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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192910116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19291011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19291011
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1929
- Monat1929-10
- Tag1929-10-11
- Monat1929-10
- Jahr1929
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1929
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Riesaer H Tageblatt und Anrrigrr lEö>«blav«ir T>ytiger). Tageblatt »iiesa. Dresden IS8L Krrnruf Nr. 90. Da» Stiesaer ragrblali ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Smt»hauptmannschast Eirotass« Postfach Nr IL Großenhain, de» Amtsgericht« und der Amt»anwaltschast beim Amtsgericht Mesa, de» Rate» der Stadt Mesa, Mesa Nr 5» de» Finanzamt» Meso und de« Hauptzollamt» Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. - SS8. Freitag, 11. Oktober 192S, abends. 82.Jahrg. ' ' 1 - ' Sa» Riesaer La«blatt rrschtMt ieden Laa abend« '/.«Uhr mit «u«nahm. der Sonn, und Festtage. VrzuaSprrt,, gegen vorau«,ahl>mg für einen Monat 2 Mark 25 Pfennig ohne Zustell- aebübr Wr dm «all MatretvM von ProduktionIverteu.rungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienprejse behalten wir UN» das Recht der Preuterhohung und Nachforderung vor. A«etaw Nir di» »lummer de» «u»oab«taae» find bi» 9 llhr vormittag« aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen ' - / ' dtt »9 mm breite, » rM hohe^nmdfchrift.Zette s» Silben) 9» Gold-Pfennig«; die 8S mm breite Reklamezeile 100 Gold-Pfennig», zeitraubender und tabellarischer Satz 50 /, Aufschlag. Fest« Tarif«. Bewilligt«! Rabatt »lischt, wenn d« Vetragverfällt, durch «lag« «tngezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahking». und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« Unterhaltungsbeilage .«reäblrr an d» Elbe"?- Im Falle böherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrrchtungen — hat der Bezieher iKnm Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferuna der Leitung oder auf Rückzahlung d«, Bezugspreise« Rotationsdruck und B»lag: Langer t Winterlich. Riesa Geschäft,steile: «oetdestraß» 59 Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Drttrich, Riesa. io abend» '/.» llhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, i - - -- ^ 7 Löhne und Materialienp«^ Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeia»« and Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für sold-Pfennig«; di« 8ö mm breite Reklamezeil« 100 Gold-Pfennig., zeitraubender und tabellarischer Satz 50'/, Aufschlag. Fest« Tarif«, der ««traa^verfällt, durch Klage etngezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« Unterhaltungsbeilage «falle höh»» Gewalt — Krieg oder sonstig» irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher o _ . --- ° . - - - Langer ch Winterlich. Riesa Geschäftsstelle: «oet»estraße 59. Der Abwehrkampf. Da» Volksbegehren ist gut vorbereitet, es hat bisher keinen einheitlichen Widerstand gefunden, wenn man von den offiziellen Parteierklarungen absieht. Es wird von den Retchsparteien getragen, sie es verstanden haben, sich einige verbreitete Verbände dienstbar zu machen. Für und wider das Volksbegehren läßt sich viel sagen, ist auch von den Interessierten gesagt worden. Wir können un» auf die informatorische Wiedergabe der An- und Ab sichten auf die beschränken, die jetzt mehr interessieren. Die Rede des Reichsinnenministers Severing im Rund funk soll der Anfang des Abwehrkampses sein. Schon vor längerer Zeit wiesen mir darauf hin, daß in der Regierung die Ansicht vorherrsche, daS Volksbegehren werde sich kaum durchsetzen können. Severing» Rede fußte gewissermaßen auf dieser Auf- fassung, denn er versicherte, selbst Wenn die erforder lichen 4,2 Millionen Stimmen für das Volksbegehren auf- gebracht würden, sei eine Annahme des Gesetzes durch den Reichstag ausgeschlossen, da er in der Mehrheit sich ablehnend zu dem Gesetze stelle. Es bliebe also nur ein Volksentscheid übrig. Und doch ist man in der Regierung dazu gekommen, Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Unbedingt ist das Ver bot des rheinisch-westfälischen Stahlhelms mit dem Volks begehren zusammen zu bringen. Darauf weist selbst die gewiß sonst objektive Deutsche Allgemeine Zeitung hin. Dadurch wird in den Kampf aber eine Spitze und Scharfe getragen, die sich in der nächsten Zeit unliebsam be merkbar machen muß. Wie wir Hörem werden die An hänger des Stahlhelms ihre Abgeordneten damit betrauen, im Reichstage gegen die Maßnahmen des preußischen Innenministers entschieden Einspruch zu erheben, des- gleichen wird sich der Preußische Landtag mit diesem Verbot zu beschäftigen haben. Das ist es aber nicht allein. Die Führung des Volks begehrens verlangt, daß Vas Prinzip des gleichen Rechts, das für den Rundfunk aufgestellt wurde, Geltung behal ten solle, und daß ein ^Führer der Bolksbegehrler eben falls im Rundfunk zu Worte kommt- Wird diese Forde- rung abgelehnt, so haben wir eine weitere Auseinander setzung über die Benutzung des Rundfunks zu einseitigen und tendenziösen Zwecken zu erwarten. Wie wir unterrichtet sind, hat der Ausschuß für das Volksbegehren wiederholt die Frage geprüft, ob über haupt die Möglichkeit für die Durchführung des Volks begehrens vorhanden ist. Man glaubte tatsächlich im Not fälle auch die 20 Millionen Stimmen für ven Volksent scheid erreichen zu können und mag in der Annahme Wohl sehr optimistisch gerechnet haben. Gegner des Volks begehrens sehen — wie schon gesagt und in Uebereinstim- mung mit Severing einen Mißerfolg voraus. Dann aber ist unverständlich, weshalb die Regierung zu Maßnahmen greift, die eine gewisse Nervosität erkennen lassen. Kehl geschlagen ist die anfängliche Absicht der Koantionspar- teien, einen gemeinsamen Aowehrkampf zu organisieren. Man ist sich nicht einig geworden und hat sich schließlich auf die Bekämpfung des Volksbegehrens seitens jeder Partei verständigt. Diese Abwehr aber wird bei den meisten Parteien, so oei der Deutschen Volkspartei, in einer parteiamtlichen Aowehrerklärung bestehen. Zu bedenken ist noch folgendes: das Volksbegehren richtet sich gegen den Boungplan. Der Aoungplan wird, was heute schon sicher ist, durch den Reichstag ratifi ziert und damit wird ein internationale» Abkommen aner kannt. Die Regierung glaubt fest daran, daß das Volks begehren bereits in seinem Anfang abgewehrt werden kann, die Bolksbegehrler glauben, daß sie die Ratifizie rung noch verhindern können. Es ist ja bereits Vie Kor- derung erhoben, daß sie ausgesetzt wird, bis das Volks begehren zu Ende geführt wirv. "MlMlW MM MW» W imMidrrehkkn. * Berlin. Der Arbeitsausschuß Deutscher Verbände teilt mit: Wie von verschiedenen Setten mitgeteilt wird, soll da» oom Arbeitsausschuß herauSgegebene Flugblatt .Zeh« Jahre Versailles — Zeh« Jahr« SriegSfchnlblüge" von nicht festzustellender Seite gemetusam mit Flugblättern Le» Reichsausschusses für das deutsche Volksbegehren verbreitet werben. Es ist dadurch -er Eindruck entstanden, als ob der Arbeitsausschuß Deutscher Verbände t« irgend einer Form an dbm Reichsausschuß für das deutsch« Volksbegehren ober seinen Bestrebungen beteiligt sei. Demgegenüber wirb vom Arbeitsausschuß Deutscher Verbände feftgestellt, -aß das nicht -er Fall ist. DaS erwähnte Flugblatt ist Au» saug April dieses Jahres erschien«« und in großen Mengen verbreitet worden, um anläßlich de» 28. Juni, de» zehnten Jahrestage» der Unterzeichnung de» Versailler Diktate», erneut an di« Rotwen-tgkeit der wetteren Bekämpfung der Krtegöschuldlüg« durch da» ganze deutsche Volk»« mahnen. Der Arbeitsausschuß Deutscher Verbände legt Sekt ans di« Feststellung, daß er di« von ihm betriebene Aufklärungs arbeit von allen tmrerpoltttschen Zielsetzungen ftetgehaüen wissen «rill, und daß er demgemäß auch im gegenwärtig«, - Augenblick aq sei««« allen Grundsatz strengster Ueber- Parteilichkeit k-ktkalten mit». Me UMk MM dkl MKmMr W )l Santa Barbara sKalifornien), 10. Oktober. Oberbürgermeister Dr. Böß, der von dem Newyorker Ver treter von Wolffs Telegraphischem Bureau von dem Be schluß der Berliner Stadtversammlung, in dem seine so fortige Rückkehr nach Deutschland gefordert wird, in Kennt nis gesetzt wurde, erklärte dazu, er werde seinen Reiseplan «icht Ludern» sondern erst am 24. Oktober, wie vorgesehen, von Newyork abreisen. MllWMtt W M IM zvMW». * Berlin. Dir Berliner Stadtverordnetenversammlung nahm in ihrer Sitzung am Donnerstag einen Antrag der kommunistischen Fraktion gegen die Stimmen der Demokraten an, der de» Magistrat ersucht, den Oberbürgermeister Böh sofort telegraphisch aus Amerika zurückzuruse«, damit er wegen der gegen ihn erhobenen Borwürfe zur Verantwortung gezogen werden kann. Ar Mimte! der Mim SderlwrMm. * Berlin. Oberbürgermeister Böß hat in seinem Telegramm an den Berliner Magistrat bekanntlich «klärt, daß er mit den SklarekS in Geschäftsverbindung gestanden habe und für die Pelzfacke seiner Gattin, für die Max Sklarrk ihm 275 Mark berechnet habe, aus eioener Tasche 1000 Mark für wokltätiae Stiftungen bemhlt habe. Bei der Vernehm»««, am Dannerstaa erklärte Map Tklarek, zunächst handele es sich nicht um eine Pelzjacke, sondern um «tue» Pelzmantel. Wenn der Mantel für Frau Böß ihm selber 4000 Mark gekostet hatte, dann hab« er sicherlich auch den Auftrag grneben. dem Oberbürger meister die Rechnung in voller Höbe zuznstellen. Sollt« die Rechnung aber nur am 400 Ma-k gelautet haben, so könne es sich lediglich nm einen Schreibfehler handeln. An die Abmachung, daß der Oberbürgermeister für wohl tätige Zwecke 1000 Mark stiften wolle, weil ihm der Preis für den Pelzmantel zu gering erschienen sei, konnte sich Sklarek nicht erinnern. Der Buchhalter Lehma«« widersprach diesen An gabe« SklarekS auf das eueraifchfte und bezichtigt« ihn der 8üa«. Max Sklarek wiederholte dann seine Darstellung, daß er die Etadtbank keineswegs getäuscht habe. Er behauptet«, daß ihm die Kredite aufgrund des MonopolvertrageS von der Stadtbank zugrsagt und daß die Rechnungen usw. lediglich Formalitäten gewesen seien. Rechtsanwalt Dr. Puppe hat für Lebmann bei der Staatsanwaltschaft HaftprüfungStermin beantragt. SW w Mil m WWW. Ae WM U Im WUIMM vüz, Berlin. Die rheinisch-westfälischen Stahlhelm gruppen sind ans Grund des Gesetzes vom 22. März 1921 und der Ausführungsverordnung dazu vom 12. Februar 1S2S aufgelöst worben. Das Gesetz von 1921 ist aus Grund des Frtedensvertrages erlassen worden und bestimmt, daß Bereinigungen, deren Zweck nach ihren Satzungen oder ihrem Verhalten im Widerspruch zu den Bestimmungen der Artikel 177, 178 des Friedensvertrags steht, aufzulösen sind. Die Auslösung erfolgt durch die oberste Landesbehörde mit Zustimmung der Äeichsbehörden. In der Begründung des Verbots war unter anderem angeführt, baß bei der Geländeübung, die zu dem Verbot geführt hat, der Stahlhelmführer Seldte auweseud gewesen sei. Der Stahlhelm behauptet, daß diese Angabe unrichtig sei und Seldte nicht anwesend gewesen fei. Dazu wird von zuständiger preußischer Seite erklärt, -aß die Anwesenheit von Seldte bei dieser Gelegenheit vollständig gleichgültig sei. Nach den Bekanntmachungen in -en Stahlhelmorganen, wonach die betreffende Geländeübung mehrmals verschoben worden sei, weil an den bestimmten Tagen Seldte nicht an wesend sein könnte, hätte angenommen werden müssen, daß Seldte nunmehr anwesend sein würde. Zur Begründung -er Auflösung wirb dann ferner angeführt, baß an der Ge ländeübung etwa 5- bis 8999 Personen teilgenommeu hätten und baß diese Geländeübung als ein militärisch aufge zogenes Manöver ««gesehen werd«« mußte. Darum sei die preußische Regierung nach Lage der Gesetze zur Auflösung verpflichtet gewesen. Die Anordnung der Auflösung sei auch im Einvernehmen mit der ReichSregiernng erlaffeu worbe«. Wenn bet -en Nachforschungen auch Material des Dortmunder Büros des Reichsausschusses für das Volks begehren beschlagnahmt worben sei, so sei die gegen den Stahlhelm Lurchgeführte Maßnahme in keiner Weise gegen bas Volksbegehren gerichtet worden. Gegen dieses vorzu gehen, sei nicht geplant oder beabsichtigt. Eine Beschlag nahme von Material des Reichsausschusses könne höchstens da vorgenommen worden sein, wo sich das Büro des Reichs- auSschuffe» für das Volksbegehren in Gemeinschaft mit einem Büro der Stahlhelmorgantsation befunden habe; die nachsuchenden Beamten könnten selbstverständlich nicht so fort unter deck Schriftstücken unterscheiden, das Material würbe aber nachgeprüft und gesichtet werden. Gegen den Luisenbund oder irgend einen anderen Frauenbund sei in keiner Weise eine behördliche Maßnahme unternommen worden. Gegen Geländespiele an sich mit sportlichen Hebungen «. a w. sei sicherlich nichts einzuweude«. Keine andere Organisation, auch nicht das Reichsbanner, sei über die Form eines Geländespiels hinausgegangen, wie es jetzt bei dem Geländespiele -es Stahlhelms der Fall gewesen sei. Die preußische Regierung habe sich lediglich an die Gesetz lage gehalten und sei bei ihrer Maßnahme in keiner Weise durch eine auswärtige Macht beeinflußt gewesen. * Berlin Gras Westarp und Fraktion haben im Reichstag folgende Anfrage eingcbracht: „Rach amtlicher Bekanntmachung des preuß. Innen ministers hat die Reichsregierung ihre Znstimmnng dazu gegeben, daß der Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, mit seine« sämtlichen Unter- und Hilfsorganisationen für den Bereich der Rheiuproviuz und der Prooinz Westfalen aas gelöst wird. Die Auflösung ist unter Bezugnahme «ns daS Gesetz vom 22. März 1921 wegen angeblicher Verstöße gegen die Artikel 177 und 178 des Versailler Vertrages ausgespro chen. Die tatsächliche Begründung des Verbotes enthSlt die Unwahrheit, daß der Bnadesführer Seldte an de« zu« An laß des Verbotes genommene« Sportübnnge» teilgenommeu habe. Der Nachweis, daß -er Stahlhelm mit dem i« der Begründung erwähnte« Geländespiel gegen das Gesetz ver stoßen habe, ist nicht erbracht. Gerade die Linkspreffe hat auf die militärische Harmlosigkeit der Uebung nachdrücklichst hingewiese« Die Maßregel stellt sich daher als ein ans parteipoliti sch«« Gründe» gegen den Stahlhelm als einen der Träger des Volksbegehrens unternommenen Vorstoß dar. DaS ergibt stch auch daraus, daß gesetzwidrige Beschlagnahme und Haussuchungen, und zwar auch bei Pers««««, die de« Stahl helm gar nicht angehören, vorgenommeu worden sind, um in de« Besitz von Rnndschreibe« und Werbematerial des Reichsausschusses für das Volksbegehren zu gelangen Kriminalbeamte haben eine» schriftliche» Befehl »or«legt in de« sie angewiesen morde» sind, das Material des Relchsausschnsies zu beschlagnahme» Auch bei Führerinuen -«8 LuisenbundeS, deue« mau militärische Aktion«« schwer lich wird nachweisen könne«, find Haussuchungen ovrgenom- ««« worden Hat die Reichsregierung die von dem Herrn Reichs innenminister erklärte Zustimmung beschlossen? Ist sie be- reit, die Zustimmung zu de« gesetzwidrige« Verbot zuriick- -nnehmen und dafür Sorge zu trage«, daß die Verfassung« wibrsge« Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und sonstigen Eingüsse in die persönliche und in die Berfammlungs- an» Bereinsfreiheit eingeftellt werden?" von SO Jahren haben. Ueber die Bedingungen schwebe noch Verhandln»»«« mit du Reichsbank und dem Reick« sinanzminifterium. Bisher ist ein Zinsfuß von etwa 8 ° in Aussicht genommen. Die Anleihe wird von der schwedischen Aktienaekell sPaskKrenger L Doll garantiert. Wie die Krenaer L To Aktiebolaget sich ihrerseits die Mittel zur Auszahluna de Kreditbetrages an da« Deutsche Reich beschafft, ist ihr TaM. Jedenfalls sind di« deutschen Banken an der An lUtMänSaktion zunächst nicht beteiligt. Da» neu« Reichsmonopol erstreckt sich lediglich auf den Sundholzverkaus. Die Fabriken bleiben also nach wie vor Privateigentum der bisherigen Inhaber. Eine Lösung, di. sich schon d«»hald empfahl, «eil «in, Enteignung de; Fabriken und ihr, Fortführung unter Leitung staatliche' Beamter ein ebenso kostspielige» wie gefährliche« Experiment gewesen wäre. M W kilk MWWW? * Berlin. (Trlunion.' Di« Vossisch, Zeituna meldet: Der Präsident der schwedischen Reichbbank erschien am Donnerstag al« Gast in den Räume« der Berliner Börse. Dl« Annahme, daß dieser Besuch im Zusammenhang mit de» Verkandlnnaen über «in« Anleihe de» Zündholz- trnstr» für da» Dentsche Reich stehe, bestätigtsich, Der Ebes de» schwedischen Zündholztruftes Ivar Krenaer tMt beut« in Berlin «in. um die Verhandlungen über »in« Reich«anl«the zum Abschluß zu bringen und um gleichzeitig in seiner Eigenschaft al» Besitzer der größten deutschen Zündbolzfabrtken an Len entscheidenden Beratungen über di« Schaffung eine« deutschen Ziindholzmonovois keilzu nehmen. Di« Anleibe wird 125 Millionen Dollar, also rnnd 500 Millionen Mark, »etr«««« »nd eine Lanfseit
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