12 waren, ließen sie sich aber nicht einfach auflösen. Sie wurden stattdessen der Deutschen Arbeitsfront unterstellt und ihre Zentralverbände aufgelöst. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften blieben in ihrer Revisionstätigkeit weitgehend autonom, ihre Ver bände wurden hingegen in den Reichsnährstand eingegliedert und unterlagen seitdem strikter staatlicher Kontrolle. Im Zweiten Weltkrieg führten die Nationalsozialisten dann den entscheidenden Schlag gegen die Konsumgenossenschaften: 1941 wurden sie in das Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront überführt und ihre Organisationen aufgelöst; ihre Läden wurden in die staatliche Lebensmittelversorgung integriert. Der Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg ging von den Besatzungszonen aus, in denen sich bald erste Verbände formierten, die sich ihrerseits im Zuge der Integration der westlichen Zonen bald zu Spitzenverbänden zusammenschlossen; bis 1949 hatten alle Zweige des wiederentstehenden Genossenschaftswesens ihre zentralen Verbände. In diesem Jahr wurde mit der Deutschen Genossenschaftskasse eine Zentralkasse geschaf fen, welche den Wiederaufbau des Genossenschaftswesens mitfinanzieren sollte. Indem sie ihren Standpunkt als »Jenseits von Individualismus und Kollektivismus« bestimmten, fügten sich die bundesdeutschen Genossenschaften in das Konzept einer Marktwirtschaft mit sozialer Komponente ein. Auch in der sowjetischen Besatzungszone war der Neuanfang verheißungsvoll: Die Behörden erlaubten 1945 den Raiffeisengenossenschaften die Wiederaufnahme ihrer Arbeit und trugen damit zu einem raschen Wachstum auf über 6000 Einzelgenossen schaften bis 1949 bei. Doch angesichts des Kalten Kriegs und der Gründung zweier deutscher Staaten änderten die Behörden ihre Politik gegenüber dem genossenschaft lichen Sektor bald. So wurden die Genossenschaften unter anderem mit der Kontrolle der Ablieferungspflicht der örtlichen Landwirtschaftsbetriebe beauftragt - schon dies eine Aufgabe, die dem klassischen Genossenschaftsgedanken zuwiderlief. Dasselbe galt auch für die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die zwischen 1952 und 1960 aus der Zwangsvereinigung landwirtschaftlicher Betriebe entstanden. Bei ihnen handelte es sich um Produktivgenossenschaften, die durch Spezialisierung und großbetriebliche Organisation Produktivitätsgewinne erreichen sollten. Anders als die Genossenschaften, die dem »klassischen« Modell entsprachen, waren die Genossen schaften in der DDR alleine den Zielen der staatlichen Wirtschaftspolitik untergeordnet. Erlebte der genossenschaftliche Sektor in der Bundesrepublik eine neuerliche Blüte, so gerieten die dortigen Konsumgenossenschaften angesichts der Expansion der Super marktketten in eine Krise; einige bildeten sich daraufhin zu Aktiengesellschaften um, ohne allerdings den weiteren Niedergang abwenden zu können. Andere blieben bei der Rechtsform der Genossenschaft und konnten sich auf dem Markt behaupten. Die ostdeutschen Konsumgenossenschaften gerieten ihrerseits nach dem Ende der DDR in eine Krise, und viele gingen in Konkurs. Andere passten sich erfolgreich den eingetre tenen Marktverhältnissen an und sind, wie die Konsumgenossenschaft Sachsen-Nord, die an die Tradition des Eilenburger Konsumvereins anknüpft, heute erfolgreiche Wirt schaftsunternehmen.