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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1880
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1880-01-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18800105011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1880010501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1880010501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-01
- Tag1880-01-05
- Monat1880-01
- Jahr1880
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Urscheist Mschttltsßs 2 Mst- Früh 6»/, Uhr. Nachmittag 5 Uhr. Tonn- und KrAa-- rmr früh 6 >/, Uhr. »,» «we»tn«a IobamtiSgaffc SS. 7»r ^ »L<tg<:d< r,ngk>««drn: Viin»- tt-.^chr sich i>», »rdicN^U Ntttz« »rrdinduch. Annahme der für dir nächst folgende Morgen-Ausaade ve sttmmtn, Jnffntteaawscht« tlu,rn vts :j Uhr RschNitnaas ua Sonn- und Festkn-en früh dw '/.» Uhr. Za >t« FUlatr, für Ins kUimchoie: Lila idtemm. Uaiversttätsstr. 22. Tottis Lösche, itatbarinenstr. 16,p. nur vis ' .3 Uhr. Morgen - Ausgabe Tageblatt V I. Anzeiger. ^rM für Polink, öocalgtschichte, Handels- und KcschaflMrkcbr. Montag den 5. Januar 1880. Auflage 1iU)W Lsonnemnuoorct» viertelt. 5 E., i«1. Vriugerlotm K Äi. ovnd dir Post bezogen « Ml. Jede einzelne Numm^ 2ü Pf Belegexemplar Io Pf Bedüttrn stir Extradeiiagen ohne Po,ldr<örvermlg KN Mk. «ik 'postdeidrserung 46 Mt. Zvlcratr 5»^est> PeNlzeit« 2«> V O'röHere Ätinfiru laut uir'rrr» P'-nSvrrzriLnist — Labevarncvee Satz nack böbercm Tauf. vccünico vairr dem AtdasNaa»Seri> dir Svallzrile 40 Pf. Inserate sind gers an d. «wrdüto» zu senden. — Aadatt wird nickr genaden Zahlung pra«?nun.'-r»i»4» odrr durch Poüoorschuß. 7L Jahrgang. UM' Die bedeutende Höhe der Anflage, Ln welcher da» Tageblatt gedruckt wird, hat in den letzten Tage» die A«»gabe des Abeudblatte» mehrfach verzögert. ^» werden de»halb die Ltadt Sxemplare de» letztere« einstweilen «nd bi» auf Weitere» erst nru S s Uhr a»»gegehe« werden. Zur geftilligen Veallitung. Unsere Expedition ist morgen Dienstag den 6. Januar bis Mittag 12 Nkr geefinet <////«/, U>r^e'S/eU/Fe'^. Bekanntmachung. Die Hundestever beträgt 20 jäbrlick für jeden hier gehaltenen steuerpflichtigen Hund. Indem wir dies hierdurch wiederholt bekannt machen, fügen wir folgende, im Gesetze vom 16. August 1666 eml><menen beziehentlich nach tz. 4 dieses Gesetzes von uns getroffenen Bestimmungen binru: tz. l. Die volle Jahressteuer ist für >eden Hund, welcher am tO. Januar des betreffenden Jahres hier gehalten oder später im Lause des Jahres hier angeschafft wird, zu entrichten. Ausgenommen sind: ») junge Hunde bis zur nächsten tsonsignalio», also bis zum 10. Januar des folgenden Jabres, jedenfalls aber so lange, als sie gesäugt werden, d) Hunde, welche an anderen Orlen im Königreiche Sachsen gclmlten und versteuert »varen, im Lause des SienerjabreS aber hierbei gebracht worden sind, dis zum nächsten Steucrtermine, also ebenfalls bis zum 10. Januar des folgenden Jabres. Z. 2. Die Steuer für die am 10. Januar ieden Jahres als dem gesetzlichen Normaltage mittelst der Haitslistc consignirten Hunde ist bis zum 31. desselben Monats, die Steuer für jeden im Laufe des Jahres angeschafften steuerpflichtigen Hund binnen 14 Tagen vom Tage der 'Anschaffung an bei Vermeidung executivischer Einziehung gegen Quittung und Empfang der Steuermarke an die Hundesteuer-Em nabme zu entrichten. 8. 3. Der die Hundesteuer bmterziebt, insbesondere einen am Conffguationstage gehaltenen Hund ver heimlicht oder es unterläßt, einen im Laufe des Jabres angeschafften steuerpflichtigen Hund binnen 14 Tagen von Zeit der Anschaffung an der der Hundesteuer-Einnahme zur Versteuerung anzumcldcn, verfällt in die im tz. 7 des Gesetzes geordnete Strafe des dreifachen Betrage- der Steuer, sonach >n eine tzttafe Vs« «0 ^ H. 4. Wer ein Steuerzeichen ohne den Hund, für weiciren dasiclbe gelöst ist, an dritte überläßt, sver ein für einen jungen Hund ohne Steuerzahlung (tz. I») empfangend Zeichen einem steuervstickligen Hunde anlegt, sowie Derjemge, welcher von Anderen ein Steuerzeichen obne den betreffende» Hund Behufs der Verwendung erwirbt, verfällt ebenfalls der Strafe der Slcuerdinterziebnng. In gleiche Strafe sind ferner Diejenigen zu nehmen, welche die Steuerzeichen anderer Orte zur tt. Umgehung der hiesigen Steuer mißbrauchen Die oben im 8- 1 unter d gedachte gesetzliche Befreiung greift nur dann Platz, wenn der frag liche Hund von einer an dem betreffenden Orte wohnhaften Person besessen und versteuert worden war, ehe er hierher gebracht wurde. Personen, welthe auswärts Grundstücke besitzen, aber in Leipzig wesentlich wohnhaft find, haben ihre Hunde hier zu versteuern, dasern sie dieselben hier regelmäßig bei sich haben. tz. K. Wer im Lauf« eines SteuerjalweS einen nach tz. 1 unter s lind d nicht zu versteuernden Hund anschafft, bei sich aufnimmt, oder beim Umzüge mit hierher dringt, hat dies binnen 14 Tagen bei einer Ordnungsstrafe von 5.4t bei unserer Hundcsteuer-Einimhme anzuzeigen und gegen Erlegung von 3b ein Steuerzeichen zu lösen. Hierbei ist das Atter junger Hunde durch tbierärztliche Zeugnisse, die anderwärts erfolgte Versteuerung aber durch Steuerzeichen und Quittung nach zuweisen. tz. 7. Wer sich uur zeitweilig hier aufhäll und Hunde bei sich fübrt, bat. dasern der Au'entbalt die Dauer von 14 Tagen erreicht, binnen dieser Frist bei b .4t Strafe für jeden Hund ein Steuer »eichen gegen Erlegung von 2b /ä zu lösen. Wird hierbei die erfolgte Versteuerung an einem anderen Orte des Königreiches Sachsen nach gewiesen, so hat es hierbei zu bewenden. 8- Entgegengesetzten Falles rst ein die Steuer deckender Betrag zu deponiren. und es wird hiervon bei der Abreise ein der Zeit des Aufenthaltes entsprechender Steuerbetrag innedehalten. der Rest aber gegen Rückgabe des Zeichens zurückerstatlet. Hierbei wird für 1 bis V Tage 30 für jede Woche, sofern nicht ein Monat erfüllt ist, 40 für jeden Monat 1 .F, bO >4 an antheiirge« Steuer erhoben. Bei der Berechnung nach Wock»ei, und Monaten wird die angefangene Wochr beziehentlich der angeiangenc Monat für voll angenommen. Gastbalier und Logiswinbe haben bei 5.« Strafe die bei ibnen wohnenden Fremden von vor stehenden Bestimmungen in Kenntniß zu setzen. Besitzer von Hündinnen. ivelck>e geworfen baden, sind verpflichtet, dies und die Rare, di« Zahl und das Geschleckt der geworfenen Hunde bei 5 .« Strafe binnen 14 Tagen bei der Hundesteuer einnabme anzuzeigcn, auch, soweit die jungen Hunde hier bleiben sollen, für jeden derselben ein Steuerzeichen für 25 ^ zu lösen. tz. 2. Die Steuerzeichen sind von den Hunden am Halsbandc zu tragen. Hunde, welche außerhalb der Häuser, Gedöste und sonstigen geschloffenen Localitälcn ohne gültige Marken am Halsbands ge troffen werden, sind vom Eaviller wcgzusangen und die Besitzer sind um 3 .4! zu bestrafen. Binnen drei Tagen könne» die cingefanacnen Hunde gegen Nachweis der Bezahlung der Strafe und Steuer, sowie von 50 -si Fanggebübr und I -L für jeden Tag Futtergeld ausgelöst »verden, nach Ablauf dieser Fritz aber sind dieselben zu tödten. Diese Vorschriften leiden auch auf solche Hunde Anwendung, welche nach dem Obigen der Steuer nicht unterworfen sind oder bezüglich welcher die Anmeldungsfrist noch nicht abgelaufen ist. ttz. I und tz. 7.) tz. 10. In« Falle unverschuldeten Verlustes der Steuermarke wird gegen Erlegung von 1 4t 50 eine andere ausgehändigt, uilcke aber zunickzugeben ist, n-enn die verlorene sich wieder findet. lieber die Hundesteuer sind vielfach irrige Ansichten verbreitet, zu deren Berichtigung wir auf Folgen de- Hinweisen. Die Steuerpflicht ist begründet, sobald überhaupt ein Hund gehalten wird. Ob derselbe Eigenthum der Person ist, welche ikn bei sich bat oder nicht, ist völlig gleichgültig, und cttvaigc besondere Umstände, welche den Besitz des Hundes herbcigcsübrl baben^ können nicht von der Sleucrpflichl bekreien. Daker sind Hunde, welche zugelaufen sind, welche man aut Probe oder in Pflege bat. welche man nicht dauernd zu behalten beabsichtigt, sowie diejenigen, mit denen Handel getrieben wird u. s. w. keineswegs steuerfrei Ebensowenig befreit die Abschaffung oder der Verlust emes consignirten oder im Lause des Steuerjahres angeschafften Hundes, für welchen die Steuer noch rückständig ist, von der Pflicht zu deren Entrichtung Die Steuer ist „ach dem Obigen fällig an, 10. Januar ieden Jahres, beziehentlich am 14. Tag, nach der Anschaffung de- betreffenden Hundes. Wenn kurze Zeit danach ein Hund abgefck»afft wird, oder sonst in Wegfall konimt und deshalb um Erlaß der Steuer nachgefuckt wird, kann nach Befinden ein solcher Erlaß bewilligt „»erden. Ader die sogenannte Abmeldung des Hundes bei der Hundcsleuereinnabme ist »n diesei Hinsicht wirkniigslos. Säumige Steuerpflichtige baden sich sofortiger Erecution zu gervärtigen, und eS ist teinesivegS erfoide« sich, daß eine Erinnerung vorkergeht. Nach de» ausdrücklichen Bestimmung in tztz. 5. 6 und 7 d«S t^esetzes haben die Hunde daS Steuerzeichen am Halsbande zu tragen, und cs wird daher dem Gesetze nickt entsprochen, wenn die Zeichen am Maulkorbe bc festigt werden. Hiernach ist die zu Abwendung der gesetzlichen Straff häufig gebrauchte Entschuldigung hin fällig. daß ein Steuerzeichen zugleich niit dem Maulkorbe abhanden gekommen sei. Uebrigens sprechen wir die Erwartung ans, daß die Hausbesitzer beziehentlich Administratoren der Häuser der den Eonsignationen der Hunde für die richtige Ausfüllung der Haustisten Sorge tragen werden, msonderkeit sich genaue Kenntmß davon verschaffen werden, ob und welch« Hunde gerade am 10. Januar im Hause vorhanden sind, damit Ungenauigkeiten, wie sie zeilber nicht selten vorgetommcn sind, vermieden werden. Auch sind oie HauSliftcn vorschrinsmäßu, von den Besitzern oder Administratoren der Häuser, nicht aber von den Hausmännern zu unterzeichnen. Leipzig, am 26. December 167t«. Der Natt» der Stadt vetpttß. sir. Georgi. Kretschmer Bekanntmachung. Die zum 5. Januar d. IS. angesetzte Haljaueltou nn Connewltzer Reviere kann wegen eingetretener» Hocbwaffers nicht stattfindca. Leipzig, am 3. Jairuar 1680. Des Raths Forftdepntatffm. Politische Ilebersicht. Leipzig. 4. Januar. Leu Reichstag werden voraussichtlich nach seinem Wiederzusammentritte einige wichtige Fragen der Socialpolitik beschäftigen. Es erscheint daher geboten, die Bewegung zu einer positiven Reform eines unwillkommenen Zustandes nach Möglichkeit zu beleben. So sind in den Unter gang der agitirenden Socialdemokratic die Gewerkschaften oder nach Gewerben abgc- theilten Gesellen- und Arbeiter-Bünde ver wickelt worden, welche mit derselben näher oder ferner zusammenhingen. Einige wurden eben dieses Zusammenhanges halber alsbald verboten; andere kaben sich freiwillig aufgelöst, der Rest hat, wie es scheint, leine Bedeutung verloren. Die ganze Organisation, welche nach einer Schätzung vom .Herbst 1878 etwa fünfzigtausend Mitglieder um faßte, ist gleichsam in die Lust gesprengt und ge kört zu den Opfern, welche der unverantwortliche Uebermuth der die Führer spielenden Revolutio- aaire dem ihnen anhangenden Tbeile des Arbeiter standes gekostet hat. Denn daß in diesen Gewerk schaften neben der beigemischten politischen Ten denz Zwecke - erstrebt wurden, die durchaus gemeinnützig, ja nothwendig sind, die sich «nn Wesentlichen nur auf dem Wege ge nossenschaftlicher Einigung wirksam erstreben lasten, unterliegt keinem Zweifel, vr I. F. ^»«ia t in Hamburg fordert deswegen in einer jiingft erschienenen kleinen Schrift' „Gewerk schaften von Handwerkern und Fabrik arbeitern" ihre Wieverdelebung, die er alseine gewerdepolilische Nothrvendigkeit hinstellt. Weder srere Vereine noch Meister-Innungen können thni zufolge den Mangel solcher Gewerkschaften ersetzen. Gemäß dem Leiste der Epoche, in welche wir seit der vollen Rückkehr des Fürsten Bismarck zur innern Politik eingetreten sind, will der Ham burger Gewerbepolitiker die Lücke au-sllllen durch eine Schöpfung von oben herab, durch gesetzlich begründete Gewerkschaften aus Grund eines neuen Titels der Reichsgcwerbeordnung, über welche die Verwaltungsbehörden die Aussicht führen Es könnte daher wohl sein, daß der Entwurf zu einem solchen neuen Titel VI a, den er gleich beilegt, hoher Gunst theilhastig würde. Das wäre dann immer noch weit weniger schlimm, als im Falle der meisten ähnlichen jetzt sich ans Licht drängenden gesetzgeberischen Prostete. Denn Herr Dr. Voigt will freilich gesetzlich anerkannle, Eor porationsrechte besitzende Gewerkschaften auf Grund eines neuen (Aewerbeordnungs-Eapitels, aber ohne Zwang zum Eintritt und ohne Präjudiz für die mit ihnen rtvatisirenden freien Vereine. Etwas unklar und legislativ, doch wohl kaum verwendbar ist der von ihm gezogene Beitrittskreib. Er sagt im Eingang feiner Paragraphen: „Diejenigen, welche in gleichen oder verwandten Gewerben ar- beiten, dürsen zu Gewerkschaften zusammentretcn." Der Regel und der Maste nach sind hiermit einerseits Handwerksgesellen, andererseits Fabrik arbeiter gemeint. Weil aber doch mancher selbst ständig etablirte Gewerbetreibende notorisch für fremde Rechnung arbeitet, also factisch mit zu den unselbstständigen Handwerken zäbll, soll für diese die Thür zur Gewerkschaft offen bleiben. Ist das wirklich so nothwendig und wird es so viel benutzt werden, daß man deswegen auf eine präcise Unterscheidung der Elaste, für welche hier gesorgt werden soll, verzichten mußte? Wäh rend an BeitriNSzwang im Einklang mit dem ganzen organisatorischen'Texte der Gewerbeordnung nicht gedacht wirb, sollen doch diejenigen fernge halten werden können, welche aus Zeit ober für immer in Ebrverluft oder welche in^EoncurS ge rathen sind; und der Eintritt soll davon abhängig gemacht werden dürsen, daß der Nacbsuchende das ober eins der betreffenden Gewerbe fach mäßig gelernt oder eine gewisse Zeit lang praktisch betrieben bat. Eine nähere Bezeichnung der Gewerkschafts-Zwecke findet sich nicht in dem Gesetzentwurf, wohl aber in dem bei,gegebenen Normalstatut Da iverden aufgesübrt: Schaffung eines Verkehrs Mittelpuncts, zunächst in gemietbe tem, dann wo möglich in eigenen, Hanse; Grwäh rung von Herberge und nölhigensalls Unterstützung an durchreisende Gewcrksgenoffen: unentgeltlicher Arbeitsnachweis; Sorge ^ür ertränkte und für sonst arbeitsunfähig gewordene Mitglieder. Von ausdrücklichem Ausschluß der „Politik" rälb ltr. Voigt ab, gewiß mit Recht, feitdem man das allgemeine Stimmrecht ringesührt hat. Sein Vorschlag ist jedenfalls ein wobt verwendbarer Stoff für weitere Erwägung der Sache. Jndem'zu Berlin residirenden diplomatischen Corps haben bekanntlich einige Neubesetzungen des BotscbastcrpostenS stattgesunden. Den russischen Botschaslerwechsel begleitet ein Petersburger Bc richl der allerwclts-osnciösen'„Polst. Eorresp." mit folgenden Bemerkungen: „Herr Saduross machte in, Sonimer in einem deutschen Badeorte die Be kanntsckast des Fürsten Bismarck, der an dem russischen Diplomaten besonderen Gefallen sank. Diesem zufälligen Umstand« verdaust Herr Sabu- rofi seine Tffsorderung zum Botschafter, obwohl man in seinen, Alter in Rußland es selten bi» zum Gesandten gebracht hat. Bor 8 Jahren war er noch Botschastsrath in London und seit dieser Zeit Gesandter in Athen. Herr Saduroff ver dient tlbrigens diese Auszeichnung, denn er ist an dern Holze, aus dem man Staatsmänner schnitzt. Klug, reservirt, intelligent und mik einem offenen Kopse begabt, überdies mit Glück-gütern gesegnet, was niemals schadet, vereinigt er m sich alle Be dingungen de« Erfolges." — Herr ». Oubrit bat sich in Berlin durch 18 Jahre »md selbst unter den schwierigsten Verhältnissen, wie während des französisch deutschen und orientalischen Krieges unv des Berliner Eongrestes, behauptet. Er hinterläßl in Berlin in alle» Schichten der Gesellschaft und namentlich am Hose ebenso dauerhafte, als für ihn sehr schmeichelhatte Erinnerungen. Gerüchtweise verlautet noch aus bürlomatischei'. lkr-siffn, daß in nicht zu tanger Zeit der rumänische Minister Präsident Bratiano mit einem eigenhändigen Schreiben de« Fürsten Karl in Berlin eintreffen werde, um die letzlenHinderniffe zu ebnen.ivelcbeder Anerkennung der rumänischen Unabhängigkeit, ivelche im Sinne de« Berliner Friedens bereits in Oesterreich, Italien, Rußland und der Türkei, ja selbst vom Papste bereits vollzogen wurde, durch das Deutsche Reick noch im Wege stehen. In Bukarest laßt mau sich natürlich diese Frage der Anerkennung sehr ange legen sein. So geht in diesen Tagen von dort Herr Blagino als außerordentlicher Gesandter des Fürsten Karl nach Madrid und Lissabon, um den Königen Don Alsonso unk Dom Luis Schreiben seine« SouverainS zu überdringen und dieselben zugleich cinzuladen, Rumäniens Unabhängkeit an ' zucrkenncn und mik demselben freundschaftliche Be Ziehungen anzuknüpsen. Allzu optimistisch sind diese Rackrrichten lndenen nickt auszusaffen. Wie wir gestern in einem Specialtelegramme unseren Lesern mittheilten, hat Kaiser Wilhelm in einem längeren Schreiben au den Chef der Ad miralität Dielen eemäcktigt. einen umfassenden Be richt über den ganzen Perlauf der Untersuchung in Suchen de» „G roßcr Kurfürst" der Oeffenl- lichtest zu übergeben. Voraussichtlich dürfte — so verlautet vssiciö« — der Bericht nach besten Fertig stellung im Auditoriat im „Marine Verordnung» blatt" zum Abdruck gebracht werden. Durch die Erstattung dieses rückhaltlosen Bericht- wird zü gle,ch den, Wunsche des Reichstags in der von dem Ebes der Admiralität bereit» in Aussicht gestellten Weise entsprochen werden Ncber einige Ersatzwahlen zum Reick- tage liegen heute die folgenden telegraphisch«« Berichte vor: Ansdach: Nach amtlicher Zählung wurden bei der am 30. v. Mts. im 3. Wahlkreise von Mrttelfranken ftattgebabten ReichStag-wahl 7431 gültige Stimmen abgegeben. Bürgermeister Wilhelm Jegel aus Wendlstein (natlid.) erbielt 3041 Stimmen, Adolf Krober aus München (VolkspaNci) 2211 Stiinir?n.
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