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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192506067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19250606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19250606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1925
- Monat1925-06
- Tag1925-06-06
- Monat1925-06
- Jahr1925
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1925
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Riesaer H Tageblatt «ttd A«reiarr iLlbeblatt «nd Ämeiger». ««d Anzeiger ILlbeblatt «nd ÄPcher» «q. r»s «U« mqitt dl-«»«-» ,-kmam-chmv» ' »er ««tShavtztmmmschast Grosjeuhai«, des Amtsgerichts, der AmtSeuwallschatt bei« Amtsgerichte und des Rates der Stadt Riesa, des StuauzamtS Riesa uud des Hautztzollamt» Meide». ISS. Sou»»»««», s. Juni 1925, abends. 78. Jahr«. Da« Masai Dageblatt «scheint jede« Ta, abend« '/,« VH, mit Ausnahme de. Sonn- und Festtag«. vezu«S»ret«, gegen Barauszahlung, ,ür einen Mona: 2 Mark 2ü Pfennig durch Post oder durch Holen. Für den Fast de« Eintreten» von Produktion-Verteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialisnpreis« behalten wir >m» da« Recht der Preiserhöhung und Nachsorderung vor. Anjelge» >iir di« Rümmer de« Ausgabetages sind bi» S'Uhr vormittag« aufzugeben und 'm >orauS zu bezahlen; «in« Gewähr kür da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plagen wird nicht übernommen, Grundpreis sür dre ww arette. 3 mm Hobe Grunoschrift-Zelle <S Silben. 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Das gestern dem Reichskanzler von den Vertreter« der Alliierten Regierung«« überreichte Me morandum sowie dessen Aulage« find heute im Original und l» einer vorläufige« Ueberketzung bckanntgcgebe« tvor» de«. Die Zusammenstellung des ganze« Schriftstücks nimmt äst Druckseite« i« Anspruch, das Memorandum mit seine« 17 Absätze« davon füllt zwei Druckseiten. Die Anlage I be schäftigt sich im erste« Teil mit dem Umfang der von Deutfch- laud erfüllte« militärische« Bestimmungen des Versailler Vertrages, der zweite Teil bringt eine Ausstellung der hauptsächlichsten Punkte der noch nicht zur Zufriedenheit er füllte« militärische« Bestimmungen, der dritte Teil eine ausführliche Lifte der „Maßnahme«, die notwendig find, damit die militärische« Bestimmung«» des Versailler Ver trages als i« zufriedeuftelleuder Weise erfüllt betrachtet werde« könne«." Im vierte« Teil sind die der deutschen Regierung bereits ci«geräumtc« Zugeständnisse aufgezählt. Die Anlage H enthält die Bestätigung der Reparations kommission an die Botschasterkonsereuz, daß Deutschland heute seine Reparatiousverpslichtunge», so wie sic gegen wärtig festgesetzt sind, getreulich erfüllt. * )( Berlin, 5. Juni. Das Memorandum der Alliierten Hai folgenden Wortlaut: 1. In ihrer Rote vom S. Januar haben die alliierte« Regierungen der deutschen Regierung mitgeteilt, daß der Stand der Ausführung des Friedeusvertragcs durch Deutsch land ihnen nicht gestatte, Deutschland de« Vorteil einer vor zeitigen teilweise« Räumung zugute kommen zu lasse«, die in Artikel 429, Ziffer 1 jenes Vertrages vorgesehen ist. 2. Gleichzeitig brachten die alliierten Regierungen ihre Absicht zum Ausdruck, den endgültigen Bericht der Inter alliierten Kontrollkommission abzuwarten, um der deutschen Negierung mitzuteilen, was von Deutschland noch erwartet werden must, damit seine Verpflichtungen auf militärischem Gebiete gemäß den Bestimmungen in Artikel 429 als ge treulich erfüllt betrachtet werden können. 