per Eskadron auf 9 Monate zu beurlauben und zwar 6 Mann zum Besten der Generalkriegskasse 1 ), und 14 Mann zum Besten der Capitaines. Ferner sollten 20 Pferde per Eskadron, bei den Karabinierskompagnien 10 Pferde zugunsten der General kriegskasse aus dem Etat fallen. War nun durch diese zweite Kommission die dem Militär etat fehlende Summe aufgebracht worden? Die Antwort auf diese Frage findet sich im Protokoll der Kabinettssitzung vom 21. April 1770, wo zu lesen ist: „Dafs aber ohne alle Schwächung des jetzigen completten Etats der Armee die zu ersparende Summe herauszubringen, selbst nach den Vorschlägen der Com mission, nach welcher sich die Ersparnifs nicht höher als jährlich auf 318000 Thlr. beläuft, keine Möglichkeit ist, und dafs folglich die Vacanthaltung einer gewissen Anzahl von Mannschaften und Pferden, ohnumgänglich zu Hülfe zu nehmen seyn wird“ 2 ). Die zweite Kommission hatte also ihre Aufgabe auch nicht zu lösen vermocht, was keine Kleinigkeit war bei dem damaligen Grundsatz: Eine Reduktion der Truppen mufs nach Möglichkeit vermieden werden. Man schritt daher im Ge heimen Kabinett wiederum zur Beratung der gemachten Vor schläge 3 ). Da aber die Landstände auf dem Landtage im Jahre 1769 4 ) für den Militäretat nur 2100000 Thlr. bewilligt hatten, während die Ausgaben bisher 2647 000 Thlr. jährlich be trugen, so hatte das Kabinett vor allem bei seinen Ent- schliefsungen noch folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. „Auf den Unterhalt des gesammten Militair-Etats im Lande und zu Friedenszeiten vor jetzo jährlich mehr nicht als 2100000 Thlr. ä l m0 Jan. a. c. verwendet *) 2 Thlr. sollten von der Löhnung eingezogen, die übrigen 8 gr. sollte der Beurlaubte zu seiner Disposition behalten (loc. 1006, vol. II). 2 ) Punkt F des Protokolls (loc. 1006, C. P.) 3 ) Aufser den Vorschlägen der Kommission finden sich auch Vor schläge des Generalfeldmarschalls Chevalier de Saxe und des G. K. R. C., die aber nicht viel von denen der- Kommission abweichen. 4 ) Der Landtagsabschied am 14. Januar 1770 (siehe Gretschel-Bülau III, p. 235).