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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192806063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19280606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19280606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1928
- Monat1928-06
- Tag1928-06-06
- Monat1928-06
- Jahr1928
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1928
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Lesfentliche Sitzung Ser Stadtverordneten. M Sltrgestt Ker ile Mlm»»«SM M alt s« Mcht. — AeWIAWMIslniMlMü. die . meinden Gröba, Merzdorf und Weida mit der Stadtgemeinde Riesa notwendig gewordene städtische Besoldnngsregclung, sowie auf die neue ReichsbesoldungSorbnnng hin, auf Grund derer die Neuausstellung eines abermaligen Besoldungs. planes erforderlich geworden sei. Dies sei nunmehr ge schehen durch mehrfache Beratungen des Rates und der zu ständigen Ausschüsse. So habe sich besonders auch der Per- fonalausschub in mehreren Sitzungen gründlich und ein gehend mit der Vorlage beschäftigt. Man habe sich besonders bemüht, Härten, soweit dies mit den gesetzlichen Bestimmun gen in Einklang gebracht werden konnte, abzustellen. Auch sei die Frage geprüft worden, die im Verhältnis der zahl reicheren Beamtenstellen gleich grober Gemeinden geringere Beamtenstellenzahl in Riesa durch Umwandlung einiger Bcamtenanwärterstellen in Beamtenstellen entsvrechend zu vergröbern. Diese Frage habe man mit Erfolg lösen kön nen. Weiter habe man sich mit der Frage beschäftigt, ob nicht infolge der Verschmelzung der Gemeinden einige obere Beamtenstellen eingezogen werden könnten; auch diese Frage sei gelöst worben, indem man beschlossen habe, künftig je eine Stelle in Besoldungsgruppe X und Xis. künftig in Wegfall zu bringen. Redner teilte ferner mit, bab man sich bei Aufstellung des Besoldungsplanes im wesentlichen an die eingeholten Besoldungsvorschriften mehren anderer Stadtgemeinden in der Gröbe Riesas gehalten habe. An» schliebcnd verlas Herr Günther die Niederschriften über die Ausschuh- und Ratsberatungen. Der Rat hat die Besoldungs vorschriften mit einigen kleinen Abänderungen in der vor liegenden Fassung genehmigt und beschlossen, einzelne im voraus zuviel gezahlte Beträge nicht zurückzufordern. Namens der sozialdemokratischen Fraktion erklärte Herr Vorsteher Günther, bah sie den Beschlüssen und somit den Besolbungsvorschriften zustimmen werde. Seine Fraktion wisse, bah in der neuen Besolbungsordnung das Unrecht in erhöhtem Mabe verkörpert sei. Leider liege es so, daß der Stabt Beschränkungen auserlegt seien, denn der unsoziale Zug gehe nicht von der Stadt, sondern vom Reiche und vom Staate aus. Jedenfalls habe man durchgeführt, dab bei den oberen Gehaltsstufen die gesetzlichen Vorschriften zugunsten der unteren Stufen strengstens durchgeführt wür den». Einer Entscheidung des Schiedsgerichts sehe man mit Ruhe entgegen. Es sei alles herauSgeholt worben, was aus sozialen Gründen zu erfassen möglich gewesen sei. Herr Stadtv. Dr. Mühlmeister erklärte namens der bürgerlichen Fraktion, daß auch dies« die von den zuständigen Stellen geleistete Arbeit anerkenne. Ob eS allerdings richtig sei, alles nach dem System der Linken gleichzumachen, dar über sei nach den Erfahrungen der letzten Jahre noch nicht das endgültige Urteil gefällt. Seine Partei vertret« den Standpunkt, dah die Gehälter der oberen Stufen tnbezug auf die Vorbildung der Stellentnhaber nicht zu hoch seien, umsomehr, als man berücksichtigen müsse, dass den erwähn ten Kreisen die Möglichkeit gegeben werben möchte, ihren Kindern eine gleiche Ausbildung angedeihen lassen zu kön nen. Im übrigen müsse man an die finanzielle Lage der Stadtkasse denken; wir stünden vor einer Kasse, in der man selten etwas finde. Auch die Wünsche der Beamtenschaft müßten sich nach der finanziellen Lage der Gemeinden bezw. des Reiches richten. Man habe sich bemüht, den Wünschen zu entsprechen. Die Rechte sei der Meinung, bab die fest gesetzten Gehälter ausreichend seien. Was die in das Schiedsgericht gesetzten Zweifel betreff«, so teile auch die Rechte di« geäußerte Meinung. Das Kollegium beschloß, sich den Einspruch gegen einen etwaigen Entscheid des zuständigen Schiedsgerichts vorzu behalten. Herr Stadtv. Bieter brachte, wie schon erwähnt, in heftiger Redewendung die Stellungnahme der kommunisti schen Fraktion zu der Besoldungsordnung zum Ausdruck. In ihr sei das Unrecht in erhöhtem Maße enthalten. ES wckde durch sie die Zersplitterung unter den Beamten und der Klassengeist immer mehr gefördert. Anstatt man ver- suche, die Beamtenschaft zusammenzuführen, bewirke man das Auseinanderreißcn. Er zitierte verschiedene Beispiele und Gegenüberstellungen der Besolbungssätze der unteren und oberen Gehaltsstufen und bezeichnete die Besoldungs regelung als eine Klassenpolitik, die grosser nicht zum Aus druck kommen könne. Jedenfalls könne die kommunistisch« Fraktion dielen BelolbunaSvorkchriltrn nicht austtmwe«. Die gestern abend von 6.80 Uhr in der Aula der Ober» eealschule stattgesunbene öffentliche Sitzung der Stadtver- »rdneten war vow>27 Mitgliedern des Kollegiums besucht. Entschuldigt fehlten von der bürgerlichen Fraktion die Herren Stadtv. Adler, Funke und Schinkel, von der SPD.» »raktion Frau Stadtv. Berger. Am NatStische hatten die Herren Erster Bürgermeister Dr. Scheider, Bürgermeister HanS und Stadtrat Dr. Schrocter Platz genommen. Der Zuhürcrraum war gut besetzt. Da n. a. auch die Beratung der Besolbungsvorschriften für die Beamten zur Tagesord nung stand, ist e» begreislich, daß auch eine Anzahl Zuhörer «uS Beamtenkreisen anwesend war. Im Gegensatz zu den letzten Stadtverordnetensitzungcn, in denen eine äuberst umfangreiche Tagesordnung zn erledigen war und die sich demzufolge entsprechend in die Länge zogen, standen gestern nur 8 Punkte zur Beratung, weshalb die Sitzung von nicht ;u langer Dauer war; sie hatte bereits um 8 Uhr ihr Ende erreicht. Zwei besonders wichtige und umfangreiche Werke: das OrtSgesetz über die Belieferung der Stabt Riesa mit NaS aus dem städtischen Gaswerke, sowie die Besoldungs vorschriften für die städtischen Beamten und Angestellten usw., deSgl. für die Lehrkräfte an der städtischen Oberreal, schule harrten der endgültigen Erledigung, die denn gestern auch erfolgt ist. Aenberst reiche Arbeit ist in den zuständigen Ausschüssen geleistet worden, bevor di« genannten Vorlagen als abgeschlossenes Ergebnis, zu dem das Stadtvcrordnetcn- llollegium seine Zustimmung gegeben hat, unterbreitet wer den konnte. Mehrere Sitzungen von langer Dauer waren erforderlich, um in eingehender Prüfung und in Erwägung aller vorgetragenen Wünsche und Vorschläge das zu er reichen, was unter Anlehnung an die gesetzlichen Bestim mungen nur irgend zu erreichen mar. In Anbetracht dessen, daß die Damen und Herren des Kollegiums bereits in den Ausschüssen, denen sie angchöre», ihre Meinung zum Aus druck gegeben und dort gemeinsame Arbeit geleistet haben, erübrigte eS sich gestern, zu den einzelnen Fragen Stellung zu nehmen. Nachdem Herr Stadtv.-Vorsteher Günther die umfangreichen Niederschriften über die Beratungen der zuständigen Ausschüsse und des Rates verlese» hatte, ver zichtete das Kollegium auf die Einzelberatung. Nur einige angeregte unwesentliche Aenderungc» fanden Erledigung. Während Punkt 1 der Tagesordnung, OrtSgesetz über die Belieferung der Stabt Riesa mit GaS betr., einstimmig an- genommen wurde, lehnte die kommunistische Drci-Männer- Fraktion die Besolbungsvorschriften ab; sie beantragte viel mehr, die Besoldungsgruppen unter 7 und über 14, welche die Besolbungsvorschriften der unteren Gruppen betreffen, zu streichen. Bei Beurteilung dieses Antrages muß man sich freilich fragen, entspringt er etwaiger Unkenntnis der gesetz lichen Vorschriften oder ist er ein erneuter AuSbruch - allerdings aussichtsloser — Agitationsmache. Zugunsten der Antragsteller wollen wir das letztere annchmen. Die kommunistischen Herren standen mit ihrem Anträge wieder einmal allein in weiter Ferne. Die Abstimmung bestätigte ihnen, was sie doch wohl bestimmt erwartet hatten: der An trag wurde abgelelmt. Und das auch dann noch, nachdem Herr Stadtv. Blcicr (Komm t vor der Verabschiedung der Besoldungsvorschriften seinem Herzen genügend Luft ge macht hatte. Er fuhr mit schwerstem Geschütz gegen seine Gegner ans und verletzte zuweilen das parlamentarische Taktgefühl auss gröblichste. Leider konnte er die Wahl seiner Ausdrücke unbehelligt treffen. Eine Zurechtweisung wäre doch am Platze gewesen, und das um so mehr, als sich der kommunistische Sprecher sogar anmabte, Beleidigungen gegen einen auswärtigen höheren Beamten öffentlich aus- zustoßcn. Außer den kurz geschilderten Zwischenfällen ver lief die Sitzung ohne weitere heftigere Anscinander- tetznngcn. Die Tagesordnung wurde unter der Leitung des Herrn Stadtv.-Vorsteher Günther erledigt. Tie Gaslieferung betr. OrtSgesetz über die Belieferung der Stadt Riesa mit Gas aus dem städtischen Gaswerke (Gasbezugs- ordnungf. Herr Stadtv. Horn berichtete, dab daß vorliegende um fangreiche Ortsgesetz sowohl vom Bctriebsausschutz, wie vom Rechts- und VerfassungSauSschutz und vom Rate ein- gehend burchbcratcn worden sei und daß wesentliche Gegen, tciligkcitcn bei den Beratungen nicht zutage getreten seien. Ter Rat habe dem Entwürfe zugcstimmt. Namens der bürgerlichen Fraktion bemerkte Herr Stadtv. Tröger, daß man in dem Satze des Paragr. 18, Gas preis betr., „die neuen Preise gelten für jeden Ab nehmer rückwirkend von der letzten Ablesung" eine Härte erblicken müsse. Die Rechte beantrage daher den Satz fol gendermaßen abzuändern: „Die neuen Preise treten erst mit Beginn des neuen Monats in Kraft, nachdem die Be kanntmachung der Preiserhöhung erlassen worben ist".. Herr Stadtv. Horn erwiderte, baß er gegen diesen An- trag Bedenken hege. Es seien derartige Anregungen wäh rend der Ausschußberatungcn von keiner Seite geäußert worden. Mit dem Vorschläge des Herrn Stadtv.-Vorsteher Günther, den sragl. Paragraphen zur erneuten Aus sprache an den Betriebsausschub zu verweisen und es dann dabei bewenden zu lassen, welche Fassung der Ausschuß dem Paragraphen gibt, erklärte sich die Rechte einverstanden. Das Ortsgesetz wurde sodann einstimmig ge nehmigt. Der Paragraph 13 lautet in seiner jetzigen Fassung: „Die Preise des Gases werden vom BetriebSauSschutz fest gesetzt und etwaige Aenderungen vor ihrer Einführung öffentlich bekannt gemacht. Die neuen Preise gelten für jeden Abnehmer rückwirkend von der letzten Ablesung." — Paragraph 14 besagt: „Inwieweit Gas zu ermäßigtem Preise abgegeben oder Nachlaß gewährt wird, entscheidet der Betriebsausschuß." — Paragraph 1ö hat folgenden Wort laut: „Heber die verbrauchte Gasmenge und die Unter» haltungsgebühren wird dem GaSabnehmer monatlich guittierte Rechnung vorgclegt, die bei Vorzeigung zu be gleichen ist. Zahlt der Gasabnehmer bei dieser ersten Vor zeigung nicht, so ist er verpflichtet, die Rechnung innerhalb 8 Tagen beim BetriebSamt einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist wird Mahnung erlassen, und dabei die in Nr. 55b deS Gebührenverzeichnisses zum Sächsischen Kostengcsetz be stimmte Gebühr angcsetzt. Weiter kann Säumigen, die auch die Mahnung unbeachtet lassen, der Gaszusluß entzogen werden. Für Ab- und Wiederanstcllung der Gasleitung ist mindestens der Lohnsatz für je eine Schlosserstunde zu ent richten." — Paragraph 17 enthält folgende Bestimmungen: „Dem BetriebSamt bleibt Vorbehalten, für voraussichtlichen Gasverbrauch und andere Leistungen die Erledigung einer von ihm festzusetzenben Summe als Sicherheit für seine Ansprüche zu verlangen. Die Rechnungen über von dem BetriebSamt gelieferte Materialien und Arbeiten (Gasein richtungen usw.) bat der Gasabnehssier innerhalb 4 Wochen nach Empfang der Rechnung beim Betriebsamt zu begleichen, widrigenfalls ist das Betriebsamt berechtigt, unbeschadet der Zahlungspflicht des GasabnebmerS bas GaS sofort zu ent- tiehen und die gelieferten Materialien zurückzunehmen." Ueber wahrgenommene Mängel besagt Para- aravh 21 folgendes: Wahrgenommene Mängel, besonders G*A«ntw«ichunoe» dem BetriebSamt fofort gur Anzeige Er stellte folgenden Antrag: „Da» Kollegium beschließt, die Besoldungsgruppen unter Vll und Über XlV zu streichen". — Der Antrag wurde abgelehnt. Herr Ltadtv -Borsteher Günther wt«S zunächst einig« Angaben des Vorredners als nicht der Wahrheit gemäß zu- rück und erklärte sodann, baß der kommunistisch« Antrag nicht gesetzlich sei. Er betonte wiederholt, dab man sich über bi« bestehenden Härten einig sei, man müsse sich aber mit den Tatsachen absinden. Es sei auf soztalem Wege alle» geleistet worben, wa» möglich war. — Zu den Ausführungen de» Herrn Stadtv. Dr. Mühlmeister bemerkte Herr Bor- fteher Günther, auch den höhere» Beamten steh« nicht der besondere Anspruch zu, ihre Kinder besser auSbilben zu lassen. ES müsse jedem Kinde, das sich befähigt weiß, eine angemessene Stell«, die seinen Kenntnisse» entspricht, zu be kleiden, die Möglichkeit einer entsprechenden Ausbildung ge- geben werden. Die sozialdemokratische Fraktion werbe an alle» Stellen, wo sie Einfluß besitze, dahin wirken, soztale Rücksicht zu üben. Auch Herr Stadtv. Mehlhorn (Gor.) wandte sich gegen den Ausdruck Gleichmacherei und kritisierte unter An ziehung von Beispielen die BesolbnngSspanne der verscht«. denen Beamtengruppen. Vom Standpunkte der sozialen Gerechtigkeit sei eine andere Einstellung nötig. Aber «an müsse sich den obwaltenden Tatsachen anpassen. Er trat im weiteren den Ausführungen des Herrn Stadtv. Bieter, die Bezahlung der bei der Stabt beschäftigten gelernten Ar beiter betr., die eine zunächst geringe Lohnaufbesserung ab gelehnt hätten, entgegen. Als letzter Debatteredner kam Herr Stadtv. Do land zu Worte, der als Vertreter der Partei für Bolksrecht und Aufwertung an die BcvölkerungSschicht erinnerte, die noch größere Härten zu erdulden habe. Man möchte auch an den früheren sog. Mittelstand, an die Kleinrentner und an die sonstigen breiten Schichten denken und auSgleichend wirken. Nachdem er einige Beispiele an Gehältern verschiedener Privatangestelltcnklassen dargelegt hatte, war die Au», spräche erschöpft. ES folgten die Abstimmungen und zwar mit dem Ergebnis, baß sämtliche BesoldungSvorschrtf- ten bezw. Richtlinien gegen die 8 Stimmen der Kom munisten angenommen wurden. Bei den Richtlinien über die Bezahlung der Dermal- tungSlehrlinge und Beamtenanwärter der Stadt Riesa wurde Punkt 1, der u. a. besagt, daß die BerwaltungS- lehrlinge während der in der Regel drei Jahre währenden Lehrzeit Nnterhaltszuschiisse und zwar im 16. Lebensjahre 40, im 17. Lebensjahre 45 und im 18. Lebensjahre 50 Proz. des Anfangsgrundgehaltes usw. erhalten, wurde beschlossen, anstatt „im 16. Lebensjahre": „bis zum 16. Lebensjahre" u. s. w. Auf Antrag der SPD -Fraktion wurde zu Punkt 8 Abs. 2 der Richtlinien, die besagen: „Beamtenanwärter, die die Anstellungsprüfung erfolglos ober nicht abgelegt haben, rücken nur biS zu dem GrundgehaltSsatze von 2860 RM. der Besoldungsgruppe 14 ans, solange sie die Prüfung nicht mit Erfolg ablegen" — einstimmig beschlossen, die in Frage kom menden höheren restlichen Bezüge sofort auszuzahlen. Damit sind die Besolbungsvorschriften vom Stadtver ordnetenkollegium verabschiedet. De» Zuschlag zur Grund- «ud Gewerbesteuer für das S. Rechuungshalbfahr 1927 betr. Die bürgerlichen Rats- und Stabtverordneten-Frak. tionen hatten bekanntlich seinerzeit Beschwerde eingercichi gegen den erneuten Beschluß wegen des Zuschlages zur Grund- und Gewerbesteuer für bas 2. RechnungStzalbjahr 1627 in Höhe von 156 Prozent. Die Beschwerde ist sowohl von der Kreishauptmannschaft als später auch vom Kreis ausschuß und jetzt schließlich auch von der Gemeindekammer abgewiesen worden. Die Entscheidung der Gemeinde kammer ist nunmehr in einem Schreiben, das Herr Stadtv.- Vorsteher Günther zur Verlesung brachte, mitgeteilt worden. Der Rat hat von dem Bescheid Kenntnis genommen und beschlossen, die noch ausstehenden 25 Prozent der Zuschläge nachträglich einzuforbern. Namens der bürgerlichen Fraktion erklärte Herr Stadt verordneter Tröger, baß nach der juristischen Auslegung deS angezogenen Paragraphen die Entscheidung zwar richtig sei, bab man die Sache aber nicht verstehen könne. Die Rechte werde das Material zusammenfassen und es voraus sichtlich zu gegebener Zeit der Oeffentlichkeit unterbreiten. Nachdem Herr Stadtv. Bieter in der ausfälligsten Art gegen die Stellungnahme der bürgerlichen Fraktion ge wettert hatte, wurde festgestellt, daß das Kollegium von der Entscheidung der Gemeindekammer Kenntnis genommen habe. Gesuch deS Riesaer Sportvereins «ege» Umwand- l««g deS vor 8 Jahre» gewährte« DarlehnS vo« 1669 Mark i« «i«e Spende. Herr Stadtv. Schäfer (Bürger!.) berichtete hierzu: In einer Eingabe an den Rat hat der Riesaer Sportverein mit Rücksicht auf die ungünstige finanzielle Lage des Vereins gebeten, bas seinerzeit von der Stadt erhalten«, verzinsliche Darlehn, da» bei Erstellung deS eigenen Sportplatzes am „Bürgergarten" Verwendung gefunden hat, in eine Spende umzuwandeln. Der Sportverein teilt in dem Schreiben mit, daß er die redliche Absicht gehabt habe, der Stadt den Betrag zurückzuzahlen; dies fet aber infolge der eingetrete. nen schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht möglich. Mit der Erstellung deS eigenen Sportplatzes sei der städtische Sportplatz wesentlich entlastet worben. Man hoffe deshalb, daß der Bitte de» Vereins entsprochen werde. Die ans dem Spielfelde des städtischen Sportplätze» befindlichen Spieltore usw. wolle man der Stadt zur Benützung überlassen. Der Finanzausschuß hat mit 8 Stimmenthaltungen be- schlossen, den Bittsteller« die frag!. Summe als Spende zu überlassen. — Der Rat hingegen hat die Vorlage mit 5 gegen 4 Stimmen abgelehnt. — Die bürgerliche Stadtver ordnetenfraktion bat, die Spende zu bewilligen. Herr Stadtv. Hölz (Komm.) erklärte, daß seine Frak tion die Vorlage ablehne, da mit demselben Rechte wie der Riesaer Sportverein gleichzeitig auch di« übrigen Vereine, besonder» die Arbeitersportverein«, geldlich« Unterstützung und weitere» Entgegenkommen fordern könnten. Auch Herr Stadtv. Fischer sPartei f. DolkSr. und Aufw.) bat, au» GercchtigkeitSgründen das Gesuch abzu- lehnen, da «an auch auf andere Kreise Rücksicht nehmen müsse. UebrigenS glaube er, daß der Riesaer Sportverein wohl in der Lage sein werde, die Summe zurückzuzahlen. Da» Gesuch wurde sodann mit Stimmenmehrheit ab gelehnt. Dagegen stimmten außer Herrn Stadtv. Fischer die beiden linken Fraktionen. Mitteil««». Da» Kollegium nahm schließlich noch Kenntnis von einer Mitteilung des Rate» zu einer in einer früheren Sitzung e,»gebrachten Beschwerde, da» Abstellen einer Wasserzu- leitung während einiger BetriebSftunden im hiesigen Lauch. Hammerwerke betr. Es ist sestgestellt worden, daß ,» sich in sragl. Falle nicht um «ine Zuleitung deS städtischen Wasser- werke», sonder» um eine private Wasserleitung handele. Damit hatte die öffentliche Sitzung um 8 Mr ihr Ende erreicht. - E» schloß sich eine kur« nichtöffentliche Sitzung zu bringen, «acht sich i» eine« Raume Na»»rruch »««ehr bar, so ist der Hauptbahn »er ««»leit»»» sofort ,« schließe«, Türe« «ud »oster sind u««r,ü»lich ,« »ssneu und die Räum« vor Beseitigung der Au»ftr»««ng nicht mit Sicht ZN betreten. I« aste» solche« Fälle« ist de« vetriebsamt schleu nigst Meldung ,« erstatte«. Zuwiderhandlungen gegen di« Vorschriften der Ga». bezuasordnung werden, insoweit sie nicht auf Grund der Reichs- oder LanbeSgesetze zu versolgen sind, mit Geldstrafe bi» zu 150 RM. ober mit entsprechender Haft geahnbet. — Privatinstallateure, die bei der Herstellung und Veränderung von Privatleitungen den in den Jnstallationvvorschriften getroffenen Bestimmungen nicht nachgehen, werben mit Gelb bis zu 150 RM. ober mit Hast biS zu 14 Tagen bestraft. Auch kann im Wiederholungsfälle Liesen Unternehmern die Her stellung von GaSeinrichtnngen untersagt werden. — Neben vorstehenden Strafen sind von den Schuldigen sämtliche etwa durch ihre Zuwiderhandlung entstandenen Schäden zu vergüten. Alle früheren Bestimmungen über den GaSbezug wer ben durch diese GaSbezugSorbnung aufgehoben. — Di« Ab- änberung dieser Ordnung behalten sich Rat und Stadtver ordneten vor. Solche Maßnahmen treten, nachdem sie vier Wochen vorher im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht worben sind, in Kraft. Da» OrtSgesetz enthält im weiteren die Bedingungen für di« Abgabe vo« Ga» dnrch Automaten, ferner die In« stallationsvorschrifte« für die Ausführung und Veränderung vo« Gasanlage«. Tie Besoldungsvorschriften betr. Mit dem Vorschläge des Herrn Stadtv.-Vorsteher Günther, die nächsten 4 Punkte der Tagesordnung, weil zusammengchörend, gemeinsam zu behandeln, erklärte sich daS Kollegium einverstanden. ES handelte sich um folgende Entwürfe: Punkt 2: Besoldungsvorschrift«« für die planmäßige« und nichtplanmäßige« Beamte» der Stadt Riesa mit Besoldungs- und Vergütungsordnung. Punkt 8: Nesolbungsvorschristen für die Angestellten der Stadt Riesa mit aufstcigendeu Gehältern mit BcsoldungS- «nd Vergütungsordnung. Punkt 4: Richtlinien über die Bezahlung der VcrwaltnngS- lchrlingc und Bcamtenanwärter der Stadt. Riesa. Punkt 5: Besolbungsvorschriften für die Lehrkräfte an der städtischen Oberrealschnle mit Besoldungs- und Ver gütungsordnung. Herr Stadtv.-Vorsteher Günther wies zunächst auf durch die Verschmelzung der früheren selbständigen Ge-
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