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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.08.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-08-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192308296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19230829
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19230829
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-08
- Tag1923-08-29
- Monat1923-08
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.08.1923
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Riesaer H Tageblatt «ud Anzeiger (Llbetlatt mw Anzeiger). DX «tt-I-er r-^dl°a «qm u« ,-ttlEche» s^»n«chuv» der »m1SH«chtmauuschast «ro^euhM, des Amtsgerichts, der AmtSsnwaltschaft beim Amtsgerichte ««d des " RateS der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa and des HauvtzollamtS Melken, sowie des «emeiuderateS Gröba. - SOI. Mittwoch, 29. Angnft 1S2S, abeiiss. 76. Jatirg. 'Da« Riesaer Tageblatt erscheivt j«»e« T«, abend« '/.« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Brjvgtprei«, gegen Barauszahlung, sllr die Zeit vom 16. bi« 3l. August 4LE0.— Mark'einschO Vringerlohn. Für den Fall de« Eintreten« von ProduktionSverteuerunaen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise behalten wir uns da« Recht der Preiserhöhung und Nachsorderung vor. Anzeigen für die Nummer de« Ausgabetage« sind bi« v Uhr vormittag« aukugeoen und im voraus zu bezahlen; «in« Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis ,ür die 89 mm breite, 8 ww hohe Brundschrift-Zeile (6 Silben) IbOtXw.— Mk.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO"/, Aufschlag. Feste Taris», bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de- Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat der Beziehe.' keinen Anspruch auf Liefrrung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gorthestrasre LV. verantwortlich sm Redaktion: Heinrich Uhlemann. Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Nichtamtlicher Bericht über die Gemeinschaftliche öffentttche Eitzurrs de- Rats- und Stadtverordnete«-SollegiumS und des SchulauSschuffeS Dienstag, den 28. August 1S23, abend« 6 Uhr, in der Aula der Oberrealschule. Di« Sitzung wurde von Herrn Bürgermeister Dr. Scheider geleitet. Der Znbörerraum war nur schwach besetzt. Nach Eröffnung teilt« der Herr Bürgermeister mit, daß di« Versammlung beschlußfähig sei. Er wie« im weiteren darauf bin, daß «s sich heut« um die Beratung der im Entwurf« vorliegenden Verträge zur Verschmelzung der Lchnlaemeinden Gröba und Weida mit dem Schulbezirk Riesa handele. Redner erwähnte, daß bekanntlich di« Dinge» meindungSverträge der politischen Gemeinden einstimmig b«. mit Mehrheit vom Stadtverordneten-Kolleginm oe» nehmiat worden und daß nun auch besondere Verträge für di- Schulgemeinden ausgestellt worden seien. Di« Verträge seien unter Hinzuziehung von Vertretern der Lehrerschaft und der Schulausschüsse auSaearbeitet worden. E» folgte nunmehr die Verlesung der einzelnen Paraaraphen des mit der Schulgemeinde Gröba abzuschließenden Vertrags. 8 1 bestimmt, daß di« Schulbezirk« Riesa und Gröba mit dem Zeitpunkte, ,n welchem di« politische Gemeinde Gröba mit der politischen Gemeinde Riesa vereinigt wird. >u einem Schulbezirk» unter dem Namen Schulbezirk Riesa vereinigt werden. Nach 8 2 gehen von dem in 8 1 bezeichneten Zeitpunkte ill« Rechte und Pflichten de« Schulbezirks Gröba, ins besondere auch dessen Vermögen und Schulden, auf den Schulbezirk Riela über. Die in der Gemeind« Gröba gelegenen Schulgrundftück«, sowie di« in Gröba und in Merzdorf gelegenen, jetzt dem Schulbetrirbr nicht mehr hienenden Schularundstücke. gehen — nach 8 3 — in das Eigentum des Schulbezirks Riesa über. Die nicht mehr dem Schnlbetrirbe dienenden Grundstück« sollen auch künftig möglichst für Lehrrrwohnungen ver wendet werden. 8 4 besagt, daß di« jetzt an der Schul« in Gröba ange» stellten Lehrer und Lehrerinnen künftig mit oberbehördlichrr Genehmigung dem Schulbezirk Riesa zugewiesen werden. Di« nächsten Paragraphen enthalten Bestimmungen über den Schulbesuch der Schüler und Schülerinnen, sowie di« Regelung der Schulbedarfsanteile. 8 9 bat folgend« Fassung: Die zur Unterhaltung, Pflege und Verwaltung der Volksschulen und der Fortbildungs schulen in den au« den Gemeinden Riesa, Gröba, Weida. Merzdorf und Forbrrge zusammengesetzten Schulbezirk berufenen Körperschaften werden in folgender Weis« ge bildet: I. Der Schulbrzirksvorftand besteht aus: 1. einem vom Stadtrat« ernannten RatSmitgliede als Vorsitzenden, 2. weiteren 10 Gemeindevertretern von Riesa, 3. je einem Gemrindeoertretrr von Merzdorf und Forbrrge. Bis zum 31. Dezember 1923 entsenden von den unter 2 genannten 10 weiteren Gemeindevertretern die städtischen Kollegien zu Riesa 6. der Wemeinderat zu Gröba 3 und der Gemeindrrat zu Weida einen, ll. Der SchulanSschuß besteht au«: 1. 12 Mitgliedern der bürgerlichen Gemeindevertretungen, darunter einem au« Merzdorf. 2. 2 Schulleitern. 3. 4 Ver treter» der Lehrerschaft, 4. 6 Vertretern der Elternschaft, davon einem aus der Gemeinde Forberg», 5. dem Schularzt von Alt-Riesa. Den Vorsitzenden des SchulauSschuffeS und dessen Stellvertreter wählt dec SchulanSschuß. Bis zum 31. Dezember 1923 wird der SchulauSschuß übergangSweis« dergestalt gebildet, daß zum Schulausschuß von Alt-Riesa binzutreten: 1. 6 Grmeindevrrtrrter, von denen Gröba 3, Weida 2 und Merzdorf »inen entsenden, 2. S Vertreter der Lehrerschaft (Schulleiter oder Lehrer), von denen Gröba 2 und Weida einen entsenden, 3. 3 Vertreter der Elternschaft, von denen Gröba, Weida und Forbrrge je «inen entsenden. Herr Bürgermeister Dr. Scheider teilt« mit, daß der Vertrag von den vorbereitenden Ausschüssen genehmigt worden sei. Einige Wünsche der Gröbaer Lehrerschaft, di« in der gestern abend stattgrsundenen EchulauSschußsitzung zur Beratung Vorgelegen haben und di« in einem Schreiben der Gemeindeverwaltung Gröba dem Rat« zu Riesa darge- legt worden seien, wurden nach Verlesen de» betreffenden Paragraphen bekanntgegrben. Die Gröbaer Lehrerschaft ersucht um Berücksichtigung folgender Wünsch«: 1. Bei Ver setzung von Lehrern innerhalb de« Schulbezirk« ist vorher di« Lehrerversammlung »n hören: 2. ohne ausdrückliche Zu stimmung ist kein Lehrer von Gröba gegen feinen Willen in ein« andere Stell« innerhalb de» Schulbezirk« zu versetzen. Diese Regelung soll auf ü Jahre begrenzt sein. Hiergegen wandt« sich Herr Stadtv.-Dorst«h«r Günther und wie» auf di« eventl. Schwierigkeiten hin, die besonders bet einer etwa vorzunehmenden organisatorischen Umstellung der Be rufsschule «intreten könnten, da hierbei nur besonder» vor gebildete Lehrkräfte in Frage kämen.. Herr Bürgermeister Dr. Scheider empfahl, sragl. Wünsch« »u berücksichttaen. Di« später« Regelung der Angelegenheit fall« ja dem künf tigen Schulbezirksvorstande zu. Zu der Forderung, bei Ver setzungen UmzugSkosten zu gewähre», wurde betont, daß di« »osten bet unfreiwilligem Wohnungswechsel , natürlich zu erstatten seien. Die Versammlung erklärte sich schließlich bereit, di« Wünsche im Prinzip anzuerkennen und genehmiale die vorgeschlagen« Fassung, betr. di« Lehrkrästr oet der Be rufs- und der Hilfsschule. Der Vertrag erfährt dadurch keine Venderung. Der Beschluß soll nur protokollarisch fest- «eü^ltwe werden. einzeln« Fahrkartenausgabe« planmäßig schon früher Dienst- syndikat, die Zcntralaenossenschaft „Zentri schlvß haben. wirtschaftliche LeyojsenschaktSwesen und Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 29. August 1923. Steuerabzug vom Arbeitslohn. Unter der Voraussetzung, daß die Vereinignng der poli- tischen Gemeinden zustande kommt, wurde der Vertrag von dem Kollegium einstimmig genehmigt. Hiernach wurden dir einzelnen Paragraphen de« Ver trags »wischen dem Schulbezirke Riesa und dem Schul bezirk« Weida berate». Der Vertrag ist inhaltlich dem mit dem Schulbezirke Gröba abzuschließenden Vertrage im wesentlichen gleich. Unter Berücksichtigung einiger AbänderungSwünsche fand auch dieser Vertrag — ebenfalls in der Voraussetzung, daß die Vereinigung der politischen Gemeinden zustande kommt — di« einstimmige Genehmigung der Kollegien. Gemeinschaftliche Sitzuu- der stiidtischen Kollegien. (Nichtamtlicher Bericht.) Di« sich unmittelbar anschließende gemeinschaftliche Sitzung der städtischen Kollegien, die ebenfalls von Herrn Bürgermeister Dr. Scheider geleitet wurde, hatte sich, da vom Gemeinderate Gröba einige Aendernngrn beschlossen worden sind, nochmals mit den in der öffentlichen Stadt- verordneten-Sitzung vom 21. d. M. genehmigten EiuverleibunaSverträaeu zwischen den Gemeinden Riesa, Gröba und Weida zu beschäftigen. Der Herr Bürgermeister teilte mit, daß der Vertrag vom Gemeinderat Gröba mit 16 gegen 4 Stimmen angenommen worden sei, nachdem die Abänderungs-Vorschläge Berück- sichtigung gefunden hatten. Er verla« sodann di« einzelnen Paragraphen und erläuterte die darin oorgenommenen Ab- änderunge». Von den Gemeinden Gröba und Weida ist gewünscht worden, den 8 7 des Vertrages, der die Vorschrift der revi dierten Etädtrordnung, die Erwerbung des Bürgerrechts, ent halte, gestrichen werde. Ferner sind die Bestimmungen über die baldmöglich« Herstellung der Straßenbahnlinie Riesa— Gröba festgelegt worden. In armcnrrchtlicher Beziehung soll der Wohnsitz Gröba gleichzeitig al« Wohnsitz Riesa gelten. Weiter ist zu 8 14 beschlossen worden, daß die Lo«. lösung von dem ElektrizitätSorrband Gröba zurzeit nicht an- zustreben sei. daß der Krankenpflegeoerein in Gröba fortzu- bestehen habe und daß di« Zugehörigkeit »nm Ruhegehalts, verband sächsischer Gemeinden aufrecht erhalten bleiben soll. Mit den vorgenommenen Aenderungen erklärte» sich die Kollegien einverstanden. Die vorgeschlagrnen Bestimmungen über das Feuerlösch wesen sanden rbenfall» Zustimmung. Die Entschädigungen sollen in demselben Umsange, wie sie für die Riesaer Wehren erfolgen, auch für Gröba geregelt werden. Einige weitere angeregte Aenderungen, Forderungen der Gemeindebeamten betreffend, wurden ebenfalls gut- gebrißen, einzelne Punkte jedoch, die in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden sollen, nur unter Vorbehalt der Genehmigung. Auf Vorschlag des Herrn Bürgermeisters wurde ein stimmig beschlossen, auch sür die Riesaer städtischen Beamten das Verlöschen des KündigungSrechtS bereits nach 10jähriger vorwurfsfreier Dienstzeit eintreten zu lassen. Dieser Beschluß soll durch einen Nachtrag im OrtSgesrtz sestgelegt werden. Gegen die von den Gemeinden angeregte Errichtung und Erhaltung verschiedener Geschäftsstellen und Wohl- fahrtSeinrichtungeu erfolgten keinerlei Einwendungen. Schließlich wurde die Frage der Vermögensoerbältniss« der Gemeinde Gröba durch einen von den Kollegien gefaßte» Beschluß, der sinngemäß auch auf die Gemeinde Weida angewendet werden soll, geregelt. Nachdem Herr Stadt».-Äizevorst. Tröger erklärt batte, daß auch di« Rechte — entgegen ihrem früheren ablehnenden Standpunkte — dem EinoerleibungSvertrage auch mit Weida zustimm», erfolgt« die einstimmig« Genehmigung der zwischen der Stadtgemeindr Riesa und den Landgemeinden Gröba und Weida ausgestellten Eingemeindung-Verträge unter der Voraussetzung, daß di« in nichtöffentlicher Sitzung zu behandelnden Punkte An nahme finden. E» folgte nichtöffentlich,! Sitzung. —* Vorsicht bei Verabreichung von Almosen! Ans unserem Leserkreise wird uns berichtet, daß beut« morgen beobachtet worden sei, wie zwei jugendliche Hand werksburschen zwei Händrooll Papiergeld, bestehend au» 50-, 20-, 10. und 5-Markscheinen, in die Gärten an der Hobestrobe warfen. Dieses verwerfliche Treiben der Burschen dürfte sicherlich nicht dazu angetan sein, die Gebcsreudigkeit unbekannten Bettlern gegenüber zu stärken. Es kann nur angeraten werden, bei Verabreichung von Gaben größte Vorsicht walten zu lassen. —»Das größte deutsche Tur nie st München 1 9 2 3, 7. bis mit 22. Juli, in einem dreiteiligen Filmwerk Auf die Erstaufführung in den Lichtspielen Hotel Hopfner Donnerstag und Freitag sei nochmals hingewiesen. Von nacknn. V,6 Uhr ab findet Jugcndvorstellung mit ausgesuchten Lehrfilmen statt. —"„Modernes Theater". Die Direktion Lorke konnte mit ihrer gestrigen Wiederholung der Operette „Das Dreimäderlhaus" einen neuen Erfolg buchen. Ter Saal war vollbesetzt und die Aufführung selbst stand der erst maligen von voriger Woche in keiner Weise nach. Di« Musik leistete ebenfalls ihr Bestes. Störend für den Zu schauer ist das ZuspStkoiumen der Theaterbesucher, da gerade gestern besonders auffällig war. — Einschränkung der Schaufen sterauS lagen. In einer Besprechung im sächsischen W^tichaftS- Ministerium haben sich die in Frage kommenden ErwerbS- stände geeinigt, in der heutigen schweren Zeit von eine« überreichlichen Ausstellung von Waren und Gegenständen in den Schaufenstern abzm'chen und diese nach Möglichkeü einzuschränken. —» Neufestsetzung der Löhne für Reichs arbeiter. Tie Verhandlungen mit den Svitzenorgani- fatioueu der ReichSarbeiter führten gestern zur Festlegung der Lohnmaßzahl auf 15 000 mit Wirkung vom 26. August ab. Hiernach wird in der Ortsklasse A der Stundenlohu des Handwerkers 581000 Mark, der des ungelernten Arbeiters 540000 Mark betragen. Dir Einzelheiten ergeben sich aus dem Reichsbesoldungsblatt. —»Die Erhebung einer Kraftwagen st euer aus Anlaß der !)i u h r b e s e tz u n g. Tos Finanzamt Riesa schreibt unS: Auf gründ des Gesetzes über die Er hebung einer einmaligen außerordentlichen Abgabe aul Anlaß der Ruhrbesetzung vom 11. 8. 23 ist von drn Per sonen und Körperschaften, die bei Inkrafttreten dieses Ge setzes rin Kraftfahrzeug im Eigenbesis batten, das am 1. August 1923 der Kraftfahrzeugstruer nach 8 4 des Ge setzes vom 8. 4. 22 «RGB. t S. 306) unterlegen hat (Per- sonrukrafträder, Personenkraftwagen und Kraftomnibusse), eine einmalige außerordentliche Abgabe in Sähe des Fünszigfachen der um den Zuschlag erhöhten Kraftfahrzeug- steuer nach den am 1. September 1923 maßgebenden Vor schriften zu entrichten. Ter Abgabe unterliegen insbeson dere nicht Lastkcafträder, Lastkraftwagen, Feuerwehr., Krankenfahrzeuge nsw. Tie Abgabe ist unaufgefordert bis spätestens »um 5. September 1923 an die zuständige Finanzkasse zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung werden neben der Abgabe besondere Zuschläge erhoben Eine Steueranmeldung ist nicht erforderlich, edensowenix erhält der Steuerpflichtige einen Bescheid über die Höh« der Abgabe. Bei Zahlung der Abgabe ist die laufende Steuerkarte vorzulegen; auf ihr wird die Zahlung detz Abgabe vermerkt. Kraftfahrzeugsteuerkarteu. auf denen de« Vermerk über die Entrichtung der Abgabe fehlt, verlieren mit Beginn des Tages, der auf die Fälligkeit der Abgabe folgt, ihre Wirksamkeit. Die Steuer gilt in diesem Falle als nicht gezahlt und ist nochmals zu entrichten. Für ihre Höhe gelten die zur Zeit der neuen Zahlung geltenden Vorschriften. Nähere Auskunft wird bei dem zuständigen Finanzamt erteilt. —* 3. Sächsischer Handwerkrrtag. Ter LandeS- auSschuß des sächsischen Handwerks veranstaltet vom 8. bis 10. September im Ausstellungspalast in Dresden nach zwei jähriger Unterbrechung den 3. Sächsischen Haudwerkertag. Am Sonntag vormittag findet in der Ausstellung eine große Kundgebung statt, zu der die Behörden eingeladen sind. Daran wird sich ein Umzug durch das Stadtinnere an schließen. Abends soll ein Feuerwerk abgebrannt werden Am Montag wird eine Sonderfahrt nach der Schweiz den Haudwerkertag beschließe». —* Ratschläge für Ausgabe von Lohn« sch eckS. Der Verband Sächsischer Industrieller schreib! uns: Solange die ZahlungSmittelknappheit andaurrt, ist «s ein« Notwendigkeit, daß die von den Industriellem«« oder Banken ausgegedenen LohnschrckS oder Notschecks auch vom Kleinhandel, ohne daß Schwierigkeiten gemacht werden, angenommen werden. Auf der anderen Seite empfiehlt er sich, daß Kleinhandel und Konsumenten ihr Augenmerk auf die Veröffentlichungen, die von den Ausgabestellen in den Zeitungen gebracht werden, richten, sodaß sie bei Ent- gegennahme der Schecks sich von der Richtigkeit überzeugen können, daß «» sich in den einzelne» Fällen tatsächlich um Wertscheine der einzelnen Firmen bandelt. Ten ausgebenden Stellen ist auf der anderen Seit« anzuraten, die Scheine so auSzustatten, daß die Ausgabestellen und die Nummern leicht erkenntlich sind und eine Nachahmung unmöglich gemacht oder erschwert wird. ES hängt im gegenwärtigen Augenblick außerordentlich viel davon ab, daß der Zahlungs- verkehr möglichst glatt und reibungslos von statten geht und ist daher diese» Zusammenwirken von Detailliftrn und Ausgabestellen unbedingt notwendig —ABC. Rußland und die Leipziger Messe Aus Hclsingsors wird geschrieben: Die Moskauer Zei tungen berichten, daß Rußland an der Leipziger Herbst messe stark vertreten sein wird. Das Allrussische Textil- " .Zentrosojus", das land- o der Trust tür —* Steuerabzug vom Arbeitslohn. Das Finanzamt Riesa teilt un» betr. de» Steuerabzuges vom Arbeitslohn mit, daß ab 1. September 1923 die Ermaßt- aunge» allgemein verfüufzehnfacht werden. Das Gleiche gilt auch für die ÄewertnngSfStz« für die Sachbezüge. Ausführliche Bekanntmachung folgt noch. -"Fahrkarten mit Gültigkeit bi» 3. September d«.J«. »um alten Preis« können bereit« ab heut« an den Fahrkartenau-gabestellen gelöst werden. —"Gültigkeit der Fahrkarten. Anläßlich der am 1. September «intretenden Fahrpreiserhöhuna wird di« viertägige Gültigkeit der Fahrkarten nicht beschrankt. Zur Schalterrntlattung am 81. August werden aber all« vom 29. bis 81. August verkaufte» Fahrkarten mit dem 31. ab gestempelt. Di« Karten gelten sodann bi« 8. September nachts 12 Uhr. Die Reisenden werden aus dieses Entgegen- kommen der Reichsbahnverwaltuna aufmerksam gemacht und auf di« rechtzeitig« Lösung der Fahrkarten hingewiesen, da der Fahrkartenverkauf »um ietzigrn Preis unbedingt am 81. August nacht» 12 Uhr geschloffen wird, soweit nicht ' - - ' - 'laben vlanmäs — '
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