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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192502051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19250205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19250205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1925
- Monat1925-02
- Tag1925-02-05
- Monat1925-02
- Jahr1925
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1925
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Riesaer G Tageblatt «nd Anrein^ lElbeblM «nd Ämeiaerj. Postscheckkonto: Dresden lSSb Girokoffe Riesa Nr. S2. und Anzeiger «klbebiattundAtyti-er). Drahtanschrift: D-gedlatt Rr^a. Das Riesaer Tageblatt enthält die amttichen Bekavutmachnugeu der AmtShauhtmannschast Grohenhain, des Amtsgerichts, der Amtsanwaltschaft beim Amtsgerichte «nd des Rates der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa and des tzanptzollamtS Meide«. M. Donnerstag, S. Februar WLS, abends. 78. Fahrn. Da« Riesoer Tageblatt erschein» jeden Da, abend« '/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vezugSprrt», «egen Vorauszahlung, iur einen Mona: 2 Mark 25 Pjennig durch Post oder durch 'loten Für den Fall de« Eintretens von Produktionsoerteuerungen. Erhöhungen der Löhne und Materialienpreis, behalten wir un» da» Recht der Preiserhöhung und Rachforderung vor. 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Geschäftsstelle: G.ethektrahe öS verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. . Zer NmilWM MW M ml Mim. Ae Puiiim NiiliiizüllliMer-Slliismilz. Berlin, 5. Februar. Auf der Konferenz der Finanz minister der Länder, die gegenwärtig in Berlin stattfindet, hat der neue Neichssinanzministcr Tr. von Schlichen über die großen Probleme der Steuerreform nnd des Finanzaus- glciches zwischen dem Reich und den Ländern gesprochen. Leine Ausführungen scheinen jedoch die Erwartungen der Länderrcgierungen nicht erfüllt zu haben, denn es hat sich herausgestellt, daß die Neichsrcgierung zurzeit noch nicht in der Lage ist, den Ländern diejenigen Konzessionen zu machen, die man als Voraussetzung einer wirklichen Lösung der schwebenden Finanzkonslikte betrachtet hatte. Einiges Auf sehen hat es sogar hcrvorgerufen, dass Tr. von Schlicken Länder und Gemeinden zur gräbt:» Sparsamkeit ermahnt hat, und das: er energisch daraus bestand, das; insbesondere die Gemeinden den Aufwand für ihre Personal- und Ve- soldungspolitik in Einklang mit der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage bringen mühten. Ter Minister mag daraus gesagt sein, welche Wirkungen seine Rede aus die be teiligten Kreise ausüben muß, aber trotzdem dürfte kaum zu verhindern sein, dab in den Kreisen der Länderregicrun- gcn sich zunächst eine ziemlich erhebliche Mißstimmung gegen ihn geltend machen wird. Von positiver Bedeutung ist allerdings die Ankündigung des Reichssinanzininisters, das; man den ernsthaften Versuch unternehmen will, den Finanzausgleich so zu gestalten, daß Reich, Länder und Gemeinden sich für längere Zeit darauf cinstellcn können. Als Voraussetzung hierfür besteht nach Auffassung des Ministers die Notwendigkeit einer gemein samen Einschränkung der Ausgaben von Reich, Länderu und Gemeinden. Tie Vorschläge, die den einzclstaatlicheu Negierungen vorgclegt worden sind, seien im übrigen so gehalten, das; den Ländern und Gemeinden eine reichliche Deckung zu ihrem Gcsamtbcdarf gegeben wäre. Allerdings märe dabei eine angemessene