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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192605212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19260521
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19260521
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1926
- Monat1926-05
- Tag1926-05-21
- Monat1926-05
- Jahr1926
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1926
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Riesaer O Tageblatt und Anzeiger Meblatt Mld Aouiaers. Postscheckkonto r Dresden löSö Virokafl« Riesa Rr. S2. «nd Anseiger Meblatt Mld AuMger). Drahtanschrift! «osa. Da» «lefter Tgßthlatt enthält die awlltcheu veünuitmachnuie» " der AmtShauptmrnnschast Sroßenhal», de» Amtsgericht», der Amt-anvattschaft beim Amtsgerichte «nd de» Rate» der Stadt Riesa, de» Kimuuamt» Riesa »«d de» davdZollamt» Meiste». 116. Freitag, 21. Mai 1926, abends. 79. Jahrs. Da» viielaer Laarbtall rrschrlnt te>« ^a^ädrnd^V,» Uhr mU Ausnahme der Sonn» und Festtage. veiu»«w«w, »«»*« oorauozayuuiz, lut «u»«>r »eomu > Marr pfeiuug vaecy durch Voten. Für den Fall de« Eintreteu» von ProdukttonSverteuenmgen, Erhöhungen der Löhn« und Materialienpreis« bebalien wtr un« da» Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Aajeigcr für die Nummer de» Ausgabetage» sind dl» S vhr vormittag» aufzuaeben und i« vorau» zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmt«, Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis i r die SS nun breit», S mm hohe Grundschrift-ZeU« (S Gilben) 2S Eold-Psrnntg«; die 8S mm breite Reklamezeile ISO Gold-Pfennige; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. Feste Tariff. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage ringezoaen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort; Riesa. Achttägig« llnterh altungsbeila ,- .Erzähler an der Elbe". — Zm Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen - Hut der Bezieb.-c keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de» Bezugspreis«». Rotationsdruck und Verle g; Langer S> Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goettzestratze ül> Verantwortlich für Redaktton: Heinrich Uhlemann, Riesa: sür Anzeigenteil: Wtlbelm DittrtL. Riela. I I 1 , -ri -NI -N-I-I - . . JelNIlWstMlM über »ui PMlWM vbz. Berlin. In der gestrigen Sitzung des ReichS- atS gab der ReichswtrtschaftSmiuifter Dr. CurtiuS eine Er- clärung darüber ab, in welcher Weise die Reichsregierung unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage und des Gut achtens des RcichSwirtschastSratS sowie -er Verhandlungen mit den verschiedenen Erwerbsständen den schon von dem letzten Kabinett vorgelegte« Gesetzentwurf zur Förderung des Preisabbaues weiter zu behandeln gedenkt. Die in den Artikeln 1 und ö des Gesetzentwurfs enthal- teile Vergleichsordnnng zur Abwendung des Konkurses ist vom Nelchsrat bereits verabschiedet worden und wird dem nächst dem Reichstag vorgelegt werben. Zu dem im Artikel 2 vorgesehenen Maßnahme« gegen die Ningbildung hat der RetchSwtrtschaftSrat zwei vonein ander abweichende Gutachten vorgelegt. Die ReichSregie- rung hält darum die Beschaffung weiteren Material» für erforderlich und wird auch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Mißstände auf dem Gebiete beS Submissionswesens un ser Ringbildung zum Gegenstau- -er ÄirtschaftLenguete machen. TaS Ergebnis wird später -em Reichsrat erneut vorgelcgt werden. Der Artikel 3 des Gesetzentwurfs hat «ine Erweiterung der Bcanstandnngsrechte der Reichsregiernng gegenüber Maßnahmen und Beschlüßen der Zwangssyndikate zum Ziel. Tie Ausnahmevorschrift LeS Paragraph IS d«r Kartellver- ordnuug, wonach solche ZwangSsyndtkate der Verordnung nicht unterliegen, soll bestehen bleiben; aber es soll eine Er weiterung der Aussichtsrechte des Reiches gegenüber den Zwangs-Syndikaten durch eine Abänderung der AuSsüh- rungsbestimmungen zum Kohlenwirtschaftsgesetz und der Durchführungsbestimmungen zum KaltwirffchaftSgesetz ein treten. Dadurch sollen ohne Inanspruchnahme deS Kartell gerichts die gleichen Beanstanbungs- unS Eingriffsmöglich seiten gegeben werden, wie sie die Kartellverorduung für die freiwillig gebildeten Kartelle vorsteht. Eine gesonderte Vor lage in dieser Richtung ist dem Reichsrat heute übersandt worden. lieber den Artikel 4 des Gesetzes, der das Strafrecht der Jnuunge» regeln und Las behördliche Aufsichtsrecht gegen über Innungen verstärken sollte, habe» eingehende Verhand lungen mit den Vertretern des Handwerks stattgefunden. Der Reichsverbanb LeS dentsche« Handwerks bat be schlossen, daß die Innungen bis zum Wiedereintritt nor maler Wirtschaftsverhältnisse, Ordnungsstrafen gegen Mit glieder wegen Wettbewerbshandlungen nur verhängen sollen, wenn «nlanterer Wettbewerb im Sinne des Gesetzes vorliegt. Der Beschluß sagt weiter, daß Innungen oder Fachverbände Mindest- und Richtpreise weder festsetzen noch empfehlen oder bekanntgeben sollen. Bet den Handwerkskammer« solle» PrüfangSstelleu eingerichtet werden zur Prüfung von Beschwerden der Ver braucher über Preise und Leistungen der Handwerker. Die Reichsregierung beabsichtigt, zunächst den Erfolg dieser Zwischenmaßnahmen abzuwarten, ehe sie weitere ge setzliche Maßnahmen auf diesem Gebiet in Vorschlag bringt. Keine Aufwertung -es Borkriegsgeldes. ss Leipzig, 20. Mai. Der 4. Zivilsenat d«S Reichs gerichts hat heute unter dem Vorsitz des SenatSprästdeuteu Dr. Meyer al» RevifionSinftauz die Magen des OLerfeuer- wehrmaanes Jäasch-Dortmun- «ad des BetriebSauwalts Winter-Leipzig, hinter denen der ReichSbaukgläubigerver- baad steht, «egen die Reichsbank auf Anerkenn««» der Bor kriegsbanknoten «-gewiesen. Die Koste» der Revifionsin- stanz werde« de« RevifiouSklägeru aaserleat. In der heutigen RevistonSverhandlung vor dem Reichsgericht, betreffend die Aufwertung der alten ReichSbankuote«, führte als Vertreter der Kläger Rechtsanwalt Sndau au», daß die alte« Reichsbanknoten im Gegensatz zu den Inflation^ bauknoten Jnbaberschuldverschretbungeu seien und diese Eigenschaft auch durch das Sperrgesetz vom 4. August 1914 und durch da» neue Bankaesetz von 1924 nicht verloren hätten. Durch st S Absatz 3 de» BankgesetzeS übertrag« da» Reich eines seiner «nchtrgften HohcitSrrchte, da» der Notenausgabe, auf die ReichSbant, unter vollständigem Verzicht auf jedes Mitbestimmungsrecht. Darin lieg« eine Verfassungsänderung, die zu ihrer Gültigkeit einer Zwei- drittelmehrheit bedurft hätte. Das Bankgesetz habe aber im Reichstag die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht, mithin seien me K 1—3 deS BankgesetzeS nichtig. Wenn die Regelung oe» BankgesetzeS völkerrechtlich durch das Dawesabkommen angenommen werden mußte, so mutzten doch Pie sich daraus ergebende« Laste« auch auf die em- zelnen Staatsbürger nach Maßgabe der Verfassung, nach der alle Deutschen vor dem Gesetze gleich sind, verteilt werden, nicht aber durch Enteignung eines bestimmten Personenkreffes. Zu einer entschädämmgSlosen Enteignung gehöre nach st 153 der Reich-verfaffmlg ein gültiges Ge setz. Da das Bankgesetz aber nichtig sei, sei auch die Ent eignung hinfällig. Auch fundamentale Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches, namentlich die von Treu und Glauben, würden durch das Bankgesetz verletzt. Dec Rechtsanwalt kam zum Schlüsse, daß die Rechtsansprüche von V orkriegSgÄdbesitzerv weiter bestehen and bat^ da^r W MWM KMIIIW W MWWMM In inM SIuhM. )s Genf, 20. Mai. Gegen Schluß der BormittagS- sitzung deS ÄbrüstungsanöschusscS erklärte Gras Bernstorfs, die bisherige Debatte habe vielfach bei ihm den Eindruck erweckt, daß man die oorgebrachteu Argumente bester zn« Beweis -er These hätte verwende« können: Wie kann man der Abrüstung auS dem Wege gehe«, als znm Beweis der andere« These: Wie kann man z« ttner Abrüstung kommen? Der argentinische Delegierte habe gestern von -em poten- ttellen Friedenswillen gesprochen. Nach seiner Auffassung müßte man wenigstens zu einem Zwischenabkommen ge langen. Aber alle Argumente, die vorgcbracht wurden, klangen so, als ob sie in einer Zeit vor dem Kriege vorge bracht würden. Graf Bernstorfs führte dann etwa Folgen des aus: Mau darf doch die Tatsache des Bestehen- deS Völker bundes und -en Umstand nicht übersehen, daß dadurch die Lage vollkommen geändert worden ist. Ich bin sehr er stattet darüber. Laß man in diesen Debatte» vom Völkerbund «nd seiner Tätigkeit nicht mehr gesprochen hat als dies ge schehen ist. Ein Krieg ist doch heute mit gewissen Ausnah men eine Unmöglichkeit. Ein kriegerischer Konflikt ist nur uoch zwischen dem Völkerbund selbst und einem Angreifer staat vorstellbar. Außerdem ist meiner Ansicht nach auch die Sicherheitsfrage zu stark unterstrichen worden. Unter Bezugnahme auf den Schlußabsatz der Resolution der BölkerbundSvcrsammlung fuhr der Redner fort: Wenn wir überhaupt zn einer Einigung kommen, dann könne» wir sie nur dann in die Praxis »«setze«, wen« der Völker, bnndsrat, wie in dieser Resolution vorgesehen ist. erklärt, daß die allgemeine Sicherheit, von der in dieser Resolution die Rebe ist, erreicht ist. Tic ganze Diskussion, die wir hier führen, müßte sich doch auf der Annahme ausbauen, baß diese allgemeine Sicherheit erreicht ist. In den meisten Ausführungen wurde der Völkerbund und die Bestimmung -es Art. 8 seiner Satzung, nach der die Freiheit der Staaten, sich zu rüsten, beschränkt ist, vollkommen ignoriert. Wir haben deutscherseits in bezug auf Entwaffnung in Len letz ten acht Fahren eine sehr große Erfahrung bekommen. Weniger Erfahrung haben wir aber in bezug anf Rüstung, was die letzten acht Jahre anbetrifft. Ich habe einen tiefen Eindruck empfangen von dem düsteren Gemälde, SaS gestern der belgisch« Senator de Brouckdre uns über Leu GaS» «nd Luftkrieg vor Augen geführt hat. Ich will, Lurch Liefe- Bild angeregt, nicht etwa einen formellen Vorschlag «nter- breite», sondern nur eine persönliche Anregung geben, die dahin geht, die Anwendnug von Giftgase« «nd von Kriegs- lnstfahrzeugen glatt z« »erbiete«. Es wäre anf jede» Fall ein recht guter Anfang für unsere Arbeiten und würbe in der Welt den denkbar besten Eindruck mache«. Der belgische Delegierte hat in seiner Rede auch noch anSgeführt, daß jedem Land erlaubt sein müsse, sich zu verteidige«. Eine zynische Grausamkeit wäre, wenn man einem Lande ver bieten wolle, sich gegen Luftangriffe auf seine Hauptstadt zu schütze«. Nicht ich habe diese- Wort von der zynischen Grau samkeit gebraucht. Ich möchte aber doch darauf Hinweisen, daß Deutschlands Entwaffnung augenblicklich so «aß ist, »atz wir «nsere Hanptstadt nicht gegen einen Luftangriff verteidige« könnte«. Bei der Krage der potentielle« Kriegsstärke eines Lan de- muß man berücksichtigen, wieweit die FriedcuSindastrie tu eine Kriegsindustrie übrrgeführt werden kann. Ich will keine unangenehme» Erinnerungen an- der Vergangenheit erwecken. Aber sür den besonderen Kall Deutschlands ist die Lage doch so, baß die Le»tsche« Industriezentren, die in der Näh« der Grenzen liegen, in wenigen Stunden vernichtet «erde« könne«, bevor überhaupt an eine Umwandlung her ¬ angegangen werde« kau«. Außerdem muß man noch L e besonderen schwachen Punkte, die ein Land aufwcist, beriui- sichtigen. Darunter fällt zum Beispiel die Unmöglichflff, die Bevölkerung mit genügender Nahrung zn versehen, di: Schwierigkeiten in der Beschaffung von Rohmaterialien, besonders solcher, die auS den Kolonien eingeführt werden müssen. Schließlich muß man noch auf die geographisch: Lage eines Landes Rücksicht nehmen. ES ist ein Unterschu ß, ob die Grenzen offen dalicgen, oder ob sie durch natürliche Schranken, wie Gebirge usw. geschützt sind. Ich habe den Eindruck, wie ich schon in meiner ersten Rede sagte, daß der Fragebogen auf der einen Seite biS ins einzelne geht, daß auf der anderen Seite aber einige wichtige Punkte über haupt nicht inS Auge gefaßt sind. Es wäre doch sicher wesentlich, die Frage des Verbotes der Kriegs-Flugzeuge, -er schweren Artillerie und der Tanks zu erwähnen. Ich meine, mau würde ersolgreichere Arbeit leisten können, wenn mau nicht nur auf die bloße Herabsetzung der ietzigcn Rüstungen ausgiuge, sondern auch Laraugiuge. gewisse Ka tegorie« von Rüstungen überhaupt ansznschalten. Außer dem mutz die Frage der Kolouialtrnppen noch berücksichtigt werden. Ich wiederhole, datz ich hier keinen formellen Vor schlag im Namen meiner Regierung oder auch nur in mei nem eigenen Namen mache, sondern nur einige Gedanken auf Grund unserer bisherigen Tebaile vorbringe. Schließlich möchte ich noch darauf Hinweisen, Sah wir und der Völkerbund schon aus Prestigegründen unbedingt zu praktischen Ergebnissen gelangen münen. Nach der mit sichtlichem Interesse von den Ausschußini: gliedern aufgenommenen Rede des deutschen Vertreters er hob sich Lor- Robert Eecil, um Len vom Grafen Bernstorff angeführten Gedanken zu unterstreichen, daß durch daS V - stchen des Völkerbundes gegenüber der Vorkriegszeit ein: vollkommen veränderte Lage geschaffen sei. England köni c sich nicht vorstellen, daß eS uoch irgend einen anderen Krieg geben könne, als einen Völkerbnndskrieg gegen einen An- greiser-Staat. Er wies sodann darauf hin, daß die Inter nationale Konferenz zur Kontrolle des Waffenhandels im vergangenen Jahre sich in ihrem Schlußprotokoll ausdrück lich gegen den Gaskrieg ausgesprochen hat. MW dtr chtmintn Auchrajk. )f Genf, 20. Mai. Der Abrüstungsausschuß hat heute abend die allgemeine Aussprache über den Fragebogen ab geschlossen. TaS Redaktionskomitee tritt morgen vormittag 10 Uhr znsannuen. Der heutige Tag brachte außer den Bemerkungen, die hente vormittag Graf Bernstorfs zu der allgemeinen Au-z spräche gemacht hat, noch längere, teilweise grundsätzliche Erklärungen -er Vertreter Englands, Frankreichs, Italiens und -er vereinigte« Staate«. Lord Robert Eecil hat dabei »och einmal LaS ganze Abrüstung-Problem unter Heran ziehung der wichtigsten und anf praktisch« Arbeit hinzielen- Leu Argnmente, die tm Laufe dieser Woche vorgebrachc worden ftnd, dur-gesprochen. Paal-Boneour wiederholte in» wesentlichen die bekannten Argnmente zur Stützung der französischen These, indem er erklärte, datz alle Versuche zur Lösung deS StcherheitSproblemS auf allgemeiner Grundlage bisher gescheitert seien. Frankreich habe sich an jedem die ser Versuch« aktiv beteiligt. So lange keine allgemeine Sicherheit geschaffen sei, könne auch die Abrüstung nur eine relative bleiben. Der italienische General de Marinis wandte sich sehr entschieden gegen die Einführung einer internationalen Kontrolle für den Rüstungsstand in Len einzelnen Ländern. In welchem Umfange eine Verwirklichung dieser Ansprüche möglich sei, sei dann einer späteren Entscheidung vor- zubehalteu. Für die Reichsbank sprach Rechtsanwalt Kiefer. Er betonte, daß die Reichsbanknoten in dem Augenblick, wo durch das Sperrgesetz die Einlösung-Pflicht aufgehoben wurde, aus Jnhaberschuldverschreibungen zu bloßen Geldzetteln wurden. Ob die durch das Bankgesetz getroffene Regelung dem Grundsätze von Treu und Glauben entspreche, habe das Gericht nicht nachzuprüfen, der Gesetzgeber sei tn dieser Beziehung souverän. Die Kläger hätten sich daher an den Gesetzgeber, nicht aber an die Reichsbank zu wende«, dre sich an die Vorschriften deS BankgesetzeS zu halten habe. Die Delegatton eines HoheitSrechteS an eine juristische Person s« keineswegs verfassungSLndernd. 8 14 Zif fer 14 in der Reichsverfasjung besage, datz die in Frage stehende Materie nur durch Reichsgesetz entschieden wcr- deu könne. Das fei aber geschehen. Weiter sei in der Verfassung ausdrücklich vorge- sehen, daß das Reich Hoheitsrechte, z. B. Greuzände- rungen, durch einfaches Reichsgesetz ansüben könne. Zu- dem sei das Hoheitsrecht gar nicht preisgegeben, sondern durch daS Bankgesev lediglich auf 50 Jahre der Reichs bank übertragen worden. Das Bankgesetz könne auch durch den Reichstag jederzeit wieder aufgehoben werden, sei also nicht unwiderruflich. Die Reichsbank sei nicht souverän, sondern dem Reiche untergeordnet und unter liege der Reichsgesetzgebung. Die tm 8 153 der Reichs verfassung vorgesehenen Gründe für eine entschädigungs los Enteignung — falls man eine solche als gegeben annehmen wolle — seien voll erfüllt. Eine Enteignung lieg« aber überhaupt nicht vor, da die Einlösung zu dem damaligen Werte der betreffenden Banknoten erfolgte. Nach zweieinhalbstüudiger Beratung kam das Gericht, wie oben gemeldet, zur Zurückweisung der Revision At nße Stift ick MM Um. XVerl in. Das Reichskabinstt hielt gestern nach mittag seine erste «nd »«gleich die letzte Sitzung vor den Pfinaftferien ab. Gegenstand der Beratungen war das Slrdeitsprogram« der ReichSregierung. Größere poli- tisch« Fragen sollen erst nach den Pstngftferien in Angriff genommen werden. ReichS-armer «nd Roter Fronttämpferbovd. au. Berli n. Dar Massenaufgebot der Kommunisten zn Pfingsten 1« Berit« ist wenig geeignet, in den bürger lichen Kreisen das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen. Man befürchtet, daß die Bereitschaft einiger Tausend Schutz polizisten nicht genügen wird, zu erwartenden Krawallen mit dem nötigen Erfolg entgegen zu treten. Interessant ist eine Nachricht, die bisher noch nicht bestätigt worden ist, datz der Rote Frontkäinpserbund zwecks gemeinsamer Aktion gegen die vaterländische» Verbünde an das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gotd beraugetrctrn ist. Dies« Taktik der
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