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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19041108019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904110801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904110801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-11
- Tag1904-11-08
- Monat1904-11
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Anzrtgen-PretS die Sgcspaltene Pctitzcile 25 Reklamen unter dem Redaktion-sirich («gespalten) 7K /g, nach den tzamiliennach« richten gespalten» V6 Tabellarischer und Zissernsatz werden ent sprechend hoher berechnet. Gebühren für Nachweisungen und Offerten- annohme 2K >g. «naohmefchluh für Anzei,en. Abend-Au-gabe: vormittag« 10 Uhr. Morgrn-Au«gabe: nachmittag« 4 Uhr. Anzeigen sind stet« an die Expedition zu richten. Ertra-Veilogea (nur mit der Morgen- Ausgabe) nach besonderer Beretnbaruag. Tie Expedittou ist wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig (Inh. l)r. «., R. L W. Klinkbardt). Sir. 589. Dienstag dm 8. November 1904. 98. Jahrgang. Var Aichiigrie vom Lage. * Die Lösung der lippischen Thronfolge, frage wird dem 4. und 7. C i v i l s e n a t des R e i ch s- aerrchts unter Vorsitz de» RrichSgerichtspräsidenten Gutbrod übertragen. (S. Ttsch. Reich.) * Eine amtliche Erklärung dementiert die ver schiedenen Meldungen, es sei eine Erhöhung derCivil» lrste des Königs von Sachsen geplant gewesen. (S. Dtsch. Reich.) * Ein neuer Antrag am Zehn hoff zur Kanal» Vorlage sieht einen eigenen Wasserstraßen- beirat vor. (S. Dtsch. Reich.) * Das „Wiener Fremdenbl." stellt in Abrede, daß die Gerüchte von einer Demission des Kabinetts Koerber wegen der Tumulte in Innsbruck von der Regierung ausgegangen seien. (S. Ausland.) * Im Pariser Militärprozeß gegen Dautriche und Genossen hat gestern der Regierungskommissar Radier die überraschende Erklärung abgegeben,-seine vorgesetzte Behörde habe ihn ermächtigt, die Anklage fallen zu lassen. Alle vier wurden freigesprochen. (S. Ausl.) * Der Eindruck, daß das Ministerium Giolitti durch die Kammerwahlen große Vorteile gegenüber R e - publikanern und Sozialisten errungen habe, wird durch die Ergebnisse von Mailand, Genua, Neapel, Parma, Turin, Ancona, Livorno bestätigt. (S. Ausl.) * Der Zar hat, wie jetzt aus Petersburg ge meldet wird, am 28. Oktober anRoschdjestwensky telegraphiert: „Das ganze Rußland blickt auf euch! Das Mißverständnis wird sich aufklären. Ich hege die beste Hoffnung." (S. Russ.-jap. Krieg.) Vie stevirion Oer vrreinrrollgrrrtrer. Das VereinSzollgesetz ist unterm 1. Juli 1869 vom König von Preußen „im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats des Deutschen Zollvereins und des Deutschen Zollparlaments" erlassen worden. Bei der Gründung des Reiches ist es unter den Gesetzen des norddeutschen Bundes, die zu Reichsgesehen erhoben wurden, nicht mit aufgeführt worden. Man kann es daher nicht als Reichsgesetz im allereigentlichsten Sinne dieses Wortes bezeichnen. In der Rechtsübung wird es aber gleichwohl als solches be handelt. Insbesondere gilt sein Inhalt als der Revisions möglichkeit unterworfen im Sinne von 8 549 der Civil- Prozeßordnung. Wie an dem Zollgesetze selbst, so haften auch an der ganzen Zoll- und Steuerverfassung des Reiches noch die Spuren des Zollvereins. Hält doch Art. 40 der Reichsverfassung noch Bestimmungen des Zollvereinigungsvertrages vom 16. Mai 1864 aufrecht. Dieser Vertrag verweist wiederum auf ältere Ver- einbarungen bis fast zurück in die Zeiten der Entstehung deS Zollvereins. Hieraus erklärt eS sich auch, daß das Reich keine eigenen Zoll- und Steuerbehörden hat, und, abgesehen von den kaiserlichen Hauptzollämtern, die es vorübergehend in den Hansestädten gab, nie gehabt hat. Die Reichszölle und Reichssteuern werden von bundes staatlichen Behörden vereinnahmt. Die Behörden sind auf Grund der Verträge und deS Vereinszollgesetzes gleichförmig organisiert (Nebenämter, Hauptämter, Direktion, Finanzministerium). Der Zoll- und Steuer- fiSkuS ist Landes-, nicht ReichsfiSkus, auch soweit eS sich um Erhebung von Gefällen für die Reichskasse handelt. Die Beamten sind Staatsüiener der Bundesstaaten und beziehen ihre Emolumente von diesen. Die Erhebungs und DerwaltungSkosten werden nach Art. 38 der Reichs- Verfassung von den Bundesstaaten an den Zoll- und Ab gabenverträgen gekürzt. Da sich der Jnstanzenzug in den Reichszoll- und Steuersachen bei der Landeszentral, behörde, dem Finanzministerium erschöpft, so besteht die Gefahr, daß in den verschiedenen Bundesstaaten bei der Handhabung der Reichszoll, und Reichssteuergesetze eine verschiedene Rechtsübung Platz greift. Dem ist sedoch in Art. 36 Abs. 2 und 3 der Reichsverfassung vorgebeugt worden. Dort heißt es: „Der Kaiser überwacht die Einhaltung des gesetz- lichen Verfahrens durch Reichsbeamte, welche er den Zoll, oder Steuerämtern und den Direktivbehörden der einzelnen Staaten nach Vernehmung deS Au»- schusseS de» BundeSrateS für Zoll- und Steuerwesen beiordnet. Die von diesen Bamtcn über Mängel bei der Ausführung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung gemachten Anzeigen werden dem Bundesrate zur De- schluhnahme vorgelegt." Die hier festgesetzte Ueberlvachung der Landesbehörden war schon im Zollverein üblich. Nur gab es damals noch keine Reichsbeamten. Es wurden autz einem DereinSstaate in den anderen Beamte kommandiert, und so auf ein« gleich mäßige Ucbung hingewirkt Eigentliche Reichsboamte werden auch heute noch nicht angestellt. Man hat die Gepflogenheit de» Zollvereins auch hier übernommen. Tie Aufsichtsbeamten deS Kaisers sind Landesstaats diener, die aus einem Landesstaate in den anderen gesetzt werden. So sitzt in Berlin ein Bayer, in Dresden ein Preuße. Sachsen stellt herkömmlich den „Ncichsbsvoll- mächtigten für Zölle und Steuern" in Stettin für die Provinzen Pommern und Posen und in Breslau für die Provinz Schlesien, sowie einige Kontrolleure, die Haupt zollämtern beigeordnet sind. Tie Kosten dieser Aufsicht trägt das Reich, wenn gleich eben die Beamten keine eigentlichen Reichsbcamten sind. In der Mehrzahl der Bundesstaaten ist schon heute die Verwaltung der Reichsfinanzen von der der Landes finanzen scharf getrennt. Tie Behördenorganisation ist fast gleichmäßig durchgeführt. Deshalb ist man zu der Frage berechtigt: Warum übernimmt das Reich seine Einnahmen nicht in eigene Verwaltung? Der Uebergang würde sich fast unmerklich vollziehen. In Sachsen z. B. vereinnahmen die Zollämter nur noch die Landesschlacht steuer. Im übrigen haben sie mit Landesfinanz angelegenheiten nichts zu tun. Die Schlachtsteuerver- waltung ließe sich aber unschwer auf die Bezirkssteuer- cinnahmen übertragen. Diese Behörden könnten an der preußischen und thüringischen Grenze des Königreichs auch den- Verkehr mit Fleisch überwachen und dafür sorgen, daß hier die Uebergangsabgabe, dieser Binnen- zoll, ordnungsgemäß entrichtet wird. Uebrigens würde es durchaus angängig sein, den Zollbehörden auch nach ihrer Umwandlung in Reichsbehörden derlei Tätigkeiten iin Interesse der Bundesstaaten aufzutragen. Die Uebernahme der Verwaltung der eigenen Ein nahmen durch daS Reich würde bedeutsame Vorteile bieten. Zunächst würde der Apparat vereinfacht. Die Reichsbevollmächtigten und die Kontrolleure könnten in Wegfall kommen. Für die einheitliche Rechtsübung könnte durch Beamtenversetzungen innerhalb des gesamten Reichsgebiets und durch Schaffung einer höchsten Reichs instanz gesorgt werden. Schon heute ist das preußische Finanzministerium tatsächlich nicht nur für Preußen, sondern für das Reich gewissermaßen oberste Instanz in Reichszoll, und Rcichssteuersachen. Rechtlich fehlt aber eine solche Reichszentralbehörde. Einer Eigenbrödelei der bundesstaatlichen Behörden kann zur Zeit nur da- durch gesteuert werden, daß die Neichsbevollmächtigten an den Bundesrat berichten. Ihre hauptsächlichste Bedeu tung würde aber die Uebernahme der Einnahmevcrwal- tung auf daS Reich dadurch haben, daß sie die Wege für eine wirklich gedeihliche Finanzreform weisen würde. vr. Ick. ver Huttlana in ZiiamrtaMIra. Scharmützel. General Trotha meldet voin 6. November aus Wind- Huk: Am 1. November wurde Oberleutnant v. Brandt mit 15 Gewehren auf dem Marsche nach Gibeon bei Seeis- Kameelbaum von 50 Witbois angegriffen. Nach nutz- glückten, Umgehungsversuch zog sich der Feind unter Ver lust von 3 Toten zurück. Diesseits sind ein eingeborener Polizist und zwei Buren gefallen, der Rest der Patrouille erreichte Gibeon, wo Brandt das Kommando übernimmt. Ain 5. Novemher rückte die zweite Kompagnie des Feld regiments unter Oberleutnant Ritter von Rehoboth nach Kub ab. Die Heliographenverbindung mit Keet- manshoop ist wieder hcrgcstellt. Am 3. L. M. hatte Klitzing mit der neunten Kompagnie des Feld regiments Nr. 1 östlich von Okunjahi ein erfolgreiches Gefecht mit einem größeren Hererotrupp, der etwa 250 Köpfe stark war. Ter Feind ließ 6 Tote zurück. Eine weitere Verfolgung war wegen der Dunkelheit unmög lich. Am 4. d. M. folgte Klitzing nach Norden führenden Spuren und zersprengte zwei kleinere Hererobanden. Vier Herero wurden erschossen und ein Gewehr erbeutet. Gleichfalls am 3. d. M. lockte Oberleutnant v. B e e st e n Herero bei Ombakaha in einen Hinterhalt. Vier Groß- leute sind gefallen, nämlich Kavizera au» Okahandja, Katrimin aus Gobabis Kaiun aus Otjihaennena um» Salo aus Otjenga, außerdem die Vormänner Eliphas und Groß-Traugott aus Groß-Barmen, Kairiran aus Okosongoho, Gottlieb Bittlisau und zahlreiche Orlogleute. Erbeutet wurden 16 Pferde, 2 Reitochsen und zahlreiche Gewehre. Diesseits keine Verluste. Es standen im Ge- fecht 25 Reiter der zweiten Kompagnie des Feldregimeuts Nr. 2 unter Leutnant v. Hammer st ein und dis Offizierspatrouille Hermens von der dritten Kom- vagnie mit zwei Maschinenkanonen. Major v. Mühlen- f c l s hat Anweisung, unablässig mit Streifkolonnen alle Wasserstellen der Umgegend abstreifen zu lassen. Verluftttste. An Typhus sind nach amtlicher Meldung g e. storben: Reiter Christian Gunser, geboren am 10. Januar 1882 zu Jur. früher Dragoner-Regiment Nr. 23, am 2. November 1904 im Lazarett Otjimbinde; SanitätS-Unterofftzier Josef Thiel, geboren am 4. De zember 1879 zu Liegnitz, früher Infanterie-Regiment Nr. 110, am 1. November 1904 im Lazarett Epukiro; Reiter Paul Ledwa, geboren am 4. Januar 1883 zu Reichtal, früher Maschinengewehr-Abteilung Nr. 7, am 2. November 1904 im Lazarett Otjosonbu; Reiter Robert Knoblich, geboren am 26. Mat 1882 zu Nieder- Rllstsrn, früher Jnfantkrte-Negiment Nr. 184, am 2. November 1904 im Lazarett Waterberg (an Nieren- cntzündung nach dem TyPhuS gestorben). ver ni55ircb-iapani5che Krieg. Die Reservisten in den westprsvlnzen. Durch die überaus rohe Behandlung der einberufenen russischen Reservisten, denen weder der versprochene Sold ausgecadtt, noch irgendwelche Fürsorge inbezug auf Kleidung und Verpflegung zu teil wird, in, wie nun auch über Ka No to itz gemeldet wird, die Lage in den russischen Westprovimcn in den letzten Tagen ungewöbnlich ernst geworven, zumal umstürzleriiche Elemente überall zum offenen Wwer- Üanv ausreizrn. In einem an die Soldaten, trotz strenger Kontrolle, verteilten Flugblatt beißt es: „Kemer, ver in den Krieg gebt, kehrt von dort zurück; es ist besser, in der Berleivignng unserer Rechte unterrugeben, als dort unnötig Blut zu vergießen. WirArbeiter können nicht mehr gleich- gilt g zusehen, wie unsere Brüder im fernen Osten unter- gehen." Vom Rriegtfchauplatz. Der „Lok.-Anz." meldet aus Muk den: Die Japaner be- schossen eine russische Redoute südlich von Schuladdiy, zwei Werst nördlich von Schakopu, bestrg. Eine russische Mörserbaiterie äscherte das Dorf Cbudeladlh ein. Die Cbinesenmäntel der russischen Soldaten werden durch die all mählich eintreffenden russischen Militäimämel ersetzt. Im allgemeinen ist in den l-tzten Wochen eine Verbesserung und größere Gleichmäßigkeit in der russischen Aus- rüstung eingetreten. Auf -er Fahrt. Nach einer Meldung aus Konstantinopel passierte am Sonntag der Dampfer „Jaroslaw" der russischen Frei- wllligenflotte mit einer Ladung Kohlen und Wasser für die baltische Flotte die Straße der Dardanellen; andere russische Schiffe mit einer gleichen Ladung Mit je zehntägigen Intervallen folgen. Der Abnelral be» Aare«. In Petersburg ist gestern Folgendes veröffentlicht worden: Am 28. Oktober erhielt Admiral Rosch riest wen Sky in Vigo folgende Depesche deS Zaren: „DaS ganze Rußland blickt auf Euch. Da« Mißver ständnis wird sich ausklären; ich hege di, beste Hoffnung." Darauf antwortete der Admiral mit dem Ausdruck tiefster Ergebenbeit deS Geschwader» für den Zaren. Der Tages- befehl Roschtjestwensky«, der diese Depesche de» Zaren be- kanntgab, kchloß mit den Worten: „WaS der Zar befiehlt, wird geschehen. Hurrah!" Nack einer Londoner Tartaren- depesche sollte ein britifcher Seeojfizier berichtet haben, RoschbjestwenSky hätte verdrossen, daß die britischen Schiffe ibm folgten, signalisiert: „Ich werde feuern, wenn Ihr Euch nicht zurückziebl!" Die Antwort lautete: „Feuer!" doch wurde die Drohung nicht auSgeführt, wie der aufgeregte Herr hinzufügt. vsr franzbflfcbe Schiedsrichter. Nack einer Pariser Depesche, die sich sehr anspruch-voll gibt, wäre Avmiral Fournier als französucher Delegierter für das Schiedsgericht in Sachen des Zwischenfalles von Hüll auSersehen. Bisher hatte man Gervais genannt. Deutsches Deich. Leipzig, 7. November. * Die Einigung über die Lösung der lippischen Frage. Von unserm Berliner Vertreter wird unS telegraphiert: „Wie ich Ihnen bereits vor einigen Tagen drahtete, gaben verschiedene Meldungen über die Erledigung der Thronfolgefrage in Lippe die Gedanken und Bestrebungen wieder, die in den einzelnen Stadien der Angelegenheit wirksam waren. Es war aber eine definitive Einigung noch nicht erfolgt, so kategorisch auch jene Meldungen klangen. Eine solche ist, wie mir von autoritativer Seite soeben mitgeteilt wird, erst jetzt zur Tatsache ge- worden. Die streitenden Parteien haben sich dahin geeinigt, alle bisherigen Anträge zurückzuziehen. So z. B. war seitens der Schau mb urger die Einse tzu n g eines Reichsverwesers für Lippe beantragt worden. Die Paiteien haben den BundeSrat ersucht, die Regelung dem Reichsgericht zu übertragen. Und zwar sollen der 4. und der 7. (Zivilsenat in einer Gesamtstärke von l k Mit gliedern unter dem Vorsitz des NeichSgerichtSpräsiventen Gutbrod zur Bildung des Schiedsgerichts berufen werden. Man hat davon Abstand genommen, einer fürstlichen Persönlichkeit den Vorsitz zu übertragen. Die Rechts- frage ist so präzisiert, daß daS Gericht nur über da« Thronfolgerecht der Biesterfelder zu entscheide« haben wird, d. h. ob und welche Mitglieder der Familie thrvnfolgeberechtiqt sein sollen, nicht aber über die Rechtsansprüche der Linien Weißenfeld und Schaum- bürg; so daß, wenn die Biesterfelder für nicht erbfolge fähig erklärt werden sollten, dann erst «ine Einigung zwischen den Ansprüchen der beiden andern Linien not- wendig werden würde. Die Entscheidung soll für alle Teile und alle Zeiten definitiv sein. Wenn auf Grund dieses von beiden Parteien, also dem Grafregenten von Detmold und dem Fürsten von Lippe, vollzogenen SchiedS- vertrageS ein entsprechender Antrag der beiden Regierungen beim Bundesrat eingegangen sein wird, hat der Bundesrat seine, übrigen- sicher zustimmende, Entscheidung zu treffen, worauf der Reichskanzler daS Reichsgericht zur Bildung deS SchiedSgerichtShofes anweisrn Wird. Die Regent schaft bleibt durch diese Regelung unberührt, ist also alS zu Recht bestehend anerkannt. Diese letztere rechtliche Wendung gebe ich wörtlich wieder, wie sie mir au» leicht etklärlzche» Rücksichten gemacht wurde. Indessen geht man, wie ich persönlich bemerken möchte, in der Annahme nicht fehl, daß nun, wo die Rechtsfrage geklärt und ein neuer RechtSboden geschaffen ist, auch die formelle Anerkennung, die in der Truppenvcreidigung liegt, demnächst erfolgen wird. Sie kann ja unter diesen ver änderten Umständen nicht etwa als eine capitis diminutiv aufgesaßt werden; im Gegenteil dürste diese Regelung der Angelegenheiten in weitesten Kreisen ungeteilte Befriedigung Hervorrufen." In ähnlicher Form, die übrigens nickt so alle Einzel- beiten berücksichtigt und auch noch einige Unklarheiten läßt, wird diese Art der Regelung auch von der „Nordv. Allg Ztg." und von der „Köln. Zig." mirgeleilt. Was die Frage der Vereidigung anbeiriffi, so scheint man nach den Informationen unseres Vertreters in den maßgebenden Kreisen nach wie vor aus dem Standpunkte zu sieben, daß eine Vereidigung auch auf den Regenten zu erfolgen habe. * Ein Dementi brtr. Pie löntgl. Ztvttltfte. Die sächsi schen Regierun-zsbläiter schreiben: „In der Tagespreffe be finden sich widerspiechende Mitteilungen über die Zivilliste. Wir sind in der Lage, demgegenüber mit aller Bestimmtheit zu erklären, daß von keiner maßgebenden Stelle beabsichtigt worden ist, eine Erhöhung der Zivilliste bei der Stänveversammlung zu beantragen." * verUn, 7. November. * Ein Wasserstraßen-Betrat. Einen weiteren wichtigen Antrag zur Kanatvorlagc bat der Adg. Dr. am Zehn boss (Zentr.) eingebrachl. Der Abgeordnete beantragt, dem Gesetz fotgenden neuen Paragraphen hinzuzusügeu: „Zur Durchführung der in vielem Gesetz beschlossenen Arbeiten wird neben dem au« den Garantieverbändrn zu bildenden Beirat em aus Kommissaren der Regierung und Bertretern der verschiedenen in Betracht kommenden Interessenten bestehender Wasserstraßen- Beirat gebildet." * Die deutsch.österreichischen Handelsvertrag«»»». Handlungen. Dre am 2. November in W'.en begonnenen Verhandlungen mit Graf Pofaüowsky werden am Dcens. rag in Pest fortgesetzt werden, da b.s dahin die Fach- referenten dre Aufarbeitung des ihnen zugewiejenen Stoffes beendet haben dürften. GoluchowÄi, scwie die österreichischen Minister Kcerber, Call, Kofel, Bucguoy uno der Botschafter Szögyeny zusammen mit Graf Po- saüowsky treffen schon heule in Pest ein. Die ungarische Opposition will im Laufe der Beratung über die Ge- fchäftsordnungsfrage eine Erklärung abgeben, in der sie die Verantwortung dafür ablehnt, daß der Gesetz entwurf über die Ermächtigung zu den Verhandlungen mit Deutschland infolge Auswerfung der Geschäfts ordnungsfrage nicht verbände.t wurde, so daß die Der- Handlungen ungesetzlich sind. Die Pcster Regierung! läßt demgegenüber erklären, Deutschland sei verständigt worden, daß der neue Vertrag erst nach der Erledigung des neuen Zolltarifs und nach dem Ausgleich in Oester- reich und Ungarn m Kraft treten können; es habe aber trotzdem die Aufnahme der Verhandlungen gewünscht. * Ter Fall Weingart, der vor einigen Jahren in kirch. lichen Kreisen großes Aufsehen erregte, scheint eine neue Auflage erleben zu sollen. Pastor Wcingart, der seinerzeit Pfarrer an St. Marien in Osnabrück war, ist bekanntlich auf Drängen Orthodoxer wegen feiner freien Auffassung des Christentums vom hannoverschen Landeskonsistorium seines Amtes enthoben worden. Jetzt ist, wie dem „B. T." aus Osnabrück geschrieben wird, durch den Rücktritt des Superintendenten Bartels an der Marienkirche eine Vakanz eingetreten, und in der vor wiegend liberal gesinnten Mariengemeinde macht sich eine starke Bewegung für die Zurückberufung Weingarts geltend. Zur Zeit ist Weingart Pastor in dem bremischen Orte Borgfeld. * Osnabrück, 7. Ncvember. Die Arbeiter der hiesigen großen königlichen Eisenbahnwerkstätton sind in eine Lohnbewegung eingetreten, weil der Lohn herab gesetzt worden ist, und haben eine Eingabe an den Mi nister beschlossen. * Gera, tt. November. Dem Landtag bat die Regierung eine Vorlage über andcrweite Regelung der ErbscbafiSsteuer »»geben lassen, die zur Deckung der mutmaßlichen Unterbilanz von 81 lwn .,/? in der kommenden FinaiUveriode Verwendung finden soll. Im allgemeinen will der Landtag der Vorlage Wir eröffneten zur Bequemlichkeit unserer Inserenten und Abonnenten dic Filiale Südplatz (Ecke Körnerstraße) des Leipziger Lageblatte» im Grund- . stücke und Geschäftslokal des Herrn Kauf mann Vr«n» Lngelberg. Inserate und AbonnementsbeMungen für ui.sere Zeitung bitten wir daher künftig daselbst anzubringrn. Au» z Mark kastei ein B7onatsabonn«ment, wenn di« Zeitung täglich in dieser Lilial Lxp«dstton abgebslt wird. — -
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