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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-06-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192706224
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19270622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19270622
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1927
- Monat1927-06
- Tag1927-06-22
- Monat1927-06
- Jahr1927
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.06.1927
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Riesaer O Tageblatt tch^kd und (ElbeblM Mlö AllMaer). P^schEwch» Lngellaft Nttf«. . D»««, 15W Uernenf Ar. M, Da» Wgfaer LÄMatt fst da» p« Vervfftntlichung der amtlich« BekmmNnachungen dar Amtshaupttnannschaft «rokasi« Postfach Ar.Ist. S»tztz«-ain, da» Lmt»y«richt« und der LmtSanwattschast beim A-tt-geM Mesa, de» Rate» d« Stadt Riesa,' Ri«s« -» de» yinmqamt» Riesa und de» Hauptzollamt» Meid« bchördUchersett« bestimmt» Blatt. 80. Jetzt«. I? 11«. W AM« I« MM M SWMktt N WWW M di» »Kama« de« »i di, »9 w» s ünoilliattr I Mitlwech, SS. Juni 1VS7, «tzretz». mit »««ahm, d« «mm. und Fest lag». Pe,„«prrw, «'S« «orauS^HImla kür einm Manat 2 Matt Ä Pfennig durch Post oder «am««, Erhöhung« d« Söhn, und Matettalienpmtf« behalten mir un» da« «echt der Prei^rhöhung und Nachforderun, vor. Anietse» . , „ „^eben und im voraus »u bezahlen; »in« Gewähr fitr de« Gescheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpr«« für breit», » mm hohe Ärundschrtst-Lftll« (« Gilden) «L Gold-Pfennig»; di« SS mm breit» R»riam»z»tl« l00 Gold-Pfennig« z«ttraub»nd«r und tabellmstscher Satz 50'/. Aufschlag. Fest» Lmtft. Rabatt «lischt, wenn d« Sich«, Verfällt, durch Klag, eingezogeu werde» mutz ad« der Auftraggeber in Kaust« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: «teia. Achttägig« llntrrhalwngebeilag« Ml der Alb«'. — Im Fall« höhww Emialt — Krieg ad« sonstig« irgendwelcher Störungen d«A vetriebe« der Gruckewi, oer Lieftrantm ad« d« PeförderungSetnttchNmg« — hat der G»zl«h« «uch «f Lieferung ad« Nachtttsenln, d« Zeitung ,d« auf Rückzahlung de» v«tzug»preis«. Ratation«dr»ck und Gerlaar Sanaa, st winterlich, Riesa. Sofchsift-stollor SoothWratz« st». V«antw«Hist für »ttdaftionr Hotnrich llhlgma«,, Ri«s,: fstr «nwiwntollr Nttdol» Stttrich. Ri«s» vbz. Berlin, 21. Juni. Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung de» Ent- V»rfS eine» At«eiin ßntslt« ötnsMiP. Abg. Soene» sAomm.) gibt »ar Eintritt in di« Lage», »rduung ein« längere Erklärung ab, in der er auSführt, die Abgeordneten hätten noch nicht Zett gehabt, de« «2» Sette« starke« Entwurf mtt der nötig««, Gründlichkeit zu studieren. SS wäre auch notwendig, vorher ein« Reform de» Gericht»- oerfassungSgesetzeS und des Strafvollzug» vorzunehmeu. Der Redner beantragt, de» Gegen stand von der Tage-orb- nung abzusetze» oder wenigsten» »ach der Rede des Mini- sterS die Beratung abzubrechen. Der kommunistisch« Antrag wird «dgÄehut. Reichsjustizminister Hrrßt dankt in seiner BegründungSred« zunächst alle« denen, Li« in ernster, schwerer Arbeit mttgeholf«r habe« an der Straf rechtsreform, di« vor 2b Jahren big»»«« wurde. Diese Arbeit bedeut« vor allem auch ein Stück des LebenSwerke» des ReichstagSabgeordneten D. Kahl. Luch die Hilf« d«S deutschen Sprachvereins ist nicht zu vergess««. Hier wurde mehr geleistet, als bürokratische Pflichterfüllung, hier ist mtt Kopf und Her, gearbeitet worden. ES handel sich aber hier um mehr als ein Werk einzelner Menschen, es handelt sich am ein BolkSwerk, um ein« historische Notwendigkeit. Hier wird ei» Bollwerk errichtet um die deutschen Kulturgüter (Rufe bet den Komm.: »Um d«u Gelds-cks"). Da» Strafgesetz muh der Entwicklum» der 9*tt folge», jede» Strafgesetzbuch ist «in ProLuktTodmr Leit. Das gilt auch von dem geltenden Strafgesetzbuch pvn 1871. ES war ein« Großtat, als damals »um «rfte» Male fett d«u Z«it«n der Karolinger wieder ein einheitliches Strafrecht für da ganz« Deutsche Reich geschaffen wurde. Di« rechtliche Ein heit aller Teile des Reich» mußte damit »«schaffe» werde«. Darum war es auch notwendig, die Bestimmungen etwa» starr zu fassen und die Freiheit der Richter ziemlich einzu- cngen. Dennoch hat Liese» Strafgesetzbuch seine Aufgabe bis in die letzte Zeit hinein sehr gut erfüllt. Seit 1871 habe» sich aber die Zeiten sehr geändert. Wir habe» La» gewaltig« Erlebnis -es Krieges durchgemacht. Nach der Revolution zeigte sich auch in der RechtSauffassung manch, Schwenkung, der wieder die Reaktion folgte. Di« Notwendigkeit von Refor men wurde schon früh erkannt. Dies« Erkenntnis fand ihren Ausdruck in der Einrichtung der In in einer Wandlung der allgemeinen > Der vorliegende Entwurf will » verändert«« Zeitoerhältnissen aqpassi von jeder Schulmeinung und macht sich nicht einseitig« Doktrinen zu eigen. Der Grundgedanke ' das Bestreben, dem richterlichen Ermess« inügerichte, aber auch erichtSpraxiS. n das Strafrecht den l. ,.Er hält sich fern de» Entwurfs ist .... weit größere Freiheit zu geben, als es das bisherig« Strafgesetzbuch tat. Die bisher nur auf bestimmte Fäll« beschränkten mildern den Umstände werden ganz allgemein zngelasfen. ES ist dem Richter überhaupt ein« Füll« von Möglich keiten zur Milderung von Strafen gegeben worden. DaS starre Instrument von früher ist gewissermaßen zu «iner Ziehharmonika gemacht worden. Da» soll aber nicht «ine Verwässerung des Strafrechts, nicht eine HumanitätSduselet bedeuten. Gerade die jetzig« schwere Zeit erfordert einen besonders strengen Schutz unserer Kultur, und Wirtschafts güter. Die Höchstgrenzen -er Strafen sind im allgemeinen beibehalten worden. Vor einiger Zett wurde der Entwurf al» ein Gesetz gegen die Proletarier bezeichnet. Der Ent- wurf kennt nicht de» Begriff de» Proletariers, er kennt nur den Begriff des Staatsbürger» und auf der andere« Sette des Verbrecher», der sich außerhalb der bürgerliche« Gesell- schäft bewegt. In manche« Punkte« verschärft b«r neue Entwurf die Strafen gegen früher. Er läßt die Möglichkeit zu, de» Ge wohnheitsverbrecher, -«» kein« Straf« bessert, in dauernde Sicherungsverwahrung »n «ehmen. am di» Gesellschaft vor ihm zu schützen. Auch di« geisteskrank«« Verbrecher, di« bis her g«wifsermab«n mit einem Fretbries tmmer miede, ans die Gesellschaft loSgelasie« wurden. kSWert jetzt in Heil, mid ' . ZWk wird gesagt, «- chtertum zur AnwtznLung des resor- Es ist aber gär nicht so, baß die Buchstabenmensche« sind. Sie haben * Pflegeanftalte« interniert werden, fehle da» geeignete Richterin« mierten Strafrecht», s" Strafrichter weltfremde , — gelernt, gelernt auch au» -er Zusammenarbeit »ft den Laienrichtern. W«nn man dem Strafrichter da» Instrument des neu«» Gesetz«» in di« Hand gibt, dann wird er auch da mit verständnisvoll zu arbeiten wisse». Der Entwurf zur Reform des Strafvollzug«» wird dch» Reichstag schon in allernächster Zett zugehen. E» wätch Mir falsch, vor der Strafrechtsreform erst da» Gericht-verfassungsgesctz und andere Vorlagen verabschieden zu wolle«. Die Regierung wirb solchen Verzögerungsabsichten gegenüber ein« ener- gifche Kampfstellung «tnnehmen. An der Strafr«chtSr«form hat ständig «in Bertreter.de» österreichischen Justizministe- rium» mitgearbeitet. Der Entwurf des n«u«n österreichischen Strafgesetzbuches deckt sich biS auf zwei AuSnahm«« wörtlich Mit dem unseren. Di« Ausnahm« war nur erforderlich^ weil di« österreichische Verfassung di« Todesstrafe auKfchließt, im übrig-« worben aber jetzt bei de.Völker da- gleiche Strafrecht erhalte«. Da» ist «in schöne» Zeichen der untrer»-««, Kulturgemetnschast beider Büller. So gehen bet derBerestun» tief«» EÄawrsS daß auch weiterhin dies« schön« erfolggekrönt« UebHetnstim- muna bestehen möge und daß bas Schicksal beider Entwürfe hier wi« dort ein gleiches Ergebnis sein müg« zur Pflege ein«» jeden Lande» für sich allein, zur Pfleg« des Deutsch tum» im ganz««. (Beifall.) Wir begrüß«« e» besonbers. baß jetzt auch deutsche Frauen an der Gestaltung de» neue« Strafrechts tätig Mitwirken. All« Abgeordneten möge« bei der Entscheidung über den Entwurf daran denk««: Di« Stunde ist ernst und groß, nutzen Sie fi« nur znr Aufrich tung «ine» unvergänglichen Denkmal» de» deutsche» Geistes und de» nationalen RechtSl«b«n». lBeifall.) Abg. D. »Wl (DVP.) dankt de« Fraktionen dafür, daß sie ihm die Ehre gewährt hätten, al» erster Redner die Aussprache zu eröffnen. w«il er tatsächlich von Anfang an mtt der Strafrechtsreform auf» engste verbunden gewesen sei. AuS de» Erfahrungen seiner mehr al» 20jährigen Mtt- arbeit heraus schildert Redner Li« einzelne» Etappen der Reformarbeit. Das alte Strafgesetzbuch vvu 1871 sei »war nicht mangelhaft, aber veraltet, zumal sich di« Formen de» Verbrechertum» vollkommen verändert habe«. Die Reform- arbeit war in gründlicher Vorarbeit so grförderk, daß der neue Strafgesetzentwurf 1914 dem Reichstag vorgel«gt wor be« usär«, wen» nicht inzwischen der Krieg au-gebrochen wäre. Schon 1918 wurde der zweit« Entwurf von 191» um geändert und auf dieser Grundlage die Reformarbeit wieder ausgenommen. Der dritte Entwurf war 1919 fertig und wurde erst 1921 veröffentlicht. Dann kam der amtliche Ent wurf von 1928, der wieder überholt wurde durch -«« Ent wurf de» Minister» Radbruch. Dieser Entwurf, »ex da» Opfer einer Regierungskrise wurde, brnchte «lwedHchrn-fLtz- liche Aenderung i« Strafshftem und ne»« volkstümliche Ge danken. die von den späteren Entwürfen übernommen wur den. Es folgte ein weiterer Entwurf 1928 und jetzt liegt der sechst« Entwurf vor. Da» all« Strafrecht war vor allem mangelhaft in der psychologischen Erfassung de» Verbrecher». Der neue Entwurf bringt ein« bessere Regulierung de» Strafverfahrens gegen geisteskranke, geisteSmtnberrvertige und alkoholische Verbrech«:. Er berücksichtigt auch Mehr al» da» alt« Strafgesetzbuch -le Erscheinung de» ««werb-- und gewohnheitsmäßigen Verbrecher». Die Ziele der Reform sind die Berbindnng »er Siche» rnna mit der Strafe, die Erweiterung »er Kremeit »e» rich terlich«« Ermesse«» «nd die vereinfach»«« »er Tatbestände. Der Reichsrat hat durch manche seiner Aenderaaabbeschlüff« La- Werk sehr erschwert, aber ich habe doch da- vertrau««, daß dem Reichstag der groß« Wurs gelinge« wird. Ge wiß werden wir über die Frage »er Todesstrafe »um Streit kommen. Sie ist t« »em Entwurf beschränkt «es Mord «n» ka«« bei milder»-«« Umständen durch Freiheitsstrafe ersetzt werde«. Das entspricht einem Antrag, den ich schon in Wei mar gemeinsam mit den Demokraten und Sozialdemokraten gestellt habe, «in« damals für mich recht gewagte Koalition. (Heiterkeit.) Wir können aber -en Streit um die Todes strafe sehr ruhig auSfechten, denn eS handelt sich nur um die politische Zweckmäßigkeitsfrage, ob der Staat schon jetzt nach dem Stande -er Kriminalität in der Lage ist, auf da» äußerst« Strafmittel zu verzichten. Ein« weitere Streit frag« kann die Bestimmung über den Verlust der bürger lichen Ehrenrechte bilden. Ich würde «S für richtig halten, wenn der «hrlos« Verleumder mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft wird. (Beifall.) Auch der Streit über di« Grenzen der Freiheit de» richterlichen Ermessens wird sich in ruhigen Formen auStragen lassen. Bei grttem ernsten Willen muß eS möglich fein, alle Differenzen in dieser Frage z« überwinden, wenn immer das groß« Grundsätzliche in Len Vordergrund geschoben wird. Hier wäre «» sehr be denklich. Einzelheiten ändern zu wollen. I« Ausschuß werden wir diese Einzelheiten erörtern könne», aber hi«r im Plenum wirb das kaum möglich sein. Das deutsch« bürgerliche Gesetzbuch mtt seinen 2388 Paragraphen und 218 EinführungSartikeln ist in kaum einem halben Fahr vom Reichstag im Plenum und Ausschuß verabschiedet worden. Ich gedenk« heute, an seinem achten Tod«Stag, meines Freunde» von Liszt, mtt dem ich zusammen in volltzr Einig rett an der Strafrechtsreform gearbeitet habe. Bei dieser gemeinsamen Arbeit -er Vertreter der klassische« und der modernen Strafrechtspflege zeigt« sich deutlich, daß der Be griff der Vergeltung und der Zweckmäßigkeit sich nicht gegen, fettig ««»schließen. Schon in dem deutsch«, Strafrecht Karl» V. der Carolina, heißt es, -aß bestraft wirb, „ans Lieb der Gerechtigkeit und nm gemein«« Nutzen» willen". Auch damal» schon diese Verbindung, so daß wir hier nicht nötig haben, die praktische Erledigung der bringenden Re form durch einen Streit über die Rechtstheorie« zu erschwe ren. Wir müssen da» Strafrecht entpolitisieren. Kommt di« StrasrschtSreform jetzt nicht zustande, dann erreichen wir sie in absehbarer Zeit überhaupt nicht. Die im Zusammenhang mit Oesterreich gehegten nationalen Erwartungen würden bann enttäuscht, vielleicht niemals mehr erfüllt werben. S» kommt lediglich auf den guten Willen an. Ist -er vorhanden, dann kann dem Reichstag das groß« Werk gelingen und der Reichstag hat sich dann um Staat, Volk und Vatetlan- wohl verdient gemacht. (Lebh. Beifall,) Abg. Landsderg (So,.): E» gibt Dinge, in denen wir trotz aller tzolittsche« TrennungSltnien alle übereinstimmen, dazu gehört die Ver- ehrung de» BirehrungSwürbigen. Sie werde« «ich nwhl alle al» ihren Herold gelt«» lassen, «en« ich wettw «nfrich- tig« Bewunderung und meine Freude «»»spreche über dies« wnnderbare Rede de» verehrten Herrn Vorredner», in der sich di« Weisheit de» Alters mit dem schönen Eifer der Fu gend vereint hat und mit der unsere Verhandlungen in würdigst«« W«ise eingeleitet worden sind. (Lebhaft«! Beifall bei all«n Partei««.) ES ist für un» ein erhebendes Gefühl, hier zugleich für uns«!« österreichischen Brüder «in Sefetz zu beraten. Diese Gemeinsamkeit unterstreicht die Richtigkeit de» Wort«» de» OesterretcherS Sürnberg«!: „Kolorierte Landkarten könne» nicht deutsch von deutsch trenne«!" Wol le« wir aber so «tu gemeinsamer Strafgesetzbuch für da deutsch« Volk t» beiden LSndern schaffe», dann muß e» al» Ausdruck de- allgemeine« Willens anerkannt werd«« kön. neu. Dann werden aber sehr wesentliche Aenderung«« de» Entwurf» notwendig sein. Die österreichischen Sozialdemo kraten sind der Meinung, daß bei uns »uvi«l bestraft wirb, An »er Krag« »er Tode-strafe bedanern wir sehr, »aß dick deutsche ReichSregieruu« sich nicht auf di« Seite Oesterreichs, sauber» Sowjet-Rußlands gestellt Hai. da» i« etwa 27 Para graph«» seine» Strafrecht» die Todesstrafe »«-sieht. (Hört! Hört!) Wir Sozialdemokraten verlange» nach de« Beispiel Oesterreich» bi« Beseitigung der barbarisch«, Todesstrafe au» unserem Strafgesetzbuch. Ihrer Beibehaltung werben wir den stärksten Widerstand entgegensetzen. Der Entwurf ist in einer schönen, einfachen Sprache augefaßt. Leider hat der Reichrat viele stilistisch« Verschlechterungen vorgenow- ««,. Er hat auch fachlich de» Entwurf in viele« Punkten verschlechtert. Der Entwurf enthält sehr viel gutes, da entschieden« Bekenntnis zum Zwecke der Besserung, den Grundsatz, daß mehr der Täter als di« Tat betrachtet wer- de» soll. Auch viele sozial« Gesichtspunkt« sind in der Vor- läge enthalten. AudrrerlettS find aber noch viel« Berdesse- rungen notwendig- - > Da» Vorliegen der Wahrnehmung berechtigler Inter essen ist in einer Weise g«regelt, bi« der Presse die berechtigte und notwendig« Kritik sehr erschwert. Der Rücksallbegriff ist in feiner strafverschärfenden Wirkung ganz ungeheuer übertrieben worden. Dem Richter wird eine so ungeheuer- lich« Macht in die Hand gegeben, daß wir darauf nicht ein gehen könne», weil so groß unser Vertrauen zu den Richtern doch nicht ist. Der Richter kann di« Strafe ganz außerordent- lich verschärfen, wenn er beim Täter ehrlose Gesinnung anntmmt. Das kann besonder» bei Prozessen mit politischem Einschlag zu sehr bedenklichen Entscheidungen führen. Wir können auch nicht der neuen Sicherheitsverwahrung zustim me«. denn sie gewährt die Möglichkeit, Strafen von unbe stimmter Dauer über Menschen zu verhäng«». Sine so ge waltige Macht über di« Mitmenschen können wir nicht Men. scheu anvertrauen, von denen wir nur wissen, daß sie durch Examen di« Fähigkeit zum Richterberuf «rworben haben. Wenn eine solche Machtfülle einem Menschen gegeben wird, der nicht «in ganz hervorragender Psychologe, Soziologe uod Menschenfreund ist, dann kann so ein Richter mit die- sem Strafgesetz mehr Schaden anrichten, als «in Gewohn heitsverbrecher. Wir brauchen erst Männer, dann Matz, nahmen. (Beifall links.) «dg. Dr. Barth sDnat ): Der Minister Hergt ist noch nicht so lang« tm Amt, daß er imstande gewesen wär«, deutschnationale Grundsätze in bi« Vorlage hineinzuarbeiten. Wir habe» gegen den Eut- wnrf schwere Bedenke» varznbringe», freuen uns aber über die BegründungSred« des Ministers. Der Entwurf enthält noch aus der Zett des sozialdemokratischen Minister» Rad- brüch viele Gesichtspunkt«, di« wir nicht billigen können. Wir halt«» es für einen sehr gefährlichen Grundsatz, weni ger die Tat al» die Gesinnung des Täters zu prüfen. Karl Marx nennt «in solche» Gesetz «ine „Sanktion Ler Gesetz- lofigkeit". Wir freuen un». daß wenigstens btt Radbruch- sch« Privilegierung Le» politische» GefinnuugSverbrecher» wieder au» dem Entwurf beseitigt ist. Die Vermischung von Gnade und Recht geht un» aber immer noch zu weit. Der Laienrichter würde sich iw alte» Strafgesetzbuch übrigens sicher viel leichter zurechtfinden al» in diesem neue». Siele bisherig« Verbrechen solle» jetzt nur noch Vergeh«, sein. Wie schwer ist dem Verbreche« de» Meineide» bei,»kommen! Üud doch soll «» künftig nur noch mit Gefängnis bestraft werden. Bestechungen find aus da» sechsfache. Amt-unter- schlagungen auf Las vierfache der Vorkriegszeit gestiegen, wett nach der Revolution Element« in Li« Beamtenschaft ge- kommen sind, di« nicht hineingehör«». Un- doch solle» diese Delikte künftig nur mit Geldstrafe geahndet werden können. Tabei neigt schon heute di« Praxis dazu, auf Geld- statt auf Gefängnisstrafe zu erkennen. Wir behalten un» Aende- rungSanträge zur Beseitigung der zahlreichen Milderungen, di« dieser Gesetzentwurf bringt, vor. Der Entwurf übersieht die Notwendigkeit der Strafverschärfung beim gewöhnlichen Rückfall. Die gewohnheits- und g«werbSmäßigen Verbrecher sind doch immer noch in der verschwindenden Minderheit. Mit der Verschärfung der Bestrafung solcher Elemente find wir aber durchaus einverstanden. Wir fürchten nur. daß die Richter sich in Neusüdwales vor der Verantwortung scheuen werden, gegen «inen Gewohnheitsverbrecher die lebenslängliche Sicherhcitsverivahrung anzuordnen. Das Mab richterlichen Ermessens ist in dem Entwurf doch über steigert. Da» ist «in Danaer-Geschenk für bi« Richter tu einer Zeit, wo di« Oeffentltchkeit so wenig geneigt ist, fach- ltche Gerichtsurteile auch sachlich zu beurteilen. Wollen doch die Sozialdemokraten sogar die Unabhängigkeit der Richter ans Zeit besetttae», dagegen werde» wir nn-ianf»,energischste Vmhrm. Dia dtndnnn de« RtMeeNan tza» SllchM WM
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