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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-193104116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19310411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19310411
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1931
- Monat1931-04
- Tag1931-04-11
- Monat1931-04
- Jahr1931
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1931
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Riesaer D Tageblatt Drahtanschrift Ml) ^VZtlatk). Postscheckkonto: Eageölatt ö^IrsL» Drr<dr* 1330. Fernruf Nr. 20. Da« Messer Tageblatt Ist da» zur Beröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast «ttokasse: Postfach Nr. »L Großenhain. deS Amtsgericht« und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa. deS Rates der Stadt Riesa, Riesa Nr. LL. de« Finanzamt« Riesa und de« Hauptzollamt« Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. 84. Sonnabend, 11. April 1S31, abends. 84. Aabrg. 4)a« Riesaer Tageblatt resch« tut jede« Ta« abend« '/,« Uhr mit Autnahm« der Sonn- und Festtage. Bez»g«j>ret», gegen Vorauszahlung, für einen Monat 2 Mark 25 Pfennig ohne Zustell gebühr. Für den Fall de« Eintreten« von Produktionlverieuerungen, Erhöhungen der Löhn« und Materialienprets« behalten wir un« da« Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. 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Verantwortlich für Redaktion: Heinrich Uhlemann, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ZIS WM» M MrNMklisllM. )s Berlin. Der erste Teil des Gutachtens zur Arbeits- losensraqe, der unter dem Vorsitz deS früheren ReichS- arbeitsministcrS, Dr. Branns, tagenden Gutachter-Kom mission ist bekanntlich als Sonderveröfsentlichung des Reichsarbeitsblattes erschienen. Seine wesentlichen Züge find von uns bereits verbreitet worden, doch verdienen einige interessante Einzelangaben noch besonderer Er» mägnng. In der Einleitung wird über den Umsan« der Arbeits losigkeit anSgeführt. dass Ende Februar 1991 von der in den Gewerkschaften organisierten Arbeiterschaft 84,5 vom Hur dert arbeitslos waren, 19,5 v. H. verkürzt arbeiteten nnd nur 4ö v. H. volle Beschäftigung batten. Bei der Behandln»«' der Bekämpfung der Arbeitslosig keit durch Nerkiirzung der Arbeitszeit wird ausdrücklich daraus hingewiesen, daß nicht angenommen werden könne, baß die Arbeitsstunden, die nach einer rein zahlenmäßigen Berechnung bei einer Hcrabsetznng der jetzigen längeren Arbeitszeit aus wöchentlich 40 Stunden von den bisher be schäftigten Arbeitern nicht mehr geleistet werden würbe», in gleicher oder ähnlicher Höhe von nen einznstellendeu Arbeitern zu übernehmen wäre«. Trotzdem sei nicht z« beziveiscln. daß auf diesem Wege bas ungeheure Heer der Arbeitslosen nicht unbeträchtlich vermindert werde« könne. Eine ansehnliche Zahl von Unternehmern lasse bereits wesentlich kürzer als 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Nach den Erhebungen der Gewerkschaften sei im Februar 1981 von 195 v. H. ihrer Mitglieder mit verkürzter Arbeitszeit gearbeitet worden. Biele Betriebe könnten sich jedoch bis jetzt zu der gleichen Maßnahme noch nicht entschließen. Wie ans der Gewerkschastsstatistik zu entnehmen sei, seien im Januar 1981 noch immer etwa vier Fünftel der Arbeiter regelmäßig wöchentlich 48 Stunden oder länger beschäftigt gewesen. Es könne nicht erwartet werden, daß auf dem Wege der freiwilligen Entschließung in kurze, Zeit die regelmäßige Arbeitszeit überall dort aus wöchentlich 40 Stunden herabgesetzt werde, wo das möglich sei. Es be dürfe daher d»e Frage ernstlicher Prüfung. ob zur Er reichung des Zieles gesetzliche Vorschriften angezeiat seien. Nahe liege die Erwägung, ob nicht die al» vorüber gehende Notvorschriften vorgeschlagenen Maßnahmen von wruherein nnr für eine bestimmt begrenzte Zeit zu er fassen seien. Es sei allerdings davon abgesehen worden, in die Grnndzüge eine solche Befristung aufznnehmen, denn jeder Versuch, den Zeitpunkt der Ueberwindung der Miß- stände schon heute irgendwie zu bezeichnen, würde vermessen erscheinen. Verschiedentlich sei vorgeschlagen worden, mit den Vorschriften über die Verkürzung der Arbeitszeit auch einen Zwang zur Neneinstellung einer entsprechende« Zahl vo« Arbeiter« z« verbinde«. Die Gutachter-Kommission halte diesen Vorschlag nicht sür zweckmäßig. Den Gedanken, eine für die gesamte Arbeiterschaft günstigere Verteilung der vorhandenen Arbeitsplätze dadurch herbeizuführen, daß alle Angehörige« der höheren Altersklassen, etwa vom 80. Jahre an, von der Beschäftigung als Arbeitnehmer anSgcschlossen werden, könne sich die Kommission ebensalls nicht zn eigen machen. Sowohl ein gesetzliches Verbot die ser Art wie eine gesetzliche Ermächtigung des ReichsarbettS- ministcrs, alljährlich die Altersgrenze zu bestimmen, über die hinaus Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt werben dürften, würde z« »«ertrLgliche« Härte» führen. Die Gutachter-Kommission schlägt deshalb den Gesetzentwurf, der diefe ganze Materie regeln solle, in der Form vor, wie sie bereits vor einigen Tagen von uns veröfsentlicht wor den ist. Der Absatz über di« Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dnrch Beseitigung des Doppelverdieners enthält die inter essante Feststellung, daß nach der Berufszählung von 1925 von insgesamt 12,7 Million«, verheirateter Fra««« 8 «4ö 000 ist gleich 28,7 ». H. hauptberuflich erwerbstätig wäre», ei« Beweis für die große Not, die gegenwärtig tu Deutschland herrscht. Gegen die Anwendung jeder als Zwang auftreten» den Maßnahme wird eine Reibe von Bedenken geltend ge macht. Als grundsätzliches Bedenk«, wird in erster Linie Re Unmöglichkeit genanut. das Recht ans Arbeit -« be- ichränkeu. BIS auf die verheirateten Beamtinnen, denen gegenüber aus Bereitstellung von nach dem Dtenstalter zu staffelnden Abfindungssummen als Anreiz zu freiwilligem Ausscheiden durch Mehrheitsbeschluß erkannt wurde, wurde nach Abwägung de» Für und Wider Einigkeit darin er zielt, daß Eingriffe ans gesetzlichem Wege «ich« «erlangt werde« solle«. Privaten Arbeitgebern soll dte Berücksich tigung der sozialen Verhältnisse bei der Besetz««« der Arbeitsplätze angelegentlich empfohlen werd«. Sei« ssnteroie» der A«be«mIMerr Berlin, 11. April. Ein norwegisches Blatt veröffentlicht ein angeblich«, Interview, das sein Auslandsredakteur mit Reichsaußen- minister Dr. Eurtius gehabt haben soll, und da» sich ouf die deutsch-österreichische Zollunion und die Abrüstungs- srage bezieht. Wie wir erfahren, handelt es sich aber tei- m.'swegs um ein Interview, sondern um eine lose Unteryal- tnng, die der norwegische Journalist kürzlich bei seiner An wesenheit in Berlin mit Dr. Eurtius hatte. Schon daraus ergibt sich, daß die Aeußerungen, die dem Reichsautzenmi- >v ster in den Mund gelegt werden, keinen Anspruch daraus macken können, authentische Formulierungen zu sein. rum Verbot llez „8tsiiliieim". * Berlin. Zu dem Verbot der Stahlhelm-Zeitung durch die preußische Regierung nimmt die D. A. Z. in schar fer Weise Stellung. Das Blatt schreibt u. a.: Das Verbot der Stahlhelmzeituna sei nicht mit den zahllosen Zettung»- verbotcn gletchzusehen, die in kritischen Situationen von den verschiedensten Regierungen erlassen worden seien, um eine akute Geiahr abzuwehren. Möchten dte Entgleisungen c:och so peinlich sein, so rechtfertigten sie dennoch nicht etn Verbot sür «in volles Vierteljahr, obendrein unter den gegenwärttqen besonderen Verhältnissen. Das müsse dem nur allzu begründeten Verdacht Vorschub leisten, baß hier ein willkommener Anlaß benutzt werde, um dem Volks begehren Abbruch zn tun und vor allem die gesamte Agita tion der Volksbegohrensfront dauernd unter Drohungen und Druck zu setzen. Die preußische Regierung habe eS stet» verstanden sich in vielleicht zweifelhaften Fragen schließlich doch noch ins Unrecht zu bringen. Das gelte auch für das Verbot der Stahlhelmzettschrist. das sich nickst als verständliche Notwehr, sondern in seiner jetzigen Gestalt als ein nener Gewaltakt gegen unbequeme Gegner enthülle. Die Natcknalliberalc Korrespondenz sagt, bas Verbot auf 8 Monate sei zweifellos von drakonischer Schärf«. ES sei bringend zu hoffen, daß di« StaatSregterung hier eine Milderung eintreten laße. * Köln a. Rh. Die „Kölnische Zeitnng" schreibt unter der Ueberschrift: „Ein Bärendienst" zu dem Verbot der Stahlhelmzeituna v. a. der Aussatz enthalte'sicherlich Vor würfe und Verdächtigungen gegen die preußische StaatS- regierung, die ,n d eser Form nicht berechtigt seien. Aber das sei wirklich noch kein Grund für das Verbot. Bon radikaler Seite habe man ganz andere Angriffe zu lesen bekomme«, ohne baß die bet.effeude Zeitung sofort hinter her verboten worden wäre. Außerdem gebe es ja auch an dere Mittel, um Beleidigungen entgegenzutreten. Wenn auch die Stahlhelmzeituna nicht das einzige Mittel der Agitaiion für das Volksbegehren sei, fo werde doch weiihin der Eindruck entstehen, aiS ob gerade dieser Agitation da» Zeiiungsverbot gegolten habe. Es sei fraglich, ob die preu ßische Staaisregieruug ob dieses jüngsten Zcitungsverboies gerade besonders erfreut sein werde. Der Dienst, den ihr Polizeipräsident Grzesinfki erwies, könne ebenso ein Bärendienst werden, wie das damalige Einzeichnungsver- bot desselben Grzcsinskj auö Anlaß des letzten Volks begehrens gewesen sei. M WlWM Ski MM" M W Mol Wer MU * Berlin. W « da» Bundesamt des Stahlhelm miss teilt, ist unter dem 10. April das folgende Schreibe« aa de» Poli^tpräfideni«, von Berlin gerichtet worden: Gegen daS vo« Ihne« unter Tagebuch-Nummer 78S/I 8 81 ang. 1 vom ». April 81 ansqesprochene Verbot der Zeitung „Der Stahlhelm" lege ich hierdurch gemäß 8 18 Abf. 2 der Verordn««,, des Reichspräsidenten zur Bekämp fung politischer Ausschreitung,« vom 28. März 1981 «nk gemäß 88 ff «nd 18 des Gesetzes zum Schutze der Republik Beschwerde ein. Die Beschwerde wird wie folgt begründet; Eine Beschimpfung der Staatsform ist in keiner Weife erkenntlich, auch nicht beabsichtigt, ebensowenig eine Be schimpfung der Reichs- oder eine, Landesregierung oder eines einzelne« Mitglieds derselbe«. Die Ausführungen des Artikels besagen vielmehr in durchaus sachlichem «nd ruhigem Tone nur. daß die unter sozialdemokratischem Ei«, fluß stehende preußische Regieruna infolge ihrer auS der Intcrnationalität des sozialdemokratischen Parteipro gramms sich ergebenden kinstellnna »nd der von ihr hetrie, be«e« bezw. beeinflußt«, Weftpolitik nicht geeignet «nb i« der Lage ist, di« nach Ansicht des Beschwerdeführers maß gebenden Interesse» Prenßen-Dcntschlands binreichend wahrzonehmen. Begründung im einzelnen bleibt vorbe, halten. Sollte der Beschwerde nicht abgeholsen werden, sp wird gebeten, sie sosort i« Instanzenwege weiterzuleiten, damit im Hinblick auf das zur Zeit laufend«- Volksbegehren di« Aushebung des Verbotes durch eine der höheren Behörde«, eventuell des 1- Strafsenats des Reichsgerichts, so schnell alS möglich «nd jedenfalls noch vor Ablauf der Eintra, gungssrist beziehungsweise vor dem planmäßiaen Erschei ne« der nächsten Nummer des Stahlhelm ansgeiproche» werd«, kann. igrz) Franz Seidie, 1. BundeSfüürcr des Stahlhelm B, d, F. Iss AWlkW M MWkü „Alls UW", Kairo. sFnnkspruch.j Das Luftschiff „Gras Zeppelin" landete «m 7.20 Uhr morgens im Flughafen von Alm aza, wo sich trotz der frühen Morgenstunde e»wa 2S 000 Mensche« «ingesunbeu hatten, «« der Landung bei» znwobne«. DaS Lnftschiss hatte kaum d«« Boden berührt, als dte Meng« di« polizeiliche Absperrung durchbrach und sich «nthnsiastisch «m das Lustschiss hernmdrängte. Als Dr. Eckener an der Tür der Gondel sichtbar wnrde. war dies das Zeichen z« einer große« Kundgebung der Menge. 15» Soldat«« wäre« von de» britischen Lnftftreitkrästeu, weiter« 200 vo» den britische» Bcsatzungstrnppen z«r Ver fügung gestellt, um das Luftschiff während feines Ausent, Halles ans he« Flugplatz zu halten. Eine Stunde später stieg das Luftschiff erneut auf. um «tue» Nnndslng über Palästina zu unternehmen. Kairo. sFunkspruch.) Bei der Landung des Luft schiffe» „Graf Zeppelin" aus dem hiesigen Flughafen wurde mtt großem Interesse beobachtet, baß ein Mitglied der Be satzung mit dem Fallschirm au» dem Luftschiff absprang, al» dieses noch etwa 120 Fuß vom Erdboden entfernt war. Dieses Besatzungsmitglied hatte anscheinend den Auftrag, die erforderlichen Anweisungen beim Vor-Anker-Gehen an die Haltemannschaften zu erteilen. Die LandungSmanö» v«r gingen ««ter Anweisungen deS Leutnants Lnck «er sich, -er seinerzeit zu -em besonderen Zweck nach Aegypten ge kommen war. die Landungsmanöver des verunglückten Luftschiffes „R. 101" zu leiten. Als Dr. Eckener erfuhr, daß die Bordereitungen unter Lucks Leitung gerrossen worden seien, zeigte er sich hochbcfriedigt und voller Vertrauen. Luck wurde von Dr. Eckener «ingclade«. ihn aus der Rück fahrt nach Deutschland an Bord des „Gras Zeppelin" zn be gleite». .Sras UM- mA klmi MM nach AMWU. * London. Nach Meldungen aus Kairo unternimmt da» Luftschiff „Gras Zeppelin", das erheblich früher iv Aegypten eintraf, al» mau e» erwartet hatte, zunächst einen Abstecher «ach Oberägypte«. Durch Kunkspruch wurde der Luftschisstthrung nach dem Eintressen über Kairo mitgeteilt daß di« Vorbereitungen für die Landung noch nicht beendet seien und daß -as Programm auch nicht mehr abgeändert werden könne. Infolgedessen hat sich Dr. Eckener zu einer Fahrt Wer Liberägypten entschlossen. * M MM.SM Well»" M zenillUkM. Jerusalem. sFunkspruch.) DaS Luftschiff „Graf Zeppelin" traf hier um 11 Uhr vormittags ein. Sein Er scheinen erweckte bei der Bevölkerung große Begeisterung. MO« ll MW MMMk llllMlAll. * Kattowitz. Bor dem hiesige« Burggericht fanden wieder zwei Prozesse gegen Aufständische statt, die vor de« Wahlen gegen Angehörige der deutsche« Minderheit in Orzech und Neurepten Ausschreitungen begangen haben. In Orzech zogen die Aufständischen nach einer Versamm lung durch das Dorf, zertrümmerten zahlreiche Fenster scheiben in Le» Wohnungen von Deutschen, rissen Fenster kreuze heraus und bedrohten mehrere Stunden hindurch -ie Einwohner mit Revolvern. Eine Frau erlitt dabei einen Nervenzusammenbruch, an dessen Folgen sie am nächsten Tage starb. In 3deur-wte» wüteten die Aufständischen in ähnlicher Weise. In einer Wohnung wurden 10 Fenster scheiben eingeschlagen. Insgesamt saßen 8 Personen au! der Anklagebank. Di« zahlreichen Zeugen bestätigten unter Eid, daß die Aufständischen in der oben wiedergcgebenen Weise in den beiden Ortschaften gehaust haben. Es war indes nicht möglich, dte Angeklagten eimvanüsrei als dir Täter sestzustellen, da keiner der Zeugen sich während der Vorfälle aus die Straße wagen durfte. Wie schon in zahl reichen anderen Fällen kam da» Gericht auch hier zu einer Freisprechung sämtlicher Angeklagten wegen Mangels an Beweisen. ES ergibt sich also immer wieder das Bild, daß die unglaublichen Ausschreitungen der Aufständischen ein wandfrei durch Zeugenaussagen bestätigt werden, daß aber infolge des völligen Versagens der polnischen Sicherheits- behürden eine Bestrafung der Schuldigen unterbleibt
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