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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192509122
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19250912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19250912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1925
- Monat1925-09
- Tag1925-09-12
- Monat1925-09
- Jahr1925
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1925
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ir den senber iörm«. Höhe krüm- >en sie ser in usptel ie die rikas. klone, «Iden, iahin. > eine hnlich eschen S ge- ie, die - aus >at in ' ein, Drahtanschrift: Tagevkatt Mesa. Jemruf Nr. LS. Da» Riesaer Tagedlatt enthält die amtliche« Bekanntmachungen der AmtShantztmaunschaft «rossenhain, de» Amtsgericht», der AmtSanwaltschast beim Amtsgerichte «nd des Rate» der Stadt Riesa, de» Kinanzamt» Riesa u«d de» Hauvtzollamt» Melke«. Postscheckkonto: Dresden 153« Virokaff« Riesa Nr. KL. Ziz. Sonnabend, IS. September 1S2S, abends. 78. Jahr«. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Laa abend« >/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vez»«SpretS, gegen Vorauszahlung, sür einen Monat 2 Mock 25 Pfennig durch Post oder durch Boten. Für den Fall de» Eintreten» von ProduktionSverteuerungen, Erhöhungen der Löhn« und M-terialienprets« bebalten wir un« da» Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeigen iür di« Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 9 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Eewäbr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die SS ww breit», S mm hohe Grundschrist-Zril« (S Silben) 2K Gold-Pfennig«; die 8S mm breite ReNamezrile 100 Bold-Pfennigc; zeitraubender und tabellarischer Satz 50'/, Aufschlag. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfSllt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige llnterhaliungsbeilage ErzSHIer an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen — har der Bezieher «einen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer d Winterlich, Riesa. Geschäfts stelle: «oethrftratze SS. Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Li—— 'n«« . n ' -> « — — .! M «WWIWI sie MW. vdz. Berlin. Da» ReichLwirtschastSminifterium hat auf Grund der 88 4 und 10 der Kartellverordnung beim Kartellgericht ein Verfahre« gegen folgende verbände be- antragt: Verein Deutscher Wollkämmer «ud Kammgarnspinnereien in Berlin, verband sächsisch-thüringischer Webereien in Greiz, Verband deutscher Herrenwäsche-Fabrikanten in Berlin, Bereinigung deutscher Kleiderstoff-Grossisten in Berlin, verband der Großhändler Deutscher WeVftofse «ud Leinenware« in Berlin, Berbaud der Nord- «ud Westdeutschen Baumwollwarenansrüster in Berlin. DaS Vorgehen richtet sich als gegen die ganze vertikale Linie der Textilindustrie. Es handelt sich dabet um die Fragen, ob im inländischen Warenverkehr auch nach Valuta fakturiert werden darf und soll und ob die indirekte Valuta fakturierung in-Golbmark gleich 10/42 Dollar zugelassen werben soll. Der Antrag auf Grund des 8 10 der Kartellverordnung geht dahin, daß den benachteiligten Vertragsteilen bei Ver trägen, die von dritten mit Mitgliedern der genannten Kar telle unter den beanstandeten Geschäftsbedingungen abge schlossen sind, das Rücktrittsrecht aus den Verträgen zustehe: das bedeutet, daß hiernach jeder von einem solchen Vertrage zurücktreten kann und daß alle künftigen Käufe, die unter der beanstandeten Valutaklausel abgeschlossen sind, nichtig sind. Der Antrag auf Grund des 8 1 der Kartellverordnung geht dahin, daß die Beschlüsse der genannten Kartelle, ans Grund deren die Mitglieder zur Anwendung der beanstan deten Geschäftsbedingungen verpflichtet sind, für nichtig zu erklären sind. Die genannten Texttlverbä'nde behaupten, daß sie durch die Valutaklausel der deutschen Währung eine besondere Nückenstütze dadurch geben wollten, daß ein Kauf, der über die Kräfte des Käufers hinaus in der Hoffnung, später in minderwertigem Gelde bezahlen zu können, vor genommen wird, unmöglich gemacht werde. Demgegenüber ist die Auffassung der zuständige« Stelle die, daß die deutsche Währung stabil ist und es einer solchen Vorsorge nicht mehr bedarf, und daß man es der Reichs bank überlassen könne, die Währung zu schützen. Allerdings wirb nicht verkannt, daß das wahlberechtigte Interesse der Verbände es erheischt, daß eine Uebereindeckung über die Leistungsfähigkeit hinaus durch ihre Kundschaft verhindert wird, denn das sind spekulative Unternehmungen, die nicht nur aus dem Gesichtspunkte der Währung, sondern auch vor allem aus dem Gesichtspunkte des internationalen Roh stoffmarktes, zu verwerfen sind. Wenn ein Verkäufer glaubt, -aß ein bestimmter Betrag über die Leistungsfähigkeit des Käufers hinausgeht, dann wäre es bas natürlichste, daß er über diese Leistungsfähigkeit hinaus, nicht verkauft. Ferner machen die Textilverbände geltend, baß die Textilindustrie im großen Umfange aus ausländische Kredite eingestellt sei und daher verlangen müsse, daß sie, schon um sich das Vertrauen ihrer Kreditgeber zu erhalten, in effek tiven Devisen verkaufen könne, um auf Liese Weise das Aktiv- und Passiv-Geschäft in Einklang zu bringen. Auch diese Auffassung wird als falsch angesehe«, denn wenn Heute bas Ausland es tatsächlich noch in großem Umfange ablehnt, gegen Reichsmark zu verkaufen, dann ist daran nicht zum wenigsten der Zweifel schuld, der bet -er Aufrechterhaltung der Valutaklausel gerade seitens solcher Kreise gehegt wird, die einen besseren Einblick in die Lage der deutschen Wäh rung haben sollten. Die Währungsklausel ist aus verschie densten Gesichtspunkten sür die Gesamtwtrtschaft und das Gemeinwohl als schädlich anzusehen. Eine solche Klausel kann preisstetgernd wirken. Die Preise werden von den Verbänden nicht immer lediglich auf Grund der Gestehungskosten festgesetzt, sondern dabei sind, wie auch in der übrigen Wirtschaft, rein psycho- logische Momente ebenfalls ausschlaggebend. Diese psycho logischen Momente nehmen entweder Tatsachen vorweg, die mit Sicherheit erwartet werden können, ober sie stellen auch schon Umstände in Rechnung, deren Eintreten durchaus un gewiß, ja unwahrscheinlich ist. Es genügt schon, baß der Verkäufer das Gefühl der Unsicherheit hat, um ihn einen Aufschlag nehmen zu lasten. Dieses Mißtraue« ist schwer z« beseitige«. Wenn aber schon ein Ristkozuschlag irgend wo einsetzen dürfte, so sollte es nur da geschehen, wo die ausländische Ware -um ersten Male in den deutschen Wa- renverkehr übergeführt wird; den« bann bedeutet der Zu schlag einen geringen Betrag im Verhältnis zum Preise der Fertigware, da der Rohstoffanteil verhältnismäßig ge ring ist. I« diesem Falle würde der Ristkozuschlag -aS fertige Produkt verhältnismäßig wenig verteuern. Wenn aber, wie gerade in der Textilindustrie, die Ware durch sehr viele Hände geht — bi» zu 18 mal — und wenn jede ein- zelne Stufe ihrerseits Gewinnzuschläge und Verarbeitungs zuschläge nimmt, dann würde ein Risikozuschlag die Ware im Endbetrag Im Preise sehr steigern. Wie wir hören, haben sich eine ganze Reihe anderer verbände schon in Verhandlungen mit dem ReichSwirt- schaftSmintstertum bereit erklärt, auf solche Bindungen in den Geschäftsverbindungen zu verzichten: dahin gehöre» namentlich die Bereiutguugeu -er Kohlenhändler. Bo» diesen soll auch der PreiSschutz der örtlichen Kohlenhändler vereinigungen, der sich ursprünglich gegen unlauteren Wett bewerb richtete, fortsallen, und auch die Klausel der freiblei benden Prciie soll veseitia» werben. Die Bölkervnndsversammlnng. Paul B>mcour über die GicherheitSsrage. >s Gens. In der gestrigen Nachmittagssitzung der Völkcrbundsversammlung verteidigte Boncour daS Genfer Protokoll. Er versicherte, daß Frankreich «nerschütterliches Vertraue« in de« Völkerbund habe, und sagte, Laß di« Be griffe »Schiedsgerichtsbarkeit, Sicherheit und Abrüstung" un trennbar seien. Ihre Verwirklichung müsse zeitlich in -er angegebene» Reihenfolge geschehen. Seine Argumentation die sich wiederholt gegen Chamberlain richtete, gelangte immer wieder zu der Schlußfolgerung, baß das Genfer Protokoll lediglich Bestimmungen des BölkerbundSpakteS präzisiere, nm sic im internationalen Leben praktisch anzu wenden, insbesondere auch hinsichtlich der militärischen Sank tionen des Artikels 16 des Völkerbunbspaktes. Frankreich habe das Genfer Protokoll unterzeichnet, um damit seinen Friedenswillen zu bekunden. Der TicherheitSpakt unter scheide sich vom Genfer Protokoll nur darin, daß er sich auf einige Länder beschränke, zwischen denen noch daS Gespenst des Kriegs stehe. Boncour sagte weiter: Die jetzt geplanten Sonberabkom- men, die grundsätzlich dem Geiste des Völkerbundspaktes und des Genfer Protokolls entsprechen, werden es eines Tages notwendig machen, daß zwischen ihnen «ine höhere Verbindung durch den Völkerbund hergestellt wird. Wenn ihm genügende Garantie für die Sicherheit geaeben wird, wird Frankreich an der Lösung des Abrüstungsproblcms uneingeschränkt Mitarbeiten. Der Völkerbund muß schon heut« seine technische Organisation beauftragen, alle Einzel heiten dieses Problems gründlich zu studieren, damit, wenn der Völkerbundsrat die internationale Abrüstungskonferenz etnberuft, diese nicht zum Scheitern verurteilt ist. Boncours Rede fand starken Beifall. Bor Boncour sprachen vormittags Urrutia-Colombien, der nachdrücklich sür die obligatorische Rechtsprechung des internationalen Gerichtshofes im Haag eintrat, und Loudon-Holland, der vor Einbringung der bereits gemeldeten Resolution der Meinung entgegentrat, daß die Mandatsgebiete schlecht ver waltet seien. Das Genfer Protokoll sei nicht tot: die in ihm enthaltenen Grundsätze würden immer wiederkehren. London stimmte schließlich dem dänischen Antrag zur Forderung der Kodifizierung des internationalen Rechts und dem Plane -er französischen Regierung auf Errichtung einer großen wirtschaftlichen Verteilungsorganisation zu. -- Der deutsche Beobachter in Genf. Berlin. Durch eine Indiskretion politischer Kreise sind verschiedene Gerüchte über wichtige Besprechungen oeS offiziösen deutschen Beobachters in Genf verbreitet worden. Wie wir von unterrichteter Seite erfahren, hatte sich der Völkerbundreferent im Auswärtigen Amt Ge heimrat von Bülow, im Auftrage der Reichs regierung nach Genf begeben, wo er lediglich die Rolle eines passiven Hirschauers gespjxft hat. Geheimrat von Bülow hat sich lediglich darüber orien tiert, wie sich die Stimmung der Völkerbundskreise zu dem Problem deS deutschen Eintritts in den Völkerbund eingestellt hat. Er wird hierüber gegen Ende der kom menden Woche dem Außenminister Dr. Stresemann Be richt erstatten. Gindruck der Chamberlain-Rede i« Berlin. Berlin. Die Rede, die der englische Außenminister Chamberlain unter dem großen Beifall der Völkerbund versammlung in Genf gehalten hat, gibt den Berliner diplomatischen Kreisen zu lebhaften Meinungs äußerungen Anlaß. Unter anderem wird darauf hin- aewresen, daß der englische Standpunkt hinsichtlich der Sicherheitssragc in vielen Punkten an den elementarsten Notwendigkeiten vorübergegangen sei. Chamberlain habe ziemlich einseitig darauf hingewiescn, daß es die Aufgabe oeS Völkerbundes sei, den europäischen Frieden durch Garantieabmachungcn zwischen den beteiligten Mächten unter Führung der Völkerhundmächte zu sichern. Mit keinem Wort sei er darauf eingegangen, daß die Anregung zur Erörterung des Sicherheitsprovlems von Deutschland auSgegangen ist. Wenn der englische Minister in der Ablehnung einer schematischen Lösung besondere Ab machungen für besondere Fälle verlangt, so komme er damit dem deutschen Standpunkt näher. Auf der anderen Seite aber habe die Rede Chamberlains «ne gewisse Ent täuschung hervorgerusen, da sie das Fri^enSproblem all zusehr vom alliierten Standpunkt aus beurteilt. )s Paris. Einer Havasmeldung aus Tetuan zufolge soll Äeneral Primo de Rivera die Absicht haben, die Opera, tion«r der spanischen Streitkräfte bei Morro Nnevo und Gebabilla persönlich zu leiten. Primo de Rivera wir- sich daher demnächst nach Melilla begeben. Von den Landungskorps wird weiter bericht«, -aß sie bei -er Landung 48 Minen entdeckten, die von den Nisleuren gelegt und im Augenblick der Landung zur Explosion ge bracht werden sollten. Da die spanischen Truppen die Minen rechtzeitig entdeckten, konnten sie -er Explosion zuvorkom men. Die Streitkräitc des Generals Sarro haben einen Streifzug unternommen, aus welchem sie 70 Gefangene machten. Tas französische Geschwader ist vor Nlhucemas etngetroffen. )l Paris. Nach einer im „Marin" wiedergegebcnen Meldung aus Madrid wird dorr amtlich mitgeteilt: Die Truppe« des Frontabschnitts von Tetnan, die in Ruhestel lung waren, werben wahrscheiakich heute ihren Vormarsch gegen den Feind vor de» spanischen Stellungen südlich von Beni Hozmar wieder aufnchmen. Tie Lage im Abschnitt Alhucemas ist unverändert. Eine Depesche aus Melilla gibt darüber Einzelheiten: Durch Ausklärungsslüge >ei festgestellt worben, daß die Beni Ouriagcl, die Tenama und die Beni Lulischek sich in großer Zahl ins Innere zurück ziehen. Bei Bu Koja habe man viele weiße Fahnen be merkt. In der vergangenen Nacht habe sich der Feind dem Vorgebirge von Morro Nuevo genähert, sei aber bemerkt und gleich zurückgetrieben worden. Aus Ceuta kommt die Meldung, daß General Andrase cingetroften sei, um im Frontabschnitt von Tetuan ein Kommando zu übernehmen. Eine spanische Truppenabteilung rückr südlich vom Plateau von Gurgous vor. Sweida von der Zivilbevölkerung geräumt. )l Paris. Ter Berichterstatter der Chicago Tribüne in Esra berichtet seinem Blatte, daß der Druseuvolksstamm aus seiner Landeshauptstadt Sweida abgezogen sei Tie Räumung habe in der vorgestrigen Nacht begonnen und sei gestern vollendet gewesen. Französische Flugzeuge Hanen lange Kamelkarawanen festqcstellt, die Frauen, Kinder und Güter in langsamem Zuge sortschafnen. Obwohl die Siabt Sweida nunmehr von der Zivilbevölkerung geräumt sei, be nutzten die Krieger der Trusen die aus Stein gcoaute Hauptstadt als Besestigungswerk bei ihren Angriffen gegen die Zitadelle von Sweida, in der sich noch 700 Franzosen befinden, die seit 50 Tagen belagert werden. Illi MkM Miet M »er RliWimm. vdz. Berlin. Auf eine kleine Anfrage deutschnatio naler LandtagSabgeordneter. ob das preußische Staats ministerium bei der ReicbSregierung festgcstellt habe, welche Sicherungen bei den Londoner Abmachungen im Sommer 1924 dafür getroffen worden sind, daß die Räumung des weiteren Einbruchsgebietes an der Ruhr und der Brücken, köpfe DuiSburg und Düsseldorf nickt zu stärkeren Be- legungrn des obuebin schon unerträglichlich belegten alt besetzten Gebietes führen dürfe, und worin diese Siche rungen bestehen, Hat der preußische Minister des Innern folgende Antwort gegeben: „Tie deutsche Regierung, wie auch die preußische Staatsregierung, haben stets den Rechts standpunkt vertreten, daß die Räumung von Teilen des be setzten Gebietes keinerlei Mehrbelastungen der besetzt bleibenden Gebietsteile zur Folge haben dürfe. Insbeson dere würde eine Unterbringung der durch die Räumung der sogenannten Kölner Zone freiwerdenden Truppen in der zweiten oder dritten Besatzungszone dem Geiste des Artikels 429, Absatz 1 des Versailler Vertrages widerspre chen. der ausdrücklich von einer Einschränkung der Besetzung spricht. In erhöhtem Maße muß dieser NecktSstandpunkt für die Räumung vertragswidrig besetzten Gebietes gelten. Wenn sich auch im Rahmen der Londoner Verhandlungen im Sommer 1924 den deutschen Delegierten keine Möglich- leit geboten hat, die Frage der Sicherung gegen stärkere Belegung des altbesetzten Gebietes bei Räumung des Sank- tionS- und Einbruchsgebietes anznschneideii, so haben doch andererseits alle neuerlichen Quartieranforderungen und sonstigen Maßnahmen der Besatzung, aus denen die Absicht entnommen werden konnte, die Truppenstärken des altbc- setzten Gebietes bei Freigabe des Räumungsgebietes zu ver mehren, den Anlaß zu nachdrücklichen diplomatischen Vor stellungen gegeben. Sowohl die Reichsregierung, wie auch die preußische Staatsregierung, sind nach wie vor entschlos sen. den deutschen RrchtSstandpunkt mit allem Nachdruck zu vertreten. Bom Marokkokrleg. )( Part». HavaS meldet aus Fe- vom gestrigen Tage über den Stand der frauzvfische« Offensive in Marokko» da gemeinsame Borrücken der Gruppe Goubeau sZerual) und der Gruppe Goureau (Tafrant) ist von Erfolg gekrönt ge wesen und hat es den französischen Truppen ermöglicht, auch die nördliche Anhöhe des Werga und die früheren französi schen Posten im Gebiete der Beni Zerual zu besetzen. Die Lage an der Wergafront ist außerordentlich günstig. Uebsr- all haben die französischen Truppen, von der Artillerie leb haft unterstützt, ihr Ziel erreicht und den sich ihnen ent gegenstellenden feindlichen Widerstand überwunden. Der Feind zieht sich rasch nach Norden zurück. Die Truppen des General Billotte rücken an der Front von Tarra vor und haben in Sker wieder Fuß Maßt. General Naulin ist in Taunat angekommen. Die Schiedssprüche für die Reichsarbeiter »«d die Eisenbahner. )s Berlin. Laut Vorwärts haben die Reichsarbeiter» orgauisatioueu gestern den Schiedsspruch über die Neurege lung der Löhne bei den Reichsarbeitern für völlig «ubefrie» digcud erklärt, ihm jedoch dennoch in Berücksichtigung der augenblicklich für die Reichsarbeiter schwierig gelagerten Verhältnisse ihre Zustimmung gegeben. Die Erklärung der Eisenbahnarbeiterorgantsationen zu dem Schiedsspruch für die Eisenbahnarbeiter wird erst heute dem Reichsarbeits- mtnisterium zugehen. Wie dem Blatte zufolge bestimmt ver lautet, werden dte Eisenbahner den Schiedsspruch ablehneu. Sollte der Spruch jedoch auf Antrag der Reichsbahngesell schaft verbindlich erklärt werden, so werden sich aller Vor aussicht nach auch die Eisenbahner kür den Augenblick damit Minden müssen.
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