3. Nachdem die alliierten Regierungen diesen Bericht empfangen und geprüft haben, der zahlreiche Verstöße der deutschen Negierung gegen die ihr nach Teil 5 des Vertrages von Versailles obliegenden Verpflichtungen feststellt, sind sie beute in der Lage, die von ihnen angekündigtc Mitteilung zu machen. 4. Die alliierten Negierungen halte« cs für wesentlich, die allgemeine Bemerkung in de« Vordergrund zu stellen» daß die Gesamtheit der Verstöße Deutschlands, falls nicht schnell Abhilfe geschasse« wird, der deutsche« Ne gierung späterhin die Wiederausstclluug eines den einheit liche« Gedanke« des Volkes i» Waffen verwirklichende« Heeres ermögliche« würde, was imförmlichcnWider- spruch mit dem Friedeusoertrag stände, nach dem das deutschc Heer ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Reichsgebiets und zum Schutze der Grenze« bestimmt sein soll. Diese Tatsache« find es, die die Bedeutung jedes festgestellte« Verstoßes ins rechte Licht setzen nnd dadurch ihrer Gesamtheit eine»» für de« allgemeine», Friede« so gefährlichen Charakter geben. 5. Um den Vertrag von Versailles in seine» grundlegen den Bestimmungen anzuwenden, ist deshalb die Beseitigung wichtiger Verstöße notwendig, deren Fortbestehen es verhindert, die militärischen Verpflich tungen Deutschlands als erfüllt anzusehen. Man muß sich vor Augen halten, daß die in Rede stehenden Verstöße den ernstesten, aber nicht den einzigen Beweis sür die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teils des Krieüensvertrags durch Deutschlaich Larstellen. 6. Die alliierten Regierungen haben im anliegenden Memorandum aufgeführt: 1. den Stand der Erfüllung der Deutschland auf militärischem Gebiete obliegenden Verpflich tungen, wie er sich aus dem Bericht der Kontrollkommission vom 25. Januar 1025 ergibt; 2. eine Zusammenstellung der Hauptpunkte der militärischen Bestimmungen, in denen die Alliierten noch nicht befriedigt worden sind: S. eine Aufstel lung der im einzelnen erforderlichen Maßnahmen, hinsicht lich deren die alliierten Regierungen der im Vertrage hier für vorgesehenen Kontrollkommission all« nötigen Weisungen erteilt haben; 4. ein Verzeichnis der von den Alliierten be reits gemachten Zugeständnisse, bas die Darstellung der Sachlage vervollständigen soll. 7. Die alliierten Regierungen sind überzeugt, daß eS vom gute» Willen der deutschen Regierung und der deutsche» Behörden abhängt, die im dritten Teile des Me morandums behandelten Verstöße in verhältnismäßig kur zer Frist abzuftellen. 8. Letzte« Endes ist eS «umehr Sache der deutsche« Re gierung, selbst die Voraussetzungen zu erfülle«, die eine schnelle Räumung ermögliche« würde«. Ihr selbst wird der Eifer, mit -em sie di« geforderten Maßnahmen erfüllt, und die Sorgfalt, die sie auf genaue Innehaltung der Bestim mungen des Vertrags verwendet, zugute komme». v. Die alliierte« Regiernsge« stelle« fest, daß die Repa- ratioaSkommisfio« i« anliegende« Schreibe« erklärt hat, daß Deutschland h««te getreulich sei«e Reparatiousoerpfltch- t»«ge«, so wie st« gegenwärtig festgesetzt find, erfüllt. Oie sind deshalb trotz der Vorbehalte, zu denen sie infolge Nicht erfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt sein würben, mit Rücksicht auf die ausschlaggebende Bedeutung, die sie der Erfüll««« der militärischen BertragSbestimmun- gen beimesserr. bereit, de»» Befehl zur Räumung der ersten Besctzungszonc zu geben, sobald die im dritte« Teil des anliegenden Memo randums ausgczählten Verstöße behoben sein werden. 10. Sic zweifeln nicht, daß während des zur Durchfüh rung der in Rede stehenden Maßnahmen erforderlichen .Zeit raums k c i n n c u e r c r n st e r V c r st o ß T c u t s ch l a n d s gegen irgendeine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung des Art. 429 ein -Hindernis entgegeiigesicilt wird. 11. Alsdann wird nichts mehr dem cntgegenstchcn, daß die Kontrollkommission abberufen werden wird, deren Auf gaben als beendigt angesehen werden können. Diese Abberufung wird dem Bölkerbunderatc mitgeteilt werden, damit die von ihm zur Durchführung des Art. 213 des Friedensvertragcs beschlossenen Maßnahmen zur An wendung gebracht werden können. 12. Schließlich haben die alliierten Regierungen festge stellt, daß die deutschc Regierung nach ihren Noten vom 6. und 27. Januar die sür die Haltung der alliierten Regierun gen maßgebenden Gründe anscheinend unzutreffend beur teilt hat. Um jede Möglichkeit cirres Mißverständnisses für die Zukunft z« vermeide«, lege« die alliierte« Regierungen Wert darauf, von neuem, wie schon in ihrer Rote vom 26. Januar, z« versichern, daß sie sich aufs genaueste an die Be- stiMMNnge« des Art. 42S des Vertrages zu halte« gedenke»». 13. Auch an der Behauptung rn der deutschen Note vom 6. Januar, daß die Alliierten mit der Nichträumung der Kölner Zone am 10. Januar 1925 eine Vergeltungs maßnahme ergriffen hätte», können die alliierten Negie rungen nicht Vorbeigehen. Solche Behauptung, die schon in der alliierte» Note vom 26. Januar widerlegt ist, stellt ein völliges Mißverstehen der Tragweite der Artikel 428 und 429 des Vertrages dar. Es war Sache der deutschen Negierung, sich den Vorteil s'?> der Räumung der ersten Besetzungszone unter den Voraussetzungen des Art. 429 durch gctrculichc Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu sichern. 14. Ebensowenig können die alliierten Regierungen an erkennen, daß ihr Beschluß einen Akt darstclle, dessen Schärfe außer jedem Verhältnis zur Bedeutung der noch nickt er füllten militärischen Verpflichtungen siehe. Unter dielen von der deutschen Regierung in ihrer Note als untergeord net hingcsiellten Verpflichtungen befinden sich im Gegenteil Bestimmungen, auf bereu wesentliche Bedeutung die deutsche Regierung von den Alliierten seit langem, insbesondere in ihrer Kollektivnotc vom 29. September 1922 s!j vergeblich aufmerksam gemacht worden ist. 15. Zudem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Rote wiederholt, und zwar noch ganz kürzlich, neneschwe- rc Vertragsverletzungen s??j begangen, insbeson dere durch Einstellung von Zeitfreiwillige« in die Reichswehr, durch die an zahlreiche, nach den Vertragsbe stimmungen verbotene, Verbände erteilte Genehmigung zur militärischen Ausbildung uud durch Begünstigung des Aus baues gewisser Maschinenaulageu in de« Fabriken. 16. Immerhin wollen die alliierten Regierungen im Wunsche, jede Auseinandersetzung zu vermeiden, nachdem sic so diese Irrtümer gekennzeichnet habe», aus der deutschen Note vom 6. Januar lediglich die Versicherung herausgrei fen, daß die deutschc Regierung bereit ist, alles zu tn«, was von ihr abhängt, um schnell znm nötigen praktischen Ergeb nis zu gelangen. 17. Deshalb appellieren sie erneut nachdrücklich an die deutsche Regierung, daß sie mit dem nötigen guten Wil len an die Regelung der noch schwebenden Fragen heran geht, eine Regelung, die der Ernst der Lage erheischt. Das ist für sie das einzige Mittel, um nach ihren eiaenen Worten Deutschland Lurch Befreiung eines Teiles des be setzten Gebietes Erleichterung zu verschaffen. * Der erste Eindruck Ser Note. Nach flüchtiger Prüfung der Entwaffnungsnote kann man das folgende als den ersten (Andruck wicdergeben. Das Anklagematerral, das sich auf die angeblich nicht vollständig durchgeführte Entwaffnung Deutschlands bezieht, scheint ungemein dürftig zu sein. ES ent hält keinerlei Sensationen, dafür aber umsomehr Kleinig keiten von geradezu lächerlichem Ausmaß, darunter die alten Geschichten von der Ueberzahl an Platzpatronen, von den aufgefundenen Armeesätteln und dergleichen mehr. Es wird in der ganzen Welt unzweifelhaft Erstaunen und hoffentlich hier und da auch Entrüstung Hervorrufen, daß die Entente mit diesem Material fünf Monate ge zögert hat und daß sie mit ihm den Aufschub der Räu mung Kölns begründen will Im umgekehrten Verhältnis zu dem Belastungs material stehen dir Sühne fordern» gen. Sie sind zum Teil sehr weitgehend und äußerst bedenklich, viel fach auch so allgemein und unklar gehalten, daß sie über haupt nicht ausgeführt werden können, wenn nicht vorher Rückfragen und Verhandlungen zwischen Deutschland und der Entente stattgefunden haben. Vielleicht liegt diese weitere Verzögerung sogar in der Absicht der Franzosen. Als wichtigste Forderung sind die folgenden zu nennen. Die Stellung des Chefs der Heeresleitung soll so zurück geschraubt werden, daß dieser nur »och ein ansführenoes Organ des Ministers ist und daß die Beichlseinheit fort fällt. Die zentrale Leitung der Schutzpolizei und jeder militärische Charakter der Pvli eiorganrsation soll beseitigt werden; auch die Zahl der Schupo und die Einstellung von Hilfsmannschaften wird beanstandet. In der Industrie werden immer noch erhebliche „Umstellungen", d. b. Zer störungen von Maschinen gefordert, mit denen etwa später einmal wieder Kriegsmaterial hergestellt werden könnte. Was die vaterländischen Verbände anbetrln't, so soll ihre militärische Ausbildung verhindert und icd' Verbindung mit der Reichswehr verboten werden. Im wesentlichen und er also die alten Forde rungen, über die schon en Jahr und Tag zwischen der Reichsrcgieruug und der I.M.K.K. verhandelt und gestritten wird. Es muß bezweifelt werden, daß nach dem Versailler Vertrag die Entente das Recht bat, derart tu die Organisation nnd Befehlsge valt der Reichswehr ernzugvcnen, w e es in dieser Noie versucht wird. Auch die Beanstandungen scg'nüber der Schutzpolizei sind un gemein kleinlich und lai e.i ganz außer Acht, daß nach der ungeheuren Verringerung unserer Armee die Polizei in Deutschland vielmehr als früher in der Lage lern muß, g ößeren Aufstandsbe' e zung n entgegenzurreten. Daß im Kriegsfälle die Schuvo nicht als Militärmacht ver wandt werden könnte,' sondern rn der Heimat dringend gebraucht würde, liegt aui he: Hand. Ebenso schikanös sind die Forderungen, di« nch auf die Industrie be ziehen. Mu solcher Begründung konnte man schließlich alle Metallwcrke verbieten. Das Einschreiten gegen die nationalen Verbände erinnert von neuem an die um fassende militärische Ausbildung der Jugend, die ringsum rn allen Militärstaaten, besonders rn Polen und der Tschechoslowakei von staatswegen betrieben wird Tie AuHlandpreffe. London. (Funkspruch.) „Times" sagt in einem Leit artikel, die Note s e lr keine Forderungen an die deuliche Regierung, die als üle.'rricben oder unverständlich be zeichnet werke', tonnten. In Besprechung des Inhalts der Note führt „Times" u. a. aus, während einige der Verstöße Deutschlands vielleicht nicht sehr ernst sind, be kunden diese Ve stöße doch in ihrer Gesamtheit eine be stimmte Tendenz. Die Bestimmungen über dir Mann- schaftsstärke Hobe Deutschland rin wesentlichen dem Buch staben nach erfüllt, aber «s würden Anstrengungen ge macht, dreie geringe Streitmacht zu einem Skelett für ein größeres Heer zu machen. Zum Schluß führt ..Times" aus, Köln werde bestimmt eerä.unl werden, sobald du sehr gemäßigten Forderungen der Alliierten von Deutsch land ehrlich ausgeiühri worden sind. Hierzu kommt, daß die Regierungen Großbritanniens und Frankreichs ge meinsame Bemühungen zur endlichen Wiederherstellung eines wirklichen Friedens in Eurova unternehmen. Die Möglichkeit für diese Bemühungen ist von der deutschen Regierung selbst durch idren Vorschlag betreffend den Westpakl geschaffen worden. Guter Wille aus seilen Deutschlands sollte die Antwort anr die neuen 'Anzeichen guten Willens und großmütiger Ideen auf Seiten Groß britanniens und Frankreichs bilden. Paris. (Funkspruch.) Die Morgenvrelic veröffent licht einen längeren Auszug aus der Note in der Enr- waffnungs- und Räumnngsfrage. Nur wenige Blätter kommentieren die Entscheidung der Botschastertonscrenz. „Echo de Paris" schreibt, das heute veröffentlichte Do kument genügt, um Deutschland zu verurteilen. Man ver langt nun aber von Deutschland nicht eine Umgestaltung großen Stiles, sondern viele einzelne Berichtigungen, die es ihm ermöglichen sollen, eine oberflächliche Korrektur in seinen Verfehlungen vorzunehmen. Erforderlich wäre, daß nur aus der restlosen Erfüllung des Vertrages be stehen. „Journal" sagt, die Forderungen, die ausgestellt werden, sind aus das Unerläßliche beschränkt worden. Drc Alliierten geben klar zu erkennen, daß die Erfüllung mir der sofortigen Räumung der Kölner Zone und mit dem Uebergang der Milttärkontrolle an den Völkerbund be antwortet werden wird. „Figaro" äußert sich rn ähn lichem Sinne und fragt, was werde Deutschland aus io viel Entgegenkommen seitens der 'Alliierten antwor:cn? Einige Blätter, sogar sozrawemokratisä e. hätten gegen die Forderungen der Alliierten protestiert. Frankreich müsse fordern, daß Deutschland das in einer so konzilianten Note festgelegte Minimum erfülle, denn es handle sich dabei um Frankreichs Dasein. Mlllmlltm der Wider UM. Berlin. lFunkspruch.1 In den Kommentaren zur Ent- wafsiinngsnote der Alliierten weisen die Blätter einstimmig darauf hin, daß schon die Länge der Zeit sür die Vorberei tung der Note beweise, ans wie schwache» Küßen die Be. aründrmg sür die Verlängerung der Besetznng von steht. Die „Deutsche Tageszeitung" sagt, wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, daß die Entente uns als ein Volk ohne Souveränität behanbät, so sei eö die Forderung, daß die interalliierte Milttärkontrollkommission den Wortlaut von Gesetzen genehmigen oder gar bestimme» soll. Die „Äreuzztg." bezeichnet eS als völlig ausgeschlossen, Forderungen zu akzeptieren, die mit der Ehre und den Lebensmöglichkciten des deutschen Volks unvereinbar seien. Die „Boss. Ztg." sieht tn den Forderungen, die Maschi nen in Le» Fabriken zu zerstören, eine Desarmierung der deutscher» Wirtschaft und nicht der deutschen Wehrmacht. Es bandle sich um die Schwächung der KonkurrenMhiakeit der deutschen Industrie aeaenüber «naltschen.
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