sächsischen Armee einzuführen, und die von Ihro Churfürstl. Durchl. Unseres gnädigsten Churfürsten und Herrn dahin zielende Höchste Absicht auf das genauste in Erfüllung zu bringen, sind von denen zu diesem Ende hierzu commandirten und gnädigst approbirten Officiers, die vom Jahre 1752 den 31. Dezember in dem Dienstreglement dieserhalb enthaltenen Vorschriften, nebst denen seit dieser Zeit nach und nach an die Cavallerieregimenter ergangenen Ordres, Avertissements und Anmerkungen, zur Richtschnur genommen, genau durch gegangen, vereiniget, wo es vor nötig erachtet, diesem Zweck gemäfs verändert, gegenwärtig Gutachten hieraus gezogen und bis zur höchsten Approbation, als ein Unterricht vor sämmtliche Cürassier- und Chevauxlegersregimenter festgesetzt worden“*)■ Uniformierung und Bewaffnung der Armee * 2 ). Die Heeresreformen des Jahres 1770 brachten auch einige Veränderungen in bezug auf Uniform und Watfe der Armee. Das neue Regiment Garde du Korps erhielt zu Parade zwecken mit „Domback beschlagenes Feuer- und Seitengewehr nebst Lederwerk“, wie die Gardeeskadron bisher gehabt hatte. In den Standquartieren jedoch wurde vom ganzen Regiment 3 ) mit den Feuer- und Seitengewehren exerziert, die die Mannschaften der sechs Karabinierkompagnien mitge bracht hatten. Die drei Regimenter Chevauxlegers: Kurland, Albrecht und Renard erhielten am 1. Januar 1770 4 ) „lichtgraue“ Uni formen. Kragen, Aufschläge und Brustklappen wurden statt wie bisher von Plüsch, „vom couleurten Tuche“ gefertigt. J ) Loc. 1170, vol. II, Cav. (Das neue revidierte Exerzierreglement für die Kavallerie nahm also auch das Dienstreglement für die Kavallerie vom Jahre 1752 als Unterlage). 2 ) Dieses Kapitel kann und soll nur eine Ergänzung zu dem gleich betitelten Kapitel der Dissertation von Rudert, , Reorganisation“, p. 74 bis 78 sein. Ich setze daher die dort gemachten Angaben voraus. 3 ) Die alte Gardeeskadron mufste ihr mit „Domback“ beschlagenes Gewehr und Lederwerk in Dresden lassen für das Herrenwachtkommando (loc. 1006 C. P.) 4 ) Loc. 1006 C. P. und loc, 431, vol. I, p. 231 und 336.