Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-07-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193007269
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19300726
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19300726
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1930
- Monat1930-07
- Tag1930-07-26
- Monat1930-07
- Jahr1930
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1930
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt Drahtanschrift Lageblatt Riesa. Fernruf Nr. 2V. Postsach Nr. 52. Postscheckkonto: Dresden 1530. Girokaffe: Nies, Nr. 5L «nd Anzeiger sMedlatt an- Äuzeigtr). Da» Riesaer Tageblatt ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast Großenhain, des Amtsgerichts und der AmtSanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, des Rates der Stadt Riesa, des Finanzamt« Riesa und des Hauptzollamts Meißen behördlicherseits bestimmte Matt. 172. Sonuadeud, 26. Juli 1S86, a-ends. 83. Jlthrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Las abend« >/,« Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. VejnaSpretS, gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark 25 Pfennig ohne Zustell, aebiibr. Für den Fall de« Eintreten« von Produkttonsverteuerungen, Erhöhungen der Löhne und Materialienpreis« behalten wir uns das Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeigen für die Nummer de« Ausgabetage« find bi« S Uhr vormittag« aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; ein« Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 39 wm breite, 3 ww hohe Grundschrist-Zellr sk Silben) 25 Gold-Pfennig«; die 89 mm breite Reklamezeile 100 Gold-Pfennige: zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage ringezoaen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat dec Bezieher remen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Geetheftrahe 59 Berantwortlich für Redaktton: Heinrich Ublemann. Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. W IMWWlM Ser WWMMMsW. Die vor einiger Zeit gegebene Anregung, die Reichs regierung möge bei ihrer augenblicklichen Finanznot doch «nch einmal daran denken, die stillen Reserven der Reichs- sinanzvcrwaltung zu mobilisieren, wie sie sich namentlich in den große« Gtcuerrückstände« vorfinden hezw. durch eine sorgfältigere Handhabung des Beranlagungsgeschäftes die »orhandeuen Steuer« »oll ansnutze«. ehe an die Auf erlegung neuer Steuern herangegangen würde, ist von einer politischen Seite kürzlich damit abzutun versucht worden, baß erklärt wurde, die halbe Milliarde Steuer rückstände sei eine konstante Dauererscheinung, die zu Be unruhigung keinerlei Veranlassung gäbe, da im wesent lichen eine ordnungsmäßige Tilgung erfolge, baß aber für die getilgten Beträge ständig neue Steuern gestundet wer ben müßten. Des weiteren wurde zwar zugegeben, baß eine gewisse Ueberlastung -er Finanzämter durch allerhand formalen Ballast vorlägc und baß hierin Wandel geschaffen werden müßte, aber schließlich seien gewisse Uebelstände bei einer so großen Verwaltung nicht z« vermeide«. So lange sie ein gewisses Ausmaß nicht übersteigen — und dafür werde gesorgt — sei das alles auch nicht so schlimm. Das klingt nun freilich reichlich fatalistisch und ist es auch. Denn mit eizrer so oberflächlichen Begründung lassen sich die Mißstände in einer Verwaltung, die für die Ge staltung unserer öffentlichen Finanzwirtschaft von entschei dendem Einfluß ist, schwerlich abtnn. So bestreitet der Steuerpraktiker z. B. ganz energisch, daß bei den Steuer stundungen wirklich alles in Ordnung ist. Vielfach wird — namentlich wenn es sich um größere Steuerbeträge handelt — die Stundung einfach aus dem Grunde beantragt, weil es bequemer und billiger ist, die eigentlich dem Staat ge hörigen Gelder als Betriebskapital arbeiten zu lassen, an statt den kostspieligen Bankkredit in Anspruch zu nehmen. Hier sollte von rechtswegen immer eine gründliche Prü fung der Notwendigkeit einer Stundung erfolgen, zu der es aber den Finanzämtern einfach an Zeit gebricht. Die rein schematischen Stundungen ermöglichen aber in vielen Fällen ein solches Auslaufen der Rückstände, daß dann hinterdrein durch Steuernachlaß geholfen werden muß. Etz sind in der Tat nicht geringe Beträge, die auf diese Weise dem Reiche verloren gehen. Nun kann man sich gewiß darauf berufen, baß die Be richte der Finanzämter ^'die vorhandenen Uebelstände nicht so deutlich in Erscheinung treten lassen. Aber diese Be richte sind irreführend, weil jeder Finanzamtsvorstand bas natürliche Bestreben hat, die in seinem Amte vorhandene Desorganisation nach Möglichkeit zu verbergen. In Wahr heit aber liegen die Dinge bei der Mehrzahl der Aemter so im argen, geht es bei ihnen wie Kraut und Rüben durch einander, daß man sich nur wundern muß, daß die Steuer verwaltung noch nicht zusammengebrochen ist. Es sind uns Fälle bekannt, in denen z. B. die Veranlagung der Erb schaftssteuer um mehr als zwei Jahre liegen geblieben ist. In einem bestimmten Amte handelt es sich dabei um rund 250, darunter größere Fälle. Wenn man bedenkt, baß bas vierteljährliche Gesamtaufkommen der Erbschaftssteuer rund 40 Millionen beträgt, so kann man sich leicht aus rechnen, baß allein bei dieser einen Steuer weit über 200 Millionen nicht veranlagter Steuern im ganzen Reichs gebiet zusammenkommen müssen. Das sind gewiß kein« Zustände, die auf di« leichte Schulter genommen werden könnten. Zu Unrecht wird übrigens auch versucht, die große Zahl der Einkommensteucrbeanstandungen zum Beweise dafür anzuführen, baß bet -er Veranlagung die denkbar größte Sorgfalt angewendet wird. Aber diese Beanstandungen sind zum größten Teile nur zum Scheine erfolgt, lediglich um für die Steuerstatistik nach oben hin mit den notwen digen großen Ziffern aufwarten z« können. DaS ist jüngst sogar von Kommissaren des Rechnungshofes gerügt wor den, so daß es also auch in dieser Beziehung schon schlimm genug settl muß. Merkwürdigerweise aber wollte -ie srühere Meichsftnanzverwaltung das alles nicht wahr haben. Sie berief sich immer wieder auf ihre statistischen Nachweise, obwohl ihr doch unmöglich verborgen geblieben sein konnte, wie sehr diese frisiert wurden. Unter diesen Umständen scheint es jetzt nötig zu sein, daß einmal durch besondere Prüfungskommissionen, die allerdings auch wirk liche Steuerpraktiker zu ihren Mitgliedern zählen müßten, die wahren Verhältnisse bei den Reichssteuerbehörden klar gestellt werben, damit endlich eine zuverlässige Grundlage für die anscheinend dringend notwendigen Reformen Innerhalb der Reichsfinanzverwaltung gewonnen wirb. M WWMrrmMkr li> Mm. Koblenz. sFunkspruch.) Amtlich wirb mitgeteilt, ser Reichsverkehrsmiuister traf heute vormittag in Kob lenz ein und begab sich sofort in Begleitung des Oberbür germeister Dr. Russell zur Telegraphenkaserne, wo die Opser -es Brückennnglücks aüfgebahrt sind. Der Minister ließ sich von -em zur Untersuchung Les Unglücks an Ort und Stelle entsandten Ministertalkommiffar Vortrag Käl ten, woraufhin er sich der Auffassung anschlotz, daß daS Un glück ans eine Verkettung mehrerer nickt voranszusehenber unalücklickc, Zustände rnrückzuiLbre» ist. WM »kl MlWIi W Sie MMUM Berlin. sFunkspruch.) Die mehrtägige« Be ratungen des Reichskabinetts über de« dem Herrn Reichs präsidenten vorzuschlagendcn Entwurf einer Notverordnung wurden heute vormittag in der Reichskanzlei zu Ende ge führt. Sic ergaben eine völlige Einigung. Ein ab schließender Vortrag des Reichskanzlers Dr. Brüning beim Herrn Reichspräsidenten über die Sabinettsberatnuge« ist «och sür heute mittag in Aussicht genommen Das Reichskabinett beschäftigte sich sodann mit der Frage einer Neuregelung der Pensionen «nd beschloß, «och im A«guft eine« diese Frage regelnde« und Mißstände be seitigende« Gesetzentwurf dem Reichsrat vor,«lege«. Am Schlüsse der SabinettSfitzung sprach Reichskanzler Dr. Brüning seinen Minifterkollegcn «nd de« Beamten, die gerade in letzter Zeit in Vorbereitung der bedeutsamen Kabinettsentschließungen ihre ganze Kraft eingesetzt haben, de« besten Dank für diese Mitarbeit aus. * BMm SerMMzlm WlMMrWMen Berlin. sFunkspruch.) Der Herr Reichspräsident empfing heute den Reichskanzler Dr. Brüning zum Vor trag über die von der Neichsregicrung vorgeschlagenen, auf Grund des Artikels 48 der Reichsvcrsassung zu er lassenden Notverordnungen. * iS» «MN Mn INI ReWM MM! MK? )s Berlin. Die „Vossische Zeitung* erhält folgend' Information: Der Steuerträger wird aus den kommenden Notverord nungen wahrscheinlich die Ueberraschung erfahren, des; die Ansgabcnscite des Ncichsctats um mehr als 150 Millionen gesenkt worden ist. Es fragt sich nur, ob diese Verringerung der Ausgaben lediglich erreicht worden ist dadurch, daß daS Osthilfeprogramm auf dem Nerordnnngswcge nicht in vol lem Umfange dnrchgesührt werden kann oder ob darüber hinaus wirkliche Ersparnisse gemacht worb«, sind. Infolge dessen werde« auch die Steuersätze eine Senknng erfahren, denn wir sind mitten in einer Wahlbewegung und die Ne gierung hat de» begreiflichen Wunsch, sich den Wählern, wenn sie ihnen auch eine neue Steuerlast ausbürdeu muß dabei doch möglichst angenehm zu mache». M MWMl im MlM. MMlIM S» MWrWlUkN MSlMS SesAME derRkWerUW SW «MiWU 8om 25. Juli 1930. Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Rcichsversas- snng wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet verordnet: k 1- sl) Wer außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäfts räume oder seines befriedeten Besitztums eine Waffe führt, -ie ihrer Natur nach dazu bestimmt ist, durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen sHieb- oder Stoß waffe), wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre, wenn mildernde Umstände vorltegen, mit Geldstrafe bestraft. j2) Neben der Strafe kann die Waffe, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Täter gehört, eingezogen werden. Ist die Verfolgung ober Verurteilung einer bestimmten Person nicht durch führbar, so kann auf die Einziehung der Waffe selbständig erkannt werden. 8 2. 8 1 findet keine Anwendung auf 1. Personen, die kraft ihres öffentlich-rechtlichen Dienst verhältnisses zum Führen von Hieb- oder Stoßwaffen berechtigt sind, innerhalb der Grenzen Lieser Berech tigung; 2. Personen, die beruflich Sieb- oder Stoßwaffen zu sühken pflegen, hinsichtlich dieser Sieb- oder Sioßwassen bei Ausübung des Berufs und aus den dazu gehörigen Hin- und Rückwegen; 3. Personen, die zum Führen von Hieb- oder Stoßwaffen behördlich ermächtigt sind; die behördliche Ermächtigung wird von der zuständigen obersten Reichs- oder Landes behörde oder der von ihr bcstimnnen Stelle mit Wirkung für ihren Amtsbereich oder Teije davon allgemein oder für bestimmt zu bezeichnende Anläsic erteilt; 4. Inhaber von Jagdscheinen eines deutschen Landes aus der Jagd und beim Jagdschutz sowie aus den dazu ge hörigen Hin- und Rückwegen. 8 3. Wer gemeinsam mit anderen zn politischen Zwecken an öffentlichen Orten er'^-int und dabei bewaffnet ist, wird mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten kü-strait. Neben der Strafe kann die Waffe, aus die sich die straf bare Handlung bezieht, ohne Rücksicht daraus, oh sie dem Täter gehört, eingezogcn werden. Ist die Verfolgung oder Verurteilung einer bestimmten Person nickst durchführbar, so kann auf die Einziehung der Waffe selbständig erkannt werden. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwen dung auf Personen, die krakt ihres ösfentlich-reckulichcu Dienstverhältnisses zum Führen von Waffen berechtigt sind, innerhalb der Grenzen dieser Berechtigung. 8 4. Sofern diese Verordnung nicht vorher aufgehoben wir,^ tritt sie mit dem 1. April 1931 außer Kraft. Berlin, den 25. Juli 1030. Der Reichspräsident gez. von Hindenburg Der Reichsmtnister des Inner« gez Wirth. MkiM-M Ser Ms WM'. Friedrichshafen. sFunkspruch.) Da« Luftschiff „Graf Zeppelin" ist heute früh 4 Uhr 45 zu einer Schweizer- Fahrt gestartet. «» Vor- befinde« sich 11 Fahrgäste. Um S Uhr überflog da« Luftschiff bei Herrlichem Wetter di« Schweizer Bundeshauptstadt Bern. KMiMMmeii M Mm. Stralsund. (Funksprnch). Die Stürm« der letzte» Tag« haben an der Küste der Insel Rügen große Verwü stungen angerichtet. Am Steilufer bei Saßnitz find Ufer stürz« erfolgt. Die Brück« vor Stupprnkammer ist durch Sturm und Wellen abgedrckt worden, ebenso die Brück« in Lohme. Auch in Sellin hat der Wellengang den Vogen palast der Seebrücke abgehoben. Der Strand ist in den Bäder» stellenweise tief verwühlt. DaS Unwetter Hatte zur Folge, daß «in grober Teil der Badegäste schleunigst die Rückreise antrat. W WtzllebiM mtkrWW iS» Mml. Kiel. sFunkspruch.) Sin bei einer Bank in vad Gege- bera beschäftigter BanklrHrling verschaffte sich gestern abend unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Kassenscklüssel und entwendet« 4V VVO Mark. Darauf fuhr er im Kraft» wagen nach Neumünster und von dort mit dem D Lug nach Kiel. In Kiel mietete er ein Nnto zur Fahrt nach Sam- bura. Der Krastwagenfübrrr, dem Bedenken ausaesiieaeu waren, verständigte die dortige Babnhofswache, die den Koffer des Banklrhrlinas öffnete und daS entwendete Geld beschlagnahmte. Der Defraudant wurde zum Polizei präsidium gebracht, wo er ein Geständnis ablegkc. DaS Geld konnte der Bank noch in der Nacht zuriickerstatte» »erden. M Miter IMM. drei Wo« WA. Klingenthal. sFunkspruch.) Bei Kanalisations arbeiten, die zur Zt. im Rothautal lansgeführt werden, wurden heute vormittag bei Ausschachtnngsarbcitcn vier Arbeiter von hereinstürzenbcm Erdreich verschüttet. Wäh rend «in Arbeiter sich noch befreien konnte, wurden die drei übrige« nnr als Leiche« geborgen. MrelSer im MM. Berlin. sFunkspruch.) Einbrecher verschafften sich in der vergangenen Nacht Zutritt zu den Bibliotheksräu- men des Reichstages tm Obergeschoß bcö Ncichstagsgebün- des. Was gestohlen wurde, ist bisher noch nicht genau scst- gcstellt. Die Diebe haben eine Anzahl von Schränken der Angestellten und Beamten aufgebrochcn und kleinere Wert gegenstände an sich genommen. Anscheinend sind anch einige Bücher, Nachschlagewerke und deral. aus der Bücherei selber gestohlen worden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite