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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193001179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19300117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19300117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1930
- Monat1930-01
- Tag1930-01-17
- Monat1930-01
- Jahr1930
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1930
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Riesaer H Tageblatt «--h-.sch'ifd und Aureiaer lElöeblM und Ameiaer). Postfche-konw- 83. Jahr- Freitag, 17. Januar 1NM, abends. Postscheckkonti Dresden lSLL Btrokaffe: Riesa Nr. KS Lrahtaeeschrifd «age»»1» «oft. Uernrns Nr. Ai. v-ftf-chld-.«. «ud Anzeiger lElbeblatt und Aryeigerj. Da» Mesa« Tageblatt tst da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der SmtShauptmannschast Großenhain. de» Amtsgericht« und der Amttanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, de» Rates der Stad, Riesa, de» Finanzamt» Riesa und de» Hauvtzollamt« Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt LSckslseker r.sncitsg. DI« ktiomnlvwr Unrukrsn vor «Iain ^ancktag. — Aommunistircke 5rkiileri»strs Um «II« Nsur«s«Iuns «I« Lrkuliakrsr. — Neiigians- unck Lcirulkrsgsn. b^*so*r Tageblatt .erscheint jeden 2aa abend» '/,» Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BtzugspreiS, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark 25 Pfennig obne -iustell. !itt d^'N^m«^^uaa^!taa^N^"bt/a u^»»^tt?»»^kU»runS«n. 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Aus der Tagesordnung der heutigen Sitzung stehen nicht weniger als 24 Punkt«: Anträge und Anfragen. Bor Eintritt in die Tagesordnung legt Abg. Opitz (Komm.» einen Antrag seiner Partti vor, .der Landtag wolle beschließen, die Re- gttrnug M beauftrag en, di« an dem Vlutbade i« Hartmannsdorf schuldige« Offiziere und Beamten z« entlasse« und z» be« strafen." Redner behauptet, es handle sich um einen plan- mäßig organisierten Arbeittrmord. (Ordnungsruf des Präsidenten.) Als Redner die arbeitswilligen Arbeiter der Recenta als Gesindel bezeichnet, erhebt sich ein Sturm der Entrüstung im Hause. (Abg. Müller-Planitz ruft: Du siehst schon aus wie Gesindel!) Präsident Weckel teilt mit. Sag gegen die sofortige Be handlung des Antrags bereits Widerspruch eingelegt worden sei. Er werde aber auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung stehen. Minister des Inner« Richter entgegnet: Di« Regierung lieht wie das ganze Land tiefbewegt unter dem Eindruck besten, was sich gestern mittag in Hartmannsdorf bei Chem nitz zugetragen hat. Aus den zur Verfügung steh.ndcn Unterlagen, insbesondere aus dem Bericht des Polizei präsidiums Chemnitz ergibt sich folgendes: (Der Minister verliest sodann diesen Polizeibericht, der bereits in der Presse veröffentlicht worden ist). Der Minister schloß seine Ausführungen: Aus diesem Bericht dürft« sich für jeden ob jektiv Urteilenden ergeben, daß die Polizeiabteilung trotz des Angriffs auf ihren Führer «ersucht hat. mit dem Gummi knüppel Ordnung zu schaffen und daß sie erst, nachdem sie durch de» regelrechten Angriff der mit Steinen und Latten bewaffneten Meng« in äußerst« Bedrängnis gebracht wor den war, in nackter Notwehr von der Schußwaffe Gebrauch gemacht hat. Die Regierung bedauert es tief, daß durch diese Notwehrhandlung einige der Demonstranten ihr Leben ein gebüßt und schwere Verletzungen davongetragen haben. Sie steht aber auf dem Standpunkt, daß die wirtschaftliche Not lage, die gerade im Lande Sachsen einen fast noch nicht da- gewefenen Grad erreicht hat und di« zu lindern und zu be kämpfen die Regierung nichts unterlassen wird, was in ihren Kräften steht, nicht dazu führen darf, die öffentliche Ordnung zu gefährden und die zu ihrer Aufrechterhaltung pflichtgemäß handelnden Beamten tätlich anzugreifen. Sie richtet an die Bevölkerung di« ernste Bitte und Mahnung, sich in ihrer begreiflichen Erregung über die wirtschaftliche Not nicht zu Gesetzwidrigkeiten verleiten zu lassen, die mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern die Regierung verpflichtet und gewillt ist. Zur Beratung steht dann eine Eingabe des Rechtsan watts Günther für den BerufSschuloberlehrer Reichelt- DreSden wegen seiner schriftstellerisch«« Tätigkeit. Namens des Prüfungsausschusses berichtet Abg. Dieckmann (DBP.): Es handelt sich darum, baß Reiche» korrespondenzmäßig Zeitungen mit Theaterkritiken versorgt hat; so liefert« er u. a. einer einzigen Zeitung innerhalb eines Jahres 5000 Druckzeilen. Dadurch sei er zu einem Konkurrente« der berufsmäßigen Journalist«« geworden, deren Organisation deshalb beim Ministerium vorstellig geworden sei. Diese habe Reiche» «ine schriftstellerische Tätigkeit im Rahmen der ihm durch seine Berufstätigkeit gezogenen Grenzen erlaubt. Auf Grund dieses Entscheids habe der Prüfungsausschuß dtt Beschwerde Retchelts als erledigt erklärt. Abg. Dr. Wagner (Dn. VpF begründet «ine Anfrage seiner Partei über da» MluWuMlr n« WrlMrvISu. Er fragt, ob di« Bestimmungen des LandeSlehtplaues eingehalten und für -en Religionsunterricht auch dtt in -er Verfassung gefordert« Uebeveinsttmmung mit den Grund sätzen der betreffenden Religionsgesellschaft gewährleistet ist. Der Redner legt eine Reihe von Wünsche« »er christliche« Elternschaft vor. Hierzu erklärt di« Regierung: Lehrerschaft und Schul aufsichtsbeamte haben mit Eifer dies« bedeutungsvoll« Auf gabe verfolgt und biS auf eine Ausnahme bereits erfüllt. Zwei Aufsichtsbezirk« haben nach dem LandeSlehrplan Vor schriften für di« Lehrpläne der einzelne« Schulen ausgestellt. Sollten irgendwo Sinn oder Wortlaut des Planes verletzt worden sein, so werde selbstverständlich sofort Abhilfe ge schaffen. Im übrigen wird die Prüfung der Lehrpläne zweckmäßig neben der bis 1088 dauernden Erprobung des Planes herlaufen. Das Ministerium hat sich di« Geneh. migung bewußter Abweichungen vom LandeSlehrplan aus Rücksicht auch auf andere Schularten und der Lehrpläne sol cher höheren Abteilungen, die zur mittleren Reife führen, vorbehalten. DaS gilt auch von de« Bezirkslehrplänen für den Religionsunterricht; daß dttser entsprechend -er Reichs. Verfassung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft ttbereinstimmt, wird gewährleistet durch die für den Lehrer verbindlichen Grundsätze -es LandeSlehrplanS für die Ertet- t«na des ReliatonSmwmertchtSr ferner durch dtt Anordnung des Ministeriums für Volksbildung vom 8l>. Januar 1K2S, nach der Bezirks- und Ortspläne für den Religionsunter richt nur von Lehrern ausgestellt werden dürfen, die Reli gionsunterricht tatsächlich erteilen und die Genehmigung durch etwa aus der Kirche ausgetretene Bezirksschulräte und di« Mitwirkung solcher Lehrer aus die Prüfung der Ueber. einsttmmung mit dem Landeslehrplan eingeschränkt wird; weiter dadurch, daß dieser Religionsunterricht nur von Lehrern gegeben werden darf, die der Kirche »«gehören und btt Erteilung des Religionsunterrichts nicht abgelehnt haben, oder hilssweisc von Dienern der Kirche; Lehrer, die Dissidenten sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen; zuletzt aber auch dadurch, daß die Einführung des Religionsunter richts in den Gesamtunterricht nur dort statthaft ist, wo kein Kind der Klasse vom Religionsunterricht abgemeldet tst. Den Bezirksschulräte« ist nachdrücklichst die peinliche Ueber-- wachung dieses Religionsunterrichts als eines ordentlichen Lehrfaches zur Pflicht gemacht worden. Abg. Schwarz (Komm.) legt eine Anfrage seiner Frak tion wegen Erteilung von Religionsunterricht vor und for- dert u. a. Wegfall des Religionsunterricht und der LebenS- kunde in den ersten beiden Schuljahren. Abg. Hartsch (Soz.) begründet eine Anfrage seiner Partei wegen der sogenannt«« nationalsozialistische,, Schülerbünde. Mit der MMeriW »er ßWWm befaßt sich eine demokratische Anfrage, die Abg. Dr. Kastner begründet. Er verlangt Schluß des Schuljahres vor de« große« Ferie« bei Verkürzung der sonstigen Ferien. Ministerpräsident Tr. Büngcr antwortet: Die Regierung ist nicht in der Lage, anzuordncn, daß in den Volksschulen in den ersten beiden Schuljahren weder Unterricht in Reli gion noch in Lebenskunde erteilt wird, weil «ine solche Ver. ordnung mit der Reichsverfassung nicht vereinbar wäre. — Zu der demokratischen Anfrage erklärt der Ministerpräsident: Die Festsetzung des Schuljahrsbcginnes ist nicht nur eine pädagogische Frage; sie greift so tief in das gesamte öfsent- liche Leben ein, daß es notwendig ist, vor einer etwaigen Aenderung des bisherigen Zustandes die besonderen Ver hältnisse in den verschiedenen Teilen des Reichs eingehend zu untersuchen. Der Reichsminister des Innern beabsichtigt deshalb, den ganzen Fragenkreis erst nach der erforderlichen Vorbereitung dem Ausschuß für das Unterrichtswesen zur Beratung zu überweisen. Das Ministerium für Volksbil dung und das Wirtschaftsministerium haben demzufolge die Lehrerorganisationen sowie die an der Frage des Schuljahr beginns interessierten wirtschaftlichen und sonstigen Ver bände und Körperschaften zur gutachtlichen Aussprache auf gefordert. Bevor die geforderte« Gutachten nicht vorliege«, vermag die Negierung z« dieser Frage, die reiflich nach alle« Seite« hin erwogen werde« muß. «och keine bestimmte Stellung einz««ehmen. Sie wirb ihr aber ihr« volle Auf merksamkeit auch weiterhin zuwenden. Zur Behandlung kommt sodann «ine Anfrage der Deut sche« BolkSpartei» in der auf zahlreiche Fälle verwiesen wird, in denen ««ter Schulkinder« kom««nifttsche Hetze namentlich durch Flugblätter und andere Druckschriften ver anstaltet worden ist. Abg. Boigt begründet dies« Anfrage und fordert von der Regierung scharfes Zugreffen. Geien dtt zerrüttenden und vergiftenden kommunistischen Einflüsse schon unter den Er- wachsen«« schlimm genug, so komme der Mißbrauch der Kiu- derwelt durch dtt Kommunisten einem Verbrech«« au Geist l»«L Seele der Sinder gleich. Sollten die jetzt bestehenden Gesetz« und Verordnungen nicht ausreichen, um eine« un- gestörten Schulbetrieb zu sichern und kommunistische Einflüsse erfolgreich abzuwehren, so müsse alsbald zu den erforder lichen AeuLerungen geschritten werden. Auch das Verteilen von Hetzschriften an Schüler auf Plätzen und Straßen müsse unmöglich gemacht werden, desgleichen der Besuch von Hetz versammlungen durch Kinder. Ueberall habe sich gezeigt, daß die Folge kommunifttscher Aktivität dtt Zerstörung ist. Zur trefflichen Illustrierung seiner Ausführungen verliest Abg. Voigt einen Artikel aus der Chemnitzer Allgemeinen Zeitung »Rote Schulbefen". Hierzu bemerkt der Ministerpräsident u. a, daß der Re gierung mehrere Fäll« bekannt feien, in denen die Lehrer verhöhnt und di« Schüler zum Ungehorsam anfgesordert wurden. Die Regierung sei nicht gewillt, parteipolitische Kämpfe in die Schutt« hlweintragen zu lassen. In einem kommunistischen Antrag« aus Aufhebung der Verordnung des BolksbildungsministeriumS vom 24. Juni 1V2V über „Verfassmrgsfeiern in be« Schulen" erklärt der Ministerpräsident, die Regierung hab« keine Veranlassung, ihre Verordnung ansznheben. Ein« sozialdemokratische Anfrage richtet sich gegen di« sogenannten «atttnalsozialisttschen Schülerbünde. Die Nationalsozialisten, so erklärt der Ministerpräsident, hätten ausdrücklich erklärt, daß sie die Reichsversassnng nicht ge waltsam ändern wollte». Wenn Ne in den Schule« partei politische Propaganda treiben sollten, so würden st« genas so wie die Kommunisten behandelt werden. Bei der Aus losung des Sozialistischen Studentenbundes an der Tech nischen Hochschule zu Dresden handele es sich nur um kom munistische Studenten, die sich von der Gemeinschaft der studentischen Bereinigungen durch ihr Auftreten selbst a«S- geschlossen hätten. Im Anschluß an diese Regierungserklärung lrai dann daS Haus in die Aussprache über dtt verschiedenen Anfragen ein. Es sprachen zunächst die Abg. Bogel (Soz.), Hentschel (Wirtsch. P.s und Siegelt (Dnatl.s, letztere beiden insbeson- dere zum Falle Reiche». Abg. Siegert polemisierte gegen de« Dresdner Lchrerverein. der dtt Vernichtung der R-Ii- gionsfchule wolle. Es liege durchaus nicht nur kommnui, stischc, sonder« anch marxistische Verhetzung vor. Der Red- ner suchte dies durch Verlesung von Zeitungsartikeln auS dem „Vorwärts" und ans anderen sozialistischen Zeitungen zu beweisen. Tie Bolschewifttrung des sächsischen Schul wesens schreite fori. Abg Boigt (TDp ) vertrat den Standpunkt der christ liche« Elternschaft hinsichtlich deS Religionsunterrichtes. Abg. Bretfchneider (Dnat.) wandte sich dagegen, daß dtt Regierung die Nationalsozialisten decke. ES gehe nicht an, Politik in irgend einer Form in die Schutt zu tragen. WaS den Religionsunterricht in den unteren beiden Schulklassen angehe, so stehe denen Wegfall nicht in Widerspruch zur Verfassung. Der Redner betonte, daß vom pädagogische» Standpunkte aus der Religions«nterri«R fall«« müsse und wandte sich speziell an den Ministerpräsidenten mit der Ans» sorderung, dem Willen des souveränen Volkes Rechnung zu tragen. Abg. Sindermanu (Komm.) erklärte, daß die Komm«, nisten, ob auf legalem oder illelegalem Wege, alles versuchen würden, um das proletarische Kind auch für di« proletarische Revolution zu erziehen. Abg. Dr. Fritsch (Nat.-Soz.s verteidigte die national sozialistischen Schülerbünde. Mit diesen würde keinerlei Propaganda getrieben. Ti« seien lediglich Weltanschauungs- Bereinigungen, in denen sich die Jugend zur Reife der Staatsbürgerschaft vorbereit«. Abg. Hartzsch (Soz.) erklärte, daß sich seine Partei gegen jede Politisierung der Iugendwende. Der Redner erhielt einen Ordnungsruf, da er dem Abg. Siegert Verlogenheit vorwars. Es entstand hierauf ein ungeheurer Lärm. Meh rere Abgeordnete wnrde« zur Ordnung gerufen. Abg. Kran Bültman« (Tnatl.) sprach für dtt christliche Schule. Ministerpräsident Dr. Bünger beries sich gegenüber den Ausführungen des Abg. Hartzsch hinsichtlich deS Verbotes des Jungspartaknsbundes auf ReichsgerichtSurteile, nach denen die Staatsfeindlichkeit des Spartakusbundes er wiesen sei. Abg. Dieckmann (DBp.) verteidigt« auf Grund authen tischen Materials die Intendantur der StaatStheater gegen Borwürfe, die im Verlaufe der Debatte gegen sie erhoben worden waren und die besagten, daß das Vorgehen der Re gierung gegen den Berufsschullehrer Reiche» aus eine Jn- trigu« des Generalintendanten Dr. Reucker zurückzusühren sei. — Hierauf wurde die Verhandlung abgebrochen. Die weiteren Punkte der Tagesordnung würden aus spätere Sitzungen verschoben. Nächst« Sitzung Dienstag, den 21. Januar, nachmittags 1 Uhr. SM M die SkMlmWM m MiWWNlkrMim. vd». Berlin. Der Ausschuß des ReichSwirtschaftS- rats für Siedlungs- und Wohnungswesen stimmte grund sätzlich einem Gesetzentwurf über die Gemeinnützigkeit von Wobnungsunternehme« zu, der durch einheitliche klar« Gesetzbestimmungen über die Gemeinnützigkeit der über diesen Begriff herrschenden Rechtrunsicherheit ein End» machen soll. Der Ausschuß nahm aber «ine Reihe von ArnderungSvorschläarn an. Im 8 1 wurden bei den durch da« Gesetz zu erfassenden Unternehmen die WohnungSfür- sorge-Gesellschaften »«strichen und zur Ergänzung hinzu»»- fügt „Unternehmen, di» den Wohnungsbau finanzieren" Die Vorschriften des 8 4 bezwecken die Vermeidung «nan- gemessen«»: Vorteile dezw. de» Eigennutzes dei de« Ve- trieben »er WobnnngSnnternehme«. Der Inhalt des Absätze» 1 macht es insbesondere den in Sachsen bestehen' den Handwerkerbauaenoffenschaften unmöglich, »eiter al- gemeinnützig« Genossenschaften zu beftehea. Deshalb wurde Absatz 1 folgendermaßen gefaßt: „Bei WohnungSunter- nehmen, die ausschließlich oder überwiegend aus Unter- nehmern solcher ««werbe bestehen, dtt mit Herstellung der Baustoff« »der n»it dem Wohnungsbau beschästiot find, ist Voraussetzung für dtt Anerkennung, daß da« WohnungS- unternehmen nicht reinen Erwerbszwecken dient und inSbe- sondere auch di« Vedinaunge« des 8 7 erfüll-."
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