Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.06.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-06-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19040616011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904061601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904061601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-06
- Tag1904-06-16
- Monat1904-06
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
BezugS-PrriS i» da Lauplexvedttioa oder deren Ausgabe, stellen avgeholt: vierteljährlich 3.—, bei rwetmaliger täaltcher Kastell «na tu» Hau» 8.7b. Durch die Post bezogen für Deutsch- land ». Oesterreich vierteljährlich 4ckO, für di» übrigen Länder laut Zeitung-preiSliste. Nebaktts«: JohauutSgaße 8. Sprechstuud»: b—6 Uhr Nachm. Fernsprecher: 1Ü3. GzDedtttmrr Iohannt-gaff« 8. Fernsprecher: 222. Ailialez^pedtttonen r Alfred Hah u.Buchhandla., UuiversttätSstr.L (Feruspr. Nr. 4046), L. Lösche, Katharinen- straße 14 (Ferusprrcher Nr. 293b» n. KvuiaS- Platz 7 (Fernsprecher Nr. 7505). HiMtzt-Atltal« Dresden: Marienstratze 34 (Fvmsprecher Amt I Nr. 1713). Haupt-FUtale Berlin: LarlDuncker, Her»gl.Bayr.Hofbuchdandla., Lützovstraße 10(KrnsprrcherAmtVI Nr.4603.) Morgen-Ausgabe. UMer TagMalt Anzeiger. Ämtsölatt -es Kömgkrchen Land- und -es königlichen Amtsgerichtes Leipzig, -es Rates un- -es Nokizeiamtes -er Hta-t Leipzig. Anzeigen-PreiS die 6gespaltene Petitzeile 25 Reklamen unter dem Redaktionsstrich (»gespalten) 7b -H, nach den FamUieunach- richten (6 gespalten) bO Tabellarischer und kissernsotz entsprechend höher. — (Gebühren für Nachweisungen und Ossertenannahure 2ü l»rtra-Beilageu (gesalzt), uur mit der Morgen.Ausgabe, ohne Postbefärderung 60.—, mit Postbeförderung »> 70.—. Annahmeschlutz für Anzeige«: Abend-Ausgabe: vormittag» 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: nachmittags 4 Uhr. Anzeigen sind stet» au die Expedition -»richten. Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen geöffnet »oa früh 8 bi» abend- 7 Uhr. Druck und Verlag von V. Pul; in Leipzig (Inh. Dr. V., R. L W. Kttukhardtt. Nr. B 2. Donnerstag den 16. Juni 1904. 98. Jahrgang. Var Mcdligrle vom Lage. * Wie hier verlautet, beabsichtigt Abg. Spohn, sein Reichstags Mandat niit Rücksicht auf dieUcber - lastung des Reichsgerichts niedcrzulegen. * Em Landesverrats prozesi findet ain 6. Juli vor dem Reichsgericht statt. (S. Leipz. Ang.) * Oberst Lcutwcin ist am Dienstag mit der Hauptabteilung auf dem Schlachtfelde von O w itoto - rero angelangt. * Der Reichstagbe willigte gestern in zweiter Lesung 21 Millionen Mark Reichsgarantie für die Babn Dar-es-Salaam —Mrogoro und setzte die Spurweite der Bahn auf 1 Meter fest. (S. Bericht.) * Die nächstjährigen K a i s c r in a n ö v c r werden zwischen dem VI. und XIl. (1. K. S.) Armeekorps bei Breslau stattfindcn. (S. Dtsch. Reich.) * In der Stadt Posen wurde amtlich ein Fall von schwarzen Pocken festgcstellt. (S. Dtsch. Reich.) * Im Pommernbankprozcß wurde gestern der Oberhofmeister der Kaiserin, v. Mirbach, auf seinen Antrag als Zeuge vernommen. (S. Dtsch. Reich.) * Die sozialdemokratische Interpellation über den dem preußischen Abgcordnctenbanse vorgelegten Gesetzentwurf, betr. E r s ch w e r u n g d e s B e r - tragsbruchs ländlicher Arbeiter wird beute im Reichstage von: Staatssekretär des ReichSjustiz- amts vr. N i c b c r d i n g b c a n t w o r t e t werden. (S. Bericht.) * Ter K ö n i g v o n I t a I i e n hat gestern vormittag dem englischen Botschafter und dem Gesandten Brasi liens seinen Schiedsspruch in dem Streite wegen der Grenzen von Britisch - Guyana mitgeteilt. „ * Auf dem Hudson bei New ssiork geriet der Dampfer „General Slocum", auf dem die Sonntagsschüler der deutsch-lutherischen Sankt Markns- Kirche einen Ausflug machten, in Brand und brannte aus. Mehrere hundert Menschen, man spricht von fünfhundert, mciftKindcr, sollen umgcko m - men sein. fungieren". Klarer und bestimmter sagt er in seiner Replik vom 20. Mai, daß sein „in ernster Zeit gereifter Entschluß nur dahin zielt, die Wisscnscl-aft vor die Frage zu stellen, welche positiven Mittel der Rechts ordnung sic der Staatsgewalt bcimesic, um einer steg reichen Obstruktion gegenüber die Handlungsfähigkeit des Reiches herznstellcn", und ferner: „Dagegen, daß eine Minderheit als faktischer Gewalthaber der Gc- sanitheit den Fuß auf den Nacken setzt, muß die Rechts ordnung erlaubte Mittel bieten." Das von der Rechts ordnung erlaubte Mittel ist aber eine Geschäftsord nung, welche die Obstruktion erschwert oder unmöglich macht und nötigenfalls ein Reichsgeseh, welches die schlimmsten Ausschreitungen abwehrt. Die Schcinauf- lösttng des Reiches ist jedenfalls kein von der Rechts- ordnung erlaubtes Mittel. Warum sollte es, wenn es erlaubt wäre, nur gegen eine Obstruktion der Minder heit anwendbar sein:' Warum nicht auch gegen eine Opposition der Mehrheit, wenn sic Vorschläge verwirft, deren Annahme die Bundesregierungen für absolut notwendig erachten? .... lieber die Folgen einer von den Bundesfürsten be schlossenen Auslösung des Reiches — falls sie rechtlich zulässig wäre — gebt v. Jagcuiann mit einer Leicht fertigkeit fort, welche man bei einem Juristen für un- möglich halten sollte. Durch welchen Ncchtsgrund sind die deutschen Fürsten verpflichtet, einen neuen Bunocs- vertrag zu schließen: Jeder von ihnen könnte seinen Beitritt von beliebigen Bedingungen und jeder von anderen abhängig machen. Wie soll die Verfassung des neuen, durch den Vertrag begründeten Reiches fest- gestellt werden und Rechtskraft erlangen? Mit der Auflösung des jetzigen Reiches würden alle Einrich tungen desselben, nicht nur der Reichstag, sondern auch alle Reichsbchördcn in Wegfall kommen, alle Staats- Verträge, alle Anstellungen ipso furo ihre Kraft ein büßen, alle Ncichsschuldcn ihr Subjekt, den Schuldner, verlieren. Tas ncugcgründctc Reich brauchte sich ja um die Rechtsakte des untcrgegangcncn nicht zu be kümmern und namentlich seine recht unbequeme Schuldenlast nicht zu übernehmen. Die Selbstaus lösung eines überschuldeten Staates wäre ein Finanz kunststück ersten Ranges." Vie Srunülagen unserer fteickr- Verfassung. Die Staatsstreichtheorie des früheren badiichen Ge sandten von Berlin und jetzigen Heidelberger Honorar professors v. Jagcmann wird jetzt von Professor Laband, einem der bedeutendsten deutschen Staats- rechtlehrer, in der neuesten Nummer der „Dtsch. Juristen- zeitung" scharf unter die Lupe genommen. Wie unfern Lesern erinnerlich sein wird, hatte Professor v. Jageniann als hauptsächlichste These die ausgestellt, daß das Deutsche Reich durch Abschluß eines Vertrages zwischen den Souve ränen der einzelnen Bundesstaaten zustande gekommen sei und daß dieser Vertrag jederzeit durch einstimmigen Be schluß aller .Kontrahenten aufgehoben werden könne, während die Frage, inwieweit die Eiuzellandtage der Aufhebung des Bundes zustimmen müßten, nicht eine Frage des Reichs-, sondern des Laudcsstaatsrechts sei. Gegenüber diesen Behauptungen macht nun Laband mit Recht folgendes geltend: „Die deutschen Fürsten haben das Verfassungs bündnis nicht für ihre Person, sondern als Ober häupter, Vertreter oder Organe ihrer Staaten ge schlossen und hierzu einer verfassungsmäßigen, gesetz lichen Ermächtigung bedurft und sic überall erhalten. Sie können daher ohne eine neue gesetzliche Ermäch tigung das Versassnugsbündnis nicht auslvsen. Damit verliert aber die ganze Idee vollständig ihre praktische Bedeutung und schrumpft zu einer wertlosen Gedanken spielerei zusammen. Denn die Annahme, daß sämtliche deutsche Landesherren und sämtliche deutsche Landtage zu einem gegebene» Zeitpunkt den übereinstimmenden Willen erklären sollten, daß das Deutsche Reich auf gelöst sein solle, gehört in das Reich kühnster Pbantasie. UebrigcnS erkennt v. Jagemann an, daß der „dem Reich zugrunde liegende Bund" ein ewiger ist und kein Staat das Recht der Sezession hat: die Auflösbar keit durch ccmirnrin« V-NN-WIMN-; wäre aber die Negation der Ewigkeit. Durch diese Bestimmung ist den Regie rungen der Eiiizelstaaten nicht nur das Recht der Kün- digung, sondern auch das der Auflösung des „Ver trages" entzogen. . . . Die Auflösung und Wiedererrichtung des BnndeS soll die Abänderung der Reichsversassuug ohne Zustim- mung des Reichstages auf einem verfassungswidrige» Wege ermöglichen: sie soll ein Scheinvorgang sein, um den Reichstag beiseite zu schieben: eine scholastische Ver hüllung eines Staatsstreiches, v. I. deutet den Fall, für welche» er sein Rezept gibt, mit den Worten a«: „wenn VerfassungSeinrichtungen nicht mehr Darnach ist es ohne weiteres klar, daß Jagcmanns Gedanke gar nicht ernst erörtert werde» kann, und daß seine Schlußfolgerungen durchaus unhaltbar sind. ver lusrircb-japanirche Weg. Line Seeschlacht. LunSun, 15. Juni. Nach neuesten Depeschen aus Tokio ist die Wladiwostoker Flotte bereits durch ein japanisches Geschwader in der Nähe der Tsuschima-Jnscln auf- gebaltcu worden, wo ein schweres Gefecht stattfand. Nach weiteren Meldungen aus Tokio hat das russische Geschwader mehrere japanische Küstenstiidtc angegriffen. Lsrt Arthur. * Vonvun, l5. Juni. Eine Tschifuer Drahtung der „Times" besagt, die russischen Truppen in Port Arthur scicu auf Zwei drittel-Rationen gestellt. ReiSgerstc kostet 30 Ruhet das Picul (---- 60>/z Kg). Alle Elüncsen verlassen den Platz. Die sibirischen Truppen desertieren massenhaft in der Verkleidung von Ehinesen. Deutsches Deich. * Berlin, 15. Juni. * Vofnachrichten. Heute, am Todestage Kaiser Fried richs Hl., erschienen der Kaiser und die Kaiserin morgens Uhr vom Neuen Palais kommend im Mausoleum bei der Potsdamer FricdenSkirche, wo sie am Sarkophage des Ver ewigten längere Zeit in stummer Andacht verweilten »uv einen Kranz ans Maröchal Niel Rosen, Seerosen nnd Vordrer niederlcgten. Um l2 Uhr erschien die Kaiserin nochmals im Mausoleum mit der Prinzessin Biktvria Luise, die ebenfalls einen Kranz am Sarkophage ihres Großvaters iiicdcrlcgte. Bon dem Kronwinzen, von einer Reihe anderer Fürstlich- keiten, von den Offizierskorps verschiedener Regimenter, sowie von Militärvereinen waren prachtvolle Kranzspenden über sandt worden. Wvhnungsfürsvrgk. Die bei» Reichstage zuge- gmigciic Dcntschrift vetrcsfeno die Wohnnngssiirsorge im Reiche nnd in den Bundesstaaten behandelt zunächst nntcr „Deutsches Reich" diejenigen Maßregel», welche seitens des Reichs als Arbeitgebers zur Verbesserung der Wohuuiigsvcrhältiiisse der gering besoldete» Reichs- beamte» und der Arbeiter in de» Reichsbetiiebe» ge- troffen worden sind. Sodann wird eine übersichtliche Darstellung darüber gegeben, in welchem Betrag mid iliiter welche» Bedingungen die Landesversichernngsan- stalte» Mittel zum Zwecke der Wohnnngssiirsorge auf- gewendet habe». Daran schließen sich die Darstellungen der in den einzeln en Bundesstaaten zur Re gelung des Wohnwesens und zur Förderung des Woh- nllilgbaneS für die minderbclnittesten Klassen getroffe nen Gesetzgcbungs- und VerwaltnngSinaßreacln. Diese Darstellungen beruhen aus den Mitteilungen, die dem Reichsamte des Innern auf das Schreiben vom 8. Juni 1903 seitens der Verbündeten Regierungen zugcgangcn sind: sie entsprechen dem Stande der Wohnungsfürsorge um die Mitte des Jahres 1903. Die in der Denkschrift behandelten Maßregel» taffen sich im tvesentlichen in drei große Gruppen cintcilcn, nämlich: 1) Allgemeine Vorschriften über Baugelände und Gebäude; 2) Durchführung der Vorschriften im Wege der WohnnngS- bcaufsichtigung und des Vorgehens gegen die zur Kenntnis der Behörden gelangten Mißstände; 3) Forderung einer dem Bedürfnis cntst'rcchenden Bereitstellung neuer Wohnungen für die minder bemittelten Klassen. In Gruppe 1 sind diejenigen Vorschriften zur Darstellung gelangt, die einerseits die Bereit stellung neuen Baugeländes zum Gegenstände haben und seine Ausnutzung regeln und anderseits über die Beschaffenheit und Benutzung der Wohngebäude Anordnung treffen. Die Gruppe 2 gibt darüber Ausschluß, in welcher Weise in den einzelnen Bundesstaaten die Durchführung der unter 1 ent haltenen Vorschriften überwacht und nötigenfalls erzwungen wird. Gruppe 3 behandelt diejenigen Vorkehrungen, welche seitens des Staates und der Gemeinden zur Förderung der Ncucrrichtung von Kleinwohnungen getroffen worden sind. Die Wirksamkeit des Staates nnd der Gemeinden bewegt sich in zwiefacher Richtung, indem c» sich entweder um eigene oder um Anregung und Unterstützung fremder Tätigkeit handelt. Tic eigene Tätigkeit besteht darin, daß Staat und Gemeinde ihren Arbeitern und gering besoldeten Beamten, die Gemeinden unter Umständen auch anderen Gemcindccinwohncrn, ge eignete Kleinwohnungen zu angemessenen Preisen in selbst er bauten oder angcinietcten Häusern mietweise überlaßen. Als Mittel zur Unterstützung fremder Tätigkeit (der gemein nützigen Ballgesellschaften, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bon feiten des Staates auch der Gemeinden und weiteren Kom- inunalvcrbände) kommen vor allem in Betracht die Kredit hülse durch Zeichnung von Aktien oder Anteilscheinen, Ge währung von Baudarlchen, Uebernahmc der Bürgschaft für anderweit ausgcnommcne Kapitalien oder für deren regel mäßige Verzinsung, die Hingabe von Bauland zu Eigentum oder Erbbaurecht, die Mitwirkung von Staats- und Gemeinde beamten durch Narerteilung, Ausarbeitung von Plänen und Koslenvoranschläge und dergleichen. * Ter Zeuge Mirbach. In der heutigen Sitzung des Pommernbankprozesses wurde auf seinen Antrag der Oberhosmeister der Kaiserin, Frhr.v. Mirbach, als Zeuge vernommen. Auf eine Frage des Präsidenten erklärte der Zeuge zunächst die Unterschriften unter zwei von ihm ausgestellten O.uittungen für richtig nnd sagte dann aus, er habe, ehe er mit der Pommernbank in Verbindung trat, Recherchen über deren Direktoren anstellen lassen, die ergaben, daß die Bank als gut fundiert und gut geleitet empfohlen wurde, daß die Direktoren als sehr wohlhabende Leute galten und raß Schultz schon große Stiftungen für Wobltatigteitszwecke gemacht Halle. Da Schultz und Romeick als reiche Leute geholte» haben, sei es nickt überrafchcnd gewesen, daß sie auch große Lüftungen machen wollten, die von den Zeugen bczw. seinen Vereinen mit Dankangenommen wurden. Er, Zeuge, fetze seit 15 Jahren seine ganze Lebenskraft nicht nur für den Kirchcnbau, sondern auch jür das Wohl der arbeitenden Klassen ein. Seitdem die Recherchen über Schultz und Romeick zu einem günstigen Resultat geführt hätten, habe er dieselben schon im Jahre 1899 als Berater für finanzielle Angelegenheiten herangezogen und vom Jahre 1900 an ihnen die Gelder von seinen Vereinen, auch die Gelder der Scha tulle übergeben, die sic sehr sorgsam nnd sicher anlegtcn und verwalteten. Bezüglich der von Schnltz nnd Romeick ge machten Stiftungen seien vom Zeugen Staatsrat v. Budde in der Sitzung am 8. Juni nur Vermutungen ausgesprochen worden. JmÄugnst lnnn sollen 15» 000.^/ gestiftet worden sein. Davon ist weder an mich, noch einen meiner Vereine irgendetwas gekommen. Im Oktober sollen 50 000 gestiftet fein, auch hiervon ging weder mir noch irgend einem meiner Vereine etwas zu. Im November sollen 25 000 gestiftet sein. DaS ist richtig. Die Zahlung wurde für den Kirchenbau- verci» verwandt. Dann ist eine Onittnng über 327 ooo . L vorhanden. Diese Stiftung wurde nie gemacht. In der Presse wurden nur diese Zahlen ziftammengesteUl als tatsächliche Stiftungen. Ich wiederhole: die Stiftungen an meine Vereine bestanden ans jenen von 150 000 und 25 000 Eine Stiftung ist nicht genannt, sic stammt aus dem Jahre 1899; eS waren 60 000 die sofort an die Vereine ausgezahlt wurden. Ich möchte nun auf die große Stiftung von 350 000 eiugehen. Es war Ende September oder Anfang Oktober, al« Schultz oder Romeick erklärten, sic wünschten für meine vielfachen Vereine noch die Stiftung von 350 000 zu macken nnd schlugen vor, ei» Guthaben in dieser Höhe ciiiznstellen und daraus für in Not hefindliche Vereine Teilbeträge abhcben zu lassen. Ich fragte, ob sie die Stiftung persönlich an« eigenen Mitteln mache», weil ich weiß, daß es auch große Gesell schäften gibt, wo die AnfsichtSräte die llcberschüssc zu Unter stützungen verwenden. Schultz und Romeick versicherten auf das Bestimmteste, die Zuwendung komme aus ibrem Vermögen. Von diesen 350 000 erhob ich, wie vorher erwähnt, im Dezember 25 000.