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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.01.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192801267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19280126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19280126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1928
- Monat1928-01
- Tag1928-01-26
- Monat1928-01
- Jahr1928
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.01.1928
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Riesaer H Tageblatt «nd Avieigsr (LldtblM Mld A«)eiger). T»g«Sl«« Nies«. D««dm lSStz. Aeneeus Nr *>. Da» Mesa« Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung d« amtlichen Bekanntmachungen der SmtShauptmannschast «irokasse: U^tsach N». »L Großenhain. de« Amtsgericht» und der AmtSanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rates der Stadt Stiess Riesa Nr. 52. de» Mnaneamt» Mela nnd de» Lauvtzollamt» Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt 22. Donnerstag, 26. Januar 1628, abenvs. 81. Jahrq. Da« Riesa« »ä^dl-tt erschetn» j«s«n abend« '/,« Uhr »U Äutnaßme der ^onn. und Kefttage. Ve,„»PreW, gegen Vorauszahlung, Mr einen Mona, > Mark 2a Psenais durch Post oder duech Voten. Kür den Fall de« Eintreten« oon ProdnkttonSoerteuerungen, Erhöhungen der Löhn« und Materialienprets« behalten wir un« da« Recht der Preilerhübung und Nachforderunc vor. «meta», für di« Nnnun« de« Ausgabetag« find bi« » Ukr vormittag» auszugeben und im voraus zu bezahlen: «in« Gtivähr für da« Erschein«» an b«stimmt«n Lagen und Platz«» wird nicht übernommen »rundorei« für di» » mm breit», « nun hohe Brundschrift»L«il« (S Eilben) 25 Eold-Pfrnnig»; di« 89 ww br«it« Rtklamrzril« 1<X) Eold°Ps«nnige: z«itraub«ndrr und tabellarisch«, Satz sä', Aufschiac, Feit» Tarife, vewilligter Rabatt »»lischt, wenn d»r ««trag »«rfällt, durch Klag« «tng-zog«n w«rd«n muh oder d«r Auftragg«b«r in Konkur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Nie«, Achttägige U.iter^altungSbrilage -Erzähler an d«r Elb«-. — Im Fall» hvh«r«r Gewalt — Kri«g ob« sonstig«» irgendwelcher Störungen d«« B«tritb«« der Druckerei, der Lieferanten oder der Besiirderung«etnrichiungen - bat der Bezieher mtnin Anspruch ans Lieferung ad« Nachlieferung der Zeitung »d«r auf Rückzahlung de« vezugtpreis««. Rotationsdruck und «erlag: Langer b Winterlich, Ries» Geschäfts»««» «aoetbeltrabe S» Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann. Riesa: für Anzeigenteil. Wilhelm Dittrich Riel» MM WM Herr SokdemavaS, Litauens Ministerpräsident, ist be- tnrttlich in Berlin eingetrvffen, ist von Brrtretern de» deutschen Auswärtigen Amts am Bahnhof feierlichst emp fangen worden, hat seine Besuche beim Reichskanzler und dem Außenminister abgestattet und wird am Donnerstag bei Herrn Dr. Stresemann ein Frühstück einnehmen, am Donnerstag abend bei Herrn Dr. Marx. Nach Erledigung all dieser Formalitäten wird sich der litauische Minister- Präsident mit den Vertretern der Reichsregierung an de« grüne« Tisch setzen, um eine neu« Grundlage für «in« engere Bindung der wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Litauen zu finden. Daß di« deutschen Herren di« Gelegen heit diese» Besuches nicht Vorbeigehen lassen werden, ohne auch Ding« zur Aussprache zu bringen, di« Herrn Wolde- unrra» »i«lleicht nicht so angenehm und wichtig find wie die wirtschaftlichen Fragen, di« er lösen möchte, scheint er zu wissen, denn er bat sich bereitgefunden, einem Berliner Blatt ein Geleitwort zu den beginnenden Verhandlungen zur Der- fügung zu stellen. In diesem Geleitwort erwähnt der litauische Ministerpräsident mit keinem Wort die wirtschaft liche Seit« der Verhandlungen. Er beschränkt sich lediglich darauf, den.litauischen Standpunkt in der Memelfrage zu präzisieren, znm soundsovielten Male zu wiederholen, daß er persönlich di« Verantwortung dafür übernehm«, daß den deutschen Minderheiten in Litauen kein Grund mehr zu einer Klage gegeben werde". Das ist gewiß nichts Neues, was hier der litauische Ministerpräsident un» als Geleit wort für die beginnenden WirifchaftSverhandlungen zu sagen hat. Bereits in Gens hat er nicht nur einmal, sondern des öfteren dem deutschen Reichsautzenminister fcierlichst ver sprochen, daß der Kurs Kownos dem Memelgebtet gegenüber sich ändern werde, baß die litauische Regierung fest ent- schlofsen sei. di« Bestimmungen des Memelstatus zu achten und der deutsären Bevölkerung di« Rechte zu lassen, die ihr vom Völkerbund gewährleistet wurden. Äi« die litauische Regierung diese feierlichen Zusicherungen ihres Minister präsidenten erfüllte, hat mau in den letzten Monaten zur Genüge erfahren können. Nicht», aber auch nichts hat sich im Memelgebiet geändert. Der memelländische Landtag ist zwar wieder zusamnrengetreten, aber die Eingriffe des von Kowno im Memelgebiet eingesetzten Gouverneurs be kunden hinreichend, daß Kowno fest entschlossen ist, dem Me melstatut auch weiterhin die Auslegung zu geben, die ihm zur Durchführung ihrer EntdeutschungSpolitik tm Memel« gebiet am zweckdienlichsten dünkt. Es ist ein merkwürdiges Zusammentreffen, daß fast an demselben Tage, an dem WoldemaraS in Berlin eintrifft, der memelländische Landtag einen DringlichkeitSantrag annimmt, in dem »egen den Eingriff des Gouverneur» schärfster Protest eingelegt wird, da der Landtag in der ^Inanspruchnahme de» Rechte» aus Eröffnung, Schließung oder Vertagung der ordentlichen Session durch den Gouverneur ein« Schmälerung feines ihm durch bas Statut gegebenen Rechtes sehe". Die Veröffentlichung diese» Dringlichkeitsantrages in der memelländischen Press« ist durch di« litauische Zensur unter sagt worden. Nichtsdestoweniger versicherte WoldemaraS in seinem Berliner Geleitwort, daß er »in Zukunft Uebergriffe einzelner Stellen gegen da» Deutschtum in Litauen noch weniger dulden werde al» bisher". Dies« Versicherung des Herrn WoldemaraS stellt, wi« er überzeugt sein darf. An forderung«« an eine Naivität der deutschen Leser, die in dem Maße, wi« Herr WoldeniaraS das wohl anninnnt, kaum vorhanden sein dürfte. Di« deutschen Beziehungen zu Litauen werden von zwei voneinander verschiedenen Momenten «tragen. Da» erst« Moment stellt sich einer freundschaftlichen Annäherung der beiden Völker durchaus hindernd in b«n Weg. Di«s«S, dte Beziehungen Deutschlands »u Litauen so behindernd« Mo ment liegt lediglich in dem Kur» Kownos dem Memel gebiet gegenüber. Wenn auch dte deutsche Bevölkerung im Memelgebiet nicht mehr dem Verband de» Reiche» ange- höri. so enthebt diese Tatsache da» Reich doch nicht der Auf gabe. sich der Interessen aller Angehörigen de» deutsche» Kulturkreises auch bann. w««n sie nicht Mitglieder Le» deut- schen Staatsverbande» sind, aufs energischste anzunehmen. Somit ist es auch «ine ernste moralische Pflicht der ReichS- l egterung, im Völkerbund darauf zu achten, daß da» Selbst- bestimnrungsrecht und all« di« Vorteile, die da» Memelstatnt offen läßt, den Deutschen d«S Memel gebiete» gewahrt bleiben. Solang« di« Reichsregierung fest»ust«ll«n hat. daß dte litauische Regierung diesen verbrteften Rechten L«S Memel gebietes nicht auch durch die Tat Rechnung trägt, solange wirb und muß auch da» Verhältnis von Berlin zu Kowno ernstlich getrübt bleiben. Di« Beziehung«« Deutschlands r» Litauen werden aber noch durch ein weiteres Moment getragen. Diese» zweite Moment fällt schon etwa» mehr in -a» Gebiet einer großen Politik. Dieses Moment ergibt sich au» unserer Einstellung zu dem immer noch nicht abgekämpften litauisch-polnisch«« Konflikt. Di« Warschauer Absichten in bezug auf Lttau«n dürften, wenn sie auch von der polnischen Regierung offiziell abgeleugnet werden, bekannt sein. Da ein Verlust Ker litau ischen Selbständigkeit, also ein Uebcrgreifen des polnischen Machtbereichs bi» zur Küste Litauens das vom Mutterland« Deutschland durch den Versailler Vertrag geographisch los gelöste Ostpreußen in ein lückenloses polnisches Meer" tauchen würde, so ergibt sich hieraus schon von selbst für die Reichsregierung die Notwendigkeit, von sich aus alles zu unternehmen, was einen solchen polnischen Plan hinter treiben könnte. Liquen kann seinen Kampf gegen Polen nur dann siegreich bestehen, wenn ihm von ausländischer Leite di« wirtschaftliche Unterstützung zuteil wird die cs zur Wahrung Kiner Selbständigkeit benötigt. WWMW ini WM. N WWsWMkk Ml Ilk WtSWlMW. — SUlse WM.—M Füll M vdz. Berlin, den 25. Januar. 15 Uhr. Auf der Tagesordnung steht di« Wilk Swilms du Mz-KW mit den dazu von den Parteien eingebrachtcu Anträge» und Interpellation««. Reichsjuftizrniuister Hergt leitet di« Beratung durch Ausführungen über di« allge meine Lage des Justizwesens ein. Im Ausschuß habe Aüg. Dr. Stosenfeld über Stagnation in der Gesetzgebungsarbeit des Justizministeriums geklagt, während der zweite Oppo» sitionsredner Dr. Haas vor einer gesetzgeberischen Ueber- produktton auf diesem Gebiete warnte. Ich möchte eS in diesem Falle, so fährt der Minister fort, mit Dr. Haas halten. In einer Broschüre ist Rationalisierung der Gesetz gebung verlangt und die Anregung gegeben worden, das Justizministerium möge gewissermaßen als Kontrollinstanz der übrigen Ressorts darauf Hinwirten. Wenn ich auch eine solche Kontrollfunktion ablehnen muß. so hat daS NeichS- justizministerium doch die Ausgabe, dafür zu sorgen, daß dte Kehler der Vergangenheit nicht wiederholt werde» und daß nur das wirklich Gereichte und dringend Notwendige an gesetzgeberischer Arbeit geleistet wird. Qualitätsarbeit also an Stelle der Massenfabrikation. Schon jetzt ist beinahe etwas zuviel des Guten au Gesetzen geleistet worden und der RechtSausschutz ist mit der Bearbeitung der verschie denen Vorlagen geradezu überlastet. Das Dränge» des Abg. Dr. Stosenfeld ist also wohl nicht notwendig. Ich bin aber mit ihm der Meinung, daß di« Vorlage über die Rechte der unehelichen Kinder möglichst bald aus -em Reichsrat herauskommen und weiter bearbeitet werden sollte. Dabei muß die vorzügliche sachliche Arbeit des Reichsrats voll an erkannt werden. Das Verhältnis des Reiches zu dcu Län dern erfordert noch viele Arbeit zur Herbeiführung eines vereinfachte» Zusammenarbeiten» beider Teile. Di« Län derkonferenz hat in dieser Beziehung sehr fruchtbare Er gebnisse geliefert und ich verspreche mir davon große» Nutzen gerade auf dem Gebiete der Justizgesetzgebung. Der Entwurf über den Strafvollzug ist schon die Frucht dieses freiwilligen sachlichen Zusammenarbeiten». Wenn wir die Rechtsangleichung mit Oesterreich erstreben, so sollten wir auch die ÄechtSangleichung tm Reiche mit den Länder» fördern. Das wäre besonders notwendig in den Frage» der Ausbildung der Juristen, der Freizügigkeit der Anwälte, der Gebührenregelung. Das Reichsjustiz- mintsterium wir- auf diesem Teilgebiet der Klärung deS Verhältnisse- zwischen Reich und Ländern sehr gern und eifrig Mitarbeiten. Dte deutsch-österreichische Zusammen arbeit bei der Strafrechtsreform hat sich ausgezeichnet be währt. Sie hat auch schon außerordentlich befriedigende Erfolge erzielt. Wir hoffen, daß diese Arbeit tu ähnlicher Weise vou den beiden Brudervölkern gemeinsam fortgesetzt wird und dab dte politischen Verhältnisse nicht die bisher geleistete Arbeit nutzlos machen. Wir wünschen, daß die RechtSangleichung sich nicht auf daS Strafrecht beschränkt, sonder» sich weiter auSdehnt aus andere Gebiete »ud schließlich auf da» allgemeine bürgerliche Recht. Unser« Wünsche decken sich hier mit denen führender Juristen und Staatsmänner Oesterreichs. Jedenfalls wollen wir die große Justtzreform der Zukunft in engster Anlehnung an Oesterreich nnternehmen. Wir hoffen, daß diese Arbeit dem politischen Streit möglichst entzogen wird. Wir wollen dabei auch die engste Fühlung mit den richter liche» und juristischen StandeSvereinen nehmen. Wenn unter »Vertrauenskrise der Justiz" verstanden wird, daß di« Mehrheit deS Volke» kein Vertraue» zu den Richtern habe, so müßte ich di« Existenz einer solchen Krise glatt bestreiten. DaS bedeutet nicht die Ableugnung mancher Verfehlungen und Verstöße, die tu Richterkreiseu selbst am schärfsten gerügt werden. Wir haben un» sehr eingehend über die sogenannte Vertrauenskrise ausgesprochen. Jetzt sollten die Dinge einmal ruhen. Wir haben jetzt geradezu eine politische Justiz von unten, nicht mehr von oben. Die Einflußnahme der öffentlichen Meinung auf da» prozessuale Verfahren hat einen Grad erreicht, der nicht mehr erträglich ist. Sie beginnt schon mit der ersten An zeige. begleitet dte Voruntersuchung, bas öffentliche Ver fahren, die Revision und die Begnadigung. Di« öffentliche Meinung mag sich mit der Rechtsprechung beschäftigen, aber da» darf nicht in der Form geschehen, wie e» in der letzten Zeit immer mehr beobachtet werden mutzte. Man sucht nach politischen Motiven beim Staatsanwalt und beim Richter. Man trägt dte Politik in das Verfahren selbst hinein. Man macht schon bi« Plaidoper» des Staats anwalt» fertig, ehe er selbst dazu gekommen ist. So ent steht vielfach der Eindruck, daß man einschüchtern und drohen will (Sehr wahr! rechts. Unruhe links). Der Vor- wurf einer politischen Justiz von oben kann nicht erhoben werben. Ich halte es nicht für meine Aufgabe, dem Ober- reichsanivalt zu viele Anweisungen zu geben. Tie Statistik ergibt, daß im Reiche und auch in Preußen die Zahl der Strafverfolgungen wegen Hock)- und Landesverrats in den letzten Jahren ganz außerordentlich stark zurückgegangen ist. Im Jahr« 1Ü27 find deswegen 815 Anzetgen erstattet worden, zur Anklageerhebung kam cs aber nur in IN Fällen. Das beweist am besten, daß die Klagen über eine wachsende Hochflut solcher Prozesse unberechtigt find. fBeisall b. d. Regie rungsparte i en.) Abg. Landsberg iSoz.) begrüßt dte Ankündigung einer weitere« Angleichung der Rechtes mit Oesterreich. Vor allem sollte den Bürgern Oesterreichs das Bürgerrecht in allen deutschen Ländern gewährt werden unter der Voraussetzung der Gegenseitig keit. ES wäre erfreulich, wenn man einmal bei einer Etat beratung nicht von der Vertrauenskrise der Justiz zu rede» brauchte. ES ist dte Schuld vieler Richter, daß die peinliche Aussprache über diese Ding« nicht verstummen kann. Der Redner übt Kritik an verschiedenen Urteilen des Reichs gericht». vor allem au einer Entscheidung, dte die polizeb liehe Zerstörung einer kommunistischen Druckerei mit der Begründung rechtfertigt, hier habe es sich um et» Notwehr- recht des Staates gehandelt. Ein Strafsenat des Reichs gerichts habe den Tatbestand des Hochverrats tn der Be merkung eines kommunistischen Artikel» gesehen, daß di« deutsche Arbeiterschaft im Geiste Lenin» und der russische» Arbeiterschaft wirken wolle. Solche Ueberspannungen seien aber immer nur gegen link» bemerkbar. Abg. Landsberg wendet sich weiter gegen die vom Oberreichsanwalt ohne Begründung verfügte Einstellung de» Strafverfahrens gegen Justizrat Tlaß. Clatz habe mit seinem bekannten Plan zweifellos den Hochverrat vorbereitet mit dem Ziel den Zeitungsverleger Hngenberg zum Diktator und der General v. Möhl zum Kriegsminister zu machen. Tci Redner sucht juristisch nachzuweifen, daß tm Gegensatz zu der Entscheidung de» Oberreichsanwalt» das Vorgehen des Justizrats Elatz zweifellos als ein versuchter Staatsstreich Putsch von oben und Hochverrat zu betrachten sei. Jetzt >e> praktisch der Hochverratsparagraph gegen rechts aufgehoben und tn Geltung nur gegen links. Da» sei gerade,!: Kor ruption der Justiz (Beifall links). Reichsjustizmiuister Hergt erklärt, Ser RetchSjustizminister könne unmöglich sich zo allen Einzelfällen äußern, die von Debatteredi.ecn vvrge- bracht werden (Unruhe links). Der ostpreutzische Fall gc hört überhaupt nicht in die Debatte, denn er behandel: ein Privatklageverfahren, das gar nicht das Reichsgericht be schäftigeu konnte. Die Beschlagnahme der vom Abg. Land-? berg erwähnten kommunistischen Druckerei ist vom Ober Präsidenten Noske verfügt worden iHört! Hört! rcch:s: weil das Blatt damals zu Gewalttätigkeiten aingcsordcr. hatte mit dem Erfolge, daß es zu öffentlichen Unruhen ranr Die dem Oberstleutnant Düsterberg in den Mund griegiei. Sätze sind in seiner im Organ des Stahlhelm" ivtcder- gegebenen Rede überhaupt nicht enthalten. Dort wird viel mehr gesagt: »Wir haben bewußt die Behandlung der Staatsform zurückgestellt". Tann wird gesagt, man wolle einsichtige Leute iu die nationalen Parteien schicken. — Tas ist der Hochverrat des Herr» Düsterberg! «Sehr gui! rechts, Rnfe b. d. Soz.: »Ein korrigierter Bericht, der gar nichts beweist!") Ich möchte einmal den Senat des Reiche gerichts sehn, der auf Grund dieser Rede Herrn Düsrerbero wegen Hochverrats verurteilen würde. Damit machen Sie, Herr LandSberg, sich nur lächerlich (Beifall rechts). Der Fall Clatz hat allerdings in anderer Beziehung Aussehen erregt. Sie wissen ja, daß damals Haussuchungen bei höchst Hrenwerten Männern vorgenvmmen wurden sgrotze Un ruhe und Zurufe links). Tie Strafverfolgung und die Maßnahmen der preußischen Polizei gingen von Voraus setzungen auS, die sich nachher als ganz irrig herausgestcll: haben. Man nahm damals an, daß Clatz eine unmittelbare Gewaltanwendung plante. Wenn der Oberreichsanwalt -er Meinung ist, daß ein schlüssiger Beweis gegen die subjektiv!, Auffassung von Clatz nicht geführt werden kann, so Mutz diefe Meinung deS hohen richterlichen Beamten respektiert werden. (Abg. Landsberg lSoz.): »Sind Sic derselben Meinung wie der Oberreichsanwalt?") Ich sehe gar nick: ein, weshalb ich mich hier vom Abg. Landsberg durch solche Fragen stellen lassen soll sgrotze Unruhe links). Alle Be hauptungen, daß die Entscheidung des Oberreichsanwalts durch mich beeinflußt worden sei, sind erstunken und erlogen. Ich habe den Oberreichsanwalt lediglich um eine Beschleu nigung deS Verfahrens ersucht. Schließlich war auch der Oberreichsanwalt nicht allein entscheidend, sondern da: ganze Reichsgericht hat ihm zugestimmt. (Beifall rechts.) Der dentfchuatiouale Abg. Lohmann wie» ebenfalls die Angriffe des Abg. Lanbßberg zurück Er versicherte, daß auch die politisch der republikanischen StaatSform nicht geneigten Richter sich in ihrer Amtstätig keit durchaus gerecht und verfassungstreu zeigten. Die großen Richterorganisationen hätten einmütig ihre Verfas sungstreue bekundet. Der viel besprochene Artikel des Srnatsprästdenten Baumbach in der Deutschen Juristen zeitung werde von allen Richtern verurteilt. Der Redner beklagte die Abtrennung der Arbeitsgerichte von der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bedauerte vor allem, daß in der offiziellen Begründung des Gesetzes diese Maß nahme mit dem in der Oesfcntlichkcit bestehenden Miß trauen gegen die ordentliche Gerichtsbarkeit erklärt wurde. Die Deutschnationalen wären an sich gegen eine Amnestie, wenn sie aber komme, müsse sie sich gleichmässig ans links und rechts erstrecken. Dte Unabhängigkeit der Richter müsse unter allen Umstände» gewahrt werden
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