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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-12-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192412236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19241223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19241223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1924
- Monat1924-12
- Tag1924-12-23
- Monat1924-12
- Jahr1924
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1924
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Meblatt m-Anzeiger). Drahtanschrift: Tageblatt Riesa. Fernruf Nr. 20. Das Riesaer Tageblatt enthält die amtliche« Bekam»tmachm»gen -er Amts-em-tmlnmschaft Grokenhaiu, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte v«d des Rates der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und des Hau-tLollamtS Melke«. Postscheckkonto: Dresden 1530 Girokasse Riesa Nr. L2. 2SS. Dienstag, 23. Dezember 1^24, abends. 77. Jahra. To« Riesaer Tageblatt erscheint sehe« Tag abend« '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, lür einen Atonal 2 Mark 25 Pfennig durch Post oder durch Voten. Für den Fall des Eintretens von ProduktionSvcrteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Matcrialieupreise behalten wir uns das Recht der Preiserhöhung und Rachsorderung vor. klllzclgcn ihr die Kummer des Ausgabetages sind bis 9 Uhr vormittags auszuaeben und 'm ivrauS zu bezahlen; eins Gewähr kür das Erscheinen an bestiinmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für di: 3' mm breite, < mm hohe Grunvschrist-Irile <ü Silben, 25 Gold-Pfennig«, die 8S nm breite Nsklamezeile lOO Gold-Pfennigc; zeitraubender und tabellarischer Satz 50"/, Aufschlag. Feite Tarife, i'ewilligkr Rabatt erlischt, wenn uer Setrag verfällt, ö>wch Klage «ingezoaen werden mutz oder der Auftraggeber n Konkurs gerät, .'ohlungs- und Erfüllungsort: Riesa. 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Tie Note bat folgenden Wortlaut: Die Deutsche Regierung glaubt, datz die politische Ent wicklung des letzten wahres die Möglichkeit des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund eröffnet hat. Sie bat da her im September den Beschluss geiaht, den alsbaldigen Eintritt in den Völkerbund ins Auge zu kaffen. Zu diesem Zwecke hat sie sich »«nächst mit den im VölkerbundSrat ver tretenen Negierungen in Verbindung gesetzt und ihnen ein Memorandum übermittelt, das gewisse für die deutsche Mit wirkung an den Aufgaben des Völkerbundes michtigeVrobleme zur Klärung bringen sollte. Wie Sie aus dem anliegenden Abdruck des Memorandums ersehen wollen. Handeltees sich darum, eine Stellungnabmr jener Regierungen zn der Frage der Aufnahme Deutschlands in den VölkerbundSrat, sowie zu der Frage der Beteiligung Deutschlands bei den im Artikel 16 der Völkerbundssatznng geregelten Sanktions massnahmen herbeiznfübren. Weiterhin sollte das Memo randum diese Regierungen von der Aussassung der Deutschen Negierung über bestimmte andere mit dem Eintritt Deutsch lands zusammenhängende Punkte in Kenntnis setzen. Tie Antworten auf das Memorandum liegen dec Deutschen Regierung nunmehr vor. Sie kann mit Genugtuung ieststellen, dass ihr Entschluss in den Antworten der im VölkerbundSrat vertretenen Mächte volle Zu stimmung gefunden bat. Auch glaubt die Deutsche Regierung den Antworten entnehmen zu dürfen, datz ihrem Wunsche wegen derBeteilignngDeutschlandSamVölkerbundSrat seitens der jetzt im Völkerbundsrat vertretenen Regierungen Rech» pung getragen werden wird. Dagegen haben die Antworte» iu Ansehung deS Artikels IS noch nicht zu dem gewünschten Erfolge geführt. Wie die Ausführungen des Memorandums über diesen Punkt ergeben, kam es der Deutschen Regierung darauf an, einen Ausweg ans den Schwierigkeiten zu finden, die sich für Deutschland angesichts seiner besonderen Lage aus der Durchführung dieses Artikels ergeben können. Die genannten Negierungen haben jedoch entweder von einem Eingehen ans diese Schwierigkeiten überhanvt abgesehen oder doch die deutschen Bedenke» sachlich nicht hinreichend ge- würdigt. Sie haben in ihren Antworten übereinstimmend der Ansicht Ausdruck gegeben, dass der deutsche Antrag auf Zulassung zum Völkerbund ohne Vorbehalte und Ein schränkungen gestellt werden müsse, und haben sich im übrigen darauf beschränkt, auf die Zuständigkeit des Völkerbundes zur Entscheidung dieser Frage hinzuweisen. Las in Rede stehende Problem ist für das Schicksal Deutschlands von so ausserordentlicher Tragweite, datz die Deutsche Regierung seine Lösung nicht einfach der Zukunft überlassen kann. Um ihrem Ziele näher zu komme«, sieht sie nunmehr keinen anderen Weg, alS das Problem dem Völkerbunde selbst z» unterbreiten. In der Hoffnung, datz der Völkerbund die Notwendigkeit einer vorherigen Erörterung der Angelegenheit anerkennen und sich deshalb zu ihrer Erörterung schon jetzt bereitfinden wird, gestattet sich die deutsche Regierung, den Sachverhalt und ihre Auffassung darüber nachstehend noch einmal dar- zulegeu. (Art. 16 des Völkerbundsstatnts.) Ter Artikel 16 regelt das Verfahre», das im Falle eines Friedensbruchs gegen den schuldigen Staat zur An wendung gebracht werden soll. Er verpflichtet die Völker bundsmitglieder zu Massnahmen wirtschastlicher und mili- täriicher Art, wie sie bisher in» allgemeinen nur unter Herbeiführung des Kriegszustandes möglich waren. Jeden falls müssen die Staaten, die sich an solchen Matznahmen beteiligen, stets gewärtig sein, von dem betroffenen Staate als kriegführende Mächte behandelt zu werden. Es liegt aus der Hand, datz das dem Sanktionsverlahren zugrunde liegende Prinzip praktisch nur dann verwirklicht werden kann, weun es mit Einrichtungen und vertraglichen Ab machungen verbunden ist, die den beteiligten Völkerbunds mitgliedern das gröhtmögliche Matz von Sicherheit gegen kriegsmätzige Handlungen des Friedensstörers gewähren. Tas ist nach der LülkerbundSsatzung nicht der Fall. Die Lurchiührung militärischer Operationen gegen den Friedens störer ist grundsätzlich zwar vorgesehen, aber bisher nicht naher geregelt. Sie ist nicht der zentrale»» Befehlsgewalt des Völkerbundes unterstellt, sondern dem freie»» Ermesse» der einzelnen Völkerbundsmitglieder überlassen. Auch ist der Erfolg des SanktiouSverfahrenS unter Umstände»» dann in Frage gestellt, wenn es sich gegen Staaten richtet, die, wie das heute noch der Fall ist, über eine unbeschrankte gewaltige Kriegsrüstung verfügen. Daft sich hieraus für nahezu alle Mitgliedsstaaten gewisse «gefahren ergebe«, ist richtig. Diese werden aber nnerträgltch gesteigert für et« Land, daS sich, wie Deutschland, tn zentraler Lage befindet nnd völlig ent waffnet ist. Die Rote gibt sodann eine genaue Uebersicht über di« bereits bekaunten Daten der völligen Entwaffnung Deutsch lands, weist darauf hin, daß Deutschland in seiner Wehr losigkeit ganz außerstande wäre, einem militärischen Eindruck in sein Gebiet entaegenzutreten, wen» die Massnahme» des Art. 16 zu kriegerischen Verwicklungen führe»/ setzt die dar aus entstehenden Gefahren anseinander und fährt fort: Dies alles ist eine notwendige Folge der Tatsache, dass die gesamte Organisation des Völkerbundes kaum vereinbar ist mit dem militärischen Uebcrgewicht einzelner Staaten, gleichviel, ob sie dem Bunde anaehören oder nicht. Sie setzt im Grunde einen NüstungSstand aller Staaten voraus, bei dessen Bemessung die geographische Lage und die Grösse des Gebiets der Länder wenigstens annähernd iu gleichem Masse berücksichtigt ist. Diese Voraussetzung wird, soweit Deutsch land in Betracht kommt, noch nicht einmal dann aegeden sein, wenn die Abrüstung dec übrigen Staaten iin Nahmen des Völkerbnndprogramms dnrchgeführt ist, da dieses Programm sür die Verringerung der militärischen Macht mittel eine Grenze zieht, die weder die Bedürfnisse der nationalen Sicherheit, noch auch die Möglichkeit der Teil nahme an dem Sanktionsverfahren beeinträchtigt. Tas Niveau des allgemeinen Rüstungsstandes würde danach immer noch weit über dem Niveau des deutschen Rüstungs standes liegen. Aus den Schwierigkeiten, die dieses Missverhältnis sür eine Beteiligung Deutschlands an dem Sanktionsverfahren zur Folge hat, gibt es nach Ansicht der Deutschen Negierung nur einen Ausweg. Dem Deutsche» Ncicke must für dc» Falt internationaler Konflikte Vie Möglichkeit be lassen werde», das Mast seiner aktiven Teil- nähme selbst zn bestimmen. Damit verlangt Deutschland keine Vergünstigung. Was es verlangt, ist die Berücksichtigung feiner besonderen Lage bei Bemessung seiner Bundcspslichlen. Sonst würde es durch den Eintritt in den Völkerbund gezwungen werden, auf das letzte Schutzmittel eines entwaffneteu Volkes, die Neutralität, zu verzichten. In welcher Form dem deutschen Wunsche Rechnung getragen werden könnte, vermag die deutsche Negierung nickt zu übersehen. Sie ist nickt authentisch darüber unter richtet, wie die Gestaltung des SanktiouSverfahrenS im einzelnen geregelt oder geplant ist. Allerdings entnimmt die Deutsche Regierung aus dem ihr mit Ihrem gefälligen Schreiben vom 27. Oktober d. I. übermittelten „Protokoll sür die friedliche Erledigung internationaler Streitigkeiten", datz der Völkerbund auch seinerseits bereits Erwägungen angestellt hat, die sich in der Richtung der vorstehenden Ausführungen bewegen. Nach Artikel 1l, Absatz 2 dieses Protokolls soll bei der Beteiligung der einzelnen Staaten am Sanktionsverfahren ihrer geographischen und militä rischen Lage Rechnung getragen werden. Abgesehen davon, datz das Protokoll noch nickt in Kraft getreten ist, soll aber von der erwähnten Bestimmung offenbar unberührt bleiben die Verpflichtung aller Bundesmitglieder zur Teilnahme an Blockadematznahmen, zur aktive»» wirtschaftlichen Unter stützung des SanktionSverfahrenS, sowie zur Duldung des Durchmarsches der daran beteiligten Truppen. Damit wird allen Bundrsmitgliedern die Möglichkeit der Neutralität genommen. Für Deutschland würden also auch nach dem In krasttreten des Protokolls alle die «Sesabre» bestehen bleiben, die oben kurz angedeuket wurden. Die deutsche Negierung gibt sich der Erwartung hin, datz der Völkerbund die Berechtigung dieser Befürchtungen anerkennen und einen Weg zu ihrer Beseitigung finden wird. Sie ist der Ansicht, datz eine Berücksichtigung der deutschen Interessen möglich ist, ohne damit die Organisation des Völkerbundes oder die Erfüllung seiner Aufgaben in irgend einer Weise zu gefährden. Ich darf daher cm Sie, Herr Generalsekretär, die Bitte richten, die zuständigen Instanzen des Völkerbundes alsbald mit der Angelegenheit zu befassen. Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, der» Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Stresemann. Der Note ist noch ein Memorandum beigefügt. D«s Memorandum an de« Völkerbund. DaS Memorandum erklärt einleitend, die deutsche Re- gierung glaube, datz jetzt nach dem Verlauf und dem Er gebnis der Konferenz von London die Grundlage für ein gedeihliches Zusammenwirken im Völkerbunde gegeben sei. Sie habe sich deshalb entschlossen, nunmehr de« alsbal digen Eintritt Deutschlands zu erstreben. Es erscheine der deutsche»» Regierung nicht tunlich, ohne weiteres an den Völkerbund einen Antrag auf Zulassung zu richten. Sie wünsche zunächst mit de» im Völkerblindsrat vertretener» Regierungen mit aller Offenheit gewtffe Fragen zu klären, die für die deutsche Entwicklung von entscheidender Bedentung seien. 1. Es liege der deutscher» Regierung fern, sür Deutsch land besondere Vergünstigungen zu erlangen. Solange in dessen die Satzungen gewissen Staaten das Recht zu einer ständiger» Vertretung im VölkerbundSrat geben, müsse die deutsche Regierung das Recht für eine solche Vertretung auch für sich irr Anspruch nehmen. Sie müsse deshalb bei Stellung ihres ZulassungSautrageS die Gewitzheit habe», daß Deutschland alsbald nach seinem Eintritt einen stän digen NatSsitz erhält. Dabei nehme sie eine paritätische Beteiligung an den übrigen Organen des Völkerbundes insbesondere an dem Eeneralsekretariat ohne weiteres an. 2. entwickelt das Memorandum den Vorbehalt zu Artikel 16. der in der Note anssührlicb begründet wird. 3. ist die deutsche Negierung bereit, dem Völkerbund ausdrücklich zu bestürmen, datz sie zur Erfüllung ihrer internationalen Bervfiichtnngen entschlossen »st. Tiefe Erklärung dürfe aber nickt so auSgeiegt werde», ais ob die deutsche Negierung damit die zur Begründung ihrer Ver pflichtungen auiaestellten Behauptungen anerkenne, die eine moralifcke Belastung deS deutichen Volles in sick schliessen. Die tatiächlicke Erfüllbarkeit der deutschen Verpflichtungen hänge auch vor allem von der Durchführung dec Londoner Vereinbarungen nnd der beschleunigten Wiederherstellung vertragsmässiger Zustände an Rhein und Ruhr ab. 4. erwartet Deutschland zu gegebener Zeit, aktiv au dem MandatSsystem des Völkerbundes beteiligt zu werden Zum Schluss betont das Memorandum, dass Deutschland bereit fei zur Mitarbeit au den hoben Aufgaben des Völkerbundes, auf die es ein Anrecht habe. Tas Urteil im Prozes; Ves Reichspräswenteu. Berlin. lFunkkpruch.s Ter Vorsitzende Landgerichte öiretkor Brvcrnsdorf eröffnet die Sitzung und teilt zunächst aus strafprozessualen Gründen noch einmal dem Angeklag ten Röthardt das letzte Lorr. Rothardr verzichtet. T.i^ Ge richt zieht sich hierauf nochmals zur Beratung zurück. Tas Urtell. Ter Angeklagte wird wegen ösfcnrlicher Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten rcrurccilt. Tem be leidigten Reichspräsidenten Eber: wird die Befugnis zugc- sprochen, die Verurteilung des Angetlagicn auf dessen die stcn binnen einem Monar :n der „Müwldeutfchcn Presse" auf der ersten Seite, in der Mazdeburgische» Zeitung und einer weiteren Zeitung durch einmaligen Abdruck d-s ver fugenden Teils öffentlich bekannt zu machen. Alle Excm- plarc der Mitteldeutschen Presse vorn 23. Februar sowie die zu ihrer Herstellung benutzten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. Tie Kosten des Verfahrens 'alle,', dem Angeklagten Röthardt znr Last. Am kW BmU »er KMMiMssW. London, iFunkspruch.) Tailv Telegraph erfahrt, dass abgesehen rou der allgemeinen Beschuldigung der Tüstrui lion gegen die ÄrBeir der Militärkvulrollkommission diese in ihrem Bericht gewisse „gewichrigr Verstöße ' Tenucktands gegen die Entmasfnungsbestimmungen des Friedens»-:, träges Vorbringen werde. Ticke bezögen sich mehr ans in dustrielle Möglichkeiten als auf tal'äckiiche militärische Ein richtungen. Tie Kommission trabe scbr große Aufmerksam keit aus Anlagen verwendet, die zur Herstellung von Artille ric gebraucht wurden oder werden können, lind hier hab. sie die Forderung erneuert, baß Krupp die Drehbänke und andere Maschinen zerstör-« sollte, die zur Hcrftelluug der „Grotzeu Bertha" verwendet wurden. Tie Krwrmimon ver lange ferner die Abrüstung eine Stahlwerkes in Spandau, ivelchcs leicht für die Herstellung von Artillerie geeignet ge macht werden könnte. Ter Berich! legt besonderen Rach druck auf die Notivcndigkcit der Auslobung der jetzigen mili tärische« Organisation der Polizei und ihre Zurückziehung aus den Kaserneu, in denen sie noch immer einouarticrt sei Es sei wahrscheinlich, daß diese Forderung auf besonders lzartnäckigen Widerstand stossen werde, da man in Teutsch land glaube, datz die Gefahr plötzlicher kommunistischer Er hebungen ganz ausserordentlich vermehrt werden würde, wenn die Polizei nicht in Kasernen znicrmmengezogcn sei. Paris. sFunkspruch.) Tie öffentliche Meinung wird heute in einer ganz bestimmten Richtung dadurch bearbeitet, dass einzelne Blätter den Inhalt des letzten vierzehnrügigev Berichts der Kontrollkommission veröffentlichen. Nach dem Matin unterstreiche der letzte Bericht die Bedeutung des in Deutschland noch vorhandenen Kriegsmaterials und lenke die Aufmerksamkeit auf die Polizei nud die Reichswehr, deren Bestände höher seien, als der Versailler Vertrag cs znlasse sowie die Cadres, die dazu bestimmt seien, Rekruten auszubildcn. Andererseits unterzögen sich die jungen Tcnt- schen in kurzen Zwischenräumen militärischen Instruktio nen. Die Effektivbestände änderten sich nicht, aber die Mann schaften wechselten. Endlich wird die Tätigkeit des Grossen Ge»»eralftabes erwähnt. Also werde die Kölner Zone am Ist. Januar nicht geräumt werde«. Die Engländer handel ten dabei nur entsprechend dem Artikel 420 des Versailler Vertrages. Nach dem Berichterstatter des Petit Parisien seien die alliierte,» Offiziere zahlreichen ernsten Vcrletzun gen hinsichtlich der Geheimfabrikation von Kriegsmaterial auf die Spur gekommen. Reichswehr und Polizei verfügen über Waffen und Gaswaffen, die an Zahl die zugelassenc Menge übersteigen. Auch habe die militärische Luftschifsahrt eine unzulässige Ausdehnung erfahren. Ere nouvelle weist heute darauf hin, dass die Verzöge rung des Militärberichtes und die Beratung der Alliierten lediglich aus den Sturz Macdonalds zurnckzuführen sei. Man könne also für einen Fall höherer Gewalt nicht die französische Negierung verantwortlich machen. Was wir von unserer Negiernng fordern können, so fährt das Blatt fort, ist, in dieser Angelegenheit bis znr äußerste»» Grenze deS Entgegenkommens zu gehen. Eine Politik der Entspannung kann nicht nur vorübergehend sein. Das Blatt fordert Herriot dringend auf, mit der deutschen Regierung unver züglich zu verbandeln.
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