// zur Anzahlung auf eine Rechnung für den Kirchen bauverein. Bald darauf entstanden Vie Lchwicriakcitcn der Pommeriibank. Ich bat die Herren Schnltz und Romeick ;n mir nnd sagte ihnen, daß angesichts dieser Schwierigkeiten aus diese Stiftung unter allen Umständen verzichtet werde und da« Konto als gelöscht zu betrachten sei. Die Herren fügten sich nur widerstrebend und sagten, sie und ihre Bank ständen so gnt da, daß sie den Sturm überwinden würden. Frhr. v. Mirbach fährt fort und erklärt, er habe auch bei Beginn des Prozesses wiederholt sich bei den Angeklagten erkundigt, ob die Gelder wirklich ans ihren Privat mitteln geflossen seien, was ans das Bestimmteste bejaht wurde. Er habe auch die Rückzahlung der Gelder an geregt, ihm sei aber auf das Tringendstc abgcratcn worden, weil sonst allen möglichen Verdunkelungen nnd Verdächtigungen Tür nnd Tor geöffnet würden. Wolle man die Gelder zurückzahltn, so werde dazu noch nach Beendigung des Prozesses Zeit sein, und der selige fügt binzn, wenn liier nach gewiesen wird, daß bei diesen Gxwcrn iraend ein Bedenken ist, sie anznnchmen, so Werden iclbstvcrstänelich die Vereine die Summen, die sie erhielten, zurückzahlen. Auf die Krage deS Präsidenten, ob die 300 000 über die v. Mir bach quittierte, denn bei der Pommernbank verblieben oder ihm anSgezahlt worden seien, erklärt Frhr. v. Mirbach: Ich wiederhole, daß die Ouittung, die mir, wie ich betone, unbekannt war — ick hatte sie vergessen — mir dazu dienen sollte, das Konto aufzulvsen. Es ist aber ausgeschlossen, daß ich einen Pfennig erhoben habe. Von den 350 000 flössen meinen Vereinen 25 000 // zu, sonst nicht ein Pfennig. Verteidiger Rechtsanwalt Sello erklärt nach kurzer Be sprechung mit den Angeklagten, er habe keine weiteren Fragen an den Mengen zu richten. Zeuge v. Budde erklärt hieraus, für ihn stehe fest, daß Mirbach nur das bekommen, was er bekundete und nicht 500 000 L mehr, wie man aus seinen, BuddeS, Angaben, hätte folgern können. Der Zeuge wendet sich gegen die an sein Auftreten gegen Mirback geknüpfte Hetze der Presse und erklärt, Mirbach wisse, das; er, Budde, ihn vom Scheitel bis zur Sohle für einen Ehrenmann halte, der ibm nicht falsche Motive über sein Auftreten unterschiebe. Ans die Frage deS Präsidenten an Mirback, ob an die Hingabe der Gelder irgend welche Bedingungen geknüpft worden ftnb, erwidert Mirbach: Nein, niemals. Der Zeuge Mirbach wird hierauf entlassen. * Ter Kulturkampf i» Württemberg. Angesichts der immer noch wachsenden Bewegung gegen die württem- bergische Kammer der Standesherren anläßlich der Ablehnung der Schulreform wirb in der Stuttgarter Presse an den Weg erinnert, den der verstorbene Staats rechtslehre!: Pros. Dr. Gaupp vor Jahren zur Besei tigung der Ersten Kammer in einem Vortrag gezeigt hat. Gaupp kennzeichnete die Kammer der Standesherren als ein „ganz lebensunfähiges, unter den heutigen Verhält nissen geradezu schädliches Institut", das nicht reformiert, sondern beseitigt werden solle. Als Mittel zur Beseitigung auf gesetzlichem Wege gab er folgendes an die Hand. Er verwies auf S >61 der Verwaltungsurkunde, nach welchem, wenn bei Eröffnung eines Landtags eine der beiden Kammern nicht in der erforderlichen Zahl (bei der Ersten Kammer nicht die Hälfte der Mitglieder) versammelt ist, sie als einwilligenb in die Beschlüsse der anderen angesehen wird. Gaupp führte weiter ans, daß eine Pflicht der Regierung zur Ernennung lebenslänglicher Mitglieder nicht bestehe, dies vielmehr nur ein versaßungsmäßiges Recht sei, und fährt fort: „Wenn nun aber ein ständisches Institut im Laufe der Zett so lebensunfähig geworden ist, daß es seine verfassungsmäßigen Aus gaben nicht mehr erfüllen kann, ohne daß die Regierung mit Männern aus den Kreisen ibrer höheren Beamten zu Hülfe kommt, damit diese Len Standesherren ibre Geschäfte besorge», so wäre die Regierung vollkommen im Rechte, wenn sie erklärt: Ich bin fernerhin nicht mehr willens, diesem Institut die Krücken zu liefern, auf welchen es notdürftig gehen kann. Die Regierung kann auch einmal auf ihre in der Kammer sitzenden Beamten in dem Sinne einwirken, das; sie auf ihre lebenslängliche Funktion verzichten oder doch bei Eröffnung des Landtags nicht erscheinen. Die Beschluß. Unfähigkeit der Ersten Kammer wird sich dann sofort ergeben und der Fall des tz 161 der Verfassung eintretcn. Ein solches Bor- gehen wäre rechtlich unanfechtbar. Ohne ein solches durchgreifendes Auftreten der StaatSrcgiernng kommen wir in der Frage der Ver- sassnngsrcvision um keinen Schritt weiter." Der Ausschuß der Konservativen Partei hat be schlossen, die schulpolitischc Lage in der am 29. Juni ftatt- findcnben Landes Versammlung der Partei zur Dis kussion zu bringen. * * Pose», l5. Juni. (Eigene Meldung.) Hier wurden die schwarzen Pocken behördlich scstgestcUt. Die Seuche ist von der Gattin eines hiesigen Arztes bei der Rückkehr aus Russisch-Polen eingeschleppt. Umfassende Abwehrmaßregeln sind getroffen worden. * Breslau, 15. Juni. (Eigene Meldung.) Wieder „Ober schlesische Wanderer" erfährt, jotlen die nächstjährigen Kaiser manöver zwischen dem «>. und l2. (1. sächsischen) Armeekorps bei Breslau stattfinden. Fuida, 14. Juni. Fulda ist die 33. Stadt, in der zur Zeit die M aurcr st r e i k e n : in 3 weiteren sind sic ansgesperrt, in 5 ist der Ausstand beendet und in 3 steht ein Lohnkainpf bevor. Saarbrücken, 15. Juni. Ter wegen Beleidigung des Geh. Vergrats H i l g c r zu drei Monaten Gefängnis verurteilte Bergmann K r ämcr hat Revision beim Reichsgericht eingelegt. flotte. * Tchiffsbewegungen. Ter Ablosungstransport für die Schisse des K r e u z e r g c s ch w a d e r s ist mittels Dampfer „Main" am lt. Juni in Shanghai eingetroffen nnd hat am l5. Juni die Reise nach Tsingtau fortgesetzt. Kor vettenkapitän Oxä bat am 14. Juni in «Hanghai das Kommando S. M. S. „Sperber" von dem Korvettenkapitän Weniger übernommen. SM. S. „Falke" gebt am 16. Juni von Newport New? nach St Thomas in See. S. M. S. „Hyäne" iß am 13. ^uni von Cuxhaven nach Helgoland gegangen. S. M. S. „Grille ist am 13. Juni von Kiel in See gegangen, am 14. Juni in Vnrberg eingetroffen nnd am 15. Juni wieder in Tee gegangen S. M. S. „Rbeni" iß am 14. Juni in Flensburg eingetroffen und geht am 16. Juni wieder in See. Iluslanck. Spanien. * Mavrtt», 15. Juni. Im letzten Ministcrrat teilte der Minister des Auswärtigen das Ergebnis der auf Ab änderung des Konkordats abziclcnden Verhandlungen mit rem Vatikan mit. Nach Vlättcrincldnngen setzt die neue Vereinbarung folgendes fest: Alle ausländischen OrdenSlentc, die in Spanien wohnen wollen, müssen sich nat»ralisieren lassen, sonst erfolgt ihre Ausweisung; alle Kongregationen, ausgenommen zwei, im Konkordat bcsonrcrs bezeichnete, unter liegen dem Vcreinsgesctz Wenn das richtig ist, könnte fick ne Regierung eines bedeutenden Ersolge« rühmen. Die Mitteilung an die Kortes über den Inhalt der Vereinbarung erfolgt morgen oder übermorgen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite