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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192810252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19281025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19281025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1928
- Monat1928-10
- Tag1928-10-25
- Monat1928-10
- Jahr1928
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1928
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Riesaer H Tageblatt Postscheckkonti Dresde» lüLg. Sttokass« Riesa Nr. LL Lryhtanscheiftr n ML» Wnrfa» F««uf Re. W. P»stf-ch «r. 5L «ttd Aufptge» <Elbr»lMmid A«Mer». La» Niefaer Lageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen vekanntmachungrn der LmtShauptmannschaft Großenhain, de» Amtsgericht« und der AmtSanwalffchaft beim Amtsgericht Riesa, de» Rate» der Stadt Riesa, de» Finanzamt» Riesa und de» Hauptzollamt» Meißen behördlicherseits beftimmte Blatt. ML. DeaerrSteg, SS. Oktoder ISS8, abeass. 81. Jahr«. ,d«S»«»SS SM» V« MGRA . — »7«—^ ßsV lei»« Anspruch aus Lttfvwug od« «achl «n de« Betriebes der Druckerei, der Lieferant« oder der Beförderung«einrichtungea — hat der Bezieher s«S. NotattonSdruck und verlaar Sanger » winterlich, Nies». DlefchtflSiteSe: Goethustrotze d» Sttesa: für Slnreisentttlr vilyel» Dittrich, Riesa. Das Bewahrongsgesetz. Die Diskussion über den Strafgesetzentwurf fördert viele tutereffante, neue Gesichtspunkte zu Tage. Der Strett um die Abschaffung de» Todesstrafe ist noch unentschieden. Aus der Erörterung dieses Problem» ist aber eine Forde rung hervorgegangen, die sicherlich trgenbwte in dem kom menden Strafgesetz erfüllt wird. Neben dem Gedanken an di« Sühne jede» Verbrechens, die da» natürliche verletzte Rechtsempfinden fordert, tritt auch der andere Gedanke der Sicherung der Gesellschaft stark hervor. Wa» nützt e» un», wen» eine Straftat durch eine längere oder kürzere Gefäng nisstrafe gesühnt, bann aber der Verbrecher wieder auf die Mitmenschen losgelassen wird. Auch wenn man die Todes strafe als solche grundsätzlich betzubehalteu wünscht, kanu mau sie natürlich nicht auf jede» Kall anwenben, wo der Verbrecher «nverbefferltch erscheint und demnach eine bauernde Gefährdung deS sozialen Leben» darstellt. In sol chen Fällen genügt auch die Idee der Sühne nicht. Au» solchen Erwägungen heraus hat da» Zentrum den Entwurf etne» BewahtungSgesetze» vorgelegt, der anscheinend einen brauchbaren Ausweg au» dem Dilemma zeigt. Dieser Ent- wurf schlägt vor. Las verwahrloste Personen, Set denen -aS sittliche Gefühl völlig abgestumpft ist, dauernd in Gewahr sam genommen werbe» dürfen, natürlich in diesem Kalle nicht m GefängntShaft, sondern nur in einer Anstalt, wo sie der Kontrolle unterliegen und daran verhindert werden, ihren gefährlichen Trieben nachgehen zu können. Die Schwierigkeit diese» Gesetzentwürfe» liegt natürlich in der Definition de» Begriffes Verwahrlosung. Ein beutschnatio- naler Antrag spricht von einer „außergewöhnlichen Stumpf heit des sittlichen Empfindens". Dieses Kriterium bedarf aber wohl noch der genaueren Formulierung. Es kann ja diese Abstumpfung deS sittlichen Empfindens auch vorüber- ,ehender Natur sein. Sie kann durch besonder« Einflüsse iervorgerufen und unter Umständen doch noch überwindbar ein. Vielfach erklärt sie sich sa au» der Umwelt des Täters, o -aß sie bei deren Veränderung unter der Einwirkung günstigerer Einflüsse, seien diese nun pädagogischer oder medizinischer Natur, korrigiert werden könnte. Ei« anderer Vorschlag lautet, die Ueberweisung von Personen über 18 Jahren könne vorgesehen werden, wenn diese zu verwahr lost sind ober zu verwahrlosen drohen,' wenn dieser ZustanL auf einer krankhaften oder ungewöhnlichen Willens- ober VerstanbeSschwäche beruht, und keine Möglichkeit besteht, diesen Zustand der Gefährdung oder Verwahrlosung zu be heben. Auch solche Formulierungen scheinen immer noch an Unbestimmtheiten zu leiben, die im Falle -er praktischen An wendung zu Härten ünb Ungerechtigkeiten führen können. Gerade um also den gesunden Gedanken zu stärken, der die sen Vorschlägen zugrunde liegt, wird man wohl die in Be tracht kommenden BerwahrlosungSzuftände besser im einzel nen aufzählen. Scho« der Entwurf selbst unterscheidet zwi schen Willen- und BerstandeSschwäche, also zwischen einer Vorstufe der Idiotie und dem, was die Engländer moral tnsanity nennen. Hier Netzen sich durch Sachverständige noch mehr Zustände unterscheiden und durch genauere Kri terien auf die Anwendbarkeit des Gesetzes hin festlege«. ES wird mit der Idee des Bewahrungsgesetzes ei« ganz neuer Weg betreten. Die Idee ist unzweifelhaft gut mrd be zeichnet eine notwendige Ergänzung unsere» Strafsystems. Jedes normale, ordnungsliebende Mitglied der Gesellschaft würde für den Schutz dankbar fein, der ihm fo gegenüber abnormen, aber nicht immer straffällige« Mitmenschen »er schafft würde. ES ist begreiflich, Latz sich auch gegen diese» neuen Gedanken, wie La» Immer bet Nenerungen z« sei« pflegt, Widvsprüche gellend machen. Um Liefe von vorn herein nach Möglichkeit ,« entkräften, wird eine sorgsam« Formulierung -es Entwürfe» für eia BewahrunaSgesetz notwendig sein. Antzer den Juristen zieht man deshalb am besten auch noch den Psychiater zur Beratung Hera«. Gerade diesem pflegen ja so viele der Fäll« Lurch die Hände zu gehen, um die e» sich bker handelt. Und für ihn ist -an» immer die Entscheidung sehr schwer. Die Psychopaten ver schiedenen Grade» haben entweder schon Straftaten hinter sich, oder sie erliegen -och leichter al» gesund« Menschen der Versuchung, solche Taten ,n begehen. Die psychische Schwäche braucht im letzeren Kalle nicht immer so zu sein, daß sich schon etne Ueberweffnng an da» Jrrrnhau» rechte fertigen Netze. Siegt da nicht» Faßbare» vor, so kann <mch etne GefängntShaft nicht in Krage kommen, und selbst wo sie verhängt wird, besteht nach ihrer Berbützung etne ver hängnisvolle Lücke. Findet sich schon der entlassen« Sträf ling an und für sich schwer wieder in -er menschliche» Ge sellschaft zurecht, so stellt dies« Aufgabe den Psychopaten, den Wtllenschwachen, den Berstande»schwachen geradezu vor Unmöglichkeiten. So würbe also hier die GefängntShaft einfach da» Gegenteil de» beabsichtigten Zwecke» erreichen. Die Gefahr für die Gesellschaft würde vergrötzert statt ver mindert. Auch ist ei« Strafmaß unter dem Gesichtspunkt der Sühne schwächer zu berechnen, wenn «» sich «m allge meine Verwahrlosung handelt, au» der heran» noch keine ober höchsten» «nvedentendere Gtraftqten erwachsen find. Die Sühn« für di« Tat wäre dann noch keine Sühne für den allgemeinen Zustand, auf den sich überhaupt die Ide» der Sühne schwer anwenden läßt. Alle diese Betrachtungen werden im Reichstage bei der Beratung de» neuen Straf rechts angestellt werden müssen, und aller Wahrscheinlich keit nach dann auch da» BewahrungSgesetz, hoffentlich in einer praktisch recht Vranchbaren Form, »ustandekommen lassen. M U« M Mkl-MkW WklW. )f Berlin. Al» Hauptergebnis »er Länberkonsereuz, die gestern abend ihr« Beratungen abgeschlossen hat, wird in beteiligtest Kreisen mit Befriedig««» unterstriche», -atz mit der Si»setz««g der Ausschüsse ««»mehr an die praktisch« Arbeit heraugegauge« werbe« kann. Damit ist La» von der Reichsregterung zunächst erstrebte Ziel «rretcht und die wei tere Verfolgung dieser großen Aufgabe tu die Hände auto- rttativer Stellen gelegt worben, während sich bisher auch private Organisationen mit diesen Dingen sehr stark beschäf tigt haben. Zweifellos hat diese Vorarbeit auch «ach der Attssafftma der amtlich i«teressierte« «reife de« Problem sehr stark genützt. E» mutzte aber di« Gesahr vermiede« werden, bah durch weitere theoretische Befassung privater Stellen Verwirrung entstand. Mit Befriedigung wird auch verzeichnet, datz die in der Entschließung der Reichsregierung enthaltenen wesentlichen Punkte in die Schlußresolutio« der Konferenz hineingenomme« worden find. Die Entschließung der Reichsregterung selbst wurde mit den anderen Anträgen den Ausschüssen als Material überwiesen. I« der Schlußsitzung hatte Bayer« sei«« Abänderung», antrag gestellt, um zu vermeiden, daß sich au» der Suftrag»- verwaltung Eingriffe in die HohettSverwaltnng der Länder entwickeln. ES ist anzunehmen, baß ber bayerische Minister- Präsident den Gedanken seines Antrag» bei der Arbeit ber Ausschüsse erneut Vorbringen wird. Aber auch auf bayeri scher Seit« ist man von dem Verlauf ber Verhandlungen durchaus befriedigt und unterstreicht, daß ein« etgeu« Ent- schließung der Konferenz die Grundlage der kommende» Arbeit bilden wird. ff Berlin. Der Ausschuß für Verfassung», und Ber- waltungSreform hat in de« letzten drei Tag« da» Problem de» «erhältuisseS oou Reich und LSxder» i» einer eingehen den A«ssprache behandelt uub die Hanptfrage« ber Reform z« kläre« versucht. Er hat bekanntlich beschlossen, zur wet teren Behandlung der Kragen und zur Erzielung von be stimmten Vorschlägen für Lösung -er einzelne» Probleme zwei Unterausschüsse ei«z«setzen, denen die nachfolgende« Richtlinie« überwiesen worden find: „Der Ausschuß nimmt von der Erklärung der Reichs regierung Kenntnis und setzt zwei Unterausschüsse ein. Ziffer 1. Der erste Unterausschuß hat die Aufgabe, un- ter der Aufrechterhaltung und der Bildung von leistungs fähigen Ländern über die Krage der territoriale» Umglie» der«»« de» Reiches Vorschläge M mache». Die» gilt vor- nehmlich für solch« Gebiete, die durch Gemengelage einzelner Gebietsteile eine besonders erschwerte und kostspielige Ber- waltung haben. Ziffer 2. Der zweite Ausschuß hat zu «utersuche», wie eise klare Abgrenzung ber Z»stLudigkeite» »wische« Reich und Länder« hergeftellt «»d dauernd gesichert und in welcher Weis« der Dualismus zwischen Reich und Preußen behöbe» werden kann. Dabet ist davon auSzugehen, daß Liefer Dualismus nicht isoliert, sonder» im Rahmen einer Gesamt lösung zu beseitigen ist. Hktfgabe«, bei Lene» Lebensfrage« de» Reiches »icht be rührt werbe», fi»d der eigeue« Verwalt»»« der Länder »« belasse» oder »» übertrage«. Derselbe Ausschuß hat weiter festznstelle», ob und wie «eben der landeseigenen Verwaltung eine AuftragSverwal- tun« tu dem Sinne geschaffen werden kann, daß das Reich die Landesregierung mit der Führung von Angelegenhette» ber Reichsverwaltung beauftragt." Die Entschließ«»« wurde in Ziffer 1 einstimmig »»« Ausschuß «billigt. Zu Satz 8 der Ziffer 2 hatte Bayer« folgenden Abä»der»»gS«ntrag eingebracht: „Ausgaben, die zur Zeit tatsächlich ReichSanfgabe« find, bei denen aber Lebensfragen des Reiches nicht berührt wer- den» sind der Eigenverwaltung der Länder zu übertragen." Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen von Bayern, Württemberg und des Retchsminister» Dr. Schätze! abge» lehttt, woraus Ziffer 2 gegen die Stimmen Ler Genannten angenommen wurde. Die beiden Unterausschüsse unter dem Vorsitz des Reich»- mtntsterS deS Innern setzen sich zusammen aus je drei Mit gliedern LeS RetchSkabinetts, S Vertretern der Länder und zwei «ichtbeamteten Sachverständigen. Und zwar find ttn ersten Unterausschuß vertreten, Preußen, Bayern, Würt temberg, Hessen, Hamburg, Anhalt, im zweiten Unterau», schuß Preuße», Bayern, Sachse», Baden, Thüringen, Meck lenburg. Al» Geueralsachverständiger für beide Ausschüsse ist bestellt ReichSsparkommiffar StaatSmiuifter a. D. Sae- mtsch, al» wettere Sachverständige die bisherigen Bericht erstatter, Retchsminifter a. D. Samm, die Staatssekretäre Zweigert und Popitz, StaatSmiuifter Apelt, Ministerial direktor Poetzsch-Hesfter, Professor Nawiasky. Die Unteransschüss« »erde» i» der erste« November, wmhe durch de» ReichS«i«ister LeS Inner» z»r üouftitu- ieruug einbernfe» »»erde». W st» SV W WststMwWssl«. * Wiesbaden. sTelnnion.) Wie etne Wi«»baLe»er Zeitung mttteilt, gibt eS- tu Wiesbaden kei»e verfügbare» Räume, um Len au» VSü Personen bestehenben Apparat der Rheinlanlckommission nnterzubringen »ob die nötigen Privatwohnungen zu beschaffe«. Eine Frankfurter ZeitungS- meldung, wonach LaS ehemalige königliche Schloß i« Aus sicht genommen ist, fei falsch. Da» Schloß fei wohl besichtigt worden, die Räumlichkeiten für Bürozwecke reichten aber bet weitem nicht aus. Desgleichen fei La» großherzogltchr luxemburgische Schloß in Biebrich 1« Erwägung geigen worbe«, da e» vor allen» tu fetuem so genausten Wiuterba» im Westflügel größere Räumlichkeit« anfzeuoeffen habe. Da» Schloß fei bekanntlich fo gut rote leer, sei aber Privat- eigen tum -er Krone Luxemburg uud müßte gegebene»fallS von ihr «-gemietet werden. Aber auch im Stadtteil Biebrich würde e» an Privat- Wohnungen mangel«. Wie verlautet, soll jetzt Worms er»st- licht» Krage komme». Seiten» der Stadt WteSbade» wird insbesondere auch 1» Berlin alle» «uternomme«, um etne Nichtoerlegung der Kommission «ach Wiesbaden »x erreiche«. Ist Koblenz find zur Zett 1b» Familien wo hnu» gen und » Elnzelwohuunge» der Rheinlandkommissto« zur Verfügung gestellt Morde«. Die Wiesbadener Arbeitsgemeinschaft zur Förderung de» Knr- und Fremdenverkehr» faßte am Dien»- tag eine Entschließ«»« gegen die Berlegu«« der Kommisfio« «ach Wiesbaden, die dem Reichsminister für die besetzten Gebiete zugelettet «erde« soll. Lik ÜMiNWU Mlllllk. Nachdem jetzt der ReichSwahllelter da» vorläufig« amt- lick« Ergebnis für da» kommunistische Volksbegehren: „Panzerkremerverbot", der Oeffentlichkeit übergeben hat, wird erst die Vedrutung ersichtlich, die «an dieser geradezu katastrophalen Niederlage der Kommunisten bei,umessen hat. Di» Tatsache, daß da» Volksbegehren selbst von «ast allen Schichten der nichtkommuniftischen Bevölkerung Deutschlands keinesfalls unterstützt wird, braucht wenig in Erstaunen zu setzen, da e» ja bei der Haltung der Sozial- demokrattn von vornherein anzunehmen war, daß da« kom munistisch« Volksbegehren nicht die Etimmenzahl auf sich vereinigen könnte, di, für fein« Weiterleitung an den Reichs tag notwendig gewefrn wäre. Li» Wichtigkeit dr» Ergeb nisse« liegt wohl in der Hauptsache in drm.uabeftrettbareu Nachweis, daß die KPDz tu Deutschland 1« »er letzte« Zeit eine« Niedergang erlebt habe» must, der für fich selbst spricht. Da« Ergebnis läßt erkennen, daß weit über die Hülste der in der KVD. «tnaeichr ebenen Mitglieder sich von der Eiazeichnuim in die Listen gleichfalls fernhtrlten. E» stabe» fich tu der Da» nur 87.Ü der Rommuutfte» für da» Volksbegehren auSgefvrocheu, die bet der letzte« Netchstugowabl grschloffeu zur Urne geeilt wäre». Ma» kennt nun di« Disziplin, di, im allgemeine» di« link-radikal« Organisation auSeeichnet. Wen» fich trotz dieser Disziplin, trotz der in den kommunistischen Presseorganen gemachten Propaganda, trotz der Demonstrationen und Agitation«»«,, sammlungeo und trotz de» propagandistischen Banditen- streich« in der Berliner Funtstunde nur etwa« mehr al« «in Drittel der früheren kommunistischen Reichrtagrwähler sich für da« Volksbegehren aussprach, so bedeutet da? nicht« Geringere«, al« dach di« Mast« der kommunistische» Wähler der Parteileitung di« Gefolgschaft aufgesagt bat. An dieser Tatsache ändert auch nicht« di« Behauptung der Kommunisten, daß da« Totschweigen de« Volksbegehren« durch die gegnerisch« Press« und die „Sabotage" der amt liche« Stellen da« Fiasko brrvorgrruseu hätten. Wenn auch vielleicht « für di« Kommunisten schwierig war, mit ihrer Propaganda in die Reihen der nichtkommuniftischen Wähler eiuzudringru, so war «S ihnen doch durchau« möglich, die Agitatiou innerhalb ihrer eigene« Reiben so auszugestalten, «w sie La« für «Stig befand»». An dieser Agitation habe» sie e« auch nicht fehlen lassen. Die Quittung bleibt in doppelter Beziehung twmzeichueud. Ne MW MrlwlAst demnM«! Mi Sie MtzW. »d». I« Auftrag« de« Politischen Arbeitersekrrtariats fand iu der siberfüllten Stadthalle zu Rodle«, «in» «roste »undgebuutz der rheinische» Arbeiterschaft mit dem Thema: „Freies Volk um freie« «hei»" statt. Der Preußische Innenminister, der fich bekanatltch mit dem Zeppelin in Amerika befindet, hatte durch Funtspru» de« hessischen Minister Leuschner gebeten, an seiner Stille zu sprechen. Minister Leuschner behandelte di« politische Seit« der Frei- bett de« Rheine«, während der Kölner Bürgermeister Dr. Meerfrld di« kulturelle Seite behandelt«. Minister Leusch ner stellte in den Mittelpunkt seiner Au«führunge» die Forderung „Fort «utt der Besatzung l". Er brachte den Willen der rheinischen Bevölkerung »um Ausdruck, daß die Räumung de« besetzten Gebiete« uicht durch neu« Opfer er kauft werden dürfe. Di« rheinisch« Arbeiterschaft lehne auch den Gedanken ab, daß anstelle der Besatzung Lest- ftellung«kommilsionen in da« Rheinland kommen sollten. Minister Leuschner schloß mit der Feststellung: Die Freiheit de« Rhein« ist der Friede am Rhein und der Fried« am Rhein ist der Fried« Europa». Der Kundgebung schloß sich rin großer Demonstration-umzug an, an dem viele Tausende teilnahmen. Die Fahrt des kchulschiffs „De«tschla«d". ,, »(Bremen. Da» Schulschiff „Deutschland" de. Deut- scheu Schulsckiffverttn« ist am SS. Oktober wohlbehalten in Eadi» auaelommen und wird am 27. Oktober «ach Port of Svatn wetterirgeln.
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