Am 10. Juli wurde an die Generalhauptkasse 1 ) eine Ver ordnung geschickt, dafs für jedes Infanterieregiment 300 Thlr. bei der Generalkriegskasse deponiert werden müfsten, da die Rekruten bei jedem Regiment im Depot bleiben sollten. Am 20. Juni wurde vom Kurfürsten an das G. K. R. C. und die 4 Generalinspekteurs ein Spezialreskript geschickt mit „6 Ordrespunkten“ 2 ), die Unterbringung der ausgeschrie benen Landrekruten bei den Korps und Regimentern betreffend. Berücksichtigt wurden hierbei die von den 4 Generalinspek- teurs eingereichten Musterlisten der Frühjahrsmusterung. Vor allem aber sollte der Punkt: Vakanthaltungsersatz genauer bestimmt werden. Die 6 Ordrespunkte 3 ) waren folgende: 1. Der Mannschaftsabgang an Unteroffizieren und Gemeinen, welcher sämmtlichen Corps und Regimentern an ihrem Verpflegungsetat ulto. Juni a. c. ermangelt, ist durch ab gelieferte Landrecruten zu ersetzen. 2. Demnächst werden alle Capitulanten, deren Capitulations- zeit mit ulto. Okt. a. c. zu Ende geht, insofern dieselben nicht neue Capitulationes angenommen haben, ulto. Juli huj. ai. mit behörigen Abschieden entlassen. 3. Ebenermafsen erhalten die Ganzinvaliden, die bey der diesjährigen Musterung von den Generalinspekteurs zur Dimission ausgesetzt worden sind, ihre völligen Abschiede mit Ausgang Juli jetzigen Jahres, und sind, insoweit sie der Provision nicht renunciret haben, zu Ueberkom- mung der gewöhnlichen Provisionsbüchei an das G.K.R. C. zu verweisen. 4. Von eben dieser Zeit an sollen mit Einjährigen Urlaubs pässen in die Vacanthaltung gesetzt werden: a) die ansässigen und unentbehrlichen Soldaten, die sich bey heuriger Musterung dazu behörig legitimirt haben. b) Für diesmal auch diejenigen, die ihre angegebene Ansässigkeit und Unentbehrlichkeit noch nicht völlig beygebracht haben, doch unter der Bedeutung, dafs J ) Diese war erst am 30. November 1773 errichtet worden. Näheres darüber bei Gretschel-Bülau III, p. 268. 2 ) Diese waren nach den Vorschlägen der beiden Kabinettsminister von Ende und von Sacken vom 5. Juni 1775 verfafst (loc. 1187, vol. II). 3 ) Der Wichtigkeit halber wörtlich zitiert aus loc. 1190. Bibi. d. sächs. Gesch. IV, 3. Hofmann. 4