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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.12.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-12-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-190412253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-19041225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-19041225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-12
- Tag1904-12-25
- Monat1904-12
- Jahr1904
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.12.1904
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«ette 18. Nr. «SS. «8. Jahr«. maßgebenden Tonsetzer der Anstalt angehören, ohne üeren Namen fortschrittliche Vortragsordnungen schwer zu entwerfen sind, 2) aus idealen Gründen, weil der durch die Ge nossenschaft eingeschlagene Weg als der richtige erscheint, den Komponisten die Segnungen des Urhebergesetzes auch wirklich zuteil werden zu lassen." Und wieoiele Angriffe sind auf diese Stellungnahme erfolgt? Welche von größter Unkenntnis zeugende Be gründungen hat man lesen müssen? Die einen sprechen oaoon, daß diese Kundgebung des GcsamtausschusseS keinen „bindenden Be- schlutz' für die Vereine bedeute, als ob erstens ein Rat, eine Empfehlung überhaupt jemals ein bindender Beschluß zu nennen sein würde, und als ob auch ein Süngeriag gerade in dieser An gelegenheit auf etwas Anderes als auf einen ablehnenden oder zustimmenden Rat zukoinmen konnte! Tie Folgen eines „bindenden Beschlusses" bezüglich dieser Frage (ganz gleich ob zustimmend oder ablehnend) würden für den Bund geradezu unabsehbare sein! Andere sprechen ihre Verwunderung darüber aus, daß der Gejamtausschuß den Ausgang des Prozesses d.^s Justizrat Michaelis gegen die Genossenschaft nicht ab- gewartet habe. (Ob diese wissen, daß derselbe bereits in erster Instanz glatt abgewiesen ist, verraten sie nicht.) Es handelt sich hierbei um das Verlangen der Gegner, es solle die Anstalt ein Verzeichnis aller ihr übertragenen geschützten Werke herausgeben, was diese aber — und nach der Meinung der Majorität mit Recht — ablehnt, weil erstens dadurch die Unkosten ins Ungemessene sich steigern würden, und zweitens dieses Verzeichnis immer nur eine kurze Spanne Zeit richtig sein würde. Noch andere preisen als bessere Mittel an: Erhöhung der Notenpreise oder Verzicht auf den Kunden rabatt bei den Musikalienhändlern (sodaß die be treffende Erhöhung, bezw. der betreffende Rabatt den Komponisten zugute kommen könnte), und zeigen sich da durch rückständiger denn je. Denn der betreffende Ver ein kauft dasselbe Lied nur einmal und singt es dann im Laufe der Jahre vielleicht in h u n ü e r t oder noch mehr Aufführungen immer wieder von denselben Notenblättern, und nur auf dieser Tatsache beruht das Gesetz, daß die wirtschaftliche Ver wertung besteuert wird, die in den mehrfachen Auf führungen liegt. Auch nicht immer gute Mittel sind in dem aufs neue ausgebrochenen Kampfe angewendet worden. So suchen die Gegner Stimmung zu machen mit der Erklärung, daß der betreffende „Beschluß mit nur einigen Stimmen Mehrheit" zustande gekommen sei, wahrend man wohl 15 gegen 8 eine Zweidrittelmajorität nennen kann. Da verkündet ein anderer Bund im Lapidarstil, es sei die Meinung der Majorität vollkommen unrichtig, daß „fortschrittliche" Vortragsordnungen aus tantieme freien Werken nicht mehr (die Majorität hatte ge sagt: nur schwer!) zusammengestellt werden könnten, und für ebenso unrichtig erklärt er, daß durch die Autorengesellschaft der allein richtige Weg (was gar nicht behauptet war) geboten würde, um den Kompo- nisten die Segnungen des Urheberrechts zuteil werden zu lassen. Müßte man nun nicht als einzig richtige Fort- setzung einer derartigen sogenannten Richtigstellung er warten, daß der andere, vielleicht bessere Weg bezeichnet würde? Tenn das wäre doch jedenfalls der beste Kampf gegen die Unkenntnis der Majorität des Ge- samtausschusses! Allein nicht ein Wort erfährt man darüber, sodaß nur zu denken übrig bleibt: Wer nichts sagt, Recht bedauerlich ist es, daß auch vereinzelte namhafte Komponisten zurzeit der Sache noch fern stehen, vielleicht, weil ihre Verleger zu den Gegnern gehören, oder vielleicht auch, weil sie von den Tantiemen nicht allzuviel erhoffen uno darauf gern Verzicht leisten, allerdings ohne zu bedenken, daß sie durch ihr Verhalten den bedürftigen Kollegen den Kampf sehr erschweren. Die den Deutschen im Blute liegende Uneinigkeit zeigt sich auch hier wieder in bedauerlichster Weise unter Verlegern, Vereinen, Komponisten. Deshalb erscheint das Eine sicher, daß weitere Fortschritte in dieser Kulturfrage nur noch abhängen von den Erfolgen, welche die deutsche Anstalt zu Berlin in Zukunft erringt. Viel, sehr viel hat sie erreicht im vergangenen Jahre: die Abschlüsse mit sämtlichen großen Konzertinstltuten, mit ungezählten Vergnügungshallen, wo die leichte Musik dominiert, mit sehr vielen großen Männer- und gemischten Chören, vor allem aber die am 1. Dezember 1904 in Kraft getretene Einigung mit der Pariser ZociSts, wodurch ihre Wirksamkeit für alle Zeiten sichergestellt ist. Zu den der Pariser Gesellschaft ange schlossenen Komponisten und Mufikverlegern gehören außer den namhaftesten französischen, belgischen, italieni schen und anderen ausländischen Komponisten und Musik- Verlegern auch namhafte Deutsche und Oesterreicher, so z. D. die Komponisten Drescher, Einödshofer, Komzak, Kremser, Lohar, Paul Lincke, Millöcker, Reinhardt, Auf dieses Gelübde hin wagte Jochen Staberow inso- sern emen Vorschuß, als er für das frische Grab einen, vrächtigen Kranz annahm, auf dessen Schleife kein Name stand — nur das Wort des Apostels: ,Jhr wisset nun alles . . . und zürnet nicht st * * * * Fast drei Wochen schon weilte Josefa von Knieper auf Neuwieschenhof. Wenn es irgendwo in der Welt einen Ort gab, wo das wunde Herz der Waise unter liebevollster Rücksichtnahme ihrer Umgebung nach Trost und seelischer Genesung ringen konnte, so war es hier. Frau von Flott- well — eine nach jeder Richtung vornehme Dame, Ende der Zwanziger — hatte vor anderthalb Jahren selbst einen herben Verlust erlitten. Sie hatte den über alles geliebten Gatten verloren. In der Bewirtschaftung des Gutes, die sie trotz vieler vorteilhafter Pachtanträge selbst übernommen, fand die junge Witwe jene angespannte Tätigkeit, welche über Gram und Kummer am besten hin weghilft. Damit aber hing es zusammen, daß sie sich der Erziehung ihrer beiden Knaben im Alter von sechs und vier Jahren nicht in wünschenswerter Weise widmen konnte. Um so dankbarer war sie für die ernste, dabei doch so unendlich gütige und liebevolle Art, in der die Zaroncß sich der Kleinen gleich am ersten Tage annahm und deren ganzes Herz zu gewinnen wußte. So kam es, daß Josefa von Knieper sich schon in den wenigen Wochen Ine Stellung geschaffen, welche über die einer Gesell- hafterin oder Erzieherin weit hinausging, es war die iner Freundin und Vertrauten. Tic Vereinsamte schloß sich der jungen Frau um so herzlicher an, als diese in ihrem Wesen, ja selbst in der Haltung und in ihren Ge- sichtLzügen etwas hatte, was sie seltsam anzog. Wenn Leipziger Tageblatt. Strauß, Suppö, Felix Weingartner, Zeller, Ziehrer, so wie die Verleger Benjamin, Blaha, Bosworth «L Co., Chmel, Aug. Cranz, Döblinger (Herzniansky), Eberle <L Co., Nobitschek, I. Schuberth L Co. (Felix Siegel), Weinberger usw., also auch eine Anzahl deutscher Ver- leger, die in Frankreich Mitglied (Anhänger), in Deutsch- land aber Gegner waren, und deren Verlagswerke nun- mehr der Vertretung durch die Berliner Anstalt unter liegen. Und dabei ist zu beachten, daß die französischen Statuten noch strenger sind, als die Grundordnung der Berliner An stalt. Bei der Soci6t6 ist es überhaupt nicht möglich, daß ein Mitglied seine Mitgliedschaft kündigt oder löst. Es ist in üen Statuten nur eine Auflösung der ganzen Gesellschaft vorgesehen, die in Zeiträumen von zwanzig zu zwanzig Jahren unter der Voraussetzung möglich ist, daß zwei Drittel aller Mitglieder die Auf lösung der Gesellschaft beschließen. Zu den wünschenswerten Erfolgen würden auch immer häufiger sich findende Abschlüsse mit solchen Ver- einen (entweder selbständig oder durch ihre Bundes vorstände) gehören, die da erkennen, daß es kein Ver- dienst ist, erst den absoluten Zwang abzuroarten. Ueberall muß es Pioniere geben, Vorkämpfer auch im Dien st e der Wohltätigkeit! Und als solche wollen vor allen andern auch wir Leipziger Vereine und Bünde uns er weisen, Vorkämpfer im idealen Streite, den Komponisten das mit erringen helfen, was ihnen zum kleinen Teile Uebelwollen, zum großen Teile aber Unkenntnis noch so gern versagen möchte! Hochgeehrte Schriftleitung! Dies meine Aus führungen im Leipziger Sängerbünde „Teutonia", als deren Erfolg nach kurzer Debatte folgende Resolution einstimmig angenommen wurde: „Die Abgeordnetenversammlung des Leipziger Sängerbundes „Teutonia" erblickt in der Tätigkeit der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht in Berlin ein auf gesetzlicher Grundlage ruhendes Vorgehen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Komponisten. Der Majorität des Gesamtausschusses des Deutschen Sängerbundes ist der Tank dafür zu sagen, daß auch sie diese Erkenntnis ausgesprochen, indem sie den deutschen Vereinen geraten hat, sie möchten nunmehr durch Ab- Müsse mit der Anstalt den Komponisten den gesetzlich zugesicherten Anteil an ihrem geistigen Schaffen auch wirklich zuteil werden lassen. Die Versammlung zweifelt ferner nicht daran, daß auch alle anderen deutschen Bünde und Vereine bei ein gehender Erwägung -er einschlägigen gesetzlichen Be stimmungen und bei genauer Kenntnisnahme der Ein- richtung und Verwaltung der durch unsere allerersten deutschen Komponisten geleiteten Berliner Anstalt nach und nach mit derselben abschließen werden, um den im Gesetz liegenden Kulturgedanken auch wirklich zur Tat werden zu lassen. Mit vorzüglichster Hochachtung Gustav Wohlgemuth, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses und des Gesamtausschusses des „Deutschen Sängerbundes", 1. Bundesmusikdirektor ües „Leipziger Gausängerbundes" und des Leipziger Sängerbundes „Teutonia", Dirigent des „Leipziger Männerchor", des M.-G.-V. „Mercur" und der „Leipziger Singakademie". Nachschrift: Da ich bei meiner letzten Ver öffentlichung angegriffen worden bin auf Grund der Unterzeichnung „Mitglied des geschäftsführenden Aus- schusses des Deutschen Sängerbundes", so wollen Sie ge statten und es nicht als Eitelkeit auffassen, wenn ich sämtliche Beziehungen, die mich mit dem Sängerleben verknüpfen und mich zu meiner Stellung nahme in der Tantiemeangelegenheit gebracht haben, in obigen Unterschriften des Näheren bezeichnete. Da kann sich jeder Gegner das ihm zum Angriff geeignet er scheinende heraussuchen. D. O. (Wir haben dieser Veröffentlichung des Herrn Chormeisters Wohlgemuth gern Raum gegeben, da derselbe namentlich durch seine Tätigkeit als einer der Hauptfestdirigenten des Allgemeinen dentschen Sängerbundesfestes zu Graz 1902 sich entschiedenste Verdienste um den deutschen Männergesang erworben hat. Die Redaktion.) vettentlictie Zitrung Ser Lemrbelrammet Leiprlg TicnStag, den SV. Dezember 1904, nachmittags 5 Uhr, im Kammerlokale, tztottfchedstraße SS, l. Tagesordnung: I. Mitteilungen aus der Registrande. H. Bericht Wer die am 2. November d. I. in Zittau statt gefundene ordentliche Gewcrbekcnnmcrkonferenz. III. Zuwahl von Mitgliedern für den Prüfungsausschuß zur Abnahme der Gesellenprüfungen rm Grcweurhand- werk und verwandter Handwerke. IV. Beschlußfassung über den Haushaltplan der Kammer und die Höhe des auszuschreibendeu StcucrzuschlageS für 1905. Hierauf nicht öffentliche Sitzung. Der Doffitzendc der Gewerbekammer, Herr Malerober, meister Grüner, eröffnet in Anwesenheit von 14 Kammer. Mitgliedern die Sitzung und ersucht die Herrep Michael und Thal heim zur Mitunterzeichnung des SitzungSp rotokolleS. Zu Punkt l der Tagesordnung, Mitteilungen au» der Registrande, verweist der Herr Vorsitzende auf die vor der heutigen Sitzung in die Hände der Herren Kammer. Mitglieder gelangten Drucksache Nr. 417, nach welcher über wichtigere Negistrandeneingänge und deren Erledigungen von der letzten, am 7. Oktober d. I. stattgefundenen öffentlichen Sitzung ab über folgende Angelegenheiten zu berichten ist. 1) Vom Rate der Stadt Leivzig ist die Getverbekammer um Abgabe eine» Gutachtens darüber ersucht worden, ob es wünschenswett ist, daß die Königlich« Kreishauptmann, schäft Leipzig von der ihr in 8 42b Abs. 4 der Reichsgewerbe-- ordnung gegebenen Befugnis Gebrauch mache und die nach § 56ä der Reichsgewerveordnuna vom BundeSrate durch Be kanntmachung vom 27. November 1898 für den Gewerbe betrieb der Ausländer im Umherziehen getroffenen Be. stimmungen auf die in Leipzig wohnhaften oder hier ihre gewerbliche Niederlassung habenden Ausländer für anwend bar erklärt. Nachdem der BerkehrSausschuß der Kammer Wer die An gelegenheit beraten hatte, ist von der Kammer folgendes Gut achten an den Rat der Stadt abgegeben worden: „AuS den Kreisen der mittleren und kleinen hier seßhaften Gewerbetreibenden sind der Gewerbekammer wiederholt Klagen über den Wettbewerb ausländischer Hausierer, loelche auf öffentlichen Wegen, Straßen. Plätzen oder anderen öffent lichen Orten, oder ohne vorgängige Bestellung von Haus zu Haus Waren feilbieten und überhaupt Handel treiben, zur Kenntnis gebracht worden. Ties hat der Kammer bereits im Jahre 1896 Veranlassung gegeben, eine Einschränkung des Hausierhandels nach § 42b Abs. 4 und 8 56ck der N.-G.-O. zu befürworten. Die Bemühungen der Kammer sind bisher ohne Erfolg geblieben. Seit dieser Zeit hat die Zahl der im Umherziehen handelnden Ausländer in bedenklicher Weise zugenommen. Ebenso haben sich aber auch die Klagen der seßhaften Gewerbetreibenden und die Beschwerden der Bevölkerung ver mehrt. Welchen Schaden der Hausierhandel dem seßhaften Handel, insbesondere den mittleren und kleinen Handelsbetrieben, ver ursacht, ist hinlänglich bekannt: dies ist auch unter Darlegung der Verhältnisse durch die Gewerbekannner oft genug zum Ausdruck gekommen. Genießt der Hausierer im allgemeinen gegenüber den in seinem Erwerb durch die Warenhäuser, Ramschbazar«, Auk. tionen und sonstige Unternehmungen, wie durch de» mit recht bedenklichen Mitteln geführten Wettbewerb empfindlich ge. chädigten, seßhaften Gewerbetreibenden mancherlei Vorteile, o kann man seine Verwunderung nicht verbergen, daß gegen sie immer mehr nach Leipzig strömenden ausländischen Hausierer noch keine einschränkenden Maßnahmen erlaßen wurden, obwohl dieselben zum Schutze der heimischen Gewerb- treibenden gesetzlich vorge,ehcn und in einer Anzahl größerer Städte schon zur Durchführung gelangt sind. Diese ausländischen Hausierer, welche vielfach aus östlichen, in der Ausbildung der Menschen zurückgebliebenen Ländern stammen, betreiben ihr Gewerbe meist in unsauberer, wider licher, vielfach auch aufdringlicher Weise. Den meisten Men schen, welche mit diese» ausländischen Hausierern in Berüh- rung kommen, werden sie lästig sein. Die Gewerbekammer ist der Meinung, daß ein Bedürfnis zum Hausieren in einer Stadt wie Leipzig, wo so vielfach Ge- legenheit zum Kauf aller Gegenstände, welche das Publikum braucht, vorhanden ist, überhaupt nicht besteht. Läßt sich aber der Hausierhandel infolge gesetzlicher Vorschriften nicht ver bieten, so sind aber die zulässigen Einschränkungen desselben im Interesse der heimischen Gewerbetreibenden umsomehr an. gebracht, da es sich bei diese» Einschränkungen um Personen handelt, von welchen ma» ein aufrichtiges Empfinden für das Wohlergehen unseres engeren und weiteren Vaterlandes nicht erwarten darf. Diese ausländischen Hausierer kommen nach hier, bereiten unseren Reichs, und Staatsangehörigen Konkur renz, schließen mit dem Publikum, welches leider immer wieder zu seinem eigene» Nachteile bei solchen Leuten kauft und daS von diesen gebräuchliche Geschäftsgebahren übersieht, Handels geschäfte ab, um schließlich daS hier erworbene Geld nach dem AuSlande zu tragen. Auf Grund dieser hinlänglich bekannten Verhältnisse be fürwortet die Gewerbekammer den in 8 42b Abs. 4 und 8 SSck der Reichsgewerbeordnung in Verbindung mit der vom BundeSrate durch Bekanntmachung vom 27. November 1896 vorgesehenen Erlaß einschränkender Bestimmungen dergestalt, das Hausieren durch Ausländer von einer kostenpflichtigen Er laubnis (Wandergewerbeschein) abhängig zu machen welche nur dann erteilt werden soll, wenn ein Bedürfnis zum Hausier, handel mit den betreffenden Gegenständen vorhanden ist. Sollten solche ausländische Hausierer gegen die bestehenden Vorschriften handeln, erachtet die Getverbekammer die Aus weisung für angebracht." 2) Se. Majestät König Friedrich August hat die Vor sitzenden der b sächsischen Gewerbekammern am 9. November d. I. in Audienz empfangen. 3) Infolge Ausscheidens von 5 Mitgliedern der Gewerbe, kammer aus dem Kreise der Handwerker und 2 Mitgliedern aus dem Kreise der Nichthandwerker haben am 17. bezw. 18. November d. I. die Hauptwahlen stattgefunden. Als Mitglieder der Gewerbekammer mit Amtsdauer bis einschließlich des Jahres 1910 wurden aus dem Stande der .Handwerker gewählt die Herren: Baumeister Otto Enke, Leipzig, Bucbbindermeister Wilhelm Fugmann, L..Reudnitz, Tischlerobermeister Karl Friedrich SieverS, Bäckeräbermeister Louis Simon und Schlosserobermeister Alfred Thalheim, Leipzig. Aus dem Stande der Nichthandwcrker wurden gewählt die Herren: Gastwirt Franz Hempel, Leipzig und Milchhändler Wilhelm Gottlieb Wagner, L.-Anger- Crottendorf. Alle gewählten Herren haben die Wahl angenommen. 4) Die Königliche Kreishauptmannschaft Leipzig hatte der Gewerbekammer das Gesuch eines Schlossergesellen in Markranstädt, welcher das vierundzwanzigste Lebensjahr noch Frau von Flottwell ihr in der Dämmerung gegenüber- saß und plauderte, dann war es der Baroneß, als hätte sie diese Stimme schon gehört — eine Stimme, die bange Erinnerungen wach rief und ein unendliches Sehnen. So auch heute wieder. Das junge Mädchen fühlte, daß es ihr heiß in die Augen stieg und daß sie dicht daran war, ihre Selbstbeherrschung zu verlieren. Sie erhob sich. „Entschuldigen Sie mich, gnädige Frau, ich werde nach den Kindern sehen." „Tun Sie das, Baroneß, aber korstmen Sie bald wieder. Ich habe mit Ihnen zu sprechen — etwas, das nun keinen Aufschub mehr leidet." Im Kinderzinimer wurde das junge Mädchen mit Hellem Jubel empfangen. Während der kleine Eddy sich an ihr Kleid hing und stürmisch begehrte, auf den Arm genommen zu werden, tanzte der Aeltere, Fred, im Zimmer umher und krähte ausdauernd: „Ich kann mein Gedicht schon, Tante Seffa! Ich kann mein Gedicht! Nu fein! Soll ich mal sagen?" „Eddy tann auch — hm. Mal sagen?" Der kleine Mann wartete den Bescheid nicht ab. Schon um dem Bruder zuvorzukommen, faltete er ge- schäftig die Händchen und plapperte stockend: „Christtindlein tam su Erden In diese — in diese heil'ge Nacht, Hat. daß wir (warte mal, nich sagen. Tante Seffa) Hat, daß wir glückelich werden. Den Schimmel mitebracht —" Hochentzückt über seine Leistung, klatschte er in die Händchen und sah dem jungen Mädchen lobheischend in die feuchtschimmernden Augen. „Ach!" brüllte Fred. „Was bist du für ein Dummer- jahn! Es heißt doch Himmel und nicht Schimmel! Du meinst wohl, weil du dir ein Hottehüh gewünscht hast zu Weihnachten!" „Bis'n ungesogenen Jung!" schallt der Kleine vom Arm herab. «Tante Seffa weint all, weil du so'n hässe- lichen Jung bis!" Fred steckte seinen Jndianertanz auf und spähte zwischen Verlegenheit und Schelmerei zu dem jungen Mädchen emvor. Dann rief er triumphierend: „Bah, ich weiß! Das ist nich deswegen! DaS ist bloß, weil ihr Papa totgestorben ist und sie nu auch keinen Papa hat — und — sag' mal, Tante Seffa —", fügte er nachdenklich hinzu, in jenem unvermittelten Uebergang von Heiterkeit zu Ernst, wie ihn eben nur Kinder finden. „WaS denn, mein kleiner Jung'?" fragte die Baroneß und strich zärtlich über den Blondkopf. „Denn sind unsere beide Papas nu zusammen im Himmel!" „Ganz recht —" „Un denn können sie sich was verzählen, nich?" „Auch daS." „Von uns, von dir und — daS find' ich eigentlich ganz gemütlich, Tante Seffa. Bloß ein Unglück haben unsere Papas doch! Sieb' mal, daS Thristkindlein iS doch zu Weihnachten garnich zu Hause!" „Nicht zu Hause?" „Na nein! ES iS doch auf der Erde, bei den vielen Kinder-, die schon immer loS drauf lauern!" Sonntag, 2S. Dezember 1904. nicht erreicht Wer die Gesellenprüfung abgelegt hat, um au«. imhmSweise Verleihung der Befugnis zur Anleitung von Hund. Werkslehrlingen im Sinne von 129 Ads. 2 der ReichSge. wcrbcordnung, zur gutachtlichen Auslastung zugehen lasten. Der Vater de« Gesuchsteller», welcher da» Schlossergewerbe selbständig betrieb ist vor kurzer Zeit verstorben. Die Schlossere, ist auf die Witwe übergegangen, welche ihren Sohn als Werkmeister angestellt hat. Um die zwei Lehrlinge, welche früher angenommen worden waren, nich, entlasten zu müssen, hat der Schlostevgeselle daS erwähnte Gesuch eingereicht. Unter Äerüchichtigung der vorliegenden besonderen Ver hältnisse ist das Gesuch nach Beratung de» ÄuSsHusseS für Lehrlings- und Gesellenangelegenheiten befürwortet worden. Die Königliche Kreishauptmannschaft Leipzig har dem Schlostergesellen die Berechtigung zur Anleitung von Lehr, lingen erteilt. 5) Ein Sattlermeister deS Kammerbezirks hatte seinen Lehrung zur Gesellenprüfung im Sattler- und Wagenlackierer handwerk angemeldet. Nach Abnahme der Prüfung im Sattlerhandwerk ist der Lehrherr aufgefordert worden, nacbzuweisen, daß er die Be- rechtigung zur Anleitung von Lehrlingen auch im Wagen- lackiererhanowerk besitzt, oamit sich der Lehrling auch der Ge sellenprüfung in diesem Handwerk unterziehen und auch das Prüfungszeugnis als Wagenlackierergeselle erwerben kann. Da jedoch der Sattlermeister den geforderten Nachweis zu erbringen nicht in der Lage war konnte daS PrüfungSzeugins, bez. der Nachweis der erlangten Fähigkeit nur für das Sattler handwerk erteilt werden. 6) Vom Rate der Stadt Leipzig wurde die Kammer er- sucht, sich Wer daS Gesuch der Barbier. Friseur, und Pcrückenmachergehilfen zu Leipzig, die Geschäfte dieser Ge werbe an den zweiten Feiertagen deS Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes zu schließen, gutachtlich zu äußern. Die Kammer hat sich nach Beratung der Angelegenheit durch den GewerbemrSschuß dahin geäußert, daß sie, wie sie bereits im Jahre 1902 auszuführen Gelegenheit hatte, im HiWlick auf die fast ausschließlich ungünstigen, wirtschaftlichen Er werbsverhältnisse im Barmer-, Friseur, und Perückenmacher aewerbe sowie mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Publikums die gänzliche Freigabe der zweiten Feiertage der genannten Feste für die Gehilfen nicht zu befürworten vermöge. Es erscheine vielmehr mit Rücksicht auf die sozialen Ver- hälrniste nicht angebracht, etwa zu bestimmen, daß wohl der Meister und Lehrling an den zweiten Feiertagen der drei Feste die Kunden bedienen dürfe, die Gehilfen dagegen nicht zu arbeiten brauchen, vielmehr der Befriedigung ihrer persönlichen Wünsche und Bedürfnisse nachgehen können. 7) Ein Gesuch der Barbier- und Friseur-Zwangs-Jnnung zu Leipzig, worin dieselbe bei der Königlichen Krcishaupt- Mannschaft Leipzig nachgesucht hat, ihr« GeschäftSlokale am Sonntag vor Weihnachten bis 6 Uhr abends offen halten und die Gehilfen und Lehrlinge bis zu diesem Zeitpunkte beschäf. tigcn zu dürfen, hat der Rat der Stadt Leipzig ebenfalls an die Kammer zur gutachtlichen Auslastung abgegeben. Die Kammer bat sich nach dem Beschluß deS GewerbeauS- schustes zu dem Gesuche wie folgt geäußert: „Wie in allen anderen Geweroeberrieben, so erhöht sich auch der Verkehr in den Betrieben der Barbiere und Friseure kurz vor dem Weihnachtsfeste. Einer größeren Anzahl Per sonen welche in den letzten Tagen vor dem Feste geschäftlich sehr in Anspruch genommen sind, wird es sehr willkommen sein, am Sonntag vor dem Feste auch des nachmittags Ge legenheit zu haben, sich Haar und Bart in Ordnung bringen zu lassen. Die im Jahre 1902 am letzten Sonntag vor dem Weih nachtsfeste in der Zeit von 2—6 Uhr nachmittags durch die Schutzleute gemachten Beobachtungen, daß während dieser Zeit in den Barbier- und Friseurgeschäften ein geringer Verkehr startgefurrden habe, könne nach Ansicht der Gewerbekammer deshalb nicht dazu führen, ein Bedürfnis der Bevölkerung, am letzten Sonntag vor dem Weihnachtsfeste nicht nur bis 2, son dern bis 6 Uhr in den Geschäftsladen der Barbiere und Fri seure sich bedienen zu lasten, zu verneinen, weil die Be- Pachtungen der Schutzleute nebenbei und gelegentlich ihrer Rundgänge, nicht aber ununterbrochen gemacht werden konnten. Wenn übrigens die im Jahre 1902 stattgefundene Aus nahme der Bedienung der Kunden in den Battner- und Fri seurgeschäften am letzten Sonntag vor dem Weihnachtsfeste, also nur an einem Tage im Jahre bis 6 Uhr abends, mehr bekannt gewesen wäre, würden die Geschäftsinhaber ge wiß mehr Zuspruch gehabt haben. Mit Rücksicht aus die ungünstigen ErwerbSverhältniste im Barbier- und Friseurgewerbe und de» Umstand, daß der Warenverkauf und deshalb auch das Offenhalten der Ge- schäftSläden im Barbier, und Friseurgewerbe bis abends 9 Uhr. gestattet ist, befürwortet die Kammer das Gesuch und bittet dasselbe zu genehmigen." 8) Ihr 2öjähriges Meister- bezw. Geschäftsjubiläum l gingen kürzlich die Herren Daumelstcr und Kammermiti ! Otto Enke die Bäckermeister Wilhelm Thormc l be- , „.'ammermirglied . Thormann. L.-Lindenau, Eduard Kettner, L.-Reudnitz, Eduard Klingner, Hermann Rößner, Karl Hahnemann und Richard Hüller in Leipzig. Barbier- und Friseurmeister Conrad Döttger, Leipzig und die Schuhmachermeffter Wilhelm Petermann, August Wulst, Karl Hermann Roth«, Leipzig und Karl Heinrich Voigt, L.-Eutritzsch. Die Kammer har di« Jubilare beglückwünscht. 9) Das Königliche Ministerium deS Innern hat der Kam mer Abschrift einer an die Königlichen Kreishauptmannschaften erlaßenen Verordnung vom 15. November 1904, 532 tjl zur Kenntnisnahme zugefettigt, in welcher bezüglich der Ver anstaltung von Ausstellungen bezw. zur Unterdrückung der hierbei mitunter beobachteten Mißstände folgenVeS bestimmt ist: 1) Nur solche Ausstellungen sind behördlich zu fördern, die «inen gemeinnützigen Zweck haben und persönliche sowie Wirt- schaftliche Gewähr für gemeinnützige Durchführung bieten. 2) Falls behördliche Förderung erbeten wird, ist die Auf. stevung eines AusstellungsplancS, einer Geschäftsordnung für das cruS Sachkundigen zusammenzusetzende, teilweise von den Ausstellern zu wählende Preisgericht, sowie der Grundsätze, nach denen etwaige Auszeichnungen erteilt werden sollen, un- erläßlich. 3) Staatspreise können nur bei Ausstellungen, die für das ganze Land von Bedeutung sind, nur für sehr hervor, ragende Leistungen und lediglich dann in Frage kommen, wenn die unter 1 und 2 angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Bei „Denn triegen die Papas aberst nachher einen dollen Berg Sachen tesenkt", wandte Eddy mit großen Augen und unter heftigem Kopfnicken ein, „wenn das Christ tindlein wieder su Hause tommt!" „Wenn es denn man nich zu müde is und noch was hat", bemerkte Fred skeptisch. „Das Christkindlein ist niemals müde, Fred", belehrte das junge Mädchen, indem es niederkauerte und den Kleinen ebenfalls an sich zog. „Es ist immer unterwegs und überall, im Himmel und auf der Erde —" „Meinst wirklich? Was eine Beweglichkeit!" „Und seine ewige Güte und Gnade sind so unerschöpf lich, daß es immer etwas hat, um die kleinen und die großen Menschen zu beglücken." „Hat, daß wir glückelich werden Den Schim nee, ich mein': den Himmel mitebracht." Eddy zitierte daS träumerisch und lehnte die runde, weiche Wange an Tante SeffaS Stirn. Auch Fred kuschelte sich eine Weile schweigend an, unter dem über wältigenden Eindrücke des Weihnachtsmysteriums. In seinen Hellen Augen malten sich die krausen Gedanken, die er dachte und denen er nachgrübelte. Die Augen schauten begeistert und fast feierlich, als er sagte: „Dann will ich mal heute ganz doll beten, daß du was besonders Feines kriegst, Tante Seffa. Ach, Eddy!" krähte er dann erschrocken auf. „Nu haben wir doch ver gessen, auch für Onkel Walter zu beten, wie uns Mutting gesagt hat! Daß er gesund iS, wenn wir hinkommen l Wie kann man nu bloß! Wollen wir jetzt beten, Eddy?"
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