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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192507204
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19250720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19250720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1925
- Monat1925-07
- Tag1925-07-20
- Monat1925-07
- Jahr1925
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1925
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««d Anzeiger Medlatt «a Archer). Posischeckkmttor DmSdm ISktz Girokafs, Rtrsa Nr. öS. «rahtanschRft,Tagchlatt «es» Aernruf An, Al. 1«s. Monta«, 2« In» 1S2S, abends. 78. Jahr«. La» Ai^a« Tagedlatt mschetttt sch« r„ abend« '/»« vhr uttt «usnahme der «ouu- und Festtage. Vepwfbret-, g«gmvorau«»ahümo, tür «t«u Monat 2 Marl tz» Pfennig durch P-st aber durch Baten. Mr den Fall de« Lintrettn» von Produktton»verl«uerung«n, Erhöhung«, der LSbn» und Matertalienprets» behalte» »lr uns da« Recht der Prrtserhbhwrg und Rachforderung vor. Aazetaeu >ttr dl» Rümmer de« Au«gab«tagr» sind bi« S Uhr vormittag» aufzugebeo und 'm voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für dte »> mm «rett». « »w hohe Grunoschrtst-Zeil« (S Gilben > 28 Sold-Pfennig»! di» 8» um breit» Rellamezril, l09 Gold»Pf,nntgr; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/. Aufschlag. Fest, Tarife. Vewilligber Radatt erlischt »omn oer Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werdr» mutz oder der Auftraggeber in Koakur» gerät. Zahlung«, und Erfüllung«»«: Riesa. Achttägige llnttrhaltung«beilag« .Irzühl« vn der Elbe". - Im Kall» höherer Gewalt — Krieg od« sonstig« irgendwelcher Störungen de« Getriebe» der Druckerei, d« Lieferanten ob« der BefSrderung«einrichtungen — hat der Bezieher Wo» Anspruch auf Lieferung od« Nachliefemng d« Zeitung od« aus Rückzahlung deeVezug,preise« Rotationsdruck und Verlag: Lanaer » winterlich, Riesa, «efchäftssträer «aettz« streß« »». verantworUtch für Redaktion: Heinrich Uhlemanu, Ries«; fit» Lnzeiantteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. Die AuswertungSgrsetze. VR. Der scharfe Innerpolitische Kamps, der um bi« Auf wertung der Paptermarkforderungen geführt worden ist, hat mit einem Kompromiß geendet, -aS sicherlich die Freunde einer gerechten Aufwertung nicht zufriedensten«« wird, das aber immerhin die Befriedigung her AustvertungS- rvitnsche für die am schwersten geschädigten Jnflattons- vvfer bringt und daher hoffentlich in seiner Auswirkung Beruhigung-schaffen und eine Kampfespause in den zer- reibenden Nttfwertunasstrettigkeiten eintreten lassen wird. Die nunmehr gefundene Kompromißlösung des Auf« Wertungsproblems ist in zwei Gesehen ntedergelegt, von denen das eine die Aufwertung von Hypotheken und anderen Forderungen, das andere die Aufwertung -er Papiermark- anleihen des Reiches, der Länder und der Gemeinden regelt. Während dieses Gesetz außerordentlich heiß um- stritten, war und die schärfsten Angriffe erfuhr, hat man sich mit dem Hypothekenaufwertungsgesetz im allgemeinen in der Oeffentlichkeit ziemlich schnell abgefunbe«. ES bringt vor allem gegenüber der Dritten Steuernotverordnung eine Erhöhung des Slufwcrtungssatzes von 15 Prozent aus 25 Prozent des GoldmarkbetrageS der hypothekarisch gesicher ten Forderungen. Als Goldmarkbetrag gilt dabei für alle Airsprüche, die vor dem 1. Januar 1918 entstanden sind, der Nennbetrag in Papiermark. Für alle später erworbenen Forderungen muß der Goldmarkbetrag durch Umrechnung festgestellt werden. Die Aufwertung der Hypothek ist auf Antrag LeS Gläu bigers oder des Eigentümers in das Grundbuch einzutragen. Jedoch kann der Eigentümer eines hypothekarisch belasteten Grundstücks die Herabsetzung des Aufwertungssatzes auf 15 Prozent verlangen, wenn dies mit Rücksicht auf seine wirt schaftliche Lage zur Abwendung einer groben Unbilligkeit unabweisbar erscheint. Das Verlangen muß aber vor dem 1. April 1926 bei der Aufwertungsstelle geltend genracht werden. Die erhöhte Aufwertung gilt auch rückwirkend, wen!« eine Hypothek in der! Zeit vom 15. Juni 1922 bis zum 14. Februar 1924 zurückgezahlt worden ist, ohne baß der Gläubiger dabei einen Vorbehalt gemacht hat. Doch Ist die Rückwirkung ebenfalls ausgeschlossen, wenn dadurch für den Eigentümer mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage eine unbillige Härte entstehen würde. Der Anspruch auf rückwirkende Aufwertung mutz bis zum 1. Januar 1920 bei der AufwertustgSstclle geltend gemacht werden. Die Rückzahlung aufgewerteter Hypotheken soll nicht vor dem 1. Januar 1932 verlangt werden. Der Schuldner kann aber auch vorher nach dreimonatlicher Kündigung Rück zahlung leisten. Die Aufwcrtungsstelle kann andererseits dem Schuldner Rückzahlung bis zum 1. Januar 1938 zu gestehen. In diesem Falle ist der Antrag aber bis zum l. Januar 1927 zu stellen. Aufgewertete Hypotheken sind ZiS zum I.Jan. 1925 unverzinslich. Für 1925 beträgt der Zins satz im ersten Halbjahr 1,2 Prozent, im zweiten Halbjahr 2^L Prozent. In den Jahren 1920 und 1927 sind 3 Prozent und vom Jahre 1928 ab 5 Prozent Zinsen zu zahlen. Rückwirkend aufgewertete Hypotheken sind erst von dem auf die Wiedereintragung ins Grundbuch folgenden Vierteljahr ab zu verzinsen. Jndustrteobligattonen werben im Gegensatz zu Hypo theken nur mit 15 Prozent ihres Goldmarkbetrages auf gewertet. Die Erwerber von Jnbustrieobltgationen, die diese nachweislich vor dem 1. Juli 1920 erworben und seit» dem ununterbrochen besessen haben, gelten als Altbesttzer. Diese erhalten neben ihrem Aufwertungsanspruch einen An teil am Reingewinn -es schuldnerischen Unternehmens, näm lich «in Genutzrecht von 10 Prozent des Goldmarkbetrag«» der Obligation. Die Altbesttzer müssen jedoch diesen An spruch bei den Schuldnern in der Frist von einem Monat nach öffentlicher Aufforderung im „Reichsanzeiger" an melden. Für die Inhaber dieser Genutzrechte bleiben in Zukunft bet der Dtvidendenverteilung bestimmte Teil« beS Reingewinn» der Gesellschaften vorbehalten. Auch können di« Genutzrechte durch Auslosung und Rückzahlung getilgt werden. Weit hinter -er Aufwertung der Hypotheken und der Jndustrteobltgationen bleibt die der Anleihen des Reichs, Ser Länder und der Gemeinden zurück, die im „Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen" geregelt ist. Dio Ein- zelheiten Haben wir kürzlich schon in grossen Zügen wieder- gegeben. ES hat sich nichts Wesentliches mehr daran ge ändert. Für die Durchführung beS Anleiheablösungsgesetzes, -aS bereits am 10. Juli 1928 in Kraft getreten ist, werden noch besondere Durchführungsbestimmungen erlassen wer ben, ebenso zweifellos auch für die Aufwertung der. Hypo theken und Jndustrteobligattonen. SörtzerschaftS-, Vermögens- und Erdschaftssteuergesetz. vdz. verltn. Der GteuerauSschutz -es RekchStageS wllzog tu seiner Gonnabendfitznng zunächst die 2. Lesung orS Körperschaftssteuergesetzes. Annahme fand ein sozial- demokratischer Antrag, -er von ter KörperschaftSsteuer be freiten Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktien gesellschaften, deren Haupt-weck die Verwaltung des Ver mögen» für eine« nicht rechtsfähigen VerufSoerband ist, so fern ihre Erträge tm wesentlichen au» dieser Vermögensver waltung herrühren und ausschließlich dem BerusövirVande zufließen, «ezügltch de» Steuerabschüttt» wurde beschlossen: SteuerabschuM ist a) Set Steuerpflichtige«, die Handel«, bttcher nach de« Vorschriften de» Handelsgesetzbuches zu führen verpflichtet sind oder ohne dazu verpflichtet zu sein. » fallen und Einkünfte au» Land- und Forstwirtschaft be ziehen, da» Wirtschaftsjahr vom 1. Jult btS zum 89. Juni; o) bet den übrigen Steuerpflichtigen das Kalenderjahr. Der Ausschuß beschäftigte sich dann mit -er zweiten Le sung beS Bermögeussteuergesetzes. Hier fand ein Antrag der Regierungsparteien Annahme, der von der Vermögens steuer befreit; rechtsfähige Pensions-, Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Kranken-, Unterstützungs- und sonstige HilfSkaflen für Fälle der Not oder der Arbeitslosigkeit. Das Gleich« soll auch gelten für nicht rechtsfähige Kassen dieser Art, wenn die bauernde Verwendung der Einkünfte für die Zwecke der Kaffen und für den Fall der Auflösung einer Kasse die Ver wendung ihres Kapitals für entsprechende Zwecke gesichert ist. Eine längere Aussprache entstand über den 8 25 deS Ber- mögenSsteuergesetzes, der bestimmt, daß die Bermögenszu- wachssteuer vorläufig außer Hebung gesetzt wird. Sozialde mokraten und Kommunisten verlangten, daß dieser Para graph gestrichen werde. Die Regierung wandt« sich gegen die Streichung mit der Begründung, daß eS für bte nächste Zukunst eine der wichtigsten Aufgaben sei, die Neubildung von Kapital zu fordern und bas deshalb die Zett für die Er hebung einer lausende« Vermögenszuwachssteuer noch nicht gekommen sei. Die Abstimmung ergab, daß die VermögenS- zuwachssteuer bis zum 31. Dezember 1928 (neunzehnhundert« achtunbzwanzig) außer Hebung gesetzt wird. Dann folgte die Beratung der Erbschaftssteuer. Di« Diskussion drehte sich hauptsächlich um die Bewertungsvor schriften für Vermögen und um die Abweichungen von den Grundsätzen des Reichsbewertungsgesetzes, -ie mit Rückficht auf die besonderen Belange der Erbschaftssteuer geboten er scheinen. Abg. Dr. Brüning lZentr.) gab für seine Fraktion eine Erklärung ab, in -er znm Ausdruck kommt. Laß bi«Zen- trumspartet gegenwärtig gegen die Einführung Ser Nach- laßsteuer stimmen würde. Sie erwarte unter Berücksichti gung der wirtschaftlichen Entwicklung bet sorgfältiger Ver anlagung eine starke Steigerung der Einnahmen au» ber Erbanfallsteuer. In dieser Erwartung seien dis sozialen Nachteile der Nachlaßsteuer zu schwerwiegend. M MM SeUtW dtt Wukmr. vdz. Berlin. In seiner Sonnabend-Nachmittagsitzuug beschloß ber SteuerauSschuß, bet -er Weiterberatung des Einkommensteuergesetzes, folgende Fassung de» GesetzeStei- les -er den Steuerabzug vom Lahn behandelt. Vom Arbeitslohn bleiben für de» Arbeitnehmer vom GteueraVzng frei: as 600 Reichsmark jährlich (50 monatlich, 12 wöchentlich) als steuerfreier Lohnbetrag, k) 180 RM. jähr lich (15 monatlich, 3.00 wöchentlich) zur Abgeltung der Son» -erletstungen, o) 180 RM. jährlich (15 monatlich, 3.60 wö chentlich) zur Abgeltung der WerbnngSkosten. Die freibleibenden Beträge für die Ehefrau und -ie Sin der wurden folgendermaßen geregelt: Für die Ehefrau blei ben 90 NM. jährlich, (7.50 monatlich, 1.75 wöchentlich) frei; für das erste Kind 120 RM. jährlich (10 RM. monatlich, 2.40 RM. wöchentlich), für baS zweite Kind 240 RM. jährlich, für das dritte Kind 360 RM. jährlich, für das vierte 480, für daS fünfte und jedes folgende 600 RM. jährlich, bezw. die ent sprechenden Teilbeträge monatlich und wöchentlich. Kinder im Alter von mehr als 18 Jahren, die Einkünfte beziehen, werden nicht gerechnet. Der auf den Arbeitslohn entfallende Steuerbetrag wird «icht erhöbe«, wenn er ») bei Zahlung des Arbeitslohnes für volle Monate 0.80 RM. monatlich, b) bei Zahlung des Arbeitslohnes für volle Wochen 0.20 RM. wöchentlich nicht übersteigt. Bet -er dann folgenden Beratung de» SteuertarifS für die Erbschaftssteuer fand ein Antrag de» Abg. Hörlacher (Bayer. Vp.) Annahme, ber die Freigrenze für die nächste« Verwandten von 8999 auf 509V M. erhöht. Der SteuerauSschuß wird seine Beratungen heute Mon tag fortsetzen. Die Räumung der SanktiouSstädte. Berlin. Die Berliner Regierungsstellen weisen im Zusammenhang mit dem nnnmehrveröffentlichtenRöumungS- Programm der alliierten Besatzungsmächte darauf hin. daß die Bekanntgabe des Räumungstermins für die Sanktion«, städte DuiSburg, Düsseldorf und Ruhrort anscheinend nur wegen formaler Schwierigkeiten unterblieben ist. Es könne keinerlei Zweifel daran bestehen, daß die SanktiouSstädte am 1b. August geräumt werden. Di« Beunruhigung, die in den deutschen politischen Kreisen entstanden sei, müsse vorläufig al« gänzlich unbegründet bezeichnet werden. Zwischen der Reichsreglerung und den Besatzung-Mächten >aben übrigens vor einiger Zeit Besprechungen stattge- unden, deren Ergebnis darin bestand, daß auch deutscher, eits di« «forderlichen Maßnahmen getroffen werden, nm «inen reibungslosen Verlauf der RäumungSmatznahmen zu gewährleisten. -(Paris. Di« französische Presse zweifelt nicht mehr daran, daß die Räumung der drei StSdtr Düsseldorf, Ruhrort «ud DuiSburg von den alliierten Regierungen in den «Schften Doorn beschlossen werden wird. Echo de Pari» bestätigte gestern vormittag diesen Standpunkt und schreibt: Zuerst muß man bemerken, daß da» Londoner Abkomme» uns in der Zukunft außer Stand setzen wird, wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen zu ergreifen. Deshalb hat der Besitz dieser drei Städte für un«. was die Reparationen betrifft, keinen Wert mehr. Äon gewisser Seit« wird behauptet, daß Deutschland noch ander« als die Reparation-Verpflichtungen habe und daß man hier «in Pfand besitze, da« man hätte au-nutze» können. Es wäre dann den Alliierten möglich gewesen, so heißt es, Deutsch» land daran zu erinnern, daß wir nnmer noch die rheinischen Ausgangspunkte de« Ruhrgebiet« beherrsche». Wir find nicht mehr soweit. In der Bergangenheit konnten wir nur unser Recht auf territoriale Sanktionen begründen dadurch, daß wir uns auf die RevarationSklausrl bezogen. Da aber die Reparationssrage vor einem Jahre gegen un« geregelt wurde, haben wir kein« Aussicht mehr, dies zu unternehmen, vorausgesetzt, daß wir den Wunsch hätten, es zu tun. Es gibt eben Unternehmungen, die man nicht zweimal aus» fübren kann. Das alles zeigt un». daß Ruhrort, Duisburg und Düffeldorf für Frankreich kein« sehr wertvollen Einsätze mehr sind. Der Abtransport wird fortgesetzt. )l Gelsenkirchen. Am Sonntag find dl« fran« »össsch«« Truppe« in d«r Richtung Flugplatz Alteneffrn abgezogen, um von dort au» uach Frankreich abtrans portiert zu werd««. Di« Räumung vollzog sich in all«« Ruhe. Bor dem im Mittelpunkt der Stadt gelesene» Lyceum, da« bisher al« Fronzosenkaserne dlrnt», steht seit Sonntag ein deutscher Polizeiposten. )l Bochum. Im Lause de» Sonntag» rückten kleiner« Infanterie- und Kavallerieabteilungen in Stärk« von S6 bis 40 Mann an» Bochum ab. Osterfeld. (Funkspruch4 Soeben, 8 Uhr vormittag», gibt die Besatzungsbehörd« bekannt, daß di« Truppen» auarttere um » Uhr der deutschen Verwaltung über- gebe« werden. Der Abmarsch wird unmittelbar hinterher erfolgen. DaS belgische Kontingent wird in DuiSburg verlaoen werden. Witten. (Funkspruch.) Nachdem schon gestern «irr großer Dell der Besatzungstruppen Witten verlasse« Hatte» ist heut« der Rest der Truppen abgrrückt. Hattingen. (Funkspruch.) Di« französischen Truppen find heute morgen abgerückt. Damit ist Hattingen vollstänPiz geräumt. Sochum geriknAt. Bochum. (Funkspruch.) Heute früh 7K9 Udr ist Bochnni von der französischen Besatzung vollständig geräumt wordech MMM UW» I» WM Wieder Rnh« in Lissabon. -(Paris. HavaS meldet aus Lissabon, Sestern ist in aller Frühe ein militärischer Aufstand an-gebrochen, an dem Truppenteile unter Führung der Offiziere, die nach den Ereignissen vom 18. April verhaftet wurden und au» der Festung San Juliup entwichen waren, teilnahmen, Der Kreuzer „BaSgo da Gama" hat sich den Aufrührern angeschloffen. Die Regierung ergriff schleunigst Maßnahmen, um di« Aufständischen feftzunrhmen. Eine Marinedtvifion ist mit dem Marineminister nach LageS abgegangen, uw di« Operation durchzuführen, deren Programm vorher fest gelegt wurde. Bisher sei eS zu keinem Feuergefecht ge» kommen. Eine weitere Meldung au» Lissabon besagt. daß gestern früh um 10 Ubr der Führer der Revolutionäre Baptista und vier Offiziere sich den Regierungstruppen er geben haben. Mau ist der Anficht, dass die Bewegung brrett- im Erlösche« sei. Auch erwartet man die Ueber» gab« des Dampfers „VaSgo da Tama". Die verhafteten Offiziere sind ins Gefängnis übergeführt worden. Die Revolutionäre haben sich tu Ajnda bet Brlru 1« der Umgebung von Lissabon festgesetzt. Der Palast des Präsi denten wird von zahlreichen regierungstreuen Truppen be wacht. In Lissabon herrscht Ruhe. Me SntMAn WMlSn SMUkl. * Pirmasens. Beim Einzug einer marokkanischen Truppenabteilnng in di« Ortschaft Trulben wurde einem 1b Jahre alte« KausmauuSgehilfeu von Pirmasens, der mit einige» Kameraden einen Ausflug machte, von dem befehls habenden französischen Offizier ohne wetteres die Mütze vom Kopf« geschlagen. Als der junge Mann ans die Frage LeS französischen Offzters, der einen hohen militärische» Rang bekleidete, war«« er die frauzöfische Fahne nicht ge grüßt Habe, antwortete, daß er das nicht gewußt habe, wurde mit ihm eine unmenschliche Tortur vorgenommeu. Auf Be seh! de» Offiziers band ihm ei« beritteuer Marokkaner, der eine« Bogelkäftg au seinem Sattel befestigt hatte, die Hände mit de» «r de» Käfig befestigte« Strick ber«rt zusammen, -atz er ihn mit -en gefesselte« Hände» trage« wußte. Dan« ward« der Strick au de« Sattel des Pferdes festgemacht, wa- rans -er französisch« Offizier ««- -er Marokkaner mit vier radfabren-e« französische« Ossiziereu «ach der Ortschaft Obersimten ritten. Der bedauernswerte Rau« mnßte den ganze«, etwa 8 Kilometer lange« Weg l« Lausfchritt zurück legen, -a -le Reiter über die ganze Strecke trabte«. Durch den Strick »nrde« dem jungen Mau« die Häude vollständig anfgescheucrt, sie schmolle« auch stark an. Seine Hose wurde zerrisse«. Er »ar ovüftäutig erschöpft, als er in Obersimten lo»geb«ute» nutz freiaelasse» mürbe. Bei dem französischen Offizier handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um den- fel-en, ber dann in Obersimten zwei dortige Einwohner schwer mißhandelt hat, weil sie bte französische Fahne nicht
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