Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-07-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19040723018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1904072301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1904072301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-07
- Tag1904-07-23
- Monat1904-07
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
VezugS-PretS Kl d« Hanpterpeditton oder dem, laSaab»- stellen aogrholt: vierteliährlichS.—, bei zweimaliger täglicher Zustellung in« Han» .H 8.7b. Durch die Pos» bezogen für Deutsch land u. Oesterreich vierteljährlich 4.50, für die übrigen Länder laut Zeitung-preiSliste. «edattiaa an» G^edttt-n . IahanniSgast« 8. Fernsprecher 153 u. 282. Atttalextzedttianen: «lsr,dHahn.»uchhandla.,UniversttSt«str.S <g«Aspr. «r. 4E), L. Lösche, Katharinen straß« 14 lFernsprecher Nr. L935> u. König-- platz 7 (Fernsprecher Nr. 7505). -««bt-Kiliale Dresden: Marieusttahe 34 (Fernsprecher Amt! Nr. 171S). Hmitzt-Fittnle Verl«»: CarlDuncker, Herzg l.Bayr.tzofbuchbandla., Liitzowstraße 10(FernsprecherAmtV1 Nr.4S03.) Nr. 371. Morgen-Ausgabe. MpMer TalsMaü Anzeiger. Amtsblatt des Äiiniglichen Land- «nd -es Äöniglichen Amtsgerichtes Leipzig, -es Aales und des Volizeiamles der Ltadt Leipzig. Anzeigen-Preis die 6gespaltene Petitzeile 35 Reklamen unter dem RedakttonSstrich (4 gespalten) 75 L, nach den Familiennach- richten («gespalten) 50 Tabellarischer und Zissernsatz entsprechend höher. — Gebühren sür Nachweisungen und Ofsertrnannahme 25 Srtra-Veilageu (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesdrderuna Jü 60.—, mit Postbrfdrderung ./« 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen. Abend«Au-gabe: vormittag» 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: nachmittag» 4 Uhr. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Die Ervrdition ist wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi- abend- 7 Uhr. Druck und Verlag von G. Pal» in Leipzig (Inh. Vr. V., R. L W. Klinthardt). S8. Jahrgang. Sonnabend den 23. Juli 1904. Var MMgrte vom rage. * Der Kaiser stiftete zum Weiterbau de» Dom» in Drontheim auch dir-mal 1000 Kronen. (S. Dtsch. Reich.) * E- verlautet neuerdings nach dem „B. T." auf das Bestimmteste, daß Frhr. v. Mirbach seinen Abschied nehmen werde, und daß auch bereits ein Nachfolger für ihn be stimmt sei. (S. Dtsch. Reich.) * Der englische Staatssekretär deö Aeußern, Marquis of LanSdowne, hatte gestern nachmittag eine Audienz beim Könta,die der Ausbringung englischer Schiffe durch die Russen gegolten haben dürfte. (T. Krieg.) Vie ptttirrircbe Mtirvrllvastmig ««0 aer ssönigrderger prsrerr. Der Königsberger Hochverrats- und GcheimLund- prozetz scheint die Annalen der preußischen Rechtspflege um em höchst peinliches Novum bereichern zu wollen. Wenn schon die Vorgeschichte dieses Prozesses überreich war an Absonderlichkeiten, die während der Fe- bruarbebattcn im preußischen Abgcordnctenhause und Reichstage viel Kopfschiitteln in weiten Kreisen der Bevölkerung erregten, so hat die neueste Wendung, welche der Prozeß selbst nun nach siebentägiger Verhandlung genommen hat, wie ein kaum begreifbares Vorkommnis gewirkt. Gegenüber den be reits im Parlament aufgctauchten Bedenken, ob über haupt die für die Einleitung des Prozeßverfahrens er forderlichen Grundlagen vorhanden seien, berief sich seinerzeit Justizminister Schönstedt zu wiederholten Malen auf eine Erklärung des preußischen General konsuls, daß die für die Aufnahme Per gerichtlichen Der- folgung unumgängliche Gegenseitigkeit verbürgt sei, und ließ dadurch jeden Einwand als hinfällig erscheinen. Nun aber, da cs — wohlbemerkt nach siebentägiger Ver handlung — endlich zur Prüfung dieser Vorfrage ge kommen ist, stellt sich heraus, daß die Justizvenvaltuug sich nicht einmal der kleinen Mühe unterzogen hat, die amtliche Uebersetzung des russischen Strafgesetzbuches zu befragen, und es bietet sich das befremdende Schauspiel, daß mitten im Prozeßverfahren auf Fragen zurück- gegriffen werden muß, deren absolute Klarstellung die erste Bedingung für die Einleitung desselben gewesen wäre. Verfehlungen gegen den russischen Staat sind cs, die derzeit in Königsberg zur Verhandlung stehen, Ver fehlungen also, über die nach unserem Rcichsstrafgcsetz- buch nur dann abgeurteilt werden kann, wenn dieselben, gegen Deutschland begangen, in gleicher Weise von dem russischen Gesetze bestraft werden müßten. ES kommt also zunächst überhaupt gar nicht der Tatbestand selbst, cs kommt zunächst gar nicht die Belvcisfähigkeit der Anklage, sondern nur die Frage in Betracht, ob die Basis für die Erhebung der Anklage, die Gegenseitigkeit zwischen bei den Ländern vorhanden ist. In dem 8 103 des Reichs- strafgesetzbuches, welcher sich mit „den feindlichen Hand- lungen gegen befreundete Staaten" befaßt, heißt es wörtlich: „Wer sich gegen den Landesherrn oder den Regenten eines nicht zum Deutschen Reich gehörenden Staates einer Be leidigung schuldig macht, wird mit Gefängnis von einer Woche bis zu zwei Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft, dafern in diesem Staate dem Deut schen Reiche die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Tie Verfolgung tritt nur auf Antrag der auswärtigen Re- gierung ein." Der Antrag lag vor, und inan hätte glauben sollen, daß cs nun die erste Sorge der Justizverwaltung sein würde, sich von dem Vorl-andensein der Gegenseitigkeit nicht nur mittels einer bei dem russischen Generalkonsul eingeholten Information, sondern auch durch Nach« Prüfung der von dieser Seite abgegebenen Erklärung mittels des in Gestalt der amtlichen Uebersetzung des russischen Strafgesetzbuches ohne weiteres zugänglichen Kriteriums zu überzeugen. Man hätte annehmen dürfen, daß die erste Voraussetzung jeder Anklage auf Grund des 8 103 in einwandfreier Weise klargestellt gewesen, wenn nicht, als der Justizminister seine Auskunft gab, so doch als mit den Verhandlungen begonnen wurde. Die Justiz verwaltung war aber in diesem Falle so „pedantisch" nicht, und so ereignete es sich, daß am Sonnabend die zu den Königsberger Verhandlungen herangezogcnen Sach verständigen bestreiten konnten, daß bezüglich der Ver folgung von Masestätsbeleidigungen ein Gegenseitigkeits vertrag mit Rußland bestehe. Ja, die Gutachten ergaben des weiteren, daß auch ein besonderer 8 251 des russischen Strafgesetzbuches, der die wissentliche Herstellung und Verbreitung revolutionärer Druckschriften, die Ankün digung von solck-en Schriftwerken usw. unter Strafe stellt, über die Gegenseitigkeit kein Wörtchen enthält, und daß ein 8 260 ausdrücklich fordert, die Gegenseitigkeit müsse durch einen besonderen Vertrag oder ein Staats- gesetz gewährleistet sein, wenn da« Prozeßverfahren wegen Verbrechen gegen fremde Staaten oder deren Ober- Häupter eingeleitet werden solle. Eine Uebersetzung dieses 8 260 — merkwürdigerweise ist eS nicht die amtliche deutsche Ausgabe des russischen Strafgesetzbuches, sondern eine solche, die der russische Generalkonsul in Berlin an gefertigt und die russische Botschaft beglaubigt hat — wurde nun auch in Königsberg vorgelegt; in dieser Neber- sctzung aber fehlte der Passus: „mit welchem (nämlich dem auswärtigen Staate) auf Grund besonderer Verträge oder darüber veröffentlichter Gesetze Gegenseitigkeit ver bürgt ist." Der Strafantrag, welcher dem Königsberger Prozeß zu Grunde lag, ist von der russischen Botschaft ge- stellt worden, also von derselben Seite, welche die gerade im wesentlichsten Punkte lückenhafte Uebersetzung be glaubigte. Auf diese Lücke wiesen die Sachverständigen hin und der Gerichtshof fragte, endlich in den Besitz einer genauen Uebersetzung gelangt, durch Vermittlung der Justizverwaltung bei dem Berliner Auswärtigen Amte an, ob ein Gegenseitigkeitstraktat, oder ein besonderes in Rußland veröffentlichtes Gegenseitigkeitsgesetz existiere. Die Antwort lautete dahin, daß ein hierauf bezüglicher Staatsvertrag nicht bestehe, ob ein die Gegenseitigkeit fixierendes Gesetz in Rußland veröffentlicht worden sei, könne nur dort sestgestellt werden. In dieser Richtung stellt nun derzeit die deutsche Botschaft in Petersburg Nachforschungen an, nachdem der Gerichtshof sich auch an diese Stelle gewandt hat. Auf das Ergebnis niag man gespannt sein, an der Peinlichkeit der Blamage aber, die besonders in deutschen Juristenkretsen schwer empfunden wird, kann es nichts mehr ändern. Der Fortgang der Ver handlungen in Königsberg ist heute von fast nebensächlicher Bedeutung gegenüber der Tatsache, daß zu der Zeit, wo der Prozeß eingeleitet, daS Hauptverfahren eröffnet wurde, die erste Vorbedingung hierzu jedenfalls nicht ge- gebest War. " ' ' Justizminister Schönstedt, der vor einigen Wochen erst anläßlich des Kontraktbruchgesetzes eine sehr schwere par lamentarische Schlappe erlitten, eine so vernichtende Kritik erfahren hat, sieht sich einem Sturm der Ent rüstung gegenüber, der seine ohnehin nicht mehr sehr feste Position leicht völlig entwurzeln könnte. Durch seine Schuld hat die preußisch Justizverwaltung der Sozial demokratie eine Agitationswaffe in die Hand gedrückt, mit der sie unschwer der bösen Schatten Herr iverdcn kann, die aus den Königsberger Gerichtsakten bereits aufgesticgen waren, um gegen sie zu zeugen. Der Pro- zcßbericht tut dar, wie die Sozialdemokratie die Gelegen heit benutzt, alles aufs Tapet zu bringen, was sie gegen Rußland auf dem Herzen hat. Sogar die leidige Kischinew-Angelegenheit wird wieder hervorgeholt. In einer Zeit, wo die Bemühungen unserer Negierung, sich mit Rußland auf guten Fuß zu stellen, schon recht wert volle Früchte zu zeitigen beginnen, darf unser Aus wärtiges Amt sich bei den Herren Schönstedt und von Hammerstein für die Geschicklichkeit bedanken, mit welcher dieser Prozeß insccniort wurde. ver kurrireb-iapanircbe Krieg. Die Beschlagnahme -er poft auf Vampfer „Prinz Heinrich". Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Nach einem Telegramm de« deutschen Konsuls in Aden von gestern war der Vor gang bei Beschlagnahme der Poststücke auf dem Dampfer „Prinz Heinrich" durch die „Smolensk" folgendermaßen: Der „Prinz Heinrich" wurde auf offener See in der Höhe von Abu Aile angehalten. Zwei Offi ziere nnd 20 Mann von der „Smolensk" kamen an Bord. Die gesamte Post wurde untersucht und die Post stücke für Japan mitgenommen. Nach einem Schreiben deS Kapitäns der „Smolensk" an den Kapitän der „Persta", dem die einbehaltene Post zur Weiterbeförderung übergeben wurde, sind dieser Post zwei Pakete entnommen worden, die von einer deutschen Munitionsfabrik an eine japanische Adresse in Najasaki aufgegeben waren. Vie Beschlagnahme -er „Malakka". Da» „N. Wiener Tagblatt" bringt in auffälliger Schrift «ine vielbemerkte Auslassung zum Malakkas all von offen bar inspirierter Seite. Danach werde die Affäre zweifellos mit einer Anschuldigung des russischen Kapitän« und einer Entschädigung seitens Rußlands ihren Abschluß finden. Doch dürfte die Frage bezüglich der Post als Kontrebande ebenso wenia wie die, ob russische Kriegsschiffe al» Handelsschiffe die Dardanellen passieren dürfen, von der Tagesordnung ver schwinden, denn dieser Vorgang beruht nicht auf einer ver trag-rechtlichen Vereinbarung. Er gehört unter die Fälle der sogenannten „Duldungen". Beide Fragen müssen im internen Wege der Kabinette eine prinzipielle Feststellung und völker rechtliche Normierung finden. Da« letzter« scheint un» insofern nicht zutreffend, als die Frage bezüglich der Bnefpost bereit» durch die Pariser Deklaration von 1856 dahin geregelt ist, daß sie nur beschlagnahmt werden darf, wenn sie Contre- bande enthält. Wie Briessäcke Eontrebande enthalten sollen, wird aber schwer zu beweisen sein. — Nach Londoner Mel dungen au« Petersburg hatte Graf Lam-dorff am Donnerstag eine lang« Unterredung mit dem englischen Gesandten wegen der Beschlagnahm« dir „Malakka". Man hofft, daß sich der Vorfall aus diplomatischem Wege erledigen lasse. Eine Audienz, die der englisch« Staatssekretär de» Aeußern LanS- downe am Freitag Nachmittag bei Köntg Eduard hatte, dürfte demselben Gegenstände gegolten haben. Reuters Bureau meldet zu derselben Angelegenheit au» Petersburg, 22. Juli: Dem britischen Botschafter ist br« jetzt von der russischen Regierung keine Antwort auf dre Protestnote, die er wegen der Wegnahme de« Dampfer« „Malakka" überreicht hat, zugegangen. Hier gmg gestern abend das Gerücht, daß die Freigabe des Dampfer tatsächlich angeordnet worden sei. Wenn dies jedoch der Fall wäre, hätte, wie man annehmen sollte, sofort der britische Botschafter in KennstiiS gesetzt werden müssen. Heute morgen wurde hier die Meldung verbreitet, daß die Angelegenheit eine befriedigende Erledigung sieben werde. Aber wie auch die Entscheidung der russischen Negierung in der Malakkaangelegenheit lauten wird, die wichtigere Frage wird immer die des Status bleiben, den die Schiffe der russischen Freiwilligenflotte bewahren. Dre natürliche Folge der britischen Note ist die, daß England seinen Standpunkt über den irregulären Charakter dieser Schiffe beibehält und sich, wenn es erforderlich sein sollte, mit Gewalt nicht nur einer Besitzergreifung, sondern <mch der Durchsuchung englischer Schiffe durch Schisse der russischen Freiwilligenflotte widersetzen wird. Dem russischen Aus wärtigen Amte ist erklärt worden, daß der Angelegenheit die volle Aufmerksamkeit der Leiter der Regierung ge schenkt werde. Auf eine sehr beachtenswerte Eventualität macht die „Dtsch. Tgsztg." aufmerksam, indem sie schreibt: „Jedenfalls steht die Regierung Großbritanniens vor einer schwerwiegenden Frage. Entweder die Regierung erklärt: „Die Munition auf der „Malakka" ist Regierungsmunitton, be« stimmt für Hongkong". Dann wird zugestanden, daß der Trans port mit einem derartig grenzenlosen Leichtsinn erfolgt ist, daß man alle Welt warnen muß, auf englischen Dampfern zu reisen! — Oder aber die Regierung erklärt die Munition nicht für ihr Eigentum — dann ist sie Konterbande, und der russische Kreuzer befindet sich im Recht I — Deutschland hat also allen Grund, sich dagegen zu verwahren, daß daS Verfahren gegen seinen Postdampfer mit dem gegen dir „Malakka" auf eine Linie ge stellt wird." Mss LlnL.,^nl- der zweiten Schlußfolgerung^ muß man dem Blatte recht geben, denn es ist geradezu Frevel, auf einem Passagicrschiffe eine derartige Munitionsladung zu befördern. Aber auch der größte Leichtsinn berechtigt doch nicht daS erste beste russische Schiff, Handelsschiffe ausiu- bringen, denn gerade die Eigenschaft eines Kriegsschiffes wird dem russischen sog. Kreuzer abgesprochen. Nachdem russisch türkischen Abkommen vom Jahre 1871 ist Schiffen ver russischen Freiwilligen Flotte nach vorangcgangener Anzeige die Durchfahrt durch die Dardanellen mit Truppen (und Straf gefangenen) gestattet, und eS könnte demnach die Ausfahrt der drei Schiffe „Petersburg", „Smolensk" und „Orel" An laß zu völkerrechtlichen Beschwerden an sich nicht geben, so lange diese Schiffe ihren Charakter als zwar armierte Handelsfahrzeuge einer staatlich subventionierten und militärisch organisierten, aber schließlich doch rein privaten Verkehrs gesellschaft beibehalten. „Bei derartigem Charakter als Handelsdampfer", so schreibt der „N. Fr. Pr." ein hervor ragender Lehrer des Völkerrechts, „steht denselben aber in keiner Weise die Befugnis zu, staatliche Hoheitsrechte zur See auszuüben". Der Gelehrte weist dann auf eine andere Möglichkeit bin, wie Rußland sich geholfen haben könnte, die genannten Schiffe aus dem Schwarzen Meer legalerweise heranszubekommen, um sie dann allen Verträgen zum Troy als Hülfskreuzer verwenden zu können: „Betreffs „Smolensk" — so berichtet er — „schwebten nämlich schon lange Zeit diverse Ankaufsverhandlungcn, und wenn Rußland sich etwa entschieden haben sollte, diese drei Schiffe, nach dem sie als harmlose „Handelsdampfer" auf Grund der Bestim mungen des Londoner Vertrages vom Jahre 1891 den Dardanellen glücklich entkommen waren, am Tage, da sie in Port Said an langten, unter der Abmachung für die Kriegsflotte als Kreuzer anzukaufen, „wie und wo sie sich momentan befän- dsen", dann stünden die Großmächte einem kait aeeompll gegen über, welchem durch diplomatische und seerechtliche Jnstru- mtnte nicht nur nicht beizukommen, sondern dessen Wieder holung gleichfalls schwer zu verhindern wäre. Diese Art des Flaggenwechsels innerhalb der eigenen Nationalität rangiert nämlich unter keiner Bedingung zu jenen Fällen, wo eine „Verkürzung der Rechte der neutralen Staaten oder der kriegführenden Parteien" eingetreten ist, bleibt demnach legal unangreifbar. Hat jedoch Rußland den für die Kriegsflotte angekauften Schiffen von einem bestimmten Termine ab den Charakter von Kriegsschiffen verliehen, so muß dieser Flaggcnwcchsel auf jeden Fall den Mächten im diplomatischen Wege notifiziert werden und vorerst vom Auslande zur Kenntnis genommen worden sein, ehe aus diesem Kaufverträge Krieg-rechte abgeleitet werden dürfen. Erst nachdem ein solcher Ber st ändigungsakt erfolgt ist, können die betreffenden Htlf-schiffe an die Ausübung der Rechte al« Krieg-partet schreiten." Da eine solche Verständigung aber nicht erfolat ist, so dürjte der angemaßte Charakter der russischen Schiffe als Kriegsschiffe nicht aufrecht zu halten sein. Interessant ist die Stellung der französischen Blätter. Von ihnen nimmt Jaurös „HumanitS" in der „Malakka- Frage heftig gegen Rußland Partei. „Sich der Verwahrung ganz Europas nicht anschließen", schreibt da» Blatt, „heißt an Rußlands Handlungen mitschuldig werden, einen Teil der Verantwortung für die möglicherweise ent« stehenden Verwicklungen auf uns nehmen, die unsinnige verbrecherische, gefährliche Verstocktheit Rußland» durch unsere stillschweigende Zustimmung ermutigen. Wenn unsere Re- gieruug au« Schwäche unterlassen würde, sofort Rußland laut zu erklären, daß sie ihm in diese« Abenteuer nicht folgen wolle, würde sie morgen das ganze Volk sich gegen sie er heben sehen." Pariser, naturgemäß regierungsfeindliche russische Flüchtlinge vertreten «ne sehr düstere Auf fassung der Lage. Sie behaupten nämlich, nach der »Voss. Ztg.", es gebe in Petersburg sehr bohr Kreise, die absichtlich die schwersten Verwickelungen herbeiführen möchten, I japanische Regimenter in eroberten Kanonen auf, nachdem sie weil sie nur in einer allarmeinen Verwirrung der Beleuchtung, ihrer bisherigen Amtsführung entgehen können. Ne«< russische Nie-erlage? Der Berichterstatter der „Dailh Mail" meldet auS Mukden, 19. Juli, daß rin zweitägiger Kampf statt gefunden habe und noch fortdauere, ohne den Schauplatz de« Treffen« anzugeben. Die Javaner, die mit über legener Stärke und mit großem Ungestüm die Russen an griffen, behaupteten das Terrain glänzend. — Mög licherweise handelt es sich um dieselben Kämpfe, von denen schon aus Moskau berichtet wurde, nämlich um den gelungenen Durchbruch des Generals Kuroki. Nach jetzt vorliegenden näheren russischen Meldungen soll sich der Kampf folgendermaßen abgespielt haben: Petersburg, 22. Juli. Am l9. Juli ging Graf Keller zu einem abermaligen Angriff gegen die Japaner über den Fluß Lanche vor und zwang sie nach hartem Kampfe unter großen Verlusten zum Rückzug. Am selben Tage warf General Hoerfchelmann die japanische Vorhut auf die Haupt macht zurück. Die Russen verloren 200 Tote und Ver wundete. Kellers Angriff am 20. verlief anfangs sehr günstig, 10 japanische Geschütze wurden erbeutet. Gras Keller und Großfürst Boris standen vom Morgengrauen bis zum späten Nachmittag im stärksten Feuer. Als die Japaner bedeutende Verstärkungen heranbrachten, ging Keller auf seine alte Position zurück. Die Verluste der Japaner in diesem Kampfe sollen sehr bedeutend sein, da angeblich einzelne japanische Regimenter in den Schluchten zwischen zwei Feuer gerieten. Beim Rückzug gaben die Russen die eroberten Kanonen auf, nachdem sie sie unbrauchbar gemacht hatten. Bon Kuroki heißt eS, er eide an Ma la r i a und folge den Truppen in einer Sänfte. Deutscher Deich. * Leipzig, 22. Juli. * „Lensationsmachc" überschreibt das konservative „Vaterland" folgende Auslassung: „Eine gewisse Presse beschäftigt sich neuerdings wieder mit der ehemaligen Kronprinzessin Luise und macht sich zum Kolporteur von Klaschiiachrichten, welche sie — sehr bezeichnender weise für ihren sächsischen Patriotismus — ans dem Berliner Tageblatt entlehnt, das seinerseits wieder seine Wissenschaft von einer hochstehenden Dresdner Familie, die also eine sächsische nicht zu sein braucht, empfangen haben will. Wir erkennen in diesem Vorgeben, daS sich mit einer auffälligen Regelmäßigkeit wiederholt, eine plan mäßige Hetze gegen das sächsische, unser Königshaus, die darauf hinausläuft, das monarchische Gefühl, die Achtung und Liebe zu unserer Herrschcrfamilie im Snchsenvolke zu untergraben, ganz abgesehen von den schweren Schäden, die dem VvlkSempfiuden in sittlicher Beziehung durch diese „hochsiedenden, einflußreichen (?) Kreise" zugefügt werden. Wir begreifen, wenn französische Zirkel die unseligen Vorkommnisse an unserem Hofe nur unter dem Gesichtswinkel französischer Citteiiromane cinzuschähen imstande sind. Sie haben für deutsche Sitte, für deutsches Gefühl kein Ver ständnis. Wir verstehen aber nicht, wenn „hochstehende" Persönlich keiten, die sich Deutsche nennen, ihren „Einfluß" nicht anders zn betätigen wissen, als ihre perversen Anschannngen in das Volk zn tragen. Wir beklagen die anständige Presse Sachsens, die sich immer wieder dazu hergibt, in Sensation zu machen, die ihr auf dem Umwege über Berlin anfgetischt wird. Sollte diese Presse, sollten diese „einflußreichen" Persönlichkeiten so kurzsichtig sein, um nicht beurteilen zu können, wessen Geschäfte sie besorgen? Wir wollen nicht unterlassen, darauf hinzuwciscn, daß diesen Zeitungs berichten Nicht-Sachsen sehr nahe stehen, deren Namen zu nennen man sich gegebenenfalls nicht scheuen wird. Diese „hochstehenden, einflußreichen Männer" scheinen auch davon nicht unterrichtet zu sein, daß die Rückkehr der Prinzessin Luise nach Sachsen ein für allemal, wie jedem Wissenden bekannt, aus geschlossen ist." Sachlich kann man deni „Vaterlante" ohne weiteres recht geben. Es gibt eben Leute, die immer noch mit dem merk würdig irregeleiteten Gefühle eines Teils des sächsischen Volkes in der Kronprinzessin - Sache ein Geschäft zu machen bestrebt sind. Was cs im übrigen aber mit den Andeutungen über unpatriotischc Machenschaften anscheinend Dresdner Persönlichkeiten sür eine Bewandtnis hat, wissen wir nicht und können cö auch nicht zwischen den Zeilen de« „Vater- landeS" lesen. Da muß daS Blatt also schon deutlicher werden. Es scheint unS auch den kleinen Treibereien Dresdner Winkel- und GeschaftSpolitiker zu viel Ehre an getan, wenn daraufhin noch einmal feierlich versichert wird, au die Rückkehr der Prinzessin nach Sachsen sei nicht zn denken. Das wissen jedenfalls die Gerüchtfabrikanten auch; aber sic tun, als ob sie das Gegenteil für möglich hielten, um sür ihre Sensatiönchen die nötigen Aufnabmevoraus- setzungen zu schaffen. O * Berlin, 22. Juli. * Dir Rarblandsfahrt des Kaiser». Nach Meldung aus Drontheim stiftete Kaiser Wilhelm, wie alljährlich, so auch diesmal als Beihilfe zum Weiterbau des Dom- 1000 Kronen. Zur Abendtafel waren am Donnerstag geladen Herr und Frau Drc-cel, Lady Compton, Kapitän Rose, Herr van Verdis von der im hiesigen Hafen liegenden amerikanischen Jacht „Margarita", der frühere Militärattache in Berlin, nor- wegischer Brigadekommandeur Rustad. Die Kapelle der „Hobenzollern" veranstaltete in der Stadt ein sehr aut be- suchte- Konzert zum Besten der UnterstützungSkasse de« deutschen Verein«. * 3um Fall Mirbach schreibt da- T.": „Daß Mirbachs Tage als Oberhofmeister der Kaiserin gezählt sind, unterliegt nach den un« aus bester Quelle zugebcnden Informationen keinem Zweifel. Freiherr v-Mirbach ist auch selbst schon von dem bevorstehenden Wechsel unterrichtet, wie auch bereit- ein Nachfolger für iha m Aussicht genommen ist. Umsomehr muß ihm daran
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite