Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192310112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19231011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19231011
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-10
- Tag1923-10-11
- Monat1923-10
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1923
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt und Ärrrriaer (LldrblM «m» Ameiach. Postscheckkonto: Dresden 1SL0 Girokasse Riesa Nr. S2. und Anzeiger (Elbkblatt «m> Rttzcher). «E D»s RKI»« r-i-bl-n e»thSN die «mMch« vel>»»m»ch»»ic» " ' ' der DntSyarchtmaunschaft Grossenhain, des Amtsgerichts, der AmtSanwaltschaft beim AnitSgerlchte «nd des Notes der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und des HauvtzollamtS Melken, sowie des Gemeinderates Gröba. S88. Donnerstag, 11. Oktober 1023, abends. 7«. Jahr«. Da« Riesaer Tageblatt erschemr iebea Tag abend« -/,« Uhr mit Ausnahme der Lonn- uno ;!eNluge. Bezugspreis, gegen Borauczaylung, sür die Zeit vom v. bl« 12. Lblio!)-r -m MUlwucp Lt!. euvcyk. Bringerlohn. Für den Fall de« Eintretens von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreis« behalten wir uns das Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeigen für tue Nummer de» Ausgabetage« sind bi« 9 Uhr vormittag« aufzugebcn und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wirü nicht übernommen. Grundpreis für die 89 ww breite, S mm hohe Grundschrift-Zeile (S Silben) 120 Mk.; die 89 mm breit« Reklamezeile 400 Mk.: zeitraubender und tabellarischer Sag 50°/, Aufschlag. Der jeweils zur Berechnung gelangend« Zrilenprei« ergibt sich au« vorstehenden Grundzahlen vervielfältigt mit der am Tage der Aufnahme gültigen Anzeigenschlüsselzahl. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fullg höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Aesörderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung .der Leitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetbestrasle üLi Verantwortlich kür Redaktion: Heinrich Nblemann. Miela- Gr An-eioenteil: Wilbelr: Dittrich Rier, Schlüsselzahl: 100000. ü.-...'....' '! ' '1 ! Frankreich lehnt Berhandlnngen mit der Reichsregiernng ab. )( Parts. Havas veröffentlicht folgende offenbar halb amtliche Erklärung: Die deutsche Regierung hat ihre diplo matischen Vertreter in Paris und Brüssel eine ueue De marche bei der sranzösischen und der belgischen Regierung unternehmen lassen, um an den Verhandlungen über die Wiederaufnahme der Arbeit in deu besetzte» Gebiete« teil zunehmen. Man erinnert sich, daß sie bereits unlängst den Wunsch ausgesprochen hat, die Einstellung des passiven Wi derstandes zum Gegenstand einer Verhandlung zwischen dem Deutschen Reiche, vertreten durch einen Reichskommis- sar, und den alliierten Behörden zu machen. Dies ist ihr verweigert worden, solange der passive Widerstand nicht auf gehört habe. Die deutschen Behörden wollen die Wiederauf nahme der Arbeit und der Kohlenlieferungen zum Vorwand nehmen, um neue Verhandlungen zu beginnen. Aber man hat allen Grund anzunehmen, daß ihre Hoffnung auch nach dieser Richtung enttäuscht wird, und Latz Ministerpräsident Poiucarö i« der Unterredung, die er heute mit dem deut schen Geschäftsträger, Botschaftsrat v. Hoesch, haben wird, sich weiger« wird, in dieser Hinsicht Befriedigung zu ge währe«. Die alliierten Regierungen wollen tatsächlich diese Frage nicht mit der deutschen Zcntralrcgieruug erörtern, d. h. mit den Behörden, die von Berlin aus bis jetzt den Widerstand gegen die Besetzung organisiert hatten, aber sie find sehr geneigt, direkt mit den örtliche» Behörde« »der mit de« örtliche« Unternehmern ober Arbeitergrrrppe« alle not wendigen Arrangements über die Wiederherstellung des normalen Wirtschaftslebens im Ruhrgebiet zu treffen. Das Abkommen, das durch die alliierte Kontrollkommission mit der Gruppe Otto Wolff abgeschlossen wurde, beweist hinläng lich, daß ein derartiges Verfahren rasch durchführbar und praktisch ist. Tie Einmischung der deutsche« Regierung würde nur die Verhandlung über die Wiederaufnahme der Arbeit, die übrigens auf ausgezeichnetem Wege ist und in wenigen Tagen allgemein sein wird, verlängern. Die Zu lassung der Berliner Delegierten zu den Verhandlungen ist also keineswegs wünschenswert noch nützlich, im Gegenteil: sobald die Einstellung des Widerstandes in der Praxis voll kommen sein wird, steht es dem Reichskanzler Dr. Strese- mann frei, sich an die Reparationskomurission zu wenden, um ihr seine Absichten bekanntzugeben und zu verlangen, über die zukünftigen Verhandlungen der Reparationskom mission gehört zu werden. In ihr und nur in ihr allein müssen sich die diplomatischen Verhandlungen zwischen den Alliierten und Deutschland vollziehen. Der Reparations kommission ist übrigens bereits gestern der Text des Wolff- Abkommens übermittelt worden, damit sic prüfen kann, ob die Festsetzungen dieses Abkommens mit ihren eigenen Ent scheidungen im Einklang stehen. Berhandlnngen der Bergarbeiter mit der französische« -> Verwaltung. Wie die „Rheinische Zeitung" von zuständiger Seite er fährt, fanden am Dienstag mit Beauftragten der Bergarbei- terorganisationen und der Verwaltung der von den Fran zosen besetzten Grube Liblar im Braunkohlengebiet Ver handlungen über die Wiederaufnahme der Arbeit statt. Dem Blatte zufolge haben die Franzosen auf die formulierten Fragen der Organisationen anerkannt: 1. tarifliche Abma chungen, 2. das Betriebsrätegesetz unter der Bedingung, daß bei der Wiederaufnahme der Arbeit die LSahl des Betriebs rates erfolgt, 8. die Lieferung von Deputatkohle» unter der Bedingung, daß von der zuständigen Menge von 1U0 Zent ner pro Jahr jede Woche zwei Zentner abgehoben werden, 4. die sozialpolitischen Sicherungen der Arbeiterschaft im allgemeinen. — Auf dieser Grundlage wird die Arbeit auf -er Grube Liblar wieder ausgenommen werden. Das Reichskabinett 5« den Forderungen der Rnhriuduftriellen. Das Reichskabinett beschäftigte sich in einer mehrstün digen Sitzung mit den zehn Forderungen der Rnhrindnstriel- le« und beriet ferner über finanzielle und wirtschaftliche Maßnahme«, die ergriffen werden sollen, sobald die Reichs regierung Las Ermächtigungsgesetz erhalten hat. Voraus sichtlich würden sofort drei Verordnungen erlassen werden, ron denen eine zum Zwecke der Brotoerbillinnng bestimmt, Latz die Brotabgabe, die ursprünglich zweimal erhoben wer den sollte, «och mehrere Male entrickt-t werbe« soll. Eine weitere Verordnung wirü sich mit den Pretskonventionen der Kartelle und Syndikate beschäftigen und die dritte wird den ursprünglich als Gesetz gedachten Plan der Bobenwäh- rtMgSbattk (Neumark) auf oem Wege der Verordnung durch führen. Andere Verordnungen sollen die Einschränkung des Drucks von Reichsbankustcn. die Einschränkung der Reichs ausgaben nnb die Einschränkung der Einfuhr behandeln. Deutscher Reichstag. vdz. Berlin, den 10. Oktober 1928. Am Regierungstisch: Innenminister Dollmann. Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr Min. Auf der Tagesordnung steht Zunächst der vierte Nach- xagsetat für 1928. Er will durch Anleihe und Reichsschatz- mweisungen 678 416 Billionen flüssig machen, wovon SO VVO Silltoue« znm Erwerb der notwendigen Brotgetreidevor räte bestimmt sind. Es handelt sich ferner um Ausgaben für die Ruhrschäden sowie um die notwendigen Gelder für die Beamteugehälter und um die Betriebsmittel zur Weiter führung der Neichsbetriebe. Ter AnSschutz schlägt eine Ent- schltetzung vor, die die Länder ersucht, die Zahlungen für die kulturell-sozialen Belanac und die Zablunaen ou die Reli gionsgesellschaften mit Beschleunigung erfolgen zu lassen. Ferner wird eine Denkschrift gefordert über die durch die Ruhrbesetzung entstandenen Beschlagnahmeschäben und die Reparationsleistungen während dieser Zeit. Abg. Hö klein (Komm.) kommt auf die gestrige Aus sprache beim Ermächtigungsgesetz zurück und richtet heftige Angriffe gegen den Abg. Andre (Z ), den er den Nenommier- arbeitervertreter des Zentrums nennt. Alle Parteien ein schließlich der Sozialdemokraten ständen im Dienste der Schwerindustrie. Abg. Bartz (Komm.) wirft dem Reichswehrminister vor, er gehe damit um, die „Rote Fahne" auf die Dauer zu ver bieten. Tie „Note Fahne" habe Sünnes einen Hochverrä ter genannt, aber Sünnes gehe man nicht an den Kragen. (Große Unruhe b. d. TVP.) Man werde doch einen Hochver räter noch Hochverräter nennen dürfen. (Anhaltende große Unruhe. — Der Redner wird zur Ordnung gerufen.) Das Verbot der Noten Fahne müsse sofort aufgehoben werben. Der Nachtraasetat wirü darauf in zweiter und dritte- Lesung angenommen. Angenommen wird der Gesetzentwurf zur Erhöhung der Paßgebühre«. Abg. Esser (Ztr.) begründet dann einen Antrag, der die Neichsrcgicrung ersucht, die in Betracht kommenden Ressorts unverzüglich anzuweisen, Zahlungen ans öfter-- lichsn Arbeits- «nd LicferungSverträgeu unter Aufhebung entgegenstehcuder Vertragsbestimmungen in wertbeständigen Zahlungsmitteln (Goldanlcihe oder Tollarschatzanweisungen« oder durch Einzahlung auf ein wertbeständiges Konto zy leisten. Der Antrag wird darauf etnstinnuig angenommen. An genommen werben Entschließungen, die die Reichsregiernng ersuchen, die Vorschüsse für Anstalten des Schul- und Bil- dungswesens mindestens in der Höhr der Summe zu ge währen, die für Anstalten der öffentlichen Wohlfahrtspflege ausgeschüttrt wird. Weite: wird empfohlen, den Ausbai, LeS Reichsministeriums für die besetzte« Gebiete schleunigst in die Wege zu leiten. Angenommen wird der Gesetzentwurf über die weitere Verlängerung der Verjährungsfrist des Seeversicherungs rechts und der Gesetzentwurf über die Erhöhung der Ver mögensstrafe» und Butze«. Anträge auf Strafverfügungen von Abgeordneten wer den, soweit sie Beleidigungen durch die Presse ver:essen, an den Ausschuß zurückverwiesen, da eine generelle Aeubcrung des Pressegesetzes in Aussicht genommen ist, damit nicht die Zeitungen durch die Immunität von Abgeordneten, die als verantwortliche Redakteure zeichnen, sich decke» lassen. Eine Beschwerde des kommunistischen Abgeordneten Eckardt-Hannover über eine durch die Braunschweiger Po lizei bei ihm vorgenommene Haussuchung wird als unbe gründet zurückgewiesen. Das Haus vertagt sich. Donnerstag 10 Uhr, dritte Lesung des Ermächtigungs gesetzes. Um die deutsche Bolkserniihrung. Nach einer in den Blättern veröffentlichten Entschlie ßung der gesamten im Reichsausschuß der deutschen Land wirtschaft zusammengefaßten Körperschaften werben ein dringliche Vorstellungen gegen die Beschlüsse des Ncichsraics in Sachen der Sicherung der Brotvcrsorguug erhoben. Es wird erklärt, baß die organisierte deutsche Landwirtschaft nicht mehr in der Lage sei, die Vcrantwortyng für die Sicher stellung der dentschen Volksernährung zn übernehmen, wenn von der Entschließung der Reichstagsmehrheit vom 12. April 1923 abgewichen werde. Die Reichsregierung wird aufgesor- üert, mit allem Nachdruck für die Wiederherstellung ihres ursprünglichen Gesetzentwurfes zur Sicherung -er Brotver sorgung im Wirtschaftsjahre 1923/24 einzutreten. Der ge kennzeichnete Beschluß soll heute den zuständigen Reicks behörden unterbreitet werden. Zur Lage in Bayern. )( München. Die Korrespondenz Hoffmann veröffent licht eine Erklärung des Gcneralstaatskommissariats, in der es heißt: Es ist eine perfide Verleumdung, zu behaupten, der Generalstaatskommissar von Bayern habe von irgend einer Seite eine besondere Marschroute oder überhaupt eine.Marschroute erhalten. Dazu wurde von niemandem auch nur der leiseste Versuch gemacht. Er verwaltet sein schweres Amt nach Fühlungnahme mit freien, sachkundigen Männern aus vaterländischer Pflicht nach seinem Gewissen und auf seine Verantwortung, ohne Rücksicht auf Beifall oder Mißfall. Es wäre Pflicht eines jeden wirklich vater ländisch gesinnten Mannes, ihn in dieser übermenschlichen Arbeit nach Kräften zu unterstützen, denn diese Arbeit dient doch außer -em Staatsganzen auch dem Einzelnen. Es ist weiter eine Torheit, von dem Generalstaatskommissar Bay erns zu erwarten, daß er das Unglück und den wirtschaft lichen Zusammenbruch, der im Verlaufe von mehr als sieben Jahren über Deutschland und damit über Bgyern herein- gebochen ist, in wenigen Tagen oder Wochen oder auch Mo naten beseitigen könnte. ES gibt niemanden auf der Welt, der das vermag. Ganz allgemein ist zu sagen, baß mit Schlag worten, mit Uebertretbungen, mit Hnstcrie Staatsgefchäsie und insbesondere Rechtspflege nicht betrieben werden kön nen, namentlich nicht in einem kranken Staat und in einem kranken Volk. Auf Grund der Bekanntmachung beS bayerischen Gesamt staatsministeriums vom 26. 9. 28 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist bas Erscheinen der „Volksmacht" für Oberpfalz und Niederbayer« mit sofortiger Wirksamkeit bis einschließlich 28. 16. verboten worden. Nack einer Mittetluna des Deutschen KamvkbnndeL Ist Hitler nach wie vor -er Jüher deS Deutschen Kampsbuudcs, er habe sich jedoch nicht mehr bereit erklärt, diese Führung auch für den Verband „Reichsilagge" beizubehalten. Der Deutsche Christliche Gewerkschastsbund München hat an den GeneralstaatskLmmiisar Dr. v. Kahr ein Schrei ben gerichtet, welches die Aushebung des Streikverbotes fordert. . Sachsen erhält einen Zivilkommifsar. Meldungen aus Dresden zufolge soll der Amtshaupt- manu von Meitze» Schmidt zum Zivilkommissar für den Freistaat Sachsen ernannt werden. Ter sächsische Geschäftsträger in München znrückgctreten. Tie Nachrichtenstelle der Ztaatskanzlei teilt mit: Ter sächsische Geschäftsträger in München, Leaationsrat v. Tziembowski, ist durch Beschluß des GesamtministrriumS vom 8. d. M. von seinem Basic» enthoben. — Ti« Meldung der Münchener Neuesten Nachricht«», daß L«gation-rat v. TzirinbowSki seine Entlassung wegen Eintritts dct Komuiuniken in die sächsische Regierung erbeten habe trisst zu. Er bat durch eiu gestern u: Tretde» ringe- gangcner Schreiben vom tz. d. Ni. um seine Entlassung gebeten, weil seiner Auffassung nach eine sozialistisch-kommm nisiische Regierung „von jedem ehrlichen Tcutschc» au'S schärfste bekämpft werden müsse". MrmlM WWW Lsr WenUntMie ab Sonnabend. Vom Sonnabend, de» 13. Oktober, ab werde» di« Schlüffe.',adlen für die Eiscnbadntarire iin Personenver kehr 120, im Güterverkehr Millionen betragen. Bei dieser Erhöhung nt d:e l.ztr außcrordenrl'.chc Geldent wertung noch nicht becuciiichligr. Streik iu der r-bcrschlcsischen Montanindustrie. Gestern vormittag traten di« Belegschaften der ganze» ostoberschlesifchen Montanindustrie zugleich mit den Ange stellte» in den Streik, nachdem d:e Betriebsrat: rin« zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbarte Lohn erhöhung um 130 Prozent adgelekmt batten. Al.'e aus elektrischen Strom angewiesenen LLerke ruhe». Kairo- witz, Königkhüite und MySlowch und Un-gevung lind ohne Licht. Tie Kattowitzer Garnison drnndcr sich in Alarm- derritschait. Heute finden neue Verhandlungen statt. Wie die Milliardcudiebsrähle önrchgeführt wert:». Am 28. v. Alis, besetzte» belgische Truppen die Reichs» beukncbenstelle Mörs, bemächtigte» sich der au- den Kassen, tischen befindlichen Betrüge sil Höge ron rund einer Halder Billion Mark und verlangte.» me Herausgabe der T.c er- bestände, die sich aus etwa 15 Billionen Mark beliefen. To die Ocffnung des Tresors verweigert wurde, wurden Lcr schlüsselführende Beaune, eiu Ecrd.-.ähl.'r und zwei Ange stellte verhaltet. Tas im Kassenrauw. anwesende Publikum wurde gewaltsam gezwungen, Li: Geldbeträge, die es mi: sich führte, herauszugcoen. Erst na ins ein am I. d. Mrs d:i lclgischen Vesetzungsbehord? die Summe von l Billion :l-A. gezahlt worden war, verstanden sich tue Belgier dazu, das Gebäude zu räumen und die Gefangenen,-die wichreuL der Zeit ihrer Gefangenschaft weder essen noch schlafen tuisieu wieder freizugebeu. — Am d Al ich sind von dem Kom missar der belgischen Briehungebehörte an: Lcr Rcichs- bankstcllc Crefeld öllü bin btö n. n Mark fsrkgcnommeu wer den. — Am ö. d. Mts. sind auf der Reichsbanlstelle Tüssel- Lors von den Franzosen aus Befehl des Kommandierenden Generals weitere 381)0 Milliarden Mark svrlgenommcn worden. — In Türen wnröen 600 Milliarde» Marl auj dem Transport von der Reichsbank nach der Deutschen Bank von der Besetzungsbehörde sorigenommcn. Zur «Verordnung der sächsischen Negierung zur „Erhaltung der Arbeitnehmer in Sen Betrieben". Zn der neuen Verordnung der sächsischen Regierung vom 8. 1V. gibt der Verband Sächsischer Industrieller fölgende Ausführungen bekannt: Unter dem 8. Oktober Hot das sächsische Gcsaiutuuuffw- rium eine Verordnung über „Erhaltung der ArLeftnemuer in den Betrieben" erlassen, die den Gewerkschaften nichts zu wünschen übrig lassen dürste. Di: Verordnung stützt sich auf Artikel 48 Absatz 4 der Reichs-Verfassung und geb: damit augenscheinlich von dein Gesicktspuiut a:s. das- das Reich beim Enrlassungsschutz der Arbeitnehmer infolge von Betriebsstillegungen versagt habe. Was L,e öffent liche Sicherheit und Ordnung mit dem Inhalt der Per- ordnunfl zu tun hat. hat die sächsisch: Regierung nickst mitgeterlt, zumal auch vom sächsischen Gcsamnunnstcrium nicht abgcstritten werden kann, datz seit Erklärung des Ausnahmezustandes sogar in Sachsen Ruhe herrscht. Ter sächsischen Rcgieruna dürfte aber auch bekannt sein, das; sich daS Reich bei Erlag deS neuen Eruniclstigunasgefttzc- gcrade mit. den Temobilinachungsverordnungen ausreichend beschäftigen dürste und daß die Reichsregiernng trotz des Ausnahmezustandes ein ausdrückliches Ermücktigunosgesch für notwendig hält, um die Rechtsverhältnisse zu regeln, welche die sächsische Regierung nm ihrer Notverordnung erfassen will. Tie Verordnung vom 8. 10. greift in die Gesetzgebung des Reiches ein, denn nach Artikel 12 der Reichsverfassung haben die Länder ein Gesetzgebung?reckt nickt, solange und soweit das Reich von keinem Reckt Gebrauch macht, und das ist in bezug auf die Entlassung von Arbeitnehmern usw. bereits ausreichend geschehen. Die Berufung aus den Ausnahmezustand dürkta auch deshalb
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite