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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192304276
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-04
- Tag1923-04-27
- Monat1923-04
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1923
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- - / X Riesaer G Tageblatt und Anfeig^r (Llbeblatt and A«)cher). »ra-tanschrist: Lagebkett Riesa. Fernruf Nr. SV. Da» Messer Tagetzlatt enthält die amttiche« Bekanutmachmlieu der Amtshauptmannschaft Großenhain, des Amtsgerichts, der AmtSanwaltschaft beim Amtsgerichte and des Rate» der Stadt Riesa, des Finanzamt» Riesa and des HauPtzollamtS Meitze«, sowie de« Gemeinderates Gröba. Postscheckkonto: Dresden ISS- Girokasse Riesa Nr. SL S8. Freitag, 27. April 19LS, abends. 78. Jahr«. Ta« Riesaer Lageblatt erscheint «den La» abend« '/.Sllhr mit LuSnahme der Sonn- und Festlage, vejuasprets, gegen Vorauszahlung, für April 4400.— Mark einschl. Bringeclohii. Anzeigen für die Nummer de« Ausgabetage« sind bi« S Uhr vormittag« aufjugeben und im vorau« zu bezahlen: ein« Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« SS mm breite, » ww hohe Grundschrift.Zeil« (S Gilben) SSV.- Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50' Aufschlag. Nachweisung«- und BermittelungSqebühr 50.— Mark. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig- Unterhaltungs. b«ilage »Erzähler an d«, Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« d«r Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — bat der Bezieh«» keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geichöktttteile: Gaetdestradr LS. Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Den nachstehenden I. Nachtraa zur Straßenvolizeiordnung für die Stadt Riesa vom ». IS. 1890 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Dee Ra« der Stadt Riesa, am SS. Avril 1923. k. Nachtrag zur Strastrupoiizrlordnung für die Stadt Riesa vom 2 Dezember 18V«. I. In 8 22 werden die Worte »mit Ausnahme der Hunde" gestrichen. il. Di« 88 23 und 24 werden mit Ueberschriften gestrichen. Ul. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft. Riesa, am 28. April 1923. Der Rat der Stadt Riesa. D. 8. vr. Sch «ider, Bürgermeister. WzrlMMm. Hw SmUMkle» in der Stadl Ma detr. Unter Aufhebung der 88 23 und 24 der Straßenvolizeiordnung für die Stadt Riesa oom 2. Dezember 1890, der Bekanntmachung vom 2. August 1922, der Polizriverordnung, da« Hnndrwesen in der Stadt Riesa betr., vom 9. April 1907 und der Bekanntmachung vom 22. Juli 1922 wird hiermit folaendeS angeordnet: 8 1. Das freie Umherlanken lassen von Hunden jeder Art nnd Große ans den öffent lichen Straßen, Wegen nnd Plätzen in der Stadt Riesa ist verboten. Sie müssen stets an einer kurze» Leine geführt werde». Bissige Hunde müssen außerdem mit einem gut konstruierte», da« Beißen, zuverlässig verhindernden Maulkorbe versehen sein. 8 2. Die Eigentümer und die Führer der Hunde sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Fußwege von den Huuden nickt verunreinigt werden. 8 3. In Schankwirtsckaften, rinscklirtzlick der Gartenlokale und in GesckäftSläden, in denen Lebensmittel »um Verkauf gelangen, dürfen Hunde überhaupt nickt mitgebrackt werden, in GesckäftSläden anderer Art dürfen sie nur mitgenommen werden, wenn sie während der ganzen Dauer ihre« Aufenthalts an kurzer Leine gehalten werden. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M., an deren Stelle im Fall« der Uneinbringlichkeit Haftstrafe bis zu 14 Tagen tritt, geahndet. An die Stelle dieser Strafe» treten die jeweils etwa für Uebertretuugeu festgesetzten höheren Strafen. In besonder» leichten Fällen, inSbes. wenn entschuldbare Unkenntnis dieser Vor schriften anzunehmen ist, kann von Bestrafung abgesehen werden und nach Befinden eine Verwarnung an ihre Stelle treten. 8 5. Diese Vorschriften treten sofort in Kraft. Riefa, am 18. April 1923. Der Rat der Stadt Riesa, l-. 8. vr. Scheider, Bürgermeister. SkMiilbe WMkW M WM Sy AkSklMItKMMllSriW uns zur Auuikism MM UW« SurMe. 1. il) Die der Körperschaftssteuer unterliegenden Steuerpflichtige« werde« hiermit znr Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. (2) Körperschaft-steuerpflichtig find insbesondere: I. die ErwerbSgesellsckaften, wie Aktiengesellschafte«, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, alle Berggewerk- schaften sowie Kolonialgesellschaften; ll. die Erwerbs, und WirtschaftÄgrnoffenfchaften: m. die eingetragenen Vereine; IV. die nicht rechtsfähigen Personenveretnignnae« (außer Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer de« Betriebs anzusehen find, -. B. offene Handels- oder Kommanditgesellschaften); V. die Stiftungen. Anstalten und ZweckvermSgen. Ausländische Gesellschaften sind steuerpflichtig, wenn sie im Inland Grundbesitz haben oder selbst oder durch einen ständigen Vertreter ein Gewerbe betreiben. l8) Die Steuererklärung ist beim Finanzamt innerhalb vo» zwei Monaten nach Ablauf de» Tages abzugeben, an dem das JabreSergebniS lder Jahresabschluß) von den zuständigen Organen festaestellt worden iss. Die Pflickt zur Abgabe der Steuererklärung ist vom Empfang eines SteuererkliiruugSvordrucks nicht abhängig. Vordrucke sind beim Finanzamt erhältlich. Di« Steuererklärung ist schriftlich — zweckmäßig eingeschrieben — einzureicken oder mündlich vor dem Finanzamt abzugeben (vormittags 8—12 Uhr, Bismarck- strotze Nr. 13, 1. Stock, Zimmer Nr. 8). BeizuUigen sind Bilanzen mit Gewinn- und Ver- tuftrecknnnaen, Geschäftsberichte, Mitaliederversammlungtzprotokolle. (4) Wer die Frist »ur Abgabe der Steuererklärung versäumt, kann mit Ordnungs strafen zur Abgabe angebalten, auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 vom Hundert de> endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden. (5) Wer Körperschaftssteuer hinterzieht oder zu hinterziehen versucht oder wer einz derartige Handlung seines Vorteils wegen begünstigt oder hierbei Hilst, wird mit einer Geldstrafe bis zum 20 sacken Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Neben der Geld strafe kann aus Gefängnis erkannt werden. (6) ErwerbSgesellsckaften (Absatz 2 Nr. l) haben bei Vermeidung hober Zuschläge Voraus, und Nachzahlungen auf die Körperschaftssteuer zu leisten, die auf volle zehn Mark nach unten abzuruuden sind; veral. im einzelnen das beim Finanzamt erhältliche Merk- blatt. Die ErwerbSgesellsckaften, deren Geschäftsjahr 1921,22 im Kalenderjahr 1922 dis zum SV. Dezember 1922 abnelnufen ist, haben als .Vorauszahlung iür das Geschäfts jahr 1922 23" bis zum 1. Mai IVL-t je 15 vom Hundert des in dem Abschlüsse für da? Geschäftsjahr 1921/22 cmsgewieseuen Reingewinns und der für das Geschäftsjahr 1921.22 verteilten Gewinnanteile zu entrichten. v. Die unter L 1 und 2 genannten körperschastSsteuerpflicktigen Persoucnver- einigungen und Zweckoermögen werden aufgefordert, gleichzeitig mit dec Körperschafts steuererklärung eine Kapitalertragstenr^erklärunf abzugeben. Die Kapitalertrogsteuererklärung hat zu umfassen: 1. DiSkoutbeträge von Wechseln und Anweisungen, einschlietzlich der Schatzwechsel, soweit rS sich nm Kapitalanlagen bandelt, 2. alle Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen, die im Kalenderjahr 1922 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahres) bezogen morden sind, dessen Ende in die Zeit vom 1. Januar 1922 bis 31. Dezember 1922 fällt. In Ermangelung eines besonderen Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahres) sind die im Kalenderjahr 1922 bezogenen Kapitalerträge anzugeben. 6. Die Körperschaften und Zweckvermöge« habe» binnen einem Monat nach Eintritt deS Ereignifles anzuzeigen: 1. ihre Gründung sowie den Eintritt von Tatsachen, die ihre Steuerpflicht oder eine veränderte Steuerpflickt zur Folge haben; 2. den Erwerb der Rechtsfähigkeit, den Uebergang aus einer Rechts- oder Gesell- schastSform in ein« andere sowie die Verschmelzung (Fusion) mit einer anderen Gesellschaft; 3. die Verlegung des Ortes der Leitung oder des Sitzes in das Inland sowie di« Verlegung beider in das Ausland; 4. die Beschluhsassung über die Auflösung oder den Eintritt der Auflösung au» anderen Gründen; 5. die Beendigung der VermögenSouseinandersetzung (Liquidation) und die Löschung im Handels-, Vereins- oder Geuoffeuschastsregister. Das Unterlassen der Anzeige ist nach 8 377 der Reicksabgabenordnuug mit einer Ordnungsstrafe bi» 100 000 M. bedroht und kann ein« Haftung der zur Anzeige ver pflichtete» Personen zur Folge haben. Riesa, am 2«. April 1923. Das Finanzamt. Der BejirkSschorntteinsegermrister hat gemeldet, datz von Montag, den SV. AvrU bis mit Sonnabeud, den 18. Mai die Schornsteine in Gröba gereinigt werden. Gröba lElbe), am 27. April 1923. Der Gcmcindcvorftand. Oertliches und SiiWsches. Riesa, den 27. Avril 1923. —* Wichtig für Hundebesitzeri Alle Besitzer von Hunden seien hiermit auf die im amtlichen Teil ver öffentlichte Polizeiverordnung, das Hundewesen in der Stadt Riesa betr., besonders aufmerksam gemacht. Nach de» Vorschriften, die sofort in Kraft treten, ist da» freie Umherlaufenlaffen von Hunden auf den öffentlichen Strotzen, Wegen und Plätzen in der Stadt Riesa verboten. —* Abgabe von Steuer-Erklärungen. Da» Finanzamt Riesa rrlätzt im amtlichen Teile eine Bekannt machung, in der die Steuerpflichtigen zur Abgabe von Körperschaftssteuer- und Kapitalrrtragsteurr-Erklärnngen aufgefordert werden. — * Kirchliches. Nächsten Sonntag findet im Anschluß an den HanptgottrSdienst in der Trinitatiskirch« die von der neuen Kirchgemeindeordnung angeordnete Kirch gemeindeversammlung statt. In ihr wird ein Bericht über das kirchliche Leden in der Gemeind« und über die Tätigkeit deS Kirchenvorstandes und der Kirchgemeinde- Vertretung gegeben, an den sich ein« Aussprache anschlirtzen soll. Möchten sich zahlreiche Gemeindeolieder aus allen Klaffen und Ständen an dieser Versammlung beteiligen und so ihr Interesse an den Angelegenheiten der Kirch gemeinde bekunden. U. a. wird auch die finanziell« Lage der Kirche besprochen werden. Der Frühgottesdienst in der Klosterkirche fällt aus. Vergl. di« Hirchennachrichten. —* Zuckerversorgung. Die Abschnitte I und K der Zuckerkarte verlreren mit Ablauf des, 30. April ihre Gültigkeit. — Auf Urlaub. Der KreiShauptmann von Dresden ist bis Ende Mat beurlaubt. Die Geschäfte werden von seinem Stellvertreter erledigt. — Das neue Altersgrenzengesetz für Be il m t c. Der RechtSauSschuß des Landtages beriet am Mitt woch die Vorlage über ein neues Altersgrenzengesetz für sächsische Beamte nnd Lehrer, in der als Altersgrenze die Vollendung des SS. Lebensjahres vorgesehen ist. Bon deutschnationaler Sette lag ein Antrag vor, die Altersgrenze auf 68 Jahre feftznsetzen; der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Dagegen ist die Möglichkeit geschaffen worden, daß in be- sonderen Fällen -aS Ausscheiden eines Beamten »ach Er. reichung der Altersgrenze bi» zu 12 Monaten hinaus- geschoben werben kann. Ei« weiterer dentschnattonaler An trag, Len Beamten, Lte bet Vollendung de» «. Lebensjahre» ihr 40. Dienftjahr noch nicht vollendet habe«, die Möglichkeit einer Bollendnng dieser für die Erreichung der höchsten Pension «otwend wurde eben-- « adchelebn« Zurzeit sei insbesondere die Einstellung auf den neus. Staat und seine Einrichtungen unerläßliches Bedürfnis und es handle sich deshalb bei diesen Kurien in der Haupt sache um die Betonung des staatsbürgerlichen Enwiineens, das durch die neue Zeit gegeben ist. Die revubilwnijche sächsische Regierung würde außerordentliche Lorgia'c dar- auf verwenden, daß diese Gedanken in den Schulen Gestalt gewinnen, ohne dabei auf die polnische Gesinnung des einzelnen Lehrers irgend welchen Einfluß auSübeu zu wollen. In Chemnitz eröffnete OberreaierungSrat Prof. Dr. Wend die Kurse mit einer Ansprache. Die Bornäge lagen in beiden Städten in bewährten Händen von Fach, leuten. Die Beteiligung an den Kursen war in beiden Städten eine außerordentlich starke, hatten iich do«) in Dresden 202 Teilnehmer und in Chemnitz 139 cingefun- den, obgleich der Staat nur in der Lage war, einer kleinen Zahl von Lehrern mit Unterstützung beizusvringen. Die Kurse waren an allen Tagen sehr gut besucht. Tic Teilnehmer haben bis zum letzten Vortrag vollzählig aus gehalten, und mehrfach den Wunsch geäußert, daß ein« baldige Wiederholung der Knrse stattfinden möge. —* Evangelisch-lutherische Landessynoüe Nach Verpflichtung des neuen Synodalmitgliedes Ritter gutsbesitzers Schmidt, Gödelitz bei Lommatzsch, und Ver, lesuna der Registrande und einem Bericht über Wahl- Prüfungen beriet gestern die Synode einen Antrag des Synodalen Kummer und Genossen, die Selbsthilfe betreffend. Danach sollte die Synode ihrer aufrichtigen Tank- barkeit und hohen Freude Ausdruck geben über die lebhafte Selbsthilfetätigkeit, die bereits im ganzen Lande zu schönen Erfolgen geführt hat. Die Synode stimmte dem Antrc.g! Kummer einstimmig zu. Ueber einen Antrag des Ver- faffungsausschuffes auf eine Erweiterung von 8 7 Abs. 1 des KirchgemeindeverbandSgesetzes vom 10. Juli 1913 berichtetc Pfarrer Piltz. Danach soll die Möglichkeit, Kirchen ein und desselben Ortes zu einer Verbandsbildung zu zwingen, auch auf die Kirchgemeinden ein und derselben Stadt-Ephorte ausgedehnt werden können. Dieser Antrag betrifft vor allem die großstädtischen Verhältnisse, wo viel fach sehr vermögende und sehr arme Gemeinden neben einander arbeiten; cs soll dadurch ein wirtschaftlicher Aus tausch zwischen solchen Gemeinden geschossen werden, die der. selben Ephorie angehören. Der Antrag des VcrsassnngS- ausschusses wurde angenommen. Zu einer Fülle vra Ein sprüchen und Gesuchen, die zu dein Entwurf des Kirchen gesetzes über die Besoldung der Geistlichen und HilsSgcist- lichen und über die Verwaltung der Grundstücke der geisi lichen Lehne eingcgangen waren, berichtete Lnrerintendcui Müller- Zwickau. Schließlich trat die Synode in die s »weite Beratuna über den Entwurf -cs KirchengesetzeS über Forderungen auf Gehaltserhöl?- ungen. Wie uns mitgeteilt wird, haben sich die Spitzen organisationen der Angestellte» durch die ansteigende Dollarkurve, die leider auch eine allgemeine Erhöhung des Preis-Niveaus auf dem Lebensmittelmartt mit sich gebracht hat, gezwungen gesehen, den einzelnen Arbeit- aeberorganisationen für den Monat April neue Gehalts- forderungen zu überreichen. Es ist jedoch auzunelnnen, daß die Verhandlungen im April noch nicht zum Abschluß kommen werden und daß somit erst Anfang Mai eine end gültige Entscheidung über die Aprilgelmlter fällt. —* Regierungsvorlagen. Dem Landtage ist als Regierungsvorlage ein Gesetzentwurf über eine vierte Abänderung deS Stempel st euergesetzes zugegangen, ferner eine Vorlage betr. Abänderungsvorschläge zum Ent würfe einer Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. —* Unsichere Telegramm-Zustellung. In folge neuer Eingriffe fremder Truppen in den Betrieb von Telegraphenanstalten der alt- und neubesetzten Ge biete können auch Telegramme nach Känigswinter, Lorch (Rhein), Rüdeshcim'(Rhein), Waltrop und Worms nicht mehr mit Sicherheit zugestellt werden. —* Schützen gedachtnisfeter. Am 12. und 13. Mai 1923 hält der Landesverband ehem. Schützen 108 eine Gedächtnisfeier für ferne gefallenen Helden in Dresden ab. Für Sonnabend, den 12. Mai, 7 Uhr, ist ein BegrüßungS-(Herren>Abend im Gewerbehaus vorgesehen. Am Sonntag, den 13. Mai, 10 Uhr 30 Min. vormittags, wird eine Gedächtnisfeier auf dem Garnisonfriedhose und anschließend eine Besichtigung mit kurzem Bortrage im Parke vor der Kaserne — dem Platze der vorgesehene» Gedächtnisstätte — stattsinden. Für Nachmittags von 4 Uhr ab ist Schlußfeier in den Räumen der Ausstellung ge plant. Anmeldungen auswärtiger Kameraden um Ueber- lassung von Freiquartteren möglichst bald an die Geschäfts stelle des Landesverbandes, Dresden-Reustadt, Tannen straße 71. Daselbst auch Entnahme von Teilnehmer karten. —* Die Lehrer und das Wirtschaftsleben. Die Nachrichtenstelle in der Staatskanzlei teilt mit: Die vom Wirtschastsministerium kürzlich veranstalteten Ferien- knrse für Handels- und Gewerbelehrer haben in Dresden und in Chemnitz einen glänzenden Verlauf genommen. In Dresden wurden sie vom Wirtschaftsminister Fellisch eröffnet, der dabei auSftthrte, daß es eme Pflicht deS Wirt- schaftSministerjums sei, die Lehrkräfte seiner Schulen über die wichtigsten Fragen des Wirtschaftslebens zu orientieren, um sie für ihren Berus, der so innig mit dem tätigen .L^beu in Verbindung steh«, aut dem Laufenden zu erhalte«.
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