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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.10.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-10-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19041014012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904101401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904101401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-10
- Tag1904-10-14
- Monat1904-10
- Jahr1904
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Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 25 Reklamen unter dem Redaktionsstrich (4 gespalten) 75 «L, nach den FamUieouach- richten (6 gespalten) VO Tabellarischer und Ztssernsatz entsprech««» höher. — Gebühren für Nachweisungen uud Lssertenannahmr 25 »L. Annahmeschluh für Anzeigen: Abeud-AnSgabe: vormittag« 10 Uhr. Morgeu-AuSgabe: nachmittag« 4 Uhr. Extra-Vellage« (gesalzt), uur mit der Morgen»Ausgabe, ohne Postbrsbrderung ^tl «0.—, mrt Postbrfürderullg 70.—. Anzeigen sind stet- au die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentag- ununterbrochen geöffnet von früh 8 di« abend« 7 Uhr. Druck und Verlag von 0. Polz in Leipzig (Inh. l>r. V. R. «c W. Kltnkhardt). 88. Jahrgang. Freitag dm 14. Oktober 1904. Vas Mchtigrle vom Lage. * Prof. Dr. Curschmann-Leipzig weilte gestern in Pillnitz am Krankenbett des Königs. Eine direkte Gefahr ist zurzeit nicht vorhanden, doch gilt der Zustand des Königs als ernst. * Daß für die Truppenverstärknngen, welche der Auf» stand in Südwestasrika verlangt, auch Mannschaften der aktiven Truppenteile aufgesorvert werden sollen, wird für unbegründet erklärt. (S. Dlsch. Reich.) * Die neue HeereSvorlage soll sich in mäßigen Grenzen halten und die Forderungen der letzten Vorlagen nicht erreichen. (S. Dtsch. Reich.) * Ein Reuterkorrespondent bei der Kolonne des General- Oku meldet, daß die Russen auf dem rechten Flügel und im Zentrum 3 Meilen zurückwichen. Die japanische In fanterie soll die russische, die sich dreimal gegen sie warf, fast vernichtet haben. Die russische Artillerie ließ nicht nach. (S. russ.-jap. Krieg). * Nach einem Telegramm aus Tokio, daS mit zwei anderen Meldungen übereinstimmt, hätten die Russen auf der ganzen Front den Rückzug angetreten. Die russische Abteilung, die bei Peusihu kämpfte, soll ein geschlossen sein uud 8 Geschütze verloren haben. (S. russi-jap. Krieg.) ZuriMche siunrilebler. * Ein Ehescheidungsprozeß. Oder: Wichtige Streitfragen aus dem Grenzgebiet der Heilkunde und der Rechtswissenschaft. Von Dr. Carl Brill, dirigierendem Arzt in Magdeburg. Kommissionsverlag von Albert Rathke in Magdeburg. Tie vorliegende Schrift gehört zu denen, die vom verletzten Nechtsgefühl diktiert und häufig genug von .Haus aus der Beschlagnahme verfallen find. Das Auf- lauchen derartiger Broschüren gibt immer zu denken. Wir erinnern an den Fall des Herrn v. B. in Charlottenburg, der nach jahrelangem Hin und Her nun endlich zur Ruhe gekommen ist. Wir erinnern ferner an den Fall eines Dortmunder Anwalts, der noch der Erledigung harrt. In allen solchen Fällen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß irgendwo ein Kunstfehler der Rechtspflege behörden vorlicgen muß. Häufig ist es ein Fehlspruch, wider den das verletzte Nechtsgefühl sich aufbüumt; da bei verwirrt es sich in den Paragraphen und verletzt, ohne sich dessen recht eigentlich bewußt zu werden, eine Fülle von Gesetzesbestimmungen. Wer je bei Oberbehörden Eingaben von Querulanten zu bearbeiten hatte, der wird die Erfahrung gemacht haben, daß die.Hauptursache des sog. Querulantentums die Kun st fehler der Be- Hörden sind. Daneben spielt die Geisteskrankheit eine Rolle. Simulanten dürften zu den größten Seltenheiten gehören. Ein Fehlspruch kann unabsehbare Folgen haben. So war ein Gebirgsbauer verurteilt worden, ein Wege recht so auSzuübcn, daß er mit seinem Erntewagen zwei rechte Winkel führe; das eine Wagenrad sollte dabei auf dem Feldraine, das andere auf dem Felde gehen. Das bringt niemand fertig. Der Bauer schrieb ans Gericht, man solle es ihm vormachen. Im Trotze hielt er sich nun nicht nach Möglichkeit an das Urteil, sondern wich von dem vorgcschriebenen Wege um Hunderte von Metern ab. Das hatte stets Strafe zur Folge; es entstanden er hebliche Kosten. Deswegen wurden ihm Vieh und Möbel gepfändet; schließlich wurde sein Gut versteigert. So geschehen im Jahre 1903. Die Dickköpfigkeit war das Recht des Bauern. Er trotzte auf sein Recht selbst dann noch, als es ihm die Behörde verunstaltet hatte. In einem anderen Falle hatte ein Gemeindevorstand schon bezahlte Steuern von einer kleinen Händlerin irrtümlich noch- mals zwangsweise einheben lassen. Das empörte deren Rechtsgefühl. Sie schrieb Eingaben an alle Behörden, wurde wegen Beleidigung bestraft und entmündigt. Schließlich gelang es ihr, die Aufhebung der Entmün» digung herbeizuführen; sie hat sich auch aus den Kosten schulden wieder herausgearbeitet. Das gelingt aber nicht jedem. Oft liegt die Ursache des Querulantentums nicht in der Fehlerhaftigkeit der Entscheidung oder der Rechtswidrigkeit des Verfahrens; beides kann einwand frei sein, aber gleichwohl das Rechtsgefühl verletzen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn sich eine Partei nicht objektiv behandelt glaubt. Menschen, die von ihrem guten Rechte durchdrungen sind, müssen sehr vorsichtig behandelt werden. Ter Schein der Parteilichkeit kann bei ihnen unendlichen Schaden stiften. Bei vielen Behörden ist es nun üblich, die sog. Oueru- lantensachen dilatorisch zu behandeln. Meist handelt es sich um große Stöße Akten, die viele Kilogramm schwer sind. Den Bearbeiter beschleicht zumeist ein Grauen, wenn er sich durch den Wust des Geschreibsels hindurch arbeiten muß. Das dilatorische Prinzip ist aber oft nicht das richtige. Wo ein Kunstfchler vorliegt, sollte man rasch handeln, ihn aufdecken und eingestchen. Schon das letztere würde vielfach versöhnen. Warum soll man sich vor dem Geständnisse scheuen, daß auch Beamte fehlsame Menschen sind. Freilich messen auch viele Menschen den Behörden dort ein Verschulden -u, wo e« auf dritter Seite liegt oder wo sie selbst von einem Irrtum beherrscht werden. Nun zur vorliegenden Schrift. Auch hier glaubt der Verfasser, eine Rcchtskränkung erlitten zu haben. Er er hebt sehr schwere Vorwürfe gegen die Richter, die seinen Eheprozeß in der ersten Instanz entschieden haben, und gegen einen Zeugen, der zu seinen Ungunstcn ausgesagt hat. Man muß sich natürlich hüten, für oder wider ihn Partei zu ergreifen. Denn man hört nur eines Mannes Rede. Unverständlich ist dem Verfasser besonders der plötzliche Umschwung in der Ansicht des Gerichts, der sich nach seiner Meinung im Laufe des Verfahrens vollzogen hat. Hierfür sucht er nach einer Erklärung. Er findet sie in Gesetzwidrigkeiten. Solche Ansichtsänderungen sind nun, wie jeder Praktiker weiß, nichts Seltenes. Sie vollziehen sich häufig auf ganz normale Weise. Aber frei lich, alle Richter sind Menschen, klrrare bumnnum est. Als Menschen sind die Richter auch Einflüssen unter worfen, denen eben Menschen unterstehen. Jeder geschickte Advokat arbeitet mit den sog. Imponderabilien, d. h. mit den Tatbestandsmomenten, die nicht auf den Juristen, wohl aber auf den Menschen im Richter wirken. Ter Ver- fasser kann sich den Meinungsumschwung seines Gerichts nicht anders erklären als durch eine apokryphe, gesetz widrig unterdrückte Eingabe. An deren Vorhandensein kann der Berichterstatter so unbedingt nicht glauben. Die vom Verfasser empfundene, ihm nachteilige Voreinge nommenheit des Gerichts kann ebensogut auf andre Weise entstanden sein. So wurde vor geraumer Zeit einmal von einem Staatsanwalte irgendwo erzählt, der in amphibolen Fällen den Sachverständigen zu sprechen und ihm seine eigene Ansicht zu suggerieren suchte. Auf sol chem Wege läßt sich eine Voreingenommenheit erzeugen, deren Quelle nachträglich schwer feststellbar; die aber psychologisch durchaus erklärbar ist. Wir hätten uns mit der vorliegenden Schrift nicht so eingehend befaßt, wenn es sich nicht uw eine 'N gewisser Beziehung typische Erscheinung handelre. Die Justiz verwaltungen sollten bestrebt sein, die Kundgebungen des gekränkten Rechtsgefühls eingehend zu studieren. Aus den Akten solcher Fälle, und aus den darüber erschienenen Druckschriften könnten sie eine Fülle wertvoller Kenntnisse sammeln. Hier kann man an der Quelle die praktische Psychologie des Rechtsgcfühls treiben. Darum soll der denkende Jurist nicht achtlos an Schriften wie der vor liegenden vorübergehen; er soll sie nicht mit einem Achselzucken abtun, sondern erwägen, was zu geschehen habe, damit kein Rechtsuchender davongehe, ohne der Ueberzeugung zu sein, daß ihm Recht geworden sei. Des halb sollten auch die Justizverwaltungen Schriften von der Art der vorliegenden sammeln. Die Staatsanwalt schaften könnten ja nach der Einziehung je ein Exemplar an die Zentralstelle abliefern. I>r. ^1. Lippirche fragen. Die von uns auf Grund juristischer Autorität vertretene Auffassung, daß eine neue Vereidigung deS lippi- scheu Militärs staatsrechtlich unzulässig sei, macht die Runde durch die Blätter und begegnet dabei auch manchem Widerspruch. Von einer Seite wird betont, daß dem Regenten alle Regierungs rechte des verhinderten Monarchen zustehen, soweit die Ver fassung nicht besondere Ausnahmen enthält. Als Stützen dafür werden Georg Meyer („Lehrbuch des deutschen StaatSrechtS") und vor allein ! Hermann Schulze, der verstorbene preußische Kronsyndikus und Verfasser eines Buches „Deutsches Staatsrecht" angeführt. Aus letzterem wird speziell folgende Stelle angeführt: „Der Staat bedarf zu jeder Zeit eines Oberhauptes. Wenn daher da- von Rechts wegen ans den Thron berufene Individuum verhindert ist, die monarchischen Funktionen auSzuüben, so muß an seine Stelle ein interimistisches Staatsoberhaupt treten mit allen Befugnissen, welche die Staatsordnung dem Monarchen gewährt. Keine ist so gleichgültig, daß sie zu einer wirksamen Staats- lenkung entbehrt werden könnte. In Ansehung der Rechte und Pflichten des Regenten muß daher als leitender Grund satz aufgestellt werden, daß derselbe in jeder Beziehung die Stelle des regierungsunfähigen Monarchen vertritt und daß er alles ohne Unterschied tun darf, wozu der Monarch selbst verfassungsmäßig berechtigt wäre. Eine Beschränkung de- Regenten darf nur da an- genommen werden, wo sie durch eine ausdrückliche Vorschrift der Landesverfassung festgestrllt ist. . . Dem Regenten kommen nor malerweise alle staatlich bedeutsamen Monarchenrechte zu." Diese Argumentation kann un» in unserer Auffassung keineswegs irre macken, denn die angeführte Stelle beweist für die vorliegende Streitfrage gar nichts. Diejenigen, die sie zitieren, vergessen, daß eS sich gar nicht darum handelt, ob dem Regenten die Rechte des verhinderten Thronfolgers rustehen oder nicht, sondern darum, daß der Regent die Rechte de« TbroninhaberS zwar ausübt, aber nicht im eigenen Namen, sondern im fremden, eben dem des Throninhaber-. Wenn da« führende Agrarierblatt Braun schweig al« Analogon hrranzieht, so gibt eS damit nur einen neuen Beweis, auf wie schwachen Füßen die Oertelfche Logik überhaupt steht, denn nach dem Gesetz der Erbfolge ist der Herzog von Cumberland Landesherr von Braunschweig; auf ihn können aber die Truppen nicht vereidigt werden, weil er die Verfassung des Deutschen Reiche« nicht anerkennt und sich selbst nicht als deutschen Bundesfürsten bekannt hat Ander« liegt die Sache in Bayer«, da« auch al« Beispiel Herangehen worden ist. Dort werden zur Zeit allerdiug«, wie un- auf Anfrage an zuständiger Stelle in München bereitwillig bestätigt worden ist, die Truppen auf den König und den Prinz- Regenten vereidet. Es heißt wörtlich im bayerischen Fahneneide: „Ihr sollt schwören zu Gott dem Allmächtigen einen körperlichen Eid, daß Ihr dem allerdurchlauchtigsten, grobmächtigen König und Herrn Otto I., unierm allerqnädigsten Kriegsherrn, treu dienen, allerhöchst dessen Wohl nach Kräften fördern, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Luitpold von Bayern, als Regenten, alsdann allen Vorgesetzten den gebührenden Respekt und Gehorsam leisten, deren Befehle ohne Widerrede und unverdrossen vollziehen im Haus und im Freien, zu Wasser und zu Lande, bei Tag und bei Nacht, auf Märschen und in Wachen, in Belagerung und Sturm und Schlachten, überhaupt bei allen Gelegenheiten als tapfere und treue Soldaten Euch erweisen, Eure Fahne niemals treulos oder meineidig ver lassen, vielmehr sie stets mutig verteidigen und Euch nach Vorschrift der Kriegsgesetze jederzeit so benehmen wollt, wie es ehrlichen Soldaten geziemt. Auch schwört Ihr, in Kriegen den Befehlen Sr. Majestät des Deutschen Kaisers als Bundesfcldherrn unbedingt Folge zu leisten." Aber auch dieses Beispiel ist nicht ganz zutreffend, da Bayern sich in dem Vertrage vom 23. November 1870 ausdrücklich eine Sonderstellung gewahrt hat. So werden z. B. in Bayern die Angehörigen anderer Bundesstaaten nickt auf den König, sondern auf ihren eigenen Landes Herrn vereidigt; auch besagt der in Bayern gclnstetete Fahneneid nur, daß die baverischen Truppen verpflichtet sind, im Kriege den Befehlen de« Bundesfeldberrn, d. i. des Kaisers, Folge zu leisten. Wenn ein ..milos", der sich vorsicktsbalbcr in den Mantel der Anonymität hüllt, uns in einer Zuschrift glauben macken will, der Eid werde hinfällig, wenn auch nur eine der Personen, auf die er abgelegt sei, sterbe, so irrt der KriegSmann: Der Eid begründet keine Verpflichtung, sondern bestärkt sie nur. Auch mag sich derselbe Herr darüber beruhigen, was mit den lippiscken Mannschaften geschieht; sie sind keineswegs ihres Eide« ledig, denn der Landesherr, auf den sie ringe, chworen sind, lebt noch, uud sie dürsen also nicht bis zu sieben Tagen über den Zapfenstreich bleiben, ohne daß sie wegen Fahnen flucht zur Verantwortung gezogen werben könnten. Kurz, cs ist kein einziger stichhaltiger Grund gegen unsere Auffassung angeführt worden, und wir bleiben deshalb dabei: eine Neuvereidlgung der lippischen Truppen ist unzulässig, so lange Fürst Alexander noch lebt, und wenn sich die mili- täritcke Praxis in den letzien konkreten Fällen nicht mit der juristischen Theorie im Einklang befunden haben sollte, so ist damit noch absolut nicht bewiesen, daß die juristische Deduktion falsch und die militärische Praxis gerechtfertigt ist. An telegraphischen Meldungen zur lippifchen Frage sind noch die folgenden zu verzeichnen: ** Detmold, 13. Oktober. Das Telegramm de« Grafregenten Leopold an den Kaiser lautete: „An Se. Majestät den Kaiser und König, Berlin. Euere Majestät wollen meine ehrfurchtsvolle Anzeige von dem soeben er- folgten Ableben meines Vaters, des Grafregenten Ernst, aller- gnäbigst entgegennehmen. Gleichzeitig erlaube ich mir in tiefster Ehrerbietung Euerer Majestät mitteilen zu dürfen, daß ich die Regentschaft übernommen habe. Leopold Graf zur Lippe-Btesterfeld." ** Lagt, 13. Oktober. Minister Gevakot gab in dem heute vertagten Landtage eine Botschaft des Graf regenten bekannt, in welcker Graf Leopold bedauert, daß der Landtag auf die Absichten der Regierung nicht ein gegangen sei. Da er aber von seinem Rechte überzeugt sei und den Schutz des deutschen Reiches für sein Recht erwarte, hoffe er, daß noch vor dem Ableben des Fürsten Waldemar alles geregelt sei, andernfalls werde er so bandeln, wie er es für richtig halte. Ferner hat Staatsminister Gevakot dem Landtag eine kurze Mitteilung in Sachen des von dem Grafen Erich zur Lippe - Biesterseld - Weißenfeld eingelegten Protests gemacht. Diese Mitteilung, welche von dem Ganzen nur einige Detail« wiedergab, war nach dem „L.-A." namentlich in der Wen dung unzutreffend, daß Graf Erich der Linie Lippe-Schaum burg die Ebenbürtigkeit bestreite. Graf Erich hat sich keines wegs als den alleinigen Prätendenten vrrgestellt, im übrigen war es nur die Absicht des Grafen Erich, die staatsrechtliche Seite der RegentschaftSsrage hervorzuheben und seine Ansicht zum Ausdruck zu bringen. ver nittirch-japanirche Flieg. Die mobilen Streitkräfte Japan» anf -em Festland. Man schreibt unS: Bekanntlich hat der Mikado vor wenigen Tagen eine Verordnung erlassen, welche die Alters grenze der zum Dienst in der zweiten Reserve Ver pflichteten bis auf 37 Jahre erhöht und den Unterschied zwischen er,ter und zweiter Reserve aufhebt. Damit sind fünf weitere Jahrgänge Japaner für den Krieg auf dem Festland verfügbar gemacht und sämmtliche Aus gehobene können in die bestehenden Verbände eingegliedert werden. Die letztere Maßregel würde über den Mangel an Vorgesetzten, besonder« anOfsizieren hinwegkelfen, unter deren Kriegsbranchbarkeit die Reserveformation leidet, lieber die bisherige Organisation der Reserve ist wenig Zuver lässiges bekannt, jede der im Felde stehenden l l Divisionen scheint ihre Reserve-BrigaPe bei sich zu haben; es müsse aber außerdem noch eine Reibe von selbständigen Reserveformationen geschaffen sein, an denen nicht einmal die Bezeichnung bekannt ist. Ihre Verwendung ist durch die Notwendigkeit gegeben, das okkupierte Gebiet militärisch besetzt zu halten und den Armeen die rückwärtige Verbindung und die Zufuhr zu sichern. Die ziffernmäßige Stärk aller mobilen Streitkräfte, die Japan aufstellen kann, scheint, wie da« soeben erschienene neueste Beiheft der »Marinerundschau" hervorbebt, nickt über eine halbe Million binauSzugehen, wenn man die Angaben über die im Frieden schon vorbereitete Heeresformation zugrunde legt; hat doch die größte Autorität auf diesem Gebiet, Marschall Oyama, für 1901 die Gesamtzahl aller Wehrpflichtigen zwischen dem 17. und 40. Leben-jahre auf 53S280 Mann angegeben. Hier sind jedoch höchstwahrscheinlich nur die Menge derer gezählt, die im beschränkten Rahmen des aktiven Heeres wirklich gedient batten; der Rührigkeit und Ent schlossenheit dieses 45-Millionen-Volke« wird man aber zutrauen dürfen, daß eS im Laufe der Monate auch aus der großen Masse unausgebildeter älterer Wehr pflichtiger kriegsbrauchbare Truvpenkörper heraus- moveln kann. Das numerische Uebergewicht Ruß- lands scheint darum für denFrühling noch keines wegs sicher zu sein; von neuem aber stellt sich die Frage in den Vordergrund: Wo wird denn Admiral Rostjestwenski init dem zweiten pazifischen Geschwader sein? Offizielle Schlachtresum^». Aus Tunsjancko, 11. Oktober, meldet die Petersburger Telegr.-Agentur : Die Japaner, beunruhigt durch unsere Vor wärtsbewegung, ergriffen heute die Offensive. Vor Morgengrauen eröffnete der vordringende Feind daS Gewehr feuer gegen unseren rechten Flügel. Mit Morgenanbruck begann unsere Artillerie sich mit der feindlichen Artillerie zu messen. Bald entwickelte sich dasGesechtauf der ganzenFrontlmce von der Eisenbahn nach Osten auf der Linie Scheliche-Utaiß-Tschau- luisky-Paß. Einen energischen Angriff unternahm der Feind gegen unser Zentrum gegenüber dem Utaißpaß. Oestlick davon gingen bedeutende japanische Streitkräfte in der Stärke einer Division gegen die im Zentrum liegende Anböhe vor, welche mit Wald bedeckt ist, in dem ein Tempel steht. Das starke beiderseitige Artillerirfeuer er innerte an die beißen Tage bei Liaujang. Heftigeres Ar- tillerieseuer entwickelte der Feind westlich unserer Position bei der Eisenbahn gegenüber dem Tempel. Alle Attacken wurden zurückgeschlagen trotz erstaunlichen Vorgehens bi« Tagescnde. Wir behielten die früheren Vor Positionen. Als das Artilleriefeuer auf- gebört hatte, war mit Eintritt der Dunkelheit noch Gewehr teuer zu hören. In der Dämmerung ließ das Gefecht nach, war aber noch nicht beendet infolge einer sternklaren Nacht, welche einige Teile beider Armeen in unmittelbarer Nähe von einander sand. Stellenweise waren unsere Truppen nur 500 Schritt von dem vorgrdrungenen Feinde entfernt. Heute, am 12., hat ein heißes Gefecht begonnen. Voraussichtlich ist eine ernste Schlacht in der Entwicklung, welche grandiose Dimensionen erreichen muß bei der bedeutenden An häufung der beteiligten Truppenmassen. — Die in Tokio eingegangenen Berichte reichen bis DienStag abend. Danach wütete eine Schlacht auf der ausgedehnten Front, die sich von der mittleren Stellung im Norden von Jantai west wärts über die Eisenbahn, südlich bi- Penstbu, hinzieht. Während des ganzen DienStag ging die Schlacht weiter, ohne daß eine Partei einen Erfolg erzielte. Die japanischen Befehlshaber äußerten die Absicht, den Angriff die Nackt hindurch und den folgenden Tag weiter zu führen. Ein Bericht vom ja panischen rechtenFlugel vom DienStag abend besagt: Die ruffische Artillerie eröffnete am Dienstag früh lO Uhr ein heftiges Feuer gegen unsere bei Pensihu stehenden Truppen. Der Feind ging dann mit einem Regi ment vom rechten Flügel und fünf Bataillonen von der Mittelstellung zum Angriff über. Ein Kampf ist im Gange. Die feindliche Artillerie setzt zwischen Valing und Pensihu die Beschießung unserer Stellungen fort. Ein anderer Kampf ist zwischen der beiderseitigen Artillerie in der Gegend von Tumenksuling im Gange. Unsere nach dem linken Ufer des Tailse-Flusses entsandte Abteilung ist, nachdem sie den Feind zurückgetrieben, nach dem reckten Ufer zurückgekehrt. Der linke Flügel unserer linken Heeresabteilung, der mit der rechten Flanke unserer mittleren Armee zusammenwirkt, versucht die Russen bei Santschiatsu anzugreifen. Bis zum Sonnenuntergang am Dienstag ist die Ausführung dieser Absicht jedoch nicht gelungen. Gleich wohl ist der Fortschritt an der Front der mittleren und linken Stellung sehr befriedigend. Bon der mittleren Armee ist ein Bericht eingeganaen, nach dem ihr rechter Flügel im gemeinschaftlichen Vorgehen mit dem linken Flügel der rechten Heeresabteilung Outschiatsn angriff, während ihr linker Flügel einen Angriff auf Waheirintum und Samkwaischischau unternahm: ein Erfolg sei noch nicht gemeldet worden. Von der linken japanischen Armee wird gemeldet, der Fortschritt der Operationen sei verhältnismäßig günstig. Linzelberichte vom Schlachttag. In einem Bericht vom 12. Oktober nachmittags, den daS Bureau Reuter erhalten hat, spricht Marschall Oyama seine Befriedigung mit dem Verlauf der Operationen ans. In dem Kampfe zwischen dem Taitse- und Hunfluß habe das Zentrum und die reckte japanische Armee wesentlicke Vorteile errungen, während die linke Armee nock ver zweifelt kämpfe, nm den rechten Flügel der Russen zn umzingeln. Eine weitere Depesche OyamaS meldet: Unsere mittlere Armee erbeutete in dem Gefecht um Mitter nackt deS l l. Oktober 2 Feldgeschütze und 8 Munitionswagen. GeneralmajorMurui wurde verwundet, ein Oberst getötet. Der Korrespondent des „Reuterschen Bureaus" bei der Kolonne OknS meldet ohne Datum über Fusan vom 11. Oktober: Während der Nacht nahmen die Japaner einen von den Russen besetzten Hügel. Auf der rechten Seite und im Zen trum wichen,die Russen 3 Meilen zurück, die japanische Infanterie rückte Mittags 1500 Hards gegen die russische Linie vor und schlug einen heftigen Gegenangriff ab, wobei sie die Angreifer, die fich dreimal gegen sie warfen, fast vernichteten. Die russische Artillerie konnte trotz der heftigen Beschießung während de« ganzen Tage nicht zum Schweigen gebracht werden. Line Depesche be» General» Ssacharow meldet unter dem 11. ü. M.: „Berichten von gestern und vorgestern zufolge befestigten am 10. Oktober die Truppen der Mantschureiarmee ist? Stellungen, die sie am Tage vorher acht Werst südlich des Schabe-Flusses eingenommen hatten. Geffepn gegen I Uhr mittags bemerkten wir einen Vormarsch des Gegners zwischen der Mandarinenstkaßtz niid dem Dorfe Tumyntsi in Stärke von ungefähr einer Ist fantcrie-Division und einigen Batterien. Das Feux" unserer Vorhut hielt den Vormarsch Le» Feinde« gus. Ler bi« zum abend ein heftiges Lrtilleriefeuer unterhrelt.
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