gänzung der Armee sehr eilig. Diese Werbung war jedoch nur ein vorübergehendes Rekrutierungsmittel, denn im nächsten Jahre fand noch eine Landrekrutenstellung statt. Die letzte Landrekrutenstellung 1779 \ Am 16. Dezember 1778 * 2 ) fand im Geheimen Kabinett die erste Sitzung wegen der Rekrutierung der Armee im folgenden Jahre statt. Anwesend waren aufser den Kabinett ministern v. Gersdorf, v. Stutterheim und von Lofs die Kon ferenzminister v. Wurmb, v. Gutschmid, v. Schönberg und v. Roedern. Mafsgebend für diese Beratungen war der Abschied des Ausschufstages der Stände vom 4. Oktober 1778, der be stimmt hatte, dafs „eine Abänderung des Recrutirungsmodi nötig ist“. Von einer zu der Untersuchung der gemachten Anträge niedergesetzten Deputation wurde das „ohnmafsgeb- liche“ Gutachten abgegeben, und „darin in Sonderheit die Wiedereinführung des Ao. 1742 bey damahliger Recrutirung beobachteten Modi einer ämterweise vorzunehmenden Aus lesung und Verloosung der Mannschaft unterthänigst vor geschlagen“. Da der Kurfürst damit einverstanden war, wurden fol gende Beschlüsse gefafst. Der Einfachheit halber sollen 1519 Rekruten wie 1775 ausgeschrieben, und der Häuser- fufs von 1775 3 ) zum „Fundament der Repartition“ genommen werden. Die „Subrepartition“ soll nicht auf einzelne Ort schaften, sondern für jedes Amt besonders gemacht werden, wobei der Häuserfufs für das jedem Amt zukommende Rekruten quantum zugrunde zu legen ist. In dem Rekrutenaus schreiben ist zu bestimmen, dafs die Obrigkeiten eine Tabelle an das Amt, in dessen Bezirk der Ort liegt, versiegelt ein- ’) Dieses Kapitel ist der Vollständigkeit halber hier noch behandelt worden, obwohl es zum Thema nicht mehr gehört. 2 ) Loc. 1188, vol. V: Das Kabinettsprotokoll d. d. 16. Dez. 1778. 3 ) „Den Markgrafthümern der Ober- und Niederlausitz ist zu über lassen, ihre Ratas unter sich, mit denen in Absicht auf die Fabriken hier und da nötig findenden Restrictionen aufzubringen.“ (Loc. 1188, vol. V).