte Freunde spendete:» vergangene« Jahr 12 500 Mk. sür würdige Gestaltung und Erhaltung des Friedhofs. Auch in diesem Jahre bittet der Friedhofsausschuß erneut um Unterstützung. Spenden wolle man unter „Friedhof" der hiesigen Psarramt-kanzlei direkt oder durch Girokonto Nr. 18 überweisen. —* Musik- und TanzverbotamKarfreita». Am Karfreitag und am Ostersonnabend sind untersagt: alle Tanzveranstaltungen an öffentlichen Orten, in Privat wohnungen oder in den Eigenheimen der Vereine; das Ab balten von Konzertmusiken und anderen, namentlich mit Musikbegleitung verbundenen, geräuschvollen Vergnügungen an öffentlichen Orten, mit Au«nahme solcher Konzerte, dl« dem Ernste der Tage entsprechen. In Kaffee-, Bier- nnd Weinbäusern dürfen Konzrrtmusikrn nicht abgehaltrn wrrdem aüch wenn dazu ernste Stücke gewäblt werden, weil dort dl« Musikdarbietungen nur nebenbei hingeuommen werden. Theatralische Vorstellungen, einschließlich solcher in Licht spielhäusern, find am Karfreitag dann gestattet, wenn ange messene ernst« Stücke gewählt werden. Di« Aufführung von Possen und ungeetgneten Lustspielen bat zu unterbleiben. — Zu den in der letzten Versammlung deS Landwirtschaftlichen Beztrksvereins ge gebenen Mitteilungen über „Gerückte von der Verschiebung zweier Waggons Umlagegetreide, worüber gerichtliche Er mittelungen im Gange sind", ersucht die Ämtshaupt- mannschaft das „Großenhainer Tageblatt" um Aufnahme folgender Feststellung: Der Urheber deS Gerücktes von einer angeblichen früheren Getreideverschiebung, die schließ lich durch den verstorbenen AmtShauptmann Dr. Uhlemann vertuscht worden fein soll, ist ein Landwirt aus dem hie sigen Bezirk. Die Amtshauptmannschast hat gegen denselben Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft beantragt. Ebenso gegen einen Vertreter der Landwtrtlchatt. der nach UeutiKvr vollarkur« (»mtlieli): LVS6S den erfolgten Feststellungen dieses Gerücht weiterverbreitet hat. Schließlich »st noch richtig zu stellen, daß die an Erwerbslose erteilte Genehmigung zur Sammlung von Lebensmitteln nicht zurückgezogen wurde, „weil dieses Ver fahren ungesehl'ck ist", sondern auf Grund einer Verord nung des Ministeriums des Innern, nach der ohne wei teres die Not der Erwerbslosen anerkannt wird, das Mr- nisterium des Innern jedoch nicht in der Lage >e:. die er betene Erlaubnis zu einer besonderen Sammlung zu er teilen, da eme solche den Erfolg der Sammlung der Deutschen Notgemeinschaft, deren Ertrag auch den Er werbslosen zu Gute kommen soll, beemträchtigen würde. —* Amerikanische Spend« für die Kinder des ErzaebirgeS. Dem Dentschen Roten Kreuz sind durch die Newyorker Staatszeitnng ans dem Vermächtnis des Herrn E. Otto Beyer etwa 12 Millionen Mark über wiesen worben. Entsprechend den TestamentSbettimmnngen wird der Betrag für di« notleidenden Kinder des Erzgebirges verwendet werden. —* SrdülermonatSkarten auch für Lehr- linge. Der Deutsche Industrie- und HandelStag teilt mit, daß nunmebr die Sckülermonatskarten allen Lehrlingen unter den gleichen Voraussetzungen wie den Handwerks lehrlingen zugänglich gemacht werden. Neben einer Be scheinigung des Lehrherrn muß noch «ine Bescheinigung der Handels», Handwerk«- oder Landwirtschastskammer darüber vorgelegt werde», daß die Angabe» richtig sind und daß ihr der Lehrvertrag Vorgelegen hat. —* 1000 M. Stammeinlage a»f den Post scheckkonten. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß nach dem Gesetz vom 19. Februar 1923 zur Aenderung des Postscheckgesetzes eine Stammeinlage von 1000 M. statt der bisherigen 25 M. auf jedem Postscheckkonto seit dem 1. März in Anspruch genommen werden mutz. Der Post- scheckkunde ist also verpflichtet, auf seinem Konto einen eisernen Bestand von 1000 M. zu halten, über Len er picht verfügen darf, solange dar Konto besteht. —* Die Wohnungsbauabgabe. In einem Ar tikel zur Wohnnngsbauabgabe erklärt der Zittauer Ober bürgermeister und Reichstagsabgeordnete Dr. Külz u. a.: Die Wohnungsbauabgabe ist ein neues Glied in der wirt schaftlich zum völligen Widersinn gewordenen Wohnungs zwangswirtschaft. Zu welchen Ungeheuerlichkeiten diese zu lange aufrecht erhaltene Zwangswirtschaft führt, zeigt die Tatsache, daß der Aufwand, den die Organisation dieser Zwangswirtschaft bet vorsichtiger Schätzung verursacht, mit 150 Milliarden im Jahre anzusetzen ist» L. h. mit anderen Worten: die amtliche Aufrechterhaltung und Durchführung der WohnungszwangSwirtschast kostet genau so viel, als man jetzt aus der Wohnnngsbauabgabe an Mitteln für Len prak tischen Wohnungsbau zu erlangen hofft. —* Aus der Tätigkeit der Handelskammer. DI« Handelskammer Dresden hatte dem sächsischen Wirt schaftsministerium im Januar b. I. eine Reihe eingehend begründeter Abänderungswünsche in Bezug auf di« Devisen handelsbestimmungen unterbreitet. Die übrigen sächsischen Handelskammern haben sich diesen Abänderungswünschen jetzt angeschloffen. — Die Reichsbankhauptstelle Dresden wurde ersucht, dahin zu wirken, daß eine schnellere Ab rechnung der bei der Reichsbank eingereichten Devisen er folgen möchte. Dem Deutschen Industrie- «nd HandelStag wurde berichtet, baß die Bedingungen der DarlehnSkassen über die Beleihung von Getreide erleichtert werden möchte»». — Derselbe wurde darauf hingewiesen, baß für die beschien- uigte Ausgabe vor» 20000- und LO OOV-Markdbeinen «in.drin gendes Bedürfnis bestehe. — In einem Bericht an die Neichsbahndirektion wurden Fahrplanverbcsierungcn ans der Strecke Dresden—Großenhain—Cottbus—Fr.inlsurr a. d. O. befürwortet. — In einem weiteren Bericht an die Neichsbahndirektion Dresden wurde darum crinchc, bei Frachtstundung von den Firmen auch nichr bestätigte Reichs- bankschecks anzunehmcn. — Schließlich wurde in einem Bericht an die Reichsbahndireknon und das Sächsische Wirt-, schaftsminisierium eine Krachiermäßignng sür Rohkohle bc-, fttrwortet. — In einem Bericht an das Wirtschaft:Mini sterium wurde zu dem neuen Entwurf einer Verordnung über Beträte sür die Ncichswasserstraßen Stellung ge nommen. — Ter Kreishauptmannschaft Dresden wurde be richtet, daß die Möglichkeit einer zweistündigen Beschäftigung im Speditions- und Schisfsmaklergewerbc an den Sonn tagen bestehen bleiben möchte. — Tem Ncichsvatcnramt in Berlin wurde ein Gutachten erstattet, daß nach Ansick: der Handelskammer die Bezeichnung „3. Sorte" als Waren zeichen für Zigaretten zurückzuwcisen sei, da es sich hierbei Nm eine Beschaffenheitsangabe handele. — Tie fach- fr sch en Handelskammern beschäftigten sich in der letzten Zusammenkunft ihrer Vorsitzenden und Syndici eingehend mit Fragen der Preisbildung und be grüßten dabei den in verschiedenen Geschäftszweigen neuer dings einsetzenden Preisabbau. Ihre Ansicht dazu faßten sie in folgender Entschließung zusammen: „Bon den verschiedensten Stellen ist bereits nachdrücklich darauf hin gewiesen worden, daß mit der Besserung des Standes der Mark Hand in Hand eine entsprechende Senkung der Preise für Gegenstände des täglichen Bedarfs gehen must, wenn endlich eine Gesundung der deutschen Volkswirtschaft durch eine Ermäßigung der Lebenshaltungskosten ungebahnt wer den soll. Wie von den Behörden zu fordern ist, daß sic ihrer seits die Kohlenpreise, die Kohlensteuer, die Eisenbahn- und Postgebührcntarife und weitere für die Preisbildung aus schlaggebende Faktoren ermäßigen, so müssen insbesondere die gewerblichen Kreise dafür sorgen, daß vor allem di« Nahrungsmittel nnd Bekleidungsgegenstünde nunmehr billiger werden. Gewiß ist anzuerkenncn, daß ein Preis abbau vielfach auch jetzt noch schwer durchführbar ist, weil sich die sprunghafte Geldentwertung in vollem Umfange noch gar nicht überall auszuwirken vermocht. Dennoch legen auch die Handelskammern Sachsens der Industrie, ins besondere ihren Syndikaten, sowie dem Groß- und Einzel handel im Allgemeinintereffe eindringlich nahe, den auf vielen Gebieten bereits begonnenen Preisabbau auch weiter hin lvirksam sortzusetzen und damit an ihrem Teile die Maßnahmen der Reichsregierung zur Stützung des Mark kurses sichern zu helfen." Weiter wurden in längeren Be ratungen Beschlüsse über die finanzielle Unterstützung der Handelshochschule in Leipzig durch die Handelskammern und über die Durchführung einer Sonderumlage zugunsten des Deutschen Forschungsinstitut für Textilindustrie in Dresden von den an der Erhaltung dieser Anstalt interessierten In dustrie- und Handelskreisen gefaßt. Zu der vom Bund säch sischer HandelSschulmänner und von anderen Berufsorgani sationen an den Sächsischen Landtag gerichteten Petition über die gesetzliche Regelung des Handelsschulwesens wurde ein besonderer Ausschuß eingesetzt, der sich mit den in der Eingabe aufgestellten Vorschlägen und Forderungen im eiM -einen noch befassen wird. —* Eröffnung der Ferienkurse für Ge» werbe- und Handelsschullehrer. Die vom Wirt- schaftsministerium veranstalteten Ferienkurse für HandelS- und Gewerbeschullehrer, die »«nächst in Dresden und Chemnitz stattfinden, haben am Montag, den 26. Mär», ibren Ankana oenvvrmen. Di« Beteiltguna im uugermtiM
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