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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192812045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19281204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19281204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1928
- Monat1928-12
- Tag1928-12-04
- Monat1928-12
- Jahr1928
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1928
- Autor
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Messer H Tageblatt «ud Aureiaer sLlbtblM «ch Anrelaer». ««»««. Leahtanschrift: Tog-dla« Rt«s«. Fernruf Nr. SS. Postfach Nr. SL Postscheckkonto: Dresden lbdst. Etrokasse: Riesa Nr. LL «r»d Auzeiger iLlbeblatt mid Zstyeigers. La» Riesaer Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Smt-Hauptmannschaft Großenhain, de» Amtsgericht« und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, de» Rate« der Stadt Riesa, de» Finanzamt» Rtela und de» Hauptzollamt» Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 282. Dienstag, 4. Dezember 1V28, abends. 81. Jahrg. Da« Rtesa« Loaedlo« irsEetUI fetzen Pa, abend« '/,« Uhr mit »»«nahm« der Sonn- und Festtag«. ve,»,«-»««, grgrri Vorau«,ahlnng, für einen Monat 2 Mart » Pfennig ohne Zust-ll- aedllhe. Mir den statt de» Mn treten« »o« Produktion« oerteuerunz«, Erhöhungen der Löhne und Materialien» reis« behalten wir un« da« Stecht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. An^tge» für die Nnmwer dee Nuoqebetaoe« sind bi« tz Uhr vormittag« «ufzugeben und im vorau« zu beuchten; ein« Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lage« und Plätzen wird nicht übernommen. Erundprei« für di« »tz mm breit», t mm foh« «nmdfchrtst-ZrÜ» t« Silbe» V Eold-Psennig«; di» Sd nun breit« Reklamezril« 10» Vold-Pfenntg«; zeitraubender und tabellarisch« Satz 5»»/, Aufschlag. Fest« Taris«, vemtlligter Radau erlischt, wenn der Betrag verfällt, tmreo Plage ring «zogen werden muß ob« der Auftraggeber in Kontur« ««St. Zahlung«» und Srfüllung«ort: Riesa. Achttägig« llnterhaltung«b,ilage »Eniihwr an d« Elbe". — Im galt« höh«« E«oalt — Krieg oder sonstig« irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BefSrderungdeinrichtungen — hat der Bezieh« keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück^chlung de« Bezugspreis««. Rotationsdruck und B«lag: Langer tz Winterlich. Riesa. Geschäft-steiler Soettzestrahe äst V«anttvörtlich für Redaltton: Heinrich llhleman«, Riesa: Mr An»«ia»nteil: Wilhelm Dittrich Ries» Ter ZlichWe CkMiniickg Ml LemMuMsm. tsd> Dre »d en. 8. Dezembttc. Der Gächfiscke Grmeindeta» 1828, der am Sonntag abend East der Stadt Dresden »ar, begann am Montag vormittag im Vaal der Ausstellung sein« Verhandlung««. Oberbürgermeister Dr. vlüster begrüßt« di« zahlreich erschienenen Mitglieder, etwa 7oO, ferner di« sächsisch« Rrgierung. die durch ihr« Minister vollständig vertreten »ar. »eiter di« Vertreter des Landtage» und «in« groß« Anzahl interessierter Organisationen und verbände. Di« Kommunisten benutzten sodann di« Selegenheit, «in« Reih« ihrer bekannt«« SlattattonsantrSge einzu» bringen r ft« forderten sofortige Besprechung der Ruhr» kämpfe, di« Bereitstellung von Mark bOOO — feiten« des Eemeindetage» für die AuSgesperrten, ebenso forderten st«, daß von allen Gemeinden Mittel bereit gestellt würden zur Unterstützung der auSgeiperrten Metallindustrie» arbeitrr. Sämtltch« «»träge der Kommunist«» wurde» abgrlrhut. Als erster Redner sprach sodann der Präsident Dr. Raumanu über »le WM BkrWliWrksM. Schon immer haben irr periodischen Zeiträume« Ber- waltungsreformen stattgefunden und diese Notwendigkeit wird verschärft, wenn katastrophale Ereignisse, wie eS der Weltkrieg und die im Anschluß daran erfolgte Umschichtung unserer soziale», wirtschaftlichen und politischen Verhält nisse waren, die normale Entwicklung verändern. Wir find seit 1S18 tatsächlich in einen gleitenden Prozeß der Berwal- tungsreform, aber erst Lurch die schlagwortmäßtgen Zu sammenfassungen der letzten Zett ist dieser Vorgang in unser Bewußtsein zurückgerufen worden. Leider ist aber bisher ohne jeden inneren Zusammenhang und ohne ein» hettliches Ziel reformiert worden. Diese Unsicherheit muß auch die sächsische BerwaltungSreform ungünstig beein flusse«. Dazu kommt, daß in Le« BerwaltungSeiurtchtuugen aller Leutscheu Länder eine Verschiedenartigkeit und ver worrenbeit herrscht, die zu Vesema«» das vornehmfte Ziel feder Verwaltungsreform sei« mutz. Die Frage, ob eine BerwaltungSreform in Sachsen für sich jetzt überhaupt möglich ist, muß bejaht werden, da eine ganze Reibe von Fragen und Einrichtungen in einem so abschließenden Wtrtschaftsbeztrk, wie ihn Sachse« -arstellt, innerhalb der Landesgrenzen schon jetzt zu regeln sind, wie z. v. etwa die anderwette Aufteilung der AmtShauptmannschaste» und BeztrköverVände, die Ausgestaltung der Selbstverwaltung, Vereinigung der Gewerbeaufsichtsämter, Wafferbauämter usw. mit den staatlichen Mittelbehördeu. Zweifelhafter er» scheint schon die Frage über die Beibehaltung der SretS- hauptmannschaften, weil wir danach streben muffe», einural auch in den übrigen deutsche» Ländern und tm gesamte« Deutschen Reiche eine» einheitliche« Ausbau der Fustauze» zu erreichen. Die sächsische Reform nmß sich beschränke« aus gowiffe Frage«, die schon jetzt lösbar find und l» übrige» Sttickficht »eh««« auf die komme»»« ReichSverwaltnnaSrefor«, ins besondere auch die verkaffnngSreforn». An» diese« Sr»»de wir» eiue sächsische Reform fetzt in geuttffeu» Ginne nnr eise Teilresorm sein können. Jede BerwaltungSreform mutz in erster Linie den Zweck verfolgen, di« Verwaltung für die beteiligte» volkS- kretse klarer und einfacher zu gestalten und dabei -« de« Steinschen Gedanken der unmittelbaren Heranziehung der BolkSgenoffe» zur öffentlichen Verwaltung zurückkommen. Das schließt nicht au«, Latz Ersparnisse erzielt werden, aber dieser Spar-weck darf nicht an die Spitze gestellt werde«, well sonst Li« Gefahr besteht, Latz die witttliche» Zweck- mäßigketiSgedanken verkümmert werde«. Soweit Einzel heiten zur sächsisch« BerwaltungSreform in vetrachi kom men, sind Forderungen zu erheben, die auch in andere« Länder» gellten- gemacht «erden müssen. DaS gilt in erster Linie von der Forderns «ach Stärkung der Selbstverwal tung. Oberster Grundsatz «»tz sein: Die Verwaltung ge hört in die unter« Instanz, Fed« Verletzung diese» Grund satzes bringt folgerichtig Doppelarbett und Leertauf tu der Verwaltung und damit Verteuerung de» Apparate» mit sich. VorauSsehnua hierfür ist natürlich, »atz Überall leistungsfähige SekbstverwaltungSkVrper vorhanden find, wie «S bei den größeren Gemeinde« schon jetzt der Fall ist. Hierzu gehört natürlich auch die finanzielle Leistungsfähig keit. Zur Selbstverwaltung gehört finanzielle Selbständig keit und die finanzielle Selbstveranttvortnng. Zwerg gemeinden sind — zum Dell wenigsten» — Nicht im Stande, den Anforderungen einer modernen Selbstverwaltung zu entsprechen. Deshalb ist mit allen Kräften auf die Bildung leistungsfähiger GelbstverwaltungSkörper durch Zusammen legung von Gemeinden zu dringen, notfalls auch bnrch Zwang. Für eine solche zwangsweise Bereinigung können natürlich nur das allgemeine Interesse, das öffentliche Wohl maßgebend sein. Gegenwärtig find untere Verwaltungsbehörde nur d'e bezirksfreien Städte und die vormals revidierten Städte. Ma» kann aber unbedenklich auf Grund der neuen An schauungen alle Gemeinden bis zu 5000 Einwohner herab und darüber hinaus noch einzelne Gemeinden, deren Lei tung besondere Anforderungen stellt, mit der Fähigkeit der unteren Selbstverwaltung betrauen. Reformbedürftig scheint insbesondere auch das Verhältnis der Gemeinden zum BeztrkSverband zu sein. Der gesündeste Weg, die Reibungen zu mildern, ist, wenn die BeztrkSverbände sich eine weise Beschränkung in der Uebernahme und ebenso in -er Durchführung der Aufgaben auferlegen. Da die AmtS- hauptmannschaften nach unseren Vorschlägen künftig als untere Verwaltungsbehörde stark entlastet werben, wird man die Zahl der jetzigen Amtshauptmannschaften wesent lich verringern können. Die amtshauptmannschaftlichen Bezirke stellen keine Wirtschaftsbezirke in dem Sinne bar, daß durch Veränderung ihrer Grenzen auch wirtschaftliche Zusammenhänge zerrissen würben. Bon besonderer Wich tigkeit ist -le Entscheidung der Frage, ob die KretShaupt- mannschaften jetzt schon beseitigt werden können. Für Sachse« wird mau bei sorgfältiger Prüfung dahin komme« müsse», daß die Sreishauptmannschasten entbrhrlich find und i« Interesse einer BerwaltnngSvereinsachnna ihre Beseitigung zu begrübe« wäre. Solange ober Liese Kroge noch nicht entschieden ist. müsse« olle Verschiebungen in Len jetzt bestehenden Zuständigkeiten peinlichst vermnedeu wer- Len. Auch Las RechtSmittelwese« ist reformbedürftig, «nd do «eniger der ordentliche Jnstanzenzng als vielmehr die sogen. Auffichtsbeschwerd«. Alles bisherige, so schlotz -er Redner seine Ausfüh rungen, war tm wesentlichen Behörde« resor«. Ebenso wichtig aber erscheint die Sufgabenreform. Alle diese Bor- schläge stellen nur einen Ausschnitt der BerwaltungSreform dar und können nur eine Tetlrefor« darstelle«, well eine Reformation an Haupt un- Gliedern erst möglich sein wird, wenn einmal das Ziel LeS deutschen Einheitsstaates klar vor Augen steht. Die eingehenden, von großer Sachkenntnis getragene« AnSführnnge« finden in der Riesenversaannlung ungeteilte Aufmerksamkeit und rufen am Schluffe lebhaften Beifall hervor. Man gewann den Eindruck, daß hier ein Manu sprach, der über den Parteien steht und de« die Förde rung de» Allgemeinwohls am Her«« liegt. Der -welle Redner zu de« gleich«« Thema ist Lor Erste Bürgermeister Uhlig (Radeterg) der frühe« langjährige sozialdemokratische SaudtapSatztzM ordnete, der dem sächsischen Kadtueft auch eine Zeitlang als Innenminister «»gehört hat. Uhlig behandelt die Frage vorn Standpunkt seiner Hattet and uud übt an der Schteckschen Denkschrift mehrfach Kritik, wobei er auch zum Ausdruck bringt, daß die Denkschrift «ine politische Stellungnahme er- kenne» lasse. Di« Gründe, die er hierfür anführt, wirke« aber nicht Überzeugend. An« de« Darlegnugen de» Redner» sei folgendes her- «»»gehoben: Selbstverständlich erheben auch wir die Forderung «ach Selbstverwaltung, nach Berlegung aller praktischen verwal- tungStättgkeit an die unterste Stelle. So kommt auch da» Bedürfnis, da» sich an Le« Funktionär de» Gemein wesen- «endet, am beste» zu seinem Rechte. In sehr wett- gehendem Maße wirb al» Beweis für Las Bedürfnis nach Beretnsachnng der Verwaltung die Notwendigkeit de» Sparen» hingestellt. Es bleibt aber fraglich, ob relativ die Ersparung-möglichkeite» sehr -rotz sei» werden. Auch muß al- Motiv der Vereinfachung vor allem daS orgarvtsatorische Bedürfnis und das Interesse der StaatSbewohner in de« Vordergrund gestellt werben. Kiufachheit, Klarheit «nb Selbstverständlichkeit der Organisation und der für st« getroffenen Bestimmungen mutz damit Hand in Hand gehen. An Ueberstchtltchkeit leidet gegenwärtig unser a«r«nteS Verwaltung»- und RechtSwesen in keiner Weise. Die Schaf fung klarer und einfacher Regeln für alle Rechts- und Lebensbeziehungen ist aber «In dringendes Erfordernis auch der BerwaltungSreform. Insbesondere müssen wir auch für daS Reich zu vollkommener Rechts» und verwaltnngseinheit kommen, und auch unsere spezifisch sächsisch« BerwaltungS reform muß in den Gesichtswinkel der ReichSeinhett gestellt werden. Die Selbstverwaltung braucht dadurch keineswegs in Frage gestellt zu sein. Die Ablehnung des einheitlichen Reiches entspringt ja beute vielfach nicht sachlichen Gründen, sondern der Ein stellung zu parteipolitische« Programme«. Inwieweit der Verfasser der Denkschrift znr sächsischen Verwaltungsreform von einer Parteigesinnung beeinflußt war, mag dahingestellt bleiben. Seine Vorschläge tragen aber teilweise deutlich den Stempel einer politische« Stel, lnugnahwe. Besonders sichtbar wird sie z. B., wenn er sich gegen die »Mitwirkung kostspieliger vielköpsiger Ausschüsse" wendet, die den Aufwand für die Wohlfahrtspflege dadurch »ungemein erhöhe", daß »jeder Ausschutzvertreter sich natur- gemäh verpflichtet" fühle, .den von ihm Vertretenen an der Beratung etwa» mitzubringen", wogegen der Verfasser verlangt, -atz .grundsätzlich die sachverständige Stelle auch die Entschließung haben möchte". Die .sachverständige Stelle" ist selbstverständlich der Beamte, und wenn wir auch, der Not der Zeit gehorchend, aus unS selbst heraus die vom Verfasser hervorgehobene finanzielle Verantwortlichkeit fühlen, so müssen wir doch sagen, datz es im Wesen der Selbstverwaltung liegt, auch den Hilfsbedürftigen bei der Regelung der ihn betreffenden Fragen mitwirken zu lassen. ES muß doch auch beachtet und als Ziel gefördert werden, waS der Verfasser der Denkschrift in anderem Zusammen hangs selbst hervorhebt, Latz nämlich an die Stelle des Der» waltungsstaateS mehr und mehr der Wohlfahrtsstaat ge treten ist. Zur Stärkung der Stellung LeS Gemeinwesen» gehört auch die Förderung der Geweinwirtschaft. Auch daz» nimmt der Verfasser der Denkschrift zur Ber- waltungSreform eine Stellung ein, die deutlich seine Hin neigung zu einer Richtung anzeigt, die als politisch gebunden angesehen werde» muß. Wenn er erklärt, der Betrieb von Werken sei keine StaatSaufgab«, so wird er wohl logischer weife sich mindestens ebenso deutlich, wenn nicht noch kräf tiger, gegen Gemeind«betrieb« wenden. Wir müssen da- gegen fordern, daß den Gemeinden in ihrer betriebliche» Betätigung mindesten» kein Hindernis bereitet wird. Zusammeufassend möchte ich sagen, daß wir ei« «uftarischeS Deutschland erstrebe» «ft Dezentralisation der Verwaltung. Dezentrali sation muß sachlich gleichbedeutend werden mit Selbstverwal tung. Ohne Dezentralisation, ohne weitgehende Unab- HSugtgmachumg der SelbstverwaltungSkörper unter starker Vermehrung ihre» Aufgabenkreises würde ein unitarische» den alte» Obrigkeit»- and Polizetstaat zu- die vckrwe^uusSreforM innerhalb GachfenS Auch für soll »er Grundsatz gelten: Die Reform hat von unten nach ober zu gehe». Trotzdem ich au einer Reihe von Punkte» der Denkschrift zur Reform der sächsischen Verwaltung Kritik zu iw« hatte, mutz ich doch anerkenn«», datz durch sie de, Zug geht, di« kommunale Selbstverwaltung za stärken, den kommunalen SelbstverwaltungLkörveru möglichst viele de, Aufgaben zuzuteilen, di« jetzt »och von Regierungsstellen bearbeitet werden. Die Ministerien müsse» stch mehr auf» Regieren be- schränk«. Heute find st« »n einem wesentliche« Teile nur -rStzer« Verwaltunadbüro». Die große Epoche der Rationalisier»«- der Wirtschaft darf an der Verwaltung nicht ohne nachhaltigste Einwirkung vorübergehen. Die Hanptguelle dieser Rationalisierung muß sein: Bereinfachung der gesamten GeschäftShandhabung, her vorgehend au» der Stärkung der Selbstverwaltung. Grund sätzlich mutz auch für die Schulgemeinden die Wiederherstel- luug eines höheren MatzeS von Selbstverwaltung gefordert werde«. Daß eine der beiden staatliche» Zwischeninstanzen, die Amts- oder die KretShauptmaunschaften, verschwinden müssen, unterliegt kaum »och einer Krage. Helfend aber würde auch wirken der Zusammenschluß »« SesamtUemeinde« in dem Staue, wie ihn seinerzeit der Innenminister Lipinski vertreten und entwickelt hat. iittttgegentreten mutz ich auch »och einer Bemerkung, die sich in der Schteckschen Denkschrift befindet. Danach wird an geblich der Zuschubbedarf bet den AmtShauptmannschaften durch die Besetzung der BÜrgermetfterstellen mit nichtbernfs- mäßig geschulten Bürgermeistern nach oben beeinflußt. Diese Bemerkung erinnert sehr stark an die alte Tendenz, dem alten Berechtigungswesen nach wie vor seine Domäne zu erhalten. Anch tu der Gemeindeverwaltung nn»tz e» heißen: .Sin freie» Bott regiert fich selbst", wobei Freiheit heute viel unbesorgter gegeben werden kann als »«.SteinS Zeiten.
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