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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193012026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19301202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19301202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1930
- Monat1930-12
- Tag1930-12-02
- Monat1930-12
- Jahr1930
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1930
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Riesaer H Tageblatt «nd Aniriger MetlM md AmeigeH. .««E«-. Tageblatt Airs«, Dresden 1S80. yernruf Str. sch Dar Mesa« Sägeblatt ist Las zur Bervffentlichung der amtlich« Bekanntmachungen der AmtShauptmmmschaft Strokaffer Postfach Nr. »K Eroßenhain, de» Amtsgericht« und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Mesa, der Rates der Stadt Riesig «iesa Nr. 5L des Finanzamts Meso und deS HauptzollamtS Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 83. Jahr,. Da» Mesa« Tageblatt ersssetut je»«»« abend» '/»«Uhr mit «u«n-bm. d« Sonn, und Festtag«. vez«S»d-et«, gegen «or<^,ahl^ für «inen Monat 2 Mark « Pfennig ohne Zustell, gebühr. Für de« Fall de» Eintreten» von Produttion»oert«u«uogrn, Erhöhungen der Löhne und Matertalienpreis» behalten wir un« da» Recht der Preiserhöhung u^ Nachforderung vor. Anjetee» für di« Numm« de» Ausgabetages sind bi» 9 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «in« DewShr für das Erscheinen an bestimmten Lagen und Platzen wird nicht übernommen. Gnmdprei« für di« ,« wm breite, - mm »ehe «rundschrift-Zeile (« Silben) SS Vold-Pfenntg«; di« SS «w breit« Reklamezeil« 100 «old-Pfennige: zeitraubender und tabellarischer Satz 80'/. Aufschlag. Feste Tarif«. Bewilligter Rabatt «lischt, wenn d« Betrag verfällt, durch Klage «ingezogrn werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage -Erzähl« an d« Elbe«. — Im Fall« höh«« Gewalt — Krieg ob« sonstig« irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BesorderungSeinrrchtungen - hat d« Bezieher «iw» Anspruch auf Lieferung ob« Nachlieferung der Zeitung od« auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und v«lag: Langer ».Winterlich, Riesa, veschift-ftele: Toethestraße SS. Verantwortlich für Redaktion: Heinrich llblemann. Mesa: für Anoetaentell: Wilhelm Dittrich, Mela. Ulk WlMlKNW W ««WM«MAIM Berlin, L. Dezember. Der Reichspräsident hak Re ihm von der Reichsregie- nmg vorgeschlagene Verordnung zvr Sicherung von Wirt schaft und Finanzen aus Grund von Artikel 43 der Reiche Verfassung gestern in den späten Abendstunden vollzogen und Ml Verkündung an da» Reichsgesehbiatt weitergeleitet. Damit »ritt auf Grund von Artikel 43, Absatz 11, dar Reichsverfassung eia bedeutsame» uad umfangreiche» Desetze»- tverk in straft. Vie Rotoerordnung befiel im wesentlichen au» drei Leiten. Zunächst enthält Ne ans Grund der inzwischen gesammelten Erfahrungen und wertvoller politischen Anre gungen gewisse Abänderungen der Notverordnung vom 2V. 2uli ds.Zs., insbesondere hinsichtlich der straukenversicheruag, her Arbeitslosenversicherung und der Gemeiadesluaazen. Die neue Notverordnung umfaßt den Wirtschaft»- uad Finanzplan der Reichsregierung, wie er inzwischen vom Reichsrat verabschiedet worden ist. Nur insofern stad gewisse AbSaderungea vorgenommen worden, als versassaagoäaderabe vesstmeanngaa ausgeschlossen worden find. Der drifte bedeutsame lest der NotverorVmmg ««saht Wahaahmen zur Stützung der notleidenden Landwirtschaft. Ja diesem Abschnitt stad für Sicherung der heimische» vro- dvkstoa gewisse Zolländerungen vorgesehen, ferner wichtige Bestimmungen in da» Brokgeseh, «. a. hinsichtlich de« Vei- mischnngywange», eingefügt und di« Vorschriften d« dem Reichstag bereit» vorgeleglea yandetsklassengesetzo, ausge nommen worden. Die gesamte Notverordnung ^edort sich in n«u^ Teile, und zwar mit den Untertiteln: Aendernngeu der Notver ordnung vom SS. Juli 1830. Sicherung o« Haushalte», Steuervereinfachung und Steuervereiabeltlichuag, Senkung von Realsteuern und verkebr»steuern, Finanzausgleich, fer ner Fragen der ReichsbauL der Golddl»koatba«r und d«r Renten bank. Wohnung, wirtschaft, Schatz der Landwirtschaft uad schließlich Vereinfachungen und Ersparnisse aas dem Ge- biete der Rechtspflege. wie amtlich «itgeteftt «Atz, nftrb an einer weiteren Nnzelbegründuag der Notverordnuna in Gestatt einer amt lichen Verlautbarung in» Angeabl» abgesehen, «mal der Wirtschaft»- und Fiaanzplan, der de« wesentlichen Inhalt der neuen Notverordnung bildet, bereit» am 30. September ds. I». eine eingehende amtliche VegrSndang erfahren hat. Line Ergänzung der Begründung der neuen Notverordnung behält sich die Relchsregierung für die unmittelbar bevor stehenden Beratung«» des Reichstage« vor, der sich bekannt lich vom S. Dezember ab mit der ersten Lesung du» Reich» Haushaltsplans 1SZ1 befassen wird. «ns Arbeitslose-unter, «, kein somiltenrecht, WMMlAMkMdM. ff Berit». Der erste Teft der »Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" trägt die Ueberschvtft »Aenberimg der «er, ordnnng des Reichspräsident«» vom 33. Jntt 1990". In Kapitel 1 wird di« «em-inbegotränresten«, die neben der Gemeindebiersteuer besteht, ans das Rechuemgsjahr 1931 beschränkt. Der ReichSsinauzminister kann die Verech- tigung der Erhebung für «in»«!«« Getränke vo« 1. Januar 1981 ab aushebe«, ab« nicht für Trinkbranntwetn, «Soin und Schaumwein. «ns der Bürgerst««» sind weiter hermGgetwntm« di» Person«»», di« «rboftgtoleimi.'vrktützung beziehe« und die Sozialrentner. Der Landers«- wir» für Personen mit einem Jahreseinkommen vo« nicht mehr als 4800 Mark ans mindesten» 8 Mark, AS 0000 Mark auf mindestens s Mark, bis 8000 Mark auf mindestens 12 Mark bestimmt werben. Die höher«« Ginkommen sind weiter gestaffelt be lastet. Die Höchstgrenze ist SOM Mark bei de« Einkommen über 800000 Mark. In Kapitel 2 wird die alte Notveroodnuna bäht« ab« geändert, »atz Arbeitslose, die da» 13. SäenSfahr mÄ nicht vollendet habe« sstatt 17s Lnsprnch > ' " stütz»»» nur dann habe«, wen» ihm sicher UnterhaltnngSansprnch Msteht. Zur Krankenverstchernng: Dauert die Krankheit länger als 10 Tage, so fällt die Arznetgevühr. von der Beruflich, tuag, d«» Beitrag M «stricht«, st» befreit all« Arbeit»« lose«, Jnvalibenrentner, Unsalrentner Md an» der Reichs- Versorgung unterstützte Schwerverletzte u«d Schwerbeschä- dtgt«, ferner Tuberkulöse «nd Geschlechtskranke, di« ihre Bedürftigkeit bescheinige« lassen. I« dringe«»« Fälle» kann der Krankenschein nachher geholt Ede«. Die oben- bezeichneten Personenkreise sind auch von der «ebühr be* sreit. Außer einer Reihe «»eitere, Aenderungen zur Kran- e-nversicheruna wird noch beftimmh daß der Anspruch auf die Gebühr nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden kann. Der zweite Teil der Notverordnung (Sicherung« des Haushaltsj faßt unter Kapitel 1 das Gesetz über die Aus gabenbegrenzung zusammen. Danach dürfen die HanS» haltSvlän« vo« Reich, Länder« und Gemeinde« für 1993 «nd 1989 1« der Gesamtsumme der Ausgabe« nicht Häher sei« als sür daS RechnnngSsahr 1991. Ausnahmen werden nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Die Mastuahweu zur Sicher»«« des Haushalte» seh« di« bereits mehrfach »«gekündigte Ausgabensenkung, die Gehaltskürzung i« Kor« einer BesoldunqSsteuer slj, die ««gekündigte Tabaksteuer sowie die Zuschläge zur Eiükom, «««steuer für 1991 «xd die Ledigensteuer vor. Di« Be» «wem »ruer -n, während de« Länder« lediglich die Ermächtig«-« gegeb« wird, sür ihre eigene« Beamt« und für die der Gemein de« «tue ähnliche Regelung zu schasse«. Da» sogenamrte Plafond-Gesetz, das die AuSgache« so« Reich, Lägern und Gemeinde« sür die nächsten drei Jahre auf die Höhe des Haushalts für 1991 feftleg« sollte, ist gleichfalls geändert morde«. Die AwSgabenbegreazung wird sich aus Grund der Notverordnung aus das Reich beschränk«!. Jedoch er« halten anch die Länder die Ermächtig»»», für ihr eigen«» Kinauzgebaren gleichlautende Bestimmungen gesetzlich ein- zustihr«. Die Bestimmung« über die St«»ervereiusach>t»g und Stexervereiuhcitlichnng, daS sogenannt« SleinvermögenS- steuergesetz, umfaßt Bestimmungen, die sich auf di« Grund steuer, die Gewerbesteuer, di« Steueranpassung und die Um satzsteuer beziehen. Ferner wir- eine Erhebung über di« Steuerpflicht der öffentlichen Betriebe angeordnet und die R«ichsrvgierung ermächtigt, «ine allgemein« Amnestie für Steuervergehen zu einem ihr genesen Zeitpunkt »« er lassen, und zwar nach Zustimmung des ReichSvateS. Die sogenannte KleinvermHgenssteuer setzt die Freigrenze für die vermögen auf S0W0 Mark fest. I» der Umsatzsteuer wird die Freigrenze auf «00 Mark tzestgesetzt. We Saftk» wirtschaft braucht bot Einkommen bis zu 0000 Mark »Mr »och Realsteueru zu zahlen. DaS Ftuanzmiuifterfu« ver spricht sich vo« diesen Maßnahmen Ersparnisse, die bis zu SO Millionen Mark betrag« sollen. Der vierte «öschuitt Kfchäftigt sich mit de» SeukMg d« Rochst »ud Berkehrsfteu««. Die Börse nu-ms atz steuer soll jpdoch bestehen bleiben, Realsteuer«rhöhungen nach dem 91. Dezember di«feS JahreS soll« nicht mehr erfolgen EtkgättgMtgShtzstdmutttUgot» Mm geltend« FstwWB «»Sgleich reaelu die Berteiluna 8er Ei »komm«»- «tzd Körperschaftsstewer neu und sehen ein? wesentliche Kür- zuwg der Uebenoeifungen an di« Länder und Gemeinden vor. Kapitel 3 der Notverordnung regelt die BerteUuug d»S Reingewinnes bei der ReichSbank neu. sieht «ine llwgestal- tzmg der Golddiskonkbank vor, sowie die Liquidierung der Rentenbankschuldscheine. Kapitel 7 enthält Bestimmung«» zur Förderung des KletuwvhmmgSbauoS» Bestimmungen zwecks Ueberuahme vo» Bürgschaften beim Wohnungsbau, sowie endlich vor- b er eite« de Anordnungen, die di« allmähliche Beseitigung der Zwangswirtschaft für Wohnung« vorfehen. »«pitcl 8 euthält eine ganze Fülle von landwirtschaft lichen Bestimmungen. Den Kern d«S neuen «grarpro- grammeS bilden bekanntlich die Bestimmungen bezüglich der StM«rve«t»sachmrg. Außerdem ist die Erhöhung des Kuttergerstezolle», die Festsetzung deS Kletezoll«S auf 10 Mark und die Verzehnfachung de» Hirfezolle» vorgesehen. DaS Brotgesetz wird geändert, und zwar wie folgt: Für W«izengroßgebäck über 200 Gramm wird «i» Bei mischungszwang von 80 v. H. Roggen eingeführt, al» Streumehl darf künftig nur noch Roggenmehl verwendet werden. Alle Bäckerei« werd« verpflichtet, Roggenbrot «Szulegeu, alle öffentlich««, Gastwirtschaft« und Hotels dürfen ft» Aukmtft nur »och Roggeugcbäck verkauf««. Fer ner wirb di« Erlaubnis erteilt, bis zu 10 Prozent Kar- toffelmehl zu allem Gebäck htnzuzmntschen. Da» ReichsernährungSminifterium beabsichtigt jedoch, noch weitere Maßnahme» zum Schutze der Landwirtschaft zu ergreifen, wie zum Beispiel den VerwendungSzwang sür einheimische Kette und einheimischen Hopfen «inzuführen, di« Speck- und Schmalzzöll« von 6 auf 10 Mark zu erhöhen. Endlich wird da» HandelSklaffengesetz etng«führt. Die Bestimm»«»« üb«, die Bereiufachna« ««- Erspar, «iffe a»f de« Gebiete der Rechtspflege sollen gewisse Er sparnisse im Reichsjusttzhaushalt ermöglichen. Di« Notverordnung «thält somit nicht daS PensionS« kürzungSgesetz «nd d« Haushalt sür 1991. Die Entschei» dnng über dies« beide« Gesetze behält somit der Reichstag. Ak NilMklniW SW Wi dktr. vd». Verl in. Im H-nsboltSo-Ssch-st de« Reich«, tage« erklärte vor Eintritt in di« Taae«ordnuua Abg. Ank- hä«ser <Soz.): wir haben bewußt darauf verzichtet, in den hier »n entscheidenden Lebensfragen der Arbeitnehmer da» Experiment einer Mehrheit vo» Nationalsozialisten, Ko». poMHche Sftnatstm am Ende dieser Woche vosskomm« geklärt fei» wir». iqg verlange», daß die Notverordmmaen diö Sonnabend verabschiedet werde«. Der Kanzler wird am Mi Wat und zur neu« Notverordnung eine gro st, der die . Es nür mnnist« «nd Sozialdemokraten zu machen, weil eine solch« Mehrheit nur negativ sein kann. Wir wollen die Kranken «nd Arbeitslosen keinen ZufallSentscheidungen aussetzen und haben deshalb in Verhandlungen mit der Reick-reo lernng die erforderlichen vkändernnasanträge vertreten. Wir be halt« un« vor, »ach dem Erscheinen der neuen Notverord nung, in der wir eine Berücksichtigung unserer Forderungen erwart«, fall« es uns erforderlich erscheint, eine neue Be- ratusg zu beantragen. Di« Abgg. Dorglea (Komm.) «nd Dr. Quaatz (Dnat.) vwlanat« nunmehr, daß über diejenigen Anträge, welch« dl« völlig« Aufhebung der Notverordnung de« Reichs präsidenten vom Juli »um Inhalt haben, sofort abgestimmt werd« soll. — Aba. Dr. Cremer (Dop.) «ar der Ansicht, daß jetzt dk« sachliche» Verhandlung« abgebrochen werde» sollt« und daß der Ausschuß de« Plenum de» Reichstag«» Uber d«n Gang der Verhandlung« Bericht erstatten sali Dös M«u« könne dann entscheid«», was zu tun sei. D«r MuSschnß beschloß einmütig, di« Debatte über di« Snlioerordnnng für abgeschlossen »nd erledigt zu betrachte» «ich die Abstimmung über diejenigen Anträge, die rin» völlig« Aufhebung der Notverordmrns oorlanst«, Dienstag mittag voeMnehme». vbe Vormmsestmig« dafür dürft« st, tz« vesprechuage» de, Kanzler» mit den Partei« geschaffen worden sein. E» iss wahrscheinlich, daß der RelchMag auch di« nächste Woche «fammenbieibt, um lausende Vorlag« zu behandeln. Mitte Dezember würde das» die Vertagung bi, vielleW Lade Januar erfolgen. Deittschlmd sordett Eloberichmg der Atröftrrgskoalereiu Genf, L Dezember. Graf verurlorff hat st» vorberelteaden Abrü- stmwmnwfchutz d« Vorschlag einer Lvtschliehung onlerbrei- tet, in der e, heißt: »Der Vorbereiftade Abrüstuagmnwschnh empfiehlt »ach Abschluß feiner Arbeit« dem völkerbuadrrat, die Allgemeine Konferenz für die Herabsetzung und Beschrän kung der Rüstungen zum 2. November 1931 einzuberufen-. In dem Enschließungsentwurf wird darauf hingewiesen, daß allgemein da» Verlang« besteht, daß die Konferenz mög lichst bald zusammentreten soll. Es wird daran erinnert, daß die letzte Dölkerbundsversammlung den Wunsch ausge sprochen hab«, daß die Konferenz so bald wie möglich einbe ruf« werde. Der Dölkerbundsrat hat bereits im Jahre 1826 dm Vorbereitenden Abrüstungsausschuß aufgefordert, ihm Vorschläge Wer die Einberufung der Konferenz zu machen. Der Ausschuß wird nach Erledigung seiner Arbeiten über den Konventionsentwurf zu dem deutsch« Vorschlag Stel lung nehmen. Wahl de- S. PrSfidenteu deS ReichSlavdbandeS. X V « rli n. Wie di« Pressestelle de« Reichslandbunde« «itteilt. wurde gestern der Landwirt »nd Bürgermeister Heinrich Lind au« Niederissigheim (Kr. Hanau». 2. Dor- sitzender de« kurhessischen Landbunde«, vom Bundesvorstand »um S. Präsidenten de« ReichSlandbunde« gewählt.
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