15 besitzes und gleicher persönlicher Rechtsstellung bilden. Zur Verfassung der Dresdner Kaufmannssiedlung selbst existieren keine Zeugnisse. Der Übergang von der Kaufmanns siedlung zur Rechtsstadt hatte eine topografische Komponente, die des gewaltigen Anstiegs von bebauter Fläche und Einwohnern, und zugleich eine verfassungsrechtliche, die der stufenweisen Verleihung städtischer Freiheiten. 9 Förderlich für den Zuzug von Handwerkern waren sicher der Bau der Brücke, der Burganlage und der Stadtbefestigung, gekoppelt mit den Möglichkeiten einer sich ausdifferenzierenden Arbeitsteilung und des Geldumlaufs. 10 Die Entwicklung eines sich etablierenden Dresdner Bürgerverbandes auf der Grund lage des gemeinsamen Eides sowie Anhaltspunkte eines wachsenden städtischen Selbst bewusstseins gegenüber den Markgrafen von Meißen hat Jörg Oberste in seinem Artikel zur Städtischen Erinnerungsarbeit im Dresdner Heft »Deutung und Ideologie« bereits dargelegt. In der Urkunde von 1309, der Eventualhuldigung des Dresdner Bür germeisters und der Geschworenen gegenüber dem Wettiner Friedrich dem Freidigen kommt dies in doppelter Hinsicht zum Ausdruck: Das gewachsene politische Gewicht und städtische Selbstbewusstsein zeigt sich nicht nur in der Eventualhuldigung durch die Vertretung der Bürgerschaft gegenüber dem möglicherweise nächsten Stadtherrn Dresdens, sondern vielmehr in der erstmaligen Verwendung eines eigenen Siegels, des Symbols ihrer errungenen Autonomie als Rechtsverband. 11 Genossenschaftliche Prinzipien auf der Grundlage der Einung lassen sich auch inner halb der Stadt auf vielfältige Art und Weise zeigen: Am Beginn standen die Kaufmanns gilden, denen seit dem 13. Jahrhundert alsbald gleichartige Vereinigungen der Hand werker auf der Grundlage der Bruderschaften und später die der Handwerksgesellen folgten. Als Bruderschaften werden Gemeinschaften bezeichnet, deren Zusammenhalt über Statut und gemeinsame Mahlzeiten hinaus von religiösen oder karitativen Zielen Ältestes Dresdner Ratssiegel Dresdner Büttensiegel