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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-12-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187012275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18701227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18701227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Beil. zu dieser Ausgabe ist in Ausgabe 336 vom 2.12.1870 enthalten
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-12
- Tag1870-12-27
- Monat1870-12
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1870
- Autor
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Lotterie - Darlehnseaffe. Ludwig Müller. Göbel. Bekänntmächung. Da- 24. Stück deS diesjährigen Gesetz» und Verordnungsblattes ist bei uns einzegangen und wird bis zum RV. k. M. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShävgev. Dasselbe enthält: Nr. 136. Verordnung, den Einfluß deS BundeSstrafgesetzbucheS auf Polizeisachen betreffend; vom 14. Deeember 1870. » 137. Verordnung, die Publikation und Ausführung deS Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen im Norddeut« Bunde betreffend; vom 10. Deeember 1870. 138. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend; vom 7. Deeember 1870. 139. Verordnung, die Vergrößerung deS Bahnhofs bei Borna betreffend; vom 9. Deeember 1870. 140. Decret, die Uebeniahme der Borna-Kieritzscher Eisenbahn für Rechnung deS Staate- betr ; vom 10. Dee. 1870 141. Bekanntmachung, die Verwaltung der Borna-Kieritzscher Eismbahn betreffend; vom 11. Deeember 1870. 142. Verordnung zu Ausführung deS BundeSgesetzeS, betreffmo ' aS Urheberrecht au Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Compostlionen und dramatischen Werken vom 11. Juni 1870 und zu fernerer Ausführung d,S Gesetze- über den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugniffen und Werken der Kunst vom 22. Febr. 1844 ; vom 15. Deeember 1870. » 143. Bekanntmachung eines Nachtrag- zu den Statuten de- Mrlitair-St. HeinrichS-OrdenS; vom 15. Deebr. 1870. - 144. Bekanntmachung eines Nachtrag- zu den Statuten de- Verdienstorden-; vom 15. Deeember 1870. - 145. Bekanntmachung eines Nachtrag- zu den Statuten deS AlbrechtS-Ordenö; vom 15. Deeember 1870. - 146. Verordnung zu Ausführung von Z. 172 deS Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund, die Untersuchung und Scheidung wegen Ehebruch- betreffend; vom 15. Deeember 1870. Leipzig, den 24. Deeember 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 14. Deeember a. o. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Der weitere Bericht desselben Ausschusses betraf die Rück antwort d«S RathS zur 1868er Stadteassenrechuung. Zu Conto 7 erwidert der Rath, daß er ohne Verstärkung de- Personal- der Schulgeldereinnahme keine Garantie übernehmen könne, daß die RechnungSablsguug für die Schulen am Jahre-» schloß rechtzeitig erfolge. Zu Conto 32 bittet der Rath um nachträgliche Genehmigung der Überschreitung der HerstellungSsumme u. 2. 16. 6. für die eisnme Privetgrube im Stadtbause, für welche die gemischte Bau- teputation 420 Thaler bewilligt hatte. Die Kochmaschive im ehemaligen HauvtsteueramiSgebäude be treffend, bemerkt der Rath, daß diese Herstellung, als unter 100 Thaler verbleibend, lediglich in seine Zustänvigkeit falle, und erläutert die Höhe der verwendeten Summe. Bei Conto 34 wollten die Stadtverordneten verschiedene Ver ausgabungen für Geräthschafteu, Maschinen, HavdwerkSarbeiten nicht au- dem Betriebe gedeckt, sondern dem Inventar oder Bau- c-uio zur Last geschrieben sehen. Da diese Au-gabev aber zur Unterhaltung de- Gebäude- Macht werden, da- Baueonto keine Mittel mehr hat und doch «»mal geschloffen werden muß, so gehören sie nach Anficht de- AatbS auf den Betrieb. Zu Conto 36 schreibt der Rath: Sie verlangen die Rechtfertigung der bedeutenden Ueber- schreituvg bei den Budenreparaturen und erklären, daß diese Ueber- schreitvrg Ihrer Zustimmung hätte unterbreitet werde« müssen. Eie knüpfe» daran dev Vorwurf, daß wir diese große Reparatur bei Aufstellung de- HauShaltplaueS nicht berücksichtigt hätten. Diese» Vorwurf müssen wir zurückweisen. In unserem Budget- schreibrn vom 2. Oktober 1867 haben wir darauf aufmerkjam Macht und Ihne» erklärt, daß ein ansehnlich höherer Repara- Wraufwand nvthig werden würde, daß sich derselbe jedoch zur Zeit roch nicht beziffern lasse, da die nöthigeu Unterlagen noch fehlte». Auf- Gerathewohl eine ganz willkürlich gegriffene Summe auf- zunehmen, war unihunlich. Ausfallen konnte eS Ihnen nicht, wenn da- Vorhergesagte dann wirklich eintrat. Aufschieben aber konnten wir, nachdem im Laufe deS IahreS 1868 die gedachten Unterlagen erlangt war, die Reparatur nicht, da dieselbe höchst dringlich war und ihre Vertagung große Verlegenheiten und empfindlichen Nachthril verursacht hätte. TS kommt auch iu Betracht, daß damals der Uebergang der Buden au- den Händen de- Herrn Perlitz iu die de- Herrn Handwerk Statt fand, und daß längere Zeit hindurch nichts Durchgreifende- iu der frag liche» Beziehung geschehen war. Im Uebrigen ist hoffentlich durch den mit Herrn Handwerk geschloffenen Vertrag der Wieder kehr ähnlicher Üebelstände für dre Zukunft vorgebeugt. Durch diese Erwägungen ist unser Vorgehen mit jener Reparatur materiell wohl hinlänglich motivirt. Wenn Sie aber iu formeller Hinsicht da- Zustimmung-recht zu dieser Buden reparatur in Anspruch nehmen, so bedauern wir, Ihnen hierin nicht beipflichten zu können. Zu Reparaturen an Mobiliar- Weltständen — und zu solchen gehören die Buden — ist unser- Wissen- ein Recht der Zustimmung von Ihnen niemals bean sprucht worden, und wir wüßten auch nicht, worauf letztere- sich gründen sollte. Auf die Höhe der betreffenden Summe kann e- dabei nicht avkommen, denn wo sollte da die Grenze sein- und wir glauben soviel Vertrauen erwarten zu dürfen, daß man nicht aunimmt, wir würden ohne Noth zu solchen Ausgaben schreiten. Daß im Hau-Haliplane, der im Ganzen Ihrer Zustimmung unter breitet wird, auch solche Reparaturposten vorkomme», beweist nicht- für Ihre Behauptung, denn der HauShaltplau faßt noch eine Menge anderer Betrage zusammen, bei denen sonst von Zustim mung der Gemeindevertreter nicht die Rede ist: da- Budget giebt da- allgemeine Bild de- für da- betreffende Jahr »öthigen Aufwandes, nach welchem sich die Höhe der GemeindeauSgaben bestimmt. Wenn wir Übrigen- in einem Falle, den mau al- Reparatur von Mobiliar anseheu könnte, bei der Umgestaltung der vorhan denen Schulbänke in Kunze'sche Bänke. Ihre Zustimmung erbeten haben, so beweist dieser AuSnahmefall nicht- geg'n unsere Ansicht,
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