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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-03-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193103289
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19310328
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19310328
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-03
- Tag1931-03-28
- Monat1931-03
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1931
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Geschäftsstelle: Goethestraße öS Verantwortlich für Redaktton: Heinrich UHIemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Die erste Aktion. In verschiedenen Aeußerungen erklärte die Regierung, durch den Kanzler, durch den Finanzminister, durch den Reichsarbeitsminister. daß zuwächst die Erledigung des Etats abgewardet werden müsse, dann werde di« Regierung mit aller Energie an die Aufgabe gehen, die Arbeitslosigkeit cinzndämmen. Die Etatsberatnng schritt fort, die pünktliche Erledigung der Parlamentsarbeit schien gewährleistet, aber immer weniger hörte man van dem ArbeitShilfSplan der Regierung. So konnte di« Vermutung auskommen, sie wolle weiter abwarten, wie sich die Konjunktur gestalten und erst eingrcifen, falls sich Herausstellen sollte, dah eine Besserung nur durch gesetzgeberische Mahnahmen möglich fei. Zu dies«r Ansicht gelangte man auch durch eine Rede des Neichsnrbeitsmintsters. die frühere Bemerkungen zu Überholen schien, es empfehle sich den Avril herankommen zu lassen und zu beobachten, wie die Wirtschaft aus sich selbst heraus zu einer gesteigerten Tätigkeit komme. Jedenfalls wurde man durch die Negierungssitzung, die am Donners tag stattfand, überrascht, gewissermaßen migcnehm über rascht. Denn die Regierung hat nicht lange gezögert, sie hat, nach Vertagung des Reichstags sofort die Untersuchung darüber ausgenommen, wie sie einen FrühfahrSvlan gestal ten könne. Dieser Frühjahrsplan verbindet die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Ankurbelung der Wirtschaft. Noch ist die Regierung — wie wir hören — zu keiner end gültigen Entscheidung gekommen. Gewiß sind alle Vorbe reitungen für eine aktive Durchführung der Nrbeitshilse getroffen, aber dennoch bedarf eS ernster Erwägungen, weil ja letzten Endes auch die Arbeitsstils« eine Geldfrage ist. Soweit rein organisatorische Maßnahmen und gesetzliche Bestimmungen in Frage kommen, wäre nur an die Arbeits zeitverkürzung zu denken. Hier aber haben sich aus der «inen Seite die Forderungen der Gewerkschaften, aus der an. deren Seite die Ablehnung der Industrie derart verschärft, daß «s der Regierung schwer würde, eine Entscheidung her- beizufüstren. Dazu neigt sie, wie man weiß, zu der Ansicht -er Industrie. die Theorie möge vielleicht verlockend sein, in der Praxis ließe sich durch Bestimmungen nicht der Fünf wochentag so gründlich durchführen, daß er praktischen Er- solg verspräche, vor allem den Erfolg, den man aus solcher Maßnahme erwartet. Man darf deshalb annehmen, baß eS -er Wirtschaft überlasten bleiben soll, soweit sie selbst helfend Mitwirken wolle, die Arbeitszeitverkürzung vorzunehmen. Die Aufgaben der Regierung liegen einmal in einer stärke ren Beschäftigung der Industrie, in einer Ankurbelung, wie eS immer heißt, und in einer Arbeitsbeschaffung aus breiter Grundlage. Soweit Mittel vorhanden sind, sind auch bereits für das Frühjahr weite Arbeitsgebiete erschlossen worden. Diese reichen aber nicht im entferntesten aus. der Arbeits losigkeit besonderen Abbruch zn tun. ES müßte mehr ge schehen. Und stier ist die große Frage konzentriert, die die Regierung beschäftigt: Woher sollen die Mittel kommen. Da es sich um produktive Arbeit handeln soll, käme ein größerer Auslandkredit in Frage. Es hat den Anschein, -aß die Negierung, die ja die Auffassung vertritt, daß uns der Auslandkapitalmarkt wieder günstiger gesinnt fei, Versuche unternehmen will, einen größeren AuSlandkredit zu erreichen, um dann, auf diesen gestützt, die Arbcitshilse weiter zu führen. Man muß daher damit rechnen, daß die Negierung die Arbeiten zwar sortsetzt, aber immer unter dem Gesichtspunkt, sie erst dann in die Praxis umzusetzen, wenn sie eine finanzielle Unterlage haben. Immerhin ist di« Energie, die die Negierung wieder beweist, anerkennens wert. Und vor allem ist beachtlich, daß sie folgerichtig zu arbeiten, versucht, -aS heißt, daß sie «ine Aufgabe nach der anderen der Erledigung zuzuführen beabsichtigt. Im Augenblick ist die ArbeitSlvsenfrage tatsächlich die schwer wiegendste Frage, die der Lösung bedarf. Vie MgkeU der »«üa-lerkonrmWou BerNa, 28. MSr». Die GutachterkommlMon zur Urbeitslosenkrage hat bis her fünf Sitzungen von je drei Tagen abgehalten. Eie hat zu den Fragen einer besseren Ar b eil »Verteilung und zu den Fragen der Arbeltsbeschafffuna in aus- führlichen Beratungen Stellung genommen. Die Verhand lungen über die Fragen einer Regelung der Arbeitszeit und der Behandlung der Doppelverdiener sind abgeschlossen. Die Kommission wird ihre Gutachten hierüber noch vor Ostern der Reichsregierung zuleiten. Jedem Gutachten werden for mulierte Vorschläge zu Maßnahmen der privaten Wirtschaft und der Verwaltung sowie der Gesetzgebung beigefügt sein. Die Kommission wird in der zweiten Woche nach Ostern während vier Tagen ihre Beratungen fortsetzen, um dann auch das im wesentlichen bereit» feststehende Gutachten zu dem ganzen Fragenkomplex der Arbeitsbeschaffung ebenfalls abzuschließen. Unmittelbar daran anschließen werden sich die Beratungen über die unterstützende Arbeitslosenhilfe. Interpellation in der französisches Sammer Vari«, 28. März. Der Vorsitzende des Kammerausschusses für Handels- und Zollfragen, Abg. Fougere, hat in der Kammer eine Interpellation über das deutsch-österreichische Zollabkommen eingebracht. Vervnlmmg ües keicllsprMSenlen rur Nk'ttSmflkung poMUcker AuzlcNreUmigen. Berlin. (Funkspruch.) Der Herr Reichspräsident hat unter dem heutigen Datum auf Grund des Artikels 48 eine Verordn«»« zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen erlassen, die die Befugnisse der Behörde« ans dem Gebiet« des Versammlungsrechtes und hinsichtlich der politischen Druckschriften in einer Anzahl von Punkten erweitert. Im 8 1 der Verordnung wird bestimmt, daß öffentliche politische Versammlungen sowie alle Ansammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel spätestens 24 Stunden vor, hex der OrtSpolizeibehörde angcmcldct werden müssen. Sie können verboten werden, vor allem dann, wenn z« besorge« ist, -aß zum Ungehorsam gegen Gesetze oder Anordnungen der Behörden ansgesordert ober anaereizt wird, der Staat oder seine leitenden Beamten beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden, oder eine Religionsgemeinschaft beschimpft wird. Die gleichen Vorschriften gelten für politisch« Umzüge auf Lastwagen. Nnterlaffnng der Anmeldung oder öffent liche Aufreizung zu Gewalttaten wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Mit Gefängnis nicht unter 8 Monaten wird bestraft, wer eine Schußwaffe unbefugt führt «nd eine Gewalttätigkeit mit ihr gegen einen anderen begeht oder vor hat. Versammlungen nnd Aufzüge können unter den gleichen Voraussetzungen, die das Verbot begrün den, aufgelöst werden. Nach 8 7 können Vereinigungen, deren Mitglieder wiederholt gegen die Bestimmungen der Berorvnung «nd andere in der Verordnung genannten Vorschriften verstoßen haben und in denen solche Handlungen gebilligt oder ge duldet werden, aufgelöst ivcrdc». Strafbar macht sich, wer ein« hiernach aufgelöste 4tereinignna irgendwie unterstützt. 8 8 bestimmt, daß für politische Vereinigungen das Tragen einheitlicher Kleidung oder Abzeichen verboten wer den kann. Nach 8 1ö können Plakate nnd Flngblätt«r, deren In halt geeignet ist, die öffentlich« Sicherheit «nd Ordnung ge fährden, beschlagnahm« oder eingczogen werden. Die össentlickn: Ankündigung politischer Versammlungen darf nur die zur Bekanntgabe der Versammlung erforder lichen sachlich«« Angaben enthalten. Anderenfalls kann sie polizeilich beschlagnahmt und eingczogen werde». Das gleiche gilt für Druckschriften, in denen eine Kund gebung der in 8 1 der Verordnung bezeichneten Ar« enthal ten ist. Für jene Druckschriften könne« beim Vorliegeu dieser Boranssetznngen. wenn es Tageszeitungen sind, bis auf die Dauer von 8 Wochen, in andere« Fällen bis auf die Dauer von 8 Monaten Verbote erfolgen. Dasselbe gilt kür Druckschriften, als deren verantwortlicher Schriftleiter eine Person bestellt oder genannt iß.,die strafrechtliche Immuni tät genießt. Diese Bestimmung nimmt Bezug auf das Ver, bot, das in dem NeichSgesetz vom 4. März dieses Jahres enthalten ist. Der dritte Abschnitt der Verordnung, 8 18 bis 17, ent hält Verfahren- und Durchsührun-'svorschriften. Er be stimmt insbesondere, daß gegen die Maßnahmen der Orts- polizcibehörden die Anfechtung nach Bestimmungen des Landesrechtes, in allen übrigep Fällen die Beschwerde au einen vom Präsidium zu bestimmenden Senat des Reichs gerichtes gegeben ist. Ter Rcichsministcr des Innern kann die oberste Lan desbehörde um die Auslösung einer Vereinigung, das Ver, bot des Unisormtragens oder bas Verbot einer periodischen Druckschrift ersuchen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist unverzüglich telegraphisch oder telephonisch die Entscheidung des Reichsgerichtes anzuruse». Di« weiter«» Dnrchführnngsmaßnahmcu trifft der Reichsminister des Innern, und zwar hinsichtlich des Ver fahrens vor dem Reichsgericht im Einvernehmen mst dem ReichSjustizuttnister. Er kann auch, soweit er es für erfor derlich hält. Richtlinien für die Handhabung der Verord- nuna erlassen. Die in Artikel 48 Abf. 2 der ReichSverfasiung genannte« Grundrechte werden für die Geltuugsdaner dieser Verord nung in dem zu ihrer Durchführung ersodcrlicheu Umfange außer Kraft gesetzt. Die Verordnung tritt mit ihrer Verkünd»«« in Kraft, mit Ausnahme der Vorschriften über di« vorherige Anmel, düng von Versammlungen und die Vorlegung von Plakaten «nd Flugblättern. Diese letztgenannt«» Vorschriften trete» mit Beginn d«S dritten TageS «ach der Berkiinduna in Kraft. WWW SkS MM Wli SlkiMWlW. vdz Berlin. Die Reichsratssitzung wurde am Don nerstag vom Vorsitzenden, Staatssekretär Zweigert, mit einem Nachruf für den verstorbenen früheren Reichskanzler Hermann Müller eröffnet. Der Reichsrat beschloß gegen einige Stimmen bei Stimmenthaltung Hessens gegen die aus Antrag der Sozial demokraten vom Reichstag beschloßenen erhöhten Zuschläge zur Einkommenssteuer Einsprnch z« erheben und zwar mit Rücksicht auf die Kapitalbildung und auf die Stärkung des Vertrauens zur Wirtschaft, denen nach Ansicht des ReichS- ratS Steuererhöhnng widersprechen. Der RcichSrat spricht jedoch die Erwartung aus, daß de« Gemeinden die Wohl» fahrtserwerbslosenlasteu aus andere Weise erleichtert wer- den. z. B. durch sofortige Verlängerung der Auslaufsfristen der Krisenunterstützung. Die beim Etat dem Reichstag beschlossen« Umstellung von rovü «ffistenteustellen bei den Landessinanzämteru und BersorgungSLmtern wurde vom RcichSrat abgelehnt, deS- gleichen fiel die Ueberweisuug von fünf Millionen RM. au di« Kuappschaftsversichernug, die aus der vom Reicherst ab- geLchnten Tantiemcsteuererhöhung bestritten werden sollte. Im übrigen beschloß der Reichsrat, den vom Reichstag vor genommenen Ausgabeerhöhnnge« im Etat zuzustimmeu. Auch den drei Millionen NM. für die Kinderspeisung wurde zugestimmt, obwohl dieser Betrag gleichfalls durch die Tan tiemesteuer gedeckt lverdcn sollte. Der Berichterstatter Min.- Dir. Dr. Brecht bracht« hierzu zum Ausdruck, -aß der RcichSrat in der heutigen Zeit eine Streichung -eS Betra ge- für nicht angebracht hält und -aß der Ausgleich im Rahmen des Gesamthaushalts von der Reichsregierung auf Grund der ihr vom Reichstag erteilten Ermächtigung ge sucht werden müsse. Dem Etat wurde endgültig zngcstimmt. In einer Entschließung spricht der Reichsrat die Erivar- tung aus, daß die Reichsregierung, wenn durch eine Not verordnung Länder und Gemeinden berührt werden, vor her mit dem Reichsrat Fühlung nehmen wird. — Den Neichstagsbeschlüssen zur Osthilse und zur Zollvorlage wurde zugestimmt, ebenso den Beschlüssen über die Aenderimg des LichtspielgesefteS, die Verlängerung der Pachttchntzordnung und der Verschärfung der Bcrsichcrungsaussicht. Der Reichsrat nahm ferner die Verordnung über den Zusammenschluß der Zuckerindnstrie an. Er stellte den Wortlaut der Begründungen für -ie in der vorigen Sitzung beschlossenen Einsprüche gegen die vom Reichstag angenom mene Novelle zum Brotgesetz und gegen die Wiedereinfüh rung deS zollfreien Gefrierfleischkontingeutes fest. Aus -em Verordnungs-Entwurf zur Ausführung des Wein gesetzes wurde einstweilen nur di« Bestimmung über die Dessertwein« in Kraft gefetzt. Eine neue Fassung der Bier steuer und neue Ausführungsbestimmungen zu diesem Ge setz genehmigte der RcichSrat. Dabei wurde beschlossen daß HartsLrauereierr, -i« Bier verkaufe«, ihre gesamten Bier menge» normal versteuern müssen, also des Steuerprivilcgs verlustig gehen. Auf Wunsch -er Brauntweinmonopolverwaltnna er höhte der Reichsrat das Brennrecht der landwirtschaftlichen Sartoffelbrennerei«« von sechzig auf siebzig Prozent. Zustimmung fand schließlich auch eine Verordnung über die Ermäßig«»« -er Srasifahrzengsteuer für größer« Perso nenwagen, die bereits über fünf Jahre alt sind. IM mi Olk MWleriW. Berlin. sFnnkspruch.s Reichspräsident von Hindenburg empfing heute den Reichskanzler Dr. Brüning zum Bor trag über die in den letzten Wochen und Tagen erledigten politischen und parlamentarischen Arbeiten und über die weiteren Aufgaben, die die Reichsregierung nunmehr in Angriff nehmen werde. Der Herr Reichspräsident sprach dem Reichskanzler in warme« Worten seinen Dank «nd seine Anerkennung für die von ihm und der Reichsregierung geleistete bedeutsame nnd wertvolle Arbeit auS, und bat Dr. Brüning, dies«« Dank an die Rcichsministcr und ihre Mit arbeiter weiter leiten zu «ollen. MM der fWWMWkii M-Mrn-KmWW«. Berlin. (Funkspruch.) Neichsinnenmiuister Dr. Wirth hat an die Innenminister der Länder folgendes Telegramm gerichtet: »Auf Grund des Artikels 48 der Neichsvcrsassuna bat der Herr Reichspräsident heute eine Verordn»«« zur Be kämpfung politischer Ausschreitungen erlassen. Danach können die das christliche Empfinden schwer verletzende kommunistische Änti-Ostern-Kundgebungen, insbesondere Fahrten, verhindert werden. Ich darf Ihre besondere Auf merksamkeit auf die politische Bedeutung der Bcrhinderuna dieser Fahrten lenken."
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