50 Mario Janello LPG und GPG im Dresdner Umland Was waren die LPG? 1 Unter LPG und GPG sind spezielle landwirtschaftliche und gärtnerische Produktions genossenschaften zu verstehen, deren Gründungen bis zum Jahre 1952 zurückreichen. Da diese Art von Genossenschaft nicht dem deutschen Genossenschaftsgesetz von 1889 entsprach, ist der Begriff nur eingeschränkt verwendbar. In drei wesentlichen Punkten widersprachen die LPG dem Genossenschaftsgedanken. Die LPG-Mitglieder waren nicht »Genossenschaftler«, die auf freiwilliger Basis ihre Betriebe eingebracht hatten, sondern waren das Opfer einer großangelegten politischen Aktion nach dem Beispiel sowjetischer Kolchosen. Obwohl die LPG-Mitglieder formal-juristisch bis zur Auflösung der LPG 1991 Eigentümer ihres Bodens und anderer Wirtschaftsgüter geblieben waren, ließ ihnen das LPG-Gesetz der DDR zweitens kein Verfügungsrecht über ihren Besitz. Und drittens unterstanden sie staatlichen Vorgaben des Produktionsprofils, welche den LPG das Selbstbestimmungsrecht weitestgehend verwehrte. Sozialistische Genossenschaften entstanden in der DDR in den Jahren 1952 bis 1961, vom Staat unter der Führungsrolle der SED mit Druck und Nötigung befördert. Diesen Vorgang bezeichneten die damals Verantwortlichen als »sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft«. Es handelte sich zweifellos um die größte und nachhaltigste Um wälzung der sozialen, ökonomischen und eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Agrar gesellschaft in Deutschland, die es je gegeben hat. Die bis 1959 gegründeten LPG waren vor allem »Notgemeinschaften« der nicht über lebensfähigen Klein- und Kleinstbauern. Die wirtschaftlich stabilen Mittel- und Groß bauern sahen auf diese mit einer gewissen Geringschätzung herab. Zwischen dem Beschluss der II. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), mit dem »Aufbau der Grundlagen des Sozialismus« auch auf dem Lande zu beginnen, und dem Erlass des LPG-Gesetzes vom 3.6.1959 lag ein rechtsfreier Raum von sieben Jahren. Für drei LPG-Typen, bezogen auf Vergesellschaftungsgrad, Betriebsmittel und Kapital, hatte der Staat zunächst Musterstatuten herausgegeben und zur Rechtsgrundlage erklärt. In der LPG Typ I, die noch private Vieh wirtschaft erlaubte, gelang es den Bauern, etwa 50 Prozent ihres Einkommens auf herkömmliche, einzelbäuerliche Weise zu erwirtschaf ten. In der LPG vom Typ III war es zu einer totalen kollektivwirtschaftlichen Betriebsform gekommen, mit einem von der SED angestrebten eigentumslosen Agrarproletariat. Die