Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192307199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-07
- Tag1923-07-19
- Monat1923-07
- Jahr1923
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1923
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>WkMW Riesaer D Tageblatt «ud Aurelaor Meblatt md MMett. Donnerstag, 1». Juli 1833, abends 1«« 76. Aatzrg 1 O it 'N S- 0« ltt !t d- Ul «« en en ee e« >r er a- t. s« i- !N s, a- rr er nr h<> e« n« m s- b. il, d« en ikd ,lk iit )N in ge !» te in !lt its n, ad to g« »u lR. G. Bl. 8. 366 ff.) nebst AuSfübrnnaSbestimmiingen der Sacks. WirtschastSministerinmS vom 26. 6. 1923 <G. V. Bl. S. 159 ff.) mit höherer Strafe bedroht. Auf de» übrige» Inhalt dieser Gesetz« und Busführunasbrstimmungrn und auf die Pflickt zur Einholung besonderer HandelSerlaubniS wird anck hiermit hingewieien. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. Juli 1923. urch der im fiv« ne« se nde Errichtung einer Schneider,>»wangsinnung in Strehla. Ans Anordnung der Kreishanptmannschaft Leipzig soll über den Antrag, daß alle Gewerbetreibenden, die innerhalb de» früheren Amt-aericktSbezirkc» Strehla, da» sind die Orte : Strehla, Borna, Cavertitz, Canitz. Clanzsckmitz. Gohlis. Görzig, Großrügeln, Jncobs- tbal, Kleinriigeln, Ktlngrnhain, Klötitz, Kreinitz, LaaS, Lorenzkirch, Leckwitz, Liebichütz, Oppitzsch, Sahlassan, Trrvtitz, Unterrrußrn, Zaußwik und Zscheva das Schneidcrhnndwerk auSübrn einer Schneidcr-ZwangSinnung mit dein Sitze in Strehla angeboren wollen, von den beteiligten Handwerkern abgestimmt werden. Als bestellter Kommissar fordere ick alle selbständigen Gewerbetreibenden d cier Art d«S in AnSsickt genommenen Bezirk« aut, i» der Zeit vom 21. biS 31. Juli 11123 sich bei mir sckristlick oder im Zimmer Nr. 3 des Rathauses zu Strehla während der Stunden von 9 bis 12 Uhr vormittags werktäglich mündlich für oder gegen die Errichtung der Zwangsinnung zu erklären. Vom 1. bis IS. August 1V23 liegt die Abstimmungslifte im gleicken Zimmer Nr. 3 zur Einsicht und Erhebung von Widersprüchen aus. Nach Ablauf der AbstimmnnaSzeit eingehende Aeußerungen sowie solche, welche sich nickt für oder wider die JnuuugSerricktung auswrechen, bleiben ebenso »nbernrklich!'ot wie Einsprüche, die nach Ablauf der AuSlegungSsrist ringehcn. Strehla, am 16. Juli 1923. Der Kommissar: Bürgermeister Burkhardt. Bekanntmachung! Dem Herrn Richard Sehre in Lichtens« ist der Ankauf von Altmaterial für da» unterzeichnete Finanzamt von beute ab nicht mehr gestattet. Finanzamt Rtela, LieaenkchastSverwaltung Zeithain. Berichtigung: Giiterr. S. Eheleute Kober betr.: Der Eintrag vom 12. 7. 23 ist als nicht wirksam gelöscht worden. Amtsgericht Riesa. baft >ll»r den igen er«. An- ver« licht lag« en«- den. uel. »bei n ch n. « tg r« l» !N L lt- t. zu gelten hat, wenn der Siv belegt ist. Tas Uarrrbringen von Gepäckstücke:: in den Gepäcknetzen ist demnach zur Siche rung eines Sitzplatzes nicht genügend, auch ist die Verwen dung von Zeiinngen und Zciischiistcn nie die Veleguug rwu Plätzen nicht ausreichend. — Gebt den Tieren zu trinken. Während sich der Mensch in der gegenwärtigen Hitze mancherlei Erleichte rungen verschaffe» kann, sind die Tiere oft völlig schutzlos der Glut preiSgegcben. Man denke daran, das; sie darunter schwer leiden, gebe ihnen, wenn halbwegs möglich, Stellung im Schatten. Lor allem aber reiche mau ihnen genügend frisches, sauberes Wasser. Besonders an die Kettenhunde ist da zu denken, denen man das Trinkwasser wiederholt am Tage erneuern mutz. * Dresden. Tie Dresdner Kriminalpolizei meldet: In der Zeit vom 11. bis 23. Juni 1923 wurde aus dein Tom zu Münster die berühmte goldene, cdelsteiubeictzte von Galen'sche Sonnenmonstranz gestohlen. Beschreibung der Monstranz: 666 mm hoch, Sounenoval 308x320 mm, Futz 260x185 mm. Futz oval, achtmal eingekerbt. Vorn das gravierte Wappen „Christoph Bernhard von Galen" tBiickof v. Münster 1650—1678), birnensör.nigcc Modus, darüber ein Rubin von 19—23 mm Grötze. Sonucnscheib: mit abwechselnd schwertförmig und geflammten L rablin. Um das Oval reihen sich 10 reichgegliederte durchbrochene Zierstücke mit schwarzem und weihem Email und goto- geiahten Brillanten, von denen das obere und untere Zier stück besonders reich gestaltet sind. Lunnnla mit reichem Brillantschmuck in moderner Fassung auf ultramarinblauem Grunde. Auf der Spitze Kruzifix mit Korpus auf schwarz emailliertem Grunde mit den LeidenSwerkzeugeu, darunter «in grotzer Tiamant. Der Wert der Monstranz beträgt viele Milliarden Mart. Vor Ankauf und Einschmelzen wird dringend gewarnt. — Bei dec autzergewöhnlichen Steigerung der Betriebskosten, Löhne und Materialprciie ist eine nochmalige Erhöhung der gesetzlichen Miete für da? lausende Quartal nicht zu umgeben. Stach den Vor schlägen des Ortsmietrnamtes, die genehmigt werde», haben die Mieter auf die Zeit vom 15. August d. I. ab für de» Rest des 3. Vierteljahres 1923 120 Grundmieten nachzu zahlen. — Am Montag abend ertrank am Blaiewitzer Elb- user ein 15 jähriger Jüngling, als er feinen 12 jährigen Bruder, der plötzlich im Wasser versank, retten wollte. Er ging aber selber unter und wurde fortgrtricben, während der jüngere von einem anderen jungen Manne gesund ans Ufer gebracht wurde. g. Dresden. Einen unglaublich groben Vertrauens bruch verübten dir beiden Postajsistrntrn Otto Karl Paul Brasch und Emil Georg Lehmann vom Drerdner Haupt postamt«, wiFzwet Vrrhandluugen vor dem Schöffengericht ergaben. Die beiden Angeklagten waren beschuldigt, in fortgesetzter Handlung in zahlreiche» Fällen ausländische Bries« entwendet zu haben, um sich fremd« Zahlungsmittel anzuzrignen. Da« Urteil lautete bei Brasch auf 4 Monate, bei Lehmann auf 3 Monat« Gefängnis. * Dresden. Das Polizeipräsidium hat die Verord nung vom 31. Mai d. J„ di« da« Abhaitrn von Versamm lungen unter freien Himmel verbietet, wieder aufgehoben. Demnach werden sich auch die kommunistischen Kund gebungen, die für den 29. Juli geplant find, straflos unter freie» Himmel abspielen können. — Am Sonntag abend wurde in Blasewitz «in Straßrnpaffant von zwei jungen Burschen im Alter von 17 bezw. 19 Jahren über fallen und seiner Ubr beraubt. — 'Pirna. Auf, dem biefigen Bahnhöfe wollte eine Maschinensührerüehesrau auf «inen abführenden Zug auf spring,n, sie glitt ab und e« wurde ihr der linke Futz ab- g,fahren und der Unterschenkel zermalmt. Königstein. Der Wafferftand der Elb« linkt tilg- U<b. Er ist am biefigen Pegel bereit« 150 unter Null Bei diesem Tiefstand« beginnen di« Hungrrfteine unterhalb der Biela wieder heroorzutretrn. * Zw tckau. Der 2Sjährige Bergarbeiter Schwarz au« Oberhohndorf wurde auf einem Kohlenwerk des Zwickauer „MÄSkß dkl Heiner Arbeit Sdltck» verletzt Stimmen und sang mit fein ausgefeiltem Vortrag und wundervoll harmonisckem Znsammenklang. Nach mehr- stündiger kurzweiliger Rast zog die wackere Schar mit einem frischen Liede in unsrer Stadt ein und fang auf dem Markt platze das ewig schöne feierliche „Dies ist der Tag des Herrn". Nach dem Mittagsmahle verlebten die Sänger noch herrliche Stunden voll Eintrackt und Fröhlichkeit bei Naunhofer Freunden. Als die Mittagsbitze vorüber war, wanderten sie hinüber in die Lindhardter Mühle und bereiteten durch ihre Lieder auch dort vielen Freude und Genuh. Am Bahnhof Naunhof trennten sich die Freunde mit einem letzten Händedruck und einem letzten SangeSgruh, doch mit der Hoffnung, bald wieder beieinander zu sein. Um 10 Uhr führte der Zug die Riesaer Sänger über Döbeln in ihre Heimat zurück. — Euch, ihr Brüder, wenn ihr diese Zeilen lest, noch einen treuen Gruß und innigen Dank. Heil deutschem Wort und Sang." - 183. Sächsische Landeslotterie, 3. Kl. Gewinne zu 96000 M.: Auf alle Losnummern von 1 bis 130000, di« auf eine der Zahlen 02, 93, 99 endigen, ent fällt der Gewinn von 96000 M., soweit sie nicht bereits rn erster oder zweiter Klaffe dieser Lotterie mit Gewinn gezogen worden sind. An Stelle dieser schon in der ersten oder zweiten Klaffe mit Gewinn gezogenen Nummern haben folgend« zu treten: 1882, 4794, 6507, 9645, 9979, 10551, 15454, 19051, 22675, 28824, 39073, 39867, 41284, 43308, 46586, 52946, 58167, 62471, 62490, 69515, 72347, 75991, 83368, 84682, 90988, 96325, 97828, 98557, 104335, 10595S, 108916, 120457, 127437, 129737. — 10 Gebote fürBadende. Angesichts der all jährlich zur Badezeit eintrrtrnden Unfälle sei Beachtung nachstehender „10 Gebote" warm empfohlen: 1. Bei heftigen Gemütsbewegungen bade nicht. 2. Bei plötzlich «intretrn- dem Unwohlsein oder dauerndem Uebrlbefindrn bade nicht. 3. Nach durchwachten Nächten und übermäßigen An- strrngungen bade nicht, bevor du einig« Stunden geruht hast. 4. Nach reichlichem Genuß von Speisen und besonder« von geistigen Getränken bade nicht. 5. Den Weg zur Bade anstalt lege in mäßigem Tempo zurück. 6. Bei der An kunft erkundige dich nach der Tiefe de« Wasser» und beim Fretbaden nach Strudeln. 7. Entkleid« dich langsam, gehe dann aber sofort in« Wasser. 8. Springe mit dem Kopse voran sofort ins Wasser oder tauch« wenigsten« schnell unter, wenn du dar erstere nicht kannst oder machst. 9. Bleibe nicht zu lange im Wasser, zumal wenn du nicht sehr kräftig bist. 10. Nach dem Bade reib« den Körper zur Beförde rung des Blutumlauf», kleid« dich rasch an und mach« dir mäßige Bewegung. —* Landtagstagung im August? I« Abge- ördnetenkreisen verlautet, daß der Landtag bereits Ende August wieder zu einer kurzen Tagung zusammentreten soll. —* Das Berufsschulgesetz und der Säch sische Gewerbeschulverband. Dem Telunion- Sachsenbienst wird geschrieben: Dieser Tage versandte der Sächsische Gewerbeschulverbanb eine Kundgebung gegen den Referentenentwurf eines Bernfsschulgesetzes. Die Ent schließung des Sächsischen GewerbeschulverbandeS behauptet in Punkt 1, baß das Wort „Berufsschule" eine Unklarheit enthalte. Dagegen ist zu sagen, -aß der Inhalt des Wortes „Berufsschule" durch die Reichsschulkonferen» vom Juni 1920 seftgelegt worden ist und im daumls gezogenen Um fange verwertet wurde in dem Entwurf des Retchs-BerufS- schulgesetzeS, in dem kürzlich verabschiedeten preußischen Be rufsschulgesetz und in den entsprechenden Verordnungen Thüringens. In Punkt 2 bemängelt die Entschließung, daß der Entwurf nur die Verhältnisse der bisherigen Pflicht fortbildungsschule, nicht auch die der höheren beruflichen Schulen gesetzlich regele. Das Ministerium für BolkSschul- dildung ist aber grundsätzlich dafür, den Dualismus im Be rufsschulwesen zu beseitigen. Wen» es trotzdem di« Regie rung vorschlägt, wie sie der Entwurf vor steht, so deshalb, weil zur Zeit kein anderer Weg offen ist. —* Belegen von Sitzplätzen in Etsenbahn- Ta, Rttsaer Tageblatt erschein» jede« Ta, abend- '/,S llhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. v-zusStzret«, «egen Vorauszahlung, für JuN 24000.- Mark einschl. Bringerlohn. Für den Nall de« Eintreten, vonProduktion,Verteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Mater altenprets. behalten wir uns da- Recht der Prei»erhiihuna und Nachforderung vor. An,eigen Mr di« Rumm"r de, vu-gabetag«» smd bis » Ubr vormittag» aufzugrben und im vorau» zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen Ms für die 39 ww^r-ite g ww hohe Grundschrift-Zeile s« Silben) 2000.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz ^'/.Aufschlag. NachweisungS- und Vermittelungsgebühr 80iX— Mark. Feste Tarife. BewillMtsr Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfallt durch Klage einaezoaen werden muß -der der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage Erzähler an der Swe". - Im Fall« höherer Gewalt - Krieg ober sonstiaer irgendwelcher Störungen k-s Betrieb.« der Druckerei, der Lieferanten oder de? Besörderunaseinrichtung?» - hat der W auf Lieferung oder Nachlieferung der Zettuna oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. GeschLftSftelle- Goethestron/ 59 'Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemknn, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ' " Oertliches und Siichsisches Riesa, den 19. Juli 1923. . 'Der Zuck« rpreis. Die LandespreiSprüfungs- ftelle teilt mit, daß durch neue OrtSzuschläge und Sorten zuschläge, die den Raffinerien von der Zuckerwirtschaftsstelle in Berlin bewilligt worben sind, der Preis für fabrikseitig erst nach dem 11. 7. 1923 gelieferten Jnni-Zucker eine erhebe liche Erhöhung erfahren hat, die auch auf die Kleinhandels preise nicht ohne Einfluß bleiben wird. Da voraussichtlich für fabrikseitig noch zu liefernden Juni-Zucker weitere Er höhungen, wie gesteigerte Rollgelder, Monatsanfschläge usw. n nächster Zeit ein« nochmalige Aenderung des Großhan delspreises nötig machen werden, wird die Landespreisprü- fnngsstelle in Zukunft von der Festsetzung von Angemessen- heitspreisen absehen und dem Kleinhandel die Festsetzung seiner Verkaufspreis« selbst überlassen mit der Bedingung, daß er nur de» ihm gewährten Bruttogewtnnaufschlag aus die von ihm nachzmveisenden tatsächlichen Gestehungskosten schlagen darf. So wie die Verhältnisse liegen, dürften nun mehr in nächster Zeit verschiedene Zuckerpreise im Handel Vorkommen. Die Landespreisprüfungsstelle wird bei den Händlern nachprüfen lassen, ob die jeweilig verlangten Preise gerechtfertigt sind. Im Falle von Ueberschrettungen wird Anzeige erstattet werden. Händler, die entgegen der bestehenden Vorschriften unangemessene Gewinnzuschläge er hebe», haben außer ihrer Bestrafung zu gewärtigen, daß ihnen wegen Unzuverlässigkeit die Befugnis zum Handel mit Zucker entzogen wird. DaS sächsische Wirtschaftsmini sterin», hat sich bereits früher — leider ohne Erfolg — in sehr energischer Form an das Neichsernährungsministeriüm gewendet, damit die willkürliche Abänderung der Verkaufs und Abgabebedingungen der Zuckerfabriken durch die Zuk- kerwtrtschastsstelle unterbleibt. Es ist erneut in gleichem Sinne beim Reichsernährungsminister vorstellig geworden. ! —* Empfänger von Deputatgetreibe. Mit Rücksicht auf die sprunghaften Aenderungen der Getreide preise wird darauf hingewiesen, daß für die Zwecke der Ein- kommensbesteuerung Empfänger von Deputatsetreide je drei Zentner auf den Kopf zum Umlagepreis und die darüber hinausgehende Menge zum Großhandelspreis der zustän digen Produktenbörse ab Station abzüglich 10 vom Hundert zu versteuern haben. Für die Berechnung maßgebend ist der Börsenpreis des Getreides im Zeitpunkt der Fälligkeit bezw. Lieferung. —* Erfüllung -er Getretdeumlage. Nach einer Mitteilung -er AmtShauptmawnschaft haben die Land wirte Gustav Heinze tn Adelsdorf, Huldreich Behla, Wil helm Dietrich und B. verw. Haase tn Naundorf, sowie Meta Maul in Döschütz ihre Getretdeumlage im