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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192308038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230803
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-08
- Tag1923-08-03
- Monat1923-08
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1923
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Riesaer M Tageblatt nnd A«retsrr (Llteblatt mir Ameiaer). nnd Anxeigrr (Llteblatt mir AaMger). r«a,»mMMr«>,<m>i, m-s« L»s r-zedlatt mchilt die Müll«» Be!«l»tMi>q»»«k» der AnitShauhtmaunschaft Großenhain, des Amtsgerichts, der AmtSanwattschaft beim Amtsgerichte und des Rates der Gtadt Riesa, des Finanzamts Riesa und des Hanvtzollamts Meißen, sowie des SemetuderateS Sröba. ' Freitag, S. August 1923, abends 17S 76. Jahr« Mertm ter MM- mt SMM im» ter IWite U tm KeiieratM tm MittW. Auf Anordnung der Herrn Reich«ministrr« der Finanzen werden mit Wirkung vom 1. August 1VSS ab di« Wert» ») für Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung auf das Zwetunddreißigfache, b) der Deputat« auf da« Sechzehnfache der in Nr. 56 der-Sächsischen Staat«,ritung" vom 7. März 1923 veröffentlichten Wert fätze, d. i. auf das Vierfache der vom 1. Juli 1923 ab geltenden Sätze, erhöbt. Der Wert der Wohnung für Devutatrmpfänger in der Land- und Forstwirtschaft beträgt jedoch rvi« bisher auch in Zukunft 1200 M. für Unverheiratete und 2400 M. für Verheiratete. Di, voll, freie Station beträgt nunmehr für die einzelnen Gruppen der Arbeitnehmer: Gruppe l ll III jährlich: 11520000 M. 15360000 M. 19200000 M. monatlich: 960 000 M. 1280000 M. 1600000 M. Die neuen Wert« können auf Grund der in Nr. 56 der „Sächsischen Staatszeitung" veröffentlichten Wert« «rrrchnrt wrrdrn; sir werd«« auch von d«n Finanzämtern zum Aus hang gebracht. Ueberdrucke, au« denen di« W«rt« vom 1. Mär» 1923 «»sichtlich sind können von den Finanzämtern gegen geringes Entgelt, soweit d«r Vorrat reicht, abge geben werden. Dresden, am 31. Juli 1923. TaS Landesfinanzamt, Abteilung für Besitz- und BerkehrSfteueru. Ml- M SwWIe M MÄk- Mb MlNmbmlmbm bklk. Für den Verkauf von Mehl und Brot sind infolge der weiteren erheblichen Erhöhung de» Mahllobne«, der Arbeitslöhne und der sonstigen Betriebsunkosten in den Mühlen und Bäckereien für den Bezirk des Kommunalverbandes Großenhain einsckl. der revidierten Städte Großenhain und Riesa folgende Höchstpreise neu festgesetzt worden: z. für Mehl: ») im Großhandel für Ngenmebl 398 000 N slir 1 <i- brutto im Leihsack frei Haus. d) im Kleinhandel für Weizenmehl 6000 M. für 1 t« sür Roggenmehl 5200 M. für 1 bk 8. für Brot: für Weizenbrot 9800 M. für 1 »r 4000 M. für 420 «r. , Da» Verfahren gegen die Ehrhardt- befreie». Der Abschluß der Verfahren« gegen die Be freier Ehrhardt« ist bereit« in nächster Woche »u erwarten und die Hauptverhandlung wird Anfang oder Mitt» Sep tember in Leipzig ftattfinden. —* ö*il«n die Arbettsrub« am Verfassung«- -Laa ll, ^Llk.MtlAlÄLkichimd.L«utich«r BeruwoerbLnd« Lat in einem Schreiben an di« ReichSregirrung dagegen protestiert, daß der 11. August al« Versaffunggfeiertag mit ArbeihSruh« begangen werden soll. Die schwer« wirtschaftliche Not er fordere «her «in» Einschränkung der Zahl der Feiertage. Da sowieso der 15. August in vielen Teilen Deutschland« feit alter» her al« Feiertag von Mariä Himmelfahrt begangen wird, würde di« Arbeit«ruhe am 11. August die Arbeiter schaft in noch größer« wirtschaftliche Not bringen. Der 12. August ist «in Sonntag und könnte zur DerfaffungSfeier ohne Schädigung der Arbeitnehmerschaft benutzt werden. —* Kirchliche Verfass ung»feiern. Dal evangel.-luth. Landerkonsistorium in Dre«drn erläßt soeben folgende Verordnung, in welcher e« heißt: „Ter Reichrrag ist auSeinandrrgegangen, ohne das Gesetz über die Feiertag« »u verabschieden. Die ReichSregirrung hat den lebhaften Wunsch, den VerfaffungStag schon in diesem Jahre allgr- mein festlich zu begehen. Sie grht davon au», daß di« nach einer verfaffungSlosen UebergangSzeit in schwerer Gemein schaftsarbeit entstandene Verfassung die Grundlage für die staatliche Ordnung und den Wiederaufbau Deutschland« bildet. ES liegt nun der ReichSregierung daran, daß ihrem Aufruf, den 11. August festlich zu begehen, auch dir Kirch« sich nicht verschließe". Im Anschluß an die Bitte der ReichSregierung verordnet nun da« Landerkonsistorium, daß am 11. August vorm. 9 Uhr in allen evangel.-luth. Kirchen des Landes die Glocken geläutet werden und Gottesdienste im Laufe des Tage« tunlichst in allen Kirchspielen statt finden und daß zu diesen Gottesdiensten alle Stände und Kreise der Gemeinden, di« Behörden, Verbände, Organi- sationen, Korporationen, Innungen und in den Garnison, städten die Reichswehr eingeladen werden sollen. Die an diesem Tage gesammelte Kollekte soll den bedrängten Brüdern und Schwestern an Rhein und Ruhr zugute kommen. Die ReichSregierung bestimmt, daß den Reichs- beamten, soweit e« die dienstlichen Verhältnisse irgendwie gestatten, der Besuch der kirchlichen Feiern ermöglicht werden soll und die ReichSregierung hofft, daß die Länder sich diesem Vorgehen anschließen werden. —* Die Bettkartenpreise einschließlich Fahr- Preiszuschlag betragen vom 15. August ds. IS. ab in der 1., 2. und 3. Klaffe 1200000 Mark, 600000 Mark und 240000 Mark. Hierzu tritt ein« Vormerkgebühr von 10 Prozent. —* Da« Meßabzeichen für di« Herbst messe 1923. Der Prei« de» Leipziger MeßabzeicbenS, da« zum beliebig häufigen Besuch sämtlicher Meßhäuser berechtigt, war vor einiger Zeit sür den bis zum 11. August geltenden Vorverkauf auf V, FriedenSmark und sür die spätere Zeit auf «ine Friedensmark auf Dollarbasis fest- gesrtzt worden. Der Arbeit«auSschuß und der Verwaltung»- rat de« Meßamts haben neuerding« beschlossen, trotz der enormen Steigerung de« Dollars da« Meßabzeichen bis zum 11. August noch zum Preise von 20000 Mark, also weit unterFriedensmark, abzugeben. Nach dem 11. August wird jedoch der erhöhte Preis von 1 Friedensmark auf Dollarbasis gelten. —* Anfrage wegen des GoldankausSvrei. s e S. Die Abgeordneten der Deutschen Volkspartei Dr. Kai- ser nnd Dr. Schneider haben im Landtage folgende Anfrage art die Negierung eingebracht: Die Reichsbank ivill von letzt ab ihren Goldankaufspreis nach dem Dollarkurs festsetzcn, während sie bisher erheblich dahinter zurückblieb. Da der GoldankaufSpreis der Reichsbank der sächsischen Gewerbe steuer als Index zugrunde gelegt worden ist, wirb voraus- sichtlich durch jene Dlaßnahme der Retchsbank eine erheb liche Erhöhung der Gewervefteuersätz« und bereits für de« NovemVertzrmt« ^intretea,. L«u« kq'-cka Mrän^truno. d« La» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta« abends Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vezu-SpreiS, gegen Vorauszahlung, für die Zeit vom 1. bi» IS. August^tötzö^Mark einsckl. vringerlohn. Für den Fall de» Eintretens von Produktion-Verteuerungen, Erhöhungen der Löhne unk Materialienpreise behalten wir un» da» Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor «ueetaeu für die Nummer des Ausgabetage» sind bis S Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen' Preis ,ür di« 39 wm breite, 3 mm hohe Grundschrift-Zeile (8 Silben) S000.- Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/„ Aufschlag. Nachweisung«, und VcrmittelungSgebühr 1090— Mark Feste '-'ar fc Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag» eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterbaltunasbeilaae „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — Kat dec Be»ieber keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. «rsckSftSstellc- «oetbektrake Verantwortlich sür Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil; Wilhelm Dittrich, Riesa. " ' werden die UnterschiedSbeträge zwischen den Abschlags zahlungen und den tatsächlich zuständigen Grbührniffen für Monat Juni überwiesen. Die in der zweiten Julihälfte eingetretene Erhöhung d«S AuSgleichSzuschag» von 237 auf 574 v. H. konnte bei dieser Zahlung noch nicht berück sichtigt werden. Da diese ErhöhungSbeträge und zugleich entsprechende ErhöhungSbeträge für den Monat August, sowie weiter in Angleichung an di« Vorauszahlungen für die aktiven Beamten auch Gebührniffe für Monat September den Ruheständlern möglichst beschleunigt ausgefolgt werden sollen, sind weiter« Abschlagszahlungen zunächst nicht zu vermeiden. Diese werden im zweiten Drittel des August in folgender Höhe überwiesen werden: 1. ein Abschlag auf die Erhöhung des AnSaleichSzuschlag» von 237 auf 574 v. H. für die zweit« Julihälfte in Höbe der am 15. Juli über wiesenen Abschlagszahlung, 2. ein Abschlag auf die Erhöhung des AuSgleichSzuschlagS von 237 auf 574 o. H. auf den vollen Monat August in doppelter Höhe der am 15. Juli überwiesenen Abschlagszahlung, 3. ein Abschlag auf Monat September unter Zugrundelegung eines AuSgleichSzuschlagS von 257 v. H. in Höhe der am 1. August überwiesenen Beträge. Der Restbetrag auf Monat Juli wird später festgestellt und überwiesen werden. Zum Ausgleich hierfür und niit Rücksicht daraus, daß die Ueberweisungen erst im zweiten Drittel der August erfolgen können, ist die Erhöhung des Ausgleichszuschlags von 237 auf 574 v. H. weitergehend als bei den Bezügen der aktiven Beamten, die den Erfüllungs betrag von 237 v. H. aus 574 v. H. zunächst nur für die erste Augusthälfte erhalten, bereits für den vollen Monat August berücksichtigt werden. — Der Protest der Tabakwaren Händler. Gestern waren »um Protest gegen das Tabaksteuergesetz in ganz Deutschland die Tabakwarenläden geschloffen, und auch alle anderen mit Tabakwaren Handelnden batten zum Zeichen des Proteste« den Verkauf eingestellt. In Riesa batten sich die in Frage kommenden Geschäfte diesem Protest« einmütig angeschloffen. Auch in den Gastwirt schaften usw. wurden kein« Tabakwarrn abgegeben. E« wär« dem schwer um seine Existenz ringenden Stand« von Herzen zu gönnen, wenn diese eigenartig« Protestkundgebung bei den maßgebenden Stellen den gewünschten Erfolg hätte. Wa» besonder« die ungerechtfertigt« Nachoersteuerung der Tabakwaren bei Preirerhöhungen anlangt, so dürften di« Händler di« gesamt« Oeffentlichkeit auf ihrer Seit« haben, wenn st« di» sofortige Beseitigung dieser Bestimmung nach drücklich fordern. — Mit dem Mähen de« Roggen« ist in dieser Woche vielfach begonnen worden und, wenn di« Witterung so gedeihlich bleibt wie bi«her, wird di« Verzögerung in der Ernt« «ingeholt sein. In einzelnen Gegenden war auch schon vorige Woche di« Sense in Tätigkeit gesetzt worden. Di« aufgestellten Kornpuppen geben Zeugnir von der be gonnenen Erntezeit. Auch in der Gegend von Pirna, zwischen Meißen und Dr««den sowie in der Mügeln- Oschatzer Gegend ist di« Roggenernt« bereit« lebhaft im Gange. — LerCrundlohninderKrankenversich». rung. Durch Verordnung de« Reich«ark>eit<ministerium« 8. sür für Roggenbrot 6300 M. für 1 i-8 12 000 M. für 1900 gr Diese Preise treten vom «. August d. I. ab in Wirksamkeit. Sie dürfen, worauf besonders ausdrücklich bingewiesen wird, nur von diesem Tage ab gefordert werde». Ein früheres Abfordern dieser Preise zieht strafrechtliche Verfolgung nach sich. Zwecks Nachbelaftnng des Unterschieds zwischen dem alten und neuen Preise für die am S. August d. I. nach Geschäftsschlust vorhandenen Bestände erhalten alle Bäckereien einschl. der Mnblenbäckereien »ud Mehlkleinhandluugen Aufforderung, über dis am A. August d. I. nach Geschäftsschlust vorhandenen Bestünde an 1. Roggen, - 5. Weizenmehl 85°/„ig, 2. Weizen, 6. Grrstenmehl 75°/,ig, 3. Gerste, 7. Roggenbrot, 4. Noaqenmehl 85"/„tg, 8. Weizenbrot spätestens bis zum 1V. August d. I. unter Benutzung der in ihrem Besitze befindlichen Vst- drucke Anzeige an die Wirtschaftsstelle des Kommunalverbandes zu erstatten. Die Bestände sind auss genaueste anzugeben. Lediglich schätzungsweise Angabe ist unzulässig. Zwecks Nachprüfung der Richtigkeit der angegebenen Bestände sind weiter alle biS »um 3. August d. I. nach Geschäftsschlust belieferten Brotmarken (bis einschließlich Reibe 7 der laufenden Brotscheinreihe) sorgfältig zu zäbleu, in vorgeschriebener Weise zu bündel» und zu schnüren und hierauf sofort und spätestens bis zum 10. August d. I. an die Wirtschaftsstelle des Kommunalverbandes einzusenden. Auf im voraus belieferte Marken der Reihe 8 der laufenden Brotscheinreihe wird Mehl nicht zugewiesen (siebe Bekanntmachung vom 21. Februar 1923.) Der Kommunalverband erwartet im Interesse einer geordneten Geschäftsführung strengste Einhaltung dieser Frist. Auf verspätet ein gehende Marken kann Diehl ebenfalls nicht zugewiesen werden. i— — .. . Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 3. August 1923. —* Ein Brot 12000 Mark. Wie der Kommunal verband in vorl. Nr. bekannt gibt, tritt ab Montag, den 6. August, abermals »ine wesentliche Erhöhung der Mebl- und Brotpreise ein. Von genanntem Tag« ab kostet ein 1900 Gramm schweres Roggenbrot 12000 Mark. —* Brotverso rgunqsabgabe. Das Finanzamt Rresa schreibt uns.- Die Erhebung der Abgabe erfolgt in der Weise, daß der Pflichtige die Abgabe selbst zu berechnen und unaufgefordert bis zum Fälligkeitstermin bei der für ihn zuständigen Finanzkaffe zu zahlen hat. Er hat weder eine Steuererklärung abzngeben noch erhält er regelmäßig über die Höhe der Abgabe einen Bescheid. Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige sür die erste Teilabgabe das Zehn fache der Zwangsanleihe zu entrichten. Ist der ZwangS- anlelbebescheid noch nicht ergangen, so hat der Steuer pflichtige das Zehnfache des Betrags zu zahlen, der der Erklärung über die ZwangSanleibe entspricht. Will der Steuerpflichtige geltend machen, daß in dem zwangsanleihe« pflichtigen Vermögen abgabefreie Vermögensgegenstände enthalten sind und demgemäß die Teilabgabe geringer ist »lS das Zehnfache des ZwangSanleibebetrags, so hat er gleichzeitig mit der Zahlung dem Finanzamt Art und Umfang der abgabefreien VermögenSgegeustände nachzu weisen. Darüber, welche Vermögensgegenstände abgabefrei sind, gibt ein Merkblatt Auskunft, das bei der Finanzkaffe Riesa zum Selbstkostenpreis von 600 Mark zu haben ist. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß eine Zahlungsfrist nickt gegeben ist, die säumigen Zahler also auch bereits im Monat August mit zwangsweiser Bei treibung der bis zum 1. August zu zahlen gewesenen Abgabe rechnen müssen. —* T> as „ Modern « Th « at«r", Direktion Arthur Lorke, bringt am Dienstag, den 7. August al« nächst» Vor- stellung die dreiaktige Operette „Ein Walzertraum" von Oskar Strauß. Diese« Werk gehört zu den beliebtesten Operetten, die ihren SiegeSzug über all« Bühnen gemacht. Han» Packler zeichnet wieder für die Regie und hat diese« mclodienreich« Werk mit reizenden Tänzen au«a»statt»t. Die Hauptrollen liege» in den Händen der Damen Welando, Köhler, Mühl und der Herren Pachlrr, Klein, Troll« und Schreiber. —" Ein« unbekannt« Leich« ange- schwömmen. Am Mittwoch, den 1. 8. 1923, nachm. in der 5. Stund« Ist in der Näh« der Dampsschiffhalteftell« «In unbekannter weiblicher Leichnam in der Elbe angeschwommen. Personalien: 1,67 «m groß, etwa 40 Jahr« alt, vermutlich rotblondes Haar, Zähne unten vollständig, oben recht» lückenhaft. Bekleidet war di« Leiche mit blauem Kleid mit kleinen: weißen Tülleinsatzlund Holzverlen, weiß mit rot- gestreiftem Hemd, weißgestricktrm Leibchen, weißem Unter rock mit Buchstaben E. M., schwarzwollrnen Strümpfen, schwarzen Schnürschuhen. Nähere« in der Polizeiwache Riesa. —* Wegen Preistreib, retver urteilt. Gegen di« Gutsbesitzer«,h,fron Ida Selma Schreiber geb. Keil in Zschepa ist wegen Prei«treib«rri mit Butter durch Straf befehl vom 29. Mat 1923 rechtskräftig auf 100000 Mark Geldstrafe, hils«weise 10 Tage Gefängnis, erkannt worden. Der Nebererlö« von 15 300 Mark ist «tngezogen. —* Ruhe stand Sb «rüge. Am 1. August 1928 erhalten die in Wartrgeld und im Ruhestände befindlichen sächsischen Staatsbeamten, Geistlichen (diese soweit sie im Staatsdienste angrstellt waren) und Lehrer und ihre Hinter bliebenen abschlagSweis« die bisher für ben Monat Juli Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden aus Grund von Abschnitt 9 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 9. August 192S bestraft. Großenhain, den 3. August 1923. 1933 l. Der Kommuualverband. Wegen de« zur Zeit herrschenden Mangels an Zahlung«mitteln muß dir auf Montag, den 6. August 1923 festgesetzt« Auszahlung der Sozialrentneruuterftützuug um einig« Tage verschoben werden. Der Tag der Auszahlung wird noch bekanntgegeben BerstcherungSamt Riesa, am 3. August 1923. Mit Rücksicht auf di« durch Geldscheinknappheit und Geldentwertung entstanden, Arbeitsüberlastung, sehen wir uns gezwungen, unser« Schalter für den öffentlichen Verkehr am Nachmittag bis auf weitere« zu schließen. Geschäftszeit nur 8 bis IS Uhr vormittaaS. Spar- und Gtrokasse Gröba (Elbe). ,
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