Beschränkung des Bedarfes notwendig. Demnach hätten die Länder ihre Finauzgc- barung weiterhin so zu gestalte«, dah sie mit denjenigen Zu schüssen anskommen, die ihnen das Reich gewährt. Vom Ge sichtspunkt der Länderregierungen aus sind die Vorschläge der Reichsrcgicrung nicht zufriedenstellend, da dadurch die Abhängigkeit der Länder vom Reiche auf lange Sicht hin aus weiter bestehen bleiben soll. Infolgedessen werden sich voraussichtlich die Länderrcgierungen noch einige Zeit lang gegen die Annahme des vom Reiche vorgeschlagcnen Aus gleiches sträuben, aber es hat den Anschein, das; das Rcichs- finanzministcrinm völlig unnachgiebig bleiben wird. Minister von Schlicken bat nämlich in seiner Rede ziemlich deutlich dnrchblickeu lassen, das; die Ncichssinanzen eine grundsätzliche Aendcrung des bisherigen Systems nicht zulasse» und die Regierung bis zur Grenze ihres Entgegenkommens ge schritten sei. Lb die Form, in der der Minister den Finanzministern der Länder die Vorschläge deS Reiches unterbreitet hat, sehr geschickt war, läßt sich nur schwer beurteilen. In der Dis kussion scheint jedenfalls eine gewisse Verstimmung bei den einzclstaatlichcn Vertretern zum Ausdruck gekommen zu sein. Trotzdem hält man cs in den Kreisen des Reichsfi- nanzministcriums nach wie vor für durchaus wahrscheinlich, das; es zu einer Einigung zwischen dem Reich und den Län dern über den Finanzausgleich kommen wird. Man weist darauf hin, das; die Vorschläge der Neichsrcgierung außer ordentlich entgegenkommend gehalten seien nnd daß die nähere Nachprüfung durch die Länderregicrnngeu ergeben werde, wie unmöglich cs sein werde, noch weitere Zuge ständnisse zu machen. Entschließung der Länder. )f Berlin. In der gestrigen Finanzministerkonfe renz wurde nach der Rede des Reichsfinanzmtnisters von Schlicken seitens der Ftnanzminister der Länder folgende Entschließung der Länder bekanntgegeben: l. Der bisherige Finanzausgleich ist, wie aus den Aus führungen des Herrn Ncichsmiiiistcrs der Finanzen im Haushaltsausschuß des Rcichsrats selbst sich ergibt, einseitig zu Gunsten des Reichs und zu Ungunsten der Länder und Gemeinden ausgeschlagen. Tie in dem Rcserentencntwurse des Neichsfinanzministcriums vorgesehene Neuregelung bringt eine weitere untragbare finanzielle Verschlechterung für Länder und Gemeinden und tragt dem anerkannten Grundsätze der Trennung der Stcucrqucllcn in keiner Weise Rechnung. Die Länder sind übereinstimmend der Auffassung, daß ein endgültiger Finanzausgleich grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn ihnen die Einkommensteuer und Körper- schastsstcuer mit Einschluß der Steuer vom Kapitalerträge nach Maßgabe eines Rcichsrahmengcsctzcs voll zurückgcge- be» wird. Die endgültige Regelung des Finanzausgleichs soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkte, wenn irgend an gängig mit Wirkung vom l. April 1920 ab erfolgen. Die endgültige Stellungnahme zur Frage der Rückgabe der Finanzvcrivaltung bezüglich der Einkommensteuer und der Körperschaftsstcuer aus die Länder nnd Gemeinden bleibt Vorbehalten. Tic Mehrzahl der Länder fordert diese Rückgabe. So lange das Reich diele Steuern verwaltet, erhält cs eine Verwaltungstvstcncntschüdigung vom 4. v. H. des Auskommens. Die Regelung der Auswertung und der Abgaben zum Ausgleiche der Geldentwertung vom bebauten und unbe bauten Grundbesitze muß vor dem endgültigen Finanzaus gleich und mit Rücksicht auf diesen stattsinden. 2. Für die Ucbergangszcit bis zur Rückgabe beider Steu ern an die Länder bleibt nnr übrig, ein zentrales Vertci- lnngssyftcm bei der Einkommensteuer und Körperschafts steuer bcizuüehalten. Ter Anteil des Reichs an -der Ein kommensteuer uud Körperschaftsstcuer ermäßigt sich vom 1. April 1925 ab auf 4 v. H. 3. Weiterhin müssen die Länder für sich und ihre Ge meinden zur teilweisen Deckung der Fehlbeträge in ihren Haushalten vom 1. April 1925 ab eine Erhöhung ihres An teils an der Umsatzsteuer über 20 v. H. hinaus fordern. Im übrigen müssen den Ländern tnnd Gemeindens die Ein nahmen des Rechnungsjahres 1024 aus Reichszuschüssen insbesondere für die Schutzpolizei, mindestens in ihrer bis herigen Höhe erhalten bleiben oder durch entsprechende Er schließung weiterer Steuereinnahmen ersetzt werden. 4. Mit Rücksicht auf die Forderung der völligen Rück übertragung der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer beschränkt sich das Reich für das Rechnungsjahr 1025 auf eine Uebrrgangsregelnng dieser beiden Steuern. Bei dieser Uebergangsregclung der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer für das Rechnungsjahr 1023 ist darauf Rücksicht zu nehmen, das; beide Steuern später den Ländern zurllckgegebcn werden. Dies gilt insbesondere für die Wahl des ErhebungSzcitraumes, wobei die Forderungen der Wirtschaft hinsichtlich des Zeitraums tunlichst berück sichtigt werden sollen, dessen Einkommen der Besteuerung zugrunde zu legen ist. 5. Soweit die Länder an dein Ertrage von Reichs steuern beteiligt sind, muß gewährleistet werden, daß der Erlaß oder die Aendernng der Stcnergesctze nicht ohne Zu stimmung des Reichsrats erfolgen darf. Der Rcichosinanzminister erklärte, daß man an die Rückgabe der Einkommen- und Körperschaftsstcuer an die Länder in absehbarer Zeit nicht denke« könne. Er betonte den engen Zusammenhang und die gegenseitige Bedingtheit der Fragen der Aufwertung, der Steuerreform und des Finanzausgleichs. Darauf wurde in eine eingehende.Beratung cingetreten. In der Besprechung wurde beschlossen, zur weitere« Be ratung des Finanzausgleichs eine Kommission einzusetze«, die aus Beauftragten der im Steuerausschuß des Reichs rats vertretenen Länder bestehen wird. Diese Kommission wird am Dienstag ihre Beratungen aufnehmcn. Deutschlands Stenerbelastnng. Von parlamentarischer Seite wird uns geschrieben: In seiner Rede vor dem Haushaltsausschus; des Reichs tags hat der Finanzminister von Lchlicbcn die öffentlichen Einnahmen aus Steuern aller Art für das Rechnungsjahr 1925 auf 0 Milliarden Mark geschätzt. Tas würde auf die Bevölkerung von 03 Millionen eine Belastung in Höhe voll 95,25 M. ausmachen. Das ist an sich schon mehr, als der Schatzkanzler des Kabinetts Macdonald, Philipp Snowden in seiner bekannten Denkschrift angab, in der er die Bela stung Englands aus 15,18 Pfund Sterling für den Kopf, die Deutschlands auf 4,1 Pfund und die Frankreichs auf 0,18 Pfund berechnete. Diese Zahlen hat neuerdings auch wieder Lloyd George in der internationalen Presse benutzt, uni Ver öffentlichen Meinung der Vereinigten Staaten begreiflich zu machen, daß die Union in der Lchuldcnfragc entgegen kommen müsse. Auch der Dawes-Ausschuß har mit ähnlichen Zahlen operiert, alles deshalb, um die steuerliche Belastung Deutschlands als verhältnismäßig gering hinzustcllcn. Run trifft zu, das; der englische Haushalt aus der Einnahmenseilc mit 10 Milliarden Goldmark ausgestatlet ist, io das; bei »incr Bevölkerung von 48 Millionen ans den Kops 333 M. kommen. Bei Frankreich liegen die Tinge so, das; sein Haushalt Einnahmen im Betrage von 7,8 Milliarden Gold franken oder 0,2 Milliarden Goldmark Vorsicht, dem 'Aus gaben in Hohe von 8 Milliarden Gvldmark gegcnübcrstehen. Tas macht bei einer Voltszahl von 40 Millionen für den Kopf allerdings eine Belastung von 155 Mark aus, allo ein 30 vom Hundert mehr, was Deutschland zu tragen hat. Nun verschiebt sich die Rechnung insoscrn, als die Schätzung von 0 Milliarden Mark öffentlicher Steuerlast in Tcuisch- land sich nur auf die eigentliche Reichslast bezieht, das; also die Belastung durch die Länder nnd Gemeinden sehlt. Schätzungsweise sind aus dieser Belastung der Rcicbsbc:- lastung mindestens >Z Milliarden Maik hinzuzurcchncn, fo daß sür Deutschland tatsächlich eine Sicuerbelastung von 120 Mark sür den Kops herauskonnnr. Indessen beruht die ser ganze Vergleich aus ungleichmäßigen Voraussetzungen. Tie öffentliche Steuerlast in England nnd Frantreich ist deshalb so hoch, weil England z. B. allein sür den Schul dendienst 350 Millionen Pfund oder 7 Milliarden Gold mark ausgibt. Frankreich gibt für den ^chuldendienst 2,7 Milliarden Goldniark aus, wobei wir uns an Ziffern hal ten, die sich in der Lpezialausgabe des Londoner Econo mist sinden. Deutschland ist unmittelbar mit Ausgaben sür den eigenen Schuldendienst nicht belastet, da die öffentlichen Schulden von Reich und Ländern durch die Inflation hin- wcggeschwemmt worden sind. Es gehr nicht gut an, diese Art der Schuldenbereinigung als einen finanziellen Vor teil zu bezeichnen, was sogar in der Tenkschrin des Tawcs- Ausschusses geschehen ist. Tavon abgesehen stießen die Zin sen der Anleihen in England und Frankreich insgesamt der Wirtschaft wieder zu, so das; ans der einen Seite wohl eine Ausgabe, ans der anderen Seite aber auch eine Einnahme vorhanden ist. Wird weiter berücksichtigt, daß das Volts einkommen Englands aus 50 Milliarden, das Frankreichs aus mindestens 40 Milliarden gegen 27 Milliarden Mark in Deutschland zu schätzen ist, so ergibt sich aus alledem eine höhere Steuerlast sür Deutschland, als für die Haupt länder der Verbündeten. Gerade hier liegt die Gefahr iür Deutschland. Bei dem verhältnismäßig geringen Volks einkommen von 27 Milliarden Mart bedeutet eine Steuer last volkswirtschaftlich und steuerpolitisch eine Ucbersteue- rung, die untragbar ist. Ta wir die Ansgabenseite nicht kürzen können, müssen wir die Einnahmen steigern, was wieder die Ertragssteigerung der Wirtschaft voranssetzl. Hier zeigt sich klar, welche Bedeutung sür uns die Mehr leistung hat, da eine Ertragssteigerung nicht möglich ist, ohne daß mir mehr Kohlen, Eisen, Tcrtilsabrikate und so weiter erzeugen. Aus den dieser Tage veröffentlichten Außenhandelszisfcrn ist zu ersehen, daß ivir nur noch 50 vom Hundert der Vorkriegswerte ansführen, was nicht einmal dazu reicht, die Kosten sür Rvlistosic und Nahrungs mittel zu bezahlen, die wir einsührcn müssen. Tenischkand unter diesen Umständen des Washingtoner Abkommens auf zwingen wollen, was der ausgesprochene Wille der fran zösischen und englischen Politik ist, heißt den endgültigen Zusammenbruch von Staat und Wirtschaft bcrbciführcn, Und deshalb lehnen wir diesen Zwang ab. NM leim Mm I« Preußen. )( Berlin. In der Frage der Regierungsbildung in Preußen hat auch der »estrige Tag keine Entscheidung ge bracht. Der Parteivorstand der Deutschen Volkspartei bat wohl gestern eine Beratnng abgehalten, bei der auch die preußische Frage besprochen wurde; irgendwelche Beschlüsse wurden jedoch nickt gefaßt. Die volksparteilicke Fraktion des preußischen Landtags wird beute mittag zusammentreten, um über die Regierungsbildung Beschluß zn saffen. Minister präsident Braun dürfte also noch im Laufe des heutigen Tages im Besitze des offiziellen Bescheids der Deutschen Volkspartei fein, der voraussichtlich ablehnend lauten wird. Man erwartet daher noch für beute die Erklärung Branns, daß er die Wahl znm Ministerpräsidenten nickt annimmt. In parlamentarischen Kreisen rechnet man damit, daß dann ein Mitglied des Zentrums, und zwar der Landeshaupt mann der Rbeinproprinz Horton, der inzwischen in Berlin »ingetrosfen ist, vom Landtage zum Ministerpräsidenten ge wählt werden wird. Ter neue Ministerpräsident hätte dann die Ausgabe, die Bemühungen Brauns, das Kabinett ins eine breitere parlamentarische Basis zu stellen, sort- wietzeu. Unterredung zwischen Herrtot und Lord Crewe. Paris. (Funkspruck.) Ueber die gestrige Unterredung zwischen dem Ministerpräsidenten Serriot und Lord Crewe berichtet Petit Parisien, man habe Grund zn der Annahme, daß hauptsächlich die wichtigen Fragen besprochen worden seien, die gegenwärtig die beiden Kabinette beschäftigen, nämlich die Frage der französischen Schulden bet Eng land und die der Aufrechterhaltung der Kölner Besetzung. Was die letztere Frage betreffe, so sei sie auf das engste mit dem Sicherheitsproblem verknüpft. Der englische Botschafter sei davon überzeugt, daß man die Sicherheit und einen dauerhaften Frieden nur erreichen könne, wenn man das Vertrauen in allen europäischen Ländern wiederberstelle, sowohl politisch wie wirtschaftlich. ES sei wahrscheinlich, daß Lord Crewe bei dem Frühstück, das die Gesellschaft der Freunde Frankreichs heute veranstaltet und in dessen Ver» lauf er das Wort ergreisen werde, sich darüber ausiprecke» werde. Nicht nnwabrscheinlich sei es, daß auch der griechisch türkifche Konflikt Gegenstand der Erörterungen gewesen sei und daß sowohl die Regierung in Paris wie die in London bemüht ieien, «inen Ausgleich zu schaffe», der in Athen und in Anoora anoenommen werden könnte Das Urteil im Vewersdorff-Prozetz. Berlin. In dem Beleidigungsprozeß BewerSdorff- Kroner wurde gestern nachmittag folgendes Urteil gefüllt: Landgerichtsdirektor Tr. Kroner wird wegen formaler Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3OVV Mark, im Falle der Nicktbritreibung zu einem Tage Gefängnis für je 60 Mark verurteilt. Dein Nebenkläger wird die Befugnis erteilt, das Urteil in der „Vossiichen Zeituna", der .Deutschen Richterzeitung" und der .Magdebnrgüchen Zeitung" aus Kosten des Angeklagten zn veröffntlichen. Die Koste» werden dem Angeklagten auserlcgt. * Landgerichtsdirektor BewerSdorff ist der Richter in dem bekannten Ebert Rothardt-Prozeß. Ihm waren von Land- gerichtSdirektor Kroner seinerzeit in der „Possiscken Zeituna" wegen des Urteils in vielem Prozeß ehrenrührige Vorwnrsc gemacht worden. Wir haben damals darüber berichtet. Das Urteil vom Mittwoch bedeutet nichts weiter als eine Recht fertigung des beamteten Richters BewerSdorff, der damit, wie dies auch jein soll, in seiner richterlichen Tätigkeit außerhalb des politischen Kampfes gestellt wird.
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