Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.06.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-06-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192306212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230621
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230621
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-06
- Tag1923-06-21
- Monat1923-06
- Jahr1923
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.06.1923
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Riesaer G Tageblatt und Aureiarr Medlatt «nd Ameiger). Donnerstag, 21. Jnni 1923, abenvs UM 76. Jahr« 8 11 ist vom Vermieter der Mieter- Postscheckkonto: Dresden I5W Birokaffe Riesa Nr. SL 1 Grundmiete 160 Grundmieten 8 Milchkarten betr Die Ausgabe der Bollmilchkarten auf die Zeit vom 1. 7. bis mit 30. S. 1923 findet !ür Kinder vom 1.—12. Lebensjahre, für schwanaere Frauen, für Kranke und für Personen oom vollendeten 66. Lebensjahre ab im Rathause, LebenSmittelamt —Zimmer Nr. 15 — wie folgt statt: Diejenigen, die ihre Brotmarken früher im „Hotel Stern" holten, diejenigen, diejenigen, Diejenigen, diejenigen, diejenigen, diejenigen, diejenigen, diejenigen, Reichsmiete in Gröba. Die SchicdSstelle für Hauserhaltung bat als Gemeindebehörde im Sinne der 3. Aus 27 , 178 75 449 Grundmieten. führungSverordnuna mm ReichSmietenaesetz vom 28. 5. 1923 auf die Zeit vom 1. 7. 1923 für die Gemeinde Gröba folgende Zuschläge »ur (Srundmirte festgesetzt: s) Zinsendienst (vom Justizministerium für ganz Sachsen festgesetzt) d) Betriebskosten e) Verwaltungsaufwand 6) Straßenreinianng als Pauschsatz nach der 3. Ausführungsverordnung «) laufende JnstandsetzungSarbeiten t) große JnstandsetzungSarbeiten ««d Anzeiger (Meblatt u«d Aryelgerj Do« R,q«r r-qMM «qw «MX«- »kdoatimchm«» Fernruf »u. . 8mt«pm-t«am»schast Sroßeuhaln, des Amtsgerichts, der AmtSanttallschaft beim Amtsgerichte und des Rates der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa «nd de» HauvtzollamtS Meiden, sowie des GemeinderateS Gröba. Die AmtShauvtmannschaft hat auf Antrag der BezirkSschornfteinfegermeifter die Kebrlöbn« für Monat Mai auf das 420 fach« der Grundgebühr und für den Monat Juni auf das 720 fache der Grundgebühr festgesetzt. Großenhain, am 20. Juni 1928. 16582 0. AmtShav-tmauuschaft. ES ist also die 450 fache Grundmiete zu bezahlen. Di« Verwendung des BetriebSkofteuzuschlages . ... Vertretung gegenüber nachzuweisen. Wird der Brtri«bSkostenzuschlag innerhalb des Viertel jahreS nicht verbraucht, so ist der Ueberschuß auf den nächsten Zeitabschnitt vorzutragen Reicht der BetriebSkoftenzuschlag nicht aus, so sind die Mieter vervllichtet, Nachschüsse in vollen nach oben abgerundeten Grundmieten zu leisten, sobald die weiteren innerhalb eines Vierteljahres bezahlten Betriebskostenrechnungen den Betrag von 2 Grundmieten übersteigen. Durch den Zuschlag für BerwaltuugSaufwand gelten die Mühewaltung, die Aus lagen. die ortsüblich vom Eigentümer bei der Verwaltung des Hauses vorzunehmenden Arbeite» sowie sämtliche HauSmannSarbritrn mit Ausnahme der Straßenreinigung als abgegolt«. Die Verwendung des Zuschlages für lausende JnstandsetzungSarbeiten ist vom Vermieter der Mietervertretung nachzuweisen. Wird der Zuschlag innerhalb de» Viertel jahres nicht verbraucht, so ist der Ueberschuß auf den nächsten Zeitabschnitt vorzutragen Ist am Schluffe einer Vierteljahres mehr als «in Viertel des Zuschlages nicht verwendet so hat der Vermieter den nicht verwendeten Betrag voll auf das Hauskonto S einzuzahlen Reicht der Zuschlag nicht aus, so kann der Vermieter bei der Mietervertretung die Er höhung des Zuschlag« unter Angabe des Verwendungszwecks beantragen. Der erhöht« Zuschlag darf das Doppelte de« festgesetzten Zuschlages nicht übersteigen. Bei Weigerung ist die SchledSstelle für HauSerbaltung anzurufen. Der Zuschlag für «roste Instandsetzungskosten ist auf das HauSkonto «inzuzahlen und lediglich für grobe Instandsetzungskosten zu verwenden. Tie Hausbesitzer werden dringend aufgefordert, die ihnen nach dieser neuen Regelung zur Verfügung stehenden größeren Geldmittel unbedingt sofort dazu zu verwenden, not wendige JnstandsetzungSarbeiten an ihren Häusern vornehmen zu lassen. Vermietern und Mietern wird empfohlen, sich mit den Bestimmungen der 3. Aus führungsverordnung zum ReichSmietengesrtz vertraut zu machen. Sie liegt im Gemeinde amt. Zimmer 12. zur Einsichtnahme aus. Für untervermietet« Räume ist die Miete für den leeren Raum unter Berücksichti- aung seiner Größe und Lage im Verhältnis zur Gesamtmiete nach den jeweils geltenden Zuschlägen »ur Grundmiete sowie den auf Betriebs- und JnstandsetzungSarbeiten zu leistenden Nachzahlungen zn berechnen. Dem Untermieter sind die Vergütungen für Miete, Ab- und Benutzung der Möbel und Wäsche, Reinigung, Beleuchtung, Heizung, Bedienung usw. getrennt bekannt zu geben. Gröba. Elbe, am 15. Juni 1923. Die Tchiedsstelle für Hauserhaltung als Gemeindebehörde. passiven Abwehrkampf« bewiesen habe, gedenkt aber auch der schweren Lasten, welche jeder deutsch« Haushalt und in Sonderheit di« deutsch« Frau übernehmen mußte und bisher in aufopfernder Welse getragen hat. Der Sturz, den di« Mark durch Börsenvorgänge in der letzten Woche erlitten habe, sei in den tatsächlichen Verhältnissen nicht hinreichend be- gründet. Insbesondere geb« die autzenpolitische Lag« nach der Aufnahme, dir unser Memorandum gefunden, dazu keinen Anlatz. Gegen den WährungSfall hab« di« Regierung neu« Maßnahmen eingrleitet. Die eingehenden Besprechungen, welch« der Reichskanzler und der RrichSwirtschaftSminister mit Sachverständigen aller Kreis« führten, um der Ent wertung dir Mark entgegenzutrete», hätten schon den ersten Erfolg sichtbar gemacht. Da« Notgeietz gebe der Regierung die Möglichkeit, dem Spar- und Anlagebediirfni« weiter Kreis« Rechnung zn tragen durch wertbeständige Anlagen. Daneben bleibe die Lösung des Problem« der wertbeständigen Löhn« eine wichtige Aufgabe dieser Woche. Die Arbeits- einkommen schneller und besser der sprunghaften Preis entwicklung anzupaffen, sei da« Ziel der Verhandlungen, die gegenwärtig mit den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer schweben und die fortgesetzt würden. Im Laufe der nächsten Woche hoff« di« Regierung, Methoden der Lohns,stsetzung Vorschlägen zu können, welche den be rechtigten Wünschen dec Arbeitnehmer innerhalb der wirt- jchaftlichrn Möglichkeit Rechnung tragen und »ur Be ruhigung der wirtschaftlichen und innerpolttischrn Lag« wirken würde. (Beifall.) Der Minister erklärt sich dann mit den AuSschußbeschlüffen einverstanden und mit dem in der Paul« vereinbarten Kompromib, dar dem Haus« noch vorgrlegt werden solle. Abg. Käpvler (Soz.) erklärt, seine Freund« hätten »war nach wie vor Bedenken gegen die vollständige Aushebung der Getreidezwangswirtschaft, di« Zustimmung »ur Vorlage werd« ihnen aber dadurch erleichtert, dab der von der Regierung gebilligt« Kompromißantrag auch den Erwerbs losen dar verbilligt« Brot zuweisen will. Abg. Schiel« (Dnat.) erklärt sich für seine Fraktion trotz mancher Bedenken mit der von den Parteien und der Re- airrung gefundenes Lösung einverstanden. Di« Notwendig keit, alle Kräfte gegen den äutzeren Feind zusammen- ,»fassen, veranlaff« die Deutschnationalen, ihre AenderungS- anträge rurückzuziehen und dem Kompromib »uzuftimmen. Di« Abgg. Leutheusser (Dop.) und Dr. Heim (Bop.) stimmen für ihre Parteien dem KompronUß »u. Nach dem inzwischen «ingrgangenen Kompromitzantrag soll die in zwei Hälften am 1. August 1923 und am 2. Januar 1924 zu erhebende Abgabe möglichst den Schwankungen de« Roggenpreise« angrpaßt werden. Wenn infolg« unvorgesehenrn Anwachsens der Zahl der Bedürf- ttgen di« Abgabe nicht auSreicht, so ist di« Aufbringung der weiteren Mittel aus einer Belastung de« Besitze» durch Gesetz zu regeln. Retchsfinanzmintster Dr. Herme» erklärt, bei der Ein ziehung der versechsfachten Zwangranleihe werde die größt- möglich« Schonung der wirtschaftlich Schwachen beobachtet werden. Die Landesfinanzämtrr würden entsprechende Anweisungen erhalten. , Ma. «tzEs«a»n (KomgOnrotistiert aeoeo di» Bor- Da« Riesaer Lageblatt «rfcheiat jeden Leg abend« '/,« Uhr mit Ausnahm« der Sonn- und Festtage. BrznaSpretS, gegen Vorauszahlung, für Juni 8200.— Mark einschl. Bringerlohn. Anzeigen sür die Nummer des Ausgabetages find brS 9 Uhr vormrttaaS Mifzugeoen und im voraus zu bezahlen; eine gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür die SV mm breit«, 8 mm hohe Grundschrist-Zei^ (6 Silben) Ü5V.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/„ Aufschlag. Nachweisung-- und Bermittelungsaebühr 300.— Mark. Feste Tarife. BewÜligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, duA Klage einaezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur- gerät. Zahlung-- und Erfüllungsort: Niesa. Achttägige Unterhaltungs beilage ^Erzähler an der Elbe . -- Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Deförderunqseinrichtunacn — hat der Bezieher kemen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. GeschiftSftetler Gsetdtftratze öv. Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Ublemann. Riesa: sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich. Riesa. Deutscher Reichstag. vdz. Berlin, 20. Juni. Der Gesetzentwurf über Aenderung brr Rechtsanwalts, ordnung (Ausnahmen von der Residenzpflicht und Bildung von Abteilungen in de» Anwaltskammern) wird dem RechtsauSschnß überwiesen. Die Novelle zum WobnungSmangelsesetz. das auf kuien demokratischen Antrag bis Ende dieses Jahres ver- längert werden soll, wird in allen drei Lesungen drbatteloS erledigt. Es folgt die dritte Beratung der Novelle zum Landes- fteuergesetz. — Eine allgemeine Aussprache findet nicht statt. In der Einzelberatung werden die ersten vier Artikel debattelos angenommen. Abg. Feuerstein (Soz.) befürwortet als Artikel 5 ein« Aenderung des Umsatzstenergrsetzes dahin, daß der Steuersatz sich bei Umsätzen von Genossenschaften um die Hälfte ermäßigt. Der Antrag wird in namentlicher Abstimmung mit 190 gegen 160 Stimmen abgelehnt und die Vorlage in der Fassung der zweiten Lesnng endgültig angenommen. Dagegen stimmen nur die Kommunisten. In allen drei Lesungen wird ohne Debatte ein Antrag aller Parteien angenommen, wonach die Diäte« der Reichstagsabgeordnetcn auf den vierten Teil eines Ministergehaltes erhöbt werden. , Dec Gesetzentwurf über wertbeständige Hypotheken wird ohne Debatte endgültig angenommen, ebenso der Gesetzentwurf über die Ausgabe wertbeständiger Schuld verschreibung«». Vor der Beratung des Gesetzes über die Sicherung der Brotversorgung wird die Sitzung von V«4 bis S Uhr durch «ine Panse uuterdroche». Die Pguse wird bis 6 Uhr verlängert. In deesjvrtgesrtzten Sitzung kommt der Gesetzentwurf zur Sicherung der Brvtverjorg«»« tür 1923 bis 1924 zur Beratung. Der Ausschuß bat die Vorlage in vielen Punkten geändert. Nach seinem Entwurf wird die Regierung ermächtigt, »ur Sicherstellung der Brotversorgung bis zu 1 Million Tonnen (nach der Regie- rungsvorlage 3'/- Millionen) zu erwerben. Die Verwaltung«, abteilung der Reichsgetreidestelle soll spätesten« mit dem 31. Dezember aufgelöst werden. Di« in der Regierungs vorlage gegebene Möglichkeit einer beschränkten Getreide- umiage bat der Ausschuß ganz beseitigt. Während die Regierungsvorlage die öffentliche Brotversorgung «inst- wriien fortführen wollte, soll sie nach dem ÄuSschußantrag mit dem 15. September d. I. fortfalleu. Mit Zustimmung des Reichsrats kann sie ganz oder teilweise bi« zum 15. Oktober d. I. fortgesetzt werden. Zur Deckung der Kosten beantragt der Ausschuß al« einmalige Abgabe j den sechsfachen Betrag der ZwangSanleihe mit gewissen Ausnahmen. Die Beratung wird «lngelelttt durch «in« Red« de« NeichsernährungsmiutsterS Lr. Luther. Er »ollt zunächst Dank und Anerkennung der Tapferkeit, welch« dße. Mim läge und kündigt den schärfsten Kampf der Arbeitermassen gegen dieselbe an. Nach einer längeren Auseinandersetzung »wischen den Abgg. Dr. Hertz (Soz.) und Körnen iKomm.) über das Ver halten der Kommunisten im Ausschuß wird ein Antrag auf Schluß der Debatte angenommen. DaS Gesetz wird sodann unter lauten Pfuirufen der Kommunisten in der Ausschuß fassung mit dem Kompromitzantrag angenommen und ebenso auch gleich darauf in dritter Lesung. Montag, den 2. Juli, 3 Uhr nachmittags kleinere Vor lagen, Interpellationen. Ein Antrag, morgen weitrr zu tagen, wird nach kurzer Grschäftsordnungsdrbatte abgrlehnt. Die Aussprache über de» Markstnrz. Die vom Reichskanzler am Dienstag begonneuen Be sprechungen mit leitenden Persönlichkeiten aus der Bank welt wurden am Mittwoch im ReichswirtschastSministerium fortgesetzt. Ein« Reihe von namhaften Persönlichkeiten an» dem Wirtschaftsleben und Parteiführer wurden zu den Be- sprechungen hinzugezogen. — Im Verlaufe der Mittwochs- sitzung des Untersuchungsausschusses sür die Markunter stützung wurde der Hamburger Großbankier vr. Melchior als Sachverständiger vernommen. Er führte n. a. anS: Ich habe die Aktion der ReichSregierung und der Reichs bank nicht als eine finanz-technische, sondern als eine politische aufgefaßt und als solche habe ich s>: auch ange sichts der Ruhrbrsetzung für richtig gehalten. Eine Mark stabilisation, selbst eine Währungsstabilisation halte ich in der gegenwärtigen politischen Situation nicht sür möglich. Auf die Frage des Abgeordneten Dauch (DBp.), ob er den Marksturz auf die Machenschaften Einzelner oder auf die Auswirkung allgemeiner Wirtschaftsgesetze zurücksühre, er widerte der Sachverständige: Man fühle al» Bankie: empfindungSmäßig, daß an einzelnen Tagen die Käufe dc- Auslandes, an anderen Tagen die Käufe des Inlandes übe-- wiegen. Er glaub« jedoch nicht an irgend eine systematische Organisation. Redner äußerte sich auch über die Höhe des deutschen Devisenbrsitzes. Im Frühjahr 1921 habe man den deutschen Devisenbrsitz auf IV2 bis 2 Milliarden Gold mark geschützt. Davon machten jedoch wahrscheinlich den grüßten Teil die Goldreserven der deutschen Wirtschaft au-. Andererseits schätzte der Sachverständige den Papiermark- besitz des Auslandes nur gering ein. Ueber die Vorgänge seit April, di« zu dem ersten Marksturz führten, hat er kein Urteil, weil er sich zu dieser Zeit im Urlaube be'o"> Baldwins Wille für Regel««« der Ruhrangelegeuheit. Dem Parlamentsberichterstatter des Daily Erpreß »ukolge gab der Premierminister Baldwin gegenüber Per« tretrrn der Arbeiterpartei und de» Bergarbeiterverband«« die ihn gestern unter Führung Ramsay Macdonalds auf suchten, um mit ihm die Frage der Kohlenindustri, zu erörtern, folgend« Erklärung ab: »Von grundlegender Wichtigkeit ist augenblicklich in Europa, daß rin, Regelung her Rnbrsraae snalat. Soweit «in Mensch iraeud etwa« am 25. 6. 1923 vorm. 7—12 Uhr, die ibre Brotmarken in der „Polizeiwache" holen, am 25. 6. 1923 nachm. 2—4 Uhr. die ibre Brotmarken früher im „Hotel Kronprinz" holte», am 26. 6. 1923 vorm. 7—12 Uhr, ' die ihre Brotmarken in der „Knabenschule" holen, am 26. 6. 1923 nachm. 2—4 Uhr, die ibre Brotmarken früher im „Cafs Wolf" holten, am 27. 6. 1923 vorm. 7—12 Uhr, die ihre Brotmarken früher in der „Herberge zur Heimat" und „Guten Quelle" holten, am 27. 6. 1923 nachm. 2-4 Uhr, die ihre Brotmarken früher im Rest. „Dampfbad" holten, am 28. 6. 1923 vorm. 7-12 Ubk, die ihre Brotmarken früher im Hotel „Stadt Dresden" holten, am 28. 6. 1923 nachm. 2—4 Uhr, die ihre Brotmarken in der Allaem. Ortskrankenkasse holen, am 29. 6. 1923 vorm. 7—12 Uhr. Zur Ausstellung der Karten zum Bezüge der Vollmilch sind AuSweiSpapiere (Ge- durtsurkunde oder Familienstammbuch), Brotausweiskarte und der letzte Milchkarten- ausweis mitzubringen. Ohne Vorlegung dieser Papiere erfolgt keinesfalls Abgabe von Milchkarten. Bei verspäteter Abholung der Marken ist eine Gebühr von 50 M. für besondere Abfertigung zu entrichte». — Der Rat der Stadt Niesa. am 21, Juni 1923. —I Der Durchgang vom Georgplatz nach der Ublemannstraße auf der noch nicht au«- gebauten und projektierten Straße, entlang der südlichen Grenze der Zentralschule, wird sowohl für Fußgäuger als auch für Radfahrer und Passanten mit Handwagen und Kinderwagen hiermit ausdrücklich verboten. wird den Kindern zur Vermeidung von Unfällen das Spielen mit den am Grundstücke des Herrn vr Kuntze abgelagerten Pflastersteinen ausdrücklich untersagt und verboten. Tie Eltern werden ersucht, ihre Kinder entsprechend »n verwarnen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 75000 M. oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. Gröba, Elbe, am 20. Juni 1923. Der Gemeindeoorftand.
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