Wirtschaftsjahr 1922/23 trotz mehrfacher Mahnung und trotz erfolgter Ent eignung des rückständigen Getreides nicht erfüllt. Densel ben wird nunmehr der Gelbersatz nach den von der Retchsgetretdestelle voraeschrtebenen Sätzen anferlegt wer den. Die Bettreibung LeS GelbersatzeS erfolgt im Falle der Zahlungsverweigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. ! —* Lotteriegewinn. Au, ZiehungStage 8. Klasse 183. Lotterie fiel in die Gtaatl. Lotterieeinnahme von Ferd. Schlegel, Riest,, auf Nr. ,76586 ein Gewinn von 800000 Mk. —* Sänaerfahrt des „Tchubertbund". In den Nachrichten nie Naunhof lesen wir folgenden Bericht: „Naunhof. Am Sonntag vormittag '/,9 Uhr traf da« Doppelauartett „Schub,rtbund" au» Riesa mit einigen Herren des Leipziger Männerchor« tn Beucha em lind wurde vom Dopvelquartett Naunhof freudigst begrüßt. In Hellem Sonnenschein wanderten die Sänger über Kleinsteinberg durch den Wald nach dem Picknickplatz an der großen Eiche, wo köstliche Labung für die durstigen Kehlen bereit stand. Dort unter den rauschenden Bäumen erklang manch treff liches Wort und manch herrliches deutsch« Lied gab Kund« von der Lieb, und Treue, die die Sänger untereinander nnd mit der deutschen Heimat verbindet. In schöner Ab wechslung gaben die beiden Doppelquartrtte einander Proben ihrer Arbeit und fanden des Loben« und Rühmen« Li» «uh« Lck»,h»>-tK»nN «»»«tat ÜS»e »»«aeielchneta Auf Blatt 649 de« Handelrregifter« ist heut« di« Firma Otzwiu Reitbelt tn Riesa und al« Inhaber der Handelsfleischer Emil OSwi« Reichelt in Riesa eingetragen worden: Angeg. Geschäftszweig: Viebbandrl und Großschlächterei. Amtsgericht Riesa, den 18. Juli 1923. «ud Anzeiger MtdlM Md Rrtzeigch. «mhkansiyttftr raaedlatt Riesa. Da« Riesaer TsseNstt euthSlt die amtliche« «ekamitm-chs-ge- D«»den l53, per Amtt-suptmmnischaft Srosteuhai«, de» Amtsgerichts, der AmtSanwaltschaft beim AmtSgerkchte und de» - RatrS der Stadt Riesa, de» Finanzamts Rief« und de» tzauvtzollamt» Meiste«, sowie de» SemeinderateS Sröda. SkMIMM der Mler, IM de« Mehr M ««edle« «id edlen Mtilm drlr. E« wird hiermit verboten, in Zeitung»- und anderen öffentlichen Anzeigen, durch Os« sich jemand zum Erwerb von alten Zahngebiffen, überhaupt von nickt zu den edlen oder unedlen Metallen gehörigen Alt- und Trödelwaren jeder Art, sowie zum Erwerb von Rohprodukten, Häuten «ns Fellen erbietet, Preise anzngebrn oder irgendwie auf die Höh« und Art der Vergütung z. B. durch die Worte „Höchst, Tagespreis»", „Viel Geld erhalten Sie" usw., „Urberbiete jede» Angebot", „Geld liegt in Ecken bezw. Winkeln" usw. hinzuwetsen. In Anzeigen und Aushängen betreffend den Handel mit edlen und unedlen Metallen al« Altware dürfen marktschreierische Angaben ». B. di« Hervorhebung besonderer Vor- süg», di« Zusage von Vorteilen oder Geschenken, Bezugnabme auf ausländische Währung sowie Angaben über di« angeboten«, Preise (z. B. „höchste Tagespreise") nicht enthalten sein. Ausgenommen hiervon ist da« innerhalb des AnkaufSranmeS an einer n die Augen fallenden, von außen nicht sichtbaren Stell« stet« auSzuhängende Berzeich.ns. das dir Breis« aller Gegenständ« enthalten muß, auf di« sich die AnkaufStätigkeit erstreckt. Zuwiderhandlungen gegen Absatz 1 werden mit Geldstrafe bl« zu 300 000 M. oder mit Haft bi« zu 14 Tagen bestraft. Di« Bekanntmachung vom 22. 5. 1922 — Nr. 119 des „Riesaer Tagebl." vom 23. 5. 1922 — wird hiermit nach Maßgabe dieser Bekannt machung aufgehoben. Zuwiderhandlungen g«a«n Absatz 2 sind durch 8 17 de« Gesetze« über den Verkehr mit unedlen und 8 1s de» Gesetze« über den Verkehr mit Edelmetallen vom 11. 6. 1923
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