Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.10.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-10-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192310150
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19231015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19231015
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-10
- Tag1923-10-15
- Monat1923-10
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.10.1923
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer O Tageblatt und (Elbeblatt vno Amriger). 76. Jahr« Montag, IS. Oktober 1»23, abends 241 Postscheckkonto: Dresden 153« Eirokasfe Riesa Nr. 52. und Anfrtgrr (Elbtblaü n«d AtlMgkr). E^Eanschrift: Tageblatt Rkla. Das Riesaer Tageblatt enthält die amtlichen vekanntmachnnßen der AmtSyauptmannfchast Grossenhain, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte «ud des Das Riesaer Tageblatt erfchen» jede» Lag abends '/,« Uhr mit Luonayme oer «oim- uno .mllage. Bezugspre«», »egen Äoraurzahtung, für die Zeit vom 18. bis l!). Llrbr. tlo MMionen Ml. einschi. Brtngerlohn. Für den Fall de« Eintreten« von ProduktionSverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreise bebalten wir un« da« Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeigen für di« Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 9 Uhr vormittag« aufzugeben und im vorau« zu bezahlen: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 89 mm breit«, 8 mm hohe Grunbschrist.Zeile (6 Silben) 129 Mk.; die 89 mm breit« Reklamezeile 409 Mk.: zeitraubender und tabellarischer Sah 59"/„ Aufschlag. Der jeweils zur Berechnung gelangende Zeilenpreis ergibt sich au« vorstehenden Grundzahlen vervielfältigt mit der am Tage der Aufnahme gültigen Anzeigenschlüsselzahl. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verf-illi, Lurch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrahe öS Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann. Riela: iür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Schlüsselzahl: 696969. M MWwvM MMllMll. Wie wir bereit« in der Gonnabend-AuSgab« berichtet baben, wurde vom Reichstag da« ErmächttgnngSaesetz mit Zweidrittelmehrheit angenommen. Ter Sitzungsbericht. vd». Berlin, 13. Oktober 1923. Vaal' und Tribünen sind dichtbesetzt. Auf seinem Wad m der Zentrumtfraktion sitzt auch der deutsche Botschafter in Wien Abg. Dr. »Kiffer. Auf der Tagesordnung stebt di« Abstimmung über daS Ermächtigungsgesetz. Vorher beantragt Abg. Stöcker (Komm.), daß rin An trag seiner Freund« auf di« Taa»«ordnnng gesetzt werde, der sich mit der Notlage der BevSlkernng im besetzten Gebiet« beschäftigt. Al« der Antrag an dem Widerspruch au« den Reiben der Deutschen Bolkspartei Weitert, ruft der Abg. Frölich (Komm.) nach recht«: „Ihr laßt di« Leut, verhungern, wenn Ihr nur reich werdet, Kanaillen!" Abg. Frölich wird zur Ordnung gerufrn. Sin Antrag Körnen (Komm.), da« verbot der „Roten Fahne" zu besprechen, scheitert gleichfalls an dem Wider spruch der Reckten. Abg. Ledebour (U. So») beantragt, di« Abstimmung auSzusetzen bi« der Reichskanzler sich zu den schweren Be schuldigungen geäußert babe, di, Abg. Frölich in der letzten Sitzung erhoben bat. Er verlangt firner Au«kunft darüber, ob «S der Regierung bekannt sei, daß Freiherr v. Toden alS Mittelsmann deS Kronprinzen Rupprecht und de« bayrischen Staatskommiffar« v. Kahr mit dem französtsche« Auswärtigen Amt verbandelt und di, Zusicherung erhalten -ab», Frankreich sei mit einer Lotläsnng Bayern« vom Reiche einverstanden unter der Voraussetzung, daß Bayern auch für di« Lo«lösuna der Rheinland, vom Reich eintreten werd«. (Hört, hört! Link«.) Der Antrag Ledebour wird unter dem Lärm der Linken abg,lehnt. - Abg. Leicht (Dvv.) erklärt zur Abstimmung: Wir Haven am Donnerstag erklärt, daß wir zwar gegen da« Ersetz stimmen, aber seine Annahme nicht durch Obstruktion hindern würden. Wir sprachen dabei di« Hoffnung au«, daß die Regierungen und Parteien dazu helfen würden, die Konflikts« Möglichkeiten zwischen dem Reich und Bayern auf ein Minimum zu reduzieren. Dies« Hoffnung ist leider nicht in dem Maß« erfüllt worden, wie wir gewünscht hätten. (Rufe link«: Bon Bayern nicht!) Trotzdem halten wir an unserer Stellungnahme fest. (Beifall bei der Mehrheit.) Wir werden un« an der Abstimmung beteiligen, weil wir mit unserer Haltung den letzten Appell an die Regierungen und Parteien richten möchten im Sinn« unserer Erklärungen. Als hierauf Präsident Loeb« die namentliche Gesamt abstimmung über da« Ermächtigungsgesetz vornimmt, ver- lassen alle Drutschnationalrn, Kommunisten und Unab hängigen und einig« Sozialdemokraten den Saal. Al« Ergebnis der Abstimmung teilt der Präsident mit: Er sind abgegeben 347 Karten, also sind mehr al« zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl de« Reichstag«, wie r« 8 7ö der Verfassung vorschreibt, anwesend und haben sich an der Abstimmung beteiligt. E« baben gestimmt: 24 Abgeordnete mit Nein, 316 mit Ja (Bewegung), 7 baben sich der Abstimmung enthalten. S« ist also di« weitere Bedingung de« § 76 der Verfassung erfüllt, daß zwei Drittel der Anwesenden »«gestimmt haben. DaS Gesetz ist angenommen! (Lebhafter Beifall bet der Mehrheit, Pfuirufe bei den Kommunisten.) , Gegen daS Gesetz haben gestimmt di« Bayerische ÄolkSpartei, der Bayerisch« Bauernbund und di« Deutsch hannoveraner. Enthalten haben sich einige Abgeordnete der Deutschen Bolkspartei, darunter der Abg. Gtinnes. > Abg. Frölich (Komm.) verliest nach der Abstimmung unter großer Unruhe »in« Erklärung seiner Fraktion, in der di« Arbeiterschaft aufgerufen wird, sich mit der Waffe s» der Hand und mit dem Generalstreik gegen eine militärische Diktatur zu verteidigen. . Nachdem noch da« Gesetz über BermögenSstrafen und Basten angenommen ist, erhält gegen 2 Uhr nachmittag« Präsident Lorbe die Ermächtigung, Tag und Tag««ordnung der nächstnn Sitzung sebft festzusrtzen. Er sagt dazu, die nächst« Sitzung werde Ende nächster Woche, spätesten« Anfang übernächster Woche stattfinden und sich voraus sichtlich mit dem Arbeitszettgesetz beschäftigen. Kommu nistisch« Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden abgelebnt. Der MetchSrat trat unmittelbar nach der Reichstags- fitzung zusammen und erklärt« sich mit dem ErmächtigungS- aesetz nach den Beschlüssen de« Reichstag«» einverstanden. Für Bayern erklärt« der Gesandte von Preger, daß Bayern an seinem «lehnenden Standpunkt festhalte, aber angesicht» der Sachlage darauf verzichte, «inen Antrag auf Erbebuna von Einspruch zu stellen. Minister Sollman« sagte, daß die Regierung, bevor sie wichtige Beschlüsse auf Grund dr» Ermächtigungsgesetzes fass», di« zuständige» Ausschüsse de» Retchsrat» Horen werde. Die Haltung der Drntschnationaleu. „Der Montag" veröffentlicht eine länger« Erklärung au« führende» Kreisen der Deutschnationalen Polk»partei Uber di« Gründe der politischen Haltung und über die weiteren Ziele der »artet. Darin wird anrgeführt, Demokratie und Parlamentarismus hätten sich durch di« Annahme d«S Ermächtigungsgesetzes selbst daS TodeS- urteil gesprochen. Ein Neue« müsse kommen, wenn Deutsch land noch einmal erstehen soll«; da« bisherige System babe versagt. Di« Deutschnationalen könnt»» in kein, Reaieruna «intreten und kein« Regierung unterstützen, die heute sich noch gebunden fühl« durch Rücksichten auf den äußeren Feind. Darum, nicht nur um innerpolitischer Ziele willen und noch weniger au» parteipolitischer Voreingenommenheit habedi«D«utschnatioualeVolk»partei gebandelt, wie st« e« tat. Verbot der proletarischen Hundertschaften durch das Wehrkreiskommando 4. Der Befehlshaber des Wehrkreiskommando 4, Gene ralleutnant Müller, hat an die sächsische Regierung folgen des Schreiben gerichtet: An die Negierung des Freistaates Sachsen, Dresden: Dem Wehrkreiskommando sind aus allen Teilen Sach sens, vor allen Dingen aber aus dem westlichen Sachsen, insbesondere aus der Gegend Chemnitz, Werdau, Aue und Annaberg von einwandfreien und ruhigen Persönlichkeiten, sowie auch von Staatsbehörden Schilderungen und Meldun gen über die Lage in den Hauptindustriegebieten zugegangcn, aus denen hervorgeht, dätz ein großer Teil der Bevölke rung — auch der Arbeiterschaft — stark unter dem Drucke einer gewalttätigen Minderheit zu leiden hat. Die Arbeit geber und die verständigen älteren Arbeiter fühlen fick durch Liese Minderheit, die vorwiegend durch die radikale Jugend verkörpert wird, bedrückt. Sie fühlen sich dauernd bis in ihr Familienleben hinein verfolgt, überwacht und bedroht. Sie wagen es nicht, ihre Ansichten offen auszusprechen oder Widerstand zu leisten. Aus Furcht vor Racheakte» unter lasse« sie sogar Anzeigen strafbarer Handlungen. Das Wehrkreiskommando hat aus diesen Schilderungen und aus Gerichtsakten die Beweise erhalten, daß die söge- nannten proletarischen Hundertschaften zum großen Teil den Rahmen für diese terrorausübende radikale Jugend ab geben. Die Verhängung des Ausnahmezustandes hat nur äußer lich einige Ordnung geschaffen. Das öffentliche Auftreten der Hundertschaften und Ncbergriffe einzelner ihrer Ange hörigen ist im allgemeinen dort, wo Truppen liegen, un terblieben. In den anderen Gebieten haben sich die Hun dertschaften um den Ausuahmezustaud wenig gekümmert. In einem Aufruf des provisorischen Aentralansichusses der sächsischen Hundertschaften vom 12. 10. wird die Bildung einer gemeinsamen Kampsleitung der Hundertschaften be kanntgegeben. Es unterliegt hiernach keinem Zweifel, daß mit dem Aufhören des Ausnahmezustandes überall wieder die Hundertschaften stärker denn je hervortretcn werden. Eine endgültige Gesundung der Verhältnisse kann daher nur herbeigesührt werden, wenn die Einrichtung der Hundert schaften ebenso wie die aller anderen Selbstschutzorganffa- ttonen überhaupt aushört. Ich ordne daher durch beifol gende Verfügung ihre Auflösung an. Der Befehlshaber: Müller, Generalleutnant. Die Verfügung betreffend Auflösung der Hundert schaften hat folgenden Wortlaut: 1. Ich verbiete hiermit die Bildung oder den Zusammen schluß der sogenannten proletarischen Hundertschaften, der republikanischen Notwehr und anderer ähnlicher Organisa tionen. Etwa bestehende derartige Organisationen werden hiermit aufgelöst. Jede Beteiligung an solchen Organisa tionen wird untersagt. 2. Jede Person oder Organisation, die im Besitze nachstehend verzeichneter Waffen ist, hat sie spätestens innerhalb drei Tagen abzuliesern oder zur Ab holung anzuzeigen: Maschinengewehre, Gewehre Mod. 98 und Maschinenpistolen mit Munition, und zwar in Garni sonstädten bei den Standortkommanbos, in Orten ohne Gar- nison bei Ser Polizeibehörde. Für aufgelöste Organisationen haftet für die Waffenabgabe oder Anzeige der Führer oder dessen Stellvertreter. Bei rechtzeitiger Waffenabgabe oder Anzeige wird hiermit Straffreiheit wegen unbefugten Waf fenbesitzes zugesichert. 8. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen zu 1. und 2., die Aufforderung oder der Anreiz zu Zuwiderhand lungen wird mit Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 13 000 Goldmark, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nicht schwe rer« Strafen androhen, bestraft. Gleiche Strafe trifft den jenigen, der Kenntnis von verborgenen Waffen hat und nicht sofort Anzeige erstattet. 4. Di« Polizeibehörden, bet denen Waffen abgeltesert werden, sind für sichere Bewachung Ser Waffen verantwort lich und haben innerhalb fünf Tagen dem Wehrkreiskom mando 4. Bericht zu erstatten. Der Befehlshaber im Wehrkreis 4.: Müller, Generalleutnant. Eine weitere Verfügung hat folgenden Wortlmrt: Ich verbiete hiermit Sie Bildung oder den Zusammen» schlub von Aktionsausschüsse«, Abwehrauöschüffe« ober ähnliche« Organisationen, die den Zweck haben, neben den verfassungsmäßigen Behörden oder gegen diese zur Vorberei tung oder Durchführung politischer Maßnahmen Schritte zu tun. Etwa bestehende Organisation«« dieser Art werden hier durch aufgelöst. Jede Beteiligung an solchen Organisationen wird un tersagt. » Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot, der. Anreiz oder die Aufforderung zu Zuwiderhandlungen werben mit Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 15 000 Goldmark, smveit die gesetzlichen Bestimmungen keine höhere Strafe vorsehen, bestraft. Der Befehlshaber im Wehrkreis 4.: Müller, Generalleutnant. W Eine Erklärung deS Wehrkreiskommandos »ur Behebung von Zweifelsfällen. * Dresden. Da« Wehrkreiskommando teilt mit: Von behördlicher Seite sind Zweifel an der Rechtsgültigkeit der Verordnungen de« Milttärbrf«hl«babrr» vom 13. Oktober über da« Verbot der proletarischen Hundertschaften und der Aktionsausschüsse erhoben worden, weil an diesem Tage für Sachsen der ReichStagSabgeordnete Meier als RegierungS. kommiffar ernannt worden sei und diese Verordnungen seiner Zustimmung bedurft hätten. Nm alle Zweifel zu be heben wird hierdurch bekannt gegeben, daß für Sachse» btSber kein ZivUkommiffar ernannt worden ist und di« Verordnungen vom 13. Oktober rechtskräftig find. Tie ikohlenvrrordrrunff des Reichspräsidenten, Aufhebung der Kohleustenrr. Auf Grund des Artikel« 48 der Reichroerfassung wird folgende« verordnet: 8 1. In Abänderung de» 8 112 Abs. 1 der Ausführung«- bestimmungen vom 2!. August 1919 zum Gele» über die Regelung der Kohlenwirtschast (NeichSgei'ctzdlatt S. 1449) wird bestimmt, daß der Reichstvirtkchaftsininistrr befugt ist, die vom ReichSkohlenverbande festgesetzten Brennstoff verkaufspreise auch ohne vorgängige Anhörung des Retchskohlenrats und Llrichskohlenverbandes herabzu setzen. 8 2. DaS Koklenstencrgrsey vom 20. März 1923 lReichSgesrtzblatt S. 193) wird aufgehoben. — 8 3. Tief' Verordnung tritt mit dem 15». Oktober 1923 in Kratt. Berlin, 13. Oktober 1923. Der Reichspräsident, gez. Ebert. Der Reichskanzler, gez. Tr. Streirmann. Ter ReichSwirtschastSmiiiifter. gez. Tr. Koeth. Ter Reichsminister der Finanzen, gez. Tr. Luther. Die Betriebsstillegungsverordnung für unwirksam erklärt? Nachdem vor einigen Tagen bereits die Verordnung über die Zahlung von Steuern in Gold erlassen worden ist beschäftigte sich das Reichskabinett in seiner gestrigen Li:- zung mit der Frage der Bekämpfung der Preistreibereien durch Kartell« uud Preiskonoenliouen. Tie bereittgren Re- sorts find mit der Lösung dieser Frage besaßt. Anschließend kamen Nichllinicn für d e künirige Woh uuugspolitik zur Erörterung und Belchluß'abüng. Weitere Beschlüsse der Rcichsrcgierung beiraien die so genannten Tcuiobilurachnngsverorduungen, das sind die Verordnungen über Einstellung nnd Entlastung von Arbeit nehmern vom 12. Februar 1920 und über Betriebsstillegun gen vom 8. November 1920. T ieie Verordnungen waren vor vornherein nur für eine Ueberg«rngSzeit bestimm!. Die Ncichsrcgiernng Hai sich btt ihren Bc'chlülscn von dem Be streben leiten lassen, die Proöninvikät der Wirtschaft wie- derherzustclleu, ohne dabei aus den notwendigen Lchux der Arbeitskraft zu verzichten. Sie Hal deshalb durch Artikel 1 der Verordnung über „Betriebsstillegungen und Arbeits, streckung" die geltenden Vorschriften dahin ergänzt, daß in der Sperrfrist von regelmäßig vier Wochen, die einer Be triebsstillegung oder einer größeren Betticbsein'chränkuna vorausgehen muß, auch Entlassungen von Arbeitnehmern nni mit Zustimmung der Behörde wirksam sind nnd daß dii Behörde während dieser Sperrfristen auch die Streckung de: Arbeit bis auf 24 Stunden verschreiben kann. Ans der an deren Seite hat die Reichsregierung im Artikel 2 der neuer Verordnung den 8 12 de: Verordnung vom 12. Februar aufgehoben. Nach dieser Vori'Hrffr war der Arbeitgeber ge zwungen, die Arbeit in feinem Betriebe zu strecken, wenn er auch nur einzelne Arbeiter entlassen wollte. Das bedeu tete eine Belastung für die Betriebe, dis mit den Grund sätzen der Produktivität schlechterdings nicht vereinbar ist. Die Aushebung Les 8 12 entsprich: übrigens anch einem Gutachten, Las der Sozialpolitische Ausschuß des Ncichs- wirtschaftsratcS kürzlich erstattet hat. In einer weiteren Vorschrift der neuen Verordnung werden landesrechiliche Bestimmungen über Betricbsstilleguugeu, Arbcitsstrccknim oder Erhaltung von Arbeitnehmern in den Betriebe« für «»wirksam erklärt. Tie künftige Brotversorguug. Der aus der Mitte des Reichstages geäußerte Wunsch mit Rücksicht auf die plötzliche große Geldentwertung d.c Markenbrotvcrsorgung über den 15. Oktober hinaus noch einige Zeit fortzuführen, ist aus technischen nnd wiittch'N- lichen Gründen, insbesondere im Hinblick aus den großen Umfang des Personenkreises, leider gänzlich unerfüllbar. Es bleibt daher der Rcichsregierung nach wiederholter reif lichster Prüfung der Frage nichts anderes übrig, -tts die bedürftigen Kreise der Bevölkerung herauszugrencif und ihre Unterstützung derart zu erhöhen, daß sie übc^ diese kritische Zeit Hinwegkommen können. Im Interesse schnellster Unterrichtung geben wir hier einen Ueberblick über die geplanten Einzelmaßnahmen: Im besetzten Gebiet soll die Versorgung mit Markcnbror, wie LaS schon vorher in Aussicht genommen mar, wenn auch eingeschränkt, noch fortgesetzt werden. Für die Sozial- und Kleinrentner sollen die am 15. Oktober fälligen Halbmonats- bezüge nach -er neuesten ReichSrichtzahl berechnet und da durch erhöht werden. Außerdem erhalten die Sozial- nut Kleinrentner am 22. Oktoher bet fortschreitender Teuerung eine »eitere Unterstütz««-. Auf Grund des Ermächtigungs gesetzes wir- eS möglich sein, auch die Unfallreuten auszu werten. Die Kriegsbeschädigten nnd Kriegshinterbliebenen erhalten durch die Fürsorgestellen neben der Erhöhung der Zusatzrenten eine weitere Zwischenzahlung. Die Sätze der Erwerbslosemmterstützung sollen mit der beginnenden Woche dem Stan- -er Mark schneller nnd besser angepaßt und zugleich in ihren Grundbeträgen erhöht werden. Damit sind im wesentlichen diejenigen BevöllerungS Ireile bedacht, denen -er Gesetzgeber beim Erlaß Les G«keü«S
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite