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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19040920013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904092001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904092001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-09
- Tag1904-09-20
- Monat1904-09
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Beuuuauu, berichtete üb« d« Sta»d d« Angelegenheit. Die Er» richtnug der Kirche kann nunmehr, nachdem vir Stadtverordarte« der Rattvorlage, üb« di« unentgeltlich« Ueberlaffvug eines Platze« an den -irchenvorstaud in L.-Kleinzsckocher aus zunächst fünf Jahre und weiterhin gegen rinhalbjähria« Kündigung -»gestimmt haben, beginnen. Di« Lage de« Platze, d« sich an dem südöst lichen AuSgange v« Echnorrftratz«, m der Nähe de« Baueraholze« «nb der Schrebergärten befindet, ist, wie anerkannt wurde, günstig. Der Beretn glaubt, daß e« trotz aller Schwierig, keile» spät« auch grlingen wird, eine massive Kirche zu beschaffen. Jedenfalls wU er diesen Plan unausgesetzt weiter verfolgen. Die alte Notktrche ist zum Teil schon reckt schadhaft geworden nnd ihr Aufbau erfordert verhältnismäßig erhebliche Losten — tn-grjamt etwa 80000 Der Verein bewilligt« hierzu bOOO Die Zah lung soll jedoch erst nach Aufstellung der Kirch« erfolaeu. Schließ, lich gelangten die bevorstehenden Kirchenvorstandswahlen noch zur Besprechung. Die Versammlung wählte ein LomitS, bestehend au« den Herren Baumeister Horn, Privatmann Maler und Kaufmann Seidel, da- fick zwecks Vorbereitung der Wahlen mit den Vertretern des Schleußiger HauSbrsitzervereinS ins Einvernehmen setzen soll. -v. Die VW« Lchrederverein L.-Lchleutzig am Sonntag bei ausgesucht prächtigem Herhstwetter veranstattete Gartenbau» Ausstellung bot Gelegenheit, in wenigen Minuten alles da« lenneu zu lernen, was bei treuem Fletße in einem Schrebergarten erbaut werden kann. Primaqualttäten in Obst wetteiferten mit farbenprächtigen Blumen und leckerem Gemüse, um die Gunst der gestrengen Herren Preisrichter, Kunst- und Handelsgärtner Ed. Mehner. L-Äindcnau und N. Töpfer. Großzschocher zu erringen. Erste Preise konnten dir Herren Gustav Müller, Illing und Große auf Obst und die Herren Hermann Müller, Lindner und Berger auf Blumen erkalten. Insgesamt wurden zwanzig in Wertgegen- ständen aller Art bestehende Preise verteilt. Zur Stärkung des Fonds für dle Ferienspaziergänge fand eine Verlosung der Aus- scellungsobjekbe statt. Mit der Ausstellung war ein Gartenfest verbunden, da« eines starken Zuspruchs sich erfreuen durfte. * Der 2. L. MUttärvereiu »Kameradschaft, Leipzig" beging am Sonnabend im Etablissement „Stadt Nürnberg" die Feier seine» 37. Stiftung-festes. Der Vorsitzende des Vereins, Herr Bachmann hielt die Festansprache. Er begrüßte zunächst die Festteilnehmer, insbesondere die Ehrengäste, unter denen sich eine größere Anzahl der Herren Offiziere des Beurlaubtenstandes, unter Führung de« Herrn Majors Friedrich befanden, beleuchtete die idealen Ziele der Militärveretne, gab einen knappen lieber- blick über die Tätigkeit und Wirksamkeit deS Vereins, und schloß mit einem Hoch auf Kaiser Wilhelm uud König Georg, das be- geistert ausgenommen wurde. Es fand dann noch die Ehrung von 41 Jubilare» statt, die in diesem Jahre das 25. Jahr ihrer Mit gliedschaft des Vereins vollendeten. Junge Damen schmückten die Jubilare mit dem silbernen Ehrenzeichen für 25jährige Mitglied- lchaft. Den Dank der Jubilare brachte Herr Uh le mann mit den besten Wünschen für das fernere Gedeihen des Vereins zum Aus druck. Konzertmnsik mit darauf folgendem Balle bildeten den Abschluß der wohlgclungen verlaufenen Feier. ch Die vauschloffer und Konstruttionsardetter beschäftigten sich in einer im Saale des „Pantheon" abgehaltenen, von etwa .100 Personen besuchten Versammlung mit ihrem am 18. August hier auSgebrochenen Ausstand. Die Streikleitung berichtete, daß von 730 in dcm AuSstand getretenen Gehstlsen 210 in 41 Be trieben zu den neuen Bedingungen arbeiten. 112 sind ander- weit in Arbeit getreten, 90 abgereist und 61 zu Arbeitswilligen geworden, jo daß sich noch 2H8 im Ausstande befinden. Wie weiter berichtet wurde, soll die Situation des Streiks für die Ausständigen günstig fein, weil die Arbeit dränge und Zuzug von auswärtigen Arbeitskräften wenig Erfolg gehabt habe. Verhandlungen mit den Schlosser-Anschlägern sollen, wie die Streikleitung bekanntgab, wegen des unsolidartschen Verhaltens derselben zu keinem Resultat geführt haben. Da über die Gültigkeitsdauer der Tarifabmachungen noch nichts festgesetzt worden ist, wurde die Streikleitung beauftragt, diejenigen 41 Arbeitgeber, welche die Gehülfenforderungen bewilligt haben, vor das Gewerbegericht zu taden, um daselbst die Gültigkeitsdauer fest zulegen. Des weiteren wurde beschlossen, daß diejenigen Gehst lfen, welche bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die der Einladung vor dem Gewerbegericht zu erscheinen nicht nachkommen, die Arbeit wieder einzustellen haben. ch Die Former und Eisengteheretarbeiter hielten am Sonn abend im „Koburger Hof" eine von etwa 200 Personen besuchte Versammlung ab, in der zunächst die Agitationskommission den Jahresbericht über ihre Tätigkeit erstattete. Darnach hat sich infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs auch die Organisation gehoben, sodaß derselben zur Zeit 8k Prozent sämtlicher hier beschäftigter Former und Eisengießereiarbeitrr angehören. Die Kommission hat 7 öffentliche und 39 Betriebsversammlungen veranstaltet, durch die durch Besprechung der zu Tage getretenen Mängel in den Lohn- und Arbcitsver- hältnissen verschiedene Besserungen erreicht wurden. Die Versammelten nahmen die Neuwahl der Agitationskvmmission vor und ließen sich dann über die Aussperrung der Berliner Former und Eisengießerei arbeiter Bericht erstatten, wonach die Aussperrung durch die Un- einigkeit der Fabrikanten zu Gunsten der Ausgesperrten ihr Ende erreicht haben soll. Mit Lein Beschlüsse, öfterer Werkslellenver- sainmlungen abzuhalten und der Besprechung von Mißständen in einigen Fabriken erreichte die Versammlung ihr Ende. ch Tie Tteinsetzergehülfen nahmen in einer am Sonntag im Gasthause „Stadt Gotha" abgehaltencn, von etwa 50 Personen besuchten Versammlung Stellung zu der am 30. und 31. Oktober dieses Jahre- in Leipzig abzuhalienben Konferenz der dem Verbände der Steinsetzergehülfen angehorende» Steinsetzer des Königreichs und der Provinz Sachsen, sowie der angrenzenden thüringischen, Staaten, die sich mit dein Ergebnisse der Baukontrolle über die Lohnverhältnisse und die Arbeitszeit, ferner mit dem Arbeitcrschutz, der Arbeitslosenunterstützung, mit der Ausstellung eines Minimallohntarifs und mit dem Lehrlingswesen befassen soll. Tie Versammelten stimmten diesem Programm zn nnd desgleichen einem Antrag für die Konferenz, zur Beseitigung der Schleuder konkurrenz für das Königreich nnd die Provinz Sachsen einen Maximalarbeitstarif einzuführen, in dem vorgeschrieben wird, was ein Gehülfe in einer bestimmten Zeit als Maximum arbeiten darf. Tie Versammelten beschlossen hieraus, den Ueberschnß vom Sommer fest (128 -4l) zur Deckung der Kosten für den nächsten in Leipzig abzuhaltenden Berbandslag der Steinsetzer Deutschlands und zur Unterstützung Arbeitsloser zu verwenden, und der Gesellenausjchuß gab bekannt, daß er zur tarifmäßigen Bezahlung der Ueberslunden- arbeit bei den in Frage kommenden Arbeitgebern die nötigen Schritte eingrleitet habe und daß di« Junung demnächst hierzu Stellung nehmen werde. Geffentliche Sitzung der Handelskammer. Leipzig, de» IS. September. Herr Präsident Geheimer Kommerzienrat Zwei»iger testet die Verhandlungen. Auf der Tagesordnung stehen drei Verhandlung-gegenständ«: I. Berichterstatter: Herr Wappler. Da« Kgl. Oberlandes- grrtcht in Dresden hab« di« Kammer um ein Gutachten darüber er- sucht, ob in dem zwischen eiuer Schuhmaschinenfabrik lKlägerin) und einem Ingenieur (Beklagten) geschlossenen Vertrage eine unbillige Erschwerung de- Fortkommen« de« Beklagten im Sinne von 8 1331. Absatz 1 der Gewerbeordnung zu erblicken lei. Nach dem Vertrage verpflichtete sich der Beklagte, während zweier Jahre nach seinem dereinstigen Austritt au« den Diensten der Firma weder ein Geschäft, da- die Herstellung oder den Verkauf von Maschine» und Einrichtungen für Gerbereien, für die Lederfabrikation und -Bearbeitung, sowie für die Schnhfabrikation betreibt, zu errichten, noch »in solche« zu übernehmen, oder in einem solchen bez. für rin solches für eigene oder fremde Rechnung tätig zu sein, noch sich mit Kapital an einem solchen zu beteiligen, überhaupt jedem Geschäfte fern zn bleiben, welche« irgendwie mit der klagenden Firma in Konkurrenz tritt. Diese Verpflichtung tritt nur ein, wenn eine Lösung des AnstellungsverhältnisscS von selten des Beklagten erfolgt oder wenn er durch' sein Verhalten der Firma dazu Anlaß gibt, und erstreikt sich auf Europa, mit Ausnahme von Spanien, Ruß land, Griechenland und der Türkei. Der Ingenieur hatte die Firma verlassen, um in die Dienste einer anderen deutschen Maschinen fabrik zu treten, die mit der Klägerin in Wettbeiverb steht. Der Gesetzgebungs-Ausschuß der Kammer sei nun in seinen Be ratungen über die Berechtigung der vorliegenden Konkur renzklausel zu dem Schluß gelangt, daß dem Beklagten eine nutzbringende Tätigkeit in seinem Fache überhaupt unmöglich ge- macht sei, wenn ihm Europa mit Ausnahme der genannten Staaten als Arbeitsfeld verschlossen bleiben solle, da die letzteren für die Schubmaschtnenfabrikation ebensowenig wie für diejenige der Ger bereimaschinen in Betracht kämen, sondern lediglich al- Verbraucher gelten. Hieraus ergebe sich, daß es nach dem Vertrag iür den In genieur ganz ausgeschlossen war, nach Beendigung des Vertragsver- hältnisseS mit der Klägerin in seinem Berufe eine seinen Fähig keiten und gerechten Ansprüchen angemessene Stellung zu finden. Wenn die Klägerin »inwende, dem Beklagten habe Amerika noch offen gestanden, so sei dem zu entgegnen, daß es dem Beklagten durch die Unkenntnis der Landessprache allein schon unmöglich ge- macht sei, eine gleiche oder ähnliche Stellung als in Deutschland zu erlangen. Günstigsten Falles sei er darauf angewiesen, dort als Volontär zu arbeite», welche Stellung, da sie nur unzureichend, meist sogar überhaupt nicht bezahlt werde, eine günstige pekuniäre Position des Beklagten zur Voraussetzung haben müßte. Erst nach Jahren hätte es ibm auf diese unter den vorliegenden Umständen allein mögliche Weise gelingen können, eine seiner bisherigen Beschäftigung in Deutschland angemessene Stellung zu erhalten. Dein Verhalten der Klägerin, der Beklagte hätte seine ihm bei ihr zur Verfügung gestellte freie Zeit zur Weiterbildung im allgemeinen Maschinenbau benutzen können, um fähig zu fein, sich in diesem Zweige ein Unterkommen zu sichern, sei zu entgegnen, daß sich der Beklagte durch einen Wechsel feines Faches nur selbst geschädigt haben würde, da er mit Recht erwarten dürfe, in feiner Spezialbranche ein bedeutend besseres Fortkommen zu haben, alS in dem überfüllten Zweig des allgemeinen Maschinenbaues, wobei ihm außerdem der Mangel an praktischen Kenntnissen im allgemeinen Maschinenbau sehr hinderlich für seine Zukunft gewesen wär«. Theoretische Kenn kniffe würden ihm kaum Eingana in ein anderes Spezialfach verschafft haben. Für den Beklagten habe es viel näher gelegen, seine freie Zeit zur Erweiterung seiner Kenntnisse in seinem Spezialfach zu benutzen. Der Ausschuß habe nach alledem in der in Frage stehenden Ver tragsbestimmung eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Beklagten erblicken müssen. Tie Kammer genehmigte ein im Sinne dieser Ausführungen gehaltenes Gutachten an das Königliche Ober landesgericht. II. Berichterstatter: .Herr Weichel. Der Entwurf einer neuen Maß- und Gewichtsordnung ist von dem Gesetz gebungs-Ausschuß eingehend durchberaten worden und sei der selbe zu dem Schluß gelangt, daß man init dem Entwurf im allgemeinen einverstanden fein könne. Bezüglich der ein zelnen Bestimmungen sei zu jagen, daß es wünschenswert sei, den Ausdruck Doppelzentner beizubehalten und nicht dafür „Neuzentner" einzusudren <8 5'. Der in 8 6 in Aussicht ge nommenen Erweiterung der Eichpslicht könne man nicht zustimmu«, vielmehr se« die Beschränkung des Art. 10 der bisherigen Maß- und Gewichtsordnung aufrecht zu erhalten (Nach längerer Debatte beschließt die Kammer in diesem Sinne.) Wiederholt habe die Kammer vorgeschlagen, daß auch Trinkbranntwein bei faßweisem Bezug dem Eichzwang unterstehen solle, auch jetzt müsse man hier für eiutreten, dagegen könne man sich denjenigen Wünschen nicht anjchließcn, die sich gegen die in Abs. 2 des 8 7 für ausländischen Wein in Origiualgebinven festgesetzte Ausnahme wenden In 8 9 vermisse man eine Eichpflicht für Wassermesjer ebenso wie sür Elektrizitätsmesser. Tie Kammer beschließt, die Elektrizitätsmesser nicht zu erwähnen, da es sich lediglich um Maße und Gewichte für Körper hier handelt. Ferner fei zu 8 10 der Wunsch zu äußern, daß künftig anstatt der sehr bald sich abnützenden bleiernen Stempel solche aus Messing vorgeschrieben werden. Zu 8 11 sei zu empfehlen, allgemein und mit Ausnahme ver Bierfässer, eine dreijährige Nacheichungspflicht gelten zn lassen. Für Bierfässer halte man die zweijährige Nacheichungs- pslichl des Entwurfs für angemessen. Ferner sei dem Wunsche zu zustimmen, daß im Gesetz ausdrücklich ein Zusatz ausgenommen werde, durch welchen die Unterbrechung der Nacheichungsfrist dann uud so lange eintretcn soll, als ein eichpflichtiger Gegenstand dem Verkehr entzogen ist. Im-8 >2 sei aufzunekmen eine Bestimmung, daß der Bundesrat vor Erlaß von Verordnungen in Ge mäßheit der ihm hier erteilten Ermächtigung gehalten sein soll, die amtlichen Interessenvertretungen, insonderheit also die Handelskammern, zn kören. Wünschenswert sei, daß die Be stimmungen des 8 18, Abs. 1, keine Anwendung finden sollen auf die im Handel mit Edelsteinen unter Kausleuten üblichen Karat gewichte, da diese beim Wiegen der Juwelen im ganzen inter nationalen Handel mit Edelsteinen zugrunde gelegt werden. Nach langer Debatte wird dieser Wunsch fallen gelassen. Mit Bedauern sei aus tz 14 zu ersehe», daß hier di« KI und '/«l »ickt wteder Auftmhme gefunden haben. Für dir Erhaltung dies« MH« seien dieselbe» Gründe zu erhebe», wie für dir Erhaltung d« 1LÜ Gramm- Stücken und SbO Gramm-Stücken. Ferner sei dem Verlangen beizu treten, daß bei Wrin- und Trtukbranntwrtnsäffern dl« Eichung von Zehntelliteru auch fernerhin zuarlassen wird. Zu § IS sei zu bitten, die Gebühren möglichst niedrig zu bemessen, ledenfall« aber sie nicht höher al« bisher ftstzusetzrn. Gegen di« Verstaatlichung der Eichämter sei keine Einwe»dung z» erhebe». Tritt sie «in, so sei möglichst« Erleichterung für die Eichungen und Xacheichungen zu schaffen. Die Verstaatlichung sei au« vom Berichterstatter näher erörterten Gründen ausnahmslos durchzusühren und deshalb Absatz 3 des 8 18 zu streichen. Die Einziehung bez. Vernichtung der vorschriftswidrigen Meßgerät«, wie sie z 22 Abs. 8 voriehe, sei al- eine große Härte zu bezeichnen, zumal wenn man bedenke, daß zwischen der Eichung und Nacheichung ohne Verschulden deS be treffenden Gewerbtreibenden leicht einmal eine Unrichtigkeit der Gewichte oder Wagen eiutreten könne. Zu ersuchen fei um eine möglichst lange Uebergangsfrist, und zwar um eine solche von 3 Jahren, da sie damit am besten mit der von dem Ausschuß vor- geschlagenen dreijährigen Nacheichungsperiod« in Einklang gebracht werden könne. Die Kammer genehmigt «ine Eingabe im Sinne der vom Herrn Berichterstatter gegebenen Ausführungen an den deutschen Handelstag und das kgl. Ministerium des Innern. HI. Berichterstatter: Herr Or. Jay. Auf Ersuchen des König lichen Ministerium« des Innern habe sich der Börfen-Au-schuß der Kammer eingehend mit der Frage der Ausprägung von Dreimarkstücken beschäftigt. Bei den Erörterungen seien Haupt- sächlich befragt worden Besitzer größerer Schankwirtschaften und Ber- gnügungsetablissements, von Warenhäusern und größeren Detail geschäften, von Banken und Fabriken; die überwiegende Mehrzahl der Befragten habe das Bedürfnis für die Ausprägung eines Dreimark, stückes nicht anerkennen können, eine Anzahl habe ein Interesse an der Angelegenheit überhaupt nicht kundgegeben. Dem Taler werde aus folgenden Gründen vor dem Fünfmarkstück der Vorzug gegeben, erstens sei zwischen beiden eine zu große Differenz, zweitens eigne sich das Dreimarkstück besser für Lohnzahlungen, drittens sei das Fünsmarkstück in der gegenwärtigen Form zu unhandlich. Der erste Grund habe kaum eine praktische Bedeutung. Bei dem zweiten sei zu bemerken, daß sich ebenso viele Stimmen für das Fünsmarkstück erklärt haben. Am verechtigsten erscheine die gegenwärtige unhandliche Form des Fünsmarkstückes. Auch die- icnigen Kreise, die das Bedürfnis für ein Dreimarckstück verrieten, hätten besonderes Gewicht darauf gelegt, daß dem Fünfmarkstück eine sich mehr dem Taler annähernde Form gegeben werde. Lasse sich der Mißstand noch beseitigen, so sei jedenfalls dem Fünfmarkstück der Vorzug zu geben, da in erster Linie die Anpassung derselben an das Dezimalsystem für den geschäftlichen Verkehr wichtig sei. Mit Recht sei aus die leichte Verwechselungsfähigkeit de« Dreimarkstückes mit dem allgemein beliebten Zweimarkstück, da unbedingt beizubehalten sei, hingewiesen worden. ES sei nur zu empfehlen, von der Ausprägung eines Dreimarkstückes abzusehen, gleichzeitig aber unbedingt Wert darauf zu legen, daß Lern Fünf- Markstück eine etwas handlichere Form gegeben werde, da hierin ein Haupterfordernis jeder Münze zu erblicken sei. Rach Erfüllung dieses Wunsches werde sich die Gewohnheit sicher dem Füns markstück zuwenden. Mit den Ein-, Zwei- und Füufmark- stücken werde, soweit die Markeinheit in Frage komme, den Bedürfnissen des geschäftlichen Verkehrs genügend Rechnung ge tragen. Zu empfehlen sei die Außerkurssetzung des Talers, da dessen Fortbestehen neben den Münzen des Dezimalsystems zu mannigjachen Uebelständen Anlaß gegeben habe. Abgesehen von den viele» Verwechselungen, die das Nebeneinanderbestehen dreier größerer Silbermünzen init sich gebracht habe, fei ein großer Teil des Publikums darüber im unklaren, welche Taler noch im Umlauf und welche außer Kurs gesetzt sind. Auch würden die Taler häufiger gefälscht, als die anderen Münzen. Bemerkt müsse werden, daß der Grund für das Zurückströmen der Dreimarkstücke an die Reichskasse» weniger in der Unbeliebtheit dieser Münze, als viel- mehr in den schon seit längerer Zett in weiten Kreisen des Publi- kuins verbreiteten Ansicht zu suchen sei, daß die Taler eingezogen würden und daß man sich derselben erledigen müsse, um vor Ver lusten geschützt zu sein. Für unbedingt erforderlich sei zu erklären, daß mit der Einziehung des Talers eine vermehrte Ausprägung von Zwei- und Fünfmarkstücken Hand in Hand gehen muß, damit nicht ein so plötzlicher Mangel an Silbergeld eiutreten könne, wie er sich im Sommer 1903 bemerkbar gemacht habe, als infolge der damals besonders betriebenen Zurückhaltung der Taler in den Rcichskassen re. das Fehlen einer genügenden Anzahl von Zwei- und Fünfmarkftücken dringende Vorstellungen nach Mehr ausprägung dieser Münzen beim Reichsschatzamte veranlaßte. Die Kammer genehmigte ein an das königliche Ministerium des Innern gerichtetes, im Sinne der Ausführungen des Herrn Bericht erstatter gehaltenes Gutachten. ES folgte eine nichtöffentliche Sitzung. Hur aller Welk. — Ucber die Gräfin Montingnoso, frühere Kron prinzessin von Sachsen, wurde aus Salzburg gerücht- weise nach Wien gemeldet, die Gräfin habe sich vor einigen Tagen insgeheim im Salzburger Residenz-Palais bei der Familie des Großherzogs vonToskana ausgehalten. Es stehe eine Aussöhnung bevor, und die Gräfin würde für den Winter zu bleibendem Aufenthalt nach Salzburg zurückkehren. Diese Gerüchte werden aber von unterrichteter Seite als ganz unbegründet bezeichnet, da eine Aussöhnung Luisens mit ihrer Familie bereits längst erfolgt ist, dagegen ein seinerzeit gegebener Befehl des Kaisers Franz Josef der Gräfin verbietet, öfter- reichischen Boden je wieder zu betreten. Die Be stimmung ihres Winteraufenthalts hängt nicht von der Familie Toskana ab, sondern kann an geblich nur durch den sächsischen Hof er folgen. — Eine seltene Briefmarke. Aus Paris wird be richtet: Die Welt der Markensammler ist in Aufregung: man hat eine der sehr seltenen Marken von der Serie mit dem Bilde des „kaiserlichen Prinzen" gesunden, die Napoleon Hl. im Jahre 1869 von Ferdinand Joubert in London stechen liest. Der Kaiser hatte die Anfertigung dieser Marken in dem Augenblick angeordnet, in dem er die neue Konstitution vorbereitete, deren Unter- zeichnung am 7. Oktober 1869 erfolgte. Im geheimen wurde eine sehr beschränkte Auflage in neun Farben bergestellt. Die wenigen Exemplare der Marke mit dem Bilde des kaiserlichen Prinzen, die sich noch finden, er zielen hohe Preise. — Die Totenliste des Nationalfeftr«. Tie Ameri kaner können auf ihren diesjährigen 4. Juli, den Tag ihres Nationalfestes, der Unabhängigkeitserklärung der Verernigten Staaten, stolz sein, denn er hat nur 105 Menschen das Leben gekostet „Was?" wird man fragen, „und darauf soll man noch stolz sein?" — Ja, im Ernst, denn im vorigen Jahre starb durch das Nationalsest fast die vierfache Zahl von Leuten, nämlich 415. Die Sache hängt so zusammen. Die liebe Jugend hat von der Art. wie sie sich an Volksfesten zu beteiligen hat, in jedem Lande ihre besonderen Begriffe. Bei unS treibt sie wohl Unfug mit Knallerbsen, kleinen Schwärmern und benga lischen Zündhölzern: in China ist es die Leiden'chaft sür das Feuerwerk, die das ganze Volk ergreift: in Amerika schießt man mit Kinderpistolen. Die Liebhaberei der Amerikaner scheint noch die harmloseste zu sein, aber in Wirklichkeit ist sie von gefährlichster Art. Tie Pistolen werden mit Platzpatronen und allerhand geladen und sind immerhin imstande, kleine Verletzungen zu erzeugen Diese wären nun an sich gar nicht schlimm, wenn sich nicht ein äußerst giftiger Bazillus hineinmischen würde. Es ist der Starrkrampfbaziuus, der im Boden und in jeder Art von Schmutz und Staub auf eine Beförderung in den Menschenleib lauert. Die Läufe der oft verun reinigten Kinderpistolen, sowie die als Geschosse benutzten Gegenstände sind häufig mit diesem Keim behaftet und vermitteln selbst durch ganz geringfügige Wunden seine Einimpfung in den Körper. So starben, wie gesagt, ini vorigen Jahre unter den Folgen solcher Verletzungen 415> ---- Ter Bürgermeister al« Feind der Zahnbürste. Man schreiSt der „Frkf. Ztg." aus London vom 14. d.: Unter den Armenräten von Eltham in Kent ist ein scharfer Streit darüber entbrannt, ob den Kindern der Armen Zahn bürsten ;u liefern seien oder nicht. Am stärksten gegen diesen Vorschlag hat sich der Bürgermeister von Hythe, Alderman I. I. Irak, ausgesprochen. Er sagte, die Kinder sollten harte Brotkrusten bekommen und brauchten nicht solche Luxusgegenstände wie Zahnbürsten. Er fügte noch hinzu, er glaube, daß viele der an wesenden Armenräte selbst feit 4L Jahren keine Zahnbürste gebraucht hätten, warum solle man die Kinder damit ver wöhnen. Diese Zahnbürsten-Rede hat dem Bürgermeister viel Aergerni« bereitet. In der letzten Sitzung der Armen räte laS er eine anonyme Postkarte vor, auf der ihm seine „Unsauberkeit" vorgehalten war; der Bürger meister bemerkte aber dazu, jemand, der sich dazu erniedrigen könnte, so etwas zu schreiben, brauche noch etwas anderes als eine Zahnbürste, um ein reinlicher und anständiger Bürger zu werden. Einer der Armenräte namens F. Joseph hat sich erboten, den Kindern auf eigene Kosten ein Jahr lang Zahnbürsten zu liefern, wenn die Armenräte dann nachher die Lieferung fortsetzen wollen, aber der Vorschlag wurde abgelehnt. D Neuigkeiten. I»r. Ehryfantzer, der frühere Privatsrkretär des alten Fürsten Bismarck, wurde von einem traurigen Schicksal betroffen. Er befindet sich im Irrenhaus« Friedrichsberg bei Hamburg und gehört dort zu den nach der dritten Klasse Verpflegten, d. h. zu den Mittellosen. To- und Leden. AuS Köln, 19. September, meldet uns ein Privattelegramm: Am Sonntag abend ereignete sich aus der Station Forsbach ein schwerer Unfall. Eine in ge segneten Umständen befindliche Frau, die sich in Begleitung ihres Mannes und ihrer drei Kinder befand, wollte auf einen bereits iu Bewegung gesetzten, nach Köln ab gehenden Personenrug steigen; sie kam dabei zu Falle und geriet so unglücklich unter die Räder des Zuges, daß der Kopf vollständig zermalmt wurde. In dem Augenblick, als die Frau starb, gab sie dem Kinde das Leben, das nach dem Kölner Bürgerhospital gebracht wurde und sich wohlauf befindet. * Zum Binsdorfer Brandunglück. Der König über- sandte, dein „Schuxib. Merk." zufolge, dem Hülfscomito in Binsdorf ein Beileidstelegramm, worin auch mitgctcilt wird, dah es dem Könige infolge neuralgischer Schmerzen nicht möglich war, sein Vorhaben, den Brandplatz zu besuchen, auszuführen. Das Generalkommando sandte eine größere Zahl Pio - nierezu den Aufräumungsarbeiten nach Binsdorf. Die Mannschaften werden im benachbarten Torfe Geislingen untcraebracht. * Eiscnbahnunfall. Bei Nemet-Szaß in Ungarn ent gleiste ein Personenzug. 8 Reisende wurden leicht verletzt, sowie vom Zugpersonal 2 Personen schwerer. IIN86P6 Uoä6lI-^U88t6lIuNA Isnbtt fisttüme, 8lu;en, -fiöcksm von» a „ so — .,o.. LN Wvliels L lMii, UM IS.
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