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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.10.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-10-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193010018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19301001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19301001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1930
- Monat1930-10
- Tag1930-10-01
- Monat1930-10
- Jahr1930
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.10.1930
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Kiesaer H Tageblatt Drahtansi^fft (Elütölüü KKÄ ^U)t^ger). Postscheckkonto: »ageblatt «iefa. Dresden ISS«. Nrrnnrf Str. >0. Da» Riesaer Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Lmtthauptmannschast «ttokaste: Postfach Str. LL Großenhain, de» Amtsgericht« und der Amtsanwaltschast beim Amtsgericht Riesa, de» Rate» der Stadt Riesq, Riesa Nr. öS. de» Finanzamt» Riesa und de» Hauptzollamt» Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. I? SSS! Mittwoch» 1. Oktober 1S8V, abeuSs. 88. Jahr,. La» Riesaer Lag« blatt «scheint jede« Laa abend» >/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. veiUßsPret», gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark 25 Pfennig ohne Zustell, arbübr. Für den Fall de» Eintteren« von Produktton»oerteu«rung«n, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreis« behalten wir un» da» Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeigen fttt die Nummer de» Ausgabetage» find bi» v Uhr vormittag» auszugeben und im vorau» zu bezahlen; «in« Bewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für di« SV mm br«it«, * wm ^ohr Brundschrift-Zrilr (6 Silben) 25 Gold-Pfennige; die SV mm breit« Nrklamrzril« l<X> Bold-Pfennig«- zeittaubrnder und tabellarischer Satz 50'/, Aufschlag. Fest« Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn her Bettag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage ,Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Kri«g od«r sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher k«tn«n Anspruch auf Lieferung od«r Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer - Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftratz« 59. verantwortlich für R«baktion: Heinrich Ublemann. Rieka: für Aneeiaenteil: Wilhelm Dtttrich. Riesa. X Berlin. Die Reichsregierung veröffentlicht jetzt die angekündigte umfassende Vorlage zur Lanier««« der Reichsfinanze» und zur Ges««-««« der deutschen Wirt« schäft, die wir bereits gestern auszugsweise mitgeteilt haben. In der Einleitung weist di« Vorlage auf die gegen wärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und ihre Ursachen hi». Zunächst gilt eS, so heißt «S dann, eine« geordnete« «nd ausgeglichen«« Stal für das kommende Jahr anfzustellen, damit das erschüttert« Vertrauen in unser« Finanzwirtschaft wieder hergestellt und damit unserer Wirtschaft neuer Wille, sich zu betätigen und Arbeit zu beschaffen, gegeben wird. Die Unterstützung der Arbeitslosen ist ein Notbehelf; st« behandelt nur di« Folgen und beseitigt nicht die Ursachen. Eine umfastende Verein fachung, vor allem des Steuerwesens, ist eine Notwendigkeit. Nicht höhere Steuern, sonder« allein Sparmaßnahme«, Entlastung, die Wiederhcrstellnng des Vertrauens sind die Grundideen, die ans führen müsse«. Darauf sind unsere Vorschläge aufgebaut. Im Abschnitt 1 werben sodann die Vereinfachnngsvor» schlüge für de» RcichShanShalt im einzelnen dargelegt. Für 1830 muß mit einem Fehlbetrag von 7SV Millionen bis SVV Millionen RM. gerechnet werbe«, 300 Millionen RM. da von für die kommenden Anforderungen der Arbeitslosen fürsorge, etwa 4S0 bis 600 Millionen NM- durch Rückgang der Einnahmen. Die Abdeckung soll in den nächsten drei Jahren aus einem besonderen Fonds erfolgen, besten Bil dung durch Gesetz sichergestcllt wird und der die Beschaffung eines Ueberbrttckungskredits, seine Verzinsung und Rück zahlung gewährleistet. Durch die Gesamtheit der zu treffen den Maßnahmen wird die Ausgabenseite 1931 gegenüber 1930 um rund eine Milliarde NM. gesenkt. Die Senkung soll erfolgen; 1. Durch Gehaltskürzung. Die Bezüge des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers, der Minister nnd damit der Abgeordneten werden «m SV Pro zent, diejenige« der Beamten, Vcrsorgnngs-, Wartegelb und Nuhegehaltsempsäager um 6 Prozent gekürzt. Die Lenkung erfolgt ab 1. April 1981 unter Wegfall der Reichs» Hilfe ans drei Jahre. Bezüge ««ter 1568 RM. jährlich wer. de« nicht gekürzt. Man rechnet a«S Liesen Kürzungen mit einer Ersparnis von 1SV Millionen RM. Bei der Reichs bahn «nd Reichsbank komme« entsprechende Kürznnge« in Betracht. 2. Durch Kürzung der Ueberweisurrgen, die in Höhe von rnud 1VV Millionen RM. bei Denknng der Beamtengchälter in Länder« «nh Gemeinden möglich sind. Durch Rückgang der Einnahme« tritt voraussichtlich eine weitere Kürzung der Ueberweisungeu «m r««d S88 Mil lionen RM. ein. 3. Arbeitsluseuverficherung. Der Ausgleich von Einnahme« «nd Ausgaben hei der Arbeitslosenversicherung soll künftig ohne Jnansprnchnahme -es Reichshaushaltes sichergestellt und der Anteil an der Srisenfürsorge aus 420 Million«« RM. begrenzt «erde«. 4. Abstriche im Reichshaushatt find in Höhe von »aa Millionen RM. gegenüber 1vrr> bei de« Einzeletats vorgesehen, denen die beteiligten Riniste, rie« bereits ihre Zustimmung gegebeu habe» «ud di« schon durchgeführt werde«. Der Ausgleich im Haushalt IVA» setzt die Fortdauer der Ledigensteuer «nd des fünforozentige« Eiukommeusteuerzuschlages vorans. Durch stärkere Be ¬ lastung des Tabaks solle« 1S7 Milli»««» RR. gewonnen werden. Im übrige« werde« «e«e Steuerbelasttrug«» »er, miede«. Der Abschnitt 2 steht bei Ländern und Gemeinden sowie bet den Körperschaften de» öffentlichen Rechtes entsprechende Gehaltskürzungen wie im Reiche vor. Weiter soll -ie Durchführung einheitlicher Spargrundsätze durch Verein barungen über eine Mitwirkung des Reiches bei der HauS- haltaufstellnng gesichert werden «nd das Haushaltrecht -er Länder und Gemeinden den strengen Grundsätzen Le» Reichs angepaßt werden. Schließlich find Maßnahmen zur Gestaltung einer sparsameren Rechtspflege und Verwaltung vorgesehen. Der Abschnitt 8 beschäftigt sich mit -er Vereinfach«», des Steuersystems. Di« Reichssinanzverwaltung kostet, so wird auSgeführt, über övo Million-n RM* der Unkostenkoeffiztent beträgt mehr als 4)4 Prozent. E» müsse danach gestrebt werden, zu einer wesentlichen Verbilligung der Kiuauzverwaltuug zu gelangen. In einem Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Steuersystems sei erstens ein« veretnsachte vesteuerung der Landwirtschaft vorgesehen. Die ReichSoermögenSftener soll künftig für Vermögen bis zu 2V 000 Mark fortfallen. Die Grundvermögenssteuer, die ReichSoermögenSftener und hie ersten 1» Prozent -er Einkommensteuer sollen durch -i« Grundvermögenssteuer abgegolten werden, der der Ein- beitSwert, also ein Ertragswert zugrunde gelegt wird. Da bei der Einkommenssteuer und RetchSvermögenSsteuer Schubdzinsen bezw. Schulden abgezogen werden, nicht da gegen bei der Grundvermögenssteuer, soll künftig bei der Einheitsstener ein Teil der Schulde« abgezogen werden könne«. Wie bei der GruuLvermögensfteuer sollen die Län- der und Gemeinden, denen die Einheitsstener allein zufällt, deren Höhe bestimmen. Sine Erhöhung der Gesamtste«!» last der Landwirtschaft kommt ebensowenig i« Frage wie eine progressive FlScheusteuer. 2. soll die Besteuerung der Kleingewerbetreibenden in ähnlicher Weis« wie bei der Landwirtschaft vereinfacht wer- den. Die Grundlage muß hier der Gcwerboertrag bilden. Durch diese beiden Maßnahmen, für Landwirtschaft und Kleingewerbetreibende, wird es gelingen, die Zahl der zur Einkommensteuer zu veranlagenden Steuerzahler auf «ine Million zu beschränken. 3. wird durch die Erhöhung der Vermögenssteuer-Frei grenze ans SV oaa M. die Zahl der vermögenssteuerpflichtigen Personen von 1,7 Millionen um mehr als die Hälfte herab gesetzt werden. Die darin für di« Verwaltung entstehende Ersparnis wird dem zunächst rechnerisch eintretenden Aus fall sca. IS Millionen) auf die Dauer erheblich übersteigen. Für das landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Ver mögen sowie das Grundvermögen soll die EinheitSbewer- tung künftig nur alle sechs Jahr« vorgenominen 'werden. Die Zustellung der Einhcitöwertbeschetde soll durch die Offenlegung der Einheitswerte ersetzt werden. Dadurch werden anstelle von 10,6 Millionen Bescheide nur noch 1,6 Millionen zuzustellen sein. 4. soll die Umsatzsteuer bei Unternehmen mit «eniger als 5VVV Mark Umsatz fortfalle«; 5. soll Las Lteuervereinheitlichungsgesetz erneut vor gelegt werden, um die Voraussetzungen für eine organische Regelung der Realsteuern und deren Senkung zu schaffen; 6. soll zur Erleichterung «nd Verbilligung der Zivil versorgung und zur Verhinderung von Gründungen im Auslande eine Senkung der VerkehrSstencrn erfolgen Im Abschnitt 4 sind ins einzelne gehende Matzuabme« zur Neuregelung der Wohnuvgswirtschaft vorgesehen. Im Haushaltsjahr 19S1 solle« bis z« 215 VVV Wohnungen erstellt werde«, davon 165 VVV Kleinwohnungen aus Hauszinssdeuermitteln und 50 000 aus -em Kapital markt. Außerdem find 40 Millionen für Siedlungsgebäude vorgesehen. Zur Finanzierung dieses Programms sind 400 Millionen aus Hauszinssteuermitteln und 400 Millionen im Wege der Einzelbeleihung oder durch Anleihen eingesetzt. Zur Erzielung tragbarer Miete« solle« Zuschüsse ans Hans- zinsstenermltteln gewährt werden. Die Verwendung öffent licher Mittel für den Wohnungsbau soll bis »um 1. 4. 1936 im wesentlichen abgebaut werden. Man hofft, durch di« Maßnahmen auf -em Gebiete des Wohnungsbaues und der Siedlung die Zwangswirtschaft weiter lockern und schließ lich «an- aufheben zu können. Außerdem sind gewiße Lockerungen des Mieterschutzes vorgesehen. Die endgültige Aufhebung des Wohnungsmangelgesetzes soll am 1. 4. 1934 erfolgen. Reichsmietengesetz und Mieterschutzgesetz sollen am 1. 4. 1936 endgültig außer Kraft treten. Abschnitt S enthält di« Vorschläge für die Senkung der Realsteuern, für di« 400 Millionen aus der HauSzinSstever vorgesehen sind, di« durch die Neuregelung der Wohnungswirtschaft frei werben. Das Aufkommen an Realstenern ist von 600 Millionen in der Vorkriegszeit aus 2200 Millionen im Jahve 1930 gestiegen. Sine organische Senkung de» Realsten«« ist vor Ver abschiedung des SteuervercinheitlichungSgesetzeS, besten bal dige Erledigung jetzt erstrebt wird, nicht möglich. Da mit der Senkung der Realsteuern nicht so lange gewartet wer den kann, soll dies« Senkung bereits »nm 1. April 1981 ein- treten, allerdings wird sie nur schematisch möglich sein. Die Senkung soll nicht nur bei der Gewerbesteuer, sondern auch bei der Grundsteuer eintreten. Insbesondere ist auch die Senkung der landwirtschaftlichen Steuer wegen des dauern de« Sinkens -er Weltinarktpreis« erforderlich. Die Gewerbesteuer, die stärker als die Grundsteuer an gespannt ist, soll um S6 Prozent — daS «acht ein« Ent, lastnng von SV« Million«« — und die Grundsteuer nm 19 Prozent — insgesamt etwa 1S9 Millionen — gesenkt werde«. Da dieser Senkung von insgesamt 820 Millionen 400 Mil lionen HauSzinSsteuermittel gegenüberstehen, soll der Rest betrag von 80 Millionen für eine« AnSgleichsfvttd» verwen, det werben, der in erster Linie den Gemeinde« zugute kom men soll, deren finanzielle Lage besonders bedroht ist. Im Abschnitt 6, -er sich mit -er Fortführung un- -em Ausbau -er Agrargesetzgebung befaßt, wird auf di« Durchführung des Osthilsegefetze» im ursprünglich vorgesehenen Rahme« hingewiele». Neben der Standardisierung -er landwirtschaftlichen Erzeugnisse sind weitere Gesetze in Vorbereitung, um -en Absatz der deutschen landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist verstärktem Maße zu sichern. Der Abschnitt 7 befaßt sich mit dem Finanzausgleich, der endgültig am 1. April 1932 in Kraft treten soll. Unter angemessener Verteilung der Aufgaben »wischen Reich, Län dern und Gemeinden soll den Ländern für sich «nd ihre Gemeinden daS Aufkommen aus der Belastung von Bier und Branntwein und dem Reich in entsprechend veränderter Beteiligung das Auskommen aus Einkommen- und Körper schaftssteuer zufallen. Die selbständige Verantwortung der Gemeinden für ihre Ausgabenwirtschaft soll weiter gesteigert werden. Das Reich wird nur für sich und die Länder eine bestimmte, angemessen gesenkte Einkommensteuer erhebe«. Die Gemeinden bekommen das frei« Zuschlagsrecht. Der Abschnitt 8 legt di« Höchstgrenze für die Ausgaben der öfseutliche« Hand fest. Durch ein besonderes Gesetz wird sichergestellt, daß die auf ein Mindestmaß herabgesetzten Ausgaben für -ie Dauer von drei Jahren in Reich, Ländern und Gemeinden keine , Erhöhungen erfahren dürfen und daß höhere Einnahmen nur der steuerlichen Entlastung zugute kommen. In dem Dchlußabsatz des Sauierungsprogramms heißt es: Der Plan der Reichsregierung fordert »on alle« Teile« des deutschen Volkes Opfer. Was durch die Kürzung der Gehälter für die öffentliche Wirtschaft angebahnt -ft, «nß innerhalb der privaten Wirtschaft weiter wirken zum Wohle des Gauzen. Bezüge und Lebenshaltuaa alle, Unternehmer und Arbeitnchmerschichte« sowie der Preisstand der deut sche« War«« müsse« «ns gestatte«, im Wettbewerb der Wett z« bestehe«. Bewußt, daß es keine Rechtfertigung vor der Geschichte dafür gibt, in diesem Augenblick versagt zu babe«, wird die Reichsregierung alle» daran fetze«, das Zrel zu erreiche«. - Ak MWM Les MNWMWWS. Vertin. 1. Oktober. Sn den der Reichsregierung nahestehenden Kreisen wird betont, daß alle Punkte des Sanierungsprogramms als »Sofort-Programm* anzusehen sind mit Ausnahme des Fi nanzausgleichs, der später geregelt werden soll. Die Ver handlungen über die Loslösung der Arbeitslosenversicherung vom Reichsetat sollen bereits im Zusammenhang mit den Vorbereitungen des kommenden Reichshaushaltes geführt werden. Der Reichsarbeitsminister wird auch noch über ge wisse Aenderungen der Krisenfürsorge mit den beteiligten Stellen beraten. Außerdem dürste auch das Spargesetz bereits in absehbarer Zeit voraelegt werden. Durch dieses Gesetz sollen Reformen auf verschiedenen Ge bieten herbeigeführt werden, auf denen sich nach Ansicht de» Kabinetts noch wesentliche Ausgaben vermeiden kaffen. Dazu gehört u. a. die Frage der unbeschäftigten Militäranwärter, die dem Reiche jährlich 40 Millionen RM kosten. Es ist an zunehmen, daß eine Verschärfung der Bestimmung eintritt, wonach die Gemeinden Militäranwärter einzustellen haben. Za Kreisen der Reichsregierung rechnet man offenbar damit, daß es doch gelingt, da« Sanieruagrprogramm auf dem verfaffüngsmähigen Wege mit Hilfe des Reichstage, durchzubriagen. Maa glaubt nicht, daß sich die Sozialdemo kratie einer Sanierung der Reichsfinanzen und beispiels weise der Kürzung der Beamlengehälker in einem Augenblick widersetzen kann, wo eia groher Teil der Arbeiter- und klei nen Angestelltenschaft vollkommen beschäftigungslos ist. In politischen Kreisen unterstreicht man besonders das Verdienst des Reichsarbeitsmjnistxhs Stegerwald an«,, dem Sanierungsprogramm, der mit Mut und Verantwor- * tunasfreudiakeit die unpopulären Sparmaßnahmen seines Ressorts auf sich genommen hat. Allerdings sind auch bei anderen Ministerien starke Abstriche erfolgt. So ist der Etat ckff des Auswärtigen Amtes, der im Laufe des Jahres bereits mehrfach gekürzt wurde, auch diesmal weiter §usam- mengestrichen worden, und zwar so stark, daß die Bezüge der v Reawtru im Auslande um 21 Prozent herabgesetzt werden. Die wesentlichste Schwierigkeit des ganzen Programms sehen gut unterrichtete Kreise in den Fragen, die mit den Ländern und Gemeinden Zusammenhängen, namentlich in denen, die di« Gemeinden direkt betreffen. Hierzu gehört be sonders der Verminderung der Ueberweisungen. Der Anteil von Ländern und Gemeinden an dem Steuerqusfall ist in dem Communique mit 288 Millionen angegeben worden; davon dürste etwa die Hälfte, also rund ISO Millionen auf di« Kommunen entfallen, wozu noch die Kürzung der Ueber weisungen um rund 100 Millionen auf Grund der Senkung der Beamtengehälter tritt. Das macht im ganzen 250 Mil lionen. Man ist der Auffassung, dass sich b« den Kommunen
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