22 Die Folgen der Geldnot und Teuerung für die Armee. sämmtlichen Regimentscommandanten dato gemefsenst anbe fohlen, dafs sie der in sothaner Vacanthaltung mit Einjährigen Urlaubsscheinen gegenwärtig noch befindlichen, bisher obligat verbliebenen Mannschaft gewöhnliche Abschiede ohne einiges Entgeld 1 ) ausfertigen lassen sollen“. Unter dem gleichen Datum wurden von der Aufhebung der Vakanthaltung das Geheime Concilium und die vier Generalinspekteurs in Kenntnis gesetzt. Aufser der Vakanthaltung wurden im Jahre 1770 im Geheimen Kabinett noch einige andere Heeresreformen be schlossen und durchgeführt. So wurde am 20. September 1770 2 ) angeordnet, dafs bei den Regimentern zu Rofs [6 Regi menter Kürassiere, 4 Regimenter Chevauxlegers 3 ) und 1 Kara binier-Regiment] die frühere 4 ) Einteilung in 8 Kompagnien vorgenommen würde. Schon im Dezember 1770 wurde die neue Formierung durchgeführt. Da nun aber nur 4 Rittmeister per Regiment da waren, und der damalige Drang nach Sparsamkeit un möglich 4 neue Rittmeisterstellen schaffen konnte, so wurden die Chefs und die 3 Stabsoffiziere der Regimenter wieder Kompagnieinhaber 5 ). Jede Eskadron bestand also jetzt aus einer Stabs- und einer wirklichen Rittmeisterkompagnie. Zu der Leib- oder Chefskompagnie wurde ein „Second-Rittmeister“ als „Stabsrittmeister“ nebst einem Premierleutnant und einem Sousleutnant, zu den 3 Stabskompagnien aber nur 1 Premier leutnant und 1 Sousleutnant gesetzt. Ferner wurde unterm 20. September 1770®) befohlen, dafs die bei den 6 Kürassierregimentern stehenden Karabinier- *) Darin zeigt sich der besorgte Landesvater. Auch in der Ordre an die Generalinspekteurs ist ausdrücklich betont, dafs die vier General inspekteurs „den sämmtlichen Regimentscommandanten gemefsenst in Ordre stellen, dafs die Ausfertigung sothaner Abschiede für besagte Vacanthaltungsmannschaft ohnentgeldlich geschehe, und diesen Leuten unter keinerley Vorwande etwas dafür abgefordert werde“ (loc. 1159, vol.VII). 2 ) Loc. 431, vol. I. 3 ) Die Bezeichnung Cheveauxlegers und Dragoner wechselt andauernd. 4 ) Erst 1763 wurde die Einteilung in vier Schwadronen statt wie bisher in 8 Kompagnien bei der Kavallerie vorgenommen. (Näheres darüber Rudert, „Reorganisation“, p. 21.) 5 ) Loc. 431, vol. I, p. 233. (Hier ist Schuster und Franke II, p. 165, ganz zuverlässig mit seinen Angaben.) e ) Loc. 431, vol. I, p